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Aus aller Welt.

Schweres Anwekter am Rhein und Ruhr.

Zwei Todesopfer.

Weite Teile des Ruhrgebiets und der Nieder­rheingegend wurden am Mittwochnachmittag von heftigen Gewitter stürmen heimgesucht, die allenthalben erheblichen Schaden anrichteten und auch zwei Todesopfer forderten. In Mühlheim an der Ruhr hatte die 24 Jahre alte Ehefrau N i e t f ch mit einem Kinderwagen, in dem sich ihr drei Monate altes Kind befand, unter der Fassade des evangelischen Krankenhauses Schutz gesucht. Der heftige Sturm riß von der Fassade einen schweren Block Stuck herunter, der die Frau auf dem Kopf traf und so schwer verletzte, daß sie im Kranken­haus starb. Auch der Kinderwagen wurde voll­kommen zertrümmert, dagegen blieb das darin lie­gende Kind wie durch ein Wunder voll­kommen unverletzt. In Neersen zwischen Krefeld und Gladbach wurde das Dach eines Arbeitsdienstlagers abgedeckt und gegen das in der Nähe liegende Post- gebäude geschleudert. Von den Trümmern des Daches wurde ein Kind auf der Straße so schwer verletzt, daß es bald darauf st a r b. Großen Schaden richtete eine Windhose an, die in der Nähe von Andernach wütete. In der vom Bau­vereinEigene Scholle" erbauten Stadtrandsiedlung In der Kill" wurden zwei im Bau befindliche Häuser völlig zerstört. Die Dachstühle wurden ab­gehoben und Balken und Sparren zerbrochen. Die acht Meter hohen Seitenwände wurden ebenfalls zum Einsturz gebracht. Nur die beiden vorderen Giebelwände blieben stehen. Selbst Eisenträger von 15 Zentimeter Stärke wurden vollkommen verbogen. Auch vier andere im Bau befindliche Häuser wurden schwer beschädigt. Die in der Umgebung der Stadt befindlichen Obstgärten wurden gleichfalls in Mitleidenschaft gezogen.

EineWeineidsfabrik". 7 Iahre Zuchthaus für den Hauptangeklagten.

Nach sechstägiger Verhandlung verurteilte das Düsseldorfer Schwurgericht den 38jährigen, erheblich vorbestraften Heinrich B e a u g r u n d und den 36jährigen, ebenfalls häufig- vorbestraften Peter Michels wegen Meineides und Anstiftung zum Meineid zu insgesamt sieben Jahren drei Mo­naten bzw. vier Jahren Zuchthaus und den üblichen Nebenstvafen. Gegen Beaugrund erkannte das Gericht auch auf Sicherungsverwahrung. Die Verurteilten hatten in mehreren Fällen vor Gericht mit falschen eidesstattlichen Versicherungen ope­riert und verschiedentlich diese auch vor Gericht mit Meineiden bekräftigt. In zwei Fällen handelte es sich um Meineide in E h e s ch e i d u n g s Pro­zessen. Die beiden Angeklagten scheuten auch nicht davor zurück, andere zu Meineiden anzustiften, wes­halb sich in der sechstägigen Verhandlung auch noch einige weitere Personen wegen Meineides zu ver­antworten hatten, die zu Zuchthaus- und Gefängnis­strafen verurteilt wurden. Die Herstellung der fal­schen eidesstattlichen Versicherungen hatte bei den beiden Haupttätern einen derartigen Umfang ange­nommen, daß man geradezu von einer Meineids­fabrik sprechen kann.

Das Skelett in der Werkstatt. Grausiger Fund in der Kasseler Altstadt.

In einer ehemaligen Schreinerwerkstatt in der Kasseler Altstadt wurde etwa 25 bis 30 Zentimeter unter dem Dielenbelag ein menschliches Ske­lett gefunden. Das Skelett lag eingegraben in die Dielenfütterung, die aus Kohlenschlacke besteht. Neben dem blanken Skelett wurden .eine Reihe weißer Knöpfe und ein Stück schwarze Schnur, vermutlich von einem Strumpfband stammend, ge­funden. Man vermutet, daß es sich um das Skelett

der im Jahre 1923 verschwundenen Martha Mal» kus handelt. Endgültiae Aufklärung werden erst die eingeleiteten Nachforschungen der Kriminal­polizei geben. Bisher sind eine Reihe von Ver­haftungen vorgenommen worden.

Schamloser Betrug am Winterhilfswerk.

Die Große Strafkammer Düsseldorf verurteilte den 22jährigen kaufmännischen Angestellten Walter Kremer, den 27jährigen Buchhalter Heinrich Schmitz, den Bauarbeiter Wilhelm P o h l e r s, sowie sechs weitere Angeklagte wegen D i e b st a h l s bzw. Hehlerei zu 3Vz Jahren, 2 Jahren, einem Jahre 8 Monaten, und 6 bis 8 Monaten Gefängnis. Die Angeklagten hatten sich in schamloser Weise an dem Winterhilfs­werk vergangen, indem sie 4000 Gutscheine von je 0,50 RM. unberechtigt an sich brachten und sich darauf Lebensmittel und sogar alkoholische Ge­tränke aushändigen ließen. Bei einem der Ange­klagten wurde zu Hause ein regelrechtes Lebens­mittellager beschlagnahmt. Man fand u. a. bei ihm 21 Flaschen Essigessenz, über 600 Eier, 89 Pakete Persil, 40 Pakete Kaffee, drei Schinken, acht Seiten Speck, 30 Büchsen Milch, 32 Pakete Kakao usw. Das Urteil gegen diese Angeklagten zeigt, daß in solchen Fällen mit rücksichts­loser Schärfe vorgegangen wird.

Impfgegnerische Propaganda bleibt verboten.

Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mit­teilt, hat der preußische Minister des Innern durch Runderlaß an das Geheime Staatspolizeiamt und alle Polizeibehörden in Abänderung seines Erlas­ses vom 20. Dezember 1933 angeordnet, daß den Jmpfgegner- und Zwangsimpfgegner-Vereinigungen die Wiederaufnahme ihrer Vereinstätigkeit gestattet wird. Auch sind ihnen das beschlagnahmte Vermö­gen, die Vereinseinrichtungen, Druckschriften, Licht­bilder und das sonstige Material herauszugeben. Dagegen bleibt jede öffentliche Propaganda gegen die Impfung ebenso wie die Aus­

stellung 3rztllcher Jmpfbefkeiungszeügm'sfe ShnL ärztliche Untersuchung verboten.

Das Urteil im Penzberger Kommunistenprozeß.

Nach eingehender Verhandlung wurde vor derrr Obersten Landesgericht München im Penzberger Kommuni st enprozeß das Urteil verkündet. Sieben von den 33 Angeklagten erhielten Zucht» haus st rasen von drei Jahren bis 1 Jahr 3 Mo» nate. Außerdem wurden ihnen die bürgerlichen Ehrenrechte auf fünf Jahre aberkannt. Zwei Ange- klagte wurden wegen mangelnden Schuldbeweises freigesprochen. Gegen zwei Angeklagte wurde das Verfahren auf Grund des Amnestiegesetzes eingestellt. Die übrigen 22 wurden wegen Vorberei­tung zum Hochverrat bzw. Beihilfe hierzu zu G e» fängnisftrafen von 2Vz Jahren bis zu 10 Monaten verurteilt. Die Angeklagten waren im März 1932 im Zusammenhang mit der Auffindung eines Waffenlagers in den Wäldern von Penzberg verhaftet worden. Sie hatten sich schon kurz nach dem Verbot der KPD. als Sportverein zusammen­geschlossen und unter diesem Deckmantel nachts heimlich Felddienstübungen abgehalten.

Ausgebrochene Zuchthäusler verursachen eine Panik.

In Canon City (Colorado) sind fünf Sträflinge aus dem Zuchthaus ausgebrochen. Sie trieben sich in der. Stadt umher, fielen mehrere Personen an und verletzten sie schwer. Unter der Bevölke­rung entstand eine Panik. Erst nach mehreren Stunden gelang es der Polizei, die Ausbrecher zu überwältigen und ins Zuchthaus zurückzubringen. Bereits im Jahre 1929 war in diesem Zuchthaus eine blutige Gefangenenrevolte ausgebrochen.

550 indische Lepra-Kranke ausgebrochen.

550 Lepra-Kranke entliefen aus einem Lepra-Krankenhaus bei Allahabad, nachdem die Regierung die Getreidelieferung von acht auf sieben Pfund je Kopf und Woche und das Taschengeld von sieben auf vier Annas herabgesetzt hatte. Die Lepra- Kranken lagern im Freien und wollen dort bleiben, bis man ihren Wünschen nachgekommen ist.

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Mahnung.

Die Beiträge für den Monat März 1934 können noch bis zum 25. April 1934 ohne Kosten bezahlt werden. 23980

Nach Ablauf dieser Frist erfolgt Kostenberechnung und Zwangsbeitreibung. Die Einzahlung kann täg­lich an unserer Kasse oder auf Postscheckkonto Nr. 10833 Frankfurt a. M. erfolgen.

Allgemeine Ortskrankenkasse für den kreis Gießen.

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Lieferungsvergebung.

Betr.: Beschaffung von Sommer-Uniformen für das Fahrpersonal.

Für das Fahrpersonal der Straßenbahn soll der Bedarf der Sommer-Uniformen vergeben werden.

Unterlagen sind auf der Verwaltung des Elek­trizitätswerkes und Straßenbahn, Hammftraße 35 Zimmer Nr. 19, kostenlos erhältlich, woselbst auch Auskunft erteilt und Musterrock angesehen werden kann. 23860

Die Angebote sind verschlossen, mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zum Samstag, dem 28. April 1934, vormittags 10 Ahr, bei der unterzeichneten Verwaltung einzureichen, woselbst die Eröffnung der einzelnen Angebote erfolgt.

Freie Auswahl des Lieferanten behalten wir uns vor.

Gießen, den 18. April 1934.

Direktion der Städtischen Straßenbahn.

_____________Braubach._____________

Zwangsversteigerung ^33

2lrn Wonlag, dem 23. April 1934, vormittags 10 Ahr, werden im Amtsgerichtsgebäude in Gießen, Zweites Obergeschoß, Zimmer 221, folgende dem a) Schäfer, Wilhelm, Kaufmann, zu H, b) Schäfer, van5 3" % gehörende Grundstücke zum Zwecke der Auseinandersetzung versteigert: 20750

Grundbuch für Gießen, Band XI, Blatt 528, Flur I, Nr. 47-/io

hofreite Bleichslrahe 8 - 976 qm

Grabgarten mit hühnerhaus = 518 qm Grasgarten = 314 qm.

Schätzungswert 53 092, RM., lebenslängliches ^^llbrauchs- und Einsitzrecht der Frau Elisabeths Schäfer Wwe., Jahreswert: 5117, RM..

Gießen, den 10. März 1934.

3. A. des Hessischen Amtsgerichts Gießen: Wagner, Ortsgerichtsvorsteher.

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