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Oer neue Führer des Bannes 116 der Hitlerjugend.

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Der neue Führer des Bannes 116 der HI., Gefolg­schaftsführer Otto Häuser (im Bilde links) wird durch den Gebietsführer Walter Kramer ein­geführt. Wir berichteten bereits darüber.

bei der Thurn- und Taxisfchen Generalpostdirektion in Frankfurt a. M., schied aber wieder aus diesem Amte, um seine ganze Zeit und Kraft der Topogra­phie und der Turnkunst zuzuwenden. Im Jahre 1833 gründete er den ersten Frankfurter (Privat-) Turnverein, aus dem 1838 eine allgemeine Turn­anstalt für die gesamte Frankfurter Jugend hervor­ging. 1845 bildete sich auf seine Beranlassung hin derVerein für körperliche Ausbildung der Ju­gend", in dessen Dienst Ravenstein selbst als Direktor und Turnlehrer trat. In zahlreichen Schriften hat er der Turnkunst neue Wege gewiesen. Insbesondere hat er durch sein mehrfach aufgelegtesVolksturn­buch" weithin gewirkt. In der Schrift

Die Turnkunst in ihrer sittlichen Richtung als veförderin edler Gesinnungen und vaterländi­

scher Tugenden"

führt er überzeugend aus, wie aus der Beobachtung derTurn-Gefetze und Turn-Ordnung" Ehrfurcht vor dem Gesetz und Sinn für Gemeinwirken hervor­geht. Den Vorstehern der Turngemeinden schärft er das Gewissen mit der Mahnung:Erkennet wohl, ihr Warte und Wächter der Turngemeinden, die Wichtigkeit eures Berufes; seid ein Beispiel ein­facher Sitten und streng gegen euch selbst, so wer­den auch die für das Gute empfänglichen Herzen der Jugend euch freudig entgegenschlagen und eurer Bahn folgen."

A. Ravenstein, der sich auch als Gründer des Frankfurter Taunusklubs, eines der ältesten deut­schen Wandervereine, Verdienste erworben hat, schenkte ganz besondere Aufmerksamkeit den Turn- führten. Bei denEntbehrungsmärschen", die er mit seinen jungen Freunden unternahm, leitete er seine Begleiter gern zur Beobachtung und Beurtei­lung der Geländeverhältnisse an. Die Gepäckmärsche beim diesjährigen Feldbergfest, bei denen Mitglieder des Taunusklubs in dankenswerter Weise die Füh­rung übernehmen werden, liegen somit ganz im Sinne des Begründers des Feldbergfestes, der seinen Turnern wieder und wieder den Wert des Wan­derns pries:Rur in Feld und Wald, im Tal und auf den Bergen ist des Turners Heimat; dahin eilt er, wenn nur immer seine Berufsgeschäfte es ge­statten. Dort blühen ihm, fern von Stubenwacht und Ofenpacht, bei Turnersang und Wandergang Freuden jener einfachen und edelen Art, die fern von erkünstelten Genüssen das unverdorbene Ge­müt dauernd erquicken und bis in das späte Alter frisch erhalten."

Als A. Ravenstein am 31. Juli 1881 von einem schmerzvollen Leiden durch den Tod erlöst wurde, trauerte die Deutsche Turnerschaft um einen ihrer Besten.

Er hak als ein Sinner und Schöpfer bahn­brechend für die Förderung der Turnsache im rhein-mainischen Gebiet gewirkt.

Sein Geist und seine Begeisterung leben und schaffen weiter; in welchen Formen auch immer turnerischer Sinn sich heute und fernerhin betätigen mag.

Schöffengericht Gießen.

Zwei Einwohner von Bobenhausen, A. S. und H. K., hatten sich wegen Erpressung zu verant­worten. S. tätigte mit einem Juden einen Dieh- kauf und gab später an, bestimmte Eigenschaften zugesichert bekommen zu haben, was jedoch nach der Bekundung eines Zeugen nicht den Tatsachen

entsprach. Als die Kuh dieser Eigenschaften ent­behrte, begaben sich die beiden Angeklagten zu dem Juden und versuchten durch Drohung einen höheren Geldbetrag von ihm zu bekommen. Während der Anklagevertreter für S. drei Monate und für K. sechs Wochen Gefängnis beantragte, erkannte das Gericht gegen S. auf drei Monate, gegen K. auf einen Monat Gefängnis, Beiden An­geklagten wurde bedingter Strafaufschub gewährt.

Wegen Unterschlagung wurde der O. K. aus Friedberg, der als Vertreter Seife verteilte und den Erlös nicht ablieferte, zu einem Monat Gefängnis verurteilt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde gegen den O. L., z. Z. im Zuchthaus Marienschloß, die Sicherungsoerwah rung ausgesprochen. Der Verbrecher ist nicht weniger als 22mal vorwiegend wegen Diebstahls vorbestraft.

Preußen.

Festspiele in Bunkel.

LPD. Runkel (Lahn), 12. Juni. Die Stadt Runkel an der Lahn veranstaltet zu ihrem 775jäh- rlgen Bestehen und im Gedenken an die Zerstörung der Stadt durch die Kroaten Jsolanis im Jahre 1634 Freilichtspiele auf dem historischen Schloßplatz am 22. und 29. Juli und am 5. und 12. August 1934. Der nassauische Dichter Max Orth (Frankfurt) schrieb hierfür das Spiel1634", das in diesen schwersten Zeiten der Stadt spielt. Leitung und Re­gie wurden dem Spielleiter Otto Schadenberg übertragen.

Kreis Wetzlar

* Rodheim (Bieber), 13. Juni. Nach 48jähri- aer treuer Tätigkeit in Diensten der Firma Gg. Phil. Gail, Zigarrenfabriken, Filiale Rodheim a. d. B., trat der Werkführer A. Dönges in den wohlverdienten Ruhestand. Herr Dönges ist seit 30 Jahren Leser des Gießener Anzeigers.

* Lützellinden, 13. Juni. Der 27jährige Dreher Ernst Schmidt erlitt bei der Arbeit eine schwere Handverletzung, die seine lieber® führung in die Chirurgische Klinik nach Gießen er­forderlich machte.

Kreis Biedenkopf.

LPD. Gladenbach, 13.Juni. Beim Baden er­trank der 24jährige Oskar Schneider aus Bot- tenhorn, der im Arbeitsdienstlager Schotten als Truppführer stand.

Kreis Marburg.

W. Marburg, 13. Juni. Aus verschiedenen Gegenden liefen in den letzten Tagen starke Klagen gegen die unverschämten Raubzüge M e i st e r

Reineckes ein. So wurden erst kürzlich von efn paar Füchsen in kurzer Zeit 50 Hühner von der Hühnerfarm im benachbarten Gisselberg geraubt. In Oberweimar brachen in der Nacht von Sonntag auf Montag in verschiedenen Gehöften mehrere Füchse ein und nahmen 29 (!) Hühner mit.

Rundfunkprogramm.

Freitag, 15. Juni.

5.50 Uhr: Gymnastik 1.6.15: Gymnastik II. 6.40: Früh­meldungen. 6.55: Frühkonzert. 8.208.40: Gymnastik. 10: Nachrichten. 11.50: Sozialdienst. 12: Mittagskon­zert I. 13: Nachrichten, Saardienst. 13.10: Nachrichten aus dem Sendebezirk. 13.20: Mittagskonzert II. 13.50:

Spenden für die NSV.

werden eingezahlt auf Konto Jlr.4513 bei der Bezirkssparkaffe Gießen.

Nachrichten. 14: Mittagskonzert III. 14.30: Nachrich­ten. 14.40: Stunde der Frau: Die Frau im Sport. 15.50: Wirtschaftsbericht. 16: Von Breslau: Nach­mittagskonzert des Funkorchesters. 17.30:Welt­wende". Ein Buch von Hermann Stegemann. 17.45: Von Freiburg: Kleine Violinmusik. 18: Stunde der Jugend: Friedrich Ludwig Jahn. 18.25: Jagd nach dem Neuen Freude am Alten. Vortrag von Wilhelm Michel, Darmstadt. 18.50: Griff ins Heute. 19: Öffentliches Volksliedsingen des Reichsverban­des für Volkstum und Heimat. 20: Von Berlin: Reichssendung: Politischer Kurzbericht. 20.15: Von Stuttgart: Reichssendung: Stunde der Nation: Deutsches Lied in aller Welt. Eine bunte Folge auslanddeutscher Lieder (Siebenbürgen, Banat, Rußland, Nord- und Südamerika). 20.45: Dacki weiß sich zu helfen. Lustiges Kurzspiel von Andreas Zoller. 21.10: Konzert. Werke von Claude Debussy. 22.20: Nachrichten. 22.35: Nachrichten aus dem Sendebezirk. 23: Vom Schicksal des deutschen Gei­stes: Die Landschaft als Schicksal des Menschen. Hörfolge mit Musik. Von Dr. phil. Hans Rolf Sprengel. 24 bis 1: Nachtmusik.

Sprechstunden der Redaktion.

11.30 bis 12.30 Uhr, 16 bis 17 Uhr. Samstag nachmittag geschloffen.

Umtausch- und Zeiehmingsaufforderung

4/» Anleihe des Deutschen Reichs von 1934

Das Reich begibt eine 4%ige Anleihe, die

durch den Umtausch der zum 1. Juli 1934 gekündigten 6 (vor­mals 7) % Anleihe des Deutschen Reiches von 1929,

durch den Umtausch der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs ohne Auslosungsrechte (Neubesitz),

durch Zeichnung gegen Zahlung des Zeichnungspreises erworben werden kann.

Diese Anleihe wird in 10 Jahren ab 1. Juli 1934 getilgt, und zwar jährlich in Höhe von 10 vom Hundert des ursprünglichen Nennbetrages. Am 1. Juli 1944 muß die gesamte Anleihe ge­tilgt sein.

Die Tilgung erfolgt

a) bei einem Kursstand zu oder über pari durch Auslosung und Einlösung zum Nennwert,

b) bei einem Kursstand unter pari durch Rückkauf.

Der Zinslauf der Anleihe beginnt am 1. Juli 1934. Die Zinsen werden halbjährlich am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres gezahlt, erstmalig am 2. Januar 1935.

Die Anleihe wird mit 4 vom Hundert jährlich verzinst, darüber hinaus ist eine

Zusatzverzinsung

in folgender Art vorgesehen:

Die bei der Tilgung durch Rückkauf unter dem Nennwert erzielte Ersparnis, d. h. die Differenz zwischen dem Ankaufskurs und dem Kurse von 100%, kommt den Inhabern aller noch nicht getilgten Schuldverschreibungen als zusätzliche Zahlung ze der 4% Verzinsung zugute und wird ihnen mit dem jeweils «n 1. Juli jedes Jahres fälligen Zinsschein ausgezahlt. Hierdurch wird der Rückkaufsgewinn den Inhabern der Schuldverschreibungen zu­geführt.

Der Rückkauf der 4 % Anleihe des Deutschen Reichs von 1934 für Tilgungszwecke erfolgt durch die Reichsbank.

Die Bekanntgabe des zusätzlichen Zinsbetrages erfolgt späte­stens Mitte Juni jeden Jahres. Die erste Zusatzverzinsung würde mit dem am 1. Juli 1935 fälligen Zinsbetrag ausgeschüttet werden.

Die 4% Anleihe von 1934 wird ausgefertigt in Abschnitten zu RM. 100, 200, 500, 1000, 5000, 10000 und 20000.

Auf Antrag kann die neue Anleihe auch in das Reichsschuld­buch eingetragen werden.

Das unterzeichnete Konsortium fordert hiermit im Auftrage des Reichsfinanzministeriums zum Erwerb der vorbezeichneten Anleihe auf.

Anträge auf Erwerb der 4 % Reichsanleihe von 1934 sei es durch Umtausch der erwähnten Reichsanleihen, sei es durch Zeichnung werden in der Zeit

vom 8. bis 21. Juni d. J.

durch die in der Anlage genannten Umtausch- und Zeichnungs­stellen und ihre deutschen Zweiganstalten während der üblichen Geschäftsstunden entgegengenommen. Eine Provision hierfür wird den Anmeldenden von den Umtausch- und Zeichnungs­stellen nicht berechnet. Umtausch und Zeichnung können auch durch Vermittlung aller übrigen Banken, Bankiers, Sparkassen und Kreditgenossenschaften bei den Umtausch- und Zeichnungs­stellen vorgenommen werden.

Für die Aushändigung der Schuldverschreibungen der 6 (vorm. 7) % Anleihe des Deutschen Reichs von 1929 zum Zwecke des Umtausches wird It. Mitteilung des Reichsministers der Finanzen eine Börsenumsatzsteuer nicht erhoben werden. Soweit für den Erwerber der 4 % Anleihe des Deutschen Reichs von 1934 durch Umtausch oder Zeichnung Börsenumsatzsteuer fällig wird, haben die Erwerber der 4 % Anleihe des Deutschen Reichs von 1934 gemäß Entscheidung des Reichsministers der Finanzen die Börsenumsatzsteuer nicht zu tragen.

1. Erwerb der 4% Anleihe des Denlschen Reiths von 1934 durch Umtausch der 6 (vorm. 7) % Anleihe

des Deutschen Reichs von 1929

(durch das Reich zum 1. Juli 1934 zur Rückzahlung zum Nenn­wert gekündigt).

Bei dem Umtausch der 6 (vorm. 7) % Reichsanleihe von 1929 wird die 4 % Reichsanleihe von 1934 zum Kurse von 95% abgegeben, so daß die Umtauschenden

eine Barvergütung von 5%

erhalten. Diese wird nach Prüfung der eingereichten Schuld­verschreibungen der Reichsanleihe von 1929 durch die Kontrolle der Reichspapiere von den Umtauschstellen ausgezahlt.

Die Einreichung der Reichsanleihe von 1929 hat zu erfolgen mit Zinsscheinen, fällig am 2. Januar 1935 und folgenden. Der am 1. Juli 1934 fällige Zinsschein verbleibt den Einreichern.

D. Erwerb der 4% Anleihe des Deutschen Reichs von 1934 durch Dmlaosch der AnlefheablOsnngsschnld des Denlschen Reichs ohne Austaunüsruhie (Nenbesitz).

Es können getauscht werden:

je nom. RM. 300, Anleiheabtösungsschuld des Deutschen Reichs ohne Auslosungsrechte (Neubesitz)

mtt einer

Barzuzahlung von RM. 23,75 in nom. RM. 100, 4 % Anleihe des Deutschen Reichs von 1934. Somit wird der Neubesitz zum Kurse von 23,75 % angerechnet.

Nennbeträge der Anleiheablösungsschuld unter RM. 300, können nur börsenmäßig verwertet werden.

Die Barzuzahlung hat in der Zeit

vom 28. Juni bis 4. Juli 1934 einschließlich

zu erfolgen. Auf Barzahlungen vor dem 30. Juni werden 4% Geldzinsen an die Umtauschenden vergütet. Bei Barzuzahlungen nach dem 30. Juni sind 4% Stückzinsen von den Umtauschenden zu erstatten.

Weitere Umtauschangebote für die Anleiheablösungs­schuld sind ausgeschlossen. Anleihegläubiger, die ihren Besitz ah Anleiheablösungsschuld während der vorgesehenen Zeich­nungsfrist nicht zum Umtausch anbieten, können Anspruch aus diesen Schuldverschreibungen nur gemäß § 4 des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 geltend machen. Die Börsennotiz für die Anleiheablösungs­schuld wird mit Ablauf der Umtauschfrist eingestellt werden.

III. Zeichnung gegen bar.

Die 4 % Anleihe des Deutschen Reichs von 1934 wird hiermit während der oben genannten Frist zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt.

Der Zeichnungspreis beträgt

95%

unter Verrechnung von Stückzinsen.

Die Bezahlung der gezeichneten Stücke hat in der Zeit

vom 28. Juni bis 4. Juli d. J. einschließlich

unter Verrechnung von 4% Stückzinsen bei denjenigen Stellen, welche die Zeichnung entgegengenommen haben, zu erfolgen.

Auf Zahlungen vor dem 28. Juni werden Zinsen erst von diesem Tage ab vergütet.

Die bei den Umtausch- und Zeichnungsstellen erfolgten An­meldungen zum Umtausch und zur Zeichnung gelten als voll zugeteilt. Anmeldungen auf bestimmte Stücke können nur insoweit berücksichtigt werden, als dies mit dem Interesse der übrigen Abnehmer verträglich erscheint.

Vorzeitiger Schluß des Umtausch- und Zeichnungsgeschäftes bleibt vorbehalten.

Die zum Umtausch bestimmten Anleihen sind bei der An­meldung einzureichen, und zwar mit Verzeichnissen, in denen die Stücke nach Abschnitten und Nummern geordnet sind. Für jede Wertpapiergattung ist ein besonderes Verzeichnis herzu­stellen.

Ueber die zum Umtausch eingereichten Anleihestücke und über die Barzahlungen erhalten die Anmeldenden nicht übertrag­bare Quittungen, gegen deren Rückgabe die Schuldverschrei­bungen der 4 % Reichsanleihe von den Stellen, welche die Quit­tungen ausgestellt haben, nach Erscheinen ausgehändigt werden.

Die Lieferung der Schuldverschreibungen der 4 % Reichs­anleihe erfolgt baldmöglichst.

Die Einführung der 4 % Reichsanleihe von 1934 wird an den deutschen Börsenplätzen alsbald nach Erscheinen der Stücke veranlaßt werden.

Die Schuldverschreibungen der 4 % Reichsanleihe sind als verbriefte Schuldverschreibungen des Reiches gemäß § 1807 BGB. mündelsicher.

Sie können im Lombardverkehr der Reichsbank belieben wer­den und sind auch im Lombardverkehr bei der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) als Deckung zugelassen.

Im Juni 1934.

Berlin, Altona, Braunschweig, Bremen, Breslau, Chemnitz, Dresden, Essen, Frankfurt (Main), Halle (Saale), Hamburg, Karlsruhe (Baden), Köln, Leipzig, München, Nürnberg, Schwerin (Meckl.), Weimar.

Reichsbank. Preußische Staatsbank (Seehandlung). Bank der Deutschen Arbeit A.G. Berliner Handels-Gesellschaft. S. Bleichröder. Commerz- und Privat-Bank, Aktiengesellschaft. Delbrück Schickler & Co. Deutsche Bank und Disconto- Gesellschaft. Deutsche Girozentrale (Deutsche Kommunal­bank). Deutsche Landesbankenzentrale A.G. Deutsche Zentralgenossenschaftskasse. Dresdner Bank. J. Dreyfus & Co. Hardy & Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mendelssohn & Co. Reichs-Kredit-Gesellschaft, Aktiengesell­schaft. Lazard Speyer-Ellissen, Kommanditgesellschaft auf Aktien. Westholsteinische Bank. Braunschweigische Staats­bank (Leihhausanstalt). Norddeutsche Kreditbank, Aktien­gesellschaft. Eichborn & Co. E. Heimann. Bayer & Heinze. Gebr. Arnhold. Sächsische Staatsbank. Simon Hirsch­land. Gebrüder Bethmann. Deutsche Effecten- und Wechsel- Bank. Frankfurter Bank. B. Metzler seel. Sohn & Co. Jacob S. H. Stern. Hallescher Bankverein von Kulisch, Kaempf & Co., Kommanditgesellschaft auf Aktien. L. Behrens & Söhne. Vereinsbank in Hamburg. M. M. Warburg & Co. Veit L. Homburger. Straus & Co. A. Levy. Sal. Oppen­heim jr. & Cie. J. H. Stein. Allgemeine Deutsche Credit- Anstalt. H. Aufhäuser. Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank. Bayerische Staatsbank. Bayerische Vereins­bank. Merck, Finck & Co. Anton Kohn. Mecklenburgische Depositen- und Wechselbank. Thüringische Staatsbank.

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