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Der National-

Der AationalMenkongreß meldet sich zu Wort

Oer Völkerbund nicht seiner Kontrollpflicht ledig.

sozialismus verlange im Landjahr Führer und nicht Vorgesetzte, Gefolgschaft und nicht Un­tergeber^. Die Erziehungsmittel des Landjahres feien Disziplin, Tat und Arbeit. Für die

Die pariser preffe fordert Sicherungen sm einen polnischen Kurswechsel.

tilroh st offen, Mineralölen, Holz und Kautschuk ergaben sich zwar noch nennenswerte Einfuhrrückgänge; ihnen stehen aber auf anderen Warengebieten, vor allem bei Oelfrüchten, Steigerungen gegenüber. Die Fertig- w a r e n e i n f u h r hat sich geringfügig von 62,3 auf 63,7 Mill. Mark erhöht. Die Erhöhung ent­spricht der Saisontendenz.

Die Ausfuhr ist von 321 Mill. Mark im Juli auf 334 Mill. Mark, also um etwa 4 v. H. g e - st i e g e n. An der Steigerung waren Rohstoffe und Fertigware^ in etwa gleichem Verhältnis beteiligt, und zwar stieg die Ausfuhr von Roh- st offen und halbfertigen Waren von 61,9 auf 64,4 Mill. Mark und die Ausfuhr von fertigen Waren von 250,4 auf 262,2 Mill. Mark. Die Ausfuhr von Lebensmitteln und Getränken ging leicht von 8,8 auf 7,1 Mill.

zurück. Bei der Ausfuhr von Rohstoffen ist eine Erhöhung der Lieferungen von um 1,3 Mill. Mark hervorzuheben. An der Steigerung der Fertigwarenausfuhr waren Textilfertigwaren mit 4,5 Mill. Mark,

und das französisch-polnische Bündnis in einer Krisis. Der polnische Außenminister habe sich seil mehreren Monaten gegenüber dem Völ­kerbund und gegenüber Frankreich durch eine unzweideutige Haltung hervorgetan. Um das Vertrauen beider Teile wieder zu gewinnen, werde man von ihm Sicherungen for­dern müssen. Sollte er aber den bisherigen Weg fortsehen, so werde er notgedrungen dazu führen, daß Polen sich sowohl abseits vom Völ­kerbund als auch abseits von dem französisch­polnischen Bündnis stellt.

DasPetit Journal" läßt die Meinung nicht gel­ten, daß der Viererpakt, von dem Polen aus­geschlossen war, der Ausgangspunkt dieser Mei­nungsverschiedenheiten sei. Es scheine vielmehr nach Ansicht des französischen Blattes, daß zwischen deutschen und polnischen Mi­litärkreisen eine gewisse Gedankenge­meinschaft bestünde, die man gern i n d i e T a t um setz en möchte. (I!) DasJournal" fragt sich besorgt, ob die französische Regierung die Absicht habe, das französisch-polnische Bündnis einer Annäherung an R-u ßland z u opfern und Polen aus dem Völkerbund zu stoßen unter dem Vorwand, daß es die Verfahren-Vor­schriften verletzt habe.L'Ordre" setzt sich auf das hohe Roß und redet Polen ins Gewissen. Das un­vorsichtige Polen vergesse die härtesten Lehren seiner Geschichte und wolle nicht sehen, daß Deutschland auf seinen Zusammenbruch hinarbeite.

tionen an der Frage besonderes Interesse hat. So sehr dieser Schritt vom Standpunkt der Millionen in Polen lebender Angehöriger der Na­tionalitäten auch zu bedauern ist, so muß doch fest­gestellt werden, daß durch ihn an den Rechten und Pflichten des Rates zur Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen des Min­derheitenschutzes seitens aller an liefen letzteren gebundenen Staaten nicht das Gelingst- geändert wird.

chemische und pharmazeutische Erzeug- nisse mit 2,5 Mill. Mark, Maschinen mit 1,9 Mill. Mark und Papier und Papierwaren mit 1,1 Mill. Mark beteiligt.

Das Landjahr.

Die Gemeinschaftsschule der deutschen Jugend.

Berlin, 15. Sept. (DNB. lieber die ersten Er­fahrungen mit der Einführung des Landjahres in Preußen sprach der Referent im Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, Schiffer. Er betonte, daß dieses Gesetz insbeson­dere die schulentlassene Jugend der G r o ß st a d t umfassen und daher vor allen Dingen das Familienleben der ehemals marxistischen Kreise beeinflussen solle, denn es erstreckt sich auf die schul­entlassenen 14jährigen Knaben und Mädchen und bringe sie zur Gewöhnung an menschliche Arbeit und Gemeinschaftserziehung auf das Land. Land­aufenthalt und gemeinsame Arbeit mit den Bauern solle der Großstadtjugend in ihrem entscheidenden Entwicklungsalter die Grund- lagen für eine natürliche Lebenshaltung geben. Für den Nationalsozialismus sei das Landjahr die ge. gebene Gemeinschaftsschule, durch die die gesamte deutsche Jugend hindurchgehen solle. Bei der Führerausbildung zum Landjahr werde

h SCmHrn/. Sept. (DNB.) Im August konnte die Passivität der deutschen Außen- Handelsbilanz nicht unerheblich vermin- d-rt werden D°r E i n s u h r u b° r, ch u tz er- ?L6'8C 1V&KOnJ1 Mill. Mark im Juli auf n d)t gans 9 Mill. Mark. Im August 1933 war aUerötngs die Handelsbilanz noch mit 66 Mill. Mart aktiv. Die Verbesserung der Handelsbilanz .st zuruckzufuhren auf eine Verminderung der Einfuhr einerseits und Steigerung der Ausfuhr andererseits. Die Einfuhr betrua 342,5 Mill. Mark gegen 362,8 Mill. Mark im Vor? monat, war also um 6 v. H. geringer. Den stärksten Anteil an dem Rückgang hatten Lebensmittel und Getränke, die von 98,9 Mill. Mark im Vormonat auf 81,4 Mill. Mark zurückgingen. Diese Verminderung ist ebenso wie ihre Steigerung im Vormonat, als eine S a i s o n e r s ch e i n u n g zu betrachten. Die Rohstoffe in fuhr ging weiter von 199,2 auf 194,9 Mill. Mark zurück. Der Rück­gang ist mit 2 v.H. wesentlich geringer als im Vormonat, in dem er mehr als 10 v. H. betra- gen hatte. Bet einzelnen Waren, insbesondere Tex-

Oer Einfuhrüberschuß von 41 auf 9 Millionen ermäßigt Die Entwicklung des deutschen Außenhandels im August.

gleich großer,Wert auf die handwerkliche praktische Ausbildung wie auf die national- sozialistische Bildung gelegt. ~ jozialismus verlange im Landjahr

jungen Mädchen stelle die deutsche Frau und Mut­ter, deren Verantwortungsgefühl über die Familie hinaus dem Volksganzen zugewendet fei, das Er­ziehungsideal dar. Das Landjahr wolle aber nicht Berufsschule sein, sondern es erstrebe die national­politische Durchbildung der Gesamtpersönlichkeit im Geiste des Führers.

die der Hoffnung Ausdruck gab, daßdie Staaten, die im Hinblick auf ihre Minderheiten dem Völker­bund gegenüber durch keine gesetzlichen Verpflich­tungen gebunden sind, nichtsdestoweniger in der Behandlung ihrer rassischen, religiösen und sprach­lichen Minderheiten wenigstens das gleiche Maß an Gerechtigkeit und Duldsamkeit beobachten werden, das durch die Verträge und die sonstige Hebung des Völkerbundsrat gefordert wird." Weiter ist bis­lang der Versuch, die Minderheitenschutzoerpflich­tung zu verallgemeinern, trotz verschiedener Ansätze nicht gelungen. Deutschland hat sich im Völkerbund jederzeit mit einer Verallgemeinerung des Minder­heitenschutzes einverstanden erklärt mit dem guten Gewissen eines Landes, das seinen völkischen Min­derheiten bereits alles das freiwillig eingeräumt hat, was die Verträge verlangen. Aber namentlich Frankreich und Italien haben sich aus guten Grün­den bisher stets dagegen gesträubt.

Und diese beiden empfinden natürlich auch den jüngsten Vorstoß Polens besonders peinlich, das in erstarktem Nationalbewußtsein die ihm auf­erlegte Sonderverpflichtung als diskriminierend und unvereinbar mit seiner Würde als gleichberechtigtes Mitglied des Völkerbundes empfindet. Polen hat sich nun mit der Genfer Erklärung feines Außen­ministers von einem Vertrage losgesagt, der seiner­zeit überhaupt erst die Voraussetzung sür die Bil- oung des polnischen Staates in seinen heutigen Grenzen unter Einbeziehung von mehr als sieben Millionen Angehörigen fremder Nationalitäten (bei insgesamt noch nicht 26 Millionen Einwohnern)

Frankreichs eine Lücke füllen soll. Die französischen Wünsche trafen sich mit denen Moskaus auf halbem Wege. In dem Austritt Japans aus dem Völker­bund sah man im Kreml mit Recht, den Willen Japans, sich für feine imperialistische Politik im Fernen Osten freie Hand zu schaffen. Und wenn auch Rußland nicht mit der Unterstützung des Völ­kerbundes in einem etwaigen Konflikt mit Japan rechnen kann die Auseinandersetzung zwischen Japan und China hat ja die Unfähigkeit des Völker­bundes eindeutig bewiesen, so verspricht sich Ruß­land doch von einer Annäherung an die das System des Völkerbundes beherrschenden Weltmächte eine Sicherung seiner Westgrenzen für den Fall eines Krieges im Fernen Osten. Der Nichtangriffspakt mit Polen schien den Russen dazu namentlich nach der deutsch-polnischen Verständigung nicht mehr auszureichen. Frankreich, die stärkste Militärmacht Europas, sollte für die Garantie der europäischen Grenzen des russischen Reiches gewonnen werden. Litwinow und Barthou fanden sich im Mißtrauen gegen das neue Deutschland. Frankreich war bereit, die geforderte Garantie der russischen Westgrenze zu übernehmen, wenn Rußland als Gegenleistung dem Locarnopakt als Garant beiträte und seine Aufnahme in den Völkerbund beantrage. Aber die russisch-französische Rechnung hatte ein Loch. Man bedurfte der Mitwirkung Deutschlands und Polens. Die Reichsregierung hat in unzweideutiger Form feine Teilnahme an einem zum Zweck gegenseitiger militärischer Unterstützung geschlossenen Abkommen, wie Litwinow und Barthou es zur Verwirklichung ihrer Garantiepläne vorgesehen hatten, abgelehnt aus hier schon ausführlich erörterten, auch im un­voreingenommenen Ausland sehr wohl verstandenen Gründen. Polens Antwort steht noch aus, aber es hat nicht den Anschein, als ob die Väter des Ost­paktgedankens in Warschau mehr Glück haben soll­ten, als in Berlin. Ohne Deutschland und Polen wäre der Ostpakt indessen ein totgeborenes Kind. Die Herren Barthou und Litwinow müßten sich also mit einem durch keinerlei unechte Zierate von Friedenssicherung und Weltbeglückung verbrämten Militärbündnis zwischen Rußland und Frankreich begnügen. Das würde wenigstens den einen Vor­teil haben, die Völker klar sehen zu lassen, wie die Dinge in Wahrheit stehen.

Schneller scheint Barthou mit seiner Einführung der Russen in den Kreis der Völkerbundsfreunde zum Ziel zu kommen. Schwierigkeiten hat es auch hier gegeben. Aber da England und Italien zur rechten Zeit für den Plan gewonnen waren, konnte der Widerstand der kleinen Mächte, mochte er auch noch so entschieden sein und aus so ehrlicher Sorge um die Sicherung Europas vor dem Gift bolsche­wistischer Volkszersetzung kommen wie bei der Schweiz, die Aufnahme der Sowjetunion nicht ver­hindern. Litwinow sitzt bereits mit gepackten Kof­fern am französischen Ufer des Genfer Sees und wartet, bis fein Freund Barthou ihm die Ehren­pforte errichtet hat, durch die der Künder der kom- munistifchen Weltrevolution in den Palast des Völ­kerbundes einziehen kann. Es hat noch einiges Ge­plänkel um den ständigen Ratssitz gegeben, ohne den die Russen natürlich in Genf nicht Platz nehmen wollen. Aber diesmal ist es nicht zu Austritts- dttchungen anderer Mächte gekommen, die seiner­zeit die Aufnahme Deutschland verzögert haben. Die Einwände Argentiniens und Portugals sind an­scheinend beiseite geschoben. Der Ire de Valero hat zwar nicht sehr freundlich die Anwendung des for­mellen Aufnahmeverfahrens empfohlen, aber ernst zu nehmender Widerstand, der den Eintritt der Bol­schewiken in das Konkurrenzunternehmen der west­lichen Demokratien in Frage stellen könnte, ist von keiner Seite zu erwarten.

Das dürfte auch wohl von Polen gelten, dessen Vorstoß in der Frage des Minderheiten­schutzes zwar in Zusammenhang mit der Auf­nahme Rußlands in den Völkerbund steht, aber über diesen aktuellen Anlaß hinaus an die Grund­lagen des Völkerbundspakts selbst rührt. Das Minder­heitenproblem ist mit der Entstehungsgeschichte des Völkerbundes eng verknüpft. Entgegen den Absich­ten Wilsons, der in seinem Entwurf eine Bestim­mung über den Schutz der völkischen Minderheiten ausgenommen hatte, schweigt die Völkerbundssatzung über, dieses Problem. Indessen legte der Versailler Friedensvertrag den neuerrichteten Staaten Polen und Tschechoslowakei die Verpflichtung auf, mit Den alliierten Hauptmächten einen Minderheiten- Schutzoertrag abzuschließen Auch mit Rumänien, Südslawien und Griechenland kamen ähnliche Ver­träge zustande und die Randstaaten Litauen, Lett­land und Estland wurden bei ihrem Eintritt in den Völkerbund auf die Einhaltung der in den Minder- heitenschutzverträgen niedergelegten Grundsätze ver­pflichtet. Dabei handelt es sich im wesentlichen darum, allen Einwohnern ohne Unterschied der Geburt Staatsbürgerschaft, Sprache, Rasse oder Religion' Schutz des Lebens und der Freiheit, und freie Reli­gionsausübung zu gewähren, alle Staatsbürger sollen die gleichen bürgerlichen und politischen Rechte genießen, auch bei der Zulassung zu Aemtern und bei dem Gebrauch ihrer Sprache in privatem oder geschäftlichem Verkehr, in Presse und Versamm- langen. Das Recht der Minderheiten auf Errichtung von religiösen und sozialen Anstalten sowie von Schulen wird ebenso festgestellt, wie der Anspruch auf Erteilung des Volksschulunterrichts in der Mut­tersprache überall dort, wo die Minderheiten einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung ausmachen. Es bedarf nur dieser summarischen Aufzählung des Inhalts der den Polen, Tschechen, Südslawen, Ru­mänen, Griechen und den baltischen Staaten auf­erlegten Minderheitenschutzoerträge, um auf einen Blick zu erkennen, daß es ein Hohn auf die Gleich- berechtigung der Völkerbundsmitglieder wäre, wenn man das bolschewistische Rußland, das die primi- tivsten Rechte seiner völkischen Minderheiten (er­innern wir uns nur des furchtbaren Schicksals un- lerer Wolgadeutschen Brüder) mit Füßen tritt, ohne jede Verpflichtung auf die Bestimmungen des Min­derheitenschutzes in die Liga der Nationen aufneh- men würde.

Der Ausbau des Minderheitenschutzes wurde notwendig, weil die Siegermächte in den Pariser Dorortverträaen mit Völkern und Grenzen will­kürlich umgesprungen waren, um ein Hohn auf das nicht oft genug gepredigte Selbstbestimmungs- recht der Völker sich selber an fremden Gebieten zuzuschanzen, was sie glaubten, brauchen zu können und ihre treuen Bundesgenossen ebenfalls nach den gleichen Gesichtspunkten zu belohnen. Aber daß man diesem Minderheitenschutz nur die kleineren, entweder neugegerünöetcn ober durch die Friedens­diktate erheblich vergrößerten Staaten unterwarf, sich selber aber fein säuberlich heraushielt, obwohl man allen Grund gehabt hätte, die gleichen Ver­pflichtungen zu übernehmen, dieses zweierlei Maß hat von vornherein viel Unwillen erregt und zu dem mehrfach wiederholten Versuch geführt, den Minderheitenschutz zu verallgemeinern. So wurde schon 1922 auf Antrag Lettlands in der Dölker- bundsversammlung eine Entschließung angenommen.

Das Echo in Rom.

Mailand, 14. Sept. (DNB) Die italienischen Blätter bringen in großer Aufmachung ausführ­liche Berichte über die Erklärungen des polnischen Außenministers in der Minderheitenfrage. Die Stampa" überschreibt ihren Bericht:Axt- schlüge gegen den Versailler Vertra g". Die übrigen Blätter sprechen von der Erklärung Becks als einemdramatischen Knali­ef f e k t". Uebereinftimmenb wird auf den tiefen Eindruck hingewiesen, den die polnische Stellung­nahme besonders in französischen Kreisen ausaelöst habe. Aber auch die Revisionisten seien, meintPopolo d'Jtalia", sehr unzufrieden, denn sie könnten nicht zugeben, daß die internationalen Verpflichtungen einfach zerrissen würden. Man nehme in Genf an, Polen, das mit Deutsch­land einig sei, suche nur einen Vorwand, um aus dem Völkerbünde auszutreten.

Abschluß des Deutschen Pfarrertages. LPD. Frankfurt a. M., 14. Sept. Der Deut­sche Pfarrertag fand am Donnerstag seinen Ab­schluß mit der Mitgliederversammlung im Vereins­haus Westend. Einstimmig wurde eine neue Satzung angenommen, die a u f bas Führer­prinzip aufgebaut ist. Der Vorstcmb ber beutfdjen evangelischen Pfarrervereine nennt sich jetzt Reichsbund ber deutschen eoange- l i sch e n P f a r r e r d e r e i n e. Er ist eine Ver­einigung von evangelischen Pfarrervereinen mit dem Zweck, einmütig für die Pflichten, Rechte und Anlie- gen des geistlichen Amtes und Standes einzutreten und die Weiterbildung des gesamten deutschen Pfar­rerstandes zu fördern. Der Reichsbund fetzt sich wei­ter zur Aufgabe, die SIrbeit ber nationalen Regierung zum Wieberaufbau bes Deutschen Reiches nach Kräften zu unterstützen. Jnsbeson- bere soll bies durch Förderung der kulturellen Auf­gaben in enger Zusammenarbeit mit Denoon der nationalen Bewegung ge­gründeten Organisationen erfolgen. Or­gane bes Reichsbunbes finb ber Reichsbundes- führ er, ber Reichsbunbesvorstanb, der Reichs­führerrat und die Reichsbundestagung. Der Reichs- bundesführer wird vom Reichsführerratpe- wählt und bestimmt seine Mitarbeiter aus den Reihen des Reichsführerrates nach eigenem Ermessen. Die letzte Entscheidung im Reichsführer­rat bleibt dem Reichsbundesführer überlassen. Der Reichsbundesführer hat insbesondere dem Grundsatz Gemeinnutz geht vor Eigennutz" praktische Gel­tung zu verschaffen. Der Reichsbundesvorstand be­steht aus dem Reichsbundesführer und acht Bei­sitzern. Der Reichsführerrat besteht aus den Mitglie« dem bes Reichsbunbesvorstandes und den Führern der Mitgliedervereine. Jeweils im Anschluß an die Reichsbunbestagung finbet eine öffentliche Versamm­lung bes Reichsbunbes als deutscher Pfarrer- tag statt. Auf bem deutschen Pfarrertag werden u. a. Kundgebungen der Reichsbundestagung zu Fragen der Zeit verkündigt.

Nach der Annahme der' neuen Satzung wurde zum ersten Reichsbundesführer der bisherige Vor­sitzende des Verbandes der deutschen evangelischen Pfarrervereine, Präses D. Schäfer- Remscheid einstimmig gewählt.

Vereidigung

der evangelischen Kirchenbeamten.

Berlin, 14. 6ept. (DNB.) Der R-ichsbifchos und der Rechtswalter der Deutschen Evangelischen Kirche haben am 13. September eine Verordnung erlassen, der zufolge die Vereidigung der kirchlichen Beamten nach dem Reichsgesetz vom 20. August 1934 über die Vereidigung der öffentlichen Beamten und der Soldaten der Wehr­macht vorzunehmen ist. Zu den kirchlichen Beamten gehören auch die G e i st l i ch e n, die i m S) a u p t- oder Nebenamt im Dienst der kirch­lichen Verwaltung stehen, ferner die Kir­chengemeindebeamten. Durch dieses Gesetz ist das am 9. August beschlossene entsprechende Kir­chengesetz zum Teil aufgehoben worden, lieber die Durchführung des neuen Gesetzes haben die obersten Kirchenbehörden bis zum 21. September 1934 zu berichten. Auf Grund des Gesetzes hat Mi­nisterialdirektor Jäger heute bereits die Vereidi­gung der Beamten des Oberkirchen­rates in Stuttgart vollzogen.

Beurlaubung des württembergischen Landesbischofs.

Berlin, 14. Sept. (DNB.) Von der Reichs kirchenregierung wird mitgeteilt:Der Herr Reichs« bischof hat sich veranlaßt gesehen, zur Ordnung der kirchlichen Verhältnisse und Sicherstellung kirchlicher Vermögensteile in Württemberg den Landes­bischof Wurm bis auf weiteres zu de« urlauben. Landesbischof Wurm hat sich verleiten lassen, Gelder der Landeskirche den orbent* lichen kirchlichenZwecken zu entziehen. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Landes­bischofs wurde von dem Reichsbischof der in kirch« lichen Kreisen geschätzte Stadtpfarrer Krauß in Ebingen beauftragt."

Sühne für einen heimtückischen Mord an einem GA.-Truppführer.

Berlin, 14. S-Pt. (DNB.) In Hagen ist 6« wegen Mordes rechtskräftig zum Tode verurteilte Franz Sch id zick aus Iserlohn hin gerichtet worden. Dadurch hat die am 16. Januar 1933 an bem SA.-Truppsührer Hans Bernsau verübte Bluttat ihre Sühne gefunben. Wie im Urteil feJJJ gestellt ist, hatten kommunistische Funktionäre ots

bildete. Nach Artikel 12 des Minderheitenschutzver­trags können dessen Bestimmungen, die unter die Garantie des Völkerbundes gestellt sind, nicht ohne die Zustimmung der Mehrheit des Völkerbundsrats abgeändert werden. Deutschland ist, obwohl es in Polen eine völkische Minderheit von mehr als 760 000 Volksgenossen hat, an dem polnischen Vor­stoß in Genf nicht direkt interessiert, da es ja mit Polen einen besonderen Vertrag hat.

Ebensowenig wie sich Deutschland mit feinem Austritt aus dem Völkerbund der Verpflichtung zur Abrüstung entziehen wollte, ebensowenig scheint Polen die Absicht zu haben, den Minderheitenschutz als solchen aufzugeben. Wir erkennen in dem pol­nischen Vorstoß das gleiche Streben nach politischer Sauberkeit und Ehrlichkeit, das verschwommenen Verhältnissen ein Ende bereiten will. Wenn jetzt Sir John Simon und Barthou in ihrer Antwort auf die Erklärungen bes polnischen Außenministers Beck eine Vertragsverletzung burch Polen feststellen, so vergessen sie, baß England und Frankreich, die sich jetzt zu Garanten des Minderheitenschutzes auf- merfen, nachdem sie vorher herzlich wenig für die Minderheiten getan haben, mit der Nichteinlösung des Abrüstungsversprechens des Versailler Diktates den ersten Schritt auf der abschüssigen Bahn der Vertragsverletzung unternommen hatten. Und es spricht auch nicht für ihre unwandelbare Treue zu den Grundsätzen der Demokratie und des Völker­bundes, daß sie ausgerechnet die russische Höllen­maschine in die bröcklichen Fundamente der Genfer Liga einzumauern suchen.

Paris, 15. Sept. (DNB. Funkspruch.) Die von Polen aufgeworfene Minderheit en frage und die Antworten des englischen, italienischen und fran­zösischen Außenministers veranlassen die Blätter zu längeren Erörterungen. Die Ausführungen Aloi - s i s werden hier und da mit Zurückhaltung ausge­nommen, da er es nicht versäumt hatte, auf die Notwen bi gkeit ber Revision gewisser territorialer Klauseln hinzuweisen. Vom morali­schen Stanbpunkt aus, so schreibt Pertinax, seien bie Ausführungen unangebracht, vom psychologi­schen Stanbpunkt aus seien sie das Zeichen einer ersten revisionistischen Erklärung, die der Vertreter eines großen Landes vor der Tribüne des Völker­bundes abgegeben habe.

3m übrigen ist Pertinax der Ansicht, daß der polnische Außenminister trotz der drei Erklä­rungen eine der nächsten Gelegenheiten be­nutzen werde, um zu sagen, daß Polen den von ihm vertretenen Standpunkt vollinhaltlich aufrecht erhalte. Auf der anderen Seite halt man es für wahrscheinlich, dah die Ange­legenheit nochmals vom Völkerbundsrat ober gar vor dem Haager Schiedsge­richt s h o f behandelt werden wird. DasEcho de Paris" glaubt zu wissen, daß auf einer der nächsten Sitzungen ein Mitglied des Völker­bundsrates von Veck Aufklärung über die polnischen Absichten fordern werde. Solange diese Frage nicht völlig bereinigt fei, schreibt Pertinax, befänden sich der Völkerbund

G e n f, 14. Sept. (DNB.) Der Generalsekretär des europäischen Nationalitäten-Kongresses erklärte, der Nationalitäten-Kongreß hat sich noch vor we­nigen Tagen in Bonn mit dem polnischen Vorschlag £ur Verallgemeinerung des Minder- heitenrechtes und den etwaigen Absichten, bei einer Ablehnung durch den Völkerbund die Bestim­mungen des bestehenden Minderheitenrechtes abzu- schütteln, befaßt. Der Kongreß gelangte einmütig zur Entschließung, daß derVorschlagzurVer- allgemeinerung guminbeften, was ben europäischen Raum betrifft unbedingt z u unter st ützen wäre. Ebenso einmütig brachte er aber zum Ausdruck, daß, falls bie Verallgemeine­rung sich jetzt nicht erzielen ließe, alle in Serbin- bung bamit erfolgenben Angriffe a u f bas bestehenbe Minderheitenrecht auf bas Energischste abgelebt werben müßten. Der Kongreß schlug vor, beim Völkerbunb einen Stu- bienausschuß zu bilben. Es wirkt befrembenb, baß bie Erklärung bes polnischen Außenministers abge­geben würbe, noch bevor bie Völkerbunbsver- fammlung ben polnischen Antrag zur Verallgemei- neruna behanbeln konnte. Die Erklärung, daß Polen von heute ab sich einer jeden Mitarbeit mit den internationalen Instanzen, soweit es sich um bie Kontrolle ber Anwenbung des Systemes des Min­derheitenschutzes durch Polen handelt, versagt", stellt den isolierten Schritt eines Staates dar, der infolge der großen Zahl feiner Min­derheiten und der von ihnen kommenden Peti-