Nr. 61 Dritter Blatt
Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen)
Dienstag, 13. Marz MH
Aus der Provinzialhauptstadt,
profeffor D. Holtzmann f.
Nach langem Leiden ist am Samstag der Stu- dienrat am Realgymnasium und außerordentliche Professor der Theologie an der Universität Gießen D. Oskar Holtzmann im 75. Lebensjahre verstorben. Das Leben dieses Gelehrten war von fruchtbarem Schaffen und reichem Segen für die Allgemeinheit erfüllt.
Oskar Holtzmann wurde am 20. Oktober 1850 in Stuttgart geboren. Er studierte in Straßburg, Göttingen und Gießen Theologie, war anschließend Pi^digtamtskandidat in Friedberg, hierauf vom September 1883 bis September 1884 Pfarrvikar in Bickenbach an der Bergstraße. Vom September 1884 bis Februar 1886 war er Seminarlehrer in Alzey, anschließend bis zum November 1888 Schuldirektor und Mitprediger in Groß-Gerau, hierauf bis 1. Januar 1921 Oberlehrer an der Realschule und am Realgymnasium zu Gießen. Er habilitierte sich an der Landesuniversität und wurde 1889 zum außerordentlichen Professor für Neues Testament ernannt. Zum Doktor der Theologie wurde er im Jahre 1897 von der Universität Straßburg ehrenhalber promoviert. Bis zu seiner Beurlaubung als Professor im Februar 1916 trug er die Fülle der Arbeit, die das. Doppelamt im Dienste der Schule und der Universität mit sich brachte. Seit 1918 war er DBn der Vorlesungstätigkeit an der Universität befreit. Im Jahre 1921 trat er krankheitshalber in den Ruhestand. Ehrenamtlich war er von 1892 bzw. 1907 bis Ende Januar 1928 in der evangelischen Gemeindevertretung bzw. im Kirchenvoxstand tätig.
lieber das Wirken des Entschlafenen berichtete Prof. D. Bertram von der Universität Gießen anläßlich des 70. Geburtstags Holtzmanns im „Gießener Anzeiger" vom 24. Oktober 1929 u. ä. folgendes: „Seine wissenschaftliche Arbeit richtete sich vor allem auf die historischen und exegetischen Probleme des Neuen Testaments und seiner Umwelt. Bereits seine Erstlingsschrift, „Das Johannes-Evangelium untersucht und erklärt", (1887), nahm energisch und kritisch eines der Hauptprobleme der damals in Blüte stehenden literarkritischen Betrachtung des Neuen Testaments in Angriff. 1901 erschien sein Leben Jesu, das 1904 ins Englische übersetzt wurde, und 1903 seine Untersuchung über die Frage: „War Jesus Ekstatiker?" Mit dieser Untersuchung hat Holtzmann eine der wichtigsten Voraussetzungen der modernen Leben-Jesu-Forschung klargestellt: Jesus darf nicht mit den Mitteln der' Durchschnittspsychologie betrachtet werden. Sein religiöses Selbstbewußtsein versteht sich nur unter der Voraussetzung einer überragenden Stärke seines Glaubens und seiner Hoffnung. Eine besondere Bedeutung kommt Holtzmann noch als Mitherausgeber der sogenannten Gießener Mischna, einer nach ihrem Erscheinungsort genannten Ausgabe der großen Sammlung altjüdischer Traktate mit den Sprüchen der Schrift- gelehrten aus den ersten nachchristlichen Jahrhunderten, und als Bearbeiter einiger dieser Traktate zu. Die Beschäftigung mit dem jüdischen Schrifttum der frühchristlichen Zeit entspringt bei dem Neu- testamentler vor allem der Ueberzeugung, daß das Neue Testament aus seinem Mutterboden heraus verstanden werden muß. Holtzmann hat immer besonderen Wert auf die unmittelbare Heranziehung der Quellen gelegt; mit einem exegetischen Werk hat er seine wissenschaftliche Tätigkeit begonnen, und mit einem zweibändigen Kommentarwerk zum ganzen Neuen Testament, das, wie die Mischna, bei Töpelrttann erschienen ist (1926), hat er seine wissenschaftliche Arbeit gekrönt."
Die wissenschaftliche Leistung Holtzmanns stand groß und klar stets vor aller Augen. Als Mensch hat er in der Schule und auf der Universität immer die Wirkung von Person zu Person als das entscheidende für seine Lehrtätigkeit angesehen. Dadurch wurde er seinen Schülern und seinen Kollegen eine Persönlichkeit, mit der sich alle in aufrichtiger Wertschätzung herzlich verbunden fühlten. Dazu trug auch die ernste und zurückhaltende, aber von großer Begeisterung für die als gerecht und richtig erkannte Sache durchglühte Art Holtzmanns in hohem Maße bei. So vollbrachte er als Gelehrter und als Mensch ein Werk, das ihm bei allen, die ihn kannten, ein ehrendes Andenken über das Grab hinaus sichert.
Der finnische Staatspräsident Ehrendoktor der Universität Gießen.
Wie aus H e l s i n g f o r s gemeldet wird, unterrichtete der dortige deutsche Gesandte Büsing den Präsidenten der Republik Finnland, Svin- h u f v u d , von dem Wunsche der juristischen Fakultät der Universität Gießen, ihm die Würde eines Ehrendoktors zuzuteilen. Präsident Svinhufvud dankte für die Auszeichnung und erklärte sich mit Freuden bereit, sie anzunehmen.
Oeffentliche Versammlung der Ortsgruppe Gießen-Süd.
Am morgigen Mittwoch, 14. März, pünktlich um 20 Uhr, findet im Cafe Leib eine große öffentliche Versammlung der Ortsgruppe Gießen-Süd statt. Redner des Abends ist der Gau-Presseamtsleiter Pg. W o w e r i e s (Frankfurt a. M.). Im Verlauf des Abends wird auch ein Schauspiel unter dem Titel „Volk ohne Heimat" durch die Spielschar des DHV. zur Aufführung gelangen. Der Besuch ist für alle Parteigenossen Pflicht. Alle Volksgenossen sind herzlich eingeladen.
Oer Stahlhelm, B.d.Z.
Ortsgruppe Gießen.
Im Stahlhelmheim finden Mittwoch, 14. März, statt: um 20.15 Uhr vollzählige Versammlung der Stahlhelmanwärter und um 21.30 Uhr vollzähliger Appell der verpflichteten Kameraden.
Der Ortsgruppenführer.
NSLB., Kreis Gießen.
Die Kreisversammlung der Fachschaft „Höhere Schule" am Samstag befaßte sich in der Hauptsache mit technischen Fragen. Es wurde der Aufbau der einzelnen Fachabteilungen besprochen und bte Verteilung der Aufgaben für dgs nächste Halbjahr vorgenommen. Im Schlußwort ging der Leiter auf Fragen der Bildung, der Standespflicht und Stan- desehre sowie der Mitarbeit am öffentlichen Leben ein.
Gtraßensammlung
des Winterhilfswerkes: 2209/52 Mk.
Die Straßensammlung, die am vergangenen Sonntag zu Gunsten des Winterhilfswerkes durchgeführt wurde, erbrachte in unserer Stadt den Betrag von 2209,52 Mark.
Henny Porten in Gießen.
K
Der bekannten Filmschauspielerin Henny Porten wurde bei ihrer Ankunft in Gießen gestern von einer großen Menschenmenge ein überaus herzlicher Empfang bereitet. Unser Bild zeigt die Künstlerin unmittelbar nach dem Verlassen des Bahnhofs. — Links: Der Besitzer des Lichtspielhauses, Bahnhofstraße, Herr Henrich; in der Mitte Henny Porten; daneben recyts der Geschäftsführer des Lichtspielhauses, Herr Geyer. — (Aufnahme: Photo-Psass.)
Die W-Embiirgerung im Vogelsberg geglückt.
Vorläufiger Bericht von Or. Karl Rudolf Fischer.
Wie mir im Jahre 1933 ausführlich berichteten, ist unter der Leitung des Verfassers in den Graf zu Solms-Laubachschen Revieren am Fuße des Vogelsberges ein Wiedereinbürgerungsversuch mit wild gefangenen o st° preußischen Uhus begonnen worden, über dessen Erfolg und Ergebnis bislang keine genauen und zuverlässigen Meldungen zu erlangen waren. Die damals freigelassenen Paare, von denen das erste bereits Ende Februar 1933 aus der Voliere herausgelassen werden konnte, nachdem es sich lange genug an das im Gegensatz zu der in ihrer ehemaligen Heimat befindlichen sumpfigen Strauchvegetation bei uns vorkommende Hochwaldbild gewöhnt hatte und weiterhin mit den ihnen im neuen Einbürgerungsrevier zugedachten Beutetieren, nämlich den bei uns ob ihrer Eingriffe in das forst-, land- und jagdwirtschaftliche Nutzgut schädlichem und dazu noch seit Wegfall ihrer natürlichen Feinde überoermehrungsstark gewordenen Tieren, wie Krähenarten, Eichhörnchen, Hähern, Ratten, Mäusen, Wiesel usw., vertraut gemacht war, galt zunächst als verschwunden.
Erst im Juni fand der Leibjäger des Grafen unweit der Freilassungsstelle Uhugewölle, die darauf hinwiesen, daß sich die Tiere noch in den Revieren aufhiellen.
Von einer Bruttätigkeit war dagegen während des ganzen Jahres nichts zu bemerken, eine Angelegenheit, die jedoch darauf zurückgeführt werden kann, daß von der Natur her insofern Schwierigkeiten in der Sache selbst liegen, als der Uhu, genau wie der Adler, erst im dritten, vierten oder gar im fünften Jahre geschlechtsreif, wird und man beim Einfangen ja nie weiß, wie alt die Tiere sind.
Der zweite Transport 1933 wurde Ende Juli der Freiheit übergeben und die Öffentlichkeit seinerzeit durch eine Funkreportage des Südwestfunks von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt. Auch diese Tiere waren zunächst verschwunden, was wohl darauf zurückgeführt werden kann, daß die plötzlich in einem wildfremden Revier unter vollkommen neuen Daseinsverhältnissen, Jagd-, Raub- und Schutzmöglichkeiten der Freiheit übergebenen Tiere sich erst zurechtfinden mußten und sich infolgedessen der menschlichen Beobachtung gegenüber heimlich benahmen. Kommt weiter hinzu, daß es alsbald zu herbsten begann, und der Uhu ohnehin um die Zeit, da der Wald entlaubt steht, wenig Deckung gegen Sicht nach oben im Waldbestand vorfindet. Gerüchtweise war allerdings gemeldet worden, 5aß sich die Tiere nach der Nordostseite des Vogelsberges verzogen hätten und in der Fuldaer und Lauterbacher Gegend beobachtet worden seien. Eine exakte und zuverlässige Bestätigung war allerdings nicht zu erlangen, und so hat man von mehr als einer berufenen Seite her befürchtet, — und besonders in Jägerkreisen neigte man dieser Ansicht zu — daß die Tiere abgewandert wären und dem zufolge der erste Einbürgerungsversuch als vorläufig gescheitert anzusehen sei.
Nunmehr ist jedoch auf Grund einer Meldung des Forstamtes Nidda (Forstmeister Bauer) der einwandfreie Nachweis erbracht worden, daß sich die Tiere doch im Vogelsberggebiet gehalten haben, und zwar liegt eine irrtumsfreie Beobachtung vor, wonach sich die Uhus in der Balz befinden und nachts durch ihr Rufen zu vernehmen feien.
Damit kann also der hessische Wiedereinbürge, rungsversuch als geglückt bezeichnet werden, denn obwohl die einzelnen Paare nicht gehorstet haben, und damit brüt- und revierständig geworden sind, so haben sie dennoch von der Möglichkeit abzuwandern, keinen Gebrauch gemacht, sondern sind in den ihnen angewiesenen Revieren (im weitesten Sinne) geblieben.
Daß natürlich bei einem derartig großen und flug- begabten Vogel das Jagdgebiet ein recht ausgedehntes ist, stand von vrnherein fest, und der Verfasser hat unter Anlehnung an den weitest denkbaren natürlichen Spielraum auch deutlich genug vor dem Mikrophon zum Ausdruck gebracht, daß die Solmser Reviere im Gelingungsfalle ja nur als Urteilen für den Einbürgerungsverfuch anzusehen find, und daß damit zu rechnen ist, daß die Tiere bald in die ihnen vielleicht mehr zusagenden rauhen Lagen der hohen Rhön, in den Spessart oder ins (Ebergebirge auswandern. Demzufolge, d. h. um die Solmser Reviere zur Urzelle für die Wiedereinbürgerung in den gesamten oeutschen Mittelgebirgen zu machen, wird der Einbürgerungsversuch auch weitere 15 Jahre lang fortgesetzt mit der Maßgabe, daß in jedem Jahr eine Reihe von Tieren unter sorgfältiger Geschlechterauswahl in dem Großflugkäfig eingewöhnt und eingepaart und dann nach entsprechender Behandlung der Freiheit übergeben werden.
Der Transport 1934, der diesmal wegen der schlechten Vrutergebnisse und Bestandsverringerungen im deutschen Osten aus Karpathenrußland besorgt werden mußte, ist bereits gemeldet und vor wenigen Tagen telegraphisch abgerufen worden. Die Arbeiten für den Versuch 1934 können demnach demnächst beginnen.
Im Zusammenhang mit diesen Bestrebungen war anfangs in der Öffentlichkeit das Gerücht auf- getaucht, daß die große Anzahl der in hessischen und benachbarten Revieren festgestellten Rehrn o r d e auf das Konto der U h u s zu fetzen feien. Diese selbstverständlich vollkommen abwegige Irreführung der jagdkundlich und naturkundlich interessierten Kreise muß von dieser Stelle aus entschieden zurückgewiesen werden. Wenn auch der Uhu dadurch in Verdacht und Verruf geriet, daß beim Schlagen der Beute die für ihn typische Jagdweise zu bemerken ist, daß er seinem Beutetier den Kops ab schneidet, und dieser Befund auch bei der Mehrzahl der Rehmorde festzustellen war, so darf dennoch schon deshalb nicht auf den Uhu zurückgeschlossen werden, weil erkräftemäßiggarnichtinderLage wäre, die Wirbelsäule eines Reheszu zerreißen. Auch die Befürchtungen über feine sonstigen schädigenden Eingriffe in das jagdliche Nutzgut können, rein volkswirtschaftlich gesehen, als völlig unbegründet bezeichnet werden. Gerade über diesen Punkt ist in letzter Zeit in einer Reihe in- und ausländischer Fachzeitschriften eingehend berichtet worden, und obzwar der Uhu in verschiedenen Jagdgebieten auch verschiedene Beutetiere schlägt, so ist man sich dennoch allerwärts darüber einig, daß sich der wirklich angerichtete Schaden auf Waldgründe von solchem Raummaß verteilt, daß er einzelorts gar nicht spürbar ist. Dagegen darf mehr
die nützliche Betätigung des Uhus in freier Wildbahn unterstrichen werden, die darin besieht, daß er eine Reihe von wirtschaftsschäd- tichen Tieren kurz hält und im übrigen genau wie die anderen Raubtiere als Gesundheitspolizei im Walde wirkt.
Für die Vogelsbergverhältnisse selbst ist anzuführen, daß in den ausgedehnten Hochnmldgebieten des Zentralmassivs die Niederjagd ohnehin eine untergeordnete Rolle spielt, d. h. Hase und Huhn so selten sind, daß ernsthafte Störungen des natürlichen Gleichgewichtes durch das Neuauftreten einer seither im dortigen Naturhaushalt fehlenden Art nicht zu befürchten sind.
Verwendet deutsche Handarbeitsgarne!
Die Ministerialabteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum hat den Direktionen der höheren Lehranstalten (einschließlich Taubstummenanstalt und Blindenanstalt) und den Kreis- und Stadtschulämtern folgendes mitgeteilt:
„Die Wahrnehmungen der letzten Monate, wonach immer noch in den Schulen, Handarbeitsseminaren und anderen Anstalten, in denen Handarbeitsunterricht erteilt wird, ausländische Handarbeitsgarne, vor allem französische, verwendet werden, veranlassen uns, im Interesse der Erhaltung des
nationalen Vermögens und der Arbeitsbeschaffung darauf hinzuweisen, daß im Unterricht ausschließlich deutsche baumwollene Handarbeitsgarne zu verwenden sind.
Es gilt, mit allen Mitteln unsere deutsche Industrie zu fördern, damit weitere Volksgenossen Arbeit und Brot finden können. Ist die Zahl der in diesem Erwerbszweig Beschäftigung findenden Arbeiter auch klein im Verhältnis zu dem noch immer vorhandenen Millionenheer der Arbeitslosen, so bildet die tatkräftige Förderung doch einen Baustein zum Wiederaufbau unseres Reiches im Sinne unseres Führers."
Ab April kein Abzug mehr für die Nationale Arbeitsspende.
Der Reichsfinanzminister hat verfügt, daß bte" freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit vom 1. April 1934 ab von den Gehaltsund Lohnbezügen nicht mehr einzubehalten ist. Dies soll auch dann gelten, wenn Beamte usw. die Kasse angewiesen haben, einen gewissen Betrag laufend bis auf Widerruf einzubehalten, diese Erklärung aber bisher nicht widerrufen haben. Eines besonderen Widerrufes soll es hiernach nicht mehr bedürfen.
Oie Instandhaltung der Schulbänke.
Die Ministerialabteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum hat an die Direktionen der höheren Lehranstalten und an die Kreis- und Stadtschulämter ein Schreiben des Rhein-Mainischen Industrie- und Handelstages in Frankfurt zur Kenntnisnahme und zur Berichterstattung bis 20. März übermittelt, in dem der Rhein-Mainifche Industrie- und Handelstag ausführt:
„Die in den letzten Jahren allenthalben durchgeführten Sparmaßnahmen haben in vielen Schulen Zustände geschaffen, die auf die Dauer unhaltbar sind und für die schulpflichtigen Kinder schwerwiegende nachteilige Folgen zeitigen müssen. Die Schulbänke sind teilweise so alt und schlecht, daß sie eine große Gefahr für das Wachstum und die Gesundheit der in der Entwicklung begriffenen Schüler bilden. Die veralteten Schulgestühle machen eine gründliche Reinigung des Fußbodens unmöglich, die Luft in den Schulräumen wird daher mit Staub und anderen Krankheitserregern durchsetzt.
Im Interesse der Heranziehung einer körperlich und geistig gesunden Jugend erscheint es dringend geboten, diese Mängel abzustellen und die Schulen mit Schulbänken und sonstigen Einrichtungsgegenständen auszustatten, die sowohl in hygienischer, als auch in schultechnischer Hinsicht den neuzeitlichen Anforderungen entsprechen.
Wir bitten Sie daher, den Schulverhältnissen in Hessen Ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und den etwa vorliegenden Mißständen abzuhelfen. Es ist zu bedenken, daß jede Neuanschaffung von Schulmaterial und Schulausstattung die Notlage der schwer darniederliegenden Schulmöbelindustrie verbessert und die Zahl der Arbeitslosen vermindert."
Oer Schulbesuch jüdischer und adventistischer Kinder am Samstag. Die Ministerialabteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum hat den Direktionen der höheren Lehranstalten und den Kreis- und Stadtschulämtern die nachstehende Verfügung des Reichsministers des Innern an die Unterrichtsverwaltungen der Länder vom 27. Februar d. I. zur Kenntnis gebracht:
„Unter Bezugnahme auf die Verhandlungen des Ausschusses für das Unterrichtswesen am 17. November v. I. ersuche ich, für den Schulbesuch jüdischer und adventistischer Kinder an den Feiertagen und am Samstag folgende einheitliche Regelung durchzuführen:
„Die jüdischen Schüler können am Neujahr zwei Tage, am Versöhnungsfest einen Tag, am Laubhüttenfest zwei Tage, am Beschlußfest zwei Tage, am Passahfest die zwei ersten und die zwei letzten Tage und am Pfingstfest zwei Tage dem Unterricht fern bleiben."
An den gewöhnlichen Samstagen können die jüdischen und adventistischen Schüler auf Ansuchen der Erziehungsberechtigten ganz ober für die Stunde des Gottesdienstes vom Schulbesuch befreit werden. Wer hiervon keinen Gebrauch macht, muß am gesamten lehrplanmäßigen Unterricht, auch im Zeichnen, Schreiben, Handarbeit und Werkunterricht teilnehmen.
Für die aus derartigen Versäumnissen entstehen- den Folgen kann die Schule keine Verantwortung übernehmen."
Oie Dienst- und Versorgungsbezüge der Pfarrer.
Ein Kirchengesetz zur vorläufigen Regelung der Dienst- und Verwaltungsbezüge des Pfarrerstandes im Bereich der evangelischen Landeskirche Nassau- Hessen vom 28. Februar d. I. sieht u. a. vor: Die in den Gebieten der bisherigen einzelnen Landeskirchen geltenden Pfarrbesoldungsordnungen bleiben bestehen. Für die Pfarrer, Ruheständler und Hinterbliebenen bleibt vorläufig die Pfarrbesoldungsordnung maßgebend, die im Einzelfalle beim Inkrafttreten dieses Kirchengesetzes gegolten hat, ebenso bei Versetzungen im ganzen Bereich der Landeskirche Nassau-Hessen. Von außerhalb dieses Bereichs übernommene Pfarrer werden nach dem Recht der Pfarrstelle, in die sie berufen werden, bei weiteren Versetzungen in diesem Bereich nach der Besoldungsordnung ihrer ersten Pfarrstelle besoldet. Die allmähliche Durchführung einer Angleichung der Bezüge bleibt vorbehalten.
Das deutsche Volkslied ruft uns alle.
Volkslied! Lied des Volkes! Lied eines ganzen Volkes! Irgend einer hat es einmal in einer stillen, in einer freudevollen Stunde, oft aber auch im Leid erfunden, aufgeschrieben, vor sich hingesummt. Andere haben es gehört, es hat sie seelisch erfreut, sie haben es weitergegeben. So ist das deutsche Volkslied, dessen Wiege man oft nicht kennt, unsterblich geworden.
Warum? Eine deutsche Dichterin hat einmal den Spruch getan, der auf das Volkslied, wie auf das innige Gedichtchen, so gut paßt: erzähle, erzähle ... es liegt darin ... eine ganze Seele! Ja, so ist es! Gerade darum sollten wir Deutsche unserer heutigen Zeit, die wir seelisch wieder zu unterem Deutschtum erwacht sind, das urdeutsche Volkslied nie vergessen, das wir in früherer Len,zzeit unseres Seins gesungen mit Andacht, das wir im Jünglingsalter vor uns hingesummt und das uns auch noch viel gibt, wenn schon der Herbst eingekehrt ist, die Schläfen grau oder gar weiß werden. Dann singt das Volkslied uns vom Sterben, vom Enden, vom Träumen aus dem Nichts in ein All. Der Liebsten haben wir manch Volkslied gesungen, aus dem Herz zum Herzen sprach. In der affen Bauernstube, dort am Herrgottswinkel, wird manches Lied gesungen, es gibt Kraft im Kampf, gibt Hoffnung im Leid, gibt Seelenluft und Seelenschmerz.
Deutscher, ob du jung ober alt, deutsches Mädel, deutsche Frau! Vorbei sind die Zeiten, da ihr euch mit mehr oder weniger blödsinnigen Schlagern angeödet habt, das Seichte ist verschwunden, das wahrhaft im Tiefen Ruhende bricht wieder hervor. Labt euch an dem reichlich fließenden Quell. Denn ein solcher Quell ist das deutsche Volkslied, wie es


