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Nr. 97 Erster Blatt
184. Jahrgang
Donnerstag, 26. April 1934
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Oer nationale Feiertag des deutschen Volkes am 1. Mai 1934 im Gau Hessen - Nassau.
In Eraänzung meiner Veröffentlichungen gebe ich noch folgendes bekannt:
Oer Arbeitslohn am 1. Mai.
Saboteure unseres Aufbaues, versteckte Gegner sowie die üblichen Nörgler haben in den letzten Tagen in den Eisenbahnzügen, in den Straßenbahnen, in Betrieben und Lokalen behauptet, dem deutschen Arbeiter würde diesmal der Lohn für den 1. Mai nicht bewilligt. Eine solche Auffassung bedeutet ein geradezu frevelhaftes Mißtrauen gegen unseren Führer Adolf Hitler. Inzwischen ist, wie das auch nicht anders zu erwarten war, dahin entschieden worden, daß der deutsche Arbeiter für den 1. Mai seinen Lohn empfängt. Ausführliche Bestimmungen hierüber werden in der Presse noch veröffentlicht.
Erster Spatenstich auf der Lorelei am 30. April, 21 ilhr.
Heber diese große kulturelle Kundgebung im Rahmen des Feiertages der nationalen Arbeit gehen gleichzeitig Sonderbekanntmachungen an die ganze Presse. Ich bitte, diese Sonderbekanntmachun- gen genauestens zu beachten. Es ist wünschenswert, daß alle Parteigenossen, die über eigene Wagen verfügen, sich an dieser Kundgebung beteiligen.
Zugendaufmarsch aml.Mai vormittags zu der ilebertragung der großen Kundgebung in Berlin um 9 Uhr.
In dieser Frage ist eine Reihe von irrtümlichen Auffassungen entstanden, die nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen hiermit endgültig geklärt wird:
Der Aufmarsch der gesamten Jugend (Volks-, Mittel-, höhere Schulen, Fachschulen, Universitäten) erfolgt unter Führung der HI. Die HI. marschiert geschlossen, uniformiert, zusammen mit BDM. und Jungvolk. Ich überlasse es den einzelnen Kreispropagandaleitern, mit den zuständigen Führern der HI. dahingehend zu entscheiden, ob die Mitglieder der HI., des Jungvolks und des BDM. aus den einzelnen Schulen aus- gesondert werden und geschlossen an der Spitze dieser Schulen marschieren, oder ob die HI. in sich geschlossen zusammen mit BDM. und Jungvolk vor den gesamten Zügen marschiert. Zu Leitern dieser Kundgebungen bestimmen die zuständigen Kreispropagandaleiter die jeweils in Frage kommenden HI. - Führer. Die HJ.-Führer leiten diese Kundgebungen und halten kurze An sprachen, deren Dauer 10 Minuten nicht überschreiten soll. Außer ihnen hat niemand bei diesen Kundgebungen Ansprachen zu halten, es sei denn, daß hier und da von den Kreispropagandaleitern anerkannte Redner der NSDAP, zu kurzen Ansprachen angesetzt werden. Die Leiter und Lehrer der Schulen marschieren mit ihren Schülern auf. Ich habe fernmündlich mit dem Vertreter des Reichsjugendführers vereinbart, daß diese Jugendaufmärsche nicht gestört oder in Frage gestellt werden dürfen durch die Beteiligung der HI. an den nächtlichen Höhenfeuern. In den Nachmittagszügen marschieren die schon angedeuteten Ehrenabteilungen der HI. in Stärke von etwa 120 Mann.
Wo marschieren die Lehrlinge?
Es sind Dutzende von Anfragen gekommen, wo die Lehrlinge marschieren, ob mit der Jugend oder in den Betrieben. Alle Lehrlinge marschieren a l s Teile der Betriebe mit ihrer Betriebsbelegschaft.
Ordnungsdienst durch die SG.
Meine Anordnung, daß der gesamte Ordnungsdienst in den Aufstellungs- und Aufmarschstraßen sowie auf den Plätzen der Kundgebungen durch SS., und wo diese nicht ausreicht, durch hinzugezogene SA. auszuführen ist, hat zu einigen Mißverständnissen Anlaß gegeben. Durch diese Anordnung sollte die Polizei in ihrem normalen Dienst nicht ausgeschaltet werden. Die SS. beaufsichtigt nur die Aufstellung der Züge sowie die marschierenden Kolonnen. Den übrigen Ordnungsdienst gegenüber dem sonstigen Publikum behält natürlich die Polizei.
Wo marschieren die staatlichen und kommunalen Behörden?
Staatliche und kommunale Behörden gelten als Betriebe. Bei großer Belegschaft marschieren sie für sich; kleinere Behörden werden auf am- rnengeschlossen.
Wer führt die Betriebe?
Es ist verschiedentlich zu Irrtümern gekommen betreffs der Frage, wer die Belegschaften fuhrt. Die Belegschaften der einzelnen Betriebe werden nichtvondenFührernder Betriebe sondern von den jeweiligen Betriebszellenobman- nern der NSBO. geführt.
Auswärtige Arbeiter.
Kameraden der Arbeitsfront, die eine Anfahrt zu ihren Betrieben von mehr als einer halben Stunde haben, ist es freige« stellt, mit ihren Betrieben oder aber zu den Kundgebungen in ihrer Heimat aufzumarschieren.
Beteiligung von Frauen.
Die Beteiligung von im Erwerbsleben stehenden Frauen in den Zügen ist freiwillig. Frauen und Mädchen, deren Gesundheitszustand dem Mitmarschieren nicht gewachsen ist, sind nicht gezwungen, mitzugehen. Die mitmarschierenden Frauen und Mädchen werden gebeten, möglichst im dunklen Rock und Heller Bluse zu erscheinen.
Darf in den Zügen geraucht werden?
Um der ganzen Welt ein Beispiel deutscher Disziplin $u geben, wird dringend darum gebeten, in den Zügen nicht zu rauchen.
Ehrenplätze für schwerbeschädigte Invaliden des Krieges und der Arbeit.
Zu allen Kundgebungen sind genügend gute Plätze für die schwerbeschädigten Invaliden des Krieges und der Arbeit vorzubereiten. Die Kreispropagandaleiter haben Sorge dafür zu tragen, daß diese schwerbeschädigten Volksgenossen zu den Kundgebungen gefahren werden. Es ist nach Möglichkeit Vorsorge zu treffen, daß die Invaliden erst kurz vor Uebertragung des Staatsaktes zu ihren Plätzen gefahren werden, damit sie nicht allzu lange zu warten brauchen.
Bau von Tribünen.
Alle Tribünen müssen baupolizeilich abgenommen werden.
Ausweis für die Künstler.
Ich habe in meiner neunten Sonderbekanntmachung alle Künstler im Gaugebiet aufgefordert, den 1. Mai in Oelbildern, Oelfkizzen, Aquarellen, Radierungen und Zeichnungen festzuhalten. Diese Bilder sollen in Zusammenarbeit mit der Reichskulturkammer in Frankfurt a. M. und den übrigen großen Städten des Gaues ausgestellt werden. Jedem in der Reichskulturkammer organisierten oder angemeldeten Künstler ist inzwischen von dem Leiter der Landesstelle Hessen-Nassau der Reichskammer der bildenden Künste Pg. Statiner ein Ausweis ausgestellt worden. Ich ersuche die Kreispropagandaleiter, allen Künstlern, die im Besitz eines solchen Ausweises sind, einen zusätzlichen Ausweis auszustellen, der es ihnen ermöglicht, sich ganz frei auf den Plätzen der Kundgebungen zu be- beroegen und auch für einige Zeit die Tribünen zu besteigen.
Amateurphotographen.
Photographiert alle besonders schönen Gruppen und Bilder am 1. Mai und gebt zwei Exemplare aller gelungenen Aufnahmen an d i e zuständigen Kreispropagandaleiter! Die Bilder sind mit der Adresse zu versehen und durch den zuständigen Kreispropagandaleiter mir zuzuleiten. Ich werde diese Bilder dann an den Herrn Neichsminister für Volksaufklärung und Propaganda weitergeben. Diese Bilder werden dann benutzt, um ausländischen Besuchern eine Vorstellung von der Große des nationalen Feiertages zu geben.
Oer Abend des 1. Mai.
Ich erinnere nochmals an meine Anordnung vom 15. April. Der Abend des 1. Mai soll vollkommen im Zeichen „Kraft durch Freude" stehen. Ich fordere nochmals alle Wirte auf, entsprechend der Bedeutung des Tages alle Lokale und Säle festlich mit Blumen und Hakenkreuzfahnen au schmücken und in Schildern und Inschriften zum Ausdruck zu bringen: „Der 1. Mai in ,Kraft durch Freuds" oder „.Kraft durch Freude* ist uns das Volksfest des l.Mai!" Ferner erinnere ich noch einmal daran, daß kein Wirtszimmer, kein Saal an diesem Abend ohne Musik sein darf. Fröhliche Lieder, deutsche Tanzweisen und Märsche sollen überall erklingen. An diesem Abend darf kein deutscher Berufsmusiker unbeschäftigt bleiben. Anforderungen sind rechtzeitig an die Dienststellen der NSBO. au richten. Auch erinnere ich noch einmal an ein billiges Essen, welches auch minderbemittelten Volksgenossen es ermöglicht, einmal zur Entlastung der Hausfrau außerhalb des Hauses zu essen: Im Simme von „Kraft durch Freude"!
Mißbrauch der Hakenkreuzfahne.
Es ist wiederholt gemeldet worden, daß Hakenkreuzfahnen mit Reklameaufdruck hier und da zu sehen sind. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Hakenkreuzfahne in irgendwelchem Zusammenhang mit Geschäftsreklame nicht gezeigt werden darf. Jeder Fall dieser Art ist unter Inanspruchnahme der zuständigen Polizei sofort zu unterbinden.
Gez.: rNüUer-Scheld Gaupropagandalelter und Leiter der Landesstelle Reffen-Jlaffau des Reichsministeriums für Volks- aufklärung und Propaganda.
Thingplatz im Gau Heffen-Aaffau auf der Lorelei.
1. Folge der Feier.
SA., SS., HI., Arbeitsdienst stehen um 20.15 Uhr auf dem Thingplatz. Ab 20.15 Uhr Thingplatz- Gelände für Teilnehmer der Kundgebung geöffnet. 21 Uhr: Eröffnung der Kundgebung durch den Leiter der Landesstelle Heffen-Naffau des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda, Pg. Müller - Scheid. Anzünden der Fackeln. „Totenehrung". — Sprechchor von Wilhelm Maria Mund (gesprochen von der Wiesbadener Hitlerjugend). Ansprache des Vertreters des Herrn Reichsministers für Dolksaufklärung und Propaganda. Uebergabe des Geländes durch den Landrat Pg. Brunnträger an den Leiter der Landesstelle. Der Leiter der Landesstelle übergibt dem Gauleiter den Spaten zum ersten Spatenstich. Ansprache des Gauleiters Reichsstatthalter Sprenger und Spatenstich. Die Holzstöße werden angezündet. Uebergabe des Geländes durch den
Gauleiter an den Gau-Arbeitsführer Faatz des Arbeitsgaues 25. „Spaten rufe Thing". — Sprechchor von Wilhelm Maria Mund (gesprochen vom Arbeitsdienst). Hiffung der Arbeitsdienstfahne. Schluß der Kundgebung.
2. Org n sation.
Ich habe den Geschäftsführer der Hessen-Nassauischen Spielgemeinschaft für nationale Festgestaltung SS.-Mann Beckmann mit der Organisation der Feier des Spatenstichs zum ersten Thingplatz im Gau-Hessen-Nassau auf der Lorelei beauftragt.
Ich bitte alle Organisationen der Partei, die SA., SS. und HI., seinen Anordnungen Folge zu leisten.
Gez.: Müller - Scheid, Gaupropagandaleiter und Leiter der Landesstelle Hessen-Nassau des Reichsministeriums für Dolksaufklärung und Propaganda.
Freispruch im Waliershausener Mordprozeß. Oie Verdachtsgründe gegen den Angeklagten Liebig reichten zu einer Verurteilung nicht aus.
Schweinfurt, 25.April. (D31B.) Aach drei- wöchiger Verhandlungsdauer sprach das Schwurgericht Schweinfurt am VUllwochvormillag den Angeklagten Karl Liebig von der Anklage eines Verbrechens des Mordes und eines versuchten Verbrechens des Mordes frei. ♦
3n der Begründung des Urteils führte der Vorsitzende u. a. aus: Für die Annahme, daß der Angeklagte die ihm zur Last gelegte strafbare Handlung verübt hat, sind zwar in der Hauptverhandlung gewichtige Verdachtsgründe hervorgetreten, sie reichten aber für eine Verurteilung nicht aus. Zunächst gilt das für die Aussage der Zeugin Wilhelmine Wert her. Wenn auch bestimmte Anhaltspunkte dafür, daß sie an der Ermordung ihres Mannes irgendwie beteiligt gewesen ist, nicht bestehen, so sind immerhin einige Verdachtsgründe geblieben. Infolgedessen ist auch von ihrer Vereidigung abgesehen
worden. Die Schlüssigkeit des Gutachtens von Dr. Hesse soll nicht bestritten werden, aber für sich allein kann dieses Gutachten eine Verurteilung nicht tragen. Zugunsten des Angeklagten kommt in Betracht, daß ein Beweggrund, aus dem er die Tat verübt haben könnte, nicht erkennbar geworden ist. Für die Annahme der Anklagebehörde, daß der Täter sich in diebischer Absicht in die Räume eingeschlichen hat, kann kein Anhaltspunkt festgeslellt werden. Am Körper und an den Kleidern des Angeklagten wurden Vlutspuren nach der Tat nicht nachgewiesen. Ueberdies ist ungeklärt geblieben, wie der Angeklagte die Mordräume hätte betreten und wieder verlassen können.
Bei dieser Sachlage kam es zur Freispre- chung des Angeklagten von der ihm zur Last gelegten Anschuldigung, und zwar mit gleichzeitiger Kostenfolge aus § 67 Ziffer 1 SlGB. Damit erledigt sich auch der Antrag eines Haftbefehls gegen Liebig.
Die Lohngestattung.
Von Or. Carl Weltthor.
Die Gesetzgebung des Reiches hat dafür aesorgt, daß mit dem 1. Mai kein „tarifloser Zustand" eintritt. Soweit noch keine neuen Arbeitsordnungen für die Betriebe und Wirtschaftszweige vereinbart werden konnten, dauert die bisherige Recktslage an. Es wäre auch ein Unding, wenn am nationalen Feiertag der Arbeit ein Signal zu sozialen Reibungen gegeben würde. Vielmehr soll aus den Feiern, die im gesamten Reichsgebiet von Unternehmern und ihren Gefolgschaften gemeinsam abgehalten werden, noch stärkere Kameradschaft und Betriebsverbundenheit hervorgehen.
Die Lohnfrage ist — wirtschaftlich und sozial gesehen — die Frage nach der Beteiligung der im Gehilfenverhältnis stehenden Menge Personen der privaten und der öffentlichen Wirtschaft am Wirtschaftsertrag. Es liegt auf der Hand, daß die Lohnregelung im größten wirtschaftlichen Unternehmen Deutschlands, der Reichsbahn, für die gesamte Wirtschaft von grundlegender Bedeutung ist. Der Form nach ist die Reichsbahn ein selbständiges Unternehmen, dessen Stammaktien sich im Reichsbesitz befinden, während die Vorzugsaktien über die ganze Welt, das Inland und das Ausland, zerstreut find. In früheren Jahren hat sich die Reichsbahn-Gesellschaft mitunter den Vorwurf gefallen lassen müssen, sie beteilige sich (z. B. in der Arbeitsbeschaffungsfrage) nicht eifrig genug an der amtlichen Reichspolitik. Diese Vorwürfe sind verstummt. Vor einigen Tagen hat die Reichsbahn-Gesellschaft durch den Mund ihres stellvertretenden Generaldirektors Kleinmann in der Lohnfrage Maßnahmen angekündigt, die nicht nur für andere öffentliche und halböffentliche Unternehmungen, sondern für die gesamte Wirtschaft von grundlegender Bedeutung sein werden. Sie beziehen sich auf eine sozialere Bemessung der Löhne und auf die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses im Sinne der Betriebsoerbundenheit.
Kleinmann hat die naheliegende Frage, warum die Reichsbahn die unverkennbare Besserung ihrer Betriebs- und Geschäftslage nicht zum Anlaß nimmt, um eine allgemeine Lohnerhöhung eintreten zu lassen, offen dahin beantwortet, daß „hierfür fein Geld vorhanden" fei. Es besteht an leitender Stelle unserer Wirtschafts- und Sozialpolitik kein Zweifel, daß große Teile der Privatwirtschaft einem „guten Beispiel", das die Reichsbahn-Gesellschaft etwa mit einer allgemeinen Lohnerhöhung geben könnte, nicht folgen könnten, wenn sie sich nicht ruinieren und Arbeitskräfte entlassen wollen. Ohnehin ist nicht zu verkennen, daß die naturgemäße Bevorzugung des Bauhandwerks und gewisser technischer Spezialitäten im Arbeitsbeschaffungsprogramm der Reichsregierung die Nachfrage nach den betreffenden Gruppen gelernter Arbeiter schlagartig vermehrt hat und daß stellenweise sogar ein fühlbarer Mangel an solchen Wirtschaftsgehilfen eingetreten ift. Die Arbeitsbeschaffung ist von maßgebender Stelle immer wieder als eine Brücke zu normaler Beschäftigung der Wirtschaft auf Grund einer natürlichen Konjunktur bezeichnet worden. Sie trägt sehr stark den Charakter des „Vorgriffs", nämlich auf Wirtschaftserträge, die aus der Verbesserung und dem Ausbau des Produktionsapparates später zu erwarten sind. Das zwingt dazu, auf dem Gebiet der allgemeinen Lohnbemessung kurz zu treten.
Die von der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft zum 1. Mai angekündigten Reformen auf den Gebieten der Lohnbemefsung und Arbeitsgestaltung liegen in drei Richtungen:
1. Anpassung der Kinderzulagen an die Lohnhöhe und damit an die recht verschiedenen Lebenshaltungskosten in den einzelnen Reichsteilen. Bisher betrugen die Kinderzulaqen gleichmäßig 3 Pfennige je Arbeitsstunde und Kind.
2. Gewährung von Dienstalterzulagen nach dem 16., 21. und 25. Dienstjahr. Dabei soll Arbeit, die in einem anderen öffentlichen Unternehmen geleistet worden ist, angerechnet werden. Nach den bisherigen Grundsätzen erreichte der Arbeiter mit dem 24. Lebensjahr, also in der Regel noch vor seiner Verheiratung oder doch vor der Geburt der Kinder, seinen Höchstlohn. Es konnte nicht ausbleiben, daß dies zu einer Beschränkung der Kinderzahl anregte, was der Bevölkerungspolitik im neuen Reich schroff zuwiderlief.
3. Gewährung längerer Kündigungs« fristen mit wachsendem Dienstalter bis zur Unkündbarkeit nach dem 25. Dienstjahr. Dadurch erhält das Dienstverhältnis der langgedienten Arbeiter geradezu den Charakter eines Beamtenverhältnisses.
Jahrzehntelang ift in Deutschland und anderen wirtschaftlich entwickelten Ländern der Streit um den „L e i st u n g s l o h n" geführt worden. Dabei ist der Begriff „Leistung" meist recht eng gefaßt worden. Der Marxismus, der die Gleichmacherei auf feine Fahne geschrieben hatte, war bemüht, die bei der Arbeit verbrachte Zeit als hauptsäch- liehen ober gar alleinigen Maßstab für die Leistung hinzustellen' Es galt bereits als sozialreaktionär, wenn der individuellen Fertigkeit und damit der Qualität der geleisteten Arbeit ein wesentlicher Einfluß auf die Lohnbemefsung eingeräumt wurde. Das entsprach der rein opportunistischen Einstellung der Sozialdemokraten und der von ihnen pcttroni- fierten Gewerkschaften. Die aktivsten Mitglieder waren nämlich die jungen, unverheirateten, noch wenig berufserfahrenen Arbeiter. Sie benutzten ihren Einfluß, um Alters- und Leistungszulagen möglichst einzufchränken. Sobald geltend gemacht, wurde, daß die Leistung des praktischen Gehilfen in der Wirtschaft nach einem veredelten Maßstab gewertet werden müsse, gab es einen allgemeinen


