Einzelbild herunterladen

Wirtschaft.

Aufschlußarbeiten im Sieg-, Lahn- und Dill-Erzbergbau.

Mit Hilfe der vom Reich und vom preußischen Staat gewährten Mittel sind folgende vom Arbeits- ausschuß für Notstandsgebiete und von der Kontroll' stelle durchgearbeiteten Projekte in Angriff genom­men worden: Jrn Lahn- und Dillgebiet: Das von der Preußischen Geologischen Landes- anstatt aufgestellte Bohrprogramm, nämlich Tief- bohrungen zur Untersuchung der Lagerstätten der GrubenFortuna" undFritz", Untersuchungs- arbeiten von GrubeKönigszug" aus in den Grubenfeldern auf dem Eibacher Lagerzug, Unter- fu^ungen von GrubeAmalie-Glücksftern" und ^Schöne Hoffnung", Untersuchungsarbeiten vom Burgerstollen aus in den nördlichen Feldern der rnen ^ntersuchungsarbeiten und tiefere Losung des Eisensteinvorkommens im Grubenfeld Konsolidierte Gutglück" und Untersuchungsarbeiten auf GrubeConstanze" zur Erschließung bisher unbekannter Lagerteile. Mit sämtlichen Arbeiten sind entsprechende neue Arbeitsplätze geschaffen moröen, die eifie weitere Entlastung des heimischen Arbeitsmarktes bedingten.

Dillenburg und Biedenkopf kommen zum Treuhänderbezirk Westfalen.

LPD. Der Treuhänder der Arbeit für das Wirt­schaftsgebiet Hessen teilt mit: Irn Hinblick auf die strittige Zugehörigkeit der Kreise Dillenburg und Biedenkopf zu den Wirtschaftsgebieten Hessen bzw. Westfalen ist der Treuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Hessen an den Herrn Reichsarbeitsminister herangetreten mit der Bitte, wegen der Zugehörigkeit der beiden genannten Kreise zu den Treuhänderbezirken Westfalen bzw. Hessen entsprechende Entscheidung herbeizuführen. Der Herr Reichsarbeitsminister hat nunmehr dahin entschieden, daß die Kreise Dillenburg und Bieden­kopf zum Wirtschaftsgebiet des Treu­händers der Arbeit Westfalen zu rechnen seien. Im Interesse einer schnellen Erledi­gung der Dienstgeschäfte werden von dieser Ent­scheidung die parteiamtlichen und staatlichen Stellen sowie die Betriebsführer und Vertrauensmänner unterrichtet mit der Bitte um entsprechende Beach­tung.

Dringlichkeitsbescheinigung für Geschäftsreisen nach dem Auslande.

Das Reichswirtschaftsministerium teilt mit: Die feit dem 1. November 1934 gültige Anordnung der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung über die Ausstellung von Dringlichkeitsbescheinigungen für Auslandsreisen ist durch ein Schreiben der Reichs­stelle an den Deutschen Industrie- und Handelstag dahin erweitert worden, das nunmehr, sofern es sich um Geschäftsreisen nach dem Auslande handelt, an Stelle der zuständigen Ortspolizeibehörde auch die Industrie- und Handelskammern berechtigt sind, für ihre Mitglieder Dringlichkeitsbescheinigungen auszustellen. Auf Grund von derartigen Dringlich­keitsbescheinigungen dürfen natürlich Personen, die ausschließlich im Inlands ihren Wohnsitz oder ge­wöhnlichen Aufenthalt haben, über die Freigrenze pon 10 RM. hinaus inländische Scheidemünze bis zum Betrage von 50 RM. oder deren Gegenwert in ausländischen Geldsorten im Reiseverkehr ohne Genehmigung in das Ausland oder Saargebiet bringen.

* Geringe Brandschäden der priva­ten Feuerversicherungsanstalten im Oktober. Die bei den Mitgliedsgesellschaften der Arbeitsgemeinschaft Privater Feuerversicherungs­gesellschaften in Deutschland" im Reich angefallenen Schäden betrugen im Oktober insgesamt 3,68 Mil­lionen Reichsmark gegenüber 5,80 Millionen Reichs­mark im September.

* D i e Siegerländer Roheisenerzeu­gung im Oktober. Die bereits im September um 3 v. H. höhere Roheisenerzeugung im Sieger­länder Industriegebiet hatte im Oktober eine weitere erhebliche Zunahme zu verzeichnen. Sie betrug im Oktober 27 898 Tonnen an 31 Arbeitstagen gegen 24 220 Tonnen im September am 30 Arbeitstagen. Dies bedeutet eine werktägliche Mehrerzeugung von 93 Tonnen gleich einer Erhöhung um 11,4 d. 'S).

Frankfurter Börse.

Tendenz freundlich.

Frankfurt a. M., 17. Nov. Die Börse zeigte am Wochenschluß ein freundliches Bild. Die Umsatz- tätigkeit in einzelnen Werten war auch etwas leb­hafter, wenngleich das absolute Ausmaß der Ge­schäftstätigkeit im ganzen noch klein blieb in der

Annahme, daß nunmehr die Glattstellungen, die während der ganzen Woche auf das Kursniveau drückten, beendet seien, nahm die Kulisse einige Deckungs- und auch Meinungskäufe vor, so daß die Kursbewegung allgemein nach oben gerichtet war. Zudem lagen auch aus der Industrie wieder günstige Nachrichten vor. So stellte man mit Be­friedigung die weitere Aufwärtsbewegung am Eisenmarkt und den vermehrten Auftragseingang in der Maschinenindustrie fest.

Im Durchschnitt betrugen die Kursbesserungen von 0,50 bis 1 v. H. Farbenindustrie allerdings lagen mit 136,25 unverändert und Scheideanstalt lagen noch 0,50 v. H. niedriger. Am Montanmarkt waren besonders - Harpener mit 102,50 bis 103 (101,25) fest, Klöckner gewannen 0,90 v. H., die übrigen Papiere bis 0,50 v. H. Bon Elektroaktien zogen Schuckert 1 v. H., Siemens 0,90 v. H., AEG., Licht 6- Kraft und Gesfürel bis 0,25 v. H. an. Recht fest waren Reichsbankanteile mit 143,50 bis 144 (142,50), während Braubank erneut 1,13 v. H. ver­loren. Etwas fester waren außerdem Zellstoff Aschaffenburg mit + 1,25 v. H. Die Nebenmarkte lagen hingegen still.

Der Rentenmarkt war allgemein befestigt. Alt­besitz traten im Hinblick auf die bevorstehende Aus­losung mit 103,90 bis 104,13 v. H. (103,65) mehr hervor, späte Reichsschuldbuchforderungen» Zins-1 Vergütungsscheine, Staylverein-Bonds und Kom- munal-Umschuldung lagen je 0,13 v. H. höher.

DNB. Dem Gesetz über Steuerfreiheit für Ersatz­beschaffungen vom 1. Juni 1933 gemäß dürfen die Aufwendungen für die Anschaffung ober Herstel­lung von Maschinen, Geräten und ähnlichen Ge­genständen des gewerblichen oder landwirtschaft­lichen Anlagekapitals bereits im Jahr der Anschau­ung oder Herstellung bei der Ermittlung des Ge­winns für die Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer voll abgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige den Ersatzgegenstand nach dem 30. Juni 1933 und vor dem 1. Januar 1935 ange­schafft oder hergestellt hat.

Der Fristablauf vom 31. Dezember 1934 hat in einzelnen Zweigen der Maschinenindustrie zu so großem Auftragseingang geführt, daß eine Bewäl­tigung der Aufträge bis zum 31. Dezember 1934 ohne Ueberftunben ober sonstige außergewöhnliche Maßnahmen nicht möglich ist. Die Maschinenfabri­ken haben bie Annahme verschiedener Aufträge be­reits ablehnen müssen, weil ihnen die Ausführung neuer Aufträge trotz Ueberftunben bis Ende 1934 nicht mehr möglich ist.

Es ist aus arbeitsmarktpolitischen Gründen zweck­mäßig, der Maschinenindustrie zur Ausführung der Aufträge eine Frist zu gewähren, die über den 31. Dezember 1934 hinausreicht.

Der Reichsminister der Finanzen hat deshalb durch Verordnung vom 8. November 1934 die Frist, innerhalb deren der Ersahgegenstand ge­liefert werden muß, bis zum 31. März 1935 verlängert. Voraussetzung ist jedoch in jedem |

Das Reichsgericht hat dieser Tage eine Entschei­dung gefällt, bie von weittragenber grundsätzlicher Bebeutung ist. Es hat enblich zu der viel umstritte­nen Frage Stellung genommen, ob eine Schuld, die durch eine Dollarklausel gegen Entwer­tung geschützt werden sollte, jetzt, nachdem der Dollar abgewertet worden ist, in P a p i e r d o l l a r oder in Golddollar zurückzuzahlen ist.

Die Friedrich Krupp 21©. in Essen hatte im Jahre 1924, also in einer Zeit, in der die ganze Welt den Dollar für unerschütterlich und goldsicher hielt, während bezüglich der Stabilität der Mark noch keineswegs die erforderliche Sicherheit bestand, eine Anleihe von 1,5 Millionen Dollar ausgegeben. Es besteht kein Zweifel darüber, daß es damals der Wille der vertragschließenden Parteien war, eine unbedingt währungsbeständige Schuld zu schaf­fen. Sie haben in der Ueberzeugung von der Wahrungsbeständigkeit des Dollars diesen zum Wertmesser der Anleihe gemacht. Nachdem sich jetzt diese Ueberzeugung als irrig erwiesen hat, vertrat die Schuldnerfirma, um den Rechtsstreit einmal

Im Verlaufe blieb die Haltung freundlich. Ver­mehrtes Interesse zeigte sich für Montan- und Schiffahrtswerte, die nochmals 0,25 bis 0,50 v. H. gewannen, auch einzelne Elektroaktien waren noch leicht erhöht, während im übrigen die Anfangs­kurse ziemlich unverändert lagen. Farbenindustrie waren verhältnismäßig stark vernachlässigt, blieben jedoch mit 136,25 gehalten. Die erst später zur Notiz gekommenen Papiere lagen ebenfalls von 0,50 bis 1 v. H. freundlicher. Die Umsatztätigkeit war indessen weiter gering.

Am Rentenmarkt lagen die ersten Kurse zumeist unverändert, nur Stahloerein-Bonds zogen erneut 0,25 v. H., Kommunal-Umschuldung 10 Pf. und Zinsvergütungsscheine 5 Pf. an. Pfandbriefe und Stadtanleihen hatten zwar nur kleines Geschäft, die Kurse lagen aber gut behauptet, vereinzelt auch etwas freundlicher. Fremde Werte waren ruhig, 5 v. H. Goldmexikaner unverändert 11,75. Im Frei- verkehr waren Türkenreste mit 3,75 bis 4 (3,50) ge­fragt. Tagesgeld blieb zu 3,75 v. H. unverändert.

Frankfurter Schlachtviehmarkt.

Frankfurt a. M., 19. Nov. (Dorbericht.) Um 10 Uhr war folgende Marktlage: Vorauftrieb: 1298 Rinder (419 Ochsen, 86 Bullen, 441 Kühe, 352 Fär­sen), 461 Kälber, 63 Schafe, 3937 Schweine. Es kosteten: Rinder: Ochsen 24 bis 39 Mark, Bullen 24 bis 36, Kühe 12 bis 36, Färsen (Kalbinnen) 24 bis 39, Kälber 26 bis 55, Hämmel 33 bis 35, Schweine 40 bis 53 Mark. Marktverlauf bei allen Viehgattungen ruhig.

Falle, daß der Auftrag auf die Lieferung des Ersahgegenstandes noch vor dem 1. Januar 1935 erteilt wird.

Erfolgt die Lieferung des Ersatzgegenstandes noch in demjenigen Wirtschaftsjahr, das im Ka­lenderjahr 1934 endet, so können die Aufwendungen für den Ersatzgegenstand vom Gewinn des Wirt­schaftsjahres 1934 abgesetzt werden. Erfolgt die Lieferung nach Schluß des in 1934 zu Ende gehen­den Wirtschaftsjahrs und vor dem 1. April 1935, so können die Aufwendungen vom Gewinn desjenigen Wirtschaftsjahrs abgezogen werden, das im Kalen­derjahr 1935 endet, soweit nicht schon Anzahlungen im Wirtschaftsjahr 1934 geleistet worden sind und die Aufwendungen in Höhe der Anzahlungen vom Gewinn des Wirtschaftsjahrs 1934 abgesetzt wor­den sind.

Es ist allen Gewerbetreibenden, Landwirten und freien Berufen, die das Gesetz über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen noch in Anspruch nehmen, zu empfehlen, ihre Aufträge sofort zu erteilen und die Lieferfrist nicht zu kurz zu bemessen.

Der verstärkte Auftragseingang wirkt nicht nur auf die Maschinenindustrie, sondern auch auf deren Vorindustrie und Nebenindustrie belebend. Das Ge­setz über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen er­streckt sich nicht nur auf Maschinen, son­dern auch auf alle anderen Gegenstände des gewerblichen und landwirtschaftlichen Anlage­kapitals und des Anlagekapitals der freien Berufe.

endgültig zum gerichtlichen Austrag zu bringen, den Standpunkt, daß sie die auf Dollarbasis ab­geschlossene Anleihe auch nur in Dollar, also zum gegenwärtigen Dollarkurse von 2,72 Mark je Dollar einzulösen brauche. Sie berief sich dabei auch auf den Wortlaut der Anleihebedingungen, in denen festgelegt ist, daß die Rückzahlung der ausgelösten Anleihestücke sowie die Zahlung der Zinsen in RM. erfolgen soll,berechnet nach dem amtlichen Ber­liner Mittelkurse für Auszahlung Neuyork der letz­ten Notierung vor dem 15. des dem Verfalltage vorangehenden Monats". Im Gegensatz hierzu for­derte der Kläger Rückzahlung und Verzinsung zum Goldwert des Dollars von 4,20 RM.

Das Essener Landgericht, das als erste Instanz über diesen Rechtsstreit zu entscheiden hatte, hat dem Kläger Recht gegeben und die Firma Krupp zur Rückzahlung und Verzinsung der Anleihe unter Zugrundelegung des Goldwertes des Dol- lars verurteilt. Es hat sich dabei auf den grund­sätzlich wichtigen Standpunkt gestellt, daß es nicht fo sehr auf den Wortlaut der Anleihebedingungen,

als auf den Sinn des abgeschlossenen Schuldvertrag! ankomme. Sinn und Absicht bei Abschluß des Ver­trags gingen zweifelsfrei dahin, eine unbedingt wett beständige Anleihe zu schaffen. Das Essener Land gericht berief sich auf die Bestimmung des Bürger- lichen Gesetzbuches, nach der der Grundsatz oon Treu und Glauben erfordert, daß bei Aus­legung eines Vertrages der wirkliche Wille her Vertragschließenden erforscht werde. Es wies ferner darauf hin, daß die Anleihe ausdrücklich als Gold­anleihe und zugleich als D o l l a r a n l e i h e be­zeichnet, daß ferner die Sicherheitshypothek in einer bestimmten Gewichtsmenge Feingold eingetragen werden sollte. Demgemäß sprach dos Urteil der ersten Instanz dem Kläger Rückzahlung und Verzinsung der Anleihe in Golddollar zu.

Das Reichsgericht, das durch eine sage, nannte Sprungrevision, d. h. unter Umgehung der Zwischeninstanzen zur endgültigen Entscheidung über den Rechtsstreit angerufen worden war, fjat das Urteil des Essener Landgerichts bestätig!! und die Revision der Fried. Krupp AG. gurütfge] wiesen. Es hat ebenfalls dahin entschieden, daß de« Anleihevertrag nicht seinem Wortlaut, son dem seinem Sinne nach auszulegen sei. Di« Anleihe wird daher trotz der Erwähnung des ameJ rikanischen Dollars nicht als eine Dollaranleihe sondern als eine Goldanleihe angesehen. Dir Absicht der Parteien sei unzweifelhaft gewesen, eine Goldschuld zu begründen. Aus das Reichsge. richt beruft sich wiederum auf die Eintragung der Sicherheitshypothek in Feingoldmark zum Beweise dafür, daß die Schuld für eine Feingoldmarkschuld gehalten wurde.

In dem gleichen Sinne hat das Reichsgericht an demselben Taae auch in einem zweiten Klageven! fahren entschieden, in dem die Stadtsparkasse Hannover oon dem Provinzialverbands Hannover ebenfalls die Verzinsung einer Dol. laranleihe in Golddollar forderte. Auch in diesem Falle hat das Reichsgericht sich auf den Standpunkt gestellt, daß eine im Jahre 1925 ausgegebene Gold- mark-Schuldverfchreibung, bei der durch den Ver­trag die Goldmark gleich 10/42 Dollar festgelegt war, in Golddollar bzw. Goldmark verzinst wer­den müsse.

Das Zusammentreffen beider Urteile unterstreicht die grundsätzliche Bedeutung der Reichsgerichts- entscheidung. Während es sich im Falle Krupp um eine Golddollar anleihe handelte, wurde die Schuld des Provinzialverbandes Hannover als Goldmarkschuld bezeichnet. In beiden Fällen hat das höchste deutsche Gericht dahin entschieden, daß es nicht auf den Wortlaut des Schuld- Vertrages, sondern auf die einwandfrei nachge- wiesene Absicht der Vertragschließenden an­komme. Man darf daraus den Schluß ziehen, daß in allen Fällen, in denen eine Schuld nach der Goldmarkklausel unter Bemessung der Mark mit 10/« Dollar festgelegt worden ist, der Dollar öi Golddollar angesehen werden muß. Denn in alk diesen Fällen wird die Absicht, eine ro e r tbe« ständi g e Schuld zu begründen, leicht nachztl« weisen fein. Die beiden Urteile des Reichsgerichts geben dem deutschen Anleihemarkt eine starte Stütze; denn sie sind geeignet, das Vertrauen in die Wertbeständigkeitder deutschen Anleihen zu verstärken, am in der Reichsmark, sondern in

beständig erwiesenen Dollarwährung verankert ist.

Es fei freilich ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Entscheidung des Reichsgerichts nur für Inlandsanleihen Geltung hat. Die Aus« landsanleihen sind insofern auf ganz anderer GrunL» läge abgeschlossen, als für sie lediglich der Dollar ohne Bezugnahme auf die Goldmark ober den GolLi- dollar als Wertmesier vertraglich festgesetzt ist. Aus diese Ausländsanleihen ist nach den bisher vorliegenden Entscheidungen deutscher Gerichte da; amerikanische Recht anzuwenden, das dem Dollar dem Papierdollar gleichsetz « Eine Reichsgerichtsentscheidung liegt bezüglich beir ausländischen Dollaranleihen allerdings noch nichit vor.

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

pH. E. in B. Vor allem ist anzuraten, durch! einen Baufachmann eine Untersuchung über die Ur­sache der raschen Wiederkehr der Schwammbildung nnftetten zu lassen. Die mit Schwamm behafteten Teile des Hauses müssen herausgenommen uni) durch neues Holz ersetzt werden, das mit einem Schwammschutzmittel angestrichen ist, um einen er­neuten Befall zu verhindern. Ein staatlicher Bau- kosten^uschuß wird für diese Arbeiten nicht gewährt, alls das Haus aber nicht belastet ist, wäre viel­leicht eine Reparaturhnpothek zu erlangen. Wenden Sie sich an das zuständige Kreisbauamt (Landrats-' amt) in Wetzlar.

Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen bis 3-I.'rz 1935 verlängert.

Die Dollarklausel ist eine Goldklausel.

Eine bahnbrechende Reichsgerichtsentscheidung.

Von unserem volkswirtschaftlichen Mitarbeiter.

soweit diese nicht ier nicht als roert«

Berlin

.rrantiur, u. jji.

Devisenmarkt Berlin Frankfurl a. 211.

Ä Schluß- ZL Wrfc | tur» borse

16.11-

16-11. | 17.11.

96,5

96,13

96,4

96,5

95,4

95,75

96

103,65

104

104,2

26,5

28

96,25

96,25

96,25

96,25

93

92,75

93

92,75

93,5

135,9

136,25

100,5

100,75

100,75

92.75

92,75

73,75

75

92,75

92,75

92,75

93,4

93,13

93,9

94

Banknoten.

94.75

94,75

94,75

94,75

94.75

102,65 1

27,75

o

131,65

Grttzner

Ol

271

25,65

184

184

5 o. H.

94,75

102,7

94,75

102,65

115,5

70,65

71,65

26,5

24

28,13

23,75

44

60

74,75

109

88

93

80

88,75

93,5

63,83

80,57

33,83

95,5

103,65

1,15

7,55

7,05

11,65

94.75

102,7

o 0

0

6

6 o

0

81

99

56

103

26,13

139,4

98,5

116,4

70,5 104,75

99,25

91,25

134,75

118,65

69

71

143

30,25

216,5

160

131,5

136,25

207,5

88,65

37,5

80

30,75

216,5

81,75

98,75

56,25

102,75

74,25

146

116

72,13

72,65

69

71

144

136,25 208

87,5 37

80

28,75

75,25

93

67

30,25

75,5

93,25

67

58

134

45,25

62

80,5 98,25

55,4

102

72,75

144 115,5 70,75 71,75

69

71

142,5

116

72

72,25

26,25

139,25

98,5

117

71

105,9

99,25

92

135,9

118,5

28,75

74,75

93,75

67

57,75

133,25

45

60,75

26,25

139

99 116,25

71

105

98,9

91

135,5 118,25

26,4 139,75

99 116,5 70,75

106 98,75

92 137 118,25

69

71

144,25

64,09

80,39

33,97

27,4

1,2

7,5

7,1

7,13

11,75

100,5

92,75

80,4

98,5

55,5

101,25

7,85

7,05

7,3

11,75

44,5 59

27,5

1,2

7,5

7,10

7,13

11,75

Mainkraftwerke Höchst cuM.... 4'

Süddeutscher Zucker ......8]

4,25

6,9

3,9

33,8

8

4,5

6,8

4

33,5

100,13

58

134

45,5

61,25 117,65

44,13

60 84

30,4 217,25

160

131,75

30

75,9

93,75

67

4,3

7

4

33,25

101

58,4 134

45,5

62,75

119 44,9 59,75

85,4 30,25 215,5

160 131,65

I. G. Farben-Industrie Scheideanstalt Goldschmidt .... Rütgerswerke ... Metallgesellschaft.

Philipp Holzmann Zementwerk Heidelberg Cementwerk Karlstadt..

A.<r.cs.......................

Bekula

Dektr.Lieferungsgesellschaft... 6

Licht und Kraft ß Selten & Guilleaume o Gesellsch.f.Elektr.Unternehmung. 5 Rheinische Elektrizität ........ 6

Schuckert L Co...............5

Siemens L Halske 7

Lahmeyer L Lo 10

Buderus

Deutsche Erdöl Gelsenkirchener............

Harpener.................

Voesch EisenKöln-Neuessea Ilse Bergbau .............

Ilse Bergbau Genüsse Klückn erwecke .............

ManneSmann-Röhren .....

I 25,4 |

82,5 82

183,5 . 183,5 1

4% Oesterretchische Goldrente.... 4,2°% cesterreichische Silberrente 4% Ungarische Goldrente.......

4% Ungarische Staatsrente v. 1910 4Vi% desgl. von 1918..........

6% abgest. Goldmexikaner von 99 4% Türkische Zollanleihe von 1911 4% Türkische Bagdadbahn-Anleihe

Serie I..................

6% Deutsche Reichsanleihe v. 1927 6% efjem.7% Dt. ReichSanl. v. 1929 67i% Doung-Anleihe von 1930 .. Deutsche Anl.-Ablüs.-Schuld mtl

Auslos.-Rechten .............

Desgl. ohne Auslos.-Rechte......

6% ebeni.8% Hess. BoUsstaat 1929

lrückzahlb. 102%) ............

6% Hess. Landesbank Darmstadt

Gold R. 12..................

67t% Hess. Landes-Hypotheken- bank Darmstadt Liyui.........

Oberhessen Provinz-Anleihe mit Auolos.-Nechten .............

Deutsche Komm. Sammelabl. An> leihe Serie 1 mit Auslos.-Rechten

6% ebem. 8% Franks. Hyp.-Bank Goldpfe. 15 unkündbar bis 1935

6% ehern. 7% Franks. Hyp.-Bank Goldpfe. 16 unkündbar bis 1936

67i% ehern. 4/,% Franks. Hyp.- Bank-Liqu.-Pfandvüefe.......

67i% ehem. 4/t% Rheinische

Hyp.-Bank-Liqu.-Goldpfe

6% ehem. 8% Pr. Landespfand- briesanstalt, Pfandbriefe R. 19

6% ehem. 7% Pr. Landespfand.

briesanstalt, Pfandbriefe R. 10 Steuergutsch. Verrechnungskurs..

Geld 2,441 57,91 55,27 12,38 16,34 167,53 21,08 62,20

2,461

58,15

55,49

12,42

16,40

168,21

21,16

62,44

Hamburg-Amerika-Paket 0

Hamburg-Südam. Dampfschiff. 0

Hansa-Dampfschiff...........0

Norddeutscher Lloyd 0

A G. für Verkebröwesen Akt. .. 0

Berliner Handelsgesellschaft ... 4

Commerz, und Privat-Bank... 0 Deutsche Bank und Disconto-

Gesellschaft................

Dresdner Bank

Reichübank ................*12

Schultheis Patzenhofer

Aku (Allgemeine Kunstseide)

Bemberg

Zellstoff Waldhof .... Zellstoff Aschaffenburg Dessauer Gas

Daimler Motoren.. Deutsche Linoleum.

Orenstein & Koppel Leonhard Tietz .... Chade............

Accumulatoren-Fabrü

Conti-Gummt

17-11.

8,1

4,3

6,8 4 33,5

Kurszettel der Berliner und Frankfurter Börse

Dte^inter den Papieren angeführten Ziffern geben die Hohe der zuletzt

Berlin,! 7. November_________

Amerilanyche »Jtoten..............

Belgische Noten Dänische Noten Englische Noten ................

Französische Note« Holländische Noten Italienische Noten Norwegische Noten Deutsch Oesterreich, 4 1OO Schwing Rumänische Noten...............

Schwedische Note« Schweizer Noten.................

Spanische Noten......... .......

Ungarische Note« .........

Datum

4% desgl. Lene 11 .............

5% Rumän. vereinh. Rente v. 1903 4Vr°/k>Rumän.vereinh.Rentev.i913 4% Rumänische vercinh. Rente ..

37*% Anatolier...............

. 0 . 0 . 0 . 0

0

. 7 0 O 0 0

,10 , 0

0

I

7 9

0 0 (I

JICIUJBUUIUUID

Hranliun a.M.

LUIll 4 U. 3)., v

Berlin

Schluß­kurs

Schluß!. Abend­börse

Schluß- kurs

Schluß!. Mittag- börse

Datum

16-11.

17-11-

16-11-

17-11-

Mansfelder Bergbau..........

75

74,75 90,75 43,75

213

87 37,13

12 109 109 148.75

74,75

Phönix Bergbau..............

44

44,1?

212,5

87

37,5

12 109 109 149

91,9 44

213 86,75 37,75

12

109 109,25

149

Rheinische Braunkohlen ..... 16

Rheinstahl ................. n

212,25 86 75 37,25

12

149

Vereinigte Stahlwerke........ 0

Otavi Minen ............. n

Kaliwerke Aschersleben.........

Kaliwerke Westeregeln........5

Kaliwerke Salzdetfurth.....7y2

Frani'uri u. M.

Bercu.

Gchluß- kurs

Schluß!. Abend- börse

Schluß­kurs

Schluß!. Mittag- börse

Datum

16-11-

17-11-

16.11.

17-11.

16.November

17-November

Amtliche Notierung

Geld | Brie-

Amtliche Notierung

Geld | Brie _

Buenos Aire.

0,629

0.633

0,628

0,632

Brüssel.....

58,17

58,29

58,17

58,29

Rio de Ian. .

0.204

0-206

0,204

0,206

Sofia......

3-047

3.053

3,047

3,053

Kopenhagen.

55.51

55-63

55,42

55,54

Danzig.....

81-02

81,18

81,07

81,23

London .....

12,435

12,465

12,415

12,445

HelsingforS..

Paris ......

5.485

5,495

5,485

5,495

16,38

16.42

16,38

16,42

Holland ....

168,10

168.44

167,95

168,29

Italien.....

21,30

21,34

21,30

21,34

Japan ......

0,725

0,727

0.724

0,726

Jugoslawien

5,694

5-706

5,694

5,706

Cito.....:

62.47

62,59

62,36

62,48

Wien.......

48,95

49,05

48,95

49,05

Lissabon....

11,285

11,305

11,27

11,29

Stockholm...

64.10

64,22

64,00

64,12

Schweiz ...

80,65

80-81

80,75

80,91

Spanien....

33,97

34.03

33,97

34,03

Prag.......

Budapest ...

10,375

10,395

10,375

10,395

Neuyork...

2-490

2,494

2,489

2,493