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Gießen. Obermeister: Karl Beck, Gießen, Selters-

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Handwerkerinnung der Stellmacher (Wagner), Karosseriebauer für Stadt und Kreis Gießen Sitz Gießen. Obermeister: Heinrich Spies, Gie- ;en, Horst-Wessel-Wall.

Handwerkerinnung der Zimmerer für Stadt und Kreis Gießen Sitz Gießen. Obermeister: Karl Rohm, Wieseck b. Gießen. _

Zum Kreishandwerkssührer für den Kreis Gie­ßen ist der Weißbindermeister Ludwig Stuhler, Gießen, Wolfstraße, bestellt.

Darmstadt, den 14. September 1934.

Hessische Handwerkskammer.

Gez.: Müller, Vorsitzender.

Gez.: Dr. Reif, komm. Geschäftsführer.

Obstversteigerung.

Nächsten Montag, den 17. September, vormittags von 9 Uhr an, wird das Obst der Gemeinde Kinzen­bach versteigert. Es kommt Wirtschafts- und feinstes Tafelobst, auch Honigbirnen, zum Verkauf. Aus­wärtige Käufer Barzahlung. 5337D

Kinzenbach, den 12. September 1934. Der Bürgermeister: Bep l e r.

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Handwerkerinnung der Maler, Anstreicher, Schil­dermaler, Tüncher, Weißbinder, Glasmaler, Por- zellanmaler, Lackierer für St-adt und Kreis Gießen Sitz Gießen. Obermeister: Ludwig Stühler, Gießen, Wolsstraße.

Handwerkerinnung der Maurer, Backofenbauer, Detonbauer, Beton- und Kunststeinhersteller, Brun­nenbauer, Platten-, Steinholz- und Fliesenleger, Feuerungstechniker, Schornsteinbauer, Terrazzo- macher, Stukkateure, Gipser für Stadt und Kreis Gießen Sitz Gießen. Obermeister: Joh. Balser, Bettenhausen.

Handwerkerinnung der Fleischer (Metzger), Groß- schlächer, Roßschlächter für Stadt und Kreis Gießen Sitz Gießen. Obermeister: Karl Pirr, Gießen, Reuen Bäue.

Handwerkerinnung der Müller, Getreidemüller für Stadt und Kreis Gießen Sitz Gießen. Ober­meister: Karl Vogt II., Hungen.

Handwerkerinnung der Sattler, Tapezierer, Deko­rateure, Polsterer für Stadt und Kreis Gießen Sitz Gießen. Obermeister: Rudolf Leisler, Gie­ßen, Neuenweg.

Handwerkerinnung der Klempner (Spengler, Flaschner) und Installateure, Bierleitungsreiniger, Gas- und Wasserinstallateure, Kupferschmiede, Zen­tralheizungsbauer für Stadt und Kreis Gießen Sitz Gießen. Obermeister: Rudolf Rüdiger, Gie­ßen, Walltorstraße.

Handwerkerinnung der Schlosser, Feilenhauer, Maschinenbauer, Metalldreher, -former, -gießer, Metallschleifer, Nadler, Werkzeugmacher, Mühlen­bauer, Blitzableiterbauer für Stadt und Kreis Gie­ßen Sitz Gießen. Obermeister: Franz Bour­geois, Gießen, Löwengasse.

Handwerkerinnung der Schmiede, Kesselschmiede, für Stadt und Kreis Gießen Sitz Gießen. Ober­meister: Heinrich Haas III., Annerod.

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Zusammenkunft im Krämersgarten.

Londorf, den 14. September 1934. 5360D

Freiherrlich von Nordeck zur Rabenaufche Rentei.

der Handwerkskammer.

Auf Grund des Gesetzes vom 29. November 1933 über den vorläufigen Aufbau des deutschen Hand­werks, der ersten Verordnung zu diesem Gesetz vom 15. Juni 1934 sowie der mit Genehmigung des Herrn Reichswirtschaftsministers erlassenen Aus­führungsbestimmungen des Deutschen Handwerks­und Gewerbekammertags sind nachstehende Hand- werker-Pflicht-Jnnungen mit dem heutigen Tage durch Erlaß der Satzung errichtet.

Die bisher für die in der Bekanntmachung ange­führten Berufsgruppen bestehenden Innungen find mit sofortiger Wirkung aufgelöst und nach § 97 der ersten Verordnung in die neu errichteten Pflicht­innungen zu überführen.

Alle in die Handwerksrolle eingetragenen Ge­werbetreibende, die das Handwerk ausüben für welches die Innung errichtet ist, gehören der In­nung pflichtgemäß an. Diejenigen Handwerker, die ihr Gewerbe selbständig atif eigene Rechnung betreiben oder das Gewerbe im Nebenberuf aus­üben und noch nicht in die Handwerksrolle einge­tragen find, haben unverzüglich ihre Eintragung bei der Handwerkskammer zu beantragen und sich zur Mitgliedschaft bei der für ihr Gewerbe errich­teten Pflichtinnung anzumelden. Bei Unterlassung dieser gesetzlichen Anordnung werden die ent­sprechenden Strafbestimmungen in Anwendung ge­bracht.

Handwerkerinnung der Buchdrucker, Chemigra- phen, Kartographen, Kupferdrucker, Lichtdrucker, Lichtpauser, Litographen, Steindrucker, Stereoty­peure, Tylographen für die Provinz Oberhessen Sitz Gießen. Obermeister: Justus Christ. Gießen, Wetzsteinstraße.

Handwerkerinnung der Korbmacher, Stuhlpflech- ter für die Provinz Oberhessen Sitz Gießen. Obermeister: Otto Becker, Nieder-Bessmgen.

Handwerkerinnung der Kraftfahrzeugreparateure, Autoelektriker, Vulkaniseure für die Provinz Ober­hessen Sitz Gießen. Obermeister: Ernst- m a n n, Gießen, Hitlerwall.

Handwerkerinnung der Böttcher (Holz- und Wein- küfer, Kübler, Schäffler) für die Provinz Oberhes- fen Sitz Gießen. Obermeister: PH. Sommer» körn, Gießen, Bleichstraße.

Handwerkerinnung der Photographen, Phototech­niker für die Provinz Oberhessen Sitz Gießen. Obermeister: Ehr. Zimmer, Gießen, Goethestraße.

Handwerkerinnung der Putzmacher für die Pro­vinz Oberhessen Sitz Gießen. Obermeister: Frau Ludwig Lemke, Gießen, Seltersweg.

Handwerkerinnung der Steinmetze, Steinbild­hauer, Marmorschleifer für die Provinz Oberhessen Sitz Gießen. Obermeister: Gustav Schrader, Leihgestern.

Handwerkerinnung der Töpfer, Häfner, Kannen­bäcker, Ofensetzer für die Provinz Oberhessen Sitz Gießen. Obermeister: Karl Keßler, Wieseck bei Gießen. ... ...

Handwerkerinnung der Wäscherei» und Plätterei- betriebe für die Provinz Oberhessen Sitz Gießen. Obermeister: Hermann W ö r n e r, Gießen, Schützen- straße.

Handwerkerinnung der Bäcker für Stadt und Kreis Gießen Sitz Gießen. Obermeister: Wilhelm S ch 0 m b e r, Gießen, Waltorstraße.

Handwerkerinnung der Dachdecker, Asphaltdecker, Bleidecker, Pappdecker, Schieferdecker, Ziegeldecker für die Städte und Kreise Gießen, Alsfeld und Lau­terbach Sitz Gießen. Obermeister: Karl K r ö ck, Gießen, Horst-Wessel-Wall.

Handwerkerinnung der Damenschneider, Plissee­brenner, Theatergewannmacher, Sticker, Wäsche- fchneider für Stadt und Kreis Gießen Sitz Gie­ßen. Obermeister: Frau Anna Vogt, Gießen, Wil- helmstraße.

Handwerkerinnung der Elektro-Jnstallateure, Elek- tro-Maschinenbauer, Elektro-Mechaniker, Radiome­chaniker für Stadt und Kreis Gießen Sitz Gie­ßen. Obermeister: Wilhelm K. Schmidt, Gießen, Goethestraße.

Handwerkerinnung der Friseure, Perückenmacher für^ Stadt und Kreis Gießen Sitz Gießen. Ober­meister: Hans Götz, Gießen, Asterweg.

Handwerkerinnung der Glaser, Glasschleifer, Glas­bläser, Glasätzer, Rahmenmacher, Vergolder für die Städte und Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach Sitz Gießen. Obermeister: Heinrich Marx, Gie­ßen, Löwengasse.

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Bekanntmachung.

Die Abteilung Id (Finanzen) des Hessischen Staats. Ministeriums hat mit Verfügung vom l.Juni 1934 zu Nr. F. M. B. 11846 den Bebauungsplan der Stadt Gießen über das Gebiet zwischen Frankfurter Straße, Friedrichstraße, Uhlandstraße, Freiligratb. traße, Aulweg, Schubertstraße und Wartweg fomte die dazu gehörige Ortsbausatzung genehmigt. Gleich­zeitig wurden die alten Bebauungspläne vom 20. August 1986 über die Frankfurter Straße und 20. August 1896 über die Frankfurter Straße und gehoben. 5358C

Der neue Plan kann bei dem städtischen Dermes» ungsamt, Stadthaus, Bergstraße 20, Zimmer 3, eingesehen werden.

Gießen, den 14. September 1934.

Bürgermeisterei Gießen. 1.23.: Dr. Hamm.

Ortsbausahung für die Stadl Gießen; hier: das Gebiet zwischen Frankfurter Straße, Friedrichstraße. Uhlandstraße, Areiligrathstrahe, Aulweg, Schubertstraße und für den Wartweg.

Auf Beschluß des Stadtrates vom 7. Juli 1933 wird nach Begutachtung durch den Kreisausschuß mit Genehmigung des Staatsministers vom l.Juni 1934 zu Nr. F. M. B. 11846 auf Grund des Art. 21 der Gemeindeordnung vom 10. Juli 1931 und der Art. 2, 29, 37 und 59 der Allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 und der §§ 3 bis 5, 7, 9 und 78 der Ausführungsverordnung zur Allgemeinen Bau» ordnung vom 1. Februar 1882 folgende Ortsbau» fatzung erlassen:

§ 1.

Zu Art. 29 Allgemeine Bauordnung.

Gewerbebetriebe, die unter § 16 der R. G. D. fallen oder die durch schädliche Dünste, starkem Rauch oder lästiges Geräusch Nachteile, Gefayren oder Be» lästigungen für die Anwohner herbeiführen, sind grundsätzlich verboten.

Der Baublock 3 bleibt für Kliniks- und ander« Bauten der medizinischen Fakultät vorbehalten.

Jedoch können dort auch Wohngebäude für die in den Kliniken beschäftigten Personen und deren Familien errichtet werden.

§ 2.

Zu Art. 37, 59 Allgemeine Bauordnung und § 78 Ausführungsverordnung zur Allgem. Bauordnung.

Die Erbauung von Seiten- oder Hintergebäuden bedarf der besonderen Genehmigung. Stallungen oder Kraftwagenschuppen dürfen errichtet werden, sofern sie dem eigenen Bedarf der Wohnungsinhaber dienen. Die Ausführung derselben muß in der gleichen Weise erfolgen wie die Hauptgebäude.

§3.

Zu Art. 37 und 59 Allgemeine Bauordnung

und §§ 66 und 78 Ausführungsverordnung zur Allgemeinen Bauordnung.

Für die Baublöcke 5, 6, 7 und 8 wird die offene zweigeschossige Bebauung vorgeschrieben. Außer Einzelhäusern können in der offenen Bauweise Doppelhäuser und auch Gebäudegruppen zugelassen werden, wenn ein einheitlicher Bebauungsplan vor­liegt und der Charakter der offenen Bauweise ge­wahrt bleibt.

In dem über den zwei Vollgeschossen liegenden Dachgeschoß der Baublöcke 5, 6, 7 und 8 darf nur die Hälfte der Fläche des Dachgeschosses zu Auf­enthaltsräumen ausgenützt werden. Der Einbau von selbständigen Wohnungen im Dachgeschoß ist nur mit der Genehmigung der Bürgermeisterei zulässig.

Die Entfernung der Gebäude von der Nachbar» grenze muß in den Baublöcken 5, 6, 7 und 8 minde­stens 3,00 m betragen. In diesen Zwischenraum dürfen Balkone, Treppen, Erker, Veranden und der­gleichen bis zur Höhe des Fußbodens des ersten Obergeschosses bis zur halben Bautiefe des Bauwichs vorspringen, wenn sie höchstens die Hälfte der @e» bäudestiten einnehmen.

Die Gebäude müssen allseitig gut durchgebildet und architektonisch ein gefälliges Aeußere erhalten.

§ 4.

Vorstehende Ortsbausatzung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Gießen, den 14. September 1934.

Bürgermeisterei Gießen. 3.23.: Dr. Hamm.

Bekanntmachuna.

Obstversleigerung der Stadt Gießen.

Dienstag, den 18. September 1934. soll die dies­jährige Obsternte öffentlich meistbietend versteigert werden, und zwar vormittags 9 Ahr beginnend von den Bäumen an der Kläranlage, am Leihgesterner Weg, Licher Straße und hinter dem Neuen Friedhof. 5351C

Zusammenkunft:

9 Uhr an der Kläranlage.

10% Uhr am Leihgesterner Weg (Gummifabrik). 11% Uhr Licher Straße (WirtschaftStadt ßid)N)« 12% Uhr hinter dem Neuen Friedhof (Haupt­eingang).

Gießen, den 13. September 1934.

Bürgermeisterei Gießen.

Dr. Hamm, Bürgermeister.

Amtliche Bekanntmachung des Kreisamts Gießen.

An die Bürgermeistereien des Kreises.

Infolge der anhaltenden Trockenheit im Laust des Sommers konnten sich die Mäuse in starkem Maye vermehren. Sie bedrohen nun die Futter- undH^ fruchtschläge und werden auch die kommende Winter­saat gefährden. Es ist daher unbedingt notwenol», daß von den Gemeinden Bekämpfungsmahnaym durchgeführt werden.

Wir empfehlen Ihnen, im Benehmen mit dem Ortsbauernführer und unter Einholung des -N des Landwirtschaftsamtes sofort das zur Bekamp«""» der Mäuseplage Erforderliche zu veranlassen.

Selbstverständlich wird bei Auslegung der bekämpfungsmittel darauf zu achten stm, oatz £ eine Schädigung der Vogelwelt eintritt. Dlestry wird sich auch ein Benehmen mit dem duftanog Forstamt empfehlen. w