Adolph, (B. Kraft und G. Jäger genannt. Die L-Klasse hatte ihren besten Vertreter in W. Koch, die ^-Klasse in K. V o l k.
Bei den
Frauen
schob sich Lieselotte Diehl stark in den Vordergrund. Ihre Leistungen (100 Meter in 13,5 Sek. und 4,45 Meter im Weitsprung) berechtigen zu den besten Hoffnungen. Gutes Können legten auch an den Tag Frau Gerda Bepperling (200-Meter- Lauf und Weitsprung), Ruth W e h l i n g (Weitsprung), Gretel Guth (Hochsprung) und Roli L i p- p e r t (Speerwerfen).
Nach dem Dargelegten kann also die Spielvereinigung 1900 mit Stolz auf das Geleistete zurückblicken. Vereinsführung sowohl als auch die Leichtathletikabteilung selbst sind sich jedoch darüber klar, daß die Arbeit in erster Linie dem Dienst am Volksganzen zu gelten hat. Dies um so mehr, als die Olympiade 1936 den Einsaß aller Kräfte erfordert und gerade der Leichtathletik, als dem Kernpunkt der Olympischen Spiele, stehenden Sportzweig eine hohe Mission auferlegt.
Aordhess en schlä'Mitte2:l(0:y)
Der Fnßball-Gaukampf in Erfurt.
Die Gaumannschaften von Mitte und Nordhessen wiederholten am Sonntag ihre Begegnung, nachdem vor einigen Wochen das Treffen der beiderseitigen Nachwuchsmannschaften in Bleicherode wegen schlechten Wetters hatte abgebrochen werden müssen. Vor 3000 Zuschauern zeigten in Thürin- aens Hauptstadt beide Mannschaften nur mäßige Leistungen. Nach torloser Halbzeit kamen die Nordhessen nach der Pause zu einem knappen aber ver
dienten 2:1-Sieg. Auf beiden Seiten überragten die Hintermannschaften. Nordhessen zeigte das bessere, zügigere Zusammenspiel und war in bezug auf Ballbehandlung und Kombination besser als sein Gegner. Bis zur Pause vermochte keine der Parteien, obwohl Nordhessens Mannschaft im Feldspiel stets ein kleines Plus hatte, ein Tor zu erzielen. Nach dem Wechsel traten beide Mannschaften mit umgestellten Mannschaften an, was sich auf den Spielverlauf vorteilhaft auswirkte. Es klappte jetzt wesentlich besser und namentlich die nordhessische Läuferreihe spielte überragend. Nach acht Minuten fiel der erste Treffer und zwar für Mitte, indem Reimann eine Vorlage von Elze an dem herausgelaufenen Tormann Sonnrein vorbei verwandelte. Der Ausgleich ließ nicht lange auf sich warten, allerdings wurde er durch Verwandlung eines unberechtigten Elfmeters durch Kraft in der 12. Minute erzielt. Zehn Minuten vor Schluß fiel dann der entscheidende Treffer nach einer schönen Leistung von Binard, der im Alleingang aus vollem Lauf einschoß. Bis zum Schluß gab es vor beiden Toren brenzlige Situationen, es blieb jedoch beim Ergebnis.
Der Sieg von Nordhessen ist, wie bereits erwähnt, verdient. Der Sturm war nach der Umstellung sehr gut. Bei Mitte befriedigte nur die Verteidigung, während die Läuferreihe zu defensiv spielte. Die Fünferreihe war der schwächste Mannschaftsteil.
Fußball der Gauliga-Mannschasten.
Zwei Spiele in Nordhessen.
Am Sonntag griffen die vier bestplacierten Vereine des Gaues Nordhessen nicht in die Pflichtspiele ein, da sie Spieler zum Gaukampf gegen Mitte in
Erfurt abstellen mußten. Daher fiel auch die ursprünglich angesetzte Begegnung Langenselbold— Hersfeld aus. Germania Fulda schaffte sich durch einen 2:0-Sieg über den VfB. Friedberg auf den dritten Platz vor, bei Punktgleichheit mit Hersfeld und Spv. Kassel. Die beiden Tabellenletzten, Kurhessen und Sport Kassel, trennten sich unentschieden.
Gau Südwest: Saar 05 Saarbrücken — Eintracht Frankfurt 2:2; Wormatia Worms — Kickers Offenbach 2:1.
Gau Bayern: Spvgg. Weiden—1. FC. Nürnberg 3:3; ASB. Nürnberg — 1860 München 2:0; BC. Augsburg — Wacker München 5:1; Bayern München — Jahn Regensburg 2:2; FC. Schweinfurt 05 — Schwaben Augsburg 6:0.
*
Handball im Gau Nordhessen.
Kasseler Tgd.—Stadtmannschaft 4:2; Tuspo. 86/09 Kassel—Reichswehrmannschaft 6:16.
Sermann-Vrunst-Vollmarshausen.
Der neue DT.-Gauführer in Nordhessen.
Durch die oberste DT.-Führung wurde der bisherige DT.-Bezirksführ'er des Bezirks Kassel, Hermann B r u n st (Vollmarhausen-Kassel) zum DT.- Gauführer unseres heimischen Turngaues Nordhessen berufen. Seither war, nachdem der erste DT.- Gauführer des Gaues, B. AndrL (Hersfeld), von seinem Amte zurückgetreten war, mit der stellvertretenden Führung des Gaues Konrad Samer (Hersfeld) beauftragt.
Oeffentliche Mahnung.
Folgende Rückstände werden hiermit zur Zahlung bis 5. Dezember 1934 einschließlich gemahnt:
3. Ziel Kanal-, Müllabfuhr- und Straßenreinigungsgebühren 1934,
die Anteile an Müllabfuhr- und Straßenreinigungsgebühren bis einschließlich 3. Ziel 1934, 4. Rate Bürgersteuer 1934.
Nach Ablauf dieser Frist erfolgt ohne weitere Mahnung Einzug der rückständigen Beträge auf Kosten der Schuldner. 6931C
Gießen, den 24. November 1934.
________________Stadtkasse Gießen.________________
Bekanntmachung.
Nachstehende Anordnung des Milchversorgungsverbandes Rhein-Main wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Frankfurt a. M., den 14. November 1934. Milchwirtschaftsoerband Hessen.
Im Auftrage: gez.: Birkenholz.
Anordnung.
betr. die Regelung des Milcheinzugs der Molkereien in den Kreisen Büdingen. Friedberg und Gießen.
Auf Grund des § 8 der Satzung für Milchversorgungsverbände (RGBl. Tl. I, Nr. 36 Jahrg. 1934) erlasse ich zur Regelung des Milcheinzuges der Molkereien in den Kreisen Büdingen. Friedberg und Gießen folgende Anordnung:
§ 1.
Die Einzugsgebiete nachstehender Molkereien umfassen, vorbehaltlich einer späteren anderweitigen Regelung, folgende Gemeinden:
I. Kreis Büdingen:
1. Molkereigenossenschaft Altenstadt in Altenstadt:
Aus dem Kreise Büdingen die Orte:
Altenstadt, Engelthal, Enzheim, Glauberg, Hain- chen, Heegheim, Höchst a. d. Nidder, Lindheim, Oberau, Oppelshäuser Hof, Rodenbach, Rommelshausen.
Aus dem Kreise Friedberg der Ort: Stammheim.
2. Molkerei Büdingen (R. huwe) in Büdingen:
Aus dem Kreise Büdingen die Orte:
Büdingen, Diebach am Haag, Dudenrod, Erbacherhof, Lorbach, Michelnau, Rinderbügen, Vonhaus.en, Wolf. 6933D
Aus dem Kreise Gelnhausen der Ort: Wolferborn.
3. Dampfmolkerei Dauernheim (R. F. Krauskopf) in Dauernheim:
Aus dem Kreise Büdingen die Orte: Dauernheim, Geiß-Nidda.
4. Molkerei h. P. Luft (Frdr. Lenz) in Düdelsheim:
Aus dem Kreise Büdingen die Orte:
Aulendiebach, Büches, Düdelsheim, Orleshausen, Rohrbach.
5. Molkereigenossenschaft Echzell in Echzell:
Aus dem Kreise Büdingen die Orte:
Bingenheim, Bisses, Echzell, Gettenau, Grund- Schwalheim, Ober-Widdersheim, Unter-Widders- Heim.
Aus dem Kreise Friedberg die Orte:
Södel, Wölfersheim.
6. Molkereigenossenschaft Lckartshausen in Eckartshausen:
Aus dem Kreise Büdingen die Orte:
Alt-Wiedermus, Eckartshausen, Himbach, Kalbach, Langenbergheim (Regelung wie bisher).
Aus dem Kreise Hanau der Ort: Neu-Wiedermus.
7. Niddertaler Molkerei (Bode). Effolderbach: Aus dem Kreise Büdingen die Orte: Effolderbach, Stockheim.
8. Molkerei Kaschmieder in Fauerbach (Nidda):
Aus dem Kreise Büdingen die Orte:
Fauerbach (Nidda), Michelnau, Schwickartshausen. Aus dem Kreise Schotten die Orte:
Ober-Lms, Unter-Lais.
9. Molkerei Faust in Mittetgründau:
Aus dem Kreise Büdingen der Ort: Mittelgründau.
10. Molkereigenossenschaft Ranstadt in Ranstadt:
Aus dem Kreise Büdingen die Orte:
Bellmuth, Bobenhausen I, Nieder-Mockstadt, Ober- Mockstadt, Ranstadt.
Aus dem Kreise Friedberg der Ort: Staden.
11. Molkerei Sigel. Selters:
Aus dem Kreise Büdingen die Orte:
Bergheim, Bleichenbach, Eckartsborn, Hirzenhain, Lißberg, Ortenberg, Selters, Usenborn, Wippenbach.
12. Molkerei Ostheim in Dallernhausen:
Aus dem Kreise Büdingen der Ort: Wallernhausen.
“ 13. Molkereigenossenschaft Wenings in Wenings: Aus dem Kreise Büdingen die Orte:
Bindsachsen, Bösgesäß, Burgbracht, Gelnhaar Hitzkirchen, Kefenrod, Merkenfritz, Wenings.
Aus dem Kreise Schotten die Orte:
Glashütten, Mittelseemen, Niederseemen, Oberseemen, Steinberg, Streithain.
Aus dem Kreise Gelnhausen:
Hof Entenfang.
II. Kreis Friedberg:
1. Molkerei Gottfried Rack in Dorheim:
Aus dem Kreise Friedberg die Orte: Dorheim, Melbach, Schwalheim.
2. Molkerei Ernst Langbein in Gambach:
Aus dem Kreise Friedberg die Orte:
Gambach, Münzenberg, Trais-Münzenberg.
3. Oberhessische Milchzentrale e. G. m. b. h.
in Nieder-Wöllstadt:
Aus dem Kreise Friedberg die Orte:
Assenheim, Bauernheim, Bönstadt, Bruchenbrücken, Burg-Gräfenrod, Holzhausen, Ilbenstadt, Kaichen, Kloppenheim, Nieder-Wöllstadt, Nieder-Rosbach, Ober-Rosbach, Ober-Wöllstadt, Ockstadt, Okarben, Ossenheim, Wickstadt (Hofgut).
Ferner gehören Rodheim, Petterweil zum Einzugsgebiet von Nieder-Wöllstadt, liefern jedoch unmittelbar nach Frankfurt a. M.
4. Molkereigenossenschaft Ostheim-Niederweisel in Ostheim:
Aus dem Kreise Friedberg die Orte:
Bad-Nauheim, Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. Höhe, Griedel, Hausen, Hochweisel, Hof Hasselheck, Kirchgüns, Langenhain, Maibach, Münster, Nieder- Mörlen, Niederweisel, Ober-Mörlen, Oppershofen, Ostheim, Pohlgöns, Rödgen, Rockenberg, SteinfuKh, Wisselsheim, Ziegenberg.
Au dem Kreise Wetzlar die Orte:
Ebersgöns, Efpa, Kleeberg, Niederkleen, Oberkleen, Weiperfelden.
Aus dem Kreise Gießen der Ort: Oberhörgern.
5. Molkereigenossenschaft Reichelsheim in Reichelsheim:
Aus dem Kreise Friedberg die Orte:
Beienheim, Dorn-Assenheim, Nieder-Florstadt, Ober- Florstadt, Reichelsheim, Weckesheim.
Aus dem Kreise Büdingen die Orte:
Blofeld, Heuchelheim, Leidhecken.
6. Einzugsgebiet des Frischmilchmarktes von Frankfurt a.M.:
Aus dem Kreise Friedberg:
Dortelweil, Groß-Karben, Harheim, Klein-Karben, Massenheim, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Ober-Erlenbach, Rendel, Vilbel.
III. Kreis Gießen:
1. Molkereigenossenschaft Geilshausen in Geilshausen:
Aus dem Kreise Gießen die Orte:
Allendors a. d. Lda., Allertshausen, Beltershain, Bersrod, Beuern, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Kesselbach, Londorf, Lumda, Odenhausen, Rüdoings- hausen, Reinhardshain, Stangenrod, Treis a. d. Lda., Weitershain.
Aus dem Kreise Alsfeld die Orte:
Atzenhain, Lehnheim.
Aus dem Kreise Marburg die Orte: Nordeck, Winnen.
2. Milchzentrale Gießen in Gießen
Aus dem Kreise Gießen die Orte:
Albach, Alten-Buseck, Allendorf (Lahn), Annerod, Burkhardsfelden, Saubringen, Dorfgill, Eberstadt, Garbenteich, Gießen, Großen-Buseck, Großen-Lin- den, Grüningen, Hattenrod, Harbach, Hausen, Heuchelheim, Holzheim, Klein-Linden, Lang-Göns, Leihgestern, Lich, Lindenstruth, Lollar, Mainzlar, Oppenrod, Reiskirchen, Ruttershausen, Rödgen, Saasen, Staufenberg, Steinbach, Trohe, Watzenborn-Steinberg, Wieseck, Winnerod.
Aus dem Kreise Wetzlar die Orte:
Dornholzhausen, Groß-Rechtenbach, Hochelheim, Hörnsheim, Kinzenbach, Klein-Rechtenbach, Krofdorf, Lützellinden, Rodheim, Wißmar.
3. Molkereigenossenschaft Hungen in Hungen:
Aus dem Kreise Gießen die Orte:
Arnsburg, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Muschenheim, Nonnenroth, Obbornhofen, Rodheim, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen.
Aus dem Kreise Schotten der Ort:
Rabertshausen.
Aus dem Kreise Bübingen der Ort:
Berstadt.
Aus dem Kreise Friedberg der Ort:
Wohnbach.
4. Molkerei Karl Seim, Weickartshain:
Aus dem Kreise Gießen die Orte:
Grünberg, Stockhausen, Weickartshain.
Aus dem Kreise Scholten die Orte:
Klein-Eichen, Lardenbach.
Aus dem Kreise Alsfeld die Orte:
Flensungen, Merlau.
§ 2.
3n den Einzugsgebieten vorstehender Molkereien ist sämtliche Milch, soweit sie nicht im Betriebe des Erzeugers selbst verwendet wird, an die zuständigen Molkereien zur Ablieferung zu bringen. Die Herstellung von Butter im Betriebe des Erzeugers ist nur Zur Verwendung im eigenen Betriebe zulässig.
§ 3.
Dine Verwendung im eigenen Betriebe ist dann gegeben, wenn die erzeugte Butter an die im Erzeugerbetriebe tätigen und dort wohnenden oder an ständig im Betriebs tätige, im Lohpyerhältms
stehende, nicht im Betrieb wohnende Personen unentgeltlich abgegeben oder als Deputat im Rahmen des Eigenverbrauches des Deputanten auf den Lohn angerechnet wird.
§ 4.
Die bestehenden Anordnungen über den Verkauf von Milch ab Hof des Erzeugers werden durch diese Anordnung nicht berührt.
§ 5.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden mit einer Geldstrafe bis zu RM. 1000,— im Einzelfalle bestraft, und die Ordnungsstrafe durch die Finanzämter nach den Vorschriften der Reichsabgabeordnung beigetrieben.
§ 6.
Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.
Frankfurt a. M., den 15. November 1934.
Milchversorgungsverband Rhein-Main. Ser Vorsitzende: gez.: Wirth.
Bekanntmachung.
Nachstehende Anordnung des Milchversorgungs- verbandes Rhein-Main wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Frankfurt a. M., den 14. November 1934. Milchwirtschaftsoerband Hessen.
Im Auftrage: gez.: Birkenholz.
Anordnung, betr. die Regelung des Milcheinzugs der Molkereien in den Kreisen Alsfeld, Lauterbach, Schotten vom 15. November 1934.
Auf Grund des § 8 der Satzung für Milchversorgungsoerbände (RGBl. Tl. I, Nr. 36 Jahrg. 1934) erlasse ich zur Regelung des Milcheinzuges der Molkereien in den Kreisen Alsfeld, Lauterbach und Schotten folgende Anordnung: 6934D
§ 1.
Sie Einzugsgebiete nachstehender Molkereien umfassen, vorbehaltlich einer späteren anderweitigen Regelung, folgende Gemeinden:
I. Kreis Alsfeld:
1. Molkereigenossenschaft Alsfeld in Alsfeld:
Aus dem Kreise Alsfeld die Orte:
Alsfeld, Altenburg, Angenrod, Arnshain, Bernsburg, Brauerschwend, Eifa, Elbenrod, Eudorf, Fischbach, Heidelbach, Leusel, Liederbach, Münchleusel, Rainrod, Reibertenrod, Ruhlkirchen, Schwabenrod, Seibelsdorf, Vockenrod.
Aus dem Kreise Ziegenhain die Orte:
Alt-Hattendorf, Berfa, Lingelbach, Neuhattendorf.
2. Molkereigenossenschaft Grebenau in Grebenau:
Aus dem Kreise Alsfeld die Orte:
Bieben, Eulersdorf, Grebenau, Merlos, Reimenrod, Schwarz, Udenhausen, Wallensdorf.
3. Molkereigenossenschaft Groh-Felda in Groh-Felda:
Aus dem Kreise Alsfeld die Orte:
Ehringshausen, Ermenrod, Groß-Felda, Hainbach, Kestrich, Klein-Felda, Oberndorf, Schellhausen, Schmitthos, Windhausen, Zeilbach.
Aus dem Kreise Schotten:
Köddingen, Stumpertenrod.
4. Molkereigenossenschaft Nieder-Gemünden:
Aus dem Kreise Alsfeld die Orte:
Appenrod, Bleidenrod, Burg-Gemünden, Büßfeld, Seckenbach, Elpenrod, Gondershausen, Haarhausen, Homberg, Höingen, Maulbach, Nieder-Gemünden, Nieder-Ofleiden, Ober-Ofleiden, Otterbach, Rülfenrod, Schadenbach.
5. Molkerei Eiffert in Nieder-Ohmen:
Aus dem Kreise Alsfeld die Orte: Bernsfeld, Kirfchgarten, Nieder-Ohmen.
6. Molkerei Bär in Ruppertenrod:
Aus dem Kreise Alsfeld die Orte:
Ruppertenrod, Wettsaasen.
Aus dem Kreise Schotten der Ort: Unter-Seibertenrod.
7. Molkereigenossenschaft Stomborf-Babenrob in Stornborf:
Aus dem Kreise Alsfeld:
Hopfgarten, Ober-Sorg, Renzendorf, Stornborf, Unter-Sorg, Vadenrod.
Aus dem Kreise Schotten:
Meiches.
8. Molkereigenossenschaft Zell in Zell:
Aus dem Kreise Alsfeld:
Billertshausen, Gleimenhain, Heimertshausen, Kirtorf, Nieder-Breidenbach, Ober-Breidenbach, Ober-Kleen, Ohmes, Romrod, Strebendorf, Wahlen,
II. Kreis Lauterbach:
1. Molkerei Grehmann, Bermulshain:
Aus dem Kreise Lauterbach: Bermutshain.
2. Molkereigenossenschaft Lichenrod in Eichenrod.
Aus dem Kreise Lauterbach:
Siriammen, Eichenrod, Eichelhain, Engelrod, Hör- genau, Hopfmannsfeld, Lanzenhain.
Aus dem Kreise Schotten: Rebgeshain.
3. Molkereigenossenschaft Herbstein In Herbstein:
Aus dem Kreise Lauterbach:
Altenschlirf, Bannerod, Heisters, Herbstein, Schiech- tsmvegen, Stemplet» , v
Ohne Genehmigung keine AEDAP-Kundgevung.
Der Reichspropagandaleiter der NSDAP, gtbt bekannt: Im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers erlasse ich folgende Anordnung:
Oeffentliche Versammlungen und Kundgebungen der NSSAP., all ihrer Gliederungen und aller an. geschlossenen Verbände, bedürfen der Geneh. migung des zuständigen Hoheits. trägers, der über ihre Surchführung im Einvernehmen mit dem jeweiligen Propagandaleiter ent« scheidet. Diese Veranstaltungen werden genehmigt:
1. durch den zuständigen Ortsgruppenleiter, wenn die Bedeutung der Veranstaltung nicht über den Ortsgruppenbereich hinausgeht;
2. durch den Kreisleiter, wenn die Bedeutung der Veranstaltung über den Ortsgruppenbereich hinausgeht;
3. durch den Gauleiter, wenn die Veranstaltung eine allgemeine politische Bedeutung für bas Gaugebiet besitzt.
Vor den Veranstaltungen von Kundgebungen, die von allgemeiner politischer Bedeutung für das Reich find, ist meine Stellungnahme rechtzeitig vorher ein« zuholen.
Sie schlagartige Veranstaltung von Versammlungen für ein Gebiet, das mehrere Gaue umfaßt, ist nur mit meiner Genehmigung zulässig.
Gez.: Sr. G o e b b e l s |
Reichspropagandaleitung der NSSAP.
4. Molkerei Bloß in Ilbeshausen:
Aus dem Kreise Lauterbach:
Ilbeshausen, Nösberts, Weid-Moos.
5. Molkereigenossenschaft Fulda-Lauterbach in Lauterbach:
Aus dem Kreise Lauterbach die Orte:
Angersbach, Allmenrod, Bernshausen, Blitzenrod, Eisenbach, Frischborn, Hartershausen, Heblos, Hem« men, Landenhausen, Lauterbach, Maar, Nieder-Stoll, Pfort, Riemlos, Rixfeld, Rudlos, Hof Sassen, Schadges, Stockhausen, Uetzenhausen, Ullershausen, Wernges, Willofs.
Aus dem Kreise Fulda der Ort:
Müs.
6. Molkereigenossenschaft Niedermoos in Niedermoos:
Aus dem Kreise Lauterbach die Orte:
Crainfeld, Freiensteinau, Gunzenau, Grebenhain, Holzmühl, Metzlos, Metzlos-Gehaag, Niedermoos, Obermoos, Reichlos, Vaitshain, Wünfchenmoos, Zahmen.
7. Molkerei Raabe in Schlitz:
Aus dem Kreise Lauterbach die Orte: Fraurombach, Hutzdorf, Sandlofs, Schlitz.
8. Molkereigenossenschaft Wallenrod in Wallemo-:
Aus dem Kreise Lauterbach die Orte:
Reuters, Sickendorf, Wallenrod.
Aus dem Kreise Alsfeld:
Hergendorf.
III. Kreis Schotten:
1. Molkerei Pauschardt in Burkhards.
Aus dem Kreise Schotten die Orte:
Burkhards, Gedern, Kaulstoß, Sichenhausen.
2. Molkereigenossenschaft Groß-Eichen
in Groß-Eichen:
Aus dem Kreise Schotten die Orte:
Altenhain, Bobenhausen II, Feldkrücken, Groß- Eichen, Höckersdorf, Solms-Ilsdorf, Kölzenhain, Sellnrod, Wohnfeld.
Aus dem Kreise Alsfeld die Orte:
Ober-Ohmen, Ilsdorf.
3. Molkerei Etting in Laubach:
Aus dem Kreise Schotten die Orte: Freienseen, Gonterskirchen, Laubach.
4. Molkereigenossenschaft Schotten in Schotten.
Aus dem Kreise Schotten die Orte:
Betzenrod, Busenborn, Breungesheim, Eichel« sachsen, Einartshausen, Eschenrod, Götzen, Michelbach, Rudingshain, Rainrod, Schotten, Wingertshausen.
5. Molkereigenossenschaft Ulfa in Ulsa:
Aus dem Kreise Schotten die Orte:
Eichelsdorf, Oberschmitten, Stornfels, Ulfa.
Aus dem Kreise Büdingen die Orte:
Kohden, Borsdorf, Unterschmitten.
6. Molkerei Römer in Ulrichstein:
Aus dem Kreise Schotten die Orte:
Helpershain, Ober-Seibertenrod, Ulrichstein.
7. Molkereigenossenschaft Detterfeld in Wetlerfeld:
Aus dem Kreise Schotten die Orte: Ruppertsburg, Wetterfeld.
Aus dem Kreise Gießen die Orte:
Ettingshausen, Lauter, Münster, Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen, Queckborn, Röthges.
§ 2.
In den Einzugsgebieten vorstehender Molkereien ist sämtliche Milch, soweit sie nicht im Betriebe des Erzeugers selbst verwendet wird, an die zuständigen Molkereien zur Ablieferung zu bringen. Sie Herstellung von Butter im Betriebe des Erzeugers ist nur zur Verwendung im eigenen Betriebe zulässig.
§ 3.
Eine Verwendung im eigenen Betriebe ist dann gegeben, wenn die erzeugte Butter an die im Erzeugerbetriebe tätigen und dort wohnenden oder an ständig im Betriebe tätige, im Lohnverhältnir stehende, nicht im Betrieb wohnende Personen unentgeltlich abgegeben oder als Seputat im Rahmen des Eigenverbrauches des Seputanten auf den Lohn angerechnet wird.
8 4-
Die bestehenden Anordnungen über den BerM von Milch ab Hof des Erzeugers werden durchs Anordnung nicht berührt.
§ 5.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung ö<T‘ den mit einer Geldstrafe bis zu RM. 1000,— Einzelfalle bestraft, und die Ordnungsstrafe W die Finanzämter nach den Vorschriften der Reichs abgabeordnung beigetrieben.
§ 6.
Diese Anordnung tritt mit dem Tage der $<r' kündigung in Kraft.
Frankfurt a. M., den 15. November 1934.
Milchversorgungsoerband Rhein-Main.
Ser Vorsitzende: gez.: Wirth.____
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