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holtwerden bevorstehen kann.

Werk der Schaffung einer ein-

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In unserem früheren Artikel hatten wir auch heitlichen und großzügigen Verkehrsregelung voll-

bereits die

bestimmt die Ausführungsanweisung, daß F u ß -

Neugestaltung des Vorfahrtsrechts

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den für sie' bestimmen Verkehrs- erörtert. Danach hat grundsätzlich die Vorfahrt, Erzielung einer guten Verkehrsordnung beizutragen.

Radfahrwege

wege,

wer von rechts kommt. Kraftfahrzeuge und durch I

Wie in der Presse bereits mitgeteilt wurde, hat

dem Gebiete der Leibesübungen ermöglichen, wie

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Das SA.-Sportabzeichen wird nicht, wie das

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Vorschriften über das Verhalten im verkehr.

Sie geht dabei von der zentralen Stellung der in § 25 der Reichs-Straßenoerkehrs-Ordnung enthal­tenen Grundregel aus, auf die wir bereits in un­serem früheren Artikel hingewiesen haben. Diese Vorschrift macht es jedem Teilnehmer am Verkehr zur Pflicht, sich so zu verhalten, daß er keinen an­deren schädigt oder, soweit vermeidbar, behindert

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ergänzende Bestimmungen zu den in der Reichs- Straßenoerkehrs-Ordnung enthaltenen

uns heute im nationalsozialistischen Deutschland eigenen Elan bereits vorbildlich durchgeführt wurde.

dergleichen l... --------

arten allein Vorbehalten sind und der übrige Ver­kehr hiervon ausgeschlossen ist. Den Führern von Fahrzeugen aller Art ist zur Pflicht gemacht, die Geschwindigkeit so einzurichten, daß sie nötigenfalls rechtzeitig anhalten können. An Haltestellen von Straßenbahnen muß der Führer eines Fahrzeuges für den Fall, daß die Fahrgäste auf seiner Fahrbahn ein- und aussteigen müssen, lang­sam und in angemessenem Abstand fahren, notfalls auch anhalten. 'Warnungszeichen dürfen nur,

Näheres-.(Zstgen- Heim-Ausstellg. Meßen, Selters-

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ses Abkommen ist außerordentlich begrüßenswert, wird es doch nunmehr auch die Erfassung des

Gerade in Hessen ist der Geist zu einer Ver­breiterung der deutschen Leibesübungen auf das allerbeste vorbereitet. Wie bereits durch die Einführung der Turn- und Sportpflicht bei der Beamtenschaft begonnen wurde, so kann nun­mehr bei allen übrigen Berufszweigen der gleiche Weg beschritten werden.

Trotzdem der Bauernstand schon durch seinen Beruf eine körperliche Betätigung aufzuweisen hat, wie kein anderer. Berufszweig, so ist doch deutlich

Reichssportabzeichen durch eine Leistungsprü- fung allein erworben, sondern der Bewerber muh, um zur Leistungsprüfung zugelassen zu werden, eine gewissenhaft verbrachte Trainings­zeit bestimmter Dauer nachweisen.

Diesem Training kann er bei einem kostenlosen Lehr­gang auf einer der modernen Sportschulen oder Sportlager des Chefs des Au^vildungswesens ob­liegen, er kann aber auch falls berufliche Hinder­nisse auftreten, an seinem Wohnort einer Gelände-

er, so heißt es wörtlichohne große Bedenken in der offiziellen Gaumannischaft verwendet werden

Reu ist jedoch, daß beim lleberholen

der nächsten Um­gebung Gießens wird zuml.Nov. gesucht.

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Lippert hat sich in der^aum'nnschast bewährt.

In der jüngsten Ausgabe der amtlichen Sport« rundschau beschäftigt sich ein berufener Mitarbeiter eingehend mit dem Spiel der Gaumannischaft der Gaues Nordhessen gegen die Mannschaft Les Gauer Mitte, das am Sonntag in Bleicherode ausgetragen wurde. Wir berichteten bereits kurz darüber. Den

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Leibesübung verhindert werden kann.

Es wird deshalb die Aufgabe einer geschickten Organisation und Werbung fein, Wittel und Wege zu finden, um die Bauernschaft besonders in den Wintermonaten zu einer regelmäßigen Leibesübung heranzuholen.

Mag vielleicht die Landbevölkerung (Bauerntum) diesen Bestrebungen anfangs innerlich zurückhaltend gegenüberstehen, der Erfolg wird auch hier auf die­sem Gebiete dem nationalsozialistischen Wollen und Streben im Sinne des Reichssportführers und des Reichsbauernführers recht geben.

Deshalb ergeht jetzt schon der Ruf:Bauer, treibe Leibesübungen!"

Der Unterbeauftragte des Reichssportführers für die hessischen Teile der Gaue XII und XIII Gez.: Löwer.

Hauptschrifttester: Dr Friedrich Wilhelm Longe. Verantwortlich für Politik: Dr. Friedrich W. Lange, für Feuilleton: Dr. Hans Thynot. für den übrigen Teil: Ernst Blumschein. Anzeigenleiter: Hans Beck, verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. DA. IX. 34: 10 600. Druck und Verlag: Brühl'jche Universitäts Buch- und Steindruckerei R Lange, K.-G., sämtlich in Gießen.

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endet. Sache jedes einzelnen ist es, durch genaue Befolgung der Verkehrsvorschriften das feine zur

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werden soll, hinsichtlich der

Verteilung des Verkehrs auf den Straßen

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kann". Das bedeutet eine große Anerkennung für densympathischen Sportler.

Kunst und Wissenschaft.

Oesterreichische Ehrung für Kammerfängerin Lotte Lehmann.

Der österreichische Bundeskanzler Dr. S ch u schnigg überreichte der Kammersängerin Lotte Lehmann in Wien das Goldene Ehren« zeichen für ihre besonderen Verdienste um das Musikleben Oesterreichs.

Wettervoraussage.

Die Störungstätigkeit hat sich wieder rückwärts entwickelt, wobei ein Wirbel über Dänemark ent* standen ist. Verbreitete Niederschlagsfelder ziehen von Westen heran, so daß auch bei uns sich das Wetter unfreundlich und regnerisch gestalten wird.

Aussichten für Donnerstag: Unfreund« lich und naßkalt, meist bewölkt und zeitweise Nieder« schlüge.

Lufttemperaturen am 16. Oktober: mittags 9,8

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Genaue Anweisungen sind ferner gegeben für das, Aufstellen von Fahrzeugen (Parken). Es ist ver-; boten, an engen Straßenstellen und in scharfen Straßenkrümmungen, sowie auf Gleisen von Schie­nenbahnen; das Parken ist weiter untersagt in einer geringeren Entfernung als zehn Meter vor oder hinter Kreuzungen oder Einmündungen von Straßen und in einer geringeren Entfernung als fünf Meter vor oder hinter den Haltestellen öffent-' licher Verkehrsmittel; endlich ist es verboten an Verkehrsinseln und vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken.

Das Anfahren und hallen von Fahrzeugen ist grundsätzlich nur auf der rechten Seite der Fahr­straße gestattet. Den Führern von Kraftfahrzeugen ist es noch zur besonderen Pflicht gemachte beim Verlassen des Kraftfahrzeug die nötigen Maß­nahmen zu treffen, um Unfälle oder Verkehrsstö­rungen und unbefugte Benußung des Fahrzeugs zu verhindern. In ähnlicher Weise ist der Führer eines Fuhrwerks verpflichtet, ein bespanntes Fuhr­werk nicht längere Zeit unbeauffidjfmt stehen zu lassen; auch darf ein unbespanntes Fuhrwerk bei Dunkelheit und starkem Nebel nur bann auf der Straße stehen, wenn die Deichsel hochgeschlagen, ab­genommen oder an der Spitze beleuchtet ist. Aus den

Bestimmungen für Radfahrer

ist hervorzuheben, daß das Anhängen an andere Fahrzeuge verboten ist, ferner das Nebeneinander­fahren, wenn der Verkehr dadurch behindert wer­den kann. Auch das Anhängen von Handwagen an Fahrräder, eine hie und da zu beobachtende Um

Mit dem Erlaß dieser Ausführungsanweisung ist das verdienstvolle Werk der Schaffung einer ein«

Schließlich sind noch einige Bestimmungen über die Beleuchtung von Fahrzeugen, Zügen und ge« schlossenen Abteilungen, ferner über Personenbe­förderung und herausragende Ladungen gegeben, die jedoch, abgesehen davon, daß nunmehr auch geschlossene Abteilungen bei Dunkelheit oder starkem sein müssen, keine wesentlichen seitherigen Rechtszustandes ent-

Die neue Reichs-Siraßenveitehrs-Ordnung

Sie Ausführungsbestimmungen.

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der Eingeholt- oerpsiichtet Ist. zu erkennen zu geben. bah er bereit ist. sich überholen zu [affen Sie Aus- führungsanweisung bemerkt hierzu, daß dies durch ein Zeichen mit der -and oder mit einer mecha­nischen Vorrichtung geschehen kann, daß es aber auch genügt, wenn durch deutliches Einhalten der

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Oer Sinn des SA-Sportabzeichens

E n Auszug aus den Prüfungsbestimmungen.

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der Reichssportführer von Tschammer und soweit"''wirklich erforderlich,' gegebenwerden: siegst en mit dem Reichsbauernführer Walther müssen aber anderseits gegeben werden, wenn durch Darr6 ein Abkommen über die gemeinsame För- das Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer gefährdet derung der körperlichen Ertüchtigung werden. Besondere Vorsicht ist bei Ein- u n b b e s Jh? u t j d) e n JB a u e r n t_um 5 getroffen. jDie= Ausfahrt von Fahrzeugen in ein Grunbstück s '***

oder aus einem solchen zu beachten; hier ist der wird es doch nunmehr auch die Erfassung des Führer jedes Fahrzeugs verpflichtet, die zur Siche- Bauernstandes zur regelmäßigen Betätigung auf rung des Verkehrs nötigen Maßnahmen zu treffen, dem Gebiete der Leibesübungen ermöglichen, wie z. B. sich durch Hilfsstellung einer weiteren Per- dies auf zahlreichen anderen Gebieten^ mit^ dem fon darüber zu vergewissern, ob die Fahrbahn frei ist, auf die das Fahrzeug gebracht werden soll.

Körperliche Erlöchligung des Bauerntums

An die hessische Bauernschast!

"°W° bereits in unf-r-r früheren Abhandlung über das neue Derkehrsrecht erwähnt wurde, ist hinsicht­lich des Ausweichens, des Embiegens m andere nu, v.. nn hpHi fptfhmaen

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(Schluß aus Nr. 241 desGießener Anzeigers".) I fitte, sowie das Führen von Pferden ober Der zweite Teil der Ausführungsanwelsung bringt Dom fahrenden Fahrrad aus, ist letz au . . - - untersagt.

Die Fußgänger

sind angewiesen, die Fahrbahn und Radfahrwege auf dem kürzesten Wege und ohne Aufenthatt^ überschreiten. Sind an Kreuzungen die Uebergange bezeichnet, so sind ausschließlich diese zu benutzen Ferner ist bei Straßenbahnwagen das Auf- und Abspringen während der Fahrt ausdrücklich ver-

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Die SA - Gruppe Hessen teilt mit: | . , ,

Erst neun Monate sind seit der Schaffung des gen ins Gedächtnis zu rufen.

SA.-Sportabzeichens vergangen, und schon ist die i Zahl der bisher verliehenen Abzeichen weit über I das erste Hunderttausend hinaus und erreicht fast das zweite. Dabei muß bedacht werden, daß in den ersten Monaten der riesige Organisationsapparat, noch nicht fertig war, daß Prüfer und Lehrer, also die Träger der goldenen und silbernen Abzeichen, | erst in Sonderkursen herangebildet und allenthalben Schulen und Sportlager errichtet werden mußten. Jetzt, da diese Vorbedingungen erfüllt sind, kann die Arbeit auf ganz breiter Basis ausgenommen wer­den, und es ist daher interessant, die markantesten

Keine Ursprungs­zeugnisse, ondem nur Zeugnis ab'diriften vem Be werbungsichre iben bei legen! Lichtbildei undBewerbungsunler agen müflen zur Ber meidung von Verlusten auf der Wüd'elte Wa­rnen und Anschrift bei Beweibers kragen!

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Maschinenkrast getriebene Schienenfahrzeuge haben aber jetzt die Vorfahrt vor allen anderen Verkehrs« teilnehmern. Die Ausführungsanweisuna macht den Führern der so bevorrechtigten Kraftsahrzeuae und Schienenfahrzeuge jedoch zur Pflicht, diese Bevor« rechtigung nicht zu mißbrauchen und dadurch eine Behinderung der langsameren Verkehrsteilnehmer herbeizuführen. So besteht z. B. ein Vorfahrtsrecht für ein Kraftfahrzeug nicht mehr, wenn ein lang­samerer Verkehrsteilnehmer sich bereits im Bereich der Kreuzung befindet, während sich das Kraft­fahrzeug erst der Kreuzuna annähert. Ausnahmen von der eben bezeichneten Regelung des Vorfahrts­rechts werden durch amtliche Verkehrszeichen kennt­lich gemacht; solche Zeichen sind:Dorfahrtsrecht achten" oderHauptverkehrsstraße" oderStraße erster Ordnung". Erneut sei oemerkt, daß die neue Regelung des Vorfahrtsrechts entgegen den sonsti­gen Bestimmungen der neuen Straßenverkehrsord­nung erst am 1. Januar 1935 in Kraft tritt; bis dahin gilt die seitherige Regelung.

Die Verkehrszeichen

(Verbotstafeln ufro.) sind durch die Ausführungs­anweisung zum Teil sehr viel anschaulicher gestaltet worden. Bis zur Aufstellung der neuen Verkehrs­zeichen sind selbstverständlich die jetzt noch vor­handenen zu beachten.

sportarbeitsgemeinschaft beitreten, der sogenannten GAG. Es ist nur zu natürlich, daß der umfang« reiche Lehrstoff sich in der völligen Abgeschlossenheit eines Lagers ober einer Schule schneller und leich« ter bewältigen läßt; auch dürfte, besonders für den jungen Menschen, ein mehrwöchiges Zusammenleben mit Altersgenossen aller Stände ein Erlebnis be« deuten. Wo es sich also ermöglichen läßt, fei der Besuch beim abgeschlossenen Gemeinschaftslehrgang dringend empfohlen.

Das SA.-Sportabzeichen ist für die gesamte beut« sche Jugend geschaffen, wird also nicht nur an SA.« Männer verliehen, sondern jedem jungen Deutschen, der rassisch und weltanschaulich den Bedingungen des neuen Staates entspricht.

Das Abzeichen ist fein Orden, sondern ein Leistungsabzeichen, es legt einem Bewerber Pflichten auf und kann ihm wieder entzogen werden, wenn er diese Pflichten vernachlässigt! Zu diesen Pflichten gehört ein würdiges Auf­treten in der Oeffentlichkeit und die Verpflich­tung, feinen Körper durch einfache, nützliche und natürliche Leibesübungen spart- und marschfähig zu erhalten.

Keineswegs ist der Sinn des Abzeichens Höchst« leistungen zu erzielen und Spitzenkönner zu züchten. Vom Bewerber um das SA.-Sportabzeichen wird daher kein Sportspezialistentum verlangt, sondern ein vielseitig durchgebildeter Körper, der das leisten kann, was ein junger und gesunder Körper leisten muß. Die Leistungsprüfungen sind daher klar und logisch aufgebaut. Sie bestehen in der Hauptsache aus den Hebungen: Lauf, Sprung, Stoß, Weit- und Zielwurf, Marsch, Kleinkaliberschießen sowie Zu« rechtfinden und Bewegen im Gelände. Wer bas SA.-Sportabzeichen erworben hat, ber hat sich in das Buch der deutschen Volksgemeinschaft ringe« schrieben, der hat ft»in Teil beigetragen zum Aufbau eines gesamten Geschlechts von Männern.

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ober belästigt. Dir Ausführungsanweisung betont, .. öe5 Ausweichens, oes uariuicycn» m unuue daß diese Grundregel an die Stelle der vielen krähen und des Ueberholens an dem seitherigen seither bestehenden Einzelvorschriften getreten ist, Rechtszustand nichts Wesentliches geändert worden, die trotz ihrer großen Zahl doch nicht alle denk- <«../ -Z Lx«* h6 hpim baren Derkehrsvorgänge erfassen konnten und wegen ihres Umfanges auch nicht volkstümlich waren. Ins­besondere ist darauf hingewiesen, daß die im Kraft- fahrzeugverkehr seither bestehenden Erfordernisse über die gehörige Vorsicht, die angemessene Ge­schwindigkeit, die rechtzeitige Abgabe von Warnungs­zeichen und die Rücksichtnahme auf gefährdete Men­schen und Tiere nicht etwa mit dem Außerkraft- x:' r;*

gür bie mtotiqften Säue sind in ber Au-süh. einzuhalten, nur noch für Unübersichtliche Streun rungsanmeifung bann noch Erläuterungen gegeben, I gilt Die uhrungsanwesiung betont hierzu für die allgemein Interesse bestehen dürfte und aber, daß jedenfalls immer dann die rechte Sette auf die daher im Folgenden näher eingegangen einzuhalten ist, roenn ein Slusroeidjen ober Neber-

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Grad Celsius, abends 5,6 Grad; am 17. Oktober: | Punkte der Ausführungs- und Prüfungsbestimmun- morgens 5,7 Grad. Maximum 9,9 Grad, Minimum --k 1 4,4 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am

116. Oktober: abends 7,4 Grad; am 17. Oktober:

zu erkennen, daß bei den Bauersleuten infolge, Ausführungen in ber ASR. fei entnommen, .daß ihrer gelbarbeiten und die dadurch bedingte em-; sich der Verteidiger der Spielvereinigung 1900, Lip« festige Körperanstrengung bereits in der frühesten . p^rt, der dem Gau durch den DFB. - Sportlehrer Jugend eine Verkrampfung der Muskulatur em- Leinberger vorgeschlagen war, sehr gut hielt und daß setzt, die einzig und allein durch eine geeignete - - - w 1 -

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gestorben im hohen Alter von 84 Jahren in Schotten

am 14. 10. 1934.

Der Gießener Wingolf

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gez. Heinrich Schneider (x X)(X X X) F.V. theoL