Aus aller Welt.
Schweres Anwekter am Rhein und Ruhr.
Zwei Todesopfer.
Weite Teile des Ruhrgebiets und der Niederrheingegend wurden am Mittwochnachmittag von heftigen Gewitter stürmen heimgesucht, die allenthalben erheblichen Schaden anrichteten und auch zwei Todesopfer forderten. In Mühlheim an der Ruhr hatte die 24 Jahre alte Ehefrau N i e t f ch mit einem Kinderwagen, in dem sich ihr drei Monate altes Kind befand, unter der Fassade des evangelischen Krankenhauses Schutz gesucht. Der heftige Sturm riß von der Fassade einen schweren Block Stuck herunter, der die Frau auf dem Kopf traf und so schwer verletzte, daß sie im Krankenhaus starb. Auch der Kinderwagen wurde vollkommen zertrümmert, dagegen blieb das darin liegende Kind wie durch ein Wunder vollkommen unverletzt. In Neersen zwischen Krefeld und Gladbach wurde das Dach eines Arbeitsdienstlagers abgedeckt und gegen das in der Nähe liegende Post- gebäude geschleudert. Von den Trümmern des Daches wurde ein Kind auf der Straße so schwer verletzt, daß es bald darauf st a r b. — Großen Schaden richtete eine Windhose an, die in der Nähe von Andernach wütete. In der vom Bauverein „Eigene Scholle" erbauten Stadtrandsiedlung „In der Kill" wurden zwei im Bau befindliche Häuser völlig zerstört. Die Dachstühle wurden abgehoben und Balken und Sparren zerbrochen. Die acht Meter hohen Seitenwände wurden ebenfalls zum Einsturz gebracht. Nur die beiden vorderen Giebelwände blieben stehen. Selbst Eisenträger von 15 Zentimeter Stärke wurden vollkommen verbogen. Auch vier andere im Bau befindliche Häuser wurden schwer beschädigt. Die in der Umgebung der Stadt befindlichen Obstgärten wurden gleichfalls in Mitleidenschaft gezogen.
Eine „Weineidsfabrik". — 7 Iahre Zuchthaus für den Hauptangeklagten.
Nach sechstägiger Verhandlung verurteilte das Düsseldorfer Schwurgericht den 38jährigen, erheblich vorbestraften Heinrich B e a u g r u n d und den 36jährigen, ebenfalls häufig- vorbestraften Peter Michels wegen Meineides und Anstiftung zum Meineid zu insgesamt sieben Jahren drei Monaten bzw. vier Jahren Zuchthaus und den üblichen Nebenstvafen. Gegen Beaugrund erkannte das Gericht auch auf Sicherungsverwahrung. Die Verurteilten hatten in mehreren Fällen vor Gericht mit falschen eidesstattlichen Versicherungen operiert und verschiedentlich diese auch vor Gericht mit Meineiden bekräftigt. In zwei Fällen handelte es sich um Meineide in E h e s ch e i d u n g s Prozessen. Die beiden Angeklagten scheuten auch nicht davor zurück, andere zu Meineiden anzustiften, weshalb sich in der sechstägigen Verhandlung auch noch einige weitere Personen wegen Meineides zu verantworten hatten, die zu Zuchthaus- und Gefängnisstrafen verurteilt wurden. Die Herstellung der falschen eidesstattlichen Versicherungen hatte bei den beiden Haupttätern einen derartigen Umfang angenommen, daß man geradezu von einer Meineidsfabrik sprechen kann.
Das Skelett in der Werkstatt. — Grausiger Fund in der Kasseler Altstadt.
In einer ehemaligen Schreinerwerkstatt in der Kasseler Altstadt wurde etwa 25 bis 30 Zentimeter unter dem Dielenbelag ein menschliches Skelett gefunden. Das Skelett lag eingegraben in die Dielenfütterung, die aus Kohlenschlacke besteht. Neben dem blanken Skelett wurden .eine Reihe weißer Knöpfe und ein Stück schwarze Schnur, vermutlich von einem Strumpfband stammend, gefunden. Man vermutet, daß es sich um das Skelett
der im Jahre 1923 verschwundenen Martha Mal» kus handelt. Endgültiae Aufklärung werden erst die eingeleiteten Nachforschungen der Kriminalpolizei geben. Bisher sind eine Reihe von Verhaftungen vorgenommen worden.
Schamloser Betrug am Winterhilfswerk.
Die Große Strafkammer Düsseldorf verurteilte den 22jährigen kaufmännischen Angestellten Walter Kremer, den 27jährigen Buchhalter Heinrich Schmitz, den Bauarbeiter Wilhelm P o h l e r s, sowie sechs weitere Angeklagte wegen D i e b st a h l s bzw. Hehlerei zu 3Vz Jahren, 2 Jahren, einem Jahre 8 Monaten, und 6 bis 8 Monaten Gefängnis. Die Angeklagten hatten sich in schamloser Weise an dem Winterhilfswerk vergangen, indem sie 4000 Gutscheine von je 0,50 RM. unberechtigt an sich brachten und sich darauf Lebensmittel und sogar alkoholische Getränke aushändigen ließen. Bei einem der Angeklagten wurde zu Hause ein regelrechtes Lebensmittellager beschlagnahmt. Man fand u. a. bei ihm 21 Flaschen Essigessenz, über 600 Eier, 89 Pakete Persil, 40 Pakete Kaffee, drei Schinken, acht Seiten Speck, 30 Büchsen Milch, 32 Pakete Kakao usw. Das Urteil gegen diese Angeklagten zeigt, daß in solchen Fällen mit rücksichtsloser Schärfe vorgegangen wird.
Impfgegnerische Propaganda bleibt verboten.
Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat der preußische Minister des Innern durch Runderlaß an das Geheime Staatspolizeiamt und alle Polizeibehörden in Abänderung seines Erlasses vom 20. Dezember 1933 angeordnet, daß den Jmpfgegner- und Zwangsimpfgegner-Vereinigungen die Wiederaufnahme ihrer Vereinstätigkeit gestattet wird. Auch sind ihnen das beschlagnahmte Vermögen, die Vereinseinrichtungen, Druckschriften, Lichtbilder und das sonstige Material herauszugeben. Dagegen bleibt jede öffentliche Propaganda gegen die Impfung ebenso wie die Aus
stellung 3rztllcher Jmpfbefkeiungszeügm'sfe ShnL ärztliche Untersuchung verboten.
Das Urteil im Penzberger Kommunistenprozeß.
Nach eingehender Verhandlung wurde vor derrr Obersten Landesgericht München im Penzberger Kommuni st enprozeß das Urteil verkündet. Sieben von den 33 Angeklagten erhielten Zucht» haus st rasen von drei Jahren bis 1 Jahr 3 Mo» nate. Außerdem wurden ihnen die bürgerlichen Ehrenrechte auf fünf Jahre aberkannt. Zwei Ange- klagte wurden wegen mangelnden Schuldbeweises freigesprochen. Gegen zwei Angeklagte wurde das Verfahren auf Grund des Amnestiegesetzes eingestellt. Die übrigen 22 wurden wegen Vorbereitung zum Hochverrat bzw. Beihilfe hierzu zu G e» fängnisftrafen von 2Vz Jahren bis zu 10 Monaten verurteilt. Die Angeklagten waren im März 1932 im Zusammenhang mit der Auffindung eines Waffenlagers in den Wäldern von Penzberg verhaftet worden. Sie hatten sich schon kurz nach dem Verbot der KPD. als Sportverein zusammengeschlossen und unter diesem Deckmantel nachts heimlich Felddienstübungen abgehalten.
Ausgebrochene Zuchthäusler verursachen eine Panik.
In Canon City (Colorado) sind fünf Sträflinge aus dem Zuchthaus ausgebrochen. Sie trieben sich in der. Stadt umher, fielen mehrere Personen an und verletzten sie schwer. Unter der Bevölkerung entstand eine Panik. Erst nach mehreren Stunden gelang es der Polizei, die Ausbrecher zu überwältigen und ins Zuchthaus zurückzubringen. —Bereits im Jahre 1929 war in diesem Zuchthaus eine blutige Gefangenenrevolte ausgebrochen.
550 indische Lepra-Kranke ausgebrochen.
550 Lepra-Kranke entliefen aus einem Lepra-Krankenhaus bei Allahabad, nachdem die Regierung die Getreidelieferung von acht auf sieben Pfund je Kopf und Woche und das Taschengeld von sieben auf vier Annas herabgesetzt hatte. Die Lepra- Kranken lagern im Freien und wollen dort bleiben, bis man ihren Wünschen nachgekommen ist.
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Die Beiträge für den Monat März 1934 können noch bis zum 25. April 1934 ohne Kosten bezahlt werden. 23980
Nach Ablauf dieser Frist erfolgt Kostenberechnung und Zwangsbeitreibung. Die Einzahlung kann täglich an unserer Kasse oder auf Postscheckkonto Nr. 10833 Frankfurt a. M. erfolgen.
Allgemeine Ortskrankenkasse für den kreis Gießen.
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Lieferungsvergebung.
Betr.: Beschaffung von Sommer-Uniformen für das Fahrpersonal.
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Freie Auswahl des Lieferanten behalten wir uns vor.
Gießen, den 18. April 1934.
Direktion der Städtischen Straßenbahn.
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Zwangsversteigerung ^33
2lrn Wonlag, dem 23. April 1934, vormittags 10 Ahr, werden im Amtsgerichtsgebäude in Gießen, Zweites Obergeschoß, Zimmer 221, folgende dem a) Schäfer, Wilhelm, Kaufmann, zu H, b) Schäfer, van5’ 3" % gehörende Grundstücke zum Zwecke der Auseinandersetzung versteigert: 20750
Grundbuch für Gießen, Band XI, Blatt 528, Flur I, Nr. 47-/io
hofreite Bleichslrahe 8 - 976 qm
Grabgarten mit hühnerhaus = 518 qm Grasgarten = 314 qm.
Schätzungswert 53 092,— RM., lebenslängliches ^^llbrauchs- und Einsitzrecht der Frau Elisabeths Schäfer Wwe., Jahreswert: 5117,— RM..
Gießen, den 10. März 1934.
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