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Die planmäßige Verteilung des Akbeitsvorrals.

Mitteilungen des Kontrollamtes für Arbeitsbeschaffung Gau Hessen-Nassau.

Bei Beginn der zweiten Arbeitsschlacht wurden bei allen Kreisleitungen Stäbe der Arbeit gebildet. Der jeweilige Stab der Arbeit der einzelnen Gebiete setzt sich zusammen aus einem Bevollmächtigten des Zuständigen Arbeitsamtes, eines politischen Leiters oer Kreisleitung, eines Vertreters der SA. und der NSBO. Die bisherige Tätigkeit der Stäbe hat be­wiesen, daß durch die Fühlungnahme mit den Un­ternehmern durch eingehende Besprechung der Fälle, mancher Arbeitsplatz durch einen arbeitslosen Volks­genossen besetzt werden konnte. Die Zusammen­arbeit der Unternehmer mit den jeweiligen Stäben muß sich aber noch mehr festigen. Es wird deshalb darauf hingewiesen, daß den Beauftragten bei Vor­sprechen größtes Verständnis entgegenzubringen ist. Es ist diesen Stäben strengstens untersagt, wirt­schaftliche Eingriffe bei einzelnen Betrieben vorzu­nehmen, d. h. in Bezug auf Entlassungen oder Ein­stellungen, Forderungen an die Unternehmer zu stellen.

Ls ist lediglich die Aufgabe gestellt, aufklärend und beratend zu wirken, um für eine weitere günstige Gestaltung zum Zwecke der Umschich­tung der Berufe im Sinne der nationalsozia­listischen Idee zu wirken.

In Bezug auf die Vermittlung von Handlungs­gehilfen, Büro- und Behördenangestellten, Techni­kern, Werkmeistern, seemännischem Personal, ange­stellten . Aerzten und Apothekern, sowie weiblichen kaufmännischen und technischen Angestellten sind die Reichsberufsgemeinschaften der Angestellten selbst­verständlich den Arbeitsämtern g l e i ch g e st e l l t.

Der Zweck der Umschichtung.

Planmäßige Verteilung des Arbeitsvorrates nach sozialen Gesichtspunkten. Arbeitskräfte und Arbeits­plätze sollen nach den gegebenen Möglichkeiten, ein jeder an seinen richtigen Wirkungskreis, planmäßig ausgetauscht werden.

Wer fällt unter die Aktion?

Jugendliche im Alter von 17 bis 25 Jahren, Dop­pelverdiener, Berufsfremde, Frauen und Mädchen u. a., deren Herausnahme aus der Arbeitsstelle ver­antwortet und deren evtl, anderweitige Einsetzung sichergestellt werden kann' z. B. Jugendliche im Deutschen Arbeitsdienst und in der Landhilfe, Land­arbeiter in der Landwirtschaft, Mädchen in der Land- und Hauswirtschaft, Ehefrauen im Austausch mit dem Ehemann usw.

Wer soll nicht unter die Umschichtung fallen?

1. Nicht ersetzbare Spezialarbeiter und Fachkräfte, welche die Wirtschaft dringend benötigt.

2. Diejenige, für welche die Stellenaufgabe eine unbillige Härte bedeuten würde, etwa, daß sie im eigenen Haushalt oder zur Unterhaltung der be­dürftigen Eltern oder Geschwister einen wesentlichen Teil beitragen müssen und dergl., jugendliche Ver­heiratete usw.

3. Solche Jugendliche, welche bereits im aus­reichenden Maße dem Arbeitsdienst angehört haben.

4. Alte Kämpfer im Sinne der Sonderaktion (b. h. Wehrverbandsangehörige einschl. der HI. mit dem Eintrittsdatum vor dem 30. Januar 1933, Amtswalter der NSDAP, mit dem gleichen Stich­tag und mindestens einjähriger Amtswaltertätigkeit, Parteimitglieder mit der Mitgliedsnummer bis 500 000, jedoch nur solche, bei denen nicht günstige wirtschaftliche Verhälnisse eine andere Entscheidung rechtfertigen. Die Aufzählung ist nicht vollständig. Jeder Einzelfall ist sorgfältig und wohlwollend zu prüfen.

Die Durchführung der Aktion:

1. Jeder Betriebsführer und Behördenleiter stellt im Einvernehmen mit dem zuständigen Betriebs­zellenobmann oder Vertrauensrat und dem Ar­beitsamt fest, wer von seinen Betriebs- oder Amts­angehörigen nach den vorgenannten Grundsätzen für den Austausch in Frage kommt.

2. Den vorläufig Ausersehenen wird unter Ein­haltung der gesetzlichen Frist gekündigt. Gleichzeitig wird dem Arbeitsamt die vorgesehene Personal­karte eingereicht.

3. Das Arbeitsamt schlägt sofort geeigneten Er­satz vor und gibt dem Betriebsführer bzw. Amts­leiter die Möglichkeit, über die Ersatzfrage eine vor­läufige Entscheidung zu treffen.

4. Unverzüglich entscheidet das Arbeitsamt über das weitere Berufsschicksal des oder der Gekündig­ten. Die Einstellung zum Deutschen Arbeitsdienst erfolgt durch das jeweils zuständige Meldeamt. Alle übrigen Amtshandlungen erfolgen durch das Ar­beitsamt.

5. Sind alle vorstehenden Fragen geklärt, Ter­mine festgelegt usw., dann erfolgt die endgültige Regelung; der Austausch wird vollzogen. Treten irgendwo Schwierigkeiten auf, unterbleibt die Durch­führung der Aktion, wenn auch nur vorläufig. Bei Teilschwierigkeite erfolgt Regelung nach dem Grade der Dringlichkeit; z. B. der Unternehmer kann nicht alle Austauschkräfte auf einmal entlassen, bei Ju­gendlichen mit gleichen sonstigen Voraussetzunen die 24jährigen vor den 17jährigen usw.

Sonstige Bemerkungen:

Es ist zu wünschen und zu hoffen, daß die Aktion in der vorgenannten Form reibungslos zur Durch­

führung gelangt. Wenn auch die Aktion tm allseiti­gen besten Einvernehmen erfolgen soll, so werden kleine Härten doch nicht zu vermeiden sein. Nicht durch unsere Schuld befinden wir uns immer noch in einer Notzeit, die von allen Opfern erfordert. Diese Opfer werden insoweit verlangt, als sie bil­ligerweise zugemutet werden können. Wenn alle sich der großen Aufgabe und der Bedeutung der Stunde bewußt sind, dann wird die Maßnahme gelingen, dann wird deutscher Sozialismus auch hier zur Tat werden und der Grundsatz seine Erfüllung finden: Einer für alle Alle für einen!

Deutsches Volk, glaube nicht, daß das Pro­blem der Arbeitsbeschaffung in den Sternen gelöst wird! Du selbst muht mithetfen, es zu

lösen." (Adolf Hitler.)

Vorgenannte Richtlinien wurden bereits aus der Praxis von dem Arbeitsamt Mainz mit den zustän- stigen Stellen der Partei, sowie in Frankfurt in die Tat umgesetzt und mit bestem Erfolg durchgeführt.

Alle Kreisleitungen sind hiermit aufgefordert, mit den zuständigen Arbeitsämtern nach gleichen Ge­sichtspunkten zu arbeiten. Die endgültige Entschei­dung, für besonders gelagerte Fälle, in der eine

Einigung nicht erzielt werden kann, ist dem Treck« händer der Arbeit zu überlassen.

Kontrollamt für Arbeitsbeschaffung, gez. Kugel.

Der persönliche Beauftragte des Gauleiters, zur Kontrolle der Arbeitsbeschaffung.

Nur ein Kontrollamt für Arbeits­beschaffung in Hessen-Nassau.

Das Kontrollamt für Arbeitsbe* sch aff un g gibt bekannt:

Um Mißverständnissen vorzubeugen, wird mit­geteilt, daß es im Gaugebiet der NSDAP. Hessen- Nassau nur e i n Kontrollamt für Arbeitsbeschaffung mit dem Sitz bei der Gauleitung in Frankfurt a. M. gibt.

Keine Parteidienststelle hat das Recht, die gleiche Bezeichnung zu führen, nachdem bei den nachge­ordneten Stellen der 38 Kreisleitungen Sachbe­arbeiter als persönlich Beauftragte der Kreisleiter Anordnungen und Hinweise des Gau-Kontrollamtes erledigen.

Kontrollamt für Arbeitsbeschaffung: gez. Kugel, der persönlich Beauftragte des Gau­leiters zur Kontrolle der Arbeitsbeschaffung.

Deutfchlands frühere Kolonien

KARO

.AUSTRALIEN

Ck/AU".

Das Jahr 1934 bringt den 50. Jahrestag des Erwerbes der ersten deutschen Kolonien. Dieser Gedenktag wird mit einer Reihe von kolonialen Feiern begangen werden, die in dem Deutschen Kolonial-Gedenktag gipfeln sollen. In dem Kolonial-Gedenktag, der am 1. Juli im ganzen Reich veranstaltet wird, soll das Bekenntnis des deutschen Volkes zu kolonialer Betätigung seinen Ausdruck finden.

Nach dem Essen nicht vergessen Bullrich-Salz ladfopfg.

Schiffenberg"

Sonntag, den 17. l.M. nachm.von 3 Uhr an

Aeinrattas

auf dem Gchiffenberg

Gvotzes ^onrevt der gesamten SA.-Reserve-Kavelle (Leitung: Musikzugkührer B. Herrmann.) VolkStänze/Aetgen/JNännerchöre/Gr.Aapfenstreich anschließend Tanz im Freien

(Kapelle Bender, Wabenborn-Steinberg). Bei eintretender Dunkelheit:

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Abbrennen eines Sonnenwendfeuers <Feuerspruch und Ansprache).

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