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AMtsverrunoigungsblan für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Tir.lZ Erscheint Dienstag und Freitag. 14. April Rur durch die Post zu beziehen. 4934

Inhaltsübersicht: Ausführung der Butterverordnung. Die Umlagen und die Sondergebäudesteuer der Provinz Oberhessen Dienststunden und Amtstage. Spende zur Förderung der nationalen Arbeit. Vogelschutz. Kinderzuschläge. Feldbereinigung Rödgen bei Gießen. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung, betreffend Ausführung der Butterverordnung.

Vom 6. April 1934.

Auf Grund des § 3 Ziffer 2 der Verordnung über die Schaffung einheitlicher Sorten von Butter (Butterverordnung) vom 20. Fe­bruar 1934 (Reichsgesetzblatt I, S. 117) wird angeordnet, daß für Moltereibutter die Ueberwachung der zur Verarbeitung gelangen­den Milch oder Sahne auf Reinheit, Säuregrad und Fettgehalt sowie der anfallenden Butter auf Wassergehalt dem zuständigen Milchwirtschaftsverband obliegt. Dieser ist ermächtigt, nähere An­ordnungen hierüber zu erlassen.

Darmstadt, den 6. April 1934.

Abteilung le (Landwirtschaft) im Hessischen Staatsministerium.

Dr. Wagner.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Umlagen und die Sondergebäudesteuer der Provinz Oberhessen- hier: die Steuersätze für das Rechnungsjahr 1934.

Auf Grund der Beschlüsse des Provinzialausschusses und des Provinzialtags werden mit Genehmigung des Hess. Staatsmini­steriums, Ministerialabteilung Ib (Innern) vom 10. April 1934 zu Nr. StM. Ib 21168 in der Provinz Oberhessen im Rechnungs­jahr 1934 folgende Steuersätze, erhoben:

A B

1. Auf je 100 Mark Steuerwert der Gebäude und Bauplätze

2. a) Auf je 100 Mark Steuerwert des land­wirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundbesitzes

b) Auf je 100 Mark Steuerwert des forst­wirtschaftlich genutzten Grundbesitzes

3. a) Auf je 100 RM. des Gewerbekapitals

b) Auf je 100 RM. des Gewerbeertrags

4. Auf je 1 RM. des staatlichen Sonderge­bäudesteuersolls 1933 (unter Senkung um 20 v. H. des vollen Jahresbetrags für das Rj. 1931) von den Steuerwerten

' a) bis 7000 Mark

b) über 7000 Mark

Rpf. Rpf.

3,5 4,935

7,7 10,575

7,7 11,75

6,4

35

13,725

11,98

Es gelten die Steuersätze unter A in den Gemeindegemarkun­

gen und die unter B in den selbständigen Gemarkungen und für den gemarkungsselbständigen Grundbesitz.

Die Provinzialumlagen des Rj. 1934 werden mit den Ge­meinde- und Kreisumlagen endgültig ausgeschlagen.

Die Besteuerungsgrundlagen für Grundsteuer, Gewerbesteuer und Sondergebäudesteuer sind die für das Rj. 1933 für die Ver­anlagung zur Staatssteuer endgültig festgesetzten Steuerwerte. Die obenerwähnten Steuerausschlagssätze sind die auf Grund der Real­steuersenkung gegenüber den Ausgangsausschlagssätzen, wie sie am 31. Dezember 1931 bestanden, gesenkten Beträge. Die Sonderge­bäudesteuer ist gegenüber dem Jahre 1931 auf Grund des § 1 Ka­

pitel 1 des Vierten Teils der Verordnung des Reichspräsidenten vom 6. Oktober 1931 in Verbindung mit § 2 des Kapitels V des Ersten Teils der Anpassungsverordnung vom 23. Dezember 1931 um 20 v.H. gesenkt worden. Auf die Veranlagung der kommuna­len Grund- und Gewerbesteuer für das Rj. 1934 finden die seit­herigen landesrechtlichen Bestimmungen Anwendung. Nach den Anordnungen des Hessischen Staatsministeriums, Ministerialabtei­lung Ib (Innern), vom 28. Februar 1934 zu Nr. StM. Ib 17840 finden keine Erhebungen von Steuervorauszahlungen statt. Es wird sofort bei der ersten am 25. Mai 1934 fällig werdenden Rate mit der Erhebung der endgültigen Steuer begonnen. Die Pro­vinzialumlagen für 1933 werden in sechs Zielen jeweils zum 25. der Monate Mai, Juli, September und November 1934 und Ja­nuar und März 1935 erhoben. In den Gemeinden erfolgt die Er­hebung der Provinzialumlagen zusammen mit den Gemeinde- und Kreisumlagen durch die Gemeindekassen und wenn Gemeinde­umlagen nicht zur Erhebung kommen, durch die Kreiskassen. In den selbständigen Gemarkungen erfolgt die Erhebung der Pro­vinzialumlagen gemeinsam mit den Kreisumlagen durch die Kreiskassen.

Bei verspäteter Zahlung der Provinzialumlagen werden die reichsgesetzlich vorgeschriebenen Verzugszinsen erhoben.

Stundungen auf Provinzialumlagen können nur durch die Provinzialdirektion erfolgen.

Gießen, den 12. April 1934.

Provinzialdirektion Oberhessen.

Klo st ermann.

Bekanntmachung.

Betr.: Dienststunden und Amtstage.

Gemäß der Verordnung des Herrn Staatsministers ist bei dem Kreisamt Gießen die durchgehende Arbeitszeit eingeführt. Die Dienststunden sind festgesetzt:

Für die Zeit vom 1. April bis 30. September von 7 bis 15 Uhr, Samstags von 7 bis 12 Uhr, und für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. März von 8 bis 16 Uhr, Samstags von 8 bis 13 Uhr.

Bei dieser Gelegenheit sei wiederholt darauf hingewiesen, daß die Amtstage nur Dienstags und Freitags von 8 bis 12 Uhr jeder Woche sind und nur an diesen Vormittagen die Dienstzimmer des Kreisamtes für das Publikum offenstehen. Personen, die außerhalb der Amtstage vvrsprechen, tonnen, sofern es sich nicht um Fälle allerdringendster Art handelt, auf Abfertigung nicht rechnen.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Schönhals.

Betr.: Spende zur Förderung der nationalen Arbeit.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit ist vom 1. April 1934 ab von Gehalts- und Lvhnbezügen nicht mehr einzubehalten. Dies gilt auch dann, wenn Beamte usw. die Kasse angewiesen haben, einen gewissen Betrag laufend bis auf Widerruf einzubehalten, diese Erklärung aber bisher nicht widerrufen haben. Eines besonderen Widerrufs bedarf es hiernach nicht mehr.

Gießen, den 12. April 1934.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigand.

Betr.: Vogelschutz.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die staatlich anerkannte Versuchs- und Musterstation für Vogel­schutz in Burg Seebach, Kreis Langensalza, hat ein BildbandPrak­tischer Vogelschutz" herausgebracht. Dasselbe erscheint sehr geeignet zur Werbung für den Vogelschutzgedanken und kann durch die Vogelschutzstation Seebach gegen Voreinsendung von 3,15 RM. auf das Postscheckkonto Erfurt Nr. 7407 bezogen werden.

Wir empfehlen den Schulen, von diesem günstigen Angebot regen Gebrauch zu machen.

Gießen, den 12. April 1934.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigand.

Betr.: Kinderzuschläge.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben (Ueberdruck) vom 6. Juni 1932 werden Sie beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß die dort geforderten Nachweise auch in diesem Jahre, und zwar bis spätestens 10. Mai uns vorgelegt werden.

Gießen, den 13. April 1934.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigantn

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Rödgen bei Gießen- hier: den Haupt­geldausgleich.

In der Zeit vom 18. bis einschließlich 24. April 1934 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei zu Rödgen

Abschrift des Kommissionsbeschlusses Ziffer 2 vom 29. März 1934 zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 31. März 1934.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

J.B.: Wingefeld.

Dienstuachrichten des Kreisamts.

Karl Schaaf wurde zum kommissarischen Beigeordneten von Kesselbach ernannt.

Wilhelm Heinrich Euler, Otto Wilhelm Marsteller und Adam Heinrich Gilbert wurden zu Mitgliedern des Wiesenvorstandes für die Gemeinde Grüningen bestellt und verpflichtet.

Druck der Brühl'sch en Universitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.

Zusammenbruch der Inflationszeit ein neues Werk der Verwaltung und der Provinz- und Kreiseinrich­tungen aufzubauen, als ihn der Tod überraschend abrief. Prooinzialdirektor Dr. Graes nahm das Werk seines Amtsvorgängers mit starker Energie, mit Geschick und großem Weitblick auf. Es gelang ihm, die durch die Inflation und durch mancherlei Deflationsschwierigkeiten auch in unserer engeren Heimat sehr kompliziert gewordenen Verhältnisse glücklich zu meistern und unserer Provinz ein festes Fundament für ihre wirtschaftlichen Unternehmun­gen, wie auch für eine einwandfreie Verwaltungs­arbeit zu schaffen, auf dem die Aufbauarbeit in erfolgreicher Weise gedeihen konnte Bei seiner Tätigkeit als Verwaltungsbeamter ließ sich Pro­vinzialdirektor Graes stets nur von rein fach- lichen Gesichtspunkten und von dem Grundsatz der unbedingtesten Sauberkeit in der Verwaltung leiten. Damit erreichte er nicht nur eine musterhafte Ver­waltungsführung in seinem Amtsbereich, sondern er gewann auch das volle Vertrauen der Be­völkerung in Stadt und Kreis Gießen, ebenso in der ganzen Provinz Oberhessen. Auf dieser Grund­lage'bemühte er sich allezeit mit großem Eifer um die Förderung der Interessen und Aufgaben der Provinz Oberhessen. Mit besonderer Energie und größter Umsicht widmete er sich dem Ausbau und der Pflege des oberhessischen Straßennetzes, da­neben aber auch der sorgfältigen Führung der wirtschaftlichen Unternehmungen der Provinz. Hand in Hand mit dieser guten Aufbauarbeit auf dem Gebiete des Verkehrswesens und der Gemeinwirt- schaft widmete er seine stärkste Sorgfalt der Finanz- gebahrung, die unter seiner Leitung von allen Ex­perimenten ferngehalten wurde und infolgedessen auch in der Zeit des weitverbreiteten Verfalls der öffentlichen Finanzen durch Mißwirtschaft und Kor­ruption stets gesund und sauber blieb, so daß sein Nachfolger in der Staatsverwaltung in (Biegen, Kreisdirektor Klo st ermann, ihm anläßlich der jüngsten Provinzialtagsitzung mit Recht den herz­lichen Dank der Provinz Oberhessen für seine gute Amtsführung aussprechen konnte Dieser Ehrung be: scheidenden Provinzialdirektors wird sich jeder Mitbürger in Stadt und Land voll und ganz an­schließen, der Gelegenheit hakte, sein Wirken zu

schichte unserer engeren Heimat stets in Ehren und mit Dankbarkeit vermerkt sein.

Dank der hessischen Regierung.

D a r m st a d t, 13. April (LPD.) Das Staats­presseamt teilt mit: Ministerialdirektor Dr. Schäfer ist auf seinen Wunsch nunmehr endgültig aus dem staatlichen Dienst geschieden. In Würdigung der Lebensarbeit dieses ausgezeichneten Beamten hat der Herr Staatsmini st er ihm nachfolgendes Handschreiben zugehen lassen:

Hochgeehrter Herr Ministerialdirektor!

Von Ihrem Antrag aus Versetzung in den Ruhe st and habe ich Kenntnis genommen. So sehr ich Ihr Ausscheiden aus dem Dienst bedaure, will ich mit Rücksicht auf Ihre Gesundheit diesem nicht im Wege stehen. Es drängt mich jedoch. Ihnen für Ihre lange Jahre hindurch dem Staate als Ministerialdirektor und Leiter der Hessischen Finanz- verwaltung geleisteten ausgezeichneten und ersprieß­lichen Dienste den Dank der Regierung aus­zusprechen. Sie haben unter den schwierigsten Ver­hältnissen in aufopferungsfreudiger und selbstloser Weise für das Land Hessen hervorragendes geleistet. Ich verbinde damit noch die ergebene Bitte, daß Sie, soweit es Ihr Gesundheitszustand zuläßt, Ihre wertvollen Dienste mir und damit dem Lande Hessen auch für die Folge noch zur Verfügung stellen. Das Bewußtsein treuester Pflichterfüllung darf Sie in den Ruhestand hinüberbegleiten: möge dieser ein in jeder Beziehung gesegneter für Sie sein.

Mit der Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung bin ich Ihr sehr ergebener

gez. Jung, Staatsminister."

Hessischer Goldatentaa.

60jährige Verbandsfeier derhassia".

D a r m st a d t, 13. April. (Lpd.) Am 9., 10. und 11. Juni findet in Darmstadt die Feier des 60- jährigen Bestehens der Kriegerkame­radschaftH a s s i a" statt. Dem Festzug, der den Glanzpunkt der Festtage bildet, wird der Leit­gedankeVolk und Wehrmacht" zugrunde liegen. Große Haupttvagen werden dies betonen

für berufstätige Mädchen und Frauen, 3 Haushal- tungsfchulen, 1 Mädchenlyzeum, 6 Schüler- und Schülerinnenheime, 1 Kinderheilstätte, 2 Mütter­erholungsheime, 2 Iugenderholungsheüne, 9 Er­holungsheime für Erwachsene, 8 Hospize, 5 Wan­derherbergen, 5 Stadtmissionen, 8 Bahnhofsmis­sionen, 1 Auswandererberatungsstelle. Das mag ge­nügen, obwohl es noch nicht alles ist. Insgesamt stehen Tag für Tag im Hessenlande 3286 Betten, die meist überbelegt sind, für Notstände aller Art zur Verfügung. Und das alles wird getragen von keiner anderen äußeren und inneren Kraft als der christlichen, evangelischen Liebe!

Mit besonderem Dank erfüllt es, daß unter An­erkennung der geleisteten Arbeit von staatlicher Seite die Erlaubnis gegeben wurde, am kommen­den Sonntag in ganz Deutschland einen Volks- tag der Inner en Mission abzuhalten Er soll nicht nur durch Opfer die Möglichkeit der Er­haltung aller der genannten Werke schaffen, son­dern auch die innere Bereitschaft zur Mitverant­wortlichkeit aus christlichem Glauben und christlicher Liebe stärken.

Wenn am kommenden Sonntag der Appell an alle Evangelischen in ganz Deutschland ergeht, dann denkt an die große Zahl der Notleidenden, Elen­den, Krüppel, Epileptischen! Wer ist der nächste zu helfen? Jeder? Jeder, der nicht nur dem Na­men nach Christ ist, sondern etwas vom Geist des Lebendigen in sich fühlt!

Die Ausstellung von Oienstleistungs- zeuonissen für Beamte usw.

Der hessische Staatsminister (Personalamt) hat folgende Verfügung über die Ausstellung von Dienstleistungszeugnissen für Beamte, Angestellte und Arbeiter, sowie Angehörige der Landespolizei an alle unterstellten Behörden erlassen:

1. Dienstleistungszeugnisse, die nach außen in Er­scheinung treten oder an andere Behörden oder Parteidienststellen der NSDAP, weitergegeben wer­den, sind künftig nur noch durch den Behördenleiter oder seinen Vertreter zu vollziehen Soweit es dem Behördenleiter nicht möglich ist, eine eigene Be­urteilung abzugeben, hat der unmittelbare Dienst-

Samttag, 14. April 1934

Achtung! Achtung! . . .

Arbeilsschlachl schafft weiteren Millionen ienossen Arbeit und Brot. Die seit langem ahnte Arbeit kann Anlaß zu zahlreichen cksfällen werden!

ße Summen müssen dauernd aufgewendet wer- m die Wunden, die der Unfallteufel schlägt, len, und die Opfer zu entschädigen, oder ihre bliebenen vor dem Untergang zu bewahren, i muß jeder darauf bedacht sein, Unfälle zu en, dadurch die Soziallasten zu vermindern ot und Kummer zu vermeiden. Jeder deutsche lenosse trage zur Unfallverhütung bei, indem und seine Mitmenschen nicht leichtsinnig in : bringt. Vorsicht ist niemals gleichbedeutend ttgheit, sondern Vorsicht ist Klugheit!

;en erlitten. Der Landwirt Ludwig Roos 1. anscheinend ebenfalls von dem Faß getroffen rütt schwere innere Verletzungen, er bald erlag. Der Lenker des Fuhrwerks, jährige Johann Roos, und die Schwester Zunhilde Schulze blieben unverletzt. Einige m Felde beschäftigte Leute eilten den Unglück- zu Hilfe.

alhauptstadt.

;tzte das Dienstleistungszeugnis im Entwurf evtl, übergeordnete Dienststellen vorzulegen, ls Behördenleiter im Sinne dieser Verfügung . a. anzusehen der Leiter des Personalamts, mdespolizeiführer, die Leiter der Ministerial- ngen, die Kreisdirektoren, die Landgerichts- nten, die dienstaufsichtsführenden Richter bei lmtsgerichten, die Oberbürgermeister und rmeifter der Städte und ßanogemeinben, die der Forst- und Vermessungsämter, die Arnts- lde bei den Körperschaften des öffentlichen ufw. In Zweifelsfällen ist beim Personal­es hessischen Staatsministeriums anzufragen. Die bisher bei den einzelnen Behörden be- en innerdienstlichen Anordnungen über Aus- ng von Beschäftigungsnachweisen für Beam- )ärter und bergt, bei Versetzung von einer teile zur anberen, werben hierdurch nicht be- Hierunter fallen auch bie im Bereiche ber >polizei bestehenben Anordnungen bezüglich Hungen bei Kursen unb ber Dienstbücher für ter usw. Die Dienstleistungszeugnisse für ibenbe Angehörige ber Lanbespolizei sind in allen Fällen von bem Landespolizeiführer ziehen.

m Schluffe jedes Dienftleistungszeugniffes ist rmerk darüber aufzunehmen, ob bereits Er­en über die nationale und politische Zuver- it angestellt wurden und mit welchem Er- Verneinendenfalls ist zu vermerken, daß xx Nachteiliges in der verflossenen Zeit nicht t geworden ist.

lle dieser Verfügung entgegenstehenden An- igen werden hiermit aufgehoben.

»arteiamtlichenBekanntmachungen NSLB. Gießen-Land lädt die Mit- des Bezirksvereins zu der am morgigen ig, 13 Uhr, in Großen-Linden stattfindenden hung des neuen Schulhauses ein. Minister-- Ringshausen wird sprechen.

Ring Gießen-Stadt des BdM. er für morgen, Sonntag, angesetzte Dienst Ortsgruppe Gießen-Nord veranstaltet in elle 5 am Montag, 16. April, 20.30 Uhr, ,end für Block 1 und 2, am Mittwoch, ril, 20.30 Uhr, Blockabend für Block 3 und 4. Blockabende finden in derStadt Marburg", rger Straße, statt. Es wird vollzähliges Er- i erwartet.

LezirksleitungGießendesKDAI. kann!, daß die noch fehlenden Mitgliedskarten Reichsleituna nochmals dringend reklamiert k. Mit Rücksicht auf die im Entstehen be» ? Reichskammer der Technik ist die Werbung titgliedern zu verstärken. Jedes KDAJ.-Mit- gneo soll dem KDAI. ein neues Mitglied zuführen. Monatsbeitrag 1 RM. (für Erwerbslose 50 Pf.). Eintrittsgebühr 3 RM. (1,50 RM.). Parteigenossen, die vor dem 31. Dezember 1932 der NSDAP, bei­traten, zahlen keine Eintrittsgebühr.

Das Amt für Beamte Kreis Gießen weift darauf hin, daß am heutigen Samstag, 14. April, Unterrichtslehrgänge für die hessischen Gemeinbebeamten, die der Vorbereitung der dies­jährigen Verwaltungsprüfungen dienen, beginnen. Die Teilnehmergebühr beträgt 30 RM. Der Unter­richt findet Samstag nachmittags auch in Gießen statt. Anmeldungen zur Teilnahme sind an den Leiter des Amts für Beamte zu richten.

Kreisleitung der TlGNAp. Gießen.

Amt für Volkswohlfahrt.

Für die Kreisgeschäftsstelle des Amtes für Volks- Wohlfahrt wird für die ehrenamtliche Tätigkeit ein Pg. oder Pgin. mit Kenntnissen in Stenographie und Schreibmaschine gesucht.

Heil Hitler?

gez.: Klöß, Kreisamtsleiter der NSV. j

».Das Erwachen der Seele."

Die Landesfilmstelle Südwest der NSDAP., Frankfurt a. M., veranstaltet für die NS.-Frauen- schäft am 21. April in Gießen eine Filmvorführung. Zur Vorführung gelangt der FilmDas Erwachen der Seele". Alle, die Kinder haben, und alle, die sich mit Kindern beschäftigen, erhalten durch dieses aufschlußreiche und gut durchgearbeitete Filmwerk Aufklärung und Anregung. Die NS.-Frauenschaft erwartet, daß alle Volksgenossen durch den Besuch der Veranstaltung ihr Verständnis für die Kinder als zukünftige Träger unseres Staates und für die Wichtigkeit des NSV.-HilfwerkesMutter und Kind" bekunden.

Der Bolkstag der Inneren Mission in Gießen.

Am morgigen «Sonntag wirb in allen evange» lischen Kirchen von ber Inneren Mission geprebigt. In ber Stabtkirche unb im Johannessaal werben um 20 Uhr Lichtbilberoorträge über die Arbeit bet