Einzelbild herunterladen

184- Jahrgang

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

Nr. 163 Erstes Blatt 184. Jahrgang lNontag, 16-Iull 1954

. ,. . , ____ Ä Annahme von Anzeigen

. . . 4kf. . . . EÄÄSESS

ssrgsss miAMAHA# llHAAiAAi*

MM- VJlvhvUvl «ClHlVlUvl 8M-

i?.ÄiÄü: VJ V

MM General-Anzeiger für Oberheffen MW

richten: Anzeiger Giehen v w 1 behördliche Anzeigen 6Npf.

gMn®Äin 11686 Druck und Verlag: vrühl'sche UnioersttStrvuch- und Steindruckerei «.Lange in Sieben. Schristleitung und SeschSfttftelle: Schulstrahe r M-ng-nabschiuff-Staffel8

Deutschland und die Politik der Pakte

bleibt dem Urteil des angeblich Angegriffenen über­lassen, so daß der politischen und militärischen Will­kür Tor und Tür geöffnet sind.

sWie unser H. W.-Mitarbeiter aus Kreisen des Auswärtigen Amtes weiter erfährt, ist Deutsch­land entschlossen, die Dinge sich organisch ent­wickeln zu lassen. Der britische Außenminister Sl- m o n glaubte im Unterhaus den Umstand Heraus­stellen zu können, daß die Grundlagen des Pakt­systems auf Gegenseitigkeit beruhen. Einerseits garantierten Frankreich und Rußland ihre beiderseitigen Grenzen; andererseits würden aber auch die Grenzen Deutschlands im Falle eines Beitritts sichergestellt. Wenn die Pakte Wirklichkeit werden würden, dürfte man eine allgemeine Abrüstungskonvention erwarten. Es wäre

dann zu hoffen, daß der deutsche Anspruch auf Gleichberechtigung eine vernünftige Verwirklichung finden könnte.

Stiftung eines Ehrenkreuzes für die Teilnehmer am Weltkrieg

f eji worden ist.

Durch das Ostlocarno, in dem Frankreich die Möglichkeit eingeräumt worden ist, überall da zu intervenieren, wo es im Osten Europas seine Interessen gefährdet sehen könnte, sowie auch durch den Einbau des Westlocarno- also des bisherigen eigentlichenLocarno"-Paktes in das Vertragswerk werden die Bestimmungen der Artikel 10 und 16 des Völkerbundspaktes praktisch beseitigt. Diese Abschnitte beziehen sich auf die Garantie der Grenzen der Unterzeichnerstaaten und auf die Mög­lichkeit von Sanktionen. Die von England bisher konsequent vertretene Auffassung, daß das Locarno- Abkommen keinesfalls durch irgendwelche zusätz­lichen Garantien erweitert werden dürfte, ist fal­len gelassen worden. In das ganze Vertrags­wert find die Interessen Rußlands ausgenommen worden.

Die französischen Paktpläne schließen geradezu unmögliche politische Verwicklungen in sich, deren Ausmaß noch gar nicht übersehen wer­den kann. Deutschland steht bekanntlich auf dem Standpunkt, daß Regionalbündniffe an sich keine Grundlage bilden können für die künftige Befriedung Europas. In unserer Politik Polen gegenüber haben wir den Beweis angetreten, daß selbst unüberbrückbar erschei­nende Gegensätze zwischen zwei Nationen be­reinigt werden können, wenn beide guten Wil­lens sind. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß solche zweiseitigen Vereinbarungen immer dann von Nutzen sein können, wenn sich nicht eine dritte Wacht als politische Gouver­nante dazwischen schaltet und sich das Recht anmaßt, beide Vertragspartner zu bevormun­den. Das französische System bricht radikal mit

dem fundamentalen Grundsatz der politisch­historischen Entwicklung, daß durch Bündnis­verträge und durch zweiseitige Vereinbarungen das Vertrauen der Staaten untereinander ge­festigt werden soll.

Barthous dreifache Paktsicherung geht nicht von Vertrauen als Voraussetzung aus, sondern vom allerhöchsten Mißtrauen jedes Staates gegen jeden anderen. So enthält das Ostlocarno nicht etwa die Formel, das im Falle von Verwick­lungen Verhandlungen aufzunehmen find, sondern es wird darin ohne weiteres angenommen, daß ein Staat den andern angreift und daß dann alle Staa­ten über den angeblichen Friedensstörer herzufallen haben. Die Definition des Angreifers

System des Unfriedens.

Don unserer Berliner Redaktion.

Am Donnerstag haben die englischen Botschafter in Berlin, Warschau und Rom drei P a k t - entwürfe überreicht, die während der Lon­doner Besprechungen die Zustimmung Eng­lands gefunden haben und die das praktische Ergebnis der Rundreise Barthous darstellen. Das Studium des Textes dieser drei Pakte beweist eindeutig, daß der französische Standpunkt sich Eng­land gegenüber durchgesetzt hat und daß es Barthou gelungen ist, einen völligen diplomatischen Sieg über seine Kollegen in London davonzutragen.

Die drei Pakte, die uns zur Kenntnis gebracht worden sind, befassen sich einmal mit der Frage des Ostlocarno, ferner mit dem russisch- französischen Bündnis und schließlich im dritten Vertragswert mit der Zusammen­fassung aller bisher aus dem Völkerbund her­aus geborenen verschiedenen Verträge mit den zukünftigen französischen Dertragsabsichten. Der Mittelmeerpakt ist uns nicht überreicht worden, weil man es offenbar nicht für notwendig hielt, Deutschland darüber zu informieren, da es nicht unmittelbar daran beteiligt ist.

Das gesamte Vertragswert enthält kein ein­ziges Wort über das Abrüstungspro- b l e m ; es enthält nur eine kümmerliche Andeu­tung, die auf Deutschlands Forderung auf Gleichberechtigung abgestellt ist. Es setzt als selbstverständlich voraus, daß Deutschland wieder in den Völkerbund eintritt. Der

Oie Memelländer werden mundtot gemacht.

Neuer deutscher Protest bei den Signatar­mächten.

Berlin, 15. Juli. (DNB.) Die deutschen Bot- schafter bei den Signatarmachten des Memelstatuts haben die Anweisung erhalten, die Machte auf die neuerliche Verletzung des Statuts

Das Ehrenkreuz wird nur auf Antrag verliehen. Der Antrag ist bis zum 31. TNärz 1 935 bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Ortspolizeibe­hörde zu stellen. Zur Antragstellung sind vorgeschriebene Vordrucke zu ver­wenden. Der Tag, von dem ab die Vordrucke zur Verfügung stehen, wird in den einzelnen Bezirken öffentlich bekanntgegeben wer­den. Vorher gestellte Anträge sind zweck- t o s und werden nicht erledigt. Nach dem 31. Wärz 1935 können Anträge nur noch berück­sichtigt werden, wenn der Antragsteller den begründeten Nachweis erbringt, daß ihm eine rechtzeitige Stellung des Antrags nicht mög­lich war. Dem Antrag sind die im Besitz des Antrag st ellers befindlichen

V e w e i s st ü ck e belzufügen.

Näheres darüber ist aus den Vordrucken ersichtlich. Besitzt der Antragsteller keine Beweisstücke, so stellt er den Antrag ohne sie. Die Unterlagen werden alsdann von amtswegen besorgt. Um das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, 'st bestimmt, daß Beweisstücke, die sich im Besitz von Behörden, Verbänden, Betrieben, Arbeitsstellen, Dereinlgun- aen und anderen Stellen befinden, dem Antrag­steller auf Wunsch auszuhändigen smd Es wird darauf hingewirkt werden daß diese Wunsche ! entgegenkommend und bereitwillig behandelt wer­den Den Kriegsteilnehmerverbänden, die über ein­schlägiges Material verfügen, bietet sich hier reiche Gelegenheit, ihren Mitgliedern die erforderlichen Beweisstücke an die Hand zu geben. Das Zen­tra l n a ch w e i s e a m t für Kriegerverluste und Kriegergräber und das Reichsarchiv, sowie deren Zweigstellen dürfen dagegen von dem An­tragsteller zur Beschaffung von Unterlagen nicht in Anspruch genommen werden. Gesuche dieser Art bleiben ausnahmslos unbeantwortet. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Durchführungsbestimmungen verwiesen.

Reichspräsident und Reichsregierung statten mit der Stiftung des Ehrenkreuzes den Millionen Hel­den, die in dem größten aller Kriege zum Schutz und zur Verteidigung oer Heimat in unerschütter­licher Treue und opferwilliger Todesbereuschast einer Welt von Feinden getrotzt haben, d e n Dank des Vaterlandes ab und erwarten, daß die den Beliehenen zuteil werdende Auszeich­nung Sinnbild und Ausdruck des Ge- löbnisses aller Volksgenossen werde, daß wie im Weltkrieg, so in aller Z u k u n f t über dem Schicksal des einzelnen das Wohl des ewigen deut- 'schon Volkes steht.

B e r l i n, 14. Juli. (DNB.) Amtlich wird mit-1 wie das Ehrenkreuz für Kriegsteilnehmer und be- geteilt: Der Herr Reichspräsident hat auf steht aus lackiertem Eisen. Vorschlag der Reichsregierung für alle Teil-'£~.....

nehmer am Weltkriege ein E -

men wäre.

Einen weiteren Beitrag zum Schicksal der französischen Pläne kann man in der amtlichen italienischen Erklärung der Agenzia Stefani erblicken, die der Ansicht ist, daß man den plan des Ostlocarno eigentlich emp­fehlen könnte, da er nach einer ursprünglich offenbar deutschfeindlichen Einstellung nach den Londoner Verhandlungen einen wesentlich an­deren Lharakter erhalten habe und man auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und der deutschen Gleichberechtigung aufbauen wolle. Es ist aber bei dieser amtlichen italienischen Haltung der eine Vorbehalt zu berücksichtigen, daß Italien n i ch t a n e i n e m O st l o c a r n o unmittelbar beteiligt ist. Es sind angesichts der italienischen Empfehlung des Paktes die gleichen Zweifel am Platze, ob der angebliche Standpunkt der Gegenseitigkeit prak­tisch und formell gegebenenfalls greifbare Wirk­lichkeit werden würde.

Man verweist an maßgebender Stelle darauf, daß doch offenbar Mittelmeer-Pakt Balkan-Pakt und Ostlocarno-Pakt eine deutlich fühlbare ein­heitliche Linie verfolgen. Der erstere durfte doch wohl auf eine Isolier u n g 3 t a 11 e n s hinzielen, der zweite scheint als Objekt B u l g a- rien ins Auge gefaßt zu haben wahrend der dritte endlich das unangenehme Gefühl erweckt, als ob man Deutschland einzukreisen beabsichtige. Diesen großen Gesichtspunkt muß man bei der Be- Handlung der Paktfragen immer wieder unter- streichen, um zu einer vorsichtigen Auffassung zu kommen. In dieser Beziehung hat sich Polen rme bemerkenswerte Zurückhaltung an den Tag gelegt, obwohl gerade dieses Land eigentlich nicht so sehr im Mittelpunkt der Verhandlungen steht. Man litt al o gut daran, die weitere Entwicklung an sich h - rank ° mm - n zu taffen und Borte. - und Nachteile für Deutschland kühl und sachlich M prüfen. Zunächst scheinen ine Nachteile für Deutsch land in einem solchen Maße zu überwiegen, daß man erst einmal feststellen muß was hinter den Kulis en gespielt werden soll und was man uns a l s G e g e n g a b e zu bieten haben wird.

Pacte General, den man als eine Art Dach-Ver- trag bezeichnen kann, ist aufs engste mit dem Dölkerbundspakt verkoppelt. Er sieht jedoch kei­neswegs etwa eine Reform des Völker­bundes vor, wie sie von Deutschland verlangt worden ist; er sieht auch nicht vor, in welcher Form eine faire Behandlung Deutschlands im Falle eines etwaigen Wiedereintritts gewährleistet würde; er bedingt keineswegs einen Wandel der bisherigen unhaltbaren Genfer Politik, sondern er ist aufgebaut auf der Voraussetzung, daß der Völkerbund in Zukunft ausschließlich e i n I n st r u- ment der französischen Politik dar­stellen wird.

Grundsätzlich muß festgestellt werden, daß die Gesamtheit der paktsyfteme die franzö­sische Hegemonie über Europa in politischer und militärischer Hinsicht garantiert; daß Europa von England und Rußland be­dingungslos an die stärkste Wililärmacht, Frankreich, ausgeliefert worden ist. Es ist nicht aus dem Werk ersichtlich, was Frank­reich England versprochen hat, um den völligen Systemwechsel in der englischen Kontinental­politik herbeizuführen. Klar ist nur eins: Eng­land zieht sich zugunsten Frankreichs aus dem Europageschäft zurück. Rußland deckt durch die Paktsysteme feine Westgrenze, um im fernen Ostasien freie Hand zu bekommen, und Frank­reich wird auf diese Weise der Herr Europas.

Das Hegemomekomplott, wie man das russisch- französisch-englische Paktsystem bezeichnen muß, geht über den ablehnenden Standpunkt zahlreicher europäischer Länder einfach hinweg. Es wird nicht danach gefragt, was außer Deutschland u. a. noch Polen, Italien und Finnland dazu zu sagen haben. Man kümmert sich nicht darum, was etwa die ge­nannten ober andere Nationen gegen den Eintritt Rußlands in den Völkerbund einzuwenden haben. Die Pakte stellen schlicht und einfach fest, daß die Aufnahme Rußlands in den Völkerbund b e s ch l o s-

In der Wilhelmstraße ist man der Ansicht, daß durch diese Auslegung d i e G e f a h r k e i - neswegs ausgeschaltet wird, die für Deutschland bei einem etwaigen Eintritt in die Paktsysteme zwangsläufig entstehen mühte, vor allem wird mit keinem Wort daraufzurückgekom­men, daß der Anspruch Deutschlands auf Gleich­berechtigung ja bereits im Dezember 1932 a fi­er tannt worden ist. Der Anspruch auf Gleich­berechtigung soll also noch einmal zu einem Handelsobjekt gemacht wer­den, anstatt als Voraussetzung an­erkannt zu werden. Die geographische Lage Deutschlands und die bisherigen Grundsätze der deutschen Politik stehen nach wie vor im Gegen­satz zu der Ansicht Sir Simons.

Höchst sonderbar und merkwürdig ist die di­plomatische Behandlung des Paktgeschäf­tes durch die drei federführenden Mächte gewesen. Gut unterrichtete Kreise des Auswärtigen Amtes weisen auf die eigenartige Tatsache hin, daß vor einiger Zeit g u e r ft der französische Bot­schafter beim Reichsauhenminister Freiherrn von Neurath Vorgesprächen und darauf hingewiesen hat, daß demnächst ein russischer V o r - schlag zu einem Ostlocarno-Pakt zu erwarten sei. Einige Zeit Später machte der russische Außenkom- missar Litwinow einen Besuch beim Auswärti­ge Amt und gab bekannt, daß demnächst der ranzösische Botschafter den Plan eines Ostlocarno-Paktes vortragen würde, und atn Don­nerstag schließlich besuchte der englische Bot­schafter Sir Eric Phipps den Leiter der deutschen Außenpolitik und unterbreitete ihm ein ganzes Paket von Papieren, die er als das Ergebnis von Verhandlungen über das Pro - blemregionalerPaktsysteme bezeichnete.

Vorher schon hatten sich einige der interessierten Mächte zuerst mit England und dann mit Italien in Verbindung gesetzt, um deren Stellungnahme zu den Plänen sestzustellen. Erst als man dort auf eine grundsätzliche Ab lehnung zusätzlicher Ga­rantien stieß, hat man dann den e g u nmi t - telbarer Fühlungnahme mit Deutschland beschritten. Dieser verschwommene Wirrwarr von einander widerstreitenden Derhandlungsoersuchen und diplomatischen Schritten berührt zum minde­sten eigenartig und läßt nicht das Gefühl aufkom­men, als ob man bereits zu einer völligen lieber- einftimmung in den verschiedenen Fragen gekom-

tragen.

6.

Das Ehrenkreuz wird auf Antrag ver­liehen. Dem Beliehenen wird ein Besihzeugnis ausgestellt.

6.

Personen, die wegen Landesverrats, Verrats mi­litärischer Geheimnisse, Fahnenflucht oder Feigheit vor dem Feinede bestraft sind, darf das Ehrenkreuz nicht verliehen werden. ?

Der Reichsminister des Innern oder die von ihm bezeichneten Stellen verwahren die namentlichen Verzeichnisse der Ehrenkreuzinhaber.

Stirbt der Inhaber eines Ehrenkreuzes, so ver­bleibt es seinen Angehörigen.

Wit der Durchführung dieser Verordnung beauf­trage ich den Reichsminister des Innern.

Der Reichspräsident:

(gez.) von Hindenburg.

Der Reichskanzler:

(gez.) Adolf Hitler.

ntnfpirf! mit der Verordnung des Reichs- Presidenten Im Reich-g-!°tzbl°tt °°r°If-nt,icht-n D u r * f ührungebestimmungen des Reichs- minifters des Innern ist folgendes zu entnehmens Es werden drei Arten von Ehrenkrenzen

a) Das Ehrenkreuz für 3 r o n l f ampf e r, b) das Ehrenkreuz für S r > - g s t e ll n - h -

c) das Ehrenkreuz für Witwen und El- fern. .

ein und dieselbe Person kann nur eins

Fr7ntk1m7f°r-r-uz besteht aus! , Das ffifen Die vordere Seite tragt em

Mitt- fch ld m7t den Jahreszahlen 1914/18, um di- oin nhpn aeöffneter Lorbeerkranz schlingt. Öuer durch das Mittelfchild gehen zwei schräg über­einander stehende S icQ5teHnet).

Tinci ffhrenfreug für je r i e g s i e u n e 9 m?r ist von gleicher Form und Farbe wie das Kreuz der Frontkämpser ohne d,e beiden quer durch das Mittelfchild stehenden Schwerter. An Stelle des Lorbeerkranzes tragt es einen oben ge- öffneten Eichenlaubkranz.

fSa« Ehrenkreuz für die Witwen und tfHern Gefallener, an den Folgen von Verwun- duna oder in der Gefangenschaft gestorbener oder verschollener Kriegsteilnehmer hat tue gleiche Form

»| Das Frontkämpferkreuz und das Ehrenkreuz für 1Ilvl «t ........... _... Ehren -1 Kriegsteilnehmer wird an einem schwarzen,

kreuz gestiftet. Die heute im Reichsgesetzblatt I zweimal weiß und in der Mitte rot durchzogenen veröffentlichte Stiftungs urkunde hat fol- Bande, das Ehrenkreuz für Witwen und Eltern qenden Wortlaut' an einem weißen, zweimal schwarz und in der

1. Mitte rot durchzogenen Bande getragen. Die Form

Zur Erinnerung an die unvergänglichen Leistun- des Ehrenkreuzes ist der semerzeit l"r die Teil- gen des deutschen Dostes im Weltkriege 1914/18 * am 7n U

ff i f f c ich ein Ehrenkr e uz für a e eg getraqen wird, ist d a s gleiche wie bet dieser. Kriegsteilnehmer sowie für die W i t-1 Tradition ist somit gewahrt.

wen und Eltern Gefallener, an> den Fo - ßQ5 Frontkämpferkreuz erhalten diejenigen gen von Verwundung oder in Gefangenschaft ge-i ^^bbeutschen Kriegsteilnehmer, die ausweis- torbener oder verschollener Kriegsteil- Ii($ bcr Eintragung in der Kriegs- nehmer. Irangliste oder Kriegsstammrolle auf

2. deutscher Seite ober auf Seite ber JBerbünbeten an

Das Ehrenkreuz besieht aus Eisen. Das Ehren- einer Schlacht, einem Gefecht, einem Stellungs­kreuz für Frontkämpfer (Frontkämpfer- kampf ober an einer Magerung teilgenommen f J i rl haben. Allen übrigen Kriegsteilnehmern wirb bas

kreuz) tragt zwei Schwerter. Ehrenkreuz für Kriegsteilnehmer verliehen.

, 3; ., Kriegsteilnehmer ist jeber Reichsbeutsche,

Als Kriegsteilnehmer gilt zeder Reichs- R. -m Weltkriege, b. i. in ber Zeit vorn 1. August deutsche, der auf deutscher Seite oder auf Seite der b-X5 31 Dezember 1918, zur Wehrmacht Verbündeten Kriegsdienste geleistet hat. Front- eingezogen war. Dazu zählt auch bas Perso- kämpfer ist jeder reichsdeutsche Kriegsteilneh- na! ber Freiwilligen Krankenpflege des Freiwil- mer, der bei der fechtenden Truppe an einer ligen Autvmvbilkvrps, soweit sich lm Kriegs- Schlacht, einem Besecht, einem Stellungskamps «Set gebiet Eh-

an einer Belagerung teilgenommen hat. nid)tach 9bem 31. Dezember 1918 geschlossen wor-

4 . , ., ben ist. Eine spätere Wieberverheiratung ber Witwe

Das Ehrenkreuz wird am schwarz weiß- außer Betracht. Zu ben Eltern gehören auch roten Bande auf der linken Brust ge- bie Sties- ober Aboptiveltern.