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Staat und Wirtschaft im neuen Reich

Graf von der Goltz über Gemeinschaftsarbeit -er Wirtschaft.

Rechtsordnung und Rechtsprechung im nationalsozialistischen Staat.

Der Reichsjustizminister und Staatssekretär Freister auf der Hundertjahrfeier -es Oberlandesgerichts Kiel.

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Oie Saar bleibt deutsch!

Oer Gaarbevottmächiigie rechnet auf einer großen Kundgebung in Kaiserslautern mit -en Status quo-politikern ab.

Für die Lenkung aller Wirtschaftszweige werde es für jede Regierung nützlich und vielleicht notwendig fein, einen Apparat zu besitzen, in dem die gesamten Berufszweige ausschließlich und voll­ständig vertreten sind. Je mehr die Wirtschaft unter Benutzung ihrer eigenen Organisation die Fragen und Schwierigkeiten aus sich heraus allein löse, je mehr sie aus sich heraus den Notwendigkeiten der Zeit Rechnung trage, um so weniger brauche sie darauf zu warten, daß andere Stellen sie zu solcken Maßnahmen veranlassen. In einer Zeit, wo alles zur Gemeinschaft dränge, sei eine solche Zusam­menfassung aller Detriebsführer und Wirtschaftszweige das sicherste Mittel, um in praktischer Arbeit wirklich die Gemeinschaft zu fördern und zu formen. Die Wirtschaftsorganisation habe eine Unzahl praktischer Aufgaben zu lösen, die Fragen der Selbsthilfe der Wirtschaft, des Selbstausgleiches von Schwierigkeiten zwischen ein. Seinen Wirtschaftszweigen und großen Wirtschafts, gruppen, Möglichkeiten der Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Außenhandels, die Frage der Standespflichten der- gesamten Wirtschaft usw. Die Wirtschaft werde so auch die Möglichkeit zu einer Selbstbereinigung haben. Nur eine Wirt, schäft, die selbst das Notwendige erkenne und das Notwendige tue, werde auf die Dauer das mora­lische Recht und die Möglichkeit haben, sich zu be­haupten. Wir glauben aller Schwierigkeiten f)tn zu werden in dem Willen z u einer Ge­meinschaft, in der praktisch die fähigsten und kräftigsten Menschen eines Volkes zu einem Ziel frei zusammengefaht werden zu einer G e- meinschaftsarbeit freier deutscher Menschen. Es ist das Vermächtnis des Krieges, daß man eine Gemeinschaft nicht nur im Sterben, sondern auch im Leben herstellt. Letzteres ist uns zugefallen.

Kiel, 18. Okt. (DNB.) Das Ob er land es- gericht Kiel beging seine 100-Jahr-Feier mit einem Festakt in der Aula der Kieler Universität, die durch eine Rede des Reichsministers der Justiz D r. Gürtner ihre besondere Note erhielt. Bei einem Umschwung in dem erlebten Ausmaß ist in der Geschichte in der Regel an den neuen Macht- Haber bald die Frage gestellt worden:W i e stellst d u dich zu Recht und Richter?" Der Führer und Kanzler hat in seiner allerersten Kanzlerrede vor dem Reichstag sich eindeutig dazu bekannt, daß der neue Staa* nur a u f dem Boden einer Rechtsordnung stehen könne,

man sich so entscheidet. Das Bekenntnis zu seinem Volkstum gehört zur Religion. Der Schöpfer hat dem Deutschen sein eigenes Blut gegeben und ihm als göttlichen Willen die Er­haltung des Volkes zur Pflicht gemacht.

Die Fronten stehen klar: Hier Deutsche und dort Nichtdeutsche, die aber auch keine Franzosen sind, sondern jene Entwurzelten, die um die 30 Silber, finge sich schlagen. Drunten im Schacht aber liegt mit der Grubenlampe in der Hand einer, der trägt noch jenen alten Soldatengürtel, auf dem steht: Gott mit uns! In Treue fest!" Und das ist unser Deutschland.

alswortbrüchige Gesellen" beschimpft. i

Nunmehr versucht Roosevelt, zu retten, was zu retten ist. Das Problem wird etwas verständlicher, wenn man sich die oben geschilderten drei durch die NJRA.-Gesetzgebung eingeführten Neuerungen ver­gegenwärtigt und sich klarmacht, daß die Reform sich nur auf denersten Punkt" statutarische Regle­mentierung der Wirtschaftsgruppen", bezieht, daß aber die beiden anderen Punkte (Mindestlöhne, Ver­bot von Kinderarbeit, Regelung der Arbeitszeit auf der einen Seite, Recht der Arbeiter zu gewerkschaft­lichem Zusammenschluß auf der anderen Seite) nicht, oder wenigstens nicht grundsätzlich aufgegeben wer­den fallen. Diefe zum Gebiet der sozialen Fürsorge gehörenden Maßnahmen wird Roosevelt nicht ohne harten Kamps streichen oder auch nur wesentlich ändern lassen. Reformiert werden fall dagegen die Organisation der Statuten; man denkt erstens an Abschaffung der vielen unübersicht­lichen und oft einander widersprechenden Einzelsta- tuten für jede Wirlschaftsgruppe (über 700!) und Aufstellung einiger General-Codes, in denen für die vier Hauptzweige der Wirtschaft (Produktion, Verarbeitung, Dienstleistung, Handel) der Maßstab des lauteren Wettbewerbs skizziert werden soll; man lockert ferner die Leistung der Wiederaufbaubehörde auf durch Teilung in drei Funktionen:

1. Die Gruppe für N R A. - P o l i t i k, bestehend aus den Leitern der zuständigen Ministerien und Behörden (Innenministerium, Arbeitsministerium, Bundesamt für Wohlfahrtspflege und AAA.) unter Führung von Donald, Richberg, dem bisherigen Syndikus der NRA.;

2. die Verwaltungsgruppe, die sich mit der Routine-Arbeit der NRA. befaßt und aus je einem Arbeitgeber, einem Arbeitsführer, einem Vertreter der Konsumenten, einem Rechtsprofessor und einem der bisherigen NRA.-Direktoren besteht;

3. die Juristische A b t e i l u n g, die die Be­schwerden über Statut-Verletzungen bearbeiten soll. Wahrscheinlich wird diese Aufgabe von NRA. ab­gegliedert und dem Justizministerium übertragen werden.

Richberg hat bei seiner Ernennung zum neuen Direktor der Wiederaufbaubehörde sofort zugegeben, daß es sich auch jetzt wieder um ein Experiment handele. Zwei wichtige Probleme harren der baldigen Lösung; die Frage der Kür- zungder Arbeitszeit um 10 v. H. (von 40 auf 36 Stunden in der Woche) zwecks Mehrein- ftellung von Arbeitern, von denen immer noch über zehn Millionen ohne Stellung sind; ferner die Frage angemesseneren Schutzes für den Ver­braucher, dessen Lebenskosten von Monat zu Monat steigen, ohne daß sein Einkommen sich er­höht hat. Die bisherige Abwertung des Dollars hat sich zwar bei der Landwirtschaft, nicht aber bei den Festbesoldeten günstig ausgewirkt. Und die Frage: Inflation oder keine Infla­tion? ist eine der vielen Sorgen für das Weiße Haus im kommenden Winter.

Recht nur von unabhängigen Rschtern gesprochen werden rönne. Bei einem anderen Anlaß hat der Führer den Sah gespro­chen:Wir stellen den Grundsatz auf, daß jeder vor dem Gesetz und vor dem Richter gleich ist". Daß eine Umwälzung, wie wir sie erlebt haben, auch an die Grundlagen des Rechts rütteln muß, ist unabwendbar. Auch dazu hat der Führer bereits sein Bekenntnis abgelegt: Nicht das Individuum kann Gegenstand gesetzlicher Sorge sein, sondern das Volk. Die Rechts­ordnung kann nicht den Lebensbezirk eines ein«

DNB. Berlin, 18. Okt. Dor der Berliner Ge­sellschaft der Deutschen Akademie sprach der kom­missarische Führer des Gesamtverbandes der deut­schen Wirtschaft, Staatsrat Dr. Graf von der Goltz, über grundsätzliche Probleme des national­sozialistischen Wirtschaftsaufbaues Er warf einlei­tend die Frage auf, ob und wann der Staat in die Wirtschaft eingreifen dürfe. Der Wille zur Gemeinschaft, der das ganze Dasein er­halte und für den das ganze Dasein geopfert werde, könne nicht vor einzelnen Lebensgebieten Halt machen. Die Wirtschaft sei nicht ein Ding an sich, das als eine mehr ober weniger materielle und technische Angelegenheit mit Weltanschauung nichts zu tun habe. Man könne nicht als Weltbild die Gemeinschaft verkünden, aber aus diesem Weltbild praktisch die Lebensarbeit der meisten Deutschen ausschalten. Der Nationalsozialismus fei beseelt von dem Willen, eine Gemeinschaft auszubauen, in der eber einzelne zu größtem Schaffen beseelt werbe unb trotzbem im Ziel gebunben sei für biefe Ge­meinschaft.

Diese Losung sei gefunben im Gesetz zur Orbnung ber nationalen Arbeit. Das Ziel dieses Gesetzes sei ein gemeinschaftliches Ar­beiten des gesamten Betriebes vom Unternehmer bis zum Arbeiter dergestalt, daß sowohl der Unter­nehmer wie der letzte Arbeiter in seiner Schaffens­freude und damit in seiner Leistungsfähigkeit befreit werde. Der Arbeiter werde in seinen Rechten geschützt durch den Staat, verkörpert durch den Treuhänder der Arbeit, der Unternehmer werde geschützt in seiner Arbeitsfreude und Schaf­fenskraft vor jedem äußeren Eingriff in feinen Betrieb. Denn er könne für feine Betriebsführung nur verantwortlich gemacht werden, wenn er tat­sächlich frei d i e Verantwortung trage. Damit sei die Schicksalsgemeinschaft in guten unb bösen Zeiten geschaffen.

zelnen abgrenzen und zu schützen versuchen, son­dern das Recht kann nur verstanden werden als die Ausdrucksform des Lebens des Volkes. Und wenn der einzelne nur seine Bedeutung als Ge­nosse des Volkes hat und haben kann, so kann auch das Recht seine Grundlage nur haben i n den Lebensrechten der Gemeinschaft. Die Erziehung des juristischen Nachwuch- s e 5 bezweckt nicht die Vermittlung rein formeller Technik oder Kunstfertigkeit, sondern die Heran­ziehung von Menschen, deren rechtsausübende Tätigkeit in keiner Stunde etwas anderes ist wie das Bekenntnis zu dem großen Glaubenssatz, den ich als die Grundlage der Gesamthaltung des Vol­kes bezeichnet habe. In gleicher Weise hat der Geist der neuen Zeit in die Rechtsprechung Ein­gang gefunden. Er wird sich immer mehr erfüllen, ohne daß auch nur ein Buchstabe des Gesetzes ge- ändert würde.

Staatssekretär Staatsrat Or. Kreisler führt« dann überRichter, Recht und Gesetz" u a. aus: Nunmehr sei, nachdem der Staat der Volks- behervschung und der Gewaltenteilung und des ge­genseitigen Sichausschaltens der verschiedenen Kräfte verschwunden fei, d e r Staat der Dolksfüh- rung und der K r ä f t e z u f a m m e n b a l - lung des ganzen Volkes aufgerichtet. Das Volk als Ganzes bekenne sich zu der Grunbanschauung die den Anspruch enthalte, jeden ganx zu erfassen, die verlange, daß das Handeln unb Denken jedes ein- zelnen in jedem Augenblick von dieser einheitlichen Grundan-schauung beherrscht werden. Das Arbeits- iiebiet jedes Deutschen müsse sich an dieser Umge- laüung orientieren, besonders aber der Berus, der n Zeiten äußeren Friedens neben dem Schwert- träger eine der stärksten Stützen solcher Volksfüh­rung unb Volkseinheit jein müffe, der d e s

R e ch t s w a l t e r s. In der Zeit, in der der Staat, beherrscht von dem König Einzelwesen, sich neutralisiert habe gegenüber allem Ringen im Volke selbst, habe die Objektivität der Rechtsprechung einen anderen Inhalt Haven müssen als die Objektivität der unabhängigen Rech!- sprechung, die der Nationalsozialismus herbeisehm. Diese Objektivität könne nicht eine Objektivität der Neutralität sein, sondern sie müsse die Vollkom­menheit des völkischen Kämpfertums sein. Durch die Verdrängung des Individuums aus seiner herrschenden Stellung auch in der Rechts­pflege sei nicht eine Vernichtung ber Unabhängigkeil der Rechtspflege herbeigeführt, sondern eine Er­höhung der Freiheit erzielt. Es sei aber zum bewußten Leitstern der Rechtspflege die Er­kenntnis geworden, daß Freiheit und Unabhängig­keit in stets befolgter Gebundenheit an das Leben?' ziel des Volkes dastehen. Dieser durch GebundeiM geadelten Freiheit zu dienen, sei höchste Aufgabe aller deutschen Rechtswahrer und des deutschen w ters im besonderen. Für den Richter müsse bei der Rechtsprechung das zentrale sittliche Postulat uns­rer Grundanschauung und damit zugleich auch die materielle Gerechtigkeit im Mittelpunkt feiner Pachtungen stehen. Er müsse sich stets bewußt ftin, daß er die Aufgabe eines Organs der $o/i6 führung zu erfüllen habe. Kein O r g a aber bas Recht zur Kontrolle der Füh­rung. Die Aufgabe jedes Organs und somit (M die der Rechtspflege sei Treue und G e f oIfl schäft. Die Führung des Volkes ihrerseits hav die Aufgabe, ihren Organen klare ErkenntmsmM des Willens der Volksführung zur Verfügung 3 stellen.

Reichs- und preußisches Justizministerium".

Bereinigung beider Ministerien zu einer Behörde.

Berlin, 18. Okt. (DNB.) Amtlich. Der Reichs- Minister der Justiz, Dr. G ü r t n e r , hat mit ou' stimmung des Preußischen Ministerpräsidenten Dl ! Justizministerien des Reichs u n Preußens mit Wirkung vom 22. Oktober W, z u gemeinschaftlicher Arbeit d er e* n i g t. Die neue Behörde führt die Bezeichnung Der Reichs- und Preußische Justizminister". Ao beamtenrechtliche Verhältnis der Beamten der Jj nisterien bleibt zunächst unberührt; jedoch sind " Beamten des Reichsjustizministeriums oerpW ' auch in Angelegenheiten des preußischen 2)ienr? die Beamten des Preußischen JustizministerM auch in Angelegenheiten des Reichsdienstes tänfl» werden. Demgemäß wird ber Staatssekretär bisherigen Reichsjustizministerium, Dr. SchleS' b e r g e r, in Zukunft auch mit preußischen Diem geschäften, der Staatssekretär im bisherigen 4>* i, bischen Justizministerium, Dr. Freister, a mit Dienstgeschäften bes Reiches besaßt Anschrift des Reichs- und Preußischen JustlM

Gottlosenverbände die deutschen Städte durchzogen, in deren Theatern unb Kinos alles in ben Kot getreten würbe, was ben Menschen heilig ist. Arn Enbe jener Entwicklung hätten bren­nende Kirchen und Klöster gestanden. Seit der Führer regiert, sind diese Dinge vorüber. Da- rnals erhob sich im Saargebiet keine Stimme, die erklärte, zu diesem Deutschland wollen wir nicht, im Gegenteil:

Dieselben, unter deren Verantwortung das Christentum durch den Bolschewismus in Ge­fahr kam, sehnen angeblich wieder diesen frühe- ren innerpolitischen Zustand herbei. Das k a n n keine religiöse Sorge fein, wenn

Kaiserslautern, 18. Okt. Aus einer großen Saarkundgebung in der hiesigen Fruchthalle hielt ber Saarbeöollrnächtigte der Äeichsregierung (Bauleiter Dürckel, eine eindrucksvolle Rede, bte ® n ben Anwesenden mit stürmischem -Beifall auj. genommen mürbe. Bauleiter Bürckel mies auf die Pölkerbundsratstagung irn N o v e rn b e r bin, die sich in ber Hauptsache mit ber Saa r - denkschnft Barthous befassen werbe, unb betonte, daß biefe Tagung es notroenbig mache, zu ben in ber Denkschrift aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen. Seit Versailles habe es nur zwei Stanbpunkte in ber Saarfrage gege­ben, den deutschen unb ben französischen.

Der deutsche Standpunkt geht von den Grundsätzen des internationalen Völkerrechtes, von den Grundsätzen des Selbftbeftimmungs- rechtes der Völker und nicht zuletzt von dem Sinn und Inhalt des Saarstatutes aus. Da es als eindeutig erwiesen gilt, daß an der Saar nur deutsche Menschen woh­nen, ist für Deutschland die bedingungs­lose Rückgliederung des deutschen Saar­landes eine nackte Selbstverständlichkeit.

Wesentlich komplizierter ist ber französische Stanbpunkt gegenüber ber Saar. Die Erfinbung ber nicht vorhanbenen 150 000 Saar- fr anflofen, hinter ber sich wirtschastsimperia- Wische Interessen verbergen, hat in ben Kreisen französischer Politiker ben Wunsch laut werben lassen, mit allen Mitteln bie Wiebervereinigung ber Saar mit Deutschlanb zu ver Hinbern. In den ersten Jahren nach der Errichtung des Saargebietes unternahm Frankreich den Versuch, Stimmung f ü r den Anschluß des Saargebietes an Frankreich zu machen. Naturnotwendig mußten alle diese Versuche der französischen Propaganda an der nationalen Zuverlässigkeit der rein deutschen Bevölkerung scheitern. Frankreich baute deshalb langsam alle Propaganda, bie eine Französierung ber beutschen Saarbevölkerung zum Ziele hatte, ab unb konzentrierte die französische Propaganda auf die Errichtung eines endgültigen Status quo. Mt anderen Worten:

Die französische Propaganda und Diplomatie unternimmt den Versuch, mit Hilfe einer deut­schen Regierungsopposition an der Saar eine Scheinminderheit aufsiehen zu lassen, die die selbstverständliche Rückgliederung ver­hindern soll. Diese Methode bedeutet eine unbezweifelbare Einmischung in rein innerdeutsche Angelegenheiten. Die Anhänger des Status quo kämpfen nicht gegen Deutschland, sondern gegen die deutsche Regierung, verfälschen also den Sinn der A b st i m m u n g, indem sie die Saarabstim­mung zu einer Abstimmung über das gegen­wärtige deutsche Regierungssystem machen.

Neben der Einführung von Statuten für jede ein­zelne Wirtschaftsgruppe unb von Abmachungen über Einstellung von Arbeitern, Arbeitszeit, Min­destlöhne, Abschaffung von Kinderarbeit, neben die­sen beiden Neuerungen also ist eine weitere, ebenso wichtige Neuerung geschaffen worben; der heiß um­umstrittene § 7a NJRA, der die Magna Charta des Arbeitnehmers barstellt. Er bestimmt, daß die Arbeiter bas Recht haben, sich zu or­ganisieren unb kollektiv mit ihren Arbeit­gebern über Differenzen zu verhanbeln. Die Arbeitgeber versuchten biefe Bestimmung dahin aus- Anlegen, daß jeder Betrieb seine eigene Arbeitervertretung haben müsse und daß sie nicht verpflichtet seien, mit außenstehenden Ver­treter ber großen Gewerkschaften zu ver­hanbeln. Dieser Streit war bie Ursache ber vielen Strei ks ber letzten Monate bei ber Automobil-, der Stahl-, ber Textilinbustrie unb ben Hafen- Arbeitern von San Francisco. Es ist jeboch nur fair festzustellen, baß neben biesen Differenzen, bie zu Streiks unb Unruhen führten, hunberte gleich­artige Differenzen in anberen Betrieben gütlich beigelegt finb, zum großen Teil burch bie Bemü­hungen ber Schlichtungsbehörbe, an Heren Spitze bis vor einiger Zeit ber beutsch-amerikanifche Se­nator Wagner stand. Das Publikum spricht ja natürlich nur von Streiks, die tatsächlich ausbre- chen, nicht aber von den zahllosen Fällen, in denen Streiks infolge Nachgebens auf beiden Seiten ver­hindert werden konnten.

Allerdings ist bas letzte Wort über den Paragra- phen 7a immer noch nicht gesprochen. Zwar dürfen Die Arbeitgeber die Arbeiter nicht zwingen, m eine gelbe Gewerkschaft" innerhalb des Betriebes ein- zutreten und sie dürfen Arbeiter nicht wegen Zuge- Hörigkeit zu einer der allgemeinen @emert|d)a|ten ablehnen ober entlassen. Aber natürlich können sie Arbeiter wegen Faulheit unb Unfähigkeit ober we­gen schlechten Geschäftsganges entlassen, zudem ist die Frage immer noch nicht geklart, ob bie allge­meine Gewerkschaft für alle A r b e i ter bes Betriebes ober nur für ihre Mitglieder als verhandelnder Teil auftreten darf. Die große Zahl der sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten veranlaßte den letzten Kongreß, im Ium 1934, eine ergänzende Bestimmung anzunehmen, wonach bet Streikgefahr unter Aufsicht der Regierung m den Betrieben geheime Wahlen stattfinden sollen, in denen die Arbeiter entweder die Gewerkschaft ober einen Betriebsrat zu ihrem Vertreter wählen kön­nen, ohne daß die Mitgliedslisten ber Gewerkschas- ten den Arbeitgebern gezeigt zu werden brauchen. Auch das ist keine Endlösung, denn nun verlangen die Gewerkschaften, daß sie für alle Arbeiter eines Betriebes sprechen dürfen, auch wenn sie nur die Mehrheit der Stimmen erhalten haben. Im Auto­mobilstreik hat sich Präsident Roosevelt gegen die Gewerkschaften gewandt und entschieden, daß die Minderheitskandidaten ebenfalls mitoerhandeln bür- fen; es hat aber den Anschein, als ob das traditio­nelle amerikanische System, wonach die absolute Mehrheit entscheidet, künftig allein zur Anwendung kommen wird.

Heber die Auswirkungen der I^IK^.« Gesetzgebung sind Bücher geschrieben und zahllose Reden gehalten worden. Es war ein Experiment, bei dem man vielleicht die Theorie zu viel und die mensch­liche Seite zu wenig berücksichtigt hat. Es entstand ein bürokratisches Ungeheuer mit Hunderten von Statuten, mit Zweifeln über alle möglichen Einzel­heiten, mit praktischen Schwierigkeiten, mit Um­gehung der Statuten auf alle mögliche Art, mit andauernder Unsicherheit und daraus folgender Un­zufriedenheit. General Johnson, der im Welt­krieg die Rekrutenaushebung organisiert hatte, fand sich diesmal einem viel komplizierteren und delika­teren Problem gegenüber als der Auswahl von jungen Soldaten unb ihrer Überweisung in Rekru­tenlager. Er versuchte es, wie bamals, mit wilben Reden und kräftigen Flüchen, aber einen so ge­waltigen Apparat wie die amerikanische Wirtschaft kann man nicht damit regieren, daß man die In­dustriellenNeandertaler" nennt und die Arbeiter

Um von ihren Anhängern überhaupt noch ernst genommen zu werden, verlangen die Status-quo- harteien die sog. zweite Abstimmung. Eine zweite Abstimmung aber widerspricht dem B ertrag. Niemals war es die Absicht der Ver- ailler Konferenz, die Zukunft des Saargebiets von )er zufälligen Innerpolitischen Situation In Deutsch­land oder in Frankreich abhängig au machen. Deutschland erwartet daher vom Völkerbund eine eindeutige ÄlarStellung des Begrif- es Status quo, eine Klarstellung, die jede

Verschiebung der Fragestellung auf innerpolitisches Gleis ausschließt und die gleichzeitig jedem Abstim- menben zur Kenntnis bringt, daß diese Abstim­mung ein für allemal endgültig ist, weil eine zweite Abstimmung gegen den Versailler Ver­trag verstößt unb theoretisch eine unendliche Kette von Abstimmungen zur Folge haben könnte.

Ein Status-quo-Saargebiet, betonte (Bauleiter Bürckel mit Nachdruck, ist nicht nur das Hin­dernis für eine deutsch-fr anzö- fischeVerständigung.es wäre nicht zu­letzt ein ständiger Gefahrenherd für die nationalpolitische Einheit der französischen Ration selber. Anhänger des Status quo sind in der Hauptsache die aus Deutschland ausge- wanderten marxistischen und kommu­ni st ischenAnführer. Diese erstreben ein Aktionszentrum im Herzen Europas! Sie er­streben ein sicheres Asyl, von dem aus sie die beiden Rachbarvölker mit ihren inter­nationalen kommunistisch-marxistischen Ideen verseuchen möchten. Ein Status-quo-Soar- gebiet wäre nicht der Sieg Frankreichs über Deutschlands das wäre der Sieg des inter­nationalen Bolschewismus gegen­über allen europäischen Staaten, die als völkische und nationale Einheiten im Internationalismus der Kommunisten den Tod­feind ihrer Staatsverbände fehen.

Die Träger bes Status-quo-(Bebanfens im Saar­gebiet bestehen aus zwei Gruppen: Aus ben mar­xistischen N e st b e st ä n b e n , bie geführt wer­ben von ben letzten spekulativen Repräsentanten bes Marxismus, bie ihr eigenes Gewissen ober in ben meisten Fällen bas Gewissen bes Staatsanwaltes zu Emigranten werben ließ; zweitens aus einer Handvoll Menschen, bie Deutschland ihr Be­kenntnis verweigern aus angeblich k o n f e s s i o - nell-religiöser Sorge, tim diese Emigranten besorgte Ausländer fragen immer wieder, was nach der Rückgliederung aus ben (Emigran­ten würbe, die sich im Saargebiet aushielten. : Darauf gibt es nur eine Antwort: Wir wünschen ; unserem deutschen Saaroolk nach löjähriger Iren* : nung keinen Tag länger diese Land - > plage der Gesinnungslosigkeit. Wir I werden dafür sorgen, daß diese Menschen keine 1 Möglichkeit haben, auf deutschem Boden die Füh* rer fremder Staaten oder die des eigenen Landes i meuchlings niederzuknallen, um so einen Welt- brand legen zu können. Unb schließlich: Alle Ernt- i granten unb erst recht bie Summe ihrer Hetzen und Verleumdungen gegen Deutschland machen i diese Leute für uns nicht so wertvoll als daß wir ihretwegen auch nur bie leiseste Verstimmung in einer frieblichen Entwicklung aufkommen lassen. (Bauleiter Bürckel sprach bann über die, die ihren : Einsatz für den Status quo konfessionell mo­tivieren. Er wie» auf die Zeit hin, in der die

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