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Wettervoraussage.

MÖBEL

| Mietgesuclie~| [Stellengesuche]

Rödgen (Gießener Straße 9), Gießen, Bonn, den 16. Dezember 1934.

Die Beerdigung findet am Dienstag. 18. Dezember, nachm. 2 Uhr statt.

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Sprechstunden der Redaktion.

11.30 bis 12.30 Ahr, 16 bis 17 Uhr. Samstag nachmittag geschloffen.

[Stellenangebote

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Mädchen oderHauotochter zur Aushilfe für 5-6 Wochen, bei Eignung evtl, für üauerd gesucht. Vorzustellen mit Zeugnissen am 19.Dez.zw.15 u. 18Uhrb.Dr.Gail in Gießen,Bahn­hofstr. 71II. 7424D

leugnet der Verbrecher hartnackig, außer der Er­mordung der Grace Budd noch weitere Verbrechen begangen zu haben.

Aufgedeckter Turfschwindel. Ein Pferd läuft unter falschem Namen.

Bei dem letzten Rennen in Mühlheim ist ein Schwindelmanöver aufgedeckt worden. Bei dem Zimmermann-Rennen wurde u. a. eine Stute gestartet, von der sestgestellt werden konnte, daß sie unter falschem Namen lief. Bei dem Rennen spielte aber auch das vertauschte Pferd keine Rolle und konnte nur den vierten Platz be­setzen. Der geplante Schwindel war nicht von Er­folg begleitet. Die Oberste Rennbehörde hatte von dem Tausch schon einige Tage vor dem Rennen Kenntnis erhalten und hat mit Absicht den Be­trugsfall sich abwickeln lassen, um energisch gegen die in die Angelegenheit verwickelten Betrüger zum Nutzen des gesamten Rennsportes und des wetten­den Publikum einschreiten zu können. Gleichzeitig mit der Beschlagnahme des Pferdes wurde zu­gunsten des auf den 5. Platz eingekommenen Pfer­des gegen die auf den vierten Platz eingelaufene Stute von feiten der Obersten Behörde Protest ein­gelegt. Die Untersuchung des Falles wird mit größ­ter Energie betrieben. Es dürfte erwiesen sein, daß kein aktiv am Rennsport Beteiligter dabei seine Hand im Spiel gehabt, daß vielmehr eine Clique von Außenseitern das Schwindelmanöver ausge­führt hat.

Französischer Abgeordneter lot aufgefunden. Opfer einer Gasvergiftung.

Der der radikalen Linken angehörende franzö­sische Abgeordnete Chamooux, der seit einem Monat in einem Pariser Hotel wohnte, wurde jetzt vom Hotelbesitzer tot in seinem Bett aufgefunden. Im Zimmer war starker Gasgeruch zu verspüren. Die ersten polizeilichen Ermittlungen deuten dar­auf hin, daß der Abgeordnete das Opfer zufällig ausströmender Gase aus dem Heizofen des Badezimmers geworden ist. Auf dem Schreibtisch lag noch der Entwurf zu einer Rede, an deren Vor­bereitung der Abgeordnete gearbeit hat, bevor ihn der Tod ereilte.

Ende März 1934 wurde vom Verlag einer nicht­nationalsozialistischen Zeitung in Oberhausen gegen den Verlag eines nationalsozialistischen Blat­tes in Essen eine Klage wegen unlaute­ren Wettbewerbs angestrengt. Die Essener Zeitung hatte einen Kontrollbeamten eingestellt, mit der Aufgabe, die abgesprunge­nen Bezieher aufzusuchen; dieser Kontrollbeamte übte zugleich eine Werbetätigkeit aus, indem er den Leuten deutlich zu verstehen gab, sie selbst, der Mann oder der Sohn, könnten ihre Arbeits- [teile verlieren, oder auch die Rente sei in Gefahr, wenn das nationalsozialistische Blatt nicht abonniert werde.

In erster Instanz vor dem Landgericht Duisburg- Hamborn wurde die Klage der Oberhausener Zei­tung abgewiesen mit der Begründung, die katholische Presse" sei überflüssig; die Klägerin habe sich selbst unlauterer Werbemethoden bedient, insofern liege also Notwehr vor. Das Oberlan­desgericht Düsseldorf dagegen hat im Wege der einstweiligen Verfügung sowohl gegen­über dem Koutrollbeamten als auch gegenüber dem beklagten Verlag die weitere Anwendung der beanstandeten Werbemethoden unter Androhung von Geldstrafen untersagt. Der Verlag des nationalsozialistischen Blattes hatte u. a. den Einwand erhoben, daß sein Werber gar nicht zu Wettbewerbszwecken, sondern ausstaats­politischer Notwehr" gehandelt habe. Der Verlag sei kein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Wettbewerbsrechts, und die Anordnung der Reichsprefsekammcr über unzulässige Werbemethoden dürfe deshalb keine Anwendung finden, weil sie sonst zum Schutze einesgetarnten Zen­trumsorgans" mißbraucht rxürde. Auchpersönliche Notwehr" des Werbers liege vor, denn beim Miß­erfolg seiner Tätigkeit würde sein Arbeitsplatz in Gefahr geraten. Das Gericht hat demgegenüber öffentliches Amt und geschäftliche Tätigkeit, poli­tischen Kampf und wirtschaftlichen Konkurrenzkampf im Pressewesen gegeneinander abgegrenzt. Das Schriftleitergesetz habe die Presse zwar zum Träger öffentlicher Aufgaben gemacht, aber der Träger

|ia) zur Zeit noch über Frankreich, der Ml sowie im Mittelmeergebiet geltend. Im OfaJ ist ein neuer Sturmwirbel in Entwicklung 3 baut sich zunächst ein flaches Zwischenhoch aij auch für unser Wetter maßgebend sein wird.

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selbst sei nur der Schriftleiter, welcher privatrechtlich Angestellter des Z e i t u n g s u n Ler­ne h m e n s bleibe, dessen rein wirtschaftliche Tätig­keit nach wie vor eine gewerbliche sei. Auch beim Zeitungsverlag sei eine Grenze zwischen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, also der politischen und kulturellen Arbeit, und der rein geschäftlichen Tätigkeit zu ziehen. Zur letzteren gehöre d i e Arbeit der Bezieherwerber, bei denen der Wettbewerbszweck auch dann nicht aufgehoben werde, wenn politische Seroeggrünbe mitbestimmend seien. Die Situation werde ja illustriert dadurch, daß der Werber sich selbst in diesem Falle auf Notwehr" berufe, weil er seinen Arbeits­platz habe erhalten wollen.

Das Urteil hebt hervor, daß nach Anordnungen der Reichspressekammer eine Verpflichtung zum Bezug bestimmter Zeitungen nicht zulässig sei, msbesondere nicht durch Anordnungen oder Befehle. Die Werber dürften auch keinerlei un­wahre Behauptungen aufstellen und nicht zur Abbestellung eines anderen Blattes auffordern.Dem Werber ist untersagt, in irgendeiner Hinsicht auf den zu werbenden Bezieher einen Zwang oder Druck auszuüben, insbeson­dere dürfen nicht irgendwelche Nachteile, z. B. persönlicher, wirtschaftlicher, beruflicher oder sonstiger Art für den Nichtbezieher einer Zeitung oder Zeitschrift angedroht werden ..." Danach sind jene Fälle zu beurteilen, in welchen der Werber zu bedenken gibt, ob nicht Schwierigkeiten bei der Erhaltung des Arbeits­platzes entstehen könnten oder ob die Rente nicht in Gefahr gerate. Zwischen den nationalsozialistischen Zeitungen und den anderen sei kein Unter­schied in der Gleichberechtigung er­laubt:Mit der »Schaffung der Reichspreffekam- mer hat der nationalsozialistische Staat das deut­sche Zeitungswesen befriedet. Diesen Rechtsfrieden genießen nicht nur die nationalsozialistischen Partei­organe, sondern alle deutschen Zeitun­gen ... Diese Gewährleistung des innerpolitischen Rechtsfriedens im deutschen Pressewesen schützt jede auf diese Art durch einen Hauptschriftleiter ge-

TREFZGER-MDBEL / Frankfurt a

Große Friedberge

f-teme entschlief nach einem segensreichen Leben meine innigst- geliebte brau, unsere treusorgende Mutter, Großmutter und Ur­großmutter

Sybille Löwenstein, geb. Schul

im Alter von 81 Jahren sanft dem Herrn.

Die trauernden Hinterbliebenen: Heinrich Löwenstein und alle Angehörigen. Wieseck, Mühlhausen (Thüring.), Wetzlar, den 15. Dezember 1934. Die Beerdigung findet am Dienstag, dem 18. Dezember, nach­mittags 3 Uhr, vom Sterbehause Alicenstraße 52 aus statt.

Aussichten für Dienstag: VielfoS >. stig oder neblig, sonst im wesentlichen trode- zeitweilig aufheiternd, für die Jahreszeit no4 Windrichtung veränderlich.

Aussichten für Mittwoch: Voro^ lief) wieder zunehmende Unbeständigkeit.

Lufttemperaturen am 16. Dezember: mitto; Grad Celsius, abends 6,1 Grad; am 17. Dez^L morgens 6,5 Grad. Maximum 6,9 Grad, Mj^ 4,7 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tie», 16. Dezember: abends 5,5 Grad; am 17. morgens 5,5 Grad Celsius.

fetzmäßig geleitete deutsche Zeitung vor einen » Ligen innerpolitischen Kampfmaßnahnien eines Berufsgenossen und gibt ihr insoweit Gleichberechtigung vor Gesetz und Gericht" v eine Zeitung sich etwa gesetzwidrig verhalte dasSchriftleitergesetz" oder aber auch- » setz gegen die Neubildung von Parteien" Staate ausreichende Handhaben, um zu beseitigen. Unlauterer Wettbewerb ab?^ kein erlaubtes Mittel zur Beseitiou^ * meintlicher Mißbräuche.

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Der zum Ende der Vorwoche bei Irland li,... Sturmwirbel hat sich ostwärts weiter bewem aber rasch aufgefüllt. Einige Reststörungen 1 sich zur Zeit noch über Frankreich, der '

Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm La«, Verantwortlich für Politik: Dr. Friedrich W. &, für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot, für den üSj Teil: Ernst Blumschein. Anzeigenleiter: Hans £ verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: D > Kümmel. DA. XI. 34: 11500. Druck und ir- Brühl'sche Universitäts-Buch- und SteindriL-

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Bekanntmachung.

£>ie Ausgabe der Brennstoff-Bezugsscheine (zweite Rate) für die Bezieher von Arbeitslosen- und Krisen­unterstützung sowie für verschämte Arme erfolgt am Mittwoch, dem 19. Dezember 1934, für die Buch­staben AK,

Donnerstag, dem 20. Dezember 1934, für die Buchstaben LZ

in der Zeit von 15 bis 17 Uhr in dem Hause Lonn- straße 2 (Erdgeschoß, Schalterraum).

Gießen, den 13. Dezember 1934. 7418D

Städtisches Wohlfahrtsamt.

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Walter Stöver Bad-Nauh.a.G.

Mein herzensguter Mann, unser lieber Bruder, Schwager, Onkel u. Pate

Wilhelm Jost

ist im Alter von 57 Jahren nach längerem Leiden heute nacht seinen

vor kaum drei Wochen heimgegangenen Schwiegereltern in die Ewig­keit nachgefolgt.

Marie Jost, geb. Brück

Heinrich Jost

Wilh. Kraushaar und Frau Kath., geb Jost,

nebst Sohn

Kaspar Jost und Familie

Marg. Muth, geb. Jost, nebst Kindern

Ludwig Jost und Familie Georg Jost und Familie Christoph Balser und Familie.

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Allen denen, die uns beim Heimgang von

Frau Marie GutjahrWwe. ihre Anteilnahme bewiesen haben, sagen wir auf diesem Wege herzlichen Dank.

Für die Hinterbliebenen: Justus Formhals

Großen-Linden, den 17. Dezember 1934.

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Aus einem arbeitsreichen Leben wurde gestern morgen ganz plötz­lich und unerwartet unsere innigstgeliebte, unvergeßliche, treu­sorgende Mutter

Frau Marie Kirschbaum Wwe.

im Alter von 55 Jahren in ein besseres Jenseits abgerufen,

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Georg Kirschbaum.

Gießen (Wolkengasse 23), 17. Dezember 1934.

Die Beerdigung findet am Dienstag, dem 18. Dezember, nachmittags 2y2 Uhr auf dem Neuen Friedhof statt.

von bleibendem