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Nr. 267 Erstes Blatt

184. Jahrgang

Mittwoch, 14. November 1954

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Sarenaustausch Amerikas mit Deutschland?

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Wichtige Konferenzen in Washington.

lich sei. Andernfalls müsse sich Deutschland eige­nen Roh st offen zuwenden, was einen dau­ernden Verzicht auf amerikanische Baumwolle zur Folge haben könnte. Ackerbauminister Wal­lace erklärte dem Präsidenten Roosevelt, daß er dessen grundsätzliche Stellungnahme hierzu benötige, da er noch vor dem 1. Dezember die Vorschriften über die für das nächste Jahr zugelassenen Anbau­flächen erlassen müsse. Sowohl von Präsident Roosevelt wie von den übrigen Konferenzteil­nehmern wurde der Standpunkt vertreten, daß die Erhaltung der deutschen Kundschaft wünschenswert sei. Schwierigkeiten bereite je­doch die Frage, welche Daren man dafür eintau­schen solle. Endgültige Entschließungen seien, so er­klärt das Blatte zum Schluß, noch nicht gefaßt wor­den.

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Volksgenossen ausgegossen werden. Die Ehre war nichts, und wenn wirklich ein Mann in dem Be­wußtsein, daß seine Ehre ihm das Höchste sei, zur Selbstverteidigung dieser Ehre griff, dann wurde er wie ein Verbrecher in das Gefängnis geschickt. Darum ist auch heute der Rechtsschutz der Ehre ein wichtiger Bestandteil der Rechtssicherheit, denn er setzt alles andere voraus.

Die Rechtssicherheit ist daher die Grundlage jeder Volksgemeinschaft. Das gilt ganz besonders für den nationalsozialistischen Staat. Diese Lebensform be­ruht nicht auf Furcht und Bedrückung und steht gerade um deswillen im Gegensatz zu Despotismus und Willkür. Ihre Grundlage ist die wechselseitige

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Ministerpräsident Hermann Göring bei seiner-Rede.

Der Ehrensold für die Hinterbliebenen der Gefallenen der TkSDAp.

Oie Ausführungsbestimmungen des lieichsschatzmeisters der Bewegung.

D a f h l n g l o n, 14. Rov. (DRV. Funkspruch.) DasJournal of Eommerce" berichtet über die Konferenz, die am Dienstag im weihen Haufe stattfand. "Präsident Roosevelt lieh sich von Wallace Peek und den Sachbearbeitern des Auhenamtes, des Schatzamtes und des Handels­amtes über die Möglichkeiten des Warenaus­tausches n»it Deutschland Vortrag halten. Peek wies darauf hin, dah Deutschland ein sehr guter Kunde der amerikanischen Baumwolllieferanten gewesen sei und in der vergangenen Saison 8 v. h. der amerikanischen Baumwollernte abgenommen habe. Vertreter deutscher B aumw olleinfuhrfi rmen seien in Amerika eingetroffen, um Baumwolle zu kaufen. Sie hätten jedoch dargelegt, dah dies nur im Wege des Warentausches mög-

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ich hier auch in Zukunft mit unerbittlicher Härte, soweit die Dinge mich angehen, durchgreifen werde.

Das Recht ist ebensowenig Selbstzweck wie der Staat, und kein Staat, der seinem Wesen und Zweck treu bleiben will, kann sich dazu her­geben, diejenigen in ihrem Tun zu schützen und zu unterstützen, die gegen seinen eigentlichen Grundgedanken und Grundzweck fortgesetzt handeln.

Jeder einzelne der Gefolgschaft hat den Anspruch auf Schutz der Gesetze, aber auch nur, solange er sich in der Volksgemeinschaft als wirk­licher Volksgenosse im wahrsten Sinne dieses Ehre umkleideten Wortes bewegt.

Wir müssen uns auch davor hüten, daß, wie ich schon sagte, in einer Uebersteigerung des Rechts eine Zerstörung des Rechtsempfindens des Volkes eintritt. Das Recht muß so gestaltet sein, daß es irgendwo im Innern des einzelnen Volksgenossen Anklang und Widerhall findet, daß es nicht einfach vollkommen verständnis­los über den Wolken thronend in seiner juristischen Askese ausgedacht worden ist, sondern es muß im­mer blut- und gehaltvoll in lebendi­ger Verbindung mit dem Volke stehen und aus dem Volke heraus geboren werden.

Untragbar ist es für jede gesunde, natürliche Volksgemeinschaft, wenn der einzelne anständige Volksgenosse das Gefühl haben mühte, er sei gegen gewisse Angriffe schutzlos, seine Sicherheit liege in der willkürlichen Entscheidungsgewalt Unbefugter. Das bedeutet nicht Volksgemein­schaft, sondern Willkürherrschaft, das bedeutet nicht die vom Rationalsozialismus für das Volk erstrebte Kraft und Lebensfreude, nicht Vertrauen und Glauben, sondern lähmendes Mißtrauen und Furcht. Solche Zustände müssen rücksichtslos beseitigt werden.

Ich habe darum bereits im März dieses Jahres unnachsichtig und ohne Ansehen der Person durch­gegriffen, als ich Nachricht davon bekam, daß z. B. in Stettin unschuldigen Menschen auf Grund halt­loser Verdächtigungen schweres Unrecht zugefügt wurde.

Es geht auch nicht an, daß jemand ein Amt, eine Führerstellung im Staate ungestraft dazu benutzen kann, das Recht unseres nationalsozialistischen Staates und damit den Willen des Führers zu verletzen und dadurch den ihm unterstellten Volks­genossen Unrecht zuzufügen.

Vor allem aber ist es unmöglich, daß in der Anwendung des Gesetzes, das gegenüber dem einen Teil der Volksgemeinschaft ordnungsgemäß gehand­habt wird, vor einem anderen Teile Halt gemacht wird, daß ein Teil der Volksgenossen vor dem Gesetz eine bevorzugte Stellung genießt. Ein solcher Zustand würde eine unüber­brückbare Kluft zwischen diesen Volksgenossen und dem übrigen Teil des Volkes ziehen, er würde den Todeskeim für jedes Recht, aber auch für jede Volksgemeinschaft bedeuten.

Eine wirkliche, auf Vertrauen und Achtung aufgebaute Gemeinschaft aller Artgleichen ist nur möglich, wenn alle, aber auch alle Teile der Gemeinschaft von der Gewißheit durch­drungen und erfüllt sind, daß ihnen der Schuh des Gesetzes, dah ihnen das Recht gemein­sam und gleich gewährleistet ist.

Wir wollen doch nicht die Kleinen hängen und die Großen laufen lassen, sondern wir wollen gerade die großen Schädlinge besonders anfassen. Diesem nationalsozialistischen Staatsgrundsatz hat der Füh­rer in seinen zwölf Punkten erneut fundamentalen Ausdruck verliehen:

Das besagt noch nicht, daß jede Gesetzesbestim­mung zu jeder Zeit starr und ohne Rücksicht auf besondere Verhältnisse des Einzelfalles angewendet werden muß. Die Organe im Staate, die über das Recht und damit die Rechtssicherheit zu wachen haben, müssen sich jederzeit vor Augen halten, daß sie die Gesetze nicht um der Gesetzes­anwendung willen anwenden, sondern daß sie ihre Tätigkeit ausüben, um Gerechtigkeit üben zu können. Nicht auf den Buch st oben kommt es an, sondern allein auf den Sinn und den G e i st des Gesetzes.

Meine Herren Juristen, wir haben gesehen, wie gerade im Privatrecht unerhörte Rechtsbrüche vor­gekommen sind. Gehen Sie in das Volk hinaus und fragen Sie, ob das heutige Privatrecht, das aus kapitalistischer Einstellung heraus geworden ist, nicht den schwachen Kleinen schützt, sondern dem Aus­beuter das Recht zusichert. Hören Sie sich die home­rischen Gesänge der beiden Anwälte an, und Sie werden verstehen, was Recht und was Verdrehung darstellt. Ein gesundes und klares Recht muß von dem einzelnen eigentlich selbst vertreten werden können, zur Vertretung des wahrhaften Rechts be­darf es eigentlich nicht des Anwaltes.

Es können Umstände eintreten und vorliegen, durch die die Anwendung der ordentlichen Ge­setze geradezu zu schwerem Unrecht führen kann.

Aber von den mit der Strafrechtspflege im weitesten Sinne betrauten Organen der Gemeinschaft muß in derartigen Fällen erwartet werden, daß sie den Stellen, die hier im Wege der Gnade Aus-

Treue zwischen Führer und Gefolg­schaft. Es kann aber nicht in Betracht kommen, daß der nationalsozialistische Staat seine Organe, seine Machtmittel einsetzt, um den in seinem Tun zu schützen, der etwas begehrt und erstrebt, was der Volksgemeinschaft schädlich ist. Der Hauseigentümer, der unbarmherzig und skrupellos arme Volksgenossen um Nichtigkeiten willen obdach­los macht, hat den Schutz des Staates in diesem seinem Treiben verwirkt, denn er verstößt gegen die Grundgesetze der Volksgemeinschaft, selbst wenn er in seinem Tun den Schein eines Gesetzespara­graphen für sich hat. Sie wissen, auf welchen ge­radezu unerhörten, menschlich einfach unverständ­lichen Fall ich anspiele, und ich versichere Sie, daß

3. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Ehrensoldes besteht nickt. Der Ehrensold ist eine freiwillige zusätzliche Leistung der NSDAP., die dazu bestimmt ist, den Hinterbliebenen der Gefalle­nen der Bewegung den Dank der Partei in sicht­barer Form abzustatten.

Der Ehrensold ist unpfändbar.

Gemäß dem Willen des Führers darf der Ehren­sold von den staatlichen und sonstigen Behörden auf das Einkommen der Bedachten nicht angerech­net, sowie bei der Festsetzung von Hinterbliebenen­renten, Versorgungsansprüchen und dergl., insbe­sondere bei den auf Grund des Gesetzes über die Versorgung der Kämpfer für die nationale Erhebung vom 27. Februar 1934 gewährten Bezügen, nicht berücksichtigt werden.

4. Anträge auf Gewährung eines Ehrensoldes sind beim Reichsschatzmeister der NSDAP., Mün­chen 43, Postschließfach 80, mit den entsprechenden Belegen einzureichen.

München, 13. November 1934.

Der Reichsschatzmeister.

Schwarz.

B e r l i n, 14. Nov. (DNB.) Der R e i ch s s ch a fe­rn e i ft e r der NSDAP, hat, wie derVölkische Beobachter" meldet, die folgenden Aussührungsbe- stimmungen zu der Verordnung des Führers "vom 9. November 1934 erlassen:

Auf Grund der Ziffer 3 der Verfügung des Füh­rers vom 9. November 1934 über die Gewährung eines Ehrensoldes der Nationalsozia­listischen Deutschen Arbeiterpartei an die Hinterbliebenen der im Dien st der nationalsozialistischen Idee und für die Eroberung des Staates Gefalle­nen erlasse ist folgende Ausführungsbestimmungen:

1. Einen Ehrensold erhalten die Hinterbliebenen der auf der Ehrenliste der gefallenen Kämpfer der NSDAP, verzeichneten Toten der Bewegung.

Hinterbliebene im Sinne dieser Bestimmung sind Ehegatten, Kinder oder Eltern.

2. Der Ehrensold wird für ein Kalenderjahr fest­gesetzt, erstmals für das Kalenderjahr 1935. Die Zahlung des Ehrensoldes erfolgt in monatlichen Teilbeträgen.

Ich behalte mir vor, die Festsetzung des Ehren­soldes bei Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit zu ändern.

Berlin, 13. Nov. (DNB.) Im festlich geschmück­ten großen Sitzungssaal des Berliner Rathauses begann am Dienstagoormittag die 5. V o l l s i tz u n g der Akademie für deutsches Recht.

Der Präsident der Akademie für deutsches Recht, Reichsjustizkommiffar Dr. Frank konnte in seiner Begrüßungsansprache außer dem preußischen Ministerpräsidenten u. a. noch den Reichsaußenminister Freiherrn v. Neu­rath und den Reichsfinanzminister Grafen , Schwerin-Krosigk bsgrüßen. Ferner waren ! noch viele Persönlichkeiten des deutschen öffentlichen '! Lebens und der Diplomatie zugegen. Reichsjustiz. kommissar Dr. Frank führte in seiner Ansprache i. a. weiter aus:

Die Akademie für deutsches Recht ist das stolze Instrument des stolzen Rechtswillens des Ra- tionalfozialismus und damit ein Instrument des Friedenswillens unseres Führers.

Sie ist stolz darauf, die Geschichte des Rechtswillens inb der Friedenssehnsucht des nationalsozialistischen Deutschlands auf rechtlichem Gebiete eingeleitet und :-iner neuen Blüte entgegengeführt zu haben. Es ist »icht zuletzt Ihr Verdienst, Parteigenosse Göring, baß das Gefühl der Staats- und Rechtssicherheit »on Preußen aus, das Sie wieder stolz, frei und zroß gemacht haben, über Volk und Reich sich aus- 'I »reitet.

Wöge die Welt überzeugt fein, daß der Ratio- nalsozialismus vor der Geschichte bestehen will als Garant einer menfchheitsfortschrittlichen Rechlsgesinnung und möge man aus diesem ehernen und fundamentalen aber auch unab­dingbaren Aeberzeugungsdrang unserer Ration zum ewigen Recht unseres Volkes verstehen, daß auch in diesem Augenblick unser aller Gedanken unseren Brüdern an der Saar gewidmet sind.

Venn das Recht Deutschlands auf die Saar ist das unabdingbare, von keinem Vertrag, von keiner Nachtanwendung zu erschütternde ewige Naturrecht, wie das der Mutter auf ihr Kind. Dann nahm der

preußische Ministerpräsident Reichsminister General Göring Tiit herzlichem Beifall begrüßt, das Wort zu dem ThemaDie Rechtssicherheit als Grund- lia g e der Volksgemeinschaft". Er führte a. aus:

Wenn ich heute vor der Akademie für deutsches Äecht einige Ausführungen mache, so bitte ich Sie, ioarin ein ftartes und festes Bekenntnis um Recht als Grundlage der Rechts­sicherheit, besonders als Grundlage der Volksgemeinschaft zu erblicken. Ich glaube, logen zu dürfen, daß in der kurzen Zeitspanne, wo ich durch das Vertrauen des Führers die Ehre tllabe, an der Spitze Preußens zu stehen, ich mich tLMÜht habe, jenes Rechtsempfinden und jene Rechtssicherheit wiederherzustellen, die aufs tiefste «Tschüttert gewesen sind, als wir zur Macht gekom­men waren.

Auch wir Nationalsozialisten erkennen die Bedeu­tung des Rechtes für das im Staat geordnete Zu- f mmenleben der Volksgenossen durchaus. Aber wir o^hen dabei von einer natürlicheren Lebens- und 6 taatsauffasfung aus. Das Primäre für uns i|t nicht der einzelne, sondern die Gemeinschaft olller Volksgenossen. Deshalb nennen wir uns Sozialisten.

Ich weiß, daß man den Grundsatz des Rechtes cn sich selbstverständlich auch übersteigern kann. <hir das eine will ich hier bereits vorwegschicken:

Richt das Recht an sich ist das primäre, son­dern immer und überall das Volk, aus dem heraus erst Staat und Recht entstehen kann.

Mir haben die brennenden Fragen des Volkslebens bird) Gesetze zu lösen versucht und haben dabei jc»on einen gewaltigen Teil des unbrauchbaren ^chtsbestandes durch nationalsozialistisches Rechts- jul ersetzt

Der Staat muß dafür sorgen, daß die Gesetze rchtig erfüllt und sachgemäß gehandhabt werden, e: muß jedem Gliede der Volksgemeinschaft, jedem ÜDlksgenossen die ordnungsmäßige und zweckent- hnechende Anwendung der Gesetze, d. h. den Schutz dir Gesetze, garantieren. Das ist Rechtssicher- HZe i t.

Rur dann können sich die Kräfte des Volkes siegensreich entfallen, wenn jeder Volksgenosse Hn der Gewißheit leben kann, daß feine Per­sönlichkeit als Glied dieser großen Gemeinschaft geachtet und geschäht wird, daß vor allem auch jeine Ehre vollen Schuh erfährt, und daß das, was er sich durch schaffende Arbeit erworben, loder was ihm von feinen Vätern überkommen ist, ihm auch gesichert wird.

Meine Herren, die vergangene Epoche erkannte ctr allem keine ausreichenden Möglichkeiten zum Schutze der Ehre an. Gewiß war alles andere ge- ctiitzt. Jeder Uebergriff kapitalistischer Art konnte Hr.en Rechtsschutz finden, die Ehre des einzelnen to, die fand keinen Schutz. In den Zeitungen tDLrbe die Ehre der Menschen zerschleißt und zer- Elisen. Schmutzkübel konnten über die hochstchenden

Die Rechtssicherheit als Grundlage der Volksgemeinschaft

Eine wegweisende Rede des Ministerpräsidenten General Göring.