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Der Reubau der Hochschule ein Siem der Reichsreform

Das Reichsgeseh über die Entpflichtung und Versetzung von Hochschullehrern.

ausgebaut werden. Die weltanschaulichen Erzie­hungsaufgaben der Hochschulen werden mit neuen Kräften erfüllt werden können und es wird zu­gleich möglich sein, die wissenschaftlichen Leistungen durch zielbewußten Ansatz der Menschen und Mittel zu steigern.

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Lmks neben dem Führer der Reichsbankpräsident Dr. Schacht, rechts (im Hintergrund) Reichswehr- Minister Generaloberst von Blomberg. Weiter rechts (hinter dem Mikrophon mit runder Fassung) Reichsverkehrsminister Freiherr Eltz von Rübenach.

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Der Wottlaut des Gesetzes.

..® (DNB.) DasReichsgesetz

über die Entpflichtung und Versetzung von Hoch­schullehrern aus Anlaß des Neuaufbaues des deutschen Hochschulwesens" hat folgenden Wort- laut:

_ § 1.

Die beamteten Hochschullehrer des Deutschen ches werden zum Schluß des Semesters, in sie ihr 65. Lebensjahr vollenden, kraft Gesetzes ihren amtlichen Verpflichtungen entbunden.

§ 3.

Die beamteten Hochschullehrer des Deutschen Reiches können auf einen ihrem Fachgebiet ent­sprechenden Lehrstuhl einer anderen deutschen Hoch­schule versetzt werden, wenn es das Reichsinteresse im Hinblick auf den Neuaufbau des deutschen Hoch­schulwesens erfordert.

§ 4.

Fällt aus Anlaß des Neuaufbaues ein Lehrstuhl fort oder wird er einem anderen Fachgebiet zu­geschlagen, so kann der bisherige Inhaber von seinen amtlichen Verpflichtungen entbunden wer­den.

8 5.

Entpflichtete Hochschullehrer erhalten ihre gesetz­lichen Bezüge weiter, rücken jedoch nicht mehr auf. Sondervergütungen und Nebenbezüge für die Lehr­tätigkeit fallen mit der Entpflichtung.

Versetzte Hochschullehrer erhalten ihre gesetzlichen Bezüge weiter. Sondervergütungen und Neben­bezüge für die Lehrtätigkeit werden neu festgesetzt.

8 6.

Die Maßnahmen auf Grund der §§ 3 bis 5 die­ses Gesetzes trifft unmittelbar der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung.

Er erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Ausführungsoorschriften und um­grenzt die noch der Entpflichtung verbleibenden Rechte der Hochschullehrer.

8 7.

Bei den forstlichen Hochschulen tritt an die Stelle des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung der Reichsforstmeister.

8 8.

Die Geltungsdauer dieses Gesetzes beginnt mit dem Tage der Verkündung und endet am 31. De­zember 1937.

*

Das vom Reichskabinett beschlossene Gesetz über die Entpflichtung und Versetzung von Hochschul- lehrern stellt den Anfang einer größeren Reihe von Maßnahmen zur Umwandlung des Hoch­schulwesens im Sinne der nationalsozialistischen Zielsetzung dar. Dabei liegt das Schwergewicht auf dem Neuaufbau, nicht aber auf der Zerstörung

8 2.

Fordern überwiegende Hochschulinteressen weitere Ausübung des Lehramtes durch einen be­stimmten Hochschullehrer, so kann die zuständige oberste Landesbehörde mit Zustimmung des Reichs­ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volks­bildung die Entpflichtung auf einen späteren Zeit­punkt verschieben.

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Schiffahrt ist not!

Verführer bei -erTaufe des neuen deutschen OflasiendampfersScharnhorst"in Bremen

alter organisch gewordener Formen. Das neue Ge­setz soll eine Reihe wichtiger Aufgaben erfüllen und Mißstände beseitigen. In erster Linie ist mit ihm die langersehnte Möglichkeit eines planvollen Ausbaues der deutschen Hochschulen geschaffen worden. Nun kann dem großen Ziel nachgestrebt werden: Unter Verwendung traditioneller Grund­lagen jeder deutschen Hochschule ein nur i h r eigenes wissenschaftlich-kulturel- l e 5 Gesicht zu geben. Gleichzeitig ist damit auch die Möglichkeit einer zweckentsprechenderen und sparsameren Verwendung der zur Verfügung stehen­den Geldmittel verbunden. Man kann sogar hoffen, daß bei einer solchen übersichtlichen Ansetzung der Mittel für die Hochschulen mit der Zeit z. B. für die Förderung des notleidenden Nach­wuchses Beträge freigemacht werden können. Ebenso ist die Herabsetzung der Altersgrenze für die Entpflichtung der Hochschullehrer auf 65 Jahre einheitlich im ganzen Reich für die Ver­jüngung des gesamten Lehrkörpers vor allem auch im Sinne einer Erziehung der studierenden Jugend im national­sozialistischen Gei st von entscheidender Bedeutung.

Der § 1 des neuen Gesetzes bringt zunächst die Bestimmung, daß zu Semesterschluß die Hoch­schullehrer, die ihr 6 5. Lebensjahr vollendet haben, von ihren amtlichen Verpflichtungen entbunden werden. Da­mit ist eine seit langem erhobene Forderung auf Verjüngung des Lehrköpers der Hoch­schulen erfüllt worden. Die Hochschule ist im Sinne des nationalsozialistischen Staates nicht nur ein Organ zur wissenschaftlichen Erziehung, sondern ebensosehr zur weltanschaulich-charakter­lichen Bildung des jungen Menschen. Diesen Teil ihrer Aufgabe kann aber nur ein Lehrkörper erfüllen, der genügend junge zur Füh - rung der Jugend geeignete Kräfte auf­zuweisen hat.

Das Prinzip der Emeritierung, der Ent­pflichtung des Hochschullehrers von dem Lehrstuhl bei Fortführung seiner wissenschaft­lichen Arbeiten bleibt im übrigen dabei er­halten. Mit dieser Maßnahme hat man der allge­meinen Erfahrung Rechnung getragen, daß mit zu­nehmendem Alter aus natürlichen physischen und psychischen Gründen das Einfühlungsvermögen in die Seele der Jugend nachzulassen pflegt, während oft noch sehr viel länger ein hoher Grad von wissenschaftlicher Produktivität festzustellen ist. In der Praxis also läuft das Gesetz auf eine erhebliche Verjüngung des Lehrkörpers hinaus, während auf der anderen Seite der Forschung alle auch nur irgendwie geeigneten und erreichbaren Kräfte er­halten bleiben. EineVerbeamtung" des Hoch­schullehrers ist nicht gewollt. Seine Sonder­stellung wird gewahrt bleiben, wie sich überhaupt dieses Gesetz nicht gegen Personen richtet, sondern nur der großen Sache dienen soll. Um Unzuträg- lichkeiten aus der notwendigen schematischen Her­absetzung der Altersgrenze bei Hochschullehrern zu vermeiden, ist dann in dem § 2 des Gesetzes die Möglichkeit gegeben, wenn Überwiegende Hochschul­interessen die weitere Ausübung des Lehr­amtes durch einen bestimmten Hochschullehrer for-

Deutschlandliedes und des Horft-Wessel-Liedes m unter dem Donner der 21 Salutschüsse das imm'i- noch in dichtem Nebel weit draußen auf der Reck liegende Panzerschiff. Während er mit der Barlaii- des Panzerschiffes zum DampferEuropa" juritf. kehrte, grüßten die vorüberfahrenden Dampfer unö Barkassen durch Dippen ihrer Heckflaggen. Unbe schreiblicher Jubel erhob sich bei der auf der (r0. lumbus-Kaje harrenden Bevölkerung, als der Führ?- erschien. Die Bordkapelle des Dampfers(Europa* spielte den Badenweiler Marsch, während der rer über den SchlepperVulkan" und den Dampir Europa" das Land wieder betrat. & Heilrufen der Bevölkerung und die Klänge der Ms sikkapelle wurden übertönt durch den tiefen der Dampfsirenen des Schnelldampfers, der btn Führer damit den Abschiedsgruß entbot. Um IZH Uhr verließ der Sonderzug des Führers den lumbus-Bahnhof.

Verhandlungsraumes ein.

Auf der Tribüne sind unterdessen auch der eng­lische Anwalt Lawrence mit seinem Sofjn t/nb seinem Sozius erschienen. Punkt 10 Uhr betriff das Gericht den Saal. Den Vorsitz führt Dberft Leonas. Die Anklage wird vertreten von Gene ral V i me ni s und Staatsanwalt Monstavi eins. Der Vorsitzende fragte zunächst in litauis^: Sprache, wer von den Angeklagten die litaui­sche Sprache nicht verstehe. Hierauf eriw sich der größte Teil der 2lngeMagfr. Es stehen Drei Dolmeter zur Verfügung. Die fw Handlung wird durchweg in litauischer Sprache führt. Professor Stankevicius beantragte die taguna des Prozesses um zwei bis drei lagt/'- sein Mandant schwer an Angina erkrankt sei. Gericht lehnte Vertagung ab. Es erfolgt dann Vernehmung der Angeklagten zur son, die viele Stunden dauert. Für Stund-* gibt es kaum ein belebendes Moment. Nur einme. konnte man ironisches Lächeln bei den Stngeflagtr feststellen, als derKronzeuge" Molinnus. der un­ter den Angeklagten seinen Platz hatte, die Froam des Vorsitzenden als einer der wenigen Memellän- der in litauischer Sprache beantwortet, rt? Sitzung wurde geschlossen, nachdem 101 Anqelloast zur Person vernommen worden waren. Die Weiler' Verhandlung wurde auf Samstag festgesetzt.

Oie Unterbringung der international« Polizeitruppen im Saargebiet.

Saarbrücken, 14. Sept. (DNB.) «-r te bereits gemeldeten englischen Offizieren sind schen noch der holländische General van &< Hoorst und der schwedische Oberst Eric Edho-^ im Saargebiet eingetroffen, um die Vorbereitung für die Ankunft der Truppen zu treffen. Auch w Kommandant der italienischen Abteilung, general Visconte Prasca, ist mit IjJ- Adjutanten, Major Mauri, eingetroffej Präsidenten Knox fand i mBeisein des £WS J saarländischen Polizei, Hemsley, eine *Gn statt über die Verteilung und Unterbringung Truppen. Das Hauptquartier ist in Saarbtua Cs wird sich neben Italienern, Holländern u- Schweden aus 27 englischen Offizieren dulQmf. in setzen. Ein englisches Truppenkontingent JoU einer leerstehenden Fabrik in Wallerfangen, harl der Grenze des Saargaues, untergebracht Aus England befinden sich 1500 Mann im marsch: zu ihrer Beköstigung sind 8000 3en^netrj bensmittel im Anrollen, die mit der Bahn ~ dem Saargebiet gebracht werden. Zum 6inn^f der Kantinen für die Truppen sind drei Haupts eingetroffen.

Professor Grimm-Essen Verteidigt im Prozeß gegen die Deutsche

Saarbrücken, 12. Dez. (DNB.) * kannte Strafrechtler Professor Hermann Essen ist vom Obersten AbstimmungsgerichtsY Verteidiger in dem auf den 21.Dezembe beraumten Deutsche-Front-Prozeß 3 u fl« io'' worden. Er wird gemeinsam mit ,nnnten Ney- Saarloius die Verteidigung der bero Führer des Saardeutschtums, Pirro, v u^n Kiefer, Röchling und Schmelzer übernehm diesem Prozeß handelt es sich um b,cm pem&er chrift, die die Deutsche Front am 13. £offjmrnte )em Völkerbund einreichte, in der gegen o i _^e Beamte der Regierungskommission wegen Verletzung ihrer Amtsp' ten erhoben wurden. Diese Vorwurfe beruy

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dem, die Entpflichtung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Während der § 1 dem Ziele einer Verjüngung des gesamten deutschen Hochschullehrkörpers dient, bringt der § 3 die wichtige Bestimmung, daß b e - amtete Hochschullehrer, wenn es das Reichsinteresse im Hinblick auf den Neuaufbau des Hochschulwesens verlangt, auf einen ihrem Fachgebiet entsprechenden Lehrstuhl einer anderen Hochschule versetzt wer­den können. Nunmehr erst ist der Reichsunterrichts- tninifter in der Lage, planmäßig die Hochschulen neu z u g e ft a 11 e n. Die frühere Zuständigkeit der Länder machte es unmöglich, die einzelnen Hoch­schulen als Einzelteile mit bestimmten Aufgaben im Gesamtbild des deutschen Hoch­schulwesens zu entwickeln. Jetzt kann zielbewußt den einzelnen Hochschulen ein bestimmtes Gesicht gegeben werden, wie es sich zum Teil organisch schon bisher entwickelt hatte, wobei man etwa an die besondere Betonung der alten theologischen Fakultät in Marburg oder noch vor Jahren der Mathematik und Naturwissen­schaft in Göttingen als Beispiel denken kann. Schließlich kann die Auswahl geeigneter Rektoren für die Führung der Hochschulen im nationalsozialistischen Geiste sichergestellt werden. Es ist eines der nächsten Ziele, das Führer­prinzip in den Hochschulen zu festigen, wobei der Rektor gleichsam als Treuhänder des Ministers zu handeln hat. Uebrigens bleibt das alte Vorschlagsrecht Der Fakul­täten für die Berufung von Hochschullehrern auch in Zukunft erhalten.

Schließlich ist von besonderer Wichtigkeit für den planmäßigen Neuausbau der Hochschulen noch der § 4 des Gesetzes, der ausdrücklich bestimmt, daß b e i Fortfall eines Lehrstuhles aus Anlaß des Neuaufbaues oder wenn er einem anderen Fachgebiet zugoschlagen wird, Der bisherige Inhaber von seinen amtlichen Verpflichtungen entbunden werden kann. Ohne diese Regelung würde es z. B. unter Umständen nicht möglich sein, eine einzelne Fakultät einer Hochschule aufzu lösen, entweder weil sie bisher jeder Zugkraft entbehrte, oder weil Das Schwergewicht Der betreffenden Hochschule in anberer Richtung umgelagert werden soll. Ebenso kann auf Dieser Grundlage auch das vielerörterte Problem nahe benachbarter Universitäten einer Lösung zugeführt werden. Die übrigen Paragra­phen des Gesetzes regeln u. a. die gesetzlichen Be- züge der entpflichteten Hochschullehrer und weiter Die Zuständigkeiten.

Das neue Hochschulgssetz ist seinem ganzen Wesen nach eine Der entscheidendsten Maßnahmen der Reichsreform. Es zeigt Deutlich den Willen der Reichsregierung, diesen Weg Schritt für Schritt und ohne Ueberstürzung weiter zu gehen. Nun kann planmäßig und mit vorsichtiger HanD Das deutsche Hochschulwesen im Geiste unseres neuen Staates

Honen zurückzutreten. Ein großer Tag für Die Seeschiffahrt unD Damit auch für Das ganze Volk sei es, wenn als erstes von Drei Einheiten ein Schiff vom Stapel gelassen werDe, Das in seiner Zweck­mäßigkeit und Schönheit Zeugnis geben solle von deutscher Qualitätsarbeit. Zum ehrenden Gedächt­nis jenes Sohnes der niedersächsischen Heimat, der in Zeiten tiefsten Niederganges unbeirrbar für eine bessere Zukunft seines Vaterlandes strebte und kämpfte, solle das neue Schiff Scharnhorst heißen. Träger eines Namens solle Das neue Schiff schließlich fein, mit Dem Das GeDenken an heroische Liebe zum Vaterland, an letzte Opferbereit« schäft für Deutschland) unlöslich verknüpft sei. Als Der Panzerkreuzer Scharnhorst, bis zum letzten Augenblick feuernD, mit wehender Flagge in Die Tiefe gesunken sei, Da fei eine HelDenfahrt vorbeigewefen. Der Minister schloß: Möge Deine Besatzung allezeit eingeDenf sein Der Verpflichtung, Die sie mit Deinem Namen übernimmt. Mögen sie allezeit streben, an ihrer Stelle in frieDlichem Wett­streit für Deutschlands Zukunft, für seine See­geltung unD seine Flagge ihre ganze Kraft ein­zusetzen, Das Vorbild vor Augen, Das ihr Die Män­ner vom SchlachtkreuzerScharnhorst" im Leden

©er Kownoer Prozeß gegen 126 Memettanver

Großes Interesse der Weltpresse.

Kowno, 14. Dez. (DNB.) Der Prozeß M Die 126 MemellänDer hat außergewöhnliches W esse in ganz Europa gefunDen. Das sieht man n Den zahlreichen Diplomaten unb Pressevertretern, Die an Der Verhandlung teilnehmen. Das Gericht besteht Durchweg aus Ossi' zieren. Unter Den Angeklagten sieht man die Haupt- angeklagten Neumann unD Saß. Aus Den Gängen, zwischen Den Bänken, an Den Wänden Den Türen unD vor Dem Richtertisch stehen Miliiäi- posten mit aufgepflanztem Bajonett. Auf Der Pn^ tribüne herrscht großer Betrieb. Allein 20 auslä* Dische Journalisten, Darunter Deutsche, Franzos». Italiener, SchweDen, Engländer, Tschechen, Lrttn und Polen, sind erschienen. Ungeheure Kisten mit Beweismaterial nehmen einen erheblichen Teil ÖH

Nach der etwa eineinhalbstündigen Besichtig, begab sich der Führer über Den längsseits liegen- Lloyd-SchlepperV u l k a n" auf Die Marinebark-" Des PanzerschiffesADmiral Schee r", um? i Begleitung seines Stabes unD mit Reichswehr^ I

unD Sterben gegeben. UnD so taufe ich Dich auf Den NamenScharnhorst".

Die Flasche zerschellte mit Hellem Ton am Leib Des neuen deutschen Schiffes. Die Taue werden getappt. Die Bremsklötze zur Seite geschlagen. Langsam zunächst. Dann immer schneller, gleitet Die stolzeScharnhorst" in Das von Nebeln über­lagerte Wasser. Das Deutschlandlied unD Das Horst- Wessel-Lied schallen über Die weiten Werftanlagen. Noch lange schaut Der Führer Der Scharnhorst nach, Deren Umrisse im Nebel verschwimmen. Richtenden- roollenDe Huldigungen umbrausen Den Führer. Dann steigt Der Führer von -Der Taufkanzel und begibt sich zum Wagen.

desuch auf derEuropa" und demAdmiral Scheer".

Der Führer führt Dann zur Besichtigung Des Lloyd-SchnellDampfersEurop a" nach Bre­merhaven. Im Hafen finD alle Fahrzeuge be­flaggt Dichter Nebel verhüllt Das ganze Hafen­gebiet, so Daß man Die gewaltigen Umrisse Der Europa" nur ahnen kann. Jungvolk mit schmet- ternDen Fanfaren und Landsknechtstrommeln bringt

Weithin sichtbar ragt Der schwarze mit Tannen­girlanden geschmückte Schiffsrumpf derScharn­horst" auf. Von dem Täufling und Dem Verwal­tungsgebäude der Werft grüßen Die Farben des Dritten Reiches Den Führer. Kopf an Kopf ver­harrt im großen Umkreis um den Taufplatz die Menschenmenge. Auch am gegenüberliegenden Werft­ufer stehen Tausende von Menschen. Beim Ein­treffen des Führers steigt auf dem Verwaltungs­gebäude die Standarte des Führers hoch. Unter nicht endenwollenden Heilrufen betritt der Führer mit feinem Gefolge Das Balkengerüst Der Tauf­kanzel, die sich, eingehüllt in Flaggentuch unD Tannengrün hart am Vordersteven des rund 180 Meter langen Schiffsrumpfes erhebt. Immer wieder jubeln die Massen, als der Führer grüßend Die HanD erhebt.

Der Taufakt.

Der Taufakt beginnt mit einer Ansprache Des Vorsitzenden des Vorstandes des Norddeutschen Lloyd, Dr. F i r l e, Der darauf hinweist, daß hier auf der Werft das größte Schiff der deut­schen Handelsflotte, das im Dritten Reich erbaut worden fei, zum Ablauf bereit stehe. Neben ihm wachse in Den Spanten ein Schwesterschiff, das im Frühjahr folgen solle. Wie ihre beiden großen Namensbrüder Seite an Seite im Kampf Der Waffen bei Den Falk- I a n D i n f e l n gestanden hätten, so strebten Die neuen Schiffe hier brüderlich vereint zu neuen, diesmal aber friedlichem Leben undWerk. Zu allen Zeiten sei Die Beherrschung Des Meeres ein Gradmesser der Einig­keit, Stärke und Lebenskultur der Völker gewesen. Das deutsche Volk als Volk ohne Raum habe daher auch ein Lebensrecht auf Die freie See und auch im friedlichen Handels­verkehr. Die eine große Voraussetzung für Die See- unD Auslandsgeltung eines jeden Volkes, die starke geschlossene innere Einheit Der Nation, habe Der Führer Deutschland gegeben. Nur auf dieser festen Grundlage lasse sich mit Aus­sicht auf Erfolg Schiffahrts- und Ueberseehandel im friedlichen Wettstreit mit den anderen großen Na­tionen der Welt treiben.

Reichsverkehrsminister Frhr. Elh von Rübenach nahm Dann Das Wort zur laufreDe. Trotz aller Nöte Der Zeit rege sich in Der Welt Die Hoffnung auf eine bessere Zukunft. Gewaltig sei Der Kampf gegen Den wirtschaftlichen NieDerbruch, Den Die Reichsregierung unter zielbewußter unD starker Leitung Des Führers und Reichskanzlers ausfechte. Unbeirrbar unD Des enDgültigen Sieges sicher, ver­folge sie das Ziel, Die Massen emporzuführen zu besserer Lebenslage. Hierbei könne Die Verbin­dung mit Der Welt nicht entbehrt wer­den. Den Ausbau Der Handelsflotte nach Kräften zu fördern, sei Der Witte der Reichsregierung. Sie Denke nicht Daran, autarkischen B e - strebungen nachzugehen unD sei nicht ge­willt, im srieDlichen Wettbewerb mit anDeren Na-

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dem Führer die ersten Grüße dar. Am ^rr wirD Adolf Hitler vom Kapitän der re?., e,P Scharf, begrüßt. Der Führer besichtige V/' mit seiner Begleitung eingehend die ocridiüh nn Decks derEuropa" mit ihrer geschmackvollen nchtung und äußerte sich in höchst anerkenn^' Worten. Es folgte eine ebenso einaehende »S? gung der Mannschaftsräume, der Küchen unh i l' Itigen Wirtschaftsräume. Bis in das Schwimmt hinunter dehnte sich die Besichtigung aus. An? den Maschinenräumen hielt sich der Führer ? In , Zeit auf. Mitglieder der Besatzung befragt er S ihren Verhältnissen. Dann begab sich der früh5 hinauf zur Brücke. Zunächst wurde ihm dortI Rettungsbootmanöver vorgeführt. Auf der Colu" : bus-Kaje erschollen immer wieder Sprechchöre 5? sich Obergruppenführer Brückner zeigte, ersch^ witzige Sprechchöre wie:Lieber Adjutant drin den Führer doch ans Land!" Andere riefen:lW Führer, fahr nicht weg, komm zuerst ans Sonn!!' deck!" ufw.

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