Wirtschaft.
Aufschlußarbeiten im Sieg-, Lahn- und Dill-Erzbergbau.
Mit Hilfe der vom Reich und vom preußischen Staat gewährten Mittel sind folgende vom Arbeits- ausschuß für Notstandsgebiete und von der Kontroll' stelle durchgearbeiteten Projekte in Angriff genommen worden: Jrn Lahn- und Dillgebiet: Das von der Preußischen Geologischen Landes- anstatt aufgestellte Bohrprogramm, nämlich Tief- bohrungen zur Untersuchung der Lagerstätten der Gruben „Fortuna" und „Fritz", Untersuchungs- arbeiten von Grube „Königszug" aus in den Grubenfeldern auf dem Eibacher Lagerzug, Unter- fu^ungen von Grube „Amalie-Glücksftern" und ^Schöne Hoffnung", Untersuchungsarbeiten vom Burgerstollen aus in den nördlichen Feldern der rnen ^ntersuchungsarbeiten und tiefere Losung des Eisensteinvorkommens im Grubenfeld „Konsolidierte Gutglück" und Untersuchungsarbeiten auf Grube „Constanze" zur Erschließung bisher unbekannter Lagerteile. Mit sämtlichen Arbeiten sind entsprechende neue Arbeitsplätze geschaffen moröen, die eifie weitere Entlastung des heimischen Arbeitsmarktes bedingten.
Dillenburg und Biedenkopf kommen zum Treuhänderbezirk Westfalen.
LPD. Der Treuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Hessen teilt mit: Irn Hinblick auf die strittige Zugehörigkeit der Kreise Dillenburg und Biedenkopf zu den Wirtschaftsgebieten Hessen bzw. Westfalen ist der Treuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Hessen an den Herrn Reichsarbeitsminister herangetreten mit der Bitte, wegen der Zugehörigkeit der beiden genannten Kreise zu den Treuhänderbezirken Westfalen bzw. Hessen entsprechende Entscheidung herbeizuführen. Der Herr Reichsarbeitsminister hat nunmehr dahin entschieden, daß die Kreise Dillenburg und Biedenkopf zum Wirtschaftsgebiet des Treuhänders der Arbeit Westfalen zu rechnen seien. Im Interesse einer schnellen Erledigung der Dienstgeschäfte werden von dieser Entscheidung die parteiamtlichen und staatlichen Stellen sowie die Betriebsführer und Vertrauensmänner unterrichtet mit der Bitte um entsprechende Beachtung.
Dringlichkeitsbescheinigung für Geschäftsreisen nach dem Auslande.
Das Reichswirtschaftsministerium teilt mit: Die feit dem 1. November 1934 gültige Anordnung der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung über die Ausstellung von Dringlichkeitsbescheinigungen für Auslandsreisen ist durch ein Schreiben der Reichsstelle an den Deutschen Industrie- und Handelstag dahin erweitert worden, das nunmehr, sofern es sich um Geschäftsreisen nach dem Auslande handelt, an Stelle der zuständigen Ortspolizeibehörde auch die Industrie- und Handelskammern berechtigt sind, für ihre Mitglieder Dringlichkeitsbescheinigungen auszustellen. Auf Grund von derartigen Dringlichkeitsbescheinigungen dürfen natürlich Personen, die ausschließlich im Inlands ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, über die Freigrenze pon 10 RM. hinaus inländische Scheidemünze bis zum Betrage von 50 RM. oder deren Gegenwert in ausländischen Geldsorten im Reiseverkehr ohne Genehmigung in das Ausland oder Saargebiet bringen.
* Geringe Brandschäden der privaten Feuerversicherungsanstalten im Oktober. Die bei den Mitgliedsgesellschaften der „Arbeitsgemeinschaft Privater Feuerversicherungsgesellschaften in Deutschland" im Reich angefallenen Schäden betrugen im Oktober insgesamt 3,68 Millionen Reichsmark gegenüber 5,80 Millionen Reichsmark im September.
* D i e Siegerländer Roheisenerzeugung im Oktober. Die bereits im September um 3 v. H. höhere Roheisenerzeugung im Siegerländer Industriegebiet hatte im Oktober eine weitere erhebliche Zunahme zu verzeichnen. Sie betrug im Oktober 27 898 Tonnen an 31 Arbeitstagen gegen 24 220 Tonnen im September am 30 Arbeitstagen. Dies bedeutet eine werktägliche Mehrerzeugung von 93 Tonnen gleich einer Erhöhung um 11,4 d. 'S).
Frankfurter Börse.
Tendenz freundlich.
Frankfurt a. M., 17. Nov. Die Börse zeigte am Wochenschluß ein freundliches Bild. Die Umsatz- tätigkeit in einzelnen Werten war auch etwas lebhafter, wenngleich das absolute Ausmaß der Geschäftstätigkeit im ganzen noch klein blieb in der
Annahme, daß nunmehr die Glattstellungen, die während der ganzen Woche auf das Kursniveau drückten, beendet seien, nahm die Kulisse einige Deckungs- und auch Meinungskäufe vor, so daß die Kursbewegung allgemein nach oben gerichtet war. Zudem lagen auch aus der Industrie wieder günstige Nachrichten vor. So stellte man mit Befriedigung die weitere Aufwärtsbewegung am Eisenmarkt und den vermehrten Auftragseingang in der Maschinenindustrie fest.
Im Durchschnitt betrugen die Kursbesserungen von 0,50 bis 1 v. H. Farbenindustrie allerdings lagen mit 136,25 unverändert und Scheideanstalt lagen noch 0,50 v. H. niedriger. Am Montanmarkt waren besonders - Harpener mit 102,50 bis 103 (101,25) fest, Klöckner gewannen 0,90 v. H., die übrigen Papiere bis 0,50 v. H. Bon Elektroaktien zogen Schuckert 1 v. H., Siemens 0,90 v. H., AEG., Licht 6- Kraft und Gesfürel bis 0,25 v. H. an. Recht fest waren Reichsbankanteile mit 143,50 bis 144 (142,50), während Braubank erneut 1,13 v. H. verloren. Etwas fester waren außerdem Zellstoff Aschaffenburg mit + 1,25 v. H. Die Nebenmarkte lagen hingegen still.
Der Rentenmarkt war allgemein befestigt. Altbesitz traten im Hinblick auf die bevorstehende Auslosung mit 103,90 bis 104,13 v. H. (103,65) mehr hervor, späte Reichsschuldbuchforderungen» Zins-1 Vergütungsscheine, Staylverein-Bonds und Kom- munal-Umschuldung lagen je 0,13 v. H. höher.
DNB. Dem Gesetz über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen vom 1. Juni 1933 gemäß dürfen die Aufwendungen für die Anschaffung ober Herstellung von Maschinen, Geräten und ähnlichen Gegenständen des gewerblichen oder landwirtschaftlichen Anlagekapitals bereits im Jahr der Anschauung oder Herstellung bei der Ermittlung des Gewinns für die Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer voll abgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige den Ersatzgegenstand nach dem 30. Juni 1933 und vor dem 1. Januar 1935 angeschafft oder hergestellt hat.
Der Fristablauf vom 31. Dezember 1934 hat in einzelnen Zweigen der Maschinenindustrie zu so großem Auftragseingang geführt, daß eine Bewältigung der Aufträge bis zum 31. Dezember 1934 ohne Ueberftunben ober sonstige außergewöhnliche Maßnahmen nicht möglich ist. Die Maschinenfabriken haben bie Annahme verschiedener Aufträge bereits ablehnen müssen, weil ihnen die Ausführung neuer Aufträge trotz Ueberftunben bis Ende 1934 nicht mehr möglich ist.
Es ist aus arbeitsmarktpolitischen Gründen zweckmäßig, der Maschinenindustrie zur Ausführung der Aufträge eine Frist zu gewähren, die über den 31. Dezember 1934 hinausreicht.
Der Reichsminister der Finanzen hat deshalb durch Verordnung vom 8. November 1934 die Frist, innerhalb deren der Ersahgegenstand geliefert werden muß, bis zum 31. März 1935 verlängert. Voraussetzung ist jedoch in jedem |
Das Reichsgericht hat dieser Tage eine Entscheidung gefällt, bie von weittragenber grundsätzlicher Bebeutung ist. Es hat enblich zu der viel umstrittenen Frage Stellung genommen, ob eine Schuld, die durch eine Dollarklausel gegen Entwertung geschützt werden sollte, jetzt, nachdem der Dollar abgewertet worden ist, in P a p i e r d o l l a r oder in Golddollar zurückzuzahlen ist.
Die Friedrich Krupp 21©. in Essen hatte im Jahre 1924, also in einer Zeit, in der die ganze Welt den Dollar für unerschütterlich und goldsicher hielt, während bezüglich der Stabilität der Mark noch keineswegs die erforderliche Sicherheit bestand, eine Anleihe von 1,5 Millionen Dollar ausgegeben. Es besteht kein Zweifel darüber, daß es damals der Wille der vertragschließenden Parteien war, eine unbedingt währungsbeständige Schuld zu schaffen. Sie haben in der Ueberzeugung von der Wahrungsbeständigkeit des Dollars diesen zum Wertmesser der Anleihe gemacht. Nachdem sich jetzt diese Ueberzeugung als irrig erwiesen hat, vertrat die Schuldnerfirma, um den Rechtsstreit einmal
Im Verlaufe blieb die Haltung freundlich. Vermehrtes Interesse zeigte sich für Montan- und Schiffahrtswerte, die nochmals 0,25 bis 0,50 v. H. gewannen, auch einzelne Elektroaktien waren noch leicht erhöht, während im übrigen die Anfangskurse ziemlich unverändert lagen. Farbenindustrie waren verhältnismäßig stark vernachlässigt, blieben jedoch mit 136,25 gehalten. Die erst später zur Notiz gekommenen Papiere lagen ebenfalls von 0,50 bis 1 v. H. freundlicher. Die Umsatztätigkeit war indessen weiter gering.
Am Rentenmarkt lagen die ersten Kurse zumeist unverändert, nur Stahloerein-Bonds zogen erneut 0,25 v. H., Kommunal-Umschuldung 10 Pf. und Zinsvergütungsscheine 5 Pf. an. Pfandbriefe und Stadtanleihen hatten zwar nur kleines Geschäft, die Kurse lagen aber gut behauptet, vereinzelt auch etwas freundlicher. Fremde Werte waren ruhig, 5 v. H. Goldmexikaner unverändert 11,75. Im Frei- verkehr waren Türkenreste mit 3,75 bis 4 (3,50) gefragt. — Tagesgeld blieb zu 3,75 v. H. unverändert.
Frankfurter Schlachtviehmarkt.
Frankfurt a. M., 19. Nov. (Dorbericht.) Um 10 Uhr war folgende Marktlage: Vorauftrieb: 1298 Rinder (419 Ochsen, 86 Bullen, 441 Kühe, 352 Färsen), 461 Kälber, 63 Schafe, 3937 Schweine. Es kosteten: Rinder: Ochsen 24 bis 39 Mark, Bullen 24 bis 36, Kühe 12 bis 36, Färsen (Kalbinnen) 24 bis 39, Kälber 26 bis 55, Hämmel 33 bis 35, Schweine 40 bis 53 Mark. — Marktverlauf bei allen Viehgattungen ruhig.
Falle, daß der Auftrag auf die Lieferung des Ersahgegenstandes noch vor dem 1. Januar 1935 erteilt wird.
Erfolgt die Lieferung des Ersatzgegenstandes noch in demjenigen Wirtschaftsjahr, das im Kalenderjahr 1934 endet, so können die Aufwendungen für den Ersatzgegenstand vom Gewinn des Wirtschaftsjahres 1934 abgesetzt werden. Erfolgt die Lieferung nach Schluß des in 1934 zu Ende gehenden Wirtschaftsjahrs und vor dem 1. April 1935, so können die Aufwendungen vom Gewinn desjenigen Wirtschaftsjahrs abgezogen werden, das im Kalenderjahr 1935 endet, soweit nicht schon Anzahlungen im Wirtschaftsjahr 1934 geleistet worden sind und die Aufwendungen in Höhe der Anzahlungen vom Gewinn des Wirtschaftsjahrs 1934 abgesetzt worden sind.
Es ist allen Gewerbetreibenden, Landwirten und freien Berufen, die das Gesetz über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen noch in Anspruch nehmen, zu empfehlen, ihre Aufträge sofort zu erteilen und die Lieferfrist nicht zu kurz zu bemessen.
Der verstärkte Auftragseingang wirkt nicht nur auf die Maschinenindustrie, sondern auch auf deren Vorindustrie und Nebenindustrie belebend. Das Gesetz über Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen erstreckt sich nicht nur auf Maschinen, sondern auch auf alle anderen Gegenstände des gewerblichen und landwirtschaftlichen Anlagekapitals und des Anlagekapitals der freien Berufe.
endgültig zum gerichtlichen Austrag zu bringen, den Standpunkt, daß sie die auf Dollarbasis abgeschlossene Anleihe auch nur in Dollar, also zum gegenwärtigen Dollarkurse von 2,72 Mark je Dollar einzulösen brauche. Sie berief sich dabei auch auf den Wortlaut der Anleihebedingungen, in denen festgelegt ist, daß die Rückzahlung der ausgelösten Anleihestücke sowie die Zahlung der Zinsen in RM. erfolgen soll, „berechnet nach dem amtlichen Berliner Mittelkurse für Auszahlung Neuyork der letzten Notierung vor dem 15. des dem Verfalltage vorangehenden Monats". Im Gegensatz hierzu forderte der Kläger Rückzahlung und Verzinsung zum Goldwert des Dollars von 4,20 RM.
Das Essener Landgericht, das als erste Instanz über diesen Rechtsstreit zu entscheiden hatte, hat dem Kläger Recht gegeben und die Firma Krupp zur Rückzahlung und Verzinsung der Anleihe unter Zugrundelegung des Goldwertes des Dol- lars verurteilt. Es hat sich dabei auf den grundsätzlich wichtigen Standpunkt gestellt, daß es nicht fo sehr auf den Wortlaut der Anleihebedingungen,
als auf den Sinn des abgeschlossenen Schuldvertrag! ankomme. Sinn und Absicht bei Abschluß des Vertrags gingen zweifelsfrei dahin, eine unbedingt wett beständige Anleihe zu schaffen. Das Essener Land gericht berief sich auf die Bestimmung des Bürger- lichen Gesetzbuches, nach der der Grundsatz oon Treu und Glauben erfordert, daß bei Auslegung eines Vertrages der wirkliche Wille her Vertragschließenden erforscht werde. Es wies ferner darauf hin, daß die Anleihe ausdrücklich als Goldanleihe und zugleich als D o l l a r a n l e i h e bezeichnet, daß ferner die Sicherheitshypothek in einer bestimmten Gewichtsmenge Feingold eingetragen werden sollte. Demgemäß sprach dos Urteil der ersten Instanz dem Kläger Rückzahlung und Verzinsung der Anleihe in Golddollar zu.
Das Reichsgericht, das durch eine sage, nannte Sprungrevision, d. h. unter Umgehung der Zwischeninstanzen zur endgültigen Entscheidung über den Rechtsstreit angerufen worden war, fjat das Urteil des Essener Landgerichts bestätig!! und die Revision der Fried. Krupp AG. gurütfge] wiesen. Es hat ebenfalls dahin entschieden, daß de« Anleihevertrag nicht seinem Wortlaut, son dem seinem Sinne nach auszulegen sei. Di« Anleihe wird daher trotz der Erwähnung des ameJ rikanischen Dollars nicht als eine Dollaranleihe sondern als eine Goldanleihe angesehen. Dir Absicht der Parteien sei unzweifelhaft gewesen, eine Goldschuld zu begründen. Aus das Reichsge. richt beruft sich wiederum auf die Eintragung der Sicherheitshypothek in Feingoldmark zum Beweise dafür, daß die Schuld für eine Feingoldmarkschuld gehalten wurde.
In dem gleichen Sinne hat das Reichsgericht an demselben Taae auch in einem zweiten Klageven! fahren entschieden, in dem die Stadtsparkasse Hannover oon dem Provinzialverbands Hannover ebenfalls die Verzinsung einer Dol. laranleihe in Golddollar forderte. Auch in diesem Falle hat das Reichsgericht sich auf den Standpunkt gestellt, daß eine im Jahre 1925 ausgegebene Gold- mark-Schuldverfchreibung, bei der durch den Vertrag die Goldmark gleich 10/42 Dollar festgelegt war, in Golddollar bzw. Goldmark verzinst werden müsse.
Das Zusammentreffen beider Urteile unterstreicht die grundsätzliche Bedeutung der Reichsgerichts- entscheidung. Während es sich im Falle Krupp um eine Golddollar anleihe handelte, wurde die Schuld des Provinzialverbandes Hannover als Goldmarkschuld bezeichnet. In beiden Fällen hat das höchste deutsche Gericht dahin entschieden, daß es nicht auf den Wortlaut des Schuld- Vertrages, sondern auf die einwandfrei nachge- wiesene Absicht der Vertragschließenden ankomme. Man darf daraus den Schluß ziehen, daß in allen Fällen, in denen eine Schuld nach der Goldmarkklausel unter Bemessung der Mark mit 10/« Dollar festgelegt worden ist, der Dollar öi Golddollar angesehen werden muß. Denn in alk diesen Fällen wird die Absicht, eine ro e r tbe« ständi g e Schuld zu begründen, leicht nachztl« weisen fein. Die beiden Urteile des Reichsgerichts geben dem deutschen Anleihemarkt eine starte Stütze; denn sie sind geeignet, das Vertrauen in die Wertbeständigkeitder deutschen Anleihen zu verstärken, am in der Reichsmark, sondern in
beständig erwiesenen Dollarwährung verankert ist.
Es fei freilich ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Entscheidung des Reichsgerichts nur für Inlandsanleihen Geltung hat. Die Aus« landsanleihen sind insofern auf ganz anderer GrunL» läge abgeschlossen, als für sie lediglich der Dollar ohne Bezugnahme auf die Goldmark ober den GolLi- dollar als Wertmesier vertraglich festgesetzt ist. Aus diese Ausländsanleihen ist nach den bisher vorliegenden Entscheidungen deutscher Gerichte da; amerikanische Recht anzuwenden, das dem Dollar dem Papierdollar gleichsetz « Eine Reichsgerichtsentscheidung liegt bezüglich beir ausländischen Dollaranleihen allerdings noch nichit vor.
Briefkasten der Redaktion.
(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)
pH. E. in B. Vor allem ist anzuraten, durch! einen Baufachmann eine Untersuchung über die Ursache der raschen Wiederkehr der Schwammbildung nnftetten zu lassen. Die mit Schwamm behafteten Teile des Hauses müssen herausgenommen uni) durch neues Holz ersetzt werden, das mit einem Schwammschutzmittel angestrichen ist, um einen erneuten Befall zu verhindern. Ein staatlicher Bau- kosten^uschuß wird für diese Arbeiten nicht gewährt, alls das Haus aber nicht belastet ist, wäre vielleicht eine Reparaturhnpothek zu erlangen. Wenden Sie sich an das zuständige Kreisbauamt (Landrats-' amt) in Wetzlar.
Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen bis 3-I.Mä'rz 1935 verlängert.
Die Dollarklausel ist eine Goldklausel.
Eine bahnbrechende Reichsgerichtsentscheidung.
Von unserem volkswirtschaftlichen Mitarbeiter.
soweit diese nicht ier nicht als roert«
Berlin
.rrantiur, u. jji.
Devisenmarkt Berlin — Frankfurl a. 211.
Ä Schluß- ZL Wrfc | tur» borse
16.11-
16-11. | 17.11.
96,5
96,13
96,4
96,5
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104,2
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96,25
96,25
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93
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100,75
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92,75
92,75
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Banknoten.
94.75
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27,75
o
131,65
Grttzner
Ol
271
25,65
184
184
5 o. H.
94,75
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131,5
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87,5 37
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45
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26,4 139,75
99 116,5 70,75
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92 137 118,25
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55,5
101,25
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7,3
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44,5 59
27,5
1,2
7,5
7,10
7,13
11,75
Mainkraftwerke Höchst cuM.... 4'
Süddeutscher Zucker ......8]
4,25
6,9
3,9
33,8
8
4,5
6,8
4
33,5
100,13
58
134
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61,25 117,65
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60 84
30,4 217,25
160
131,75
30
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67
4,3
7
4
33,25
101
58,4 134
45,5
62,75
119 44,9 59,75
85,4 30,25 215,5
160 131,65
I. G. Farben-Industrie Scheideanstalt Goldschmidt .... Rütgerswerke ... Metallgesellschaft.
Philipp Holzmann Zementwerk Heidelberg Cementwerk Karlstadt..
A.<r.cs.......................
Bekula
Dektr.Lieferungsgesellschaft... 6
Licht und Kraft ß Selten & Guilleaume o Gesellsch.f.Elektr.Unternehmung. 5 Rheinische Elektrizität ........ 6
Schuckert L Co...............5
Siemens L Halske 7
Lahmeyer L Lo 10
Buderus
Deutsche Erdöl Gelsenkirchener............
Harpener.................
Voesch Eisen—Köln-Neuessea Ilse Bergbau .............
Ilse Bergbau Genüsse Klückn erwecke .............
ManneSmann-Röhren .....
— I 25,4 |
82,5 । 82
183,5 . 183,5 1
4% Oesterretchische Goldrente.... 4,2°% cesterreichische Silberrente 4% Ungarische Goldrente.......
4% Ungarische Staatsrente v. 1910 4Vi% desgl. von 1918..........
6% abgest. Goldmexikaner von 99 4% Türkische Zollanleihe von 1911 4% Türkische Bagdadbahn-Anleihe
Serie I..................
6% Deutsche Reichsanleihe v. 1927 6% efjem.7% Dt. ReichSanl. v. 1929 67i% Doung-Anleihe von 1930 .. Deutsche Anl.-Ablüs.-Schuld mtl
Auslos.-Rechten .............
Desgl. ohne Auslos.-Rechte......
6% ebeni.8% Hess. BoUsstaat 1929
lrückzahlb. 102%) ............
6% Hess. Landesbank Darmstadt
Gold R. 12..................
67t% Hess. Landes-Hypotheken- bank Darmstadt Liyui.........
Oberhessen Provinz-Anleihe mit Auolos.-Nechten .............
Deutsche Komm. Sammelabl. An> leihe Serie 1 mit Auslos.-Rechten
6% ebem. 8% Franks. Hyp.-Bank Goldpfe. 15 unkündbar bis 1935
6% ehern. 7% Franks. Hyp.-Bank Goldpfe. 16 unkündbar bis 1936
67i% ehern. 4/,% Franks. Hyp.- Bank-Liqu.-Pfandvüefe.......
67i% ehem. 4/t% Rheinische
Hyp.-Bank-Liqu.-Goldpfe
6% ehem. 8% Pr. Landespfand- briesanstalt, Pfandbriefe R. 19
6% ehem. 7% Pr. Landespfand.
briesanstalt, Pfandbriefe R. 10 Steuergutsch. Verrechnungskurs..
Geld 2,441 57,91 55,27 12,38 16,34 167,53 21,08 62,20
2,461
58,15
55,49
12,42
16,40
168,21
21,16
62,44
Hamburg-Amerika-Paket 0
Hamburg-Südam. Dampfschiff. 0
Hansa-Dampfschiff...........0
Norddeutscher Lloyd 0
A G. für Verkebröwesen Akt. .. 0
Berliner Handelsgesellschaft ... 4
Commerz, und Privat-Bank... 0 Deutsche Bank und Disconto-
Gesellschaft................
Dresdner Bank
Reichübank ................*12
Schultheis Patzenhofer
Aku (Allgemeine Kunstseide)
Bemberg
Zellstoff Waldhof .... Zellstoff Aschaffenburg Dessauer Gas
Daimler Motoren.. Deutsche Linoleum.
Orenstein & Koppel Leonhard Tietz .... Chade............
Accumulatoren-Fabrü
Conti-Gummt
17-11.
8,1
4,3
6,8 4 33,5
Kurszettel der Berliner und Frankfurter Börse
Dte^inter den Papieren angeführten Ziffern geben die Hohe der zuletzt
Berlin,! 7. November_________
Amerilanyche »Jtoten..............
Belgische Noten Dänische Noten Englische Noten ................
Französische Note« Holländische Noten Italienische Noten Norwegische Noten Deutsch Oesterreich, 4 1OO Schwing Rumänische Noten...............
Schwedische Note« Schweizer Noten.................
Spanische Noten......... .......
Ungarische Note« .........
Datum
4% desgl. Lene 11 .............
5% Rumän. vereinh. Rente v. 1903 4Vr°/k>Rumän.vereinh.Rentev.i913 4% Rumänische vercinh. Rente ..
37*% Anatolier...............
. 0 . 0 . 0 . 0
0
. 7 0 O 0 0
,10 , 0
0
•I
7 9
0 0 (I
JICIUJBUUIUUID
Hranliun a.M.
LUIll 4 U. 3)., v
Berlin
Schlußkurs
Schluß!. Abendbörse
Schluß- kurs
Schluß!. Mittag- börse
Datum
16-11.
17-11-
16-11-
17-11-
Mansfelder Bergbau..........
—
75
74,75 90,75 43,75
213
87 37,13
12 109 109 148.75
74,75
Phönix Bergbau..............
44
44,1?
212,5
87
37,5
12 109 109 149
91,9 44
213 86,75 37,75
12
109 109,25
149
Rheinische Braunkohlen ..... 16
Rheinstahl ................. n
212,25 86 75 37,25
12
149
Vereinigte Stahlwerke........ 0
Otavi Minen ............. n
Kaliwerke Aschersleben.........
Kaliwerke Westeregeln........5
Kaliwerke Salzdetfurth.....7y2
Frani'uri u. M.
Bercu.
Gchluß- kurs
Schluß!. Abend- börse
Schlußkurs
Schluß!. Mittag- börse
Datum
16-11-
17-11-
16.11.
17-11.
16.November
17-November
Amtliche Notierung
Geld | Brie-
Amtliche Notierung
Geld | Brie _
Buenos Aire.
0,629
0.633
0,628
0,632
Brüssel.....
58,17
58,29
58,17
58,29
Rio de Ian. .
0.204
0-206
0,204
0,206
Sofia......
3-047
3.053
3,047
3,053
Kopenhagen.
55.51
55-63
55,42
55,54
Danzig.....
81-02
81,18
81,07
81,23
London .....
12,435
12,465
12,415
12,445
HelsingforS..
Paris ......
5.485
5,495
5,485
5,495
16,38
16.42
16,38
16,42
Holland ....
168,10
168.44
167,95
168,29
Italien.....
21,30
21,34
21,30
21,34
Japan ......
0,725
0,727
0.724
0,726
Jugoslawien
5,694
5-706
5,694
5,706
Cito.....:
62.47
62,59
62,36
62,48
Wien.......
48,95
49,05
48,95
49,05
Lissabon....
11,285
11,305
11,27
11,29
Stockholm...
64.10
64,22
64,00
64,12
Schweiz ...
80,65
80-81
80,75
80,91
Spanien....
33,97
34.03
33,97
34,03
Prag.......
Budapest ...
10,375
10,395
10,375
10,395
Neuyork...
2-490
2,494
2,489
2,493


