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ommen ßemittigur gestellt roe: ommensbi entsprechen ines S ommen an
Die Fortführung der Reichs reform.
1- Bei Steuerpflichtigen, denen keine Kinderermäßigung nach dem Einkommensteuergesetz zusteht
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Zeitrau geführte S- Mheins als nuf weitere« viehums, viehmär Bogen. We ^^eugnissen
hierzu »ellichen V Wolle, Regelung j7
üuOrer zum Ziele gesetzt hatte. Persönliche Ytefe‘fen dürften bei einem Werk von so ?.Hübschem Ausmaß keine Rolle spielen. Im übrigen werde bei der Neugliederung auf d i e
J\r.e J!e n ö e r Wirtschaft gebührende nj.Ucr'l' genommen werden. In ausdrück- • lichem ^'uverständnis mit dem Führer gab Reichs- Minister Dr. Frick bekannt, daß für d i e Beamtenschaft der Länder- auf Grund der bevorstehenden Neuordnung des Reiches kein Anlaß zur Beunruhigung bestehe.
Besondere Bedeutuna legte Reichsminister Dr. Frick der im Zuge der Neuordnung liegenden
Die Fortsetzung des Gesehgebungswerks der Reichsgesetzgebung.
6in Gesetz zur Erhaltung und Hebung der Kaufkraft.
Dor Tausenden von Eisenbahnb^amten und Arbeitern auf dem Gaugebiet Mecklenburg-Lübeck gab der stellvertretende Generaldirektor der Reichsbahn, Kleinmann, bekannt, daß nur noch eine Per- sonalordnung durchgeführt werde; die Dienstdauer' Vorschrift werde zur Zeit nicht geändert In aller« nächster Zeit würden die neuen Lohntarife bekanntgegeben werden, die zwar manchem Enttäuschungen bereiten würden, die aber in allererster Linie di« Aufgabe hätten, die Löhne der schlecht- bezahlten Eisenbahnarbeiter zu heben. Demnächst werde es bei der Reichsbahn unkündbare Eisenbahnarbeiter geben.
Oie Neuregelung des Glraßenwefens.
..Berlin, 23. März. (DNB.) Bei dem Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßen- roefeng und der Straßenverwaltung wurde, da der künftigen Gestaltung des Reiches nicht vorgegriffen werden kann, eine Lösung gewählt, die auf dem bestehenden Zustand aufbaut und alle Möglichkeiten für die endgültige Gestaltung der Straßenverwal« tung offen läßt. Die Straßen werden in Kraftsahr« bahnen, Reichsftraßen und Landstraßen 1. und 2. Ordnung eingeteilt Für die Reichsstraßen ist Träger der Straßenbaulast bas Reich,' für die Landstraßen 1. Ordnung sind Träger dök Straßenbaulast die Länder und preußischen Provinzen. Für die Landstraßen 2. Ordnung ist dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen die
d i e Finanzämter erfolgen.
Eine sehr wichtige und wesentliche Maßnahmi ist die Aufhebung bzw. Milderung der in früheren Jahren vorgenommenen Einbehaltung iirxh Kürzung von Dien st bezögen. Diele Länder und Gemeinden haben früher zur Ausgleichung der steigenden Haushaltsfehlbeträge neben der Kürzung der Einkommen der Beamten Einbehaltungen von den Dienstbezügen vorgenommen und die Auszahlungstage hinausgeschoben. Durch eine einmalige Maßnahme im Rechnungsjahre 1934 soll es den Ländern und Gemeinden erleichtert werden, ihre Vorschriften über die Kürzung, Einbehaltung und Auszahlung von Dienstbezügen denjenigen des Reiches wieder anzugleichen.
Oie Aenderung des Gesetzes zur Wiederherstellung des
Berufsbeamtentums.
Berlin, 23. März. (DNB.), Das vierte Gesetz zur Aenderung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums bringt eine Verlängerung der griften der Paragraphen 5 und 6. In den einzelnen Verwaltungen ist es nicht gelungen, das Berufsbeamtengesetz bis zum 31. März d. I., bis zu welchem Tage es bisher befristet war, feinem Zweck entsprechend vollkommen durchzuführen. Es hat sich infolgedessen als nötig erwiesen, die Möglichkeit, einen Beamten im Interesse des Dienstes z u versetzen oder ihn in den Ruhest and treten zu lassen (Paragraphen 5 und 6), noch bis zum 30. September d. I. z u verlängern. Die Bestimmung der Paragraphen 2 bis 4 (Entlassung von Parteibuchbeamten, Marxisten , Nichtariern und p o li t i f t Unzuverlässigen) werden hierdurch n i chi berührt. Der entscheidende Paragraph 7, Abs. 2, Satz 1, lautet also nun: Die Verfügungen nach Paragraphen 2, 2a, 3 und 4, Abs. 1, müssen spätestens am 30. September 1933, die Verfügungen nach Paragraph 4, Abs. 2, spätestens am 31. März 1934, die Verfügungen nach Paragraphen 5 und 6 spätestens am 30. September 1934 zugestellt werden.
Außerdem eröffnet die Novelle im Artikel 1, Ziffer 1b, das Recht, die auf Grund des Berufsbeamtengesetzes getroffenen Maßnahmen zur Entlassung von Beamten, die nach den P a r a g ra- phen2,2abis4 erlassen worden sind, zugunsten der davon betroffenen Beamten bis zum 30. September 1934 dann zurückzunehmen ober z u andern, wenn sich nachträglich herausgestellt bat, daß die erlassene Verfügung sich in dem Einzel- falle nicht rechtfertigt. Um bereits ausqe-i sprochenen Aufhebungen von derartigen Entlassungs-I Verfügungen Rechtskraft zu erteilen, ist dem Artikel 2s der Novelle rückwirkende Kraft bis zum Tage des Inkrafttretens des Berufsbeamtengesetzes, am 8. April 1933, erteilt worden.
Nie Ordnung der nationalen Arbeit in öffentlichenBe rieben
Berlin, 23. März. (DNB.) Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit in öffentlichen Verwaltungen u. Betrieben sieht Erlasse von Dienstordnungen durch den Führer der Verwaltungen oder Betriebe vor. Die Dienstordnung entspricht etwa der Betriebsordnung des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit. An Stelle der Treuhänder der Arbeit treten in dem neuen Gesetz Sondertreu- bänber für den öffentlichen Dien ft, die vom Reichsarbeitsminister im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern bestellt werden und oder Tarifordnungen erlassen können. Für öffentliche Verwaltungen, die Hoheitsbefugnisse ausüben, sieht das Gesetz einen Vertrauensrat nicht vor. Im übrigen werden in Verwaltungen und Betrieben der öffentlichen Hand Vertraue ns- r ä t e in gleicher Weise wie in der Privatwirtschaft gebildet; ihre Befugnisse entsprechen im großen unh ganzen denen der Vertrauensräte nach dem GestS zur Ordnung der nationalen Arbeit. Auch dir Vorschriften über die soziale Ehrengerichts- b a r f e i t und den Kündigungsschutz sind mit geringfügigen, durch die besondere Stellung der öffentlichen Verwaltungen und Betriebe gebotenen Abweichungen enthalten.
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Steuersenkungen lauft auch im Jahr« 1934 weiter, dazu kommt die Senkung der Arbeitslosenhilfe um rund 230 Millionen, erwähnt sei noch Die Steuererleichterung bei Beschäftigung von Hausgehilfinnen und die energische Fortführung der Aktion, erwerbstätige Mädchen durch Gewährung einer Ehestandsbeihilfe aus dem Produktionsprozeß zu nehmen und die von ihnen eingenommenen Arbeitsplätze für erwerbslose Familienernährer frei zu machen. Schließlich kommen im laufenden Jahre der Wirtschaft für rund 300 Millionen Steuergutscheine zugute als erste Rate der insgesamt in Höhe von etwa 1300 Millionen gewährten Steuerrückvergütungen. Diese 300 Millionen werden wie die gewährten Steuererleichterungen den privaten Kapitalmarkt befruchten und die Produktion an- regen. Die Aufhebung der Kraftfahrzeugsteuer und die Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen, bei neuerlich teten Kleinwohnungen und Eigenheimen sind in ihrer belebenden Wirkung ja Beispiele für den Erfolg einer produktionsfördernden Steuerpolitik.
Wo setzt nun die neue Arbeitsoffensive, soweit sie aus öffentlichen Mitteln gespeist wird und daher klar zu überblicken ist, ein? Einer Der wichtigsten Angriffspunkte sind die Reichsautobahnen und eine Reihe ergänzender vertehrspolitischer Planungen, wie Straßen- und Bahnbauten, Brücken und Ueberführungen. Die Reichsautobahnen werden an 22 Baustellen zugleich begonnen werden. Für das rhein-mainische Wirtschaftsgebiet besonders bedeutsam ist dabei neben der Fortführung der Strecke Frankfurt—Mannheim Die Inangriffnahme Der Ausfallstraße nach MittelDeutschlanD Frankfurt—Eisenach. Der Bau Der Autobahnen gestaltet ein neues Deutschland. Die durch sie erst ermöglichte Motorisierung des Verkehrs führt zu einer Dezentralisation und Auflockerung Der großen Jndustriebezirke. Die Massen, Die im Zeitalter Des Hochkapitalismus in Die graue Trübseligkeit steinerner Straßenschluchten Der Großstädte gepreßt wurDen, werden wieder hinaus aufs Land gebracht in gesunde Wohnbezirke, die dank Der schnellen Verbindungen mit Auto und Straßenbahn von der Arbeitsstätte bequem zu erreichen sind. So wird das flache Land wieder bevölkert werden und ganz Deutschland ein anderes Bild gewinnen. Diesem gleicheck Zweck dienen auch die städtebaulichen Planungen im Rahmen des Arbeitsbeschaffungsprogramms. Für Frankfurt hat Gauleiter Sprenger Die Auflichtung Der AltftaDt und Gründung neuer Siedelungen angekündigt. Aehn- lich ist in Hamburg bas Nieberreißen des berüchtigten Gängeviertels in Angriff genommen, in Magdeburg und Düsseldorf die Beseitigung ungesunder Wohnviertel geplant.
Verkehrspolitisch wichtig ist noch die Erweiterung und Verbesserung des Wasserstraßennetzes sowohl für Landwirtschaft wie für den Kohlen- und Erzbergbau. Das gewaltige Schiffshebewerk von Nie der-Finow ist auf diesem Gebiet das sichtbarste Zeichen der geleisteten Arbeit, aber eine Reihe zwar weniger in die Augen fallender aber für ihre Landschaft nicht minder wichtiger Projekte werden in Angriff genommen. Hoffen wir, daß auch für die Fortführung der Lahnkanalisierung bis Gießen nun bald die Stunde Der Erfüllung schlägt. Der Bau einer Reihe neuer Brücken über Rhein und Elbe und die Planuirg eines neuen Verkehrs- slughafens in Frankfurt am Schnittpunkt der Autobahn gehören noch in Die Reihe Der verkehrs- politifchen Maßnahmen.
Einen befonDers breiten Raum im Arbeitsbeschaffungsprogramm nehmen mit Fug und Recht Die Landeskulturarbeiten ein, denn welch größere Aufgabe konnte es für Die Schaffung neuer volkswirtschaftlicher Werte geben, als Die Landgewinnung, die in Verbindung mit Siedlung vielen Tausenden deutscher Menschen buchstäblich Boden unter den Fußen gibt. Auch bei dieser für die innere Gesundung unseres Volkes fo ungeheuer wichtigen Aufgabe steht unser Gau Hessen-Nassau unter Der tatkräftigen unD umsichtigen Führung Des Reichsstatthalters mit Der RieDentwäsferung in vorderster Linie. Wie hier in zäher Arbeit der Grundstein für neue Dörfer gelegt wird, so wird durch ähnliche Maßnahmen auch in Schlesien, Brandenburg und in der Provinz Sachsen neues Siedlungs- land gewann n. Durch Eindeichungen großer Gebiete an Der Westküste von Schleswig-Holstein werden Dem Meere weite LanDstrecken abgerungen werDen, Die ebenfalls Deutschen Bauern eine wirtschaftliche Existenz bieten sollen. Diese Liste der Dau-, SieDlungs- unD Kultivierungsvorhaben, die auf Vollständigkeit keinen Anspruch macht, beweist, mit welcher Energie überall die Möglichkeiten fruchttragender Arbeitsbeschaffung aufgefpürt, auf ihre Durchführbarkeit und Zweckmäßigkeit hin geprüft wurden, um dann mit Umsicht und Tatkraft in Angriff genommen zu werden. Das ganze Volk hat der Führer in feinem Appell am Tage des Frühlingsanfanges, am (Erinnerungstage von Potsdam, aufgerufen, sich einzugliedern in die Front der Kämpfer gegen den Drachen Arbeitslosigkeit. „Schafft Arbeit und damit Brot und Leben!" rief der Führer uns zu. Arbeit sei unser tätiger Dank an den Führer, Arbeit sei unser Versprechen an die Millionen Volksgenossen, die heute noch abseits stehen müssen vom Schaffen und Wirken, aber ohne Bitterkeit im Herzen dem festen Glauben leben, daß die Stunde nicht mehr fern ist, wo auch sie wieder tätiges Glied der großen deutschen Arbeitsgemeinschaft werden.
Stärkung der Autorität der Reichs- regierung bei, die sich im Verhältnis zwischen Reich und Ländern schon als Folge des Wegfalls fachlicher Gegensätze und wegen der Gemeinsamkeit des großen Zieles ergebe. Weiter machte der Minister in besonderem Auftrag des Führers grundsätzliche Ausführungen über die Zusammenarbeit von Partei und Staat und über die unbedingte Wahrung der Staats- a u t o r i t ä t.
Sine Warnung des Werberats.
Keine eigenmächtige Einwirkung auf die Auhenrektame.
Berlin, 23. März. (DNB.) Dom 2ß erb erat der deutschen Wirtschaft wird zur Zeit eine eingehende Regelung des Anschlagwesens vorbereitet. Durch diese Maßnahme werden Richtlinien für eine planvolle Ordnung und grundlegende Vereinheitlichung auf Dem Gebiete Der Außenreklame geschaffen werden. Zugleich sollen bestehenDe Auswüchse beseitigt unD für Die Zukunft Verunstaltungen Des Heimat- bilDes unmöglich gemacht werden.
Der Werberat Der Deutschen Wirtschaft würde es Daher lebhaft bedauern, wenn vor dem Erlasse der in Aussicht genommenen Regelung des Anscklag- wesens von Dritter Seite irgendwelche Maßnahmen ergriffen werden sollten, Die s i ch wirtschaftlich höch st unerfreulich auswir - ken, vor allem in Den Betrieben Der Reklame- inDustrie zu schweren Beunruhigungen und zur Entlassung von Volksgenossen führen könnten. Der Werberat Der Deutschen Wirtschaft würde es weiterhin besonders bedauern, wenn Reklameschilder ohne Rücksicht auf bestehende Verträge und ohne Einschaltung der zuständigen Be
trag von 3000 Mark übersteigt, 6,5 v. H. Des jeweils gewährten Arbeitslohnes.
2. bei Steuerpflichtigen, Denen Kinderermäßigung für ein oder zwei Kinder nach Dem Einkommensteuergesetz zusteht,
a) wenn Der Arbeitslohn im Monat Den Betrag von 500 Mark, aber nicht Den Betrag von 700 Mark übersteigt, 3 v. H.;
b) wenn her Arbeitslohn im Monat Den Betrag von 700 Mark, aber nicht Den Betrag von 3000 Mark übersteigt, 4 v. H.; ö c) wenn Der Arbeitslohn im Monat' Den Betrag von 3000 Mark übersteigt, 5 v. H.
Des jeweils gewährten Arbeitslohnes.
Die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe beträgt 1 5v H des Arbeitslohnes, wenn Dieser nach M a ß'g a b e einer her G e h a 11 s k ü rZ u n g s v e r o r d - nungen zu kürzen war.
Die Länder, Gemeinden und Ge- meinDeoerbänDe können Das Aufkommen an Abgaben zur Arbeitslosenhilfe von ihren eigenen Beamten insofern selbst verwenden als sie Kürzungen oder Einbehaltungen Der Dienst' bezöge, die über die Gehaltskürzungen Des Reiches hinausgehen, rückgängig machen oder im Rechnungsjahr 1934 vermeiden aber die Aus Zahlung sta g e für Bezüge an Die Auszahlungstage Des Reiches a*ngleid)en.
Die Senkung Der Arbeitslosenhilfe bringt eine Erhöhung Des Reineinkommens Der Ge famtyeit her Lohn. unD Gehaltsempfänger um runh
beginn auf 4V2 Uhr morgens vorverlegt. Zugleich wirb her Verkaufsbeginn für Bäcker- unb Konditorwaren einheitlich auf frühestens 6 Uhr morgens festgesetzt. Das Austragen ober Ausfahren zur Belieferung von offenen Verkaufsstellen ist frühestens um 5V< Uhr morgens zulässig. Für Jugendliche unter 16 Jahren bleibt es bei Dem jetzt zulässigen Arbeitsbeginn um 5 Uhr morgens. Die Einschränkung des Nachtbackoerbots soll der Landwirtschaft die Möglichkeit geben, einen höheren Absatz an Weizenmehl zu erzielen. Die Einschränkung wurde begrenzt bis zum 30. September 1934.
Oie Senkung der Arbeiis- lofenhiife.
Berlin, 23. März. (DNB.) Das von der Reichsregierung verabschiebete Gesetz zur Erhaltung und Hebung der Kaufkraft behandelt in Abschnitt IU Die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe. Die Abgabe wird von dem Arbeitslohn erhoben, der für die Zeit vom 1. April 1934 bis 31. März 1935 gewährt wird. Maßgebend ist der rohe Arbeitslohn. Zum Arbeitslohn im Sinne dieses Gesetzes gehören nicht Abbauentfchädi- gungen, Abkehrgelder und sonstig« Kapitalabfindungen, die aus Anlaß der Auflösung eines Dienstverhältnisses gezahlt werden.
Von der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe befreit sind:
1. Steuerpflichtige, Denen Kinderermäßigung für Drei oder mehr Kinder nach Dem Einkommensteuergesetz zusteht ohne Rücksicht auf Die Hohe Des Arbeitslohnes.
2. Steuerpflichtige, Denen Kinderermäßigung f ü r ein Kind oder zwei nach dem Einkommensteuergesetz zusteht, wenn Der Arbeitslohn im Monat Den Betrag von 500 Mark nicht übersteigt.
3. Alle übrigen Steuerpflichtigen, wenn Der Arbeitslohn den Betrag von 100 Mark im Monat nicht übersteigt.
Oie Abgabe beträgt:
300 Millionen Mark gegenüber Dem bisherigen Zustande. Um Die Wirkung dieser Maßnahme mog, liehst groß werden zu lassen, ist die Senkung nach bevölkerungspolitischen Gesichtspunkten erfolgt.
An einem SchaubilD ist Die Auswirkung Dieser Maßnahme besonders klarzumachen: Ein Steuer, pflichtiger mit vier Kindern hatte bei einem Gehalt von 750 Mark bisher 43,12 Mark Arbeitslosenhilfe zu zahlen, während er künftig frei ist.
Ein Steuerpflichtiger mit zwei Kindern und 750 Mark Einkommen zahlt küns. tig anstelle von 43,12 Mark 30 Mark Arbeitslosen. Hilfe. Ein verheirateter Steuerpflicht i. ger ohne Kinder ober ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit 145 Mark Monatseinkommen zahlt statt 3,62 Mark nur noch 2,17 Mark. Ein Volksgenosse mit nicht mehr als 100 Mk. Monatsein, kommen zahlte bisher 1,50 Mark, während er künftig frei von der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe ist. Die Einhebung wird künftig nur noch durch
Berlin, 23. März. (DNB.) Unter Dem Vorsitz des Reichsinnenministers Dr. Frick fand eine Besprechung sämtlicher Ministerpräsidenten und Innenminister der Länder statt. Reichsminister Dr. Frick führte aus, daß die Durchführung der Reichs- reform Die größte Aufgabe unserer Zeit sei. Die Herstellung der Einheit bes Reiches fei eine geschichtliche Aufgabe, wie sie in Iahr- taufenben nur einmal an bie Nation gestellt werde. Eine Ueberstürzuny der Reform sei weder «nötig, noch beabsichtigt; der Neuaufbau pes Reiches werde aber mit der gleichen E n t- f^l offenbeit durchgeführt werden, mit ?Ir ’n &er kurzen Zeit Der nationalsozialisti- fajen ßührung des Reiches zahlreiche Maßnahmen getroffen wurden, deren Verwirklichung sich der Führer zum Ziele gefetzt hatte. Persönliche Interessen Dürften bei einem Werk nnn fn
Horben willkürlich entfernt würden. Vor derartigem Vorgehen kann nicht Dringend genug gewarnt werden.
Oer Einzelhandel stellt 30000 Arbeitslose ein.
Berlin, 23. März. (DDZ.) Die bei der Haupt- gemeinschast des deutschen Einzelhandels von Den Firmen und Verbänden eingelaufenen Angaben über die beabsichtigten Mehreinstellungen bis zum 1. Juli 1934 haben die Zahl von rund 30 000 Personen ergeben. Dis tatsächlichen Mehreinstellungen werden noch großer fein, da diese Ziffer nur die organisierten Firmen umfaßt. Die Einstellungen betrugen im vergangenen Halbjahr über 35 000 Personen. Auch hierbei ist der nicht- organisierte Teil des Einzelhandels nicht berücksichtigt. Ebenso sind die im Winter erfolgten erheo- lichen vorübergehenden Einstellungen nicht eingerechnet.
Oie„Äoff Ztg."stelltihr Erscheinen ein?
Die „Vossische Zeitung" veröffentlicht am Samstag eine Mitteilung des Verlages Ullstein an die Leser des Blattes, in Der Der Verlag bekannt gibt, daß er, Da nach feiner Ansicht die Aufgabe eines Blattes vom Stil Der „Voss. Ztg." beenDet fei, aus freien Stücken Den schmerzlichen, aber folgerichtigen Entschluß gefaßt habe, bie „Voss. Ztg." nach Ende des Monats März nicht mehr erscheinen zu lassen. Damit würden, wie es in Der Mitteilung weiter heißt, sachliche Kräfte und Mittel des Hauses für die übrigen Zeitungen und Zeitschriften Des Verlages, sowie für neue Aufgaben frei. Die „Voss. Ztg. Berlinische Zeitung von Staats- und gelehrten Sachen — gegründet 1704" wird noch einen Rückblick auf ihre lange Geschickte und Bedeutung im deutschen Geistesleben veröffentlichen.
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wenn der Arbeitslohn im Monat den Betrog von 100 Mark, aber nicht den Betrag von 150 Mark übersteigt, 1,5 v. H.;
wenn der Arbeitslohn Den Betrog von 150 Mark, aber nicht den Betrag von 300 Mark übersteigt, 2,5 v. H..
wenn Der Arbeitslohn im Monat den Betrag von 300 Mark, aber nicht Den Betrag von 700 Mark überfteigt, für die ersten 300 Mark 2,5 v. H., für den Restbetrag 5,75 v H.;
wenn Der Arbeitslohn im Monat Den Betrag von 700 Mark, aber nicht Den Betrag von 3000 Mark übersteigt, 5,750.5).;
wenn her Arbeitslohn im Monat ben Be-
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Berlin, 23. März. (DNB.) Das Reichskabinett verabschiebete in seiner heutigen Sitzung ein Gesetz zur Erhaltung unD Hebung der Kaufkraft. Dieses sieht in seinem ersten Teil eine ® om trolle der Finanzgebarung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts und ähnlicher Verbände und Organisationen vor. Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht für die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, für die Träger der Sozialversicherung, für die Reichsbank und Reichsbahn, für die Reiigionsgefellfchaften des öffentlichen Rechts und für die NSDAP. Sie finden Dagegen AnwenDung auf Verbände und Organisationen, die sich in der einen ober anderen Weise an bie NSDAP, anlehnen und auf besondere Anordnung der Reichsregierung auch auf Verbände und Organisationen, die zwar nicht juristische Personen des öffentlichen Rechts find, wenn an ihrer Finanzgebarung und an Der Erhebung von Umlagen und Beiträgen durch sie ein öffentliches Interesse besteht. Das Gesetz sieht eine weitgehende Finanzkontrolle der Einnahmen und Ausgaben der genannten Verbände und Organisationen vor, ebenso eine Kontrolle der Umlagen und Beiträge, die von diesen Verbänden und Organisationen erhoben werden. Der zweite Teil des Gesetzes besaßt sich mit der Erhebung von Spenden, die in Zukunft der Genehmigung des Stellvertreters des Führers der NSDAP, im Einvernehmen mit dem Reichsfinanzminister bedarf. Der dritte Teil enthält Bestimmungen über die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe, wonach eine wesentliche Beschränkung in der Abgabe- pflicht bzw. eine völlige Befreiung von der Abgabe eintritt.
Zu dem Gesetz über die Erhaltung und Erhöhung der Kaufkraft ist eine Begründung gegeben worden, in der u. a. darauf hingewiesen wird, daß die Beiträge und Umlagen, die von ver- chiedenen Körperschaften, Verbänden und Organi- ationen erhoben werden, teilweise viel z u hoch ind. Dadurch werde der Verbrauch verringert und Die Nachfrage nach Gütern und nach Arbeit kleiner. In Fällen, in Denen her Beitrag nach Der Höhe Des Einkommens g e - ft a f f e 11 werde, stelle er eine Art Einkorn- menfteuer Dar. Die Steuererhebung sei jehoch ausschließlich S a"ch e Des Staates, es Dürfe niemanD mit Diesem in Wettbewerb treten.
Ferner genehmigte Das Reichskabinett ein Gesetz, wonach Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungen für Kraftfahrzeuge aus Dem Aus - l a n D e festgesetzt werben, um Den FremDenverkehr zu fördern. — Das Gesetz über Die Erhebung einer Abgabe her Aufsichtsratmitglleder schafft keine neue Belastung, fonbern behüt lebiglich bie bisher unter Der Bezeichnung „Zuschläge ber Aufsichtsratmitglieder" bestehende ©onberbelaftung auf die Zeit nach dem 31. März 1934 aus. — Ein Gesetz über die Bildung eines Anleihe- t 0 ckes bei Kapitalgesellschaften be- timmt, daß bei Ausschüttung von 6 v. H. und mehr )er gegenüber dem Vorjahr erzielte Mehrbetrag i n Anleihen des Reiches, der Länder ober ber Ge- meinben angelegt werden muß. —
Das Reichskabinett genehmigte ferner u. a. ein Schlacht ft euergefetz, durch das die jetzt noch bestehenden großen Verschiedenheiten Der geltenDcn Gesetze beseitigt werDen, ein Gesetz über Beaufsichtigung und Anerkennung gemeinnütziger Wohnungsunternehmungen, das mehrere an sich selbständige gesetzgeberische Grundgedanken zwecks Vermeidung besonderer Einzelgesetze zusammenfaßt, ein Gesetz zur Aenderung der Vorschriften des Strafrechtes und des Strafverfahrens, durch das die Vorschriften gegen den Hochverrat, gegen Den LanDesverrat unD gegen Den Verrat militärischer Geheimnisse zusammengefaßt, übersichtlich gestaltet unD Die Strafbestimmungen verschärft werden, ein Gesetz über Reichsoerweisung von Ausländern unh schließlich die Aushebung d->s Gesetzes über Die BefrieDung Der ©«bäuDe Des Reichstages und Der ßanDtage, Das heute überflüssig geworden ist (Bannmeilengesetz). — Die nächste Kabinettssitzung findet erst nach der Osterpause statt.
Oie Aenderunq des Nochibackverbots.
Berlin, 23. März. (DNB.) Auf Wunsch des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft ist eine vorübergehende Aenderung des Nachtback- gefetzes erfolgt. Der zulässige Arbeitsbeginn in Bäckereien und Konditoreien, der jetzt frühestens um 5 Uhr morgens liegt, wird für Das Anheizen Der Oefen und Die Teigbereitung um eine StunDe auf 4 Uhr morgens, der Arbeits-


