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Som „33t in" zum Mesenlustschiff „LZ 129"
Zur Erinnerung an den ersten Ozeanflug des Zeppelins vor zehn Jahren.
Es war der erste große Siea, den das im Weltkriege unterlegene Deutschland nach eben jener durch das Versailler Diktat beschlossenen Tragödie erfochten hatte, als unter den Klängen des Deutschlandliedes am 15. Oktober 1924 das deutsche Luftschiff Z R III auf amerikanischem Boden landete. Deutsches Material, deutsche Technik und Werkmannsarbeit hatten sich auf dieser ersten Fahrt eines Zeppelins über den Ozean bewährt. Und daß zu diesem Siege mitten im Frieden deutscher Wagemut und deutsches Können ihr Teil beitrugen, da- zeugt am eindringlichsten die Tatsache, daß die Amerikaner mit diesem inzwischen ja auch schon wieder abgewrackten Luftschiff nie etwas rechtes anzufangen wußten. Gewiß, es war ein großer Sieg deutschen Geistes und deutscher Arbeit. Aber den Segen trug nicht Deutschland davon. Denn ZR III wurde umgetauft in „Los Angeles" und blieb in USA. Es war „Tribut an die Siegermächte", Reparationsarbeit und ein Gegenstand der „Wiedergutmachung" nie begangenen Unrechtes ...
Drei Tage lang verfolgte die Welt mit unerhörter Spannung den Flug des deutschen Luftschiffes über das große Meer. Jene Tage vom 12. bis 15. Oktober 1924 werden in der Geschichte der deut- schen Luftfahrt und erst recht in den Evinnerungs- blättern der Zeppelin-Luftfahrt einen besonderen Raum sinnehmen. Mit dem Gelingen dieses damals noch als eine geradezu waghalsige Fahrt angesehenen Ozeanfluges stand ja nicht nur das Ansehen Deutschlands, sondern viel mehr noch das Lebenswerk des Erfinders Grafen Zeppelin auf dem ‘5pm. Der große Wurf gelang; und unter dem für Reu- yorker Empfänge charakteristischen Papierregen hatte die Mannschaft des Z RIII nach dessen glücklicher Landung in Lakehurst einen wahren Triumph- zug über den Broadwey zurückzulegen.
Was vor 10 Jahren noch eine Großtat darstellte, ist inzwischen zur S e l b st v e r st ä n d l i ch k e i t geworden. Wenn in den brpi Oktobertagen des Jahres 1924 die ganze Welt mit fieberhafter Spannung auf Nachrichten von Bord des ZR III oder auf Sichtmel- dungen über den Verlauf seines Fluges wartete, so nimmt sie heute kaum noch Notiz von den Fahrten, die das deutsche Luftschiff „Graf Zeppelin regelmäßig von Friedrichshafen nach Südamerika
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durchführt. Wir wollen das nicht etwa als mangelndes Interesse beklagen, sondern diese Tatsache » m ihrer wirklichen Bedeutung werten: daß dieseFahr- ten kein Aufsehen mehr erregen, beweist das uin b e» dingteVertrauenm die zur ^tagllchkeit ge wordenen Leistungen von Schiff und Mann chaft Ein Vertrauen, das um so mehr ehrt, als es wirklich ehrlich gemeint ist und sein kann! Und doch hat na- natürlich auch die erste Ozeanfahrt des „Graf Zep- velin" der aus freiwilligen Spenden des deutschen Volkes, veranlaßt durch die Werbetätigkeit Dr. Eckeners von 1926 bis 1928 tn Friedrichshafen gebaut wurde, großes Aufsehen erregt. Es ist ja ein deutsches Luftschiff, das aus Amerika zuruckkehren durfte und seit jener ersten Fahrt im August 1929
'gezählte glückhafte Reisen durchführte.
Derweil geht nun m Friedrichshafen em drittes deutsches Schiff seiner Vollendung entgegen Es wird das größte — und in Anwendung der mit dem „Graf Zeppelin" gemachten Erfahrungen _ auch das modernste Luftschiff. Don allen maschinellen und betrieblichen Verbesserungen abgesehen, wird der „L Z 1 2 9", da er nicht mit Was» serstoff, sondern mit unbrennbarem H e l i u m g a s gefüllt'werden soll, den Fahrgästen auch eine Ueber- raschung in Gestalt eines Rauchsalons bringen. Das ist eine, insbesondere für mehrtägige Fahrten, gewiß nicht zu unterschätzende Neuerung. — Wie man kürzlich aus Rio de Janeiro hörte, soll das dort aufgetauchte Projekt, mit dem neuen deutschen Zeppelin die riesigen brasilianischen Urwälder zu erforschen und die Geheimnisse einer längst untergegangenen Kultur zu ergründen, durchaus ernst genommen werden können. Und Dr. Eckener selbst hat ja unter Erfüllung gewisser Voraussetzungen seine Bereitschaft mitgeteilt, den „LZ 129^ über diese bisher unentdeckten Urwaldgebiete zu führen.
Wenn man heute bereits derartige phantastisch anmutende Pläne mit guter Aussicht auf Erfolg schmieden darf, und wenn ein deutsches Luftschiff mit unerhörter Pünktlichkeit und erstaunlicher Regelmäßigkeit den Ozean in beiden Richtungen überquert, so bereitete den Weg dazu die vor nunmehr zehn Jahren erfolgte Amerikafahrt des ZR III.
A. S c h m a 1 f u ß.
Psychiater-Tagung in Gießen.
Im Anschluß an den Fortbildungskursus für praktische Aerzte am 20. und 21. Oktober im Hörsaal des Physiologischen Instituts unter der Leitung des Direktors der Psychiatrischen und Nervenklinik, Prof. Hoffmann, die 57. Tagung der S ü d w e st - deutschenPsychiater statt. Das Interesse und der starke Beifall, den diese Tagung fand, erhellt am besten daraus, daß einige der Hauptvorträge von 130 bis 150 Hörern besucht waren.
Als Vertreter der Hessischen Staatsregierung war Obermedizinalrat Dr. Schmidt (Darmstadt) erschienen. Die Hessische Aerzteschaft vertrat SA.-Sanitäts-Oberführer Dr. E n d e. Ferner waren anwesend der Leiter des Aufklärungsamtes für Rassenpolitik Dr. Kranz (Gießen) und Vertreter der Landes- Universität.
Die haupworlräge waren darauf abgeslimml, die Pflicht der ärztlichen Wissenschaft zu umreiten und zu begründen, mit allen der modernen Wissenschaft zur Verfügung stehenden Mitteln dem rassenhygienischen Niedergang unseres Volkes Einhalt zu gebieten.
Unter diesem Leitsatz wurden Probleme der Erbforschung, der Sterilisation, der Eheberatung u. ä. mehr behandelt. Das Ziel ist, die krankhaften Erbanlagen und Keimmassen auszumerzen und dafür
eine Auslese zu treffen, vor allem auch Bekämpfung der Ehescheu und Nachkommenscheu.
So zeigte Professor Schulz (München), wie man mit Hilfe der Familienforschung unter Anwendung bestimmter Methoden überprüfen kann, ob alle Personen, die die Anlage zu einer bestimmten Geisteskrankheit in sich tragen, auch wirklich erkranken, oder ob darin familiäre Verschiedenheiten bestehen.
Professor Luxenburger (München) zeigte, wie man mit Hilfe der Zwillingsforschung zu einem Urteil darüber gelangen kann, wieviel Menschen, die zu einer bestimmten Geisteskrankheit veranlagt sind, im Laufe des Lebens wirklich erkranken.
Frl. Dr. Juda (München) berichtete über Untersuchungen hinsichtlich Zahl und Beschaffenheit der Nachkommenschaft von frei in der Bevölkerung lebenden Schwachsinnigen.
Dr. Ritter (Tübingen), der erst vor kurzem als deutscher Delegierter an dem internationalen pädagogischen Kongreß in Krakau und Warschau teil» genommen hatte, ging in seinem Referat von seinen Erfahrungen in der Tübinger Eheberatungsstelle aus. Er betonte, daß jeder Eheberatung eine frühzeitig einsetzende Erbgesundheitserziehung der Jugend vorangehen müsse.
Es müsse für die deutsche Jugend zur Selbstverständlichkeit werden, die Wahl der Ehegatten
vorwiegend nach dem Erstwerk der z« Erwählenden zu treffen.
Es dürfe ebensowenig nur der bequeme Weg der Einheirat in ein Geschäft gesucht werden, wie etwa nur das bekannte Ausschauhalten nach Titeln, Bankkonto, Aussteuer, Grundbesitz oder „äußerer Erscheinung. Jede tiefere Einsicht in die Ergebnisse der Erb- und Sippenforschung lehre, daß letztlich die sicherste Gewähr und Vorsorge für das soziale Fortkommen der Kinder und Kindeskinder nur darin liege, daß der junge Mensch einen Gatten oder eine Gattin sinde, die gute und gesunde Erbanlage als Mitgift mitbringe.
Aufgabe jedes ehewilligen jungen Menschen fei es daher, sich rechtzeitig vor der Bindung. vor der Verlobung, darüber zu unterrichten, ob die Sippe des für die Wahl in Frage kommenden Menschen des anderen Geschlechtes sozial tüchtig, ethisch zuverlässig, begabt und frei von
Erbkrankheit sei.
Nur der handele wirklich verantwortlich, der sich des Ernstes und der Bedeutung seiner Wahl für die folgenden Generationen voll bewußt sei. ..
Anschließend behandelten dann Prof. Funf- aeld (Frankfurt), Westphal (Marburg) und Kloos (Freiburg) interessante klinische Fragen.
Arn Nachmittag des 20. Oktober fand eine gemeinsame Sitzung der Psychiater mit der
Hessischen Vereinigung für gerichtlichepsychologie «.Psychiatrie statt. Sie wurde von dem Ehrenvorsitzenden der letzteren, Geh. Rat Sommer (Gießen), mit Begrüßung der Vertreter der hessischen Regierung, des Generalstaatsanwalts Dr. Eckert und der Vertreter der Landes-Universität eröffnet. Der Vorsitzende gab dann einen kurzen Rückblick auf die Geschichte der Vereinigung, in der gemeinsam von Juristen und Medizinern grundsätzlich praktische Menschenkunde im Gebiet des Kriminellen und Psychopathischen getrieben worden sei. Der Vorsitz ging danach an den Landgerichtspräsidenten Dr. Schneider über.
Sodann hielt Prof Me zger aus München das Hauptreferat über die Behandlung der kriminellen Psychopathen im Strafrecht des nationalsozia li st i-schen Staates: Die strafrechtliche Behandlung der kriminellen Psychopathen bildet feit langem eines der schwierigsten und bedeutsamsten strafrechtlichen Probleme.
Erst der neue nationalsozialistische deutsche Staat, der als autoritärer Staat die Belange der Volksgemeinschaft vor die des Einzelnen stellt, hat die Lösung dieser Frage praktisch weiter geführt.
In dem Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher vorn 24. November 1933 sind neben die her- kömmliche Strafe besondere sogenannte Maßregeln der Sicherung und Besserung gestellt worden.
Die Strafe trifft auch den kriminellen Psychopathen, der in der Regel nicht unzurechnungsfähig, sondern nur vermindert zurechnungsfähig ist. Der neue Paragraph 20a des StrGB. sieht außerdem für den gefährlichen Gewohnheitsverbrecher, auch für den psychopathischen gefährlichen Gewohnheitsverbrecher, eine sehr empfindliche Strafschärfung vor. An Maßregeln der Sicherung und Besserung kennt das Gewoynheitsverbrechergesetz daneben folgende einzelne Maßregeln: Die Heil- und Pflegeanstalt, für Trunksüchtige usw. die Trinker-Heil- oder Entziehungs-Anstalt, für Arbeitsscheue das Arbeitshaus und für gefährliche Gewohnheitsverbrecher die — nötigenfalls lebensfange — Sicherungsverwahrung. Als Sondermaßnahmen sieht das Gesetz ferner bei gefährlichen Sittlichkeitsverbrechern die Entmannung und bei Berufsmißbrauch die Berufsuntersagung vor.
Diese mannigfaltigen straftechtlichen Maßnahmen des neuen Gesetzes geben dem Richter, der in ihrer Anwendung weitgehende Wahl hat, die Handhabe zu einer sehr sachgemäßen Bekämpfung der mannigfachen Formen krimineller Psychopathie. Sie sehen freilich ein enges.
vertrauensvolles Zusammenarbeiten zwischen Richter und ärztlichem Sachverständigen voraus. Sie bedeuten mitunter harte Maßnahmen, die einer vergangenen weichlichen Zeit wenig zu- sagten. Sie dienen aber im Sinne des heutigen Staates dazu, die Verantwortlichkeit des einzelnen festzulegen und die Aufartung des Volkes durch Ausscheidung seiner raffeschädlichen
Bestandteile zu fördern.
Die umfassende Darstellung zeichnete sich durch große Klarheit und Uebersichtlichkeit aus und sand lebhaften Beifall.
Unter dem Eindruck dieses Vortrages war die Erörterung kurz. Es sprach dazu mit Zustimmung Professor Gaupp (Tübingen), der sich insbeson- dere für eine Beibehaltung und bessere Ausgestaltung der Trinkerheilstätten im Interesse des (nach erzwungener Abstinenz meist bald ganz geordneten und besonnenen) Trinkers aus.
Inhaltlich schlossen sich die Vorträge von Professor Fleck (Göttingen), Professor Pönitz (Halle) über die diagnostische und soziale Bedeutung des angeborenen Schwachsinns und Professor geringer, Freiburg über die partielle Geschäftsfähigkeit an.
Prof. Fleck ging von den Worten des Leiters des Sachverständigenbeirats für Volksgesundheit auf dem Münchener Parteitag aus, daß für Deutschland bei feinen 70 bis 80 000 Hilfsschülern jährlich über 75 000 000 RM. für schulische Ausbildung zu zahlen habe. Das legte es nahe, unter neuen Gesichtspunkten die Erfolge der Hilfsschulausbildung zu überprüfen. Dabei zeigte sich, daß die z. T. sehr guten Erwartungen für Hilfsschüler doch sehr gedämpft werden müssen. Nur ein kleiner Bruchteil sei lebenstüchtig, ein anderer Teil werde kriminell. Aus den hier gewonnenen Erfahrungen sind manchs Schlußfolgerungen, besonders im Sinne einer be< sonderen Auswahl für die Hilfsschule zu ziehen.
Die Sonntags-Sitzung
begann mit einem Vortrag des Herrn Professor Burker (Gießen) über ü e n Elektrotonus des Nerven. Der Vortragende geht zunächst auf die Reizwirkung und bann auf die elektrotonischen Wirkungen ein, die entstehen, wenn man einen konstanten Strom durch einen Nerven hindurchschickt, und seht letztere Wirkungen in Beziehung zum Ort der Prüfung, zur Stromstärke und zur Zeit des Stromflusses. Er behandelt dann den genaueren Verlauf der extrapolaren elektrotonischen Ströme und weist auf eine neue Stromschwankung hin, die er im Anelektrotonus gefunden hat.
Weitere Untersuchungen haben ergeben, daß dis elektrotonischen Ströme nicht momentan vorhanden sind, und daß mit ihnen gleichzeitig der Aktionsstrom interferiert, wobei dieser im Anelektrotonus verstärkt, in Katelektrotonus geschwächt wird. Aethev beseitigt die Stromschwankung im Anelektrotonus und den Aktionsstrom, nicht aber den elektrotonischen Strom. Es werden Anhaltspunkte zur Erklärung dieser Erscheinungen gegeben und durch Versuchs und Projektion das Gesagte erläutert.
Professor Ieß (Gießen) führte dann das von ihm erfundene und erprobte Hemikinesimeter (Hersteller Firma Leitz, Wetzlar) vor, ein Apparat, der für die Lokalisation von Gehirngeschwülsten und deren operative Entfernung von ganz ausschlaggebender Bedeutung ist.
Prof. T ö n n i s (Würzburg) berichtete an Hand von Projektionen über die Erkennung und Behandlung einer bestimmten Art von Gehirngeschwülsten.
Geheimrat Sommer (Gießen) führte in feiner bekannten, fesselnden Art sehr interessante und wichtige Experimente aus dem Gebiet der Elektrotherapie vor.
Professor P i tz e n (Gießen) gab einen interessan- ten Einblick in die neuartige Behandlung von Muskelüberdehnungen besonders bei Lähmungen von Gliedmaßen.
In den Schlußvorträgen berichteten Büttner und Jacobi (Gießen) über eine neue sich anbahnende Forschungsrichtung in der Erkennung und Behandlung von Geisteskrankheiten, nämlich über pathophysiologische und insbesondere Stoffwechsel- Probleme bei Geisteskrankheiten.
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Stettin, den 20. Oktober 1934.
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