Letzte Kabinettssitzung im alten Lahr
— Oer Führer dankt seinen Mitarbeitern,
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Eine Reihe neuer Gesetze verabschiedet
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Sirtschastspolitische Gesetze
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Aeues Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei.
dem Ministerpräsidenten der Vorwurf gemacht worden, daß er zu sehr zu der italienischen
„ . Kampfe um die nationalsozialistische Erhebung von den alten Kämpfern der
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Oer Führer zum Gtapellauf des „Gcharnhorst"in Bremen,
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NSDAP, gebracht worden sind. Deshalb muß ein jeder einzelne gewisse Nachteile, die ihm durch politische Vorgänge dieser Erhebung erwachsen sind, im Interesse der Gesamtheit selb st auf sich nehmen. Lediglich f ü r außergewöhnliche Schäden, deren Tragung ihm nach gesundem Dolksempfinden billigerweise nicht allein zuzumuten ist, kann der Volksgenosse einen gewissen Ausgleich beanspruchen. Dieser Ausgleich kann ihm nach dem neuen Gesetz unter bestimmten Voaussetzungen und in einem besonders vorgesehenen Verfahren zu Lasten der Allgemeinheit gewährt werden. Doch ist die Anwendung des Gesetzes ausdrücklich auf Vorgänge beschränkt, die sich bis zum 2. A u g u st 1 9 3 4 ereignet haben.
DraßvonOpferbereitschaftzumBesten des Ganzem Ein leuchtendes Beispiel dieser
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loser Ehrlichkeit zu sprechen. Viele Anzei^.! teten darauf hin, daß Laval sich nichts negativen Politik zufrieden gebe, iu r $:| Deutschland nicht aufrüsten dürfe es ihm doch bekannt sei, daß es Q’un Selbst wenn die jetzige französische Regiert eifersüchtigen Politikern oder der Wirtsck?ä zu Fall gebracht werden sollte, sei eine M Frankreichs zu einer Außenpolitik nach O Poincarss und Barthous unwahrsch-^ Es liege kein Grund vor, der eine SBiebeLj der Abrüstungsverhandlungen im nächsten verhindere. Allerdings gebe es eine Schwjv! die Deutschen wollten ein Abrüstunas^abe 1 vor ihrer Rückkehr zum Völterbun 1 die Franzosen wollten die Rückkehr Do.j Abkommen. Die Meinungsverschiede^I aber bei beiderseitigem guten Willen zu über?] und dieser gute Wille scheine jetzt endlich^ Händen zu sein.
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Budapest begeben. Dr. Schuschnigg erklärte dem Vertreter des Ungarischen Korrespondenz-Büros, daß sich die Verhandlungen in Budapest durchaus im Rahmen der zwischen den beiden Staaten bestehenden Verträge bewegen würden, da eine Neuorientierung der österreichischen Politik nicht in Frage komme.
Deutschlands Friedensoffensive.
London, 14. Dez. (DNB. Funkspruch). Im „News Chronicle" erklärt Vernon Bartlett u. a.: Hitler wünsche den Frieden, weil er genug vom letzten Krieg gesehen habe. Dr. Schacht wünsche Frieden, weil Krieg jeden finanziellen Fortschritt zerstöre. Die Reichswehr wünsche Frieden, weil sie für den Krieg nicht fertig sei. Infolgedessen werde Deutschland im nächsten Frühjahr eine große Friedensoffensive unternehmen. Es werde wohl nicht lange dauern, bis ein hervorragender nationalsozialistischer Vertreter Paris besuche, um mit rückhalt-
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Teil des Aufwertungsbetrages bewilligt hat, nur dann, wenn der Teil mehr als Zweidrittel des gesamten A u f w e r t u n g s b e t r a g e s ausmacht. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens drei Monate. Hypothekenbanken, sonstige Grundkre- ditanstalten, Sparkassen sowie Dersicherungsgesell- schäften sind nicht gehalten, zur Tilgungsmasse gehörende oder als Deckung für Pfandbriefe dienende aufgewertete Hypotheken zu einem vor dem 1. Januar 1937 liegenden Zeitpunkt zu kündigen. Hat der Gläubiger gekündigt, so kann der Eigentümer des belasteten Grundstückes oder persönliche Schuldner innerhalb eines Monats bei der Aufwertungsstelle schriftlich beantragen, ihm eine Z a h l u n g s - trift für das Kapital zu bewilligen. Der Antrag ist unzulässig, wenn der Aufwertungsbetrag der Hypothek oder der Forderung 300 Goldmark nicht übersteigt. Die Zahlungsfrist kann nur einmal und längstens bis zum 31. Dezember 1936 bewilligt werden.
Das Kündigungsverbot für zinsgesenkte Forderungen und Grundschulden wird um ein Jahr derart verlängert, daß der Gläubiger nicht vor dem 31. Dezember 1935 kündigen kann. Ist die Kündigung vertraglich für eine bestimmte Frist ausgeschlossen, so verlängert sich diese Frist um ein weiteres Jahr, jedoch nicht über den 31. Dezember 1936 hinaus. Ist die Kündigung vertraglich erst zu einem nach dem 31. Dezember 1936 liegenden Termin zulässig, so behält es dabei sein Bewenden. Die gesetzliche Stundung der hypothekarisch gesicherten Forderungen wird um 1V< Jahr verlängert, so daß der Gläubiger die Rückzahlung nicht vor dem 1. Juli 1936 verlangen kann. Die Abzahlung der Hypotheken, die zur Hauszins- steuerablösung bestellt sind, wird von der weiteren gesetzlichen Stundung nicht betroffen.
Ueberleitung zu einem künftigen a 11 g e m Einzelhandelsgesetz. Die Begründung hebt lichlich hervor, daß an den Erlaß eines a Einzelhandelsgesetzes, das eine endgültige darstellt, erst herangegangen werden kanr im Rahmen der bisherigen Regelung noch tere Erfahrungen gewonnen^ weiteren wird das Verbot der Errichtung n kaufsstellen auch auf die U e b e r n a h mi siegender Verkaufsstellen au Mit dieser Neuerung soll verhindert wer Personen, die die erforderliche Sachkunde persönliche Zuverlässigkeit nicht besitzen, Umwege über die käufliche Uebernahme ei reits bestehenden Verkaufsstelle noch einen zum Einzelhandel finden. Die Genehmig pflicht für E r w e i t e r u n g en ift auf beschränkt, in denen die Erweiterung 25 Meter übersteigt. Es wird erhofft, daß dies- Auflockerung der räumlichen Beschränkung zugunsten der m i t t e l st ä n d i sch^ , triebe, des Hausbesitzes und her wirtschaft auswirken wird. Schließlich u. a. die Möglichkeit geschaffen, die bisto schließlich den obersten Landesbehörden Ermächtigung zur S ch l i e ß u n g doi schungsrä um en in Warenhä uh? ähnlichen Betrieben auch den Nachgeordnete Hörden zu übertragen.
Aenderung der Äechtsanwallsosdnm
Budapest, 13. Dez. (DNB.) Im Abgeord- netenhaus behauptete Abgeordneter Origer, der Führer einer legitimistischen Gruppe, daß die zu Deutschland freundschaftlich eingestellte Politik vollkommen versagt habe. Ministerpräsident G ö m b ö s erklärte, er verfolge eine deutschfreundliche Politik, weil Ungarn historische Beziehungen auch aus der jüngsten Vergangenheit habe und weil Deutschland eine der größten und stärksten Nationen Europas fei. Deutschland f)abe Ungarn gegenüber immer eine freundschaftliche Poutlk verfolgt, auch während der früheren deut- schen Regierungen. Hitler stehe auf der Grundlage des Bismarck-Gedankens. Deutschland könne real- politische Interessen haben, die es für geboten er-1 scheinen lassen könnten, die Sympathien für Ungarn
Präsident, Bundesrat R. Minger, Leiter des Milltärdepartements (Bürger- und Bauernpartei) zum Bundespräfidenten gewählt. Vize- Präsident wurde Bundesrat Dr. Albert Meyer, der Leiter des Finanz- und Volksdepartements, mit 178 von 184 Stimmen. Meyer gehört der Freifinnia- Demokratifchen Partei an. Bei der Wahl von Bun- desrat Minger waren 32 Zettel leer. Ferner fand noch eine Neuwahl des Bundesrichterkollegiums statt. An Stelle des zurückgetretenen Bundesrichters P he Hin wurde der Kandidat sämtlicher bürgerlichen Gruppen, Robert Petit- m e H ™ e 122 von 183 gültigen Stimmen gewählt. Der Kandidat der Sozialdemokraten, der Tessiner Nationalrat Borella, erhielt 48 Stimmen.
dabei, ohne dazu berechtigt zu sein, eine Uniform oder ein Abzeichen der NSDAP, oder ihrer Gliederungen trägt oder mit sich führt, mit Zuchthaus, in leichteren Fällen mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten bestraft. Wer die Tat in der Absicht begeht, einen Aufruhr oder in der Bevölkerung Angst oder Schrecken zu erre- gen oder dem Deutschen Reich außenpolitisch Schwierigkeiten zu bereiten, wird mit Zuchthaus nicht unter drei Jahren oder mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft. In besonders schweren Fällen kann auf Todes st rafe erkannt werden. Ein Deutscher kann auch dann verfolgt werden, wenn er die Tat im Ausland begangen hat. — Nach § 4 wird, wer seines Vorteils wegen oder in der Absicht, einen politischen Zweck zu erreichen, sich als Mitglied der NSDAP, oder ihrer Gliederungen ausgibt, ohne es zu sein, mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe ober mit einer dieser Strafen bestraft. Die Tat wird nur mit Zustimmung des Stellvertreters des Führers verfolgt. — Nach § 5 wird, wer parteiamtliche Uniformen, Uniformierte, Gewebe, Fahnen oder Abzeichen der NSDAP., ihrer Gliederungen ober der ihr angefchlossenen Verbänbe ohne Erlaubnis des Reichsschatzmeisters der NSDAP, gewerbsmäßig h e r ft e l l t, ober in Verkehr bringt, mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft. Wer parteiamtliche Uniformen und Abzeichen im Besitz hat, ohne dazu als Mitglied der NSDAP, oder ihrer Gliederungen befugt zu fein, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und, wenn er diese Gegenstände trägt, mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft.
Die Verfolgung der Tat und die Einziehung findet nur mit Zustimmung des Stellvertreters des Führers statt. Die Vorschriften gelten sinngemäß auch für den Reichsluftschutzbund, den Deutschen Luft-
Ein „Gesetz zur Aenderung des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels" schränkt die Er- richtung neuer Verkaufsstellen auf bestimmten Gebieten ein. Die Errichtungsperre dient gleichzeitig als gesetzliche Grundlage ür die Prüfung her Sachkunde und per» önlichen Zuverlässigkeit bet der Errich-
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net ober rechnen muß, daß die Aeußerung in die Oeffentlichkeit dringen werde. Die Verfolgung soll nur eintreten, wenn die Straflosigkeit der Tat in Interesse des Gesamtwohles und des Ansehens von Staat und Partei nicht tragbar wäre. Die Tat soll deshalb nur a u f ausdrückliche Anordnung des Reichsministers der Justiz verfolgt werden, der, falls die Tat sich ausschließlich gegen leitende Persönlichkeiten der NSDAP, richtet, die Entschließung im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers trifft. — Nach § 3 wird der, welcher eine strafbare Handlung begeht oder anbrobt und'
Die Reichsregierung hat ferner ein „Gesetz über bie Uebernahme von Garantien zum AusbauberRohstoffwi rtschaft" beschlossen. — Zur Sicherung ber Erhaltung unb Nach- zücht hochwertigen Erbgutes des deutschen Waldes sowie zur Ausmerzung artlich minderwertiger Bestände und Einzelstämme wurde ein F o r st l i ch e s Artgesetz beschlossen. — Ein Gesetz über die „Einfuhrsteuer der Gemeinde Helgo- land" gibt dieser die Möglichkeit, in gleicher Weise wie vor dem Inkrafttreten der Weimarer Verfassung die Einfuhr alkoholhaltiger Getränke und un- verarbeiteten Branntweins sowie die Einfuhr von Tabakerzeugnissen zu besteuern. — Das Reichs- kabinett stimmte ferner einem Vorschlag des Reichs- mnenminifters zu, wonach am Montag, 24. Dezember, und Montag, 31. Dezember, die Dienstzeit der Behörden nach den Vorschriften des Sonntagsdienstes geregelt wird. — Das „Gesetz über Spar- unb Girokassen, kommunale Krebitinstitute unb Giroverbänbe sowie I Girozentralen" sieht lebiglich bie Verlängerung einer den Landesregierungen seit langem für eine zweckmäßige Gestaltung des öffentlich-rechtlichen Kreditwesens gegebenen Ermächtigung vor. —- Genehmigt wurde sodann ein „Gesetz über die Kraftlos e r klärung von Aktien" und ein „Gesetz über die Maßnahmen auf dem Gebiete des Kapitalverkehrs", wodurch die bisherigen Moratorien bet Aufwertungsfälligkeiten im allgemeinen verlängert werden. Gleichzeitig tritt eine gewisse Auflockerung der eingefrorenen Kredite ein.
w esehes n [diu »mit bei i iung erb doch, so
müssen, die bereits geraume Zeit einen artt* ren Beruf ausgeübt haben, gibt bas W Justizverwaltung bie Möglichkeit, in solche bie Zulassung zu versaaen. Die aus otrh* ro alt I d) a ft Ausgeschiebenen birr 1 nicht als Rechtsanwalt bezeichnen. Dei;- anwalt muß, um seinen Beruf ben Pflicht ’5 Staubes entfprechenb ausüben zu können, i ''' hängig von feinem 21 u f t r a g gebt: ■ Bei Syndici, Direktoren, Vorständen von schäften und bergt, besteht aber bie Gefahr,!'' auf Grund ihres ständigen Dienst- ober W Geschäftsverhältnisses auch in iyrer Tätigkeit für ihre Dienstherren in ein gewiss hängigkeitsverhältnis geraten. Um uüen pi* aus ergebenden Schwierigkeiten vorzubeugen pflichtet der neue Paragraph 31 ben Llnll^ bürgerlichen Streitsachen — d. h. im Grftnr"; verfahren — sowie in schiedsrichterlichen Verein Strafsachen und vor den Verwaltungsg^ seine Tätigkeit als Prozeßanwalt abzulehr' wenn er zu dem Auftraggeber in einem P3 Dienst- oder Geschäftsverhältnis steht.
I hätten ihm die Beruhigung gebracht, daß die außenpolitische Konzeption und der Grundpfeiler, auf dem er aufbaue, real und nützlich seien. | Er brauche von dem Abgeordneten Griger nicht ermahnt zu werden, den Duce hochzuschätzen und die italienische Freundschaft zur Grundlage der ungarischen Außenpolitik zu machen, beruhe doch sein ganzes außenpolitisches Wirken auf dieser Grundlage. Aus der schweren außenpolitischen Lage Ungarns könne nur die eine Folgerung gezogen werden: Ungarn müsse jede Freundeshand ergreifen und eine Realpolitik verfolgen. Nach der Genfer Kampagne brauche die Nation Frieden. Es müßten die Fäden gesponnen werden, die zur weiteren Stärkung Ungarns auch auf außenpolitischem Gebiet führen.
Das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Kapitalverkehrs bestimmt, daß der Gläubiger einer aufgewerteten Hypothek oder persönlichen Forderung, soweit die Fälligkeit am „ . .. , , , 31. Dezember 1934 ober später eintritt ober ber-
h^n’h?,C Ä,PÜ6?lCn fUr Ungarn bcig-führt »erben kann, bie Zahlung bes Answer- u^nnrn b^n-n^Jn bte Anschlußfrage werbe sich Inngsbetrages von bem Eigentümer stets nur uer- h«n0arm>-n'n eln"lenflc>1- Bon ber Gegenseite fei langen kann, wenn er nach Inkrafttreten ^XOThn'l‘Crprafl\Cnuen bxr V°rwurs gemacht bie se- Gesetzes schriftlich 'gekündigt r e n n M k » ä ‘ r«i * 'C 21 bat ®03 St», si-f-rn bie Aufwertunqsstelle eine
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nuar 1935 ab ein Winlerhilsswerkopfer von 15 v. h. der neuen Lohnsteuer 1935. Zur Vermeidung unbilliger Härten soll diese Spende jedoch nicht mehr als die Dezemberspende für das LVinterhilfswerk betragen. Lohn- und Gehaltsempfänger, die von der Lohnsteuer befreit sind, erhalten die Plakette bei einer Zahlung von 25 Pf.
Vertin, den 13. Dezember 1934.
Gez. hltgenfeldt, Reichsbeauftragter für das DHD. Reichsminister Dr. Frick zum ,z$ag der Deutschen Polizei^. Berlin, 13. Dez. (DNB.) Der Reichs- unb Preußische Innenminister Dr. Frick erläßt zum Deutschen Polizeitag 1934 folgenben Aufruf: ?lm „Tag ber Nationalen Solidarität" haben Minister, Staatssekretäre unb Beamte aller Bewürben sich freubig in ben Dienst des großen vom Führer eingeleiteten Winterhilfswerks gestellt. Am „Tag der Deutschen Polizei", am 18. unb 19. Dez., null bie deutsche Polizei bas gleiche tu n. Polizeibienst ist D i e n st a m V o l k. Ich rufe die gesamte Oeffentlichkeit auf, am „Tag ber Deutschen Polizei" ihr Pflicht zu tun und mitzu -! helfen, daß bie Sammeltätigkeit ber beutschen Polizeibeamten in allen Gauen des beutschen Vater- lanbes zu einem großen Erfolg wirb. Wenige Tage vor Weihnachten möge jeber reichlich opfern, um bebürftigen Volksgenossen eine kleine Weihnachtsfreube zu machen.
Deutschland und Ungarn.
Entpflichtung und VersehM von Hochschullehrern.
Die fortschreitenbe Vereinheitlichung de; schen Hochschulwesens erforbert eine eint , liche Festsetzung ber für Hochi^, r e r geltenben 2111 e r s g r e njt Neuregelung der Bestimmungen über ,-n, setzung von Hochschullehrern unbiKL, eB düng von amtlichen Diesen Notwendigkeiten trägt das heu» j/, bete Gesetz über „Die Entpflichtung ? von Hochschullehrern" Rechnung. Es W L r- gemeine Altersklasse von 65 Jahren vor bann bis auf das 68. Lebensjahr ausgeo<- den kann, wenn besondere Interessen der v- ,. oder des Reiches es erfordern. Das @elcD x auch ein freiwilliges Ausscheiden vor, w körperlicher Behinderung oder bei der Schaffenskraft. Eine Versetzung *ann S r innerhalb des Reichsgebietes erfolgen, fachlich gleichartiger Lehrstuhl angewlesi # kann, ober wenn bie Interessen des NeiM k <• wendig machen. Eine Entpflichtung [ann treten, wenn der Lehrstuhl aufgehoben ein fachlich gleichartiger nicht zur Im Falle der Emeritierung treten die v gesetzlichen Bezüge in Kraft. Eine ß kann aber nicht mehr stattfinden.
AusrechterhalW,, von Ordnung und MN im Freiwilligen ArbeitSdie^
Unter den vom Reichskabinett 1
setzen befindet sich ferner ein Gesetz uv . willigen Arbeitsdienst. Die Angehörig cfP* , willigen 2lrbeitsdienstes unterliegen ■
lich-rechtlichen Dienststrafgewalt nach
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eins strafbare Handlung begeht oder androht unb 1 bie Technische Nothilfe.
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Partei und Reichsnährstand
Eine Berliner Gauleitertagung. I_ Sodann wurde ein Gesetz gegen heimtückische Berlin 13 Dez (DNB) Die NSK meldet- s Staat und Partei und zum Schutze
Am Donnerskagvornütkag b^ann in Sn Ä LrdnÜna'°^AL7b^
Wesenheit des Stellvertreters des Bührers R u h 0 l f i e Verordnung zur Abwehr heimtückischer Angriffe Änb unter 7e7"I7'°ein^Ln"Ls?°"'
ie »u begrüßen. Nachmittags besuchten die Gau- legen ist ftraftos — s s ÄX [eunab.lslerIZ V h * Ä befU, we7 öfstnt-
p sonlich durch bie omzelnen Abteilungen. lichtesten bes Staates ober ber NSDAP über
Winterhilfs-Spende ihre Anorbnungen ober bie von ihnen geschaffenen
Einrichtungen macht, bie geeignet sind, das 23er- ullö AzOptt UttO (9Ci)0lt. trauen des Volkes zur politischen Führung zu unter--
Berlin, 13. Dez. (DRV.) Der Reichs- graben. Den öffentlichen Aeußerungen stehen n i ch t- minister der Finanzen Hal nachstehende öffentliche gleich, wenn der Täter damit rech- Regelung für Spenden von Lohn und Gehalt mit n Oüttigfeit vom 1. Januar 1935 getroffen: Zum Erwerb der Rlonatsplakette berechtigt vom 1.3a-
Der ungarische Außenminister vonKanya reifte von Wien nach Budapest ab. Gegen Mittag werden * sich Bundeskanzler Dr. Schuschnigg und Außen- . Bremen, 14. Dez. (DNB.-Fmrkspruch.) Wie Minister von B e r g e r - W a l d e n e g g nach ein Lauffeuer durcheilte am Freitagmorgen die überraschende Kunde die Stadt, daß der Führer zum Stapellauf des O st a s i e n - S ch n e l ld a m p- fers „Scharnhorst" nach Bremen kommen werbe. Bald zeigten sich in den vorweihnachtlich gefa)mürften Straßen zwischen Adventskränzen und Tannengrün die ersten Fahnen an den Häuser- fronten. Der Bahnhofsplatz, auf dem ein hoher im Llchterglanz strahlender Tannenbaum leuchtet, war bald von einer unübersehbaren Menschenmenge I B e r l i n , 13. Dez. (DNB.) Das R e i ch s k a b i- überfüllt. Eine Gruppe von BdM.-Mädels harrt nett verabschiedete in seiner Sitzung am Donners» mit Blumensträußen in den Händen des Führers, tag, der letzten in diesem Jahre, noch eine Reihe Zur Begrüßung haben sich auf bem Bahnsteig bis von Gesetzentwürfen politischer, wirtschaftlicher, Spitzen der Partei, der Wehrmacht, ber SA. und rechtlicher und kultureller Art. Zunächst wurde SS., der bremsichen Regierung unb der Behörden , . n, K .
eingefunden. ein Gesetz über ben Ausgleich
Kurz vor 8 Uhr fährt der Sonderzug des bfiracrlid)$rtdlfficbcr AnsvrÜckze Führers in die Halle ein. Der Führer verläßt -anfpruaye
mit seiner Begleitung, darunter die Reichsminister genehmigt. Der nationalsozialistische Staat fordert von Blomberg, Freiherr Eltz von Rübenach und von den einzelnen Volksgenossen ein hohes Dr. Schacht, dem Ehef ber Marineleitung, Ad- c ' ’ ' r ' '' '
mir al Raeder, den Wagen. Der Führer be- d s s Ganzen. C .
grüßt herzlich alle zu seinem Empfana erschienenen Opferwilligkeit sind die zahllosen Opfer Herren, sowie die kleinen Mädel, die ihm mit und Vermögen, die im Kampfe um die leuchtenden Augen die ersten Grüße Bremens über- bringen. Als der Führer den Bahnhof verläßt, braust ungeheurer Jubel über den Platz. Der Führer schreitet die Front ber Ehrenkompanie ab und begibt sich dann sofort im Kraftwagen zum Werftgelände ber Deschimag-Werft, wo der feierliche Taufakt stattfindet.
Das „Gesetz zur Aenderung ber anwaltsorbnung" gibt ben Rechtsan» ben im Augenblick möglichen Schutz gegeg ungefunbe Übersetzung unb eine brohenot» schastliche Verkümmerung bes Anwaltsstan-ki neuen Vorschriften verfolgen das Ziel, 2Inij ter, deren Aufnahme in, die Anwaltschaft > ihrer Persönlichkeit ober ihren Verhältnisse!! I Jnteresfe der Rechtspflege nicht erwünscht | wirksa m e r von ihr f e r n z uhal/en,! bisher. Weiter will das Gesetz einem u n g e / ■ den Zusammenfluß von Rechtsanwl ten in den Großstädten entgegenroirteü es bei der starken UeberfüIIung oes 8g» berufes häufig als Mißstand empfunden ift, daß auch solche Anwärter zugelassen H
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