Die Blinklichter haben so große Lichtstärke, daß sie auch bei den ungünstigsten Lichtverhältnissen auf 100 Meter Entfernung leicht und sicher wahrgenommen werden können.
Es wird nun von dem Strecken- und Lokomotiv- personal der Reichsbahn immer wieder beobachtet, daß insbesondere Kraftwagenführer diese durch Blinklichtanlagen gesicherten Wegübergänge noch überqueren, wenn das Warnzeichen die unmittelbare Annäherung eines Zuges anzeigt und damit der Wegübergang für den gesamten Straßenverkehr errt ist.
5 ist dringend notwendig, daß sich die Kraftwagenführer an diese neuzeitlichen Sicherungseinrichtungen gewöhnen und die Sperrzeichen unbedingt beachten. Die Wegepolizeibehörde wird den Wegbenutzern, insbesondere den Kraftwagenführern, die genaue Beachtung * der für diese Warnlichtanlagen ergangenen verkehrspolizeilichen Vorschriften zur Pflicht machen. Die Reichsbahn ihrerseits sieht sich genötigt, angesichts der häufigen Unfälle an Bahnübergängen in Schienenhöhe gegen Personen, die den Verordnungen zuwider handeln, unnachsichtlich mit Bahnpolizeistrafen vorzugehen.
Die Erhaltung von Anwartschaften für Arbeitslose.
Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denev der versicherte Arbeitslose versicherungsmäßige Arbeitslosen- oder Krisenunterstützung erhält, oder aus der öffentlichen Fürsorge unterstützt wird, werden vom 1. April 19 3 3 ab in der Invaliden-, Angestellten- und knappschaftlichen Pensionsversicherung a l s Ersatzzeiten fürdie Erhaltung der Anwartschaft angerechnet. Für die nichtunterstützten Arbeitslosen müssen zur Erhaltung der Anwartschaft Beiträge entrichtet werden. Für Zeiten der Arbeitslosigkeit vor dem 1. April 1 933 muß das Arbeitsamt die notwendigen Beiträge zur Erhaltung der Anwartschaft entrichten, soweit der Arbeitslose eine Hauptunterstützung er- halten hat. Sonst hat der Arbeitslose, unter Umständen mit Hilfe des Wohlfahrtsamts die erforderlichen Beiträge zu entrichten. Bis zum 31. März 1934 dürfen Freiwillige Beiträge außerdem nachentrichtet werden, soweit sie am 31. Dezember 1931 für einen zurückliegenden Zeitraum noch entrichtet werden durften, solange der Versicherungsfall (Invalidität, Berufsunfähigkeit, Tod) noch nicht eingetreten ist. Soweit Mittel für die Nachentrichtung fehlen, genügt die Bereiterklärung des Versicherten zur Nachentrichtung gegenüber dem Versicherungsträger, wenn die Beiträge innerhalb angemessener Frist nachentrichtet werden.
Postdienst an den Feiertagen.
Am Karfreitag und an dem ersten Ostertag findet je eine Brief- und Paketzustellung statt. Am zweiten Ostertag findet keine Zustellung außer durch Eilboten statt. Die Geldzustellung ruht an den Feiertagen. Schalterdienst wie an Sonntagen.
Nie Ausstellung von Jagdscheinen in Preußen.
Wie der Landesjägermeister durch den Amtlichen Preußischen Pressedienst mitteilt, werden die Jagdscheine künftig nicht mehr für den Zeitraum eines vollen Jahres, das mit dem Tage der Ausstellung des Scheines zu laufen beginnt, ausgegeben. Als Laufzeit aller Jahresjagdscheine gilt vielmehr die Zeit vom 1. April bis 31. März. Wird also beispielsweise ein Jagdschein erst im Juni gelöst, so läuft er doch nur bis zum 31. März des nächsten Jahres. Die rechtzeitige Lösung ist daher erforderlich, um ihn zeitlich voll ausnutzen zu können. Die Ausstellung eines Jnländerjahresjagdscheines ist nach den Ausführüngsbeftimmungen zum Jagdgesetz vom 24. Februar 1934 beim zuständigen Kreisjägermeister schriftlich zu beantragen.
Daten für Dienstag, 27. März.
1813: Kriegserklärung Preußens an Frankreich, Einsegnung der Llltzowschen Freischaren in der Kirche zu Rogau (Schlesien); — 1820: der Maler Gerhard von Kügelgen bei Dresden ermordet (geboren 1772); — 1845: der Physiker Wilhelm Konrad Röntgen in Lennep geboren (gestoroen 1923).
Grestener Wochenmaritpreife
* Gießen, 27. März. Auf dem heutigen Wochenmarkt kosteten: Landbutter, das Pfund 1,30 Mark, Kochbutter 1,10 bis 1,15 Mark, Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück 4 bis 10, Eier (inländische) 9, Wirsing, das Pfund (gelb) 18 bis 20, (grün) 20 bis 25, Weißkraut 15, Rotkraut 15, Gelbe Rüben 12, Rote Rüben 10 bis 12, Spinat 20 bis 25, Unterkohlrabi 6 bis 8 Pf., Feldsalat 1,— bis 1,20 Mark, Zwiebeln 10 bis 12 Pf., Meerrettich 35 bis 45, Schwarzwurzeln 25, Kartoffeln 3 bis 3% Pf., der Zentner 2,80 bis 3,— Mark, Aepfel, das Pfund 12 bis 25 Pf., Birnen 15 bis 20, junge Hähne 70 bis 90, Suppenhühner 70 bis 80, Tauben, das Stück 40 bis 60, Blumenkohl 40 bis 60, Salat 20 bis 25, Endivien 10 bis 25, Lauch 5 bis 10, Sellerie 10 bis 35, Radieschen, das Bund 15 bis 20 Pf.
BornoNzen.
— Tageskalender für Dienstag: Stadttheater: 20 bis 22.30 Uhr, „Der Eoangelimann".— Lichtspielhaus, Bahnhofstraße: „Hans Westmar". — Oberhessischer Kunstoerein, Turmhaus am Brand: 16 bis 17 Uhr, Ausstellung. — Stadtkirche: 20 Uhr, Lichtbilder-Vortrag, „Auf deutschem Vorposten in Südosteuropa". — Hausfrauenberatung, Kirchenplatz 2: 16 bis 19 Uhr, Oster-Ausstellung; 16 Uhr, Koch-Vorführung.
— Aus d e m Stadttheaterbüro. Morgen, Mittwoch abend, Wiederholung des Opernabends mit der Oper „Der Eoangelimann" von Wilhelm Kienzl. (Siehe heutige Anzeige.)
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** D i e Sprech st un den des Kreisschulamtes Gießen werden — entgegen der Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt — am kommenden Mittwoch stattfinden.
** Evangelische Pfarrpersonalien. Uebertragen wurde: dem Pfarrer Georg Glock zu Mainz die evangelische Pfarrstelle zu Roßdorf, Dekanat Darmstadt; dem Pfarrer Gustav Böck- n e r zu Schlitz die evangelische Pfarrstelle zu Bickenbach, Dekanat Zwingenberg; dem Pfarrer Alfred Mitzenheim zu Crainfeld die evangelische Pfarrstelle zu Altenstadt, Dekanat Rodheim, dem Pfarrer Johannes V e l l e r zu Maar die evangelische Pfarrstelle zu Kleestadt, Dekanat Groß-Umstadt: dem Pfarrer Friedrich Ziegler zu Wendelsheim die evangelische Pfarrstelle zu Eppelsheim, Dekanat Alzey und dem Pfarrer Hans Schilling zu Isenburg die zweite evangelische Pfarrstelle an der Johannisgemeinde (Südbezirk) zu Mainz, Dekanat Mainz. Auf ihr Nachsuchen und unter Anerkennung ihrer langjährigen treuen Dienste in den Ruhestand versetzt wurden: Pfarrer Georg Becker zu Langstadt mit Wirkung vom 1. Juni 1934, Pfarrer Emil Fritsch zu Freilaub ersheim mit Wir
kung vom 15.August 1934, Pfarrer Adolf Kalb - Henn zu Kirch-Göns mit Wirkung vom 1.Oktober 1934, Pfarrer August Memmert zu Ober-Wid- dersheim mit Wirkung vom l.Juni 1934, Pfarrer Karl Scheid zuAlcheim mit Wirkung vom l.Juni 1934 und Stadtpfarrer Georg Zimmermann zu Darmstadt mit Wirkung vom 1. Juli 1934.
** Schulpersonalien in Oberhessen. Nach einer Bekanntmachung des Personalamts wurden in Oberhessen übertragen: Der Berufsschullehrerin Amalie Stroh zu Gießen, z. Zt. kommissarisch an der Volksschule daselbst, eine Lehrerstelle an der Volksschule zu Gießen; dem Berufsschullehrer Julius Eberle zu Lollar, Kreis Gießen, z. Zt. kommissarisch an der Volksschule daselbst, eine Lehrerstelle an der Volksschule zu Lollar; dem Berufsschullehrer Emil Hahn zu Gießen, z. Zt. kommissarisch an der Volksschule daselbst, eine Lehrerstelle an der Volksschule zu Gießen; dem Berufsschullehrer Heinrich Otto zu Friedberg, z. Zt. kommissarisch an der Volksschule daselbst, eine Lehrerstelle an der Volksschule zu Friedberg; dem Berufsschullehrer Karl Games zu Lauterbach, z. Zt. kommissarisch an der Volksschule zu Lich, Kreis Gießen, eine Lehrerstelle an der Volksschule zu Lich; dem Berufsschullehrer Hermann Schmidt zu Grünberg, Kreis Gießen, z. Zt. kommissarisch an
Am späten Nachmittag des Sonntags fanden sich alle Jungoolkführer Gießens in der Jungbanngeschäftsstelle Haus Schwarz ein, um neu verpflichtet zu werden. Oberjungbannführer Philippi sprach einführende Worte. Er betonte die tiefe Verantwortlichkeit, die jeder trägt, der zum Jungenführer ernannt wurde. Jedem von uns soll allezeit in allen Handlungen der eine Führer Adolf Hitler vor den Augen stehen.
Gebietsjungvolkführer Heini Jung richtete dann einige Worte an die Führerschaft Gießens. Nachdem die Hitler-Jugend zur alleinigen Jugendbewegung geworden ist — so führte er aus — die in keiner Weise an Altes anknüpft, haben sich alle Führer darauf zu besinnen' daß sie an verantwortungsreicher Stelle in dieser Bewegung stehen. Das Wesentliche einer Führerschaft ist eine gewußte Haltung den Aufgaben und Anschauungen gegenüber. Die Bubenart des Jungvolkjungen soll nur innerhalb jenes Entwicklungszeitraums gewahrt bleiben. Der Pimpf formt sich hier zum echten Jungen, um später in die Hitler-Jugend überführt zu werden, wo er ganz andre ( Gesichtspunkte zu vertreten erlernen muß. . ,
Was an Bündnischem' war, ist endgültig vorbei! Die andre Art und die Ernsthaftigkeit der Jungvolkarbeit muß jeden Führer durchdringen. Wir müssen versuchen, immer mehr von unserer eigentlichen Lebensform zum Ausdruck zu bringen, von jener inneren Anschauung, die aus dem Nationalsozialismus geboren wurde! Führereinseitigkeit gibt es bei uns nicht mehr! Werden alle diese Dinge beherzigt
Leider ist unser Volk in den letzten Jahren vor der nationalen Erhebung immer mehr dahin gekommen, daß der Nützlichkeitsgedanke sein Tun und Wesen über die Maßen beherrsche. Auch beim Bauern wurde das Gelddenken, das Umrechnen all seiner Besitzwerte in Geld, zur notwendigen Uebung. Damit verschwand die Ehrfurcht vor Busch und Bqum, der Sinn für landschaftliche Anmut, für das Heimische der Felder und Wiesen, kurz die alte natürnahe Sinnigkeit. Was nur im geringsten geeignet erschien, wurde unter den Pflug genommen. Eine rücksichtslose Axt ebnete ihm die Wege. Die schattenden Bäume verschwanden, der bergende Busch und die hegende Hecke.
Kahlheit der Fluren, Geradheit der Grenzen, Gräben und Wege waren neue Trümpfe.
Gewiß ist auch hierin wieder eine tiefeingewurzelte Tugend des Deutschen und besonders des deutschen Bauern mit im Spiel: Die Freude am Urbarmachen, am Erobern. neuen Landes, am Erschaffen neuer Werte. Aber alles hat feine Grenzen, und die hat man im Ueberschwang der neuen Ansichten bei jener Arbeit im heimischen Land überschrittetn. Man hat Rodungen und Entwässerungen maßlos übertrieben. Heute beginnt mau einzusehen, daß man mit jenen neuen Trümpfen das Spiel gründlich verlieren und den Schaden bezahlen muß. Die nützlichen Vogelarten haben abgenommen. Der nicht ausblei'benoen Vermehrung des Ungeziefers sucht man mit künstlichen, kostspieligen, aber unzulänglichen Mitteln zu begegnen. Man erkennt, wie die Verödung der Heimat mit ein Grund war für die Landflucht und wie eine erwünschte Ansiedlung Stadtmüder auf dem Lande durch sie nicht gefördert wird. — Die Trockenlegung der Teiche, die alles Regenwasser schnell abführenden Gräben und Bäche u. a. m. sind Ursachen des gestörten Wasserhaushaltes in unseren Feldern, Wiesen und Wäldern und des sinkenden Grundwasserstandes. Man ist auch hierin zu weit gegangen. Sümpfe und Teiche wurden trockengelegt, aber keine neuen Wasserspeier geschaffen. Da hat auch die Forstwirtschaft gesündigt. Die wasserspeichernden Laubwälder schwanden immer mehr zugunsten der weniger Wasser zurückhaltenden Nadelwälder. Auch in den Wäldern überschritt man die Grenzen der Entwässerungsnotwendigkeiten. Schließlich haben Flußregulierungen neben dem erstrebten Nutzen heute noch nicht abwegbaren Schaden gebracht.
Wit der Verödung der Landschaft wurde auch unsere Tier- «nd Pflanzenwelt immer dürftiger. Das Nützlichkeitsdenken hat hier noch im besonderen schädigend gewirkt.
Wie manche schöne Blume, z. B. die Trollblume („Klotzblume") des Vogelsberaes, wurde und wird vielleicht immer noch in Massen gesammelt und auf städtischen Märkten verkauft. Der schöne Apollo-Schmetterling, der als Uebrigbleibsel der Eiszeit noch an wenigen Stellen des Vogelsberges vorkommt und leider in Hessen seither nicht geschützt war. wurde von einzelnen Frankfurtern weggefangen und zu Geld gemacht. Wie viele heimische Pelztiere werden um des Geldes willen „erbeutet". Weil sie „schädlich" seien, verfolgt man heute noch viele Raubvögel, Eulen, Kröten, Igel, Schlangen usw. Es soll sogar noch Bauern geben, die die Bälge von Mäusebussarden als Zeugen ihrer Klugheit an die Scheunentore nageln. Schließlich gehört auch die völlige Veränderung des Waldes zum Kapitel Nützlichkeits- Die schnellwachsenden Nadelhölzer ergeben rajajer eine Bodenrente. Vor hundert Jahren waren
der Volksschule in Londorf, Kreis Gießen, eine Lehrerstelle an der Volksschule zu Landorf; dem Berufsschulrektor Otto Weber zu Butzbach, Kreis Friedberg, z.Zt. kommissarisch an der Volksschule zu Romrod, Kreis Alsfeld, eine Lehrerstelle an der Volksschule zu Romrod, Kreis Alsfeld; sämtlich mit Wirkung vom 1. April 1934 an.
** Die Auszahlung der Militärver- sorgungsgebührnisse (Heeresrenten) für den Monat April erfolgt am Donnerstag, 29. März, die der Invaliden- und Unfallrenten am Samstag, 31. März.
Amtsgericht (Sieben.
Zwei Einwohner aus Steinbach hatten sich wegen Betrugs zu verantworten. Der eine legte von März 1929 bis Februar 1933 in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensoorteil zu verschaffen, dem Arbeitsamt in Gießen mehrere Arbeitsbescheinigungen seines Vaters, des andern Angeklagten, vor, in denen dieser Lohnzahlungen bescheinigte, die in Wirklichkeit überhaupt nicht, oder nicht in der angegebenen Höhe ftattfanben. Der Amtsanwalt beantragte gegen beide Angeklagten je 75 Mark Geldstrafe. Das Gericht sprach den einen Angeklagten frei und verurteilte den andern wegen Verletzung des AVG. zu 100 Mark Geldstrafe.
und verwirklicht, fo können wir beruhigt auf die Zukunft harren.
Gebietsführer Kramer sagte darauf etwa folgendes: Ich bin nach Gießen gekommen, um die Iungvolkführerfrage offiziell zu erledigen. Wenn ihr heute den neuen Jungbannführer vorgestellt bekommt, so möchte ich euch vor die Seele stellen, daß es um die Treue zur Arbeit geht? Die Eigenart des Jungvolkführers liegt darin, daß er seine Stellung im Sinne des Führers auffaßt. Wir werden das Führerprinzip bis zum Letzten vertreten! Als junger deutscher Sozialist hat er sich davon leiten zu lassen, daß, wenn er als Junggenosse schon einfach war, als Führer noch viel schlichter fein muß. Er muß in allem hingegebener werden! Noch stärker soll er wissen, daß nur die absolute, einwandfreie Leistung gewertet wird. Wir müssen tätige, arbeitsame Gemeinschaften werden! In diesem Gerst soll auch der Standort Gießen geleitet sein. Nur in diesem Geist des Fleißes erfüllen wir die Sendung, die auf uns als Führer der Jugend des neuen Reiches gekommen ist.
Mit Dankesworten verabschiedete dann der Gebietsführer den bisherigen Jungbannführer Karl Heinz Stroh, der in den Oberbann berufen wurde. Der neuernannte Führer des Jungbanns 1/116 Hannsmuth Grether wurde danach der versammelten Führerschaft vorgestellt. Mit der Verpflichtung auf den neuen Führer und einem Sieg-Heil auf das Reich und seinen Führer endete die kurze Feier. Objbn. IV/13.
die Wälder des Vogelsberges nur zu einem Zehntel Fichtenwälder, heute zur Hälfte. Durch einseitige Bepflanzung veränderte sich der Boden in unerfreulicher Weife; Windbruchgefahren und Jnsekten- schäden erhöhten sich, man erlitt Millionenfchäüen.
Jetzt legt man erfreulicherweise wieder Wert auf Erhaltung natürlicher Zustände im Walde. Man sucht seine gestörte Harmonie durch Pflanzung von Mischbeständen wieder herzuftellen und sieht auch die sog. Forftunkräuter mit anderen Augen an, als seither.
Es ist eben alles Gewordene, Natur und Heimatlandschaft. eine große, zusammengestimmte Einheit, die vom Wenschen nicht ungestraft gestört werden kann.
Auf Grund solcher Einsicht berücksichtigen auch die Kulturämter mehr und mehr die Notwendigkeiten des Natur- und Heimatschutzes bei Durchführung der Feldbereinigungen.
Neben dem Nützlichkeitsdenken haben Gleichgültigkeit, Gedankenlosigkeit und R o - t) eit naturverwüstend gewirkt. Manche Pflanzen find nur wegen ihrer schönen Blüten stark zurückgedrängt worden. Man denke nur an die Salweiden (die „Palmkätzchen"), den Seidelbast (das Märznägelche), das wilde Schneeglöckchen („Märzglöckchen", „Märzbecher"), die Maiblumen, den Türkenbund u. o. a. Manche, wie der wunderbare Frauenschuh, sind so gut wie ausgerottet. Was als Heilkraut bekannt ist, wird oft mit Wurzeln ausgerauft. Viele Tiere werden um eines dummen Aberglaubens willen verfolgt. Angesichts solcher beklagenswerten Zustände mußte in einem gesunden Volke mit biologischer Notwendigkeit die erlösendeGegenwirkung einsetzen. Es erwachte der Naturschutzgedanke und wurde zur Bewegung, die schließlich auch die Behörden erfaßte. In den Alpen, in der Lüneburger Heide und anderswo hat der Verein „Naturschutzpark" größere Gebiete erworben, um sie in ihrer Ganzheit vor Aenderungen durch den Menschen zu bewahren. Der Offenbacher Naturschutzverein unterhielt bisher das Sumpfgebiet „Der Hengster"; den vogel- und pflanzenkundlich interessanten „Küh- kopf" am Altrhein hat zuerst der Besitzer Freiherr von H e y l geschützt, jetzt tut es der Staat;
Gießener Naturfreunde hegten die Enzian- wiesen bei Rödgen, andere die Reste der Weerskrandsflora in Oberhessen.
Auch Gebirgs- und Wandervereine trieben auf ihren Wanderungen praktischen Naturschutz und erzogen ihre Mitglieder wieder zur Ehrfurcht vor der Natur. Dem sinnlosen Abreißen von Pflanzen Zweigen und Aeften, dem rohen Zertreten von Tierchen, die dem Wandernden über den Weg laufen, traten Schulen und ernste Jugendbünde entgegen. Schließlich kam es zu Schutzgesetzen.
Wohl das älteste dieser Art ist das Reichs- vogelschutzgesetz aus dem Jahre 1908, das alle Singvögel und die meisten Raubvögel vor Verfolgung und Ausrottung bewahren soll. Schutzbe- ftimmun^en finden sich auch in den Jagdstrafgesetzen Das hessische Gesetz über Denkmalspflege aus 1902 schützt Wasserläufe, Felsen und Bäume, nicht aber Pflanzen und Tiere. Ein großer Schritt vorwärts war für unsere engere Heimat das hessische Naturschutzgesetz vom Oktober 1931. Es umfaßt zum ersten- mal Pflanzenwelt, Tierwelt und Landschaft als eine zu erhaltende Einheit. Hiernach können bestimmt begrenzte Gebiete unter Schutz gestellt werden Gegen Verunzierung der Landschaft (Reklame') sollen Polizeiverordnungen erlassen werden den Feldbereinigungsbehörden wird die Erhaltung des
Landschaftsbildes zur Pflicht gemacht, in den Voll, zugskommifsionen sollen nunmehr Sachverständige für den Schutz der Landschaft und der Natur mit- wirken. Ehrenamtliche „Naturheger" werden neben den berufenen Schutzbeamten die Ausführung des Gesetzes überwachen.
Erst der neue Staat erkennt die wahre Bedeutung dieser Schuharbeit und Schuhgesehe. Für ihn geht es hier um eine Lebensgrundlage des Volkes und seiner selbst. Die Hoffnungen aller Natur- und Heimatfreunde werden sich in ihm erfüllen.
Wie nahe dem Führer diese Sache am Herzen liegt, beweist schon das von ihm so rasch geschaffene R e i ch s t i e r s ch u tz g e se tz. Mit der ftatt- licken Organisation des Reichsbundes Volkstum und Heimat hat Ministerialrat Ringshaufen alle Kräfte zu wirksamer Arbeit zusammengefaßt. Für alle Heimat-, Natur- und Volksfreunde ist die Möglichkeit gegeben, mitzuarbeiten (und fei -es auch nur durch einfachen Beitritt zu diesem Bunde), den ererbten, so oft schwer umkämpften Heimatboden unverschandelt Kindern und Enkeln zu überliefern. In letzter Stunde noch müssen wir retten, was zu retten ist. Erhalten und neuge ft alten wollen wir die natürliche Anmut unserer Landschaft, die Eigenart und die Besonderheiten ihres Menschenschlages, ihrer Tier- und Pflanzenwelt und ihrer geologischen Bildungen. Damit stärken wir das Heimgefühl unserer Menschen und wecken ihre alte Sinnigkeit und die Liebe zu ihrem Volkstum und Volke, zu feiner Geschichte und seiner Verbunden« h e i t.
Dieser Gedanke muß bei Ausstellung aller Feld« bereinigungs- und Bodenverbesse« rungspläne gestaltend mitwirken. Alte Sünden müssen wieder gutgemacht werden. Der Landschaft soll man ohne Not keinen Zwang antun. Die Füh- rung der Wege und Gräben ist dem Gelände anzupassen. Die Aecker sollen nicht durch alle Gewanne in gleicher Richtung ziehen. Oft werden Neuansiflan- zungen nötig fein; daran muß schön bei Aufstellung der Pläne gedacht werden. Manche Feld- und Wiefenwege und = graben können und müssen von Obstbäumen begleitet, geeignete Stellen sogar durch ragende Laubbäume betont sein. Eine unbedingt notwendige Regulierung des Bachlaufes muß nicht das Landschaftsbild schädigen. Auch die Forstverwaltung hat Mittel in der Hand, die Waldgrenzlinien und Waldmäntel abwechslungsreich und schön zu gestalten und durch Mischen ihrer Bestände wieder mehr Tier- und Pslan,vnleben in unseren Wald zu bringen. Der Wiederherstellung des gestörten Wasserhaushaltes dient neben der besseren und schöneren Führung der Gräben die Wiederanlage einst trockengelegter Wasserspeicher der Landschaft in Form von Stauweihern und -feen, die daneben die Landschaft so ungemein beleben. Meist sind die dafür geeigneten Stellen doch für den Wiesen- oder Feldbau ungeeignet und können durch Fischereibetrieb eine höhere Renten ab werfen.
Es ist mir, unmöglich und nicht der Zweck dieses Aufsatzes, im besonderen auf die in unserer engeren Heimat der Lösung harrenden Aufgaben des Natur- und Heimatschußes einzugehen. Nur auf einiges fei noch kurz hingewiesen.
Die schöne Eigenart unserer Vogelsbergtanb- schast mit ihren bebuschten Rainen und Fels- grupper, ihren Hecken und Knicks, ihren baumumsäumten Bachläufen muß bei allen Feldbereinigungsmaßnahmen erhalten bleiben. Das Hochmoor im Oberwald muß vor weiteren „Kulturmahnahmen" bewahrt bleiben.
Die Feldfluren der W e 11 e r a u, des Gießener Beckens und der Laubacher Gegend sind hier und da von floristisch bedeutsamen warmen Hügeln mit bunter Wildflora unterbrochen. Da sie meist Unland sind, können und massen sie erhalten werden. Genannt seien nur neben dem bekannten Hanget st ein bei Lollar, „b i e Burg" bei Ober-Widdersheim, der „Goldrai n" und der „Grohber g" rechts und links der Straße Rodheim—Hungen, der „Lindenber g" zwischen Langsdorf und Birklar, der „Faule B e r g" rechts der Straße Dauernheim—Hof Schleifeld, ein Hügel, bei Nonnenroth und einer zwischen Ruppertsburg und V i 11 i n g en . Es gibt sicher auch noch manche unentdeckte. Die Reste einer einstmalig reichhaltigen Salzflora bei Wisselsheim, Münzenberg, Selters und Salzhausen müssen in letzter Stunde gerettet werden. Ebenso einige Teile der Kalkflora auf dem „Steinberg" bei Bleichen/)ach und des sogenannten Lauter- bacher Grabens. Auf zu schützende Bestände seltener Pflanzenarten (z. B. die E n z i a n w i e s e n bei Rödgen), sowie die geschützten Tier- und Pflanzenarten überhaupt ist schon oft in unseren Heimat- unb Wanderzeitschriften, befonbers in ber Beilage „Heimat im Bilb" bes Gießener Anzeigers hingewiesen worden. (Otto Vogt in Nr. 14 von 1933, Otto Bauer in Nr. 19 und Dr. R. Fischer in Nr. 28 desselben Jahrgangs). Besonders ehrwürdige Waldbestände, z. B. Deutschlands schönster Larchenbestand im Distrikt Richtberg bei Schlitz, und die in jedem Revier vorhandenen merkwürdigen ober bebeutungsoollen Bestände, Gruppen und Einzelbäume sinb ja schon immer in guter Hut ber Forstverwaltung. Vielleicht kann aber jetzt auch hier noch mehr geschehen. Da heißt es manchmal auch acht haben auf bie Eigentümlichkeit ber Flora des Waldbobens, die durch rücksichtsvolle Maßnahmen erhalten werden kann; ermähnt sei nur ein herrlicher, über Erwarten großer Bestand des Bärlapps und einer des Rippenfarns in einem Walde bei Lauterbach und Wernges. Als Naturdenkmäler zu hüten sind auch die geologisch merkwürdigen Felsgruppen und sonstigen Bildungen, wie z. B. der „W i l b e Stein" bei Büdingen unb „Die Steinern" bei Dübelsheim. Die Felsenwiese bei Ilbeshausen ist leiber schon ver- schwunben, anbere im Vogelsberg müssen jetzt vor bem gleichen Schicksal bewahrt werben.
Alle Hinweise unb Mahnungen, alle Bemühungen ber Heimatfreunde, alle Schuh- gesehe jedoch sinb unwirksam, wenn unsere Menschen nicht mit ihrer Einsicht unb ihrem guten Dillen bahinter stehen. Alle müssen erkennen lernen, worum es geht. Alle müssen mit bem Herzen babei sein, wo es um bie Bewahrung unserer Heimat geht, bes Mutlerbobens aller unserer aufbauenben Kräfte.
Umfassende Erziehungsarbeit, zielsicher geleitet vom neuen Staate, muß allenthalben einsetzen. Nimmermehr darf reines Ich- unb Gelbdenken in Zukunft Vater- und Mutterland veröden! Heimatbund, Schulen und Wanderoereine, Zeitungen und Bücher, alle helfen mit, daß der Heimatschutzgedanke in den Herzen des ganzen Volkes verwurzelt wird und wieder eine Naturverbundenheit entsteht wie ehedem. Dann brauchen wir keine Naturschutzgesetze mehr.
EinWrungdesneuenGießenerIungbannMrers
Schützt heimische Hahir und Landschaft!
Von K. Schnierle, staatlichem Vertrauensmann für Naturschutz.


