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Ein Jahr Reichsbund Volkslum und Heimat
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es u. a. heißt:
„Der Reichsbund Volkslum und Heimat ist das Gebiet der Volkstumsarbeit innerhalb Reichsgrenzen der von der Reichsleitung
die nach dem Gesetz über die Versorgung der Kämpfer für die nationale Erhebung, dem Kriegspersonenschädengesetz, dem Altrentnergesetz, dem Wehrmachtversorgungsgesetz, den früheren Militär - Versorgungsgesetzen, dem Reichsgesetz über die Schutzpolizei der Länder, oder dem Reichsgesetz über die Versorgung der Polizeibeamten beim Reichswasserschutz wegen einer Beschädigung versorgten Personen;
die nach § 105 des Reichsversorgungsgejetzes, §8 Absatz 1 des Altrentnergesetzes versorgten Personen, wenn die Rente mindestens 30 v. H. der Vollrente beträgt.
Bei den aus anderen Ursachen beschädigten Volksgenossen (Zivilbeschädigten, z. B. Empfängern von Renten aus der Sozialversicherung) kann im einzelnen Falle ebenfalls eine Erhöhung der steuerfreien Beträge gerechtfertigt sein. Hier liegen im allgemeinen die gleichen Gründe für eine Erhöhung, wie bei Kriegsbeschädigten vor. Wie Zivilbeschädigte sind auch die durch Geburtsfehler Körperbehinderten zu behandeln. Blinde stehen den Kriegsbeschädigten gleich, die eine Pflege-
Heimeinweihung der Hitlerjugend in Watzenborn-Steinberg.
Einkommensteuergesetz nicht zusteht, sind sie auf Antrag Arbeitnehmern gleichzustellen, denen Kinderermäßigung für 1 oder 2 Kinder zusteht;
wenn ihnen Kinderermäßigung für 1 oder 2 Kinder zusteht, sind sie auf Antrag von der
Steuerermäßigungen für Kriegsund Zivilbeschädigte, sowie Kriegshinterbliebene
Abgabe zu befreien.
Von der Ehestandshilfe der Lohn- und Gehaltsempfänger sind die Empfänger der Pflegezulage und der erhöhten Verstümmelungszulage auf Antrag zu befreien.
C. Rachwels der Voraussetzungen für die Steuerermäßigung.
Die Antragsteller haben durch Vorlegen des letztes Rentenbescheides oder einer Kefcheinigung des
in die Stadt hereingeholt und in feiner herben Schönheit dem verftädteten Geschmack gegenübergestellt.
Umgekehrt führte der Reichsbund Volkstum und Heimat und die in engster Verbindung mit ihm stehende NS.-Gemeinschaft „Kraft durch Freude" auf Wanderungen und Reisen den Städter hinaus aufs Land und brachte ihn in lebendige Berührung mit bodenständigem Bauerntum. Dem Boden der Heimat und der heimatlichen Pflanzenwelt galten verschiedene Lehrwanderungen der Gießener Ortsgruppe, und eine Veranstaltung am Pfahl- gräben lenkte den Blick zurück in unsere Heimatgeschichte.
Für den kommenden Herbst und Winter sind eine Reihe von Volkstumsabenden mit Lichtbildervorträgen und Darbietungen alter Volkslieder durch unseren Singkreis vorgesehen, daneben werden Führungen innerhalb der Stadt treten. Besonders dankend anerkannt sei hier die uneigennützige Bereitwilligkeit unserer führenden Fachmänner zur Mitarbeit im Dienst von Volk und Heimat.
Die Gießener Ortsgruppe, die erst im Frühjahr dieses Jahres gegründet wurde, zählt bereits rund 650 Mitglieder. Da der Mitgliedsbeitrag nur 25 Pf. monatlich beträgt, worin der Bezugspreis für die 32 Seiten starke Monatsschrift „Volk und Scholle" einbegriffen ist, ist die Gewähr gegeben, daß jeder Volksgenosse ohne nennenswerte finanzielle Opfer die Mitgliedschaft erwerben kann. Eintrittsgeld wird nicht erhoben.
Der Tierschutzverein war der erste hiesige Verein, der sich als „Fachgruppe Tierschutz" in den Reichsbund eingliederte. Die vom Tierschutzverein seither geleistete wertvolle Arbeit (Schutz des tierischen Lebens, Prämiierung treuer Tierhalter, Vogelfütterung, Nistkastenbeschaffung usw.) wird vom Reichsbund in vollem Umfang weitergeführt. Erfreulicherweise haben auch der Oberhessische Geschichtsverein, die Schiffenberger und die Odenwälder Heimatvereinigung, sowie der Ob st- und Gartenbauverein den Weg zum Reichsbund gefunden, und die Angliederung 'weiterer Vereine steht in Aussicht-
So kann der junge Reichsbund Volkstum und Heimat voll Stolz auf die bereits in feinem ersten Lebensjahr geleistete Arbeit zurückblicken, mit dem festen Willen ju ernster Weiterarbeit im Dienste von Volk und Heimat schreitet er ins zweite Lebensjahr.
Oie Organisation im Ortsring Gießen.
Die Geschäftsführung im Ortsring Gießen erfolgt durchweg ehrenamtlich und ist wie folgt geregelt: Ortsringführung und Organisation: Dr. Georg Michel, Lehrer, Weserstrahe 4; Kassenführung: Fritz Pfeiffer, Finanzpraktikant, Schillerstraße 17; Konto des Ortsrings: Nr. 4798 bei der Bezirkssparkasse Gießen. Bei der Zustellung von „Volk und Scholle" und Einziehung der Beiträge wirken ehrenamtlich mit: 28 Vertrauensleute und 37 jugendliche Hilfer(innen).
Fachamtsleiter für:
1. Tierschutz: Dr. Hugo Keller, Schlachthofdirektor, Schlachthofstraße 1;
2. Naturschutz: Otto Vogt, Kulturinspektor, Frankfurter Straße 75;
3. Jagd fragen: Ernst Hölzel, Studienrat, Hitlerwall 29;
4. Volkskunde und Volkstum: Franz Gros, Amtsgerichtsrat, Hitlerwall 31;
5. Heimatgeschichte: Dr. C. W a l b r a ch, Bibliothekar, Jheringstraße 7;
6. Volksbildung: Wilh. Brack, Unterbezirksleiter der DA., Lonystraße 18;
7. Volksmusik: Otto Siegler, Zeichenlehrer, Kirchstraße 11; a .
8. Volkstanz: Walter Blank, Kaufmann, * Bahnho^raße 62.
RSDAP. einzig und als maßgeblich anerkannte Bund."
Was will der Reichsbund Volkstum und Heimat?
Der Reichsbund Volkstum und Heimat kann am Freitag, 27. Juli, auf das erste Jahr seines Bestehens zurückblicken. Am 27. Juli 1933 rief der Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß, den Bund durch eine Verfügung ins Leben, in der
Empfänger einer Beschädigtenversorgung nach dem Reichsversorgungsgesetz, die eine Pflegezulage erhalten, und ehemalige Offiziere, Deckoffiziere und Beamte der früheren Wehrmacht, die eine erhöhte Derstümmelungszulage beziehen, sind bei der Ab- zur Arbeitslosenhilfe wie folgt zu behandeln: Wenn ihnen Kinderermäßigung nach dem
Das Gesetz über Aenderungen auf dem Gebiete der Reichsversorgung vom 3. Juli 1934 (Reichsgesetzblatt I Seite 541) sieht in Artikel 6 § 2 für die steuerliche Behandlung der Arbeitseinkünfte von Schwerkriegsbeschädigten und versorgungsberechtigten Hinterbliebenen über die bisherigen Vergünstigungen hinausgehende Steuererleichterungen vor. Der Reichsminister der Finanzen führt in seinem Erlaß vom 9. Juli 1934 hierüber aus:
A. Ermäßigung der Lohnsteuer:
Volksgenossen, die wegen einer Kriegs- oder Dienstbeschädigung eine Beschädigtenversorgung nach dem Reichsversorgungsgesetz erhalten, können, wenn sie Arbeitslohn beziehen, mit Rücksicht auf ihre besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse und die ihnen in der Regel erwachsenden höheren Werbungskosten und Sonderleistungen Erhöhung der steuerfreien Beträge beantragen. Das gleiche gilt für folgende Volksgenossen:
a) für versorgungsberechtigte ehemalige Offiziere, Deckoffiziere und Beamte der früheren Wehrmacht, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge einer Kriegs- ober Dienstbeschädi- gung mindestens 30 v. H. beträgt;
b) für unbeschränkt steuerpflichtige österreichische und deutsche Staatsangehörige, die der früheren österreichisch-ungarischen Wehrmacht angehört haben und nach dem österreichischen Jnvaliden-Entschädigungsgesetz versorgt werden.
Den erwerbstätigen Beschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 30 oder 40 v. H. ist die Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrages und der Pauschsätze für Werbungskosten und Sonderleistungen von zusammen 100 Mark monatlich in der Regel um den Hundertsatz der Erwerbsbeschränkung zuzubilligen. Daher ist z. B. einem um 30 v. H. Erwerbsbeschränttey eine Erhöhung der
Führer stehen, um mit ihm in eine bessere deutsche Zukunft zu schreiten. (Lebhafter anhaltender Beifall!)
Nach einer kurzen Pause zeigte der Kreissachbearbeiter für Kinderlandverschickung
pg. Freiberg
einen ausgezeichneten Bildstreifen, der in sehr anschaulicher Weise die Reise und den Aufenthalt von 900 Kindern aus Hessen-Nassau nach und in Oberschlesien schilderte. Pg. Freiberg wußte die Bilder in sehr seiner Weise mit dem Wort zu ergänzen und ließ die Teilnehmer des Abends die aroße Reise, das Leben und Treiben der Kinder während
Er will unser Volk zur Heimat zurückführen, der Liebe zur angestammten Heimat will er alle Stände und Schichten unseres Volkes einen: e i n Volk, mannigfach und vielgestaltig in Form und Gliederung, aber doch zusammengehalten durch die gemeinsame Heimat, das ist das Ziel des Reichs- vundes Volkstum und Heimat.
Diese Zielsetzung hatte aber zur Voraussetzung die nationalsozialistische Bewegung und ihren Sieg. Alles, was in den vergangenen Jahren der Entwicklung unseres Volkstums hindernd im Wege stand. Die Zerrissenheit in Parteien, Klassen und Konfessionen, das mußte erst durch die national» sozialistische Revolution weggefegt werden. — Und nun warten die vom Pflug der Bewegung aufgerissenen Schollen der Saat: dem Kamps ums Reich folgt die Arbeit am Volk!
Eine einheitliche völkische Kultur gilt es zu schassen, eine Kultur, die nicht etwa nur Angelegenheit einer begrenzten Schicht von „Gebildeten" ist, sondern eine Kultur, die die Gesaml- äuherung der Seele unseres Volkes darstellt.
Wahre Volkskultur läßt sich gar nicht künstlich schaffen, sie wächst einfach im Volk, im Betrieb und im Dorf, in der Gemeinschaft der Arbeiter und Bauern. Und wir im Reichsbund Volkstum und Heimat, wir können eigentlich weiter nichts tun als alles gesunde kulturelle Wachstum fördern und pflegen; wo sich aber Artfremdes und Wildlinge zeigen, da schneiden wir sie zurück. Wir sind die Gärtner am kulturellen Leben unseres Volkes, wir hegen und pflegen die gesunde aufkeimende Volkskultur. Und ob eine Volkskultur gesund ist, beweist uns ihr Verhältnis zum Heimatboden. Erdgeruch muß unsere Kultur wieder bekommen!
Wie der einzelne Mensch nach Tagen der Krankheit oder Ueberlastung ein Fleckchen Erde aufsucht, wo er ausruhen kann, wo er allein ist mit der Mutter Erde und dem, was sie hervorgebracht hat, so wollen wir auch unsere kranke Volkskultur dem Boden nahe bringen, zum Boden der Heimat zurückführen, damit ihr Genesung werde. Das gilt insbesondere unserer Übersteigerten städtischen „Asphaltkultur", die nahe daran war, den „Boden" unter den Füßen zu verlieren. Hier ist unsere Aufgabe, Bodenfremdes durch Bodenständiges zu ersetzen und unserem Volk wieder den Blick zu schärfen für die Schönheit und Eigenheit seines Heimatbodens, seiner heimatlichen Pflanzen- und Tierwelt und seines heimatlichen Volksstammes.
Diese Aufgabe wurde in unserer Landschaft Rheinfranken-Nassau-Hessen durch Herrn Ministerialrat Ringshausen schon vor der offiziellen Gründung des Reichsbundes Volkstum und Heimat in Angriff genommen, indem er die zersplitterten Gebiete der Volkstumsarbeit zusammenfaßte im „H e s s i s ch en H e i m a t b u n d", der dann in seinem mustergültigen Aufbau wegweisend wurde für die Organisation des Reichsbunds.
In unserer Stadt lenkte der Reichsbund zum erstenmal die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich durch die heimatlichen Trachlenveranstal- tungen unseres oberhessischen Wundarldichlers Georg Heß. Hier wurde ländliches Brauchtum
Dersorgunasamtes nachzuweisen, daß die Voraus- setzunaen für die Steuervergünstigungen nach den vorstehenden Abschnitten A und B erfüllt sind.
Zur Vermeidung von Zweifeln wird darauf hingewiesen, daß die Vergünstigungen auf Antrag für die Zukunft gewährt werden. Der Arbeitgeber darf die steuerlichen Vergünstigungen erst berücksichtigen, wenn ihm die mit der Aenderung versehene Steu.-r- tarte vorgelegt wird.
Für 1 Million Mark Radfahrwege.
Der Generalinspekteur für das deutsche Straßenwesen hat nach Verhandlungen mit der Reichsbetriebsgemeinschaft Bau in der Deutschen Arbeitsfront den Ausbau eines ausgedehnten Netzes von Radfahrwegen in Angriff genommen. Zunächst sind den ihm unterstellten Wegbauverwaltungen 1 Million Reichsmark überwiesen worden, die noch in diesem Jahre für den planvollen Ausbau von Radfahrwegen verwendet werden können.
Die Anlage solcher Radfahrwege erfolgt vorerst die Reichsstraßen entlang. Unter Reichsstraßen versteht man nach der neuen Reichsstraßenordnung diejenigen Straßen, welche schon bisher dem Fernverkehr dienten und der Verwaltung der Länder und Provinzen unterstanden.
Um eine sachgemäße Durchführung dieser Arbeiten zu gewährleisten, wird der Bau der Radfahrwege einzig und allein von der berufenen Vertretung des Radfahrwesens vor sich gehen. Diese Vertretung ist bereits in der Bildung begriffen und wird in ihr, neben dem Führer des Deutschen Radfahrerverbandes, die Reichsbetriebsq.'meinschaft Bau maßgebend beteiligt sein. Die Mi' ionen von Radfahrern, welche im Verkehr eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen, werden diesen Entschluß freudig begrüßen, ebenso wie die Tausende von Volksgenossen, die durch diese großzügigen Arbeiten wieder in Lohn und Brot kommen.
Der Reichsbetriebsgemeinschaftsleiter, Pg. U l l - mann, hat durch die Förderung der Verhandlungen mit dem Generalinspekteur Dr. Tobt gezeigt, baß er in der Lage ist, sich erfolgreich für planmäßige Arbeitsbeschaffung einzusetzen.
Rundfunkprogramm.
Freitag, 27. Iuli.
5.50 Uhr: Gymnastik I. 6.15: Gymnastik II. 6.40: Frühmeldungen. 6.55: Frühkonzert. Suiten und Rhapsodien. 8.20 bis 8.40: Gymnastik. 10: Nachrichten. 11.50: Sozialdienst. 12: Mittagskonzert I. 13: Saardienst. 13.10: Nachrichten aus dem Sendebezirk. 13.20: Mittagskonzert II. 13.50: Nachrichten. 14: Mittagskonzert III. 14.30: Nachrichten. 14.40: Stunde der Frau. 15.35: Wirtschaftsbericht. 16: Nachmitagskonzert des Funkorchesters. 17.30: Das Lebenswerk des Volkskunde- und Volksliedforschers John Meier. Von Prof. Dr. I. Künzig. 17.45: Kleine Unterhaltung. 18: Kunterbunt aus den Deutschen Kampfspielen. 18.30: Deutsche Gespräche. Thule. Ein Zwiegespräch von Walter.Gehl. 19: Briefe, die uns ereichten ... (Dr. Erich Burger). 19.20: Unter der Dorflinde! Feierabend in einem hessischen Dorf. 19.45: Reichssendung: Politischer Kurzbericht. 20: Nachrichten. 20.15: Reichssenbung: Stunbe ber Nation. Lauten. Siegfriebs-Stadt und Viktors-Dom. Eine Hörfolge. 21: Nachtlager in Granaba. 22.20: Nachrichten. 22.30: Nachrichten aus bem Sendebezirk. 22.40: Tagesecho ber Deutschen Kampfspiele. 23: Sonne, Monb unb Sterne. Hörfolge.
zulage erhalten.
Für Empfänger einer Hinterbliebenenrente nach dem Reichsversorgungsgesetz sind die steuerfreien Beträge um 100 v. H. zu erhöhen, wenn die Hinterbliebenen erwerbstätig sind. Das gleiche gilt für Empfänger einer Hinterbliebenenrente nach bem Gesetz über bie Versorgung ber Kämpfer für bie nationale Erhebung, bem Kriegspersonenschäben- gesetz, bem § 1 bes Altrentnergesetzes, bem Wehr- machtversorgungsgesetz, bem Reichsgesetz über bie Schutzpolizei ber Länder, bem Reichsgesetz über bie Versorgung ber Polizeibeamten beim Reichswasserschutz unb für Empfänger von Versorgungsgebühr- nissen nach ben früheren Militärversorgungsgesetzen auf Grund des § 110 des Reichsversorgungsgesetzes. Wenn bie Hinterbliebenen nicht erwerbstätig finb, so ist ber steuerfreie Lohnbetrag im engeren Sinne auf Antrag um 100 v. H. zu erhöhen. Ebenso sinb bie beutschen unb österreichischen Kriegerwitwen zu behanbeln, bereu Ehemänner ber früheren österreichisch-ungarischen Wehrmacht angehört haben, wenn sie nach bem österreichischen Jnvaliben-Ent- schäbigungsgesetz versorgt werben unb unbeschränkt steuerpflichtig finb.
B. Abgabe zur Arbeitslosenhilfe und Ehestandshilfe der Lohn- und Gehaltsempfänger.
Der letzte Sonntay in Watzenborn-Steinberg stand im Zeichen des jungen Deutschlands, der Hitlerjugend. Schon früh rückten die verschiedenen Gefolgschaften an und in den Straßen herrschte reges Leben, denn das neue Heim des Unterbannes III/116 sollte eingeweiht werden. Dieses Heim wurde der Hitlerjugend von der Gemeinde in großzügiger Weise zur Verfügung gestellt und in den letzten Wochen von den Hitlerjuugen für ihre Zwecke hergestellt und erneuert, so daß dieses Heim .jetzt einen äußerst schmucken Eindruck macht. Das ganze Dorf prangte an diesem Festtag der Einweihung im Flaggenschmuck.
Um 10 Ühr stand ber gesamte Unterbann III/116 angetreten zur Besichtigung burch Bannführer Otto Häuser. Es folgte ein kurzer Marsch burch bie Straßen nach bem neuen Heim, wo Ortsgruppenleiter Pg. Otto Jung bas Wort zu einer Aussprache ergriff: Als wir vor Jahren ben Kampf in biefer ©emeinbe für bas Dritte Reich aufnahmen, ba waren es nur wenige biefer Jugenb, bie zu uns stauben. Unb bann kam bie nationale Revolution, unb alle fanben sich in der alleinigen I u - genbberoegung, ber unser Führer seinen Namen gab. Unsere Aufgabe ist es nun, in diese Jugend den Geist hineinzutragen und einzupflanzen, der die Vorkämpfer des Dritten Reiches beseelte. Hierzu sind Räume nötig, in der s i ch die HI. zu kameradschaftlichen Abenden zusammenfindet. Und so übergebe ich
denn am heutigen Tage meinem Kameraden, Bannführer Häuser, dieses HJ.-Heim, damit es der Jugend und damit auch unserem Daterlande zum Ausbau diene.
Bannführer Häuser richtete sodann Worte des Dankes an die Ortsgruppe und an die Gemeinde, die für das Wollen unb bie Arbeit ber Hitlerjugend nicht allein großes Verstänbnis zeigen, sonbern es auch burch bie Tat ermöglichten, baß bie HI. ihrs Arbeits- unb Schulungsabende in biefem Heim oert bringen kann.
Anschließend) brachte Unterbannführer W. Buß seiner Kameraben unb seine Freube über bas neue Heim zum Ausbruck unb versprach, zum Danke bie HI. in biefem Heim im Geiste bes Führers zu erziehen. Er schloß mit einem Heil auf ben Führer unb ben Rsichsjugenbführer.
Als bann die Flagge zum erstenmal auf diesem neuen Heim gehißt wurde, da klang aus tausend Jungenkehlen das Lied der Jugend: „Vorwärts, vorwärts! ..."
Der Gemeinde Watzenborn-Steinberg sei nochmals an dieser Stelle der Dank dafür ausgesprochen, daß sie in so vorbildlicher Wette die Hitlerjugend in ihrem Werk des Aufbaues unterstützt hat, gleichzeitig mit dem Wunsche, daß in Zukunft von anderer Seite und in anderen Gemeinden dieses beispielgebende Vorbild nachgeahmt werden möchte.
in Fällen dieser Art kann der steuerfreie Lahnbetrag im engeren Sinne erhöht werden, wenn die Voraussetzungen des § 56 Einkommensteuergesetz vorliegen. Derartige Anträge sind wohlwollend zu behandeln. Dabei kann es in einzelnen Fällen gerechtfertigt sein, den steuerfreien Lohnbetrag im engeren Sinne um den doppelten Hundertsatz der Erwerbsbeschränkung (30 ober 40 v. H.) zu erhöhen.
Bei nichterwerbstätigen Schwerbeschäbigten ist ber steuerfreie Lohnbetrag im engeren Sinne stets um Den doppelten Hundertsatz der Erwerbsbeschränkung, bei nichterwerbstätigen Schwerbeschädigten mit Pflegezulage um 400 v. H. zu erhöhen.
Wenn ein Beschädigter neben den durch die Beschädigung veranlaßten noch sonstige besondere wirtschaftliche Verhältnisse, Werbungskosten oder Son- derleistungen geltend macht und daher eine Erhöhung der steuerfreien Beträge begehrt, die über die nach den obigen Ausführungen zu gewährende Erhöhung hinausgeht, so ist wie folgt zu verfahren: Der auf Grund der Beschädigung nach den obigen Ausführungen erhöhte steuerfreie Lohnbetrag im engeren Sinne darf in solchem Falle nur insoweit erhöht werden, als dies die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers recht- fertigen. Die auf Grund der Beschädigung schon erhöhten Pauschsätze für Werbungskosten und Sonderleistungen dürfen nur um ben Betrag weiter erhöht werben, um ben bie tatsächlichen Werbungskosten unb Sonberleistungen jene Beträge übersteigert.
Für die Behandlung der Anträge auf Erhöhung der steuerfreien Beträge stehen den Kriegsbeschädigten gleich:
[feuerfreien Beträge von 100 Mark monatlich um 30 v. tz. zu gewähren, so daß 130 Mark monatlich steuerfrei bleiben.
Schwerbeschädigten, d. h. Beschadlgten Die um mindestens 50 v. H. erwerbsbeschrankt sind, ift eine Erhöhung um den doppelten Hundertsatz der Er- werbsbeschränkung zuzubilllgen ..Daher ist zB. einem um 50 v. H. erwerbsbeschrankten Beschädigten eine Erhöhung der steuerfreien Betrage von 100 Mark monatlich um 100 v.H. 3U ge®a&ren, daß 200 Mark monatlich steuerfrei bleiben. Schwer- beschädigten, die Pflegezulage erhalten sind die steuerfreien Beträge um mindestens 400 v. H. zu erhöhen. Einem Schwerbeschädigten mit Pflege- xulaqe ist daher ber steuerfreie Lohnbetrag von lO^Mark monatlich auf 500 Mark monatlich zu erhöhen. Wie Schwerbeschäbigte mit Pflegezulage sinb bie ehemaligen Offiziere, Deckoffiziere unb B - amten ber früheren Wehrmacht 3u^^«nbeln bi ein Ruhegelb unb baneben eine erhöhte Derstum "Ä-"'Zhä7ungd7?st°u°rfrei°n Beträge nach den vorstehenden Ausführungen ist stets ohne Nachweis besonderer Auswendung zu gewahren, S,e hat ihren Grund in den erhöhten, durch die Beschädigung verursachten persönlichen Ausgaben und Werbungs- kosten Sie gilt daher nur für den Steuerabzug von Bezügen ans einem bestehenden D-enst. oder Ar- ^°Wenn nichterwerbstätigen Beschädigten (Ruhegeldempfängern) infolge der Beschädigung befon- der- Ausgaben erwachsen so kann es sich dabe, niemals um W-rbungskost-n handeln denn bei ihnen dienen solche Ausgaben Nicht zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einkünfte (§ 16 Mb- Iah 1 EStG ). In bem Erhohungsverrnerk auf ber Steuerkarte wirb baher zum Ausbruck gebracht, daß die Erhöhung nicht für Ruhegeld und andere Bezüge für eine frühere Dienstleistung gilt. Acher auch
probieren SiejjTi.veiKCTi s Vauernfleiß- puSüingpulver aus öeutfd)en Rohstoffen in bewährter
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der langen Bahnfahrt, ihre Ankunft in Oberschlesien und die gastfreundliche Aufnahme bei den Bauern nacherleben. An Hand von Briefen gab er zu erkennen, daß den Kindern aus den Großstädten in Hessen-Nassau mit dieser Ferienreise und dem Ferienaufenthalt ein schönes, großes Erlebnis durch die NS.-Volkswohlfahrt vermittelt worden war. Dem Redner wurden für die Bilder und feine Ausführungen herzlicher Dank zuteil. Der Leiter des Abends schloß mit einem dreifachen „Sieg-Heil!" auf den Führer Adolf Hitler die Versammluny. Gemeinsam wurde der erste Vers des Horft-Wessel- Liedes gesungen.


