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13. November

1934

Erscheint Dienstag und Freitag.

Hur durch die Post zu beziehen.

Nr. 57

-von; i'Sgr tumnu em -cug, uu amu

Pchters Reitpferd. Ader eines bitteren Xages ist

öen TatierfaU1 einer benad)barten®rofi= <Ä. Die OTarf^öiönnTn'ner.affen die Straße » htprfnnft Er schleppt was sein neuer Chef und versammeln sich zu mächtigen Gevierten, es ist K auff ÄaTS unflTDfonnÄrne^ ein gewaltiges Sichstraffen und Werfen m jebem _ impj p;fnnbcn im Sattel kleben wie drin ge- einzelnen, ob Mann ob Roh. Iitus spurt g , !^1n' und Mckbäüche d^stch Hinaul und hinunter f«n Herr ist sehr erreg, aber er zwmg. suh zur (Affen muffen Beim Trab schaukeln fie. Die Ruhe und Haltung, also tut Titus es aucß obwohl

das Fieber aus seines Herrn Nerven auf ihn über-

lüieuei

strömt.

Ein Getöse klingt auf, wie es auch damals brauste, in den Tagen des frisch-fröhlichen Spiels; auf der Heide. Diesmal klingt es schärfer, durch­dringender. Man kommt an einer Stelle vorbei, da stehen diese seltsamen Wagen aufgefahren mit nur einem Räderpaar, und es liegen lange baum­stämmige Rohre darauf, die zuweilen plötzlich einen fürchterlichen Ton von sich geben, wie das Aufbellen eines Dorfköters aber ins Riesenhafte verstärkt und bann fährt eine Flamme heraus, ein weißer Koloß, der sich aufbäumte bis ins Himmelsblau.

Heut lastet über dem ganzen Tun ein finsterer verbissener Ernst. Titus spürt's am Sitz des Herren, an der achtlosen, heftigen Weise, wie er die Hülsen gibt, als dächte er gar nicht an das atmende, herz- klopfende Stück Leben zwischen seinen Schenkeln. Die Schar von Männern, die genau so achtsam und nsillig den Befehlen des Herren folgt, wie Titus sei­ner bloßen Willensregung gehorsam ist, zeigt auf allen Gesichtern den gleichen grimmigen, gesammel­ten, angespannten Ausdruck. Noch stecken wir mitten drin in einem Gewirr von Männerhaufen. Aber zwischen ihnen hastet ein Hin und Her von Berit­tenen, rasche Befehle flattern, jeden Augenblick ver­ändert sich in der gleichen Richtung, quer über Aecker, Wiesen, wacholderstruppiges Oedland dorthin, wo das unheimliche Getöse brodelt, nach

! kommen wäre.

Noch einmal, eine Viertelstunde mag vergangen sein flackert in des Titus zerschmettertem Schädel der'Funke des Lebens, des Empfindens auf. Er 1 fühlt keinen Schmerz, doch sind alle Knochen wie gelähmt Nur mühsam kann er den Kopf wenden

Inhaltsübersicht: Die Ausstellung von Wandergewerbescheinen für das Kalenderjahr 1935. Gewerbelegitimationskarten für Kj. 1935. Be­kämpfung der Tuberkulose. Sprechstunden des Kreisschulamts. Abgabe von Milch aus offenen Verkaufsstellen. Dienftnachrichten.

Betr.i Wie oben.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, Vorstehendes ortsüblich bekanntzumachen, Inter­essenten entsprechend zu bedeuten und Unbemittelten eine entsprechende Bescheinigung auszustellen.

Gießen, den 5. November 1934.

Kreisamt Gießen (Kreisfürsorgeamt). I. V.: Grein.

wonach solchen erlaubt ist, in den Gemeinden zu hausieren usw. (§ 59, Ziffer 1 bis 4 GO.).

Gießen, den 19. Oktober 1934.

Hessisches Kreisamt: gez. Weber.

onf, hinaus mit den Zweien.

iEs liegt etwas Großes in der Luft, es scheint, e: wird noch einmal wieder eine Lust sein zu [(Den

Dann geht's Schlag auf Schlag. Titus ist wieder Wed einer großen Gemeinsamkeit. Zwar ist ste [engst nicht so bunt und blinkend wie damals, alle £nrben sind glanzlos und gedämpft. Aber das Ge- hthl des großen, machtgefchwellten Zufammenhan- ^-es ist da, die Ahnung eines gewaltigen, sinnvollen !uns, das wundervoll erhöhte Daseinsgefühl ...

Bekanntmachung.

Betr.: Bekämpfung der Tuberkulose.

Die Sprechstunden der Fürsorgestelle für Lungenkranke in der Medi­zinischen Poliklinik finden für die Besucher aus den Landgemeinden des Kreises Gießen jeden rUontagnachmittag von 4 bis 5 Uhr statt.

Lungenkranke und Krankheitsgefährdete, die in ärztlicher Behandlung sind, bedürfen einer Überweisung des Arztes in die Lungenfürsorgestelle.

Unbemittelte werden unentgeltlich beraten.

Gießen, den 5. November 1934.

Kreisamt Gießen (Kreisfürsorgeamt). I. V.: Grein.

vorn.

Und nun geschieht etwas Unbegreifliches. Unferm Marsch entgegen schwillt ein scharfer, gurgelnder Ton. Dann kracht's in den Lüften, drei-, viermal blitzt's, weiße Bällchen von Qualm stehen in der blauen, fonnendurchgoldeten Luft, jetzt prasselt etwas auf uns nieder, ein Regen, ein Schlvßenhagel glüh­heißer schwarzer Kugeln. Wen sie treffen, ob Mann, ob Pferd, der stöhnt kurz und erschrocken auf, gerat gtiuymi n n |imhprfrhml(>n Dickt

D°rnÜber' bleiM 31Xnmieinem eiBen£n, HW°!°N L°lb° steht « \l

fBetr Die Ausstellung von Wandergewerbescheinen für das Kalender­jahr 1935.

An die Polizeidirektion Gießen

und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Sie wollen die Wandergewerbetreibenden, die den Gewerbebetrieb im Umherziehen im Jahre 1935 fortzusetzen oder zu beginnen beab­sichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung aussordern, ihre Anträge' auf Erteilung des Wandergewerbescheins bei Ihnen so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang nächsten Jahres im Besitze des erforder­lichen Wandergewervescheins sein können.

Bezüglich der in die Wandergewerbescheine einzuklebenden Lichtbilder bemerken wir: , , .

Das Lichtbild muß unausgezogen, ähnlich, gut erkennbar lern, eine Kopsgröhe von mindestens 1,5 cm haben und darf nicht älter als fünf Jahre fein; es ist zu erneuern, wenn in dem Aussehen des Gewerbe­treibenden eine wesentliche Veränderung eingetreten ist.

Bei gemeinsamen Wandergewerbescheinen genügt das Lichtbild des Unternehmers, wenn ein Unternehmer nicht vorhanden ist, die eines Mitgliedes. . . , , .

Auf den Ihnen vorzulegenden Lichtbildern wollen Sie sofort auf der Rückseite die Persönlichkeit vermerken, damit Verwechslungen vermieden

Lichtbilder, die bereits in Wandergewerbescheine eingeklebt und ab­gestempelt waren und von den Wandergewerbetreibenden wieder ab­gelöst und zur Wiederverwendung in neue Wandergewerbescheine Ihnen vorgelegt werden, sind unzulässig und daher von Ihnen zuruckzugeben.

Wir machen darauf aufmerksam, daß die ausgefertigten Wander- gewerbescheine von uns unmittelbar an die zuständigen Finanzämter abgegeben und von diesen nach Verwendung des gesetzlichen Urkunden­stempels und nach Regelung der Wandergewerbesteuerfrage an die Wandergewerbetreibenden ausgehändigt werden.

Sie wollen die Wandergewerbetreibenden bei Stellung der Anträge hierauf besonders Hinweisen. Die Wandergewerbescheine werden dem- nach nicht am Kreisamt mitgenommen, sondern müssen bei dem Finanz­amt abgeholt werden; das persönliche Erscheinen der Antragsteller bei uns ist daher zwecklos.

Die Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vorgefchriebenen Formulars baldigst vorlegen und das Lichtbild des Antragstellers und, wenn er im Umherziehen Druckschriften oder Bildwerke feilbieten will, ein Verzeichnis derselben mit eigenhändiger Namensunterschrist m zwei Ausfertigungen dem Berichte beisckließen. In dem Verzeichnis sind die Druckschriften und Bildwerke einzeln aufzuführen.

Will ein Wandergewerbetreibender andere Personen von Ort zu Ort mit sich führen, so hat er sie bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse für den Kreis Gießen als Mitglieder anzumelden. Bei der Anmeldung hat der Arbeitgeber die Beiträge für die Zeit bis zum Ablauf des Wander- gewerbefcheins oder mit Erlaubnis des Kaffenvorstandes für kürzere Zeit im voraus zu entrichten. Die hierüber ausgestellte Bescheinigung ist gleichfalls dem Antrag auf Erteilung des Wandergewerbescheins beizu- fdilicficn.

Wandergewerbetreibende, die in diesem Jahre oder früher bereits im Besitze eines Wandergewerbefcheins waren, haben diesen bei Entgegen­nahme des neuen Wandergewerbescheins zurückzugeben. Die Rückgabe der ungültigen Wandergewerbescheine liegt im Interesse der Wander- gewerbetreibenden selbst, da hierdurch einer mißbräuchlichen Verwendung dieser Scheine vorgebeugt wird. Die Wandergewerbetreibenden sind bei Stellung der Anträge auch hierauf besonders hinzuweisen.

Falls Wandergewerbescheine nur noch für das lausende Jahr (bis Ende Dezember 1934) ausgestellt werden sollen, ist dies in den Anträgen auf der ersten Seite oben in der Rubrik besonders anzugeben.

Hat der Antragsteller erst im lausenden Jahre seinen Wohnsitz in Ihrer Gemeinde genommen, so ist, sofern nach Lage der Sache die Mög­lichkeit mißbräuchlicher Verwendung des Wandergewerbescheins nicht ausgeschlossen erscheint, durch Nachfrage bei der Polizeibehörde des früheren Wohnorts festzustellen, ob dem Antragsteller bereits em Wandergewerbeschein erteilt war. .

Die Beantwortung der gestellten Fragen ist von Ihnen so eingehend zu vollziehen, daß Rückfragen und damit Verzögerungen in der Aus­stellung vermieden werden. Eine Beantwortung wieunbekannt" hat zu unterbleiben, es sind vielmehr die erforderlichen Ermittlungen von

Lgben lassen müssen. Beim Trab schaukeln sie. Die bullen sind immer noch die steifbeinigen alten Her- die einmal richtige Reiter waren, nur daß die Knochen morsch bis zum Zerbrechen geworden sind.

Titus weiß, daß das Schönste vorn Leben vor­der ist. In die geliebte Weite der Walder und lEiiefen kommt er nur noch zur guten Jahreszeit ie d bei schönem Wetter hinaus.

I IUnd doch: gänzlich unerwartet kommt etwas, |bü5 Titus sich niemals hatte vorstellen können

Plötzlich ist alle gewohnte Ordnung auf ben Kopf Mellt. Es kommen keine Schüler zum Reitunfer- riSit. Die Stallmeister, die Reitknechte treten spat uub hastig an sie sehen ganz anderes aus als [enft, tragen seltsame Röcke, Hosen, Mutzen von bar gleichen stumpfen Farbe und den gleichen Etf)nitt. Ein Kollege nach dem anderen wird aus dir Bor geholt und gesattelt, ein Stallknecht sitzt

Plötzlich ist alles aus. Wie ein Blitzschlag ist s hineingefahren in den Herrn und in das Roß, ohne daß es einem von ihnen noch zum Bewußtsein ge-

^,UU3 juijii. ey muD jeiii. vo i|i iuiu.;iiy, uup ixni hier sind, wo es so abscheulich ist, an diesem strah­lenden Spätsommertage viel ungemütlicher und be­drohlicher als früher bisweilen im Regentreiben, im Hagel, im Schneesturm. Es ist wichtig, daß es vorwärts geht. Jetzt mischen sich noch andere Getöse dazwischen: es zwitschert am Ohr vorüber wie rasender Flug von Hummeln und Hornissen, wie Gebrumm ärgerlicher Käfer, nun saust etwas Schwarzes, Rauchumschweltes vom Himmel nieder, plumpt irgendwo in die Schollen, es kracht, eine wüste, weiße, von schwarzen Schwaden und grellen Blitzen durchzuckte Wolke türmt sich auf, es kreischt, entsetzliche Töne winseln und heulen durcheinander, daß Titus entsetzt sich aufbäumt und sich herum­werfen will, um besinnungslos auszureißen.

Der Herr hält ihn mit unwiderstehlichem Knie­druck und straffgespannter Kandare fest, zwingt ihn, in ruhigem, beherrschtem Schritt geradeaus weiter- ^itus begreift: hier ist Gefahr. Diese Gefahr aber, diese muß' bestanden werden. Der Herr ist ent­schlossen, sie zu bestehen. Er wird wissen, warum. Titus fühlt, wie der Herr sich innerlich immer , stärker versammelt und stolz und froh ist, Gefahr bestehen zu können. Sein Stolz und feine Freude strömen in Titus über. Er weiß es nicht, welch em wundervolles Bild Herr und Pferd abgeben in die- ; jem Augenblick, beide wie zu einem Wesen zu­sammengewachsen, beide aufgerichtet in untadeliger i Haltung, der ewige deutsche Reitersmann und sein ewiges Roß, ein'Vorbild den Gefolgsmannen, die an ihrem Anblick sich aufrichten zum adligsten Mannestrotz und Mannesstolz: das Leben emfetzen zu dürfen für höchster Pflichten opferfelige Bewah-

Betr.: Gewerbelegitimationskarten für Kj. 1935.

An die Polizeidirektion Gießen

und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wer als Handlungsreisender oder als Handlungsagent nach §44 der Gewerbeordnung Warenbestellungen aufsucht oder Waren ankauft, bedarf hierzu einer Legitimationskarte, die nach § 44a der Gewerbeordnung für die Dauer des Kalenderjahres erteilt wird. Sie wollen die Interessenten, welche ihren Geschäftsbetrieb im Jahre 1935 fortzusetzen oder zu begin­nen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung auf­fordern, ihre Anträge auf Erteilung der Legitimationskarte bei Ihnen jo zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang des nächsten Jahres im Besitz der erforderlichen Legitimationskarten sein können. Die Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vorgeschriebenen Formulars baldigst vorlegen.

Zur Erstattung des Berichts ist die Bürgermeisterei des Rieder- tassungsortes der Firma zuständig, in Gießen die Polizeidirektion.

In die Legitimationskarten ist ein Lichtbild des Inhabers einzu­kleben. Es sind nur unaufgezogene Lichtbilder zuzulassen, die eine Kopf- größe von mindestens 1,5 cm haben, ähnlich, gut erkennbar, unab- geslempelt und in der Regel nicht älter als fünf Jahre sind. Auf der Rückseite des Bildes ist die Persönlichkeit sofort genau zu vermerken, damit Verwechslungen vermieden werden. Lichtbilder, die bereits in Legitimationskarten oder dergleichen eingeklebt und abgestempelt waren und zur Wiederverwendung in der neuen Legitimationskarte Ihnen vorgelegt werden, sind unzulässig und daher zurückzugeben. Der Ge­werbeschein der Firma oder des Gewerbetreibenden ist gleichfalls mit­einzusenden.

Dabei wird noch ausdrücklich darauf hingewiefen, daß allein die Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt nicht genügt, um einen Anspruch auf Ausstellung einer Legitimationskarte zu erwerben. Der Antragsteller muß auch tatsächlich ein stehendes Gewerbe mit einer gewerblichen Niederlassung betreiben. Die Legitimationskarte berechtigt zum Aufkäufen von Waren und zum Ausfuchen von Bestellungen ohne vorgängige ausdrückliche Aufforderung nur bei Kaufleuten oder solchen Personen, die die Waren Herstellen, oder in deren Geschäftsbetriebe Waren der angebotenen Art Verwendung finden. Bei Entgegen­nahme der Anträge wollen Sie genau hierauf achten und die Antrag­steller entsprechend belehren.

Zur Berechnung des zu erhebenden Stempels ist in den Berichten von Ihnen noch anzugeben, ob das Geschäft des Antragstellers einen großen, mittleren oder kleinen Umfang hat.

Zur Vermeidung unnötiger Rückfragen und im Interesse der raschen Erledigung der Anträge machen wir Ihnen die genaueste Beachtung der im Vorstehenden gegebenen Anweisungen zur Pflicht.

Gießen, den 19. Oktober 1934.

Kreisamt Gießen. 3. 93.: Weber.

mtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

«Es ist alles so wie damals. Ein einziger Herr ist b(f dem Titus mit Wonne gehorcht. Ein Knecht ist ü/ der Titus striegelt und füttert. Und wir werden irn'hr und immer mehr, in den ummauerten und Irn hohen Gebäuden umstandenen Hof, in dem wir |l£=t daheim sind, strömen immer neue Wogen von |I ännern und Pferden herein. Nach wenigen Tagen Wild wir fcheint's, alle beisammen, es geht mit Iftiing und Klang durch die Straßen zu dem lang Ihngeftrccften Gebäude mit den vielen blinkenden lkfsensträngen, den Hallen und Rampen. Dann

Ihnen vorzunehmen.

Ferner machen wir Sie noch darauf aufmerksam, daß Sie nicht berechtigt sind, Bescheinigungen an die Gewerbetreibenden auszustellen, I

irtag, 13. November 1934

eit zugunsten der Beamten verbunden ist, lnordnung des Stellvertreters des Füh- näß Platz, nach der wegen Zugehörigkeit achergenossenschaften kein Partei- ' oder e angegriffen oder benachteiligt werden n Fällen aber, in denen Beamte in Or- Zerbrauchergenossenschaften eintreten und Entschädigung erhalten, darf gemäß § 11, . Gesetzes zur Aenderung von Vorschrif- i Gebiete des allgemeinen Beamten-, des - und des Derfolgungsrechts vom 33 eine Genehmigung nicht erteilt wer-

Konsumgenossenschaften nicht gemein» dem auf Erwerb gerichtete Gesellschaften

>e, dementsprechend die vorliegenden Fälle irüfung zu unterziehen und gemäß dieser

zu behandeln."

>ule und Berufsberatung.

ifterialabteilung für Bildungswesen, Kul» und Volkstum teilt in einem Schreiben reftionen der höheren Schulen, der ge- Unterrichtsanstalten, an die Kreis- und mter folgendes mit:

atung der Entlahschüler des Jahres 1935 ter Zusammenarbeit zwischen Schule und tung in allen Arbeitsämtern des Bezirks arbeitsamtes Hessen begonnen. Aus Krei- ierussberater wie auch der Schulleiter igen darüber laut, daß auch andere Stel»

amtlichen Berufsberatungsstellen sich an n wenden, um für Zwecke der Berufs» der Schulentlassenen amtliches Adressen- sw. zu erhalten. Für die Schulen wird ne Störung und Beunruhigung hervor- inweis auf die Ihnen mit Ausschreiben September 1934 bekanntgegebenen Richt» die Zusammenarbeit von Schule und Be- ig verbieten wir, amtliches Material für Berufsberatung an andere Stellen als lichen Berufsberatungsstellen abzugeben."

Pfundsammlung

r Ortsgruppe Gießen-Nord.

tag, 15. November, findet eine Pfund- n g im Bereich der Ortsgruppe Nord statt. Alle Volksgenossen bitten ns zugedachten Spenden verpackt bereit- )amit sie von den Sammlern ohne Zeit» > in Empfang genommen werden können, bitten wir, den Inhalt und das Gewicht

auf die Verpackung zu schreiben, weil Spende eine Quittung ausgestellt wird.

gebe nach seinen Kräften!

Reichsberufsgruppen Angestellten in der DAI.

Fachgruppe Banken.

chste monatliche Zusammenkunft findet Mittwoch, 14. November, sondern am stag, 15. November, im Orts­im der Reichsberufsgruppen der Ange»

der DAF., Lonystraße 18, statt. Es . Dr. Kruse überAußenhandel und ge-"

abend beim Postverein 1906.

stverein 1906 Gießen unter dem Vorsitz isleiter Postsekretär Pg. Adam Lotz, oer- im Sonntagabend imHotel Kobel" einen d für zehn Postbeamte, die ihr 2 5 j ä h » Dien ft Jubiläum begehen konnten, irüher nur untere Postbeamte diesem 93er- ürten, ist es jetzt dank der nationalsozia» Keoolution möglich geworden, daß, wie em Abend in schönster Harmonie erfolgte, i jüngsten Postschaffner bis zum Post»

wahrer Volksgemeinschaft vereinigt war. reinsleiter, Pg. Adam Lotz, ein alter begrüßte die mit ihren Frauen erschiene- sskameraden und sagte u. a., daß es bei aicht üblich sei, die Dienstjubilare ähnlich er Reichsbahn ober in andern Betrieben ckennungsschreiben der oberen Dienststellen

igslosen Herren liegen, steif und starr, er Beine steckt eingeklemmt unter des mpf. Die Gefolgschaft ist verschwunden ß ringsum zahlreiche andere Männerkör» regungslos oder unter Schmerzenslauten nend. Und immer noch streben dichte innen nach vorwärts, an den Hingestreck- .... über sie hinweg.

Titus fühlt, wie Wärme, Gefühl, Wollen, Er» innern langsam aus feinen Gliedern, feinem Hirn hinwegrinnt. Er weiß jetzt auf einmal, wohin der Weg feiner Kameraden führte, wenn sie aus dem Stalle weggeholt wurden auf Nimmerwiedersehen. In ihm ist ein letzter Dank, eine letzte ruhige, ver­söhnte Zufriedenheit, daß er nicht von einem rohen, stiernackigen fremden Kerl mit Fußtritten aus der Box gezerrt worden ist, um einem unwürdigen Ende entgegengefchleift zu werden nein, daß er bis zuletzt seines edlen Blutes würdig leben durfte, aufrecht und stolz einen aufrechten, stolzen RÄter tragen, den er liebte, dem er freudig gedient «at bis zuletzt, um fein Schicksal zu teilen. Titus re* steht es nicht, aber dunkel empfindet er, daß & fein alltägliches und gemeines Schicksal war, son­dern wert, in versammelter, hochgereckter Haltung, leuchtenden Auges erduldet zu werden.

Zeitschriften.

Das Jnselschiff" (Herbst 1934) wird eingeleitet durch einen Aufsatz von Max Sidow zum Gedächtnis von Theodor Bäubier; ein Bild des verstorbenen Dichters, seinHerbstgesang an Hellas" und zwei Gedichte aus demNordlicht" runden das von Sidow entwickelte Bild charakteristisch ab. Adolf von Grolman schreibt über StiftersWitiko" (aus der Vorrede zu einer Volksausgabe des Insel-Ver­lages). Karl Heinrich Waggerls Freunde werden mit Vergnügen dessen ErinnerungenAus der Kindheit" lesen. Als neuester Band derDeutschen Meister" erschien Arthur Burkhards Monographie über Hans Burgkmair: das vorliegende Heft bringt eine Probe aus den Schlußbetrachtungen und das Bildnis der Barbara Schellenberger. Ferner lesen wir hier einen Abschnitt aus dem chinesischen Aben­teuerromanDie Räuber von Liang schan Moor"; Gedichte von Mühlberger und Meckel; eine Würdi­gung Rilkes von Fritz Dehn; und ein Gedicht Sankt Christofforus" aus dem kürzlich erschienenen neuen Band derSpäten Gedichte" von Rilke. Dl- Mitteilungen des Verlages am Schluß des von Karl Weißer mit gewohnter Sorgfalt und Liebe redigierten Heftes unterrichten über die neue Pro­duktion der 3n^L