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Verordnung gegen Preisbindungen.

Keine unbegrenzte Herausgabe neuer Markenartikel.

Berlin, 13. Nov. (DNB.) 3m Reichsgesetz­blatt wird eine Verordnung des Reichskommissars für Preisüberwachung Dr. Gördeler über Preisbindungen und gegen Verteue­rung der Bedarfsdeckung veröffentlicht.

Im Paragraphen 1 ist sie im wesentlichen eine Wiederholung der vom Herrn Reichswirtschafts­minister erlassenen Verordnung vom 16. Mai 1934. Sie bestimmt in Paragraph 1, daß Verbände und andere Zusammenschlüsse öffent­lichen oder bürgerlichen Rechts Preise, Mindestspannen, Höchstnachlässe und Mindestzu­schläge nur noch mit Einwilligung des Reichskom­missars oder seiner Beauftragten festsetzen, verab­reden, empfehlen oder zum Nachteil der Abnehmer des Kleinhändlers verändern dürfen.

Paragraph 2 verbietet Erzeugern und Groß­händlern, ohne vorherige Einwilligung des Reichs­kommissars Kleinhandelspreise festzu­setzen oder zum Nachteil der Abnehmer zu ver­ändern. Damit wird der unbegrenzten Herausgabe neuer Markenartikel ein Riegel vorgeschoben. Der Reichskommissar wird die Genehmigung für neue Markenartikel nur erteilen, wenn die Ware hinreichende Qualität für einen markenwürdigen Schutz aufweist und die Preis­stellung in allen Teilen angemessen ist.

Paragraph 3 untersagt, den Weg der Ware vom Erzeuger zum Verbraucher durch Einschaltung volkswirtschaftlich entbehrlicher Zwischenstellen aller Art zu erschweren, zu verlangsamen oder zu verteuern. Da­mit soll selbstverständlich nicht die volkswirtschaft­lich notwendige Funktion des Handels angetastet werden. Sie ist im Gegenteil unentbehrlich. Wenn jeder Verbraucher seinen ganzen Warenbedarf bei den verschiedenen Erzeugern decken würde, würde er_ ein Mehrfaches seines Einkommens verreisen müssen. Betroffen werden sollen hiermit aber die­

jenigen Zwischenschaltungen auf dem Wege der Ware vom Erzeuger zum Verbraucher, die ent­behrlich sind und irgend eine volkswirt­schaftlich berechtigte und nützliche Wirkung nicht mehr haben. Damit auch hier keine Unklarheiten in der Praxis entstehen, hat sich der Reichskommissar die Bestimmung dar­über vorbehalten, ob die Zwischenstelle im einzel- nen Fall volkswirtschaftlich entbehrlich ist oder nicht.

Kauf- und Lieserungsverträge sind einzuhalten.

Berlin, 13. Nov. (DNB.) Beim Reichs- kommissar für Preisüberwachung gehen täglich Klagen ein, daß bei Verträgen, die vor einigen Wochen oder Monaten fest abgeschlos­sen wurden, der Verkäufer jetzt die Lieferung nur zu erhöhtem Preise oder zu sonstigen verschlechterten Lieferungs- oder Zahlungbedingungen aussühren will.

Es wird darauf hingewiesen, daß ein solches Ver­halten bei zu festen Bedingungen abgeschlossenen Verträgen vollkommen rechtswidrig ist und Einhaltung abgeschlossener fester Verträge zu den selbstverständlichen Gepflogen­heiten eines ehrbaren Kaufmannes gehört.

Auch Verbände, die Preise bestimmt haben, haben häufig versucht, auf ihre Verbandsangehörigen einen Druck dahin auszuüben, daß selbst solche Waren zu den neuen höheren Preisen abzusetzen sind, die noch zu einer Zeit eingekauft sind, als Preisbindungen oder Auflagen nicht bestanden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach Auffassung des Reichskommissars diese Versuche, Altware" späteren Preisbindungen oder verschärf­ten Absatzbedingungen zu unterwerfen, unzuläs­sig sind.

Kontrolle der Waffenherstellung.

6itt neuer amerikanischer Vorschlag.

Washington, 14. Koo. (DNB.-Funkspruch.) Staatssekretär hüll, der am Dienstag von einem längeren Erholungsurlaub nach Washington zurück- gekehrt ist, hatte sogleich nach seiner Ankunft eine Besprechung mit Roosevelt über verschiedene außenpolitische Fragen. Die beiden Staatsmänner beschäftigten sich dabei vor allem mit der Frage einer Kontrolle der internationalen Waffenherstellung in der Erkenntnis, daß ein allgemeines Abrüstungsabkommen wohl doch in unmittelbarer Zukunft nicht Zustandekommen dürfte. Die amerikanische Regierung hat auf Grund dieser Besprechung den Gesandten Wilson angewiesen, mit den hauptsächlichsten, Kriegsmaterial herstellen- den Wachten Verhandlungen über einen weitgehen­den Kontrollplan aufzunehmen. Es ist dabei nicht an eine inlerncktionale Kontrolle gedacht, sondern an eine Verpflichtung jedes einzelnen Staates, innerhalb seiner Landesgrenzen die Waffenherstellung selbständig zu kontrollieren.

Der amerikanische Plan sieht im einzelnen vor, daß in Zukunft kein Kriegsmaterial hergestellt werden soll, wenn nicht ein von der Landes­regierung genehmigter Auftrag hierfür vorliegt, so daß die Anhäufung großer Waffenvor­räte auf diese Weise vermieden wird. Ferner soll die Ausfuhr von Waffen und Kriegsmaterial von einer besonderen Genehmigung ab­

hängig gemacht werden. Alle Verkäufe von Waf­fen und Kriegsmaterial sollen dem Völker- bundssekretariat gemeldet und von diesem alljährlich veröffentlicht werden. Die Staaten, die zur Unterzeichnung dieses neuen Planes aufgefor­dert werden sollen, sind die Vereinigten Staaten, Deutschland, England, Frankreich, Belgien, Italien, Schweden und die Tschechoslowakei.

Die Flottenverhandlungen in London.

London, 14. Nov. (DNB. Funkspruch.) Arn Dienstagnormittag fand zwischen britischenMi- nistern und Vertretern der Dominien und Indiens eine Zusammenkunft statt, in der Aus­kunft über die englisch-amerikanisch-ja­panischen Flottenbesprechungen ge­geben wurde. Als Wortführer der britischen Regie­rung trat Sir John Simon auf.Times" zufolge wurden über den Verlauf der Verhandlungen der letzten Wochen und über die Möglichkeit von Aus­wegen aus den Schwierigkeiten eingehende Mitteilung gemacht. Besonders hervorgehoben wurde, daß von einem Tauschhandel zwischen Großbritannien und einem der beiden Verhandlungsteilnehmer keine Rede war. Die japanische Abord­nung hat, wie verlautet, noch keine Antwort auf ihre nach Tokio telegraphierte Anfrage erhalten. Für heute nachmittag ist eine neue Zusammenkunft zwischen der britischen und der amerikanischen Ab­ordnung verabredet worden.

Flandins Start in der Kammer.

Ein starkes Vertrauensvotum.

Paris, 13.Nov. (DNB.) Die Regierungs­erklärung, die von Ministerpräsident Flan- bin in der Kammer und von Justizminister P e r - n o d im Senat verlesen worden ist, beginnt mit der Versicherung, daß der Burgfriede andauere. Die Regierung schlage deshalb vor: Einigung im Hinblick auf das tätige Handeln und entschlossenes Vorgehen in der Einigung für Frankreich und die Republik. Frankreich wolle den Frieden. Die Regierung werde ihn drinnen und draußen auf­rechterhalten.

Wir wollen stark sein gegenüber denen, die den äußeren oder inneren Frieden zu stören versucht sein könnten. (Lebhafter Beifall.) Wir werden unsere Bündnisse und unsere Freund­schaften ausbauen. Wir werden die Landes­verteidigung verstärken. Wir werden im inter-

' nationalen Recht durch den Völkerbund die Gerechtigkeit suchen, die für die schwergeprüften Frontkämpfer die Hoffnung auf eine Beloh­nung für die gebrachten Opfer bleibt. Wir werden die Republik gegen alle revolutionären oder auf eine Diktatur abzielenden Umtriebe verteidigen. Wir werden weder Privilegien, noch Straffreiheiten dulden.

Die Wiederherstellung der Exekutiv­gewalt scheint uns wie allen Franzosen notwen­dig. Bedingung hierfür ist eine stabile Regie­rung. Sollte sich Herausstellen, daß im jetzigen Rahmen der parlamentarischen Einrichtungen es unmöglich wird, sie zu sichern, dann werden wir nicht zögern, von den von der Verfassung vorge­sehenen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Wir rechnen aber damit, daß das Parlament als Ausdruck der Volkssouveränität uns seine Mit­arbeit beim nationalen Wiederaufbau, den wir fortsetzen wollen, nicht versagt. Mit fast ein­mütiger Zustimmung hatte Präsident Doumergue sich an diese Aufgabe gemacht, wir übermitteln ihm hierfür die dankbare Anerkennung der Nation." (Lebhafter Beifall in der Mitte und rechts, Proteste links.)

Weiterhin kündigt die Regierungserklärung an, daß das Recht des Parlaments bezüglich der Ausgabenbewilligung eingeschränkt werden soll, daß die Ruhe und Ordnung auf der Straße trotz einer bedauerlichen Hetze aufrechterhalten werden wird, daß der republikanische Staat nicht vor den Parteibünden kapitulieren wird. Die Aufgaben und Pflichten der Beamtenschaft sollen ihren Niederschlag in einer Art Ehren­

kodex finden, an dessen Ausarbeitung die Be­amten selbst teilhaben würden. Später werde man auch über die Wahlreform verhandeln müssen. Die politischen Fragen der Neuordnung und Verjüngung der Demokratie seien allent­halben in der Welt wegen der Vernichtung der wirtschaftlichen Ordnung aufgetaucht.

Das wirtschaftliche Zwangsregime habe überall Schiffbruck gelitten. Nach und nach müsse man zur organisierten, kontrollierten Frei­heit zurückkehren. Die Regierung verspricht, auf allen Gebieten des wirtschaftlichen Lebens fördernd einzugreifen, um das normale Spiel des Wirt­schaftsaustausches zu begünstigen. Wirtschaftlich ge- sunde Unternehmen sollen durch eine großzügige Kreditgewährung am Leben erhalten werden. Das Vorrecht der Franzos en auf Arbeit in ihrem eigenen Lande wird als eine Maß­nahme bezeichnet, die keinerlei Widerspruch auslösen könne. (Lebhafter Beifall.) Der notleidenden Land­wirtschaft werde die Regierung ihr besonderes Augenmerk schenken.

Auf internationalem Gebiet sollen die Verhand­lungen zwecks Stabilisierung der Währungen, Abschaffung der Handelshemmnisse und Ankur­belung des Außenhandels beschleunigt werden.

Keine menschliche Handlung halte der Kritik stand, aber die freie Aussprache scheine immerhin ver­einbar zu sein mit einem Vertrauenskredit, der die parlamentarische Regierung von übertriebenen Hemmnissen befreie. Deshalb werde die Regierung Interpellationen nur ausnahmsweise annehmen und im übrigen darauf dringen, daß durch ein vom Parlament selbst zu bestimmendes Verfahren die Aussprache im Plenum abgekürzt werde.

Zum Schluß wendet sich die Regierungserklärung an das Parlament mit der Bitte um Achtung des Burgfriedens. Frankreich zähle 100 Mil­lionen Einwohner in seinem Gesamtreich, das un­geheure wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten biete. Aufgabe und Ziel müsse bleiben, den Nach­fahren ein besseres Leben in einem verschönten Va­terland zu hinterlassen.

Flaue Stimmung in der Kammer.

Die Behandlung der Interpellationen über die allgemeine Politik der Regierung spielte sich im

Verlaufe des Nachmittags bei ziemlicher Teilnahms­losigkeit der Kammer ohne Zwischenfälle mehr oder weniger eintönig ab. Nacheinander kamen die Kom­munisten, Sozialisten, Neusozialisten und Radikal­sozialisten zu Wort, ohne jedoch die Volksvertre­ter besonders zu interessieren. Auch in den Wandel­gängen der Kammer herrschte im Gegensatz zu son- stigen Eröffnungssitzungen neuer Regierungen eine auffallend ruhige Stimmung.

Das Vertrauensvotum.

Wil 423 gegen 118 Stimmen bei etwa 60 Stimm­enthaltungen bzw. Abwesenden hat die Kammer dem Kabinett Flandin das Vertrauen ausgesprochen. Laval spricht heute und morgen.

Paris, 13. Nov. (DNB.) Außenminister Laval wird am Donnerstagnachmittag vor dem Kammer- ausschuß für Auswärtiges und am Freitagnach­mittag vor dem auswärtigen Senatsausschuß über die auswärtige Politik der Regierung und seine Pläne für die Völkerbundsarbeit sprechen.

Wieder Ostpatt?

Laval hartnäckiger als Barthou?

London, 14. Nov. (DNB. Funkspruch). Der politische Mitarbeiter derTimes" sagt, man glaube, daß die Unterredung, die Laval am Montag mit dem sowjetrussischen Geschäftsträger Rosenberg hatte, die Aufnahme der Verhand- lungen über einen o st europäischen Sicher­heit s p a k t bedeute. Die französische Antwort auf die polnische Note in dieser Angelegenheit dürfte demnächst nach Warschau abgehen. Man dürfe damit rechnen, daß sich L a v a l im allgemeinen bemühen werde, die Politik Barthous fort- z u s e tz e n. Nach dem Tode Barthous sei in einigen Kreisen die Besorgnis ausgedrückt worden, Laval werde sich in seiner Handlungsweise gegenüber Deutschland, besonders in der S a a r f r a g e, als weniger fest erweisen. Man brauche jedoch nicht überrascht zu werden, wenn Laval sich in seiner Haltung gegenüber Deutschland hartnäckiger zeige als Barthou.

Die Einkünste des ehemaligen Rundfunk- Kommissars Dr. Bredow.

Sechster Verhandlungstag im Berliner Rundfunk-Prozeß.

Die jüngste Verhandlung im Berliner Rund­funk-Prozeß begann mit der Verlesung einer Reihe vertraulicher Rundschreiben, die der Ange­klagte Dr. Bredow 1928 als Rundfunk - Kom­missar an die einzelnen Sendegesellschaften gerichtet hatte, und aus denen hervorgeht, daß schon damals ähnliche schwere Vorwürfe wie jetzt in der Anklage gegen die leitenden Persönlichkeiten des Rundfunks erhoben worden waren. So wird in einem dieser Rundschreiben davon gesprochen, daß in einer Sitzung des Verwaltungsrates der Reichs­post vom März 1928 ein Redner erklärt habe, es sei ihm aufgefallen, daß die Sendegesellschaften zum Teil recht merkwürdig wirtschafteten, viel zu hohe Dividende und obendrein noch Tantie­men ausschütteten.

Staatsanwalt: Sie stellen es so dar, Herr Dr. Bredow, als ob diese Vorwürfe nur von Kom­munisten und Sozialdemokraten erhoben worden seien. Hat nicht auch der jetzige Reichsstatthalter von Hessen, der damalige nationalsozialistische Reichstagsabgeordnete Sprenger als Mitglied des Verwaltungsrates der Reichspost gegen den Rundfunk und die dortige Mißwirtschaft ähnliche Erklärungen abgegeben?

Bredow: Diese Vorwürfe sind von Sprenger erst später erhoben worden, aber der Abgeordnete Sprenger stand ja auch in schärfster Opposition gegen das damalige Regime.

Der Vorsitzende verliest ein weiteres vertrauliches Rundschreiben Bredows, in dem über eine Sitzung des Arbeitsausschusses des Derwaltungsrates der Reichspost berichtet wird, daß infolge von Gerüchten die Auffassung entstanden sei, im Rundfunk würde eine Gehaltsmißwirtschaft getrieben. Bre­dow sei es aber gelungen,die Dinge zu klären", so daß auf die Einsetzung eines Untersuchungs­ausschusses verzichtet worden sei.

Der Angeklagte von Bredow erklärte, auf Grund der ersten beiden Notverordnungen sei beim Rundfunk ein Gehaltsabbau von rund 11 v. H. und durch die letzte Verordnung vom Juli 1931 eine Angleichung der Gehälter an die ent­sprechenden Reichsbeamtengehälter erfolgt. Darum seien damals die Angestelltengruppen des Rundfunks in Besoldungsordnungen eingeteilt worden, wie sie auch bei der Rsichsbeamtenfchaft bestanden hätten.

Der Reichsfinanzminister sei damals damit einverstanden gewesen, daß ihm, Bredow, als Rundfunkkommissar sowie den beiden Direk­toren der Reichsrundfunkgesellschaft Magnus und G i e s e ck e, den beiden Direktoren der Funkstunde Berlin und dem Intendanten Hardt vom Kölner Rundfunk das Gehalt eines Reichsmini st ers zugesprochen würde. Darüber hinaus sei ihm, Bredow, sowie Dr. Magnus und Giesecke eine Gewinn­beteiligung zugeslanden worden. Als in

einer Verfügung einige Tage später diese Ge­winnbeteiligung für ihn auf 8000 Mark und für Magnus und Giesecke auf je 2000 Mark festgesetzt worden fei, habe er sofort erklärt, daß er von dieser Gewinnbeteiligung keinen

Gebrauch machen werde.

Bredow: Herr Staatsanwalt, das Geheimnis jedes wirtschaftlichen Erfolges und jeder Wirtschafts­führung ist das, an richtiger Stelle zu sparen. Ich habe es niemals für richtig gehalten, bei den Per­sönlichkeiten zu sparen, die für den Erfolg eines Unternehmens maßgebend waren. Im Gegenteil habe ich immer, nach den Erfolgsmethoden der Wirtschaft, stets darauf gesehen, daß man diese Persönlichkeiten nicht so bezahlen muß, wie gleich- wertige Persönlichkeiten anderer Betriebe, sondern so, daß man sie bis zum Weißbluten in ihrer Ar- beitskraft ausnutzen könnte. Wenn ein leitender Angestellter das Zehnfache eines kleineren Ange­stellten verdient, so macht diese Summe doch im Etat eines Wirtschaftsbetriebes eine so geringe Rolle aus, daß niemand auf die Idee kommen wird, dabei tausend Mark abzuziehen. Ich habe es ganz bewußt vermieden, solchen für den Erfolg maßgebenden Persönlichkeiten Abzüge vorzuschrei­ben, die für den gesamten Etat keine große Rolle spielten, die aber verärgernd gewirkt hätten. Was ich getan habe, kann ich vor Gott und dem deut­schen Volk verantworten, mag man mich dafür auch ins Gefängnis stecken, das wird mich nicht weiter berühren.

Staatsanwaltschaftsrat Stier: Ich glaube, Sie stellen den leitenden Angestellten ein schlechtes moralisches Urteil aus, wenn Sie sagen, man hätte sie nicht durch Abzüge verärgern dürfen. Das ist ein schlechter Leiter einer Gesellschaft, der es ab­lehnt, sich an den durch die Finanzlage er­forderlich gewordenen Abbaumahnahmen, die selbst die kleinsten Angestellten treffen, seiner­seits zu beteiligen. Denn ein leitender Ange­stellter so denkt, dann geht bei ihm die Liebe zum Unternehmen nur durch den Geldbeutel.

Der Vorsitzende ging dann auf den ersten Punkt der Anklage gegen Bredow ein. Bredow hat sich aus der Kasse der Reichsrundfunkgesellschaft verschiedentlich Vorschüsse zahlen lassen. Bre­dow erklärte dazu, er sei der Auffassung gewesen, daß eine Entnahme, wenn er sein Scheckbuch nicht zur Hand gehabt habe, aber eine Rechnung habe begleichen müssen, keinen Schaden für die RRG. bedeutete, da ja bei der nächsten Zahlung an ihn alles habe abgebucht werden können. Verluste seien nicht entstanden. Die Höchstsumme habe vielleicht 10 000 Mark betragen. Sein Bankkonto habe er bei einer Filiale am Belle-Alliance-Platz gehabt. Es sei oft zu zeitraubend gewesen, dorthin zu schicken.

»RUNDE SORTE« O/M

Die beliebte ALVA jetzt auch für die Freunde