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Neugestaltung der Kindergottesdienstarbeit

folge falscher Düngerpflege ein großer Teil der

volution manche Hemmungen für die Kindergottes- der Jauche. Esi ft wirklich so, wie einmal ein dienstarbeit beseitigt habe. Er schilderte dann die Forscher gesagt hat, daß wir statt der Felder den

Haaß eine Ansprache über die Verantwortung Eltern und der Jugendlichen vor Gott hielt.

geistige Haltung, in der heute Jungvolk und Jung- Himmel düngen und den Ozean; weil nämlich in»

Mädels heranwachsen. ' ~" " ' " " *

als das, was es besagt, alsFrohe Botschaft" nicht als ein neues Sittengesetz verkündet wer­den. Aufgabe des Kindergottesdienstes muß auch die Erziehung zur Gemeinde sein, zum Miterleben des Gottesdienstes und des Kirchenjahres.

Nach einer Kaffeepause fand eine Aussprache statt, die Einzelheiten der beiden Vorträge erörterte. Den Abschluß des Nachmittags bildeteEin Spiel der Frauentreue":Jutta von Weinsberg".

Nährstoffe in die Luft verfliegt oder vom Wasser fortgetragen wird. Man kann den Verlust, der allein durch Verflüchtigung von Stickstoff eintritt, auf jährlich über 100 Millionen Mark einschätzen. Mancher Bauer bringt in seiner Fuhre Jauche oder seiner Fuhre Mist kaum mehr die Hälfte an wirksamen Pflanzennährstoffen auf das Feld, als es bei sorgfältiger Wirtschaft möglich wäre. Wenn man bedenkt, daß 100 Liter gute Jauche oder ein Doppelzentner gutgepflegter Stallmist etwa für 4 Mark Nährstoffe enthalten, kann man ermessen, welche Summe mancher Landmann, der sonst ge­wohnt ist, jeden Pfennig dreimal umzudrehen, ehe er ihn ausgibt, hier mit leichtem Sinn einbüßt. Ganz abgesehen davon, daß er dann die fehlenden Nährstoffe durch Kunstdünger ersetzen muß, der teures Geld kostet und zum Teil vom Ausland bezogen werden muß.

Die Verwendung der künstlichen Düngemittel fällt auch in dieses Kapitel. Erschreckende Ziffern würden sich ergeben, wenn man ausrechnen könnte, wieviel Kunstdünger infolge falscher Anwendung nutzlos auf Aecker und Wiesen gestreut wird. Die Heran­ziehung aller inländischen Hilfsmittel verlangt auch, daß die Schätze an Pflanzennährstoffen, die in un­serem Boden selbst ruhen, durch zweckmäßige und sorgfältige Bodenbearbeitung in erhöhtem Maße aufgeschlossen und damit für die Pflanzen nutzbar gemacht werden.

Viel Geld fließt alljährlich noch für die Einfuhr von Nutzholz ins Ausland. Die erhöhte Ausbeute des deutschen Waldes in der Zukunft erfordert eine bessere Pflege desselben schon in der Gegenwart.

Unerläßlich ist, daß äußerste Sparsamkeit beim Verbrauch von Schmieröl und anderen Schmier­mitteln geübt wird, da diese großenteils vom Aus­land eingeführt werden müssen. Altöl ist zu sammeln und kann für geringes Entgelt wieder zu neuer Verwendung regeneriert werden. Die möglichste Vermeidung unnötigster Verluste ist Liuch vonnöten bei Verwendung von Säcken und Garbenbändern aus Jute.

Für die Kirche ergibt sich die Forderung, ihre Verkündigung den Kindern in einer neuen Sprache zu sagen.

Die Geschichten der Bibel, insbesondere des Alten Testaments, müssen so erzählt werden, daß ihre Menschen nicht als Vorbilder dargestellt werden, sondern an ihnen gezeigt wird, wie Gott an Men­schen und Völkern handelt. Das Evangelium muß

(LPD.) Am Samstag und Sonntag fand in Ar­tz e i l g e n bei Darmstadt die 9. Jahresver­sammlung des Hessischen Kindergot­tesdienstverbandes statt.

Am Samstagabend wurden in einer von Prof. Lic. Gerstenmaier (Friedberg) geleiteten Hel­ferversammlung technische und inhaltliche Fragen des Kindergottesdienstes besprochen.

Der Sonntag begann mit einem Festgottesdienst, in dem Landesjugendpfarrer H a a ß predigte. Er wies auf die Problematik aller Erziehungsarbeit hin, die letzten Endes nicht von Menschen geleistet werden kann, und die fruchtlos bleibt, wenn Gott nicht an den jungen Menschen arbeitet. Das Recht zur Erziehung erwächst nicht aus einem etwaigen Bessersein des Erziehers, sondern aus dem Auftrag, der dem Erzieher von Gott zuteil wird in den Ordnungen, in die alles menschliche Leben tzin- eingestellt ist. Dem Erzieher bleibt als einziges, was er tun kann, nur das Gebet.

Nach gemeinsamen Eintopfmittagessen im Ge­meindesaal begann um 14 Uhr die Hauptversamm­lung. Der Vorsitzende, Pfarrer Schmidt (Lau­bach) konnte u. a. Oberlandeskirchenrat Walther als Vertreter des Landesbischofs begrüßen und wies darauf hin, daß durch seine Teilnahme die Kirchen­regierung sinnfällig dartue, welche Wichtigkeit sie der Kindergottesdienstarbeit beimißt. Pfarrer Schmidt dankte auch dem Gastgeber, Pfarrer Grein zu Arheilgen, seiner Frau und den vielen Helfern.

In seiner Begrüßungsansprache betonte Oberlan­deskirchenrat Walther, daß

der kindergollesdiensi in Zukunft nicht mehr in das Belieben des Pfarrers gestellt fei, sondern an jedem Orte im amtlichen Auftrage der Kirche gehalten werde.

In herzlichen Worten dankte er für die Kirchen­regierung dem Vorstand und den Helfern und Hel­ferinnen, die Sonntag für Sonntag unverdrossen ihre Arbeit tun.

Direktor Pfarrer Röhricht (Darmstadt) sprach überKindergottesdienst und Innere Mission". Er zeigte, wie im vorigen Jahrhundert der Kindergot­tesdienst aus der Arbeit der Inneren Mission er­wachsen ist, legte die Zusammenhänge von Innerer Mission und Kindergottesdienst in der Gegenwart dar und erläuterte an vielen Hinweisen, wie die Ar­beit der Inneren Mission für den Kindergottesdienst fruchtbar gemacht werden kann.

Landesjugendpfarrer H a a ß sprach überKinder­gottesdienst und Gemeinde". Er stellte zu Beginn seiner Ausführungen fest, daß die Nationale Re-

Den Belegschaften der großen Jndustriewerke, aber auch dem kleinen Handwerksmann nebst seinen Gesellen und Lehrlingen wird gegenwärtig in einem hundert Tage währenden Propagandafeldzug der Gedanke eingehämmert, daß es für das siegreiche Durchhalten Deutschlands in dem Rohstoffkrieg, der von feindseligen internationalen Mächten gegen uns angezettelt wurde, von größter Wichtigkeit ist, daß die unentbehrlichen Rohstoffe, die wir noch herein­bekommen, mit äußerster Sparsamkeit und unter Vermeidung jeder Verschwendung und Verschleu­derung verarbeitet werden müssen.

Der deutsche Bauer schließt sich freiwillig dieser Kampffront seiner in Industrie und Gewerbe tätigen Volksgenossen an. Denn auch er kann mithelfen, die Einfuhr ausländischer Rohstoffe zu verringern, die vorhandenen zu strecken oder besser auszunützen.

Als Rohstoff muß der Bauer alles betrachten, was ihm als Grundlage und Ausgangsmaterial dient, um sein Verkaufsprodukt zu erzielen. Die Futtermittel für sein Vieh, die Pflanzennährstoffe im Boden, im künstlichen und natürlichen Dünger gehören gleichermaßen dazu wie seine Maschinen und Geräte und anderes.

Die Ernte des heurigen Jahres macht es unerläß­lich, daß beispielsweise jede Verschleuderung von Futtermitteln vermieden wird. Denn für jedes Pfund Kraftfutter, das etwa vom Vieh unter die Füße getreten wird, muß eine gleiche Menge aus dem Ausland eingeführt werden und schädigt damit unsere an sich aufs äußerste gespannte Devisenlage. Jedes Pfund Weizen, das den Hühnern zu viel auf den Hof gestreut wird, schädigt die Versorgung der Bevölkerung mit einheimischem Brotgetreide.

Besondere Verschwendung treibt die Landwirt­schaft von je mit den wertvollen Pflanzennährstoffen in den natürlichen Düngemitteln, dem Stallmist und

Am Abend fand in der Kirche ein liturgischer Gottesdienst statt, in dem Landesjugendpfarrer der

Oer Dauer im Nohfloffeldzug

Don Dipl.-Landw. Hans Zimmermann.

Schließlich soll alles anfallende Altmaterial, ab­gebrochene Eisenteile, Draht, Blechtonnen, Lumpen, Gummi, Knochen, Papier usw. gesammelt und an Altmaterialhändler abgegeben werden. Da und dort ist die Sammlung und Abholung des Altmaterials schon organisiert.

So ist es auch dem Bauer möglich, sein Teil beizutragen zum Durchhalten in dem uns auf­gezwungenen Rohstoffkrieg, bis in der übrigen Welt die Einsicht sich durchgesetzt haben wird, daß letzten Endes unsere Gegner selbst den Hauptschaden haben, wenn sie Deutschland nötigen, sich auf seine eigenen Hilfsquellen zu besinnen und den Einkauf im Ausland auf das Allernotwendigste zu be­schränken.

Büchertisch.

Ludwig Klages: Vom Wesen des Rhythmus. 64 Seiten. Niels Kampmann, Ver­lag, Kämpen auf Sylt. (579) Die Schrift kommt wesentlich zu dem Ergebnis, daß Rhythmus und Takt verschiedener Herkunft sind, und leitet ihre Wesensgegensätzlichkeit aus dem Gegensatz von Leben und Geist ab, der ja auch in anderen Bü­chern von Klages eine große Rolle spielt; das Vor­wort weist darauf hin, daß das angewendete Hauptergebnisauf Theorie und Praxis nicht weni­ger Betätigungskreise befruchtend gewirkt und zu­mal in der Biologie, Ausdrucksforschung, Heilkunde und körperlichen Erziehungslehre da und dort för­dernde Aufnahme gefunden" hat.

Oswald Claassen: D i e Ahnen des Mondes. Eine indianische Edda. 271 Seiten. Ganzleinen 4,80 RM. Mit einem Vorwort von Alexander Sacher-Masok. Gustav Hohns, Ver­lag, Krefeld 1933 (81) Das Buch sucht unter Berücksichtigung der einschlägigen ethnologischen Li­teratur die mythische Geschichte des Quiche-Volkes von Guatemala darzustellen.

Brigitte von Arnim: Hella kämpft fürs Dritte Reich. Roman. Leipzig 1934, 21. H. Payne-Verlag. Halbleinen 2 9Jlt. (353) Mit schlichter Eindringlichkeit schildert die Ver­fasserin den Weg des verwöhnten Großstadtmäd­chens Hella, ihre Liebe zu dem armen SA.-Mann, das Kämpfen mit veralteten Ueberlieferungen, das Hineinleben in die Kampfschar Adolf Hitlers und den Sieg über sich selbst, als sie alle Brücken zu ihrem bisherigen Leben abbricht und an der Seite des Geliebten hinauszieht in die Einsamkeit und Härte des holsteinischen Bauernhauses, um sich ein Glück zu errichten, das wertvoller ist, als alle Ge­nüsse der Großstadt.

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Bekanntmachung.

Düngemitteltteserung.

Die Lieferung des zum Düngen der städtischen Wiesen benötigten künstlichen Düngers, und zwar:

500 Zentner Thomasmehl, 1516prozentig, und 300 Zentner Kali, 1822prozentig,

ist zu vergeben. 6286C

Die Lieferung hat bis zum 15. November 1934 zu erfolgen. Mit entsprechender Aufschrift oerfehene An- geböte sind bis zum 5. November 1934 im Stadt­haus, Bergstraße 20, Zimmer 3, einzureichen.

Es wird noch darauf hingewiejen, daß sämtliche Angebote frei Bahnhof Gießen in Kg/°/o einzureichen sind. Angebote, die diese Angaben nicht enthalten, können keine Berücksichtigung finden.

Gießen, den 25. Oktober 1934.

Bürgermeisterei Gießen. Dr. Hamm, Bürgermeister.

Bekanntmachung.

Betr.: Maßnahmen der Reichsregierung zur Ver­billigung der Speisefette für die minderbe­mittelte Bevölkerung.

Die von der Reichsregierung zur Verbilligung der Speisefette für die minderbemittelte Bevölkerung ge­troffenen Maßnahmen werden für die Monate No­vember und Dezember 1934 sowie Januar 1935 wie folgt fortgeführt: 6285V

Für obige drei Monate erhält der Minderbemit- leite für sich und jeden unterhaltsberechtigten Fa­milienangehörigen je einen Stammabschnitt mit

6 Reichsoerbilligungsscheinen, und zwar:

1. Reichsoerbilligungsschein Gruppe A

mit 3 Abschnitten, wovon jeder für einen Monat beim Einkauf von mindestens V» Pfund Butter, Käse, Schmalz, Wurst, Rohsett, Speck, Talg, Speiseöl, Margarine, Kunstspeisefett, gehärtetem Pflanzen- oder Tierfett eine Verbilligung von 25 Rpf. gewährt. Andere Waren dürfen auf diesen Schein nicht abgegeben werden.

2. Reichsverbilligungsschein Gruppe B

mit 3 Abschnitten, wovon jeder für einen Monat Anspruch auf bevorzugte Zuteilung von 1 Pfund Konsummargarine zu einem um 25 Rpf. ver­billigten Preis gewährt, sofern der Bezugs­berechtigte sofort nach Erhalt den Slammab- fdjnilt mit dem aufgedruckten Bestellschein einer Verkaufsstelle übergibt. Es empfiehlt sich, hierbei auch die 3 Abschnitte sofort zu übergeben.

Falls der Bezugsberechtigte keine Konsum­margarine beziehen will, so berechtigen die Ab­schnitte des Reichsoerbilligungsscheins Gruppe B auch Zum Bezug der für Gruppe A vorgesehenen 5etttt)aren, wie unter Ordn.-Nr. 1 angegeben.

..rie ®ülli0teilsbauer der Reichsverbilligungs- scheine (Monatsabschnitte) ist jeweils auf einen Mo­nat begrenzt; ihre Verwendung nach Ablauf der aufgedruckten Gültigkeitsdauer ist daher unzulässig..

3n bezug auf den Kreis der Bezugsberechtigten und die Ausgabestellen für Reichsverbilliqungs- jcherne tritt keine Aenderung ein. Es wird jedoch nochmals darauf hingewiesen, daß die Reichsver- billigungsscheine ausgegeben werden:

1. vom Arbeitsamt an die Empfänger von Arbeits­losen-, Krisen- und Kurzarbeiterunterstützungen

2. vom Wohlfahrtsamt an die in Gießen wohn­haften Sozialrentner, Empfänger von Zusatz­renten, Elternbeihilfen usw. nach dem Reichs- versorgungsgesetz und alle sonstigen Empfänger von Wohlfahrtsunterstützungen in offener Für­sorge, und zwar gelegentlich einer fälligen Unter­stützungszahlung, ohne daß es eines besonderen Antrags durch den Bezugsberechtigten bedarf. Die Ausgabe der Reichsoerbilligungsscheine ge*

schieht alsbald nach ihrem Eingang, jedoch nicht vor dem 1. November 1934.

Soweit Personen, die nicht laufende Unterstützung vom Arbeitsamt ober Wohlfahrtsamt beziehen, die Zuteilung von Reichsverbilligungsscheinen beanspru­chen wollen, hat schriftlicher Antrag beim Wohl­fahrtsamt zu erfolgen. Zugelaffen zum Bezug von Fettoerbilligungsscheinen wird daselbst jeder in Gie­ßen ansässige Minderbemittelte, dessen anrechnungs­fähiges Gesamteinkommen nicht mehr als Va über dem Richtsatz der gehobenen^ Fürsorge liegt. An­tragsvordruck ist beim Wohlfahrtsamt, Lonystraße 2, Erdgeschoß, am Schalter von 8 bis 13 Uhr täglich abzuholen.

Die Reichsverbilligungsscheine sind nicht über­tragbar.

Als Bezugsquellen für die verbilligten Fettwaren find nickt zugelassen: Warenhäuser und Einheits­preisgeschäfte.

Die Verkaufsstellen werden noch daraus hinge- wiesen, daß in den seitherigen Bestimmungen über Entgegennahme der Reichsoerbilligungsscheine, die Ablieferung derselben an die Finanzkasse, Einlösung oder Verrechnung durch dieselbe usw. keine Aende- rungen eingetreten sind. Etwa erwünschte Auskunft erteilt das Wohlfahrtsamt, Lonystraße 2, Zimmer 4 (Fernanschluß 2858).

Gießen, den 24. Oktober 1934.

Bürgermeisterei Gießen (Wohlfahrtsamt). ____________Dr. Hamm._____ Amtliche Bekanntmachungen

des Kreisamts Gießen.

Betr.: Entwässerungsanlage der Fa. Schunk & Ebe in Heuchelheim. 6288C

Die Firma Schunk & Lbe, Kohlebürstenfabrik in Heuchelheim, beabsichtigt die Errichtung einer Ent­wässerungsanlage. Es ist geplant, die Abwässer nach Klärung in den Kropbach einzuleiten.

Die Pläne für das Bauvorhaben liegen ab 1. No­vember b. 3. für die Dauer von 14 Tagen auf der Bürgermeisterei Heuchelheim zur allgemeinen Einsicht offen. Einwendungen gegen die Einleitung der Ab­wässer in den Kropbach können während dieser Frist geltend gemacht werden. Einwendungen, die nach Ablauf der Frist erhoben werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

*

Setr.: Die Ausstellung von Wandergewerbescheinen für das Kalenderjahr 1935.

2ln die Polizeidirektion Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des kreifes.

Sie wollen die Wandergewerbetreibenden, die den Gewerbebetrieb im Umherziehen im Jahre 1935 fort- zufetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wie­derholte ortsübliche Bekanntmachung auffordern, ihre Anträge auf Erteilung des Wandergewerbescheins bei Ihnen so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang nächsten Jahres im Besitze des erforderlichen Wan­dergewerbescheins sein können.

Bezüglich der in die Wandergewerbescheine einzu­klebenden Lichtbilder bemerken wir:

Das Lichtbild muß unaufgezogen, ähnlich, gut er­kennbar sein, eine Kopsgröße von mindestens 1,5 cm haben und Darf nicht älter als fünf Jahre fein; es ist zu erneuern, wenn in dem Aussehen des Ge­werbetreibenden eine wesentliche Veränderung ein» getreten ist.

Bei gemeinsamen Wandergewerbescheinen Genügt das Lichtbild des Unternehmers, wenn ein Unter­nehmer nicht vorhanden ist, die eines Mitgliedes. ^ Auf den Ihnen vorzulegenden Lichtbildern wollen rrie sofort auf der Rückseite die Persönlichkeit ver­merken, damit Verwechslungen vermieden werden.

Betr.: Gewerbelegitimationskarten für Kj. 1935 An die Polizeidirektion Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wer als Handlungsreisender oder als Handlungs-

Lichtbilder, die bereits in Wandergewerbescheine eingeklebt und abgestempelt waren und van den Wandergewerbetreibenden wieder abgelöst und zur Wiederverwendung in neue Wanderaewerbescheine Ihnen vargelegt werden, find unzulässig und daher von Ihnen zurückzugeben.

Wir machen darauf aufmerksam, daß die ausge­fertigten Wandergewerbescheine von uns unmittel­bar an die zuständigen Finanzämter abgegeben und von diesen nach Verwendung des gesetzlichen Urkun­denstempels und nach Regelung der Wandergewerbe­steuerfrage an die Wandergewerbetreibenden aus« gehändigt werden.

Sie wollen die wandergewerbetreibenden bei Stellung der Anträge hierauf besonders Hinweisen. Die Wandergewerbescheine werden demnach nicht am Kreisamt mitgenommen, sondern müssen bei dem Finanzamt abgeholt werden; das persönliche Er- scheinen der Antragsteller bei uns ist daher zwecklos.

Die Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vorgeschriebenen Formulars baldigst oorlegen und das Lichtbild des Antragstellers und, wenn er im Umherziehen Druckschriften ober Bildwerke feilbieten will, ein Verzeichnis derselben mit eigenhändiger Namensunterschrift in zwei Ausfertigungen dem Be­richte beischließen. In dem Verzeichnis sind die Druck­schriften und Bildwerke einzeln aufzuführen.

Will ein Wandergewerbetreibender andere Per­sonen von Ort zu Ort mit sich führen, so hat er sie bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse für den Kreis Gießen als Mitglieder anzumelden. Bei der Anmel­dung hat der Arbeitgeber die Beiträge für die Zeit bis zum Ablauf des Wandergewerbescheins ober mit Erlaubnis bes Kassenvorstanbes für kürzere Zeit im voraus zu entrichten. Die hierüber ausgestellte Be­scheinigung ist gleichfalls bem Antrag auf Erteilung des Wandergewerbescheins beizuschließen.

Wandergewerbetreibende, die in diesem Jahre oder früher bereits im Besitze eines Wanbergewerbescheins waren, haben biesen bei Entgegennahme bes neuen Wanbergewerbescheins zurückzugeben. Die Rückgabe ber ungültigen Wanbergewerbescheine liegt im In­teresse der Wandergewerbetreibenden selbst, da hier­durch einer mißbräuchlichen Verwendung dieser Scheine oorgebeugt wird. Die Wandergewerbetrei­benden sind bei Stellung der Anträge auch hierauf besonders hinzuweisen.

Falls wandecgewcrbefcheine nur nach für das laufende 3af>r fbis Ende Dezember 1934) ausaeflelll roeröcn sollen ist dies in den An,rügen auf der ersten Seife in der Kubrif befonders anzugeben.

, $at ?"^agsteller erst im laufenden Jahre feinen Wohnsitz in Ihrer Gemeinde genommen, so ist fofern nach Lage der Sache die Möglichkeit mjl brauchlicher Verwendung des Wandergewerbescheins nicht ausgeschlosten erscheint, durch Nachfrage be^ der Polizeibehörde des früheren Wohnorts festzustellen. o^dem^lntragsteller bereits ein Wandergewerbeschein

Die Beantwortung der gestellten Fragen ist oon Ihnen so eingehend zu vollziehen, daß Rück ragen und damit Verzögerungen in der Ausstellung ver- mieden werden. Eine Beantwortung wie unbe- annt" hat zu unterbleiben, es sind vielmehr die er­forderlichen Ermittlungen von Ihnen vorzunehmen Ferner machen wir Sie noch darauf aufmerksam daß S>e nicht berechtigt sind, Bescheinigungen an die ^"betreibender, auszustellen, wonach solchen er. loubt ist, m den Gemeinden zu hausieren usw. (S 59 Ziffer 1 bis 4 GO.). ' '

agent nach § 44 ber Gewerbeordnung Warenbestel­lungen aufsucht ober Waren ankauft, bebarf hierzu einer Legitimationskarte, die nach § 44a ber Ge­werbeorbnung für Die Dauer bes Kalenderjahres erteilt wirb. Sie wollen die Interessenten, welche ihren Geschäftsbetrieb im Jahre 1935 fortzusetzen ober zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung aufforbern, ihre Anträge auf Erteilung ber Legitimationskarte bei Ihnen fo zeitig zu stellen, baß sie zu Anfang bes nächsten Jah­res im Besitz ber ersorberlichen Legitimationskarten sein können. Die Anträge wollen Sie uns unter Be­nutzung Des vorgeschriebenen Formulars balbigft vorlegen.

Zur Erstattung bes Berichts ist die Bürger­meisterei des Niederlassungsortes der Firma zu­ständig, in Gießen die Polizeidirektion.

In die Legitimationskarten ist ein Lichtbild des Inhabers einzukleben. Es sind nur unaufgezogene Lichtbilder zuzulasfen, die eine Kopsgröße oon min­destens 1,5 cm haben, ähnlich, gut erkennbar, unab- gestempelt und in der Regel nicht älter als fünf Jahre sind. Auf der Rückseite bes Bilbes ist bie Per­sönlichkeit genau zu vermerken, bamit Verwechslung gen oermieben werben. Lichtbilder, bie bereits in tiegitimationsfarten ober begleichen eingeklebt und abgestempelt waren und zur Wiederverwendung in ber neuen Legitimationskarte Ihnen vorgelegt wer­ben, sinb unzulässig und daher zurückzugeben. Der Gewerbeschein ber Firma ober bes Gewerbetreiben­den ist gleichfalls miteinzusenben.

Dabei wird noch ausbrücklich barauf hingewiesen, daß allein bie Anmelbung bes Gewerbes beim Fi­nanzamt nicht genügt, um einen Anspruch auf Aus­stellung einer Legitimationskarte zu erwerben. Der Antragsteller muß auch tatsächlich ein stehenbes Ge­werbe mit einer gewerblichen Niederlassung betrei­ben. Die Legitimationskarte berechtigt zum Auf­käufen von Waren und zum Aufsuchen von Bestellun- gen ohne vorgängige ausdrückliche Aufforderung nur bei Kaufleuten ober solchen Personen, bie die Waren Herstellen, ober in beren Geschäftsbetriebe Waren der angebotenen Art Verwendung finden. __ Bei

Entgegennahme der Anträge wollen Sie genau hier­auf achten und die Antragsteller entsprechend be­lehren.

Zur Berechnung des zu erhebenden Stempels ist in den Berichten von Ihnen noch anzugeben, ob das Geschäft des Antragstellers einen großen, mittleren oder kleinen Umfang hat.

Zur Vermeidung unnötiger Rückfragen und im Interesse der raschen Erledigung der Anträge machen wir Ihnen die genaueste Beachtung ber im Vor- stehenben gegebenen Anweisungen zur Pflicht.

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Betr.: Dienstliche Versammlung der Fleischbeschauer und Trichinenschauer.

Am Samstag, dem 27. Oktober 1934, um 2.30 Uhr nachmittags, findet in der GastwirtschaftBayerischer Hof" in Gießen (Bahnhofstraße) eine dienstliche Ver- sammlung der Fleischbeschauer und Trichinenschauer des Kreises Gießen statt.

Amtliche Bekanntmachung des Kreisamis Büdingen.

Betr.: Das Kreisgesundheitsamt Büdingen.

Ab 25. Oktober 1934 finden die Amtstage des Kreisarztes wieder regelmäßig statt, und zwar wäh­rend der Wintermonate Dienstags und Donnerstags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr vormittags und wäh­rend der Sommermonate in der Zeit von 7 bis 12 Uhr vormittags im Kreisgesundheitsamt Bü­dingen, Brunostraße Nr. N 6289(3