ÄieDmchfiihmngdesGesetzeszurOrdnungdernaüonaleMrbeit
Eine Verordnung des Reichsarbeitsministers zur Bestellung der Vertrauensmänner in den Betrieben.
Berlin, 12. März. (DNB.) Amtlich wird mitgeteilt: Der Reichsarbeitsminister hat unter dem 10. März die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit erlassen. Die erste Verordnung vom 1. März d. I. hat die Wirtschaftsgebiete der Treuhänder der Arbeit abgegrenzt und die Sitze der Treuhänder bestimmt. Die zweite Verordnung trifft insbesondere die erforderlichen Durchführungsbestimmungen für die Bestellung der Vertrauensmänner und für die Errichtung des Sachverständigenbeirats beim Treuhänder der Arbeit und der Sachver- st ä n d i g e n a u s f ch ü s s e. Sie regelt ferner die Bekanntmachung der Tarifordnungen und R ich t l i n i e n. Es sind schließlich noch Durchführungsbestimmungen zum § 16 des Gesetzes über die Anrufer des Treuhänders gegen Entscheidungen des Führers des Betriebes hinsichtlich der Gestaltung der allgemeinen Arbeitsbedingungen, insbesondere der Betriebsordnung, getroffen, sowie Durchführungsbestimmungen für die Anzeige- pflicht von Entlassungen (§ 20 des Gesetzes) und über die Verhängung von Bußen (§ 28 des Gesetzes).
Im Hinblick auf die im März durchzuführende Bestellung der Vertrauensmänner sind die Durchführungsbestimmungen zu dieser Frage von besonderer Wichtigkeit. Es ergibt sich aus ihnen in Verbindung mit dem Gesetz in den Grundzügen etwa folgende Regelung:
Oie Aufstellung -er Liste -er Vertrauensmänner.
Keine Mitwirkung außerbetrieblicher Stellen.
Die Aufstellung der Liste der Vertrauensmänner hat vom Führer des Betriebes im Einvernehmen mit dem Betriebszellenobmann des Betriebes, also einem Angehörigen der Gefolgschaft, zu erfolgen. Hat der Betrieb keinen Betriebszellenobmann, so ist die Aufstellung einer Liste nicht möglich. Es tritt nicht etwa an die Stelle des Betriebszellenobmanns des Betriebes eine außerbetriebliche Stelle der Betriebszellenorganisation. Eine Einschaltung außerbetrieblicher nichtbehördlicher Stellen dürfte mit dem Grundgedanken des Gesetzes, nach dem die Vertrauensmänner ein Organ der Betriebsgemeinschaft sein und daher aus ihr hervorgehen sollen, nicht vereinbar sein. Es kann daher in diesem Falle lediglich die Berufung der Vertrauensmänner und ihrer Stellvertreter durch den Treuhänder der Arbeit erfolgen. Diese Berufung kommt ferner in Frage, wenn eine Einigung zwischen dem Führer des Betriebes und dem Betriebszellenobmann des Betriebes nicht zu erzielen ist, oder aus sonstigen Gründen ein Vertrauensrat nicht zustande kommt.
Die Berufung von Vertrauensräten und Stellvertretern durch den Treuhänder der Arbeit ist in jedem Fall in sein Ermessen gestellt. Der Treuhänder der Arbeit kann also unter Umständen auch von der Berufung absehen. Der Betrieb bleibt in diesem Fall ohne Vertrauensrat.
Die erforderlichen Vorschriften über den Führer des Betriebs sind bereits im Gesetz selbst getroffen. Von der Aufstellung besonderer Voraussetzungen ist dabei auch hinsichtlich der Staatsangehörigkeit und der Rassenzugehörigkeit abgesehen worden. Auch nichtarische Unternehmer können daher Führer des Betriebs sein. Das ent-, spricht den wiederholten Verlautbarungen der Reichsregierung, nach denen die Bestimmungen des Gesetzes über das Berufsbeamtentum für das Gebiet der Wirtschaft keine Anwendung finden. Mrnochgemeinsamevertrauens
männer der Gefolgschaft.
In der vom Führer des Betriebs im Einvernehmen mit dem Betriebszellenobmann aufzustellenden Liste sind nur soviel Personen als Vertrauensmänner vorzusehen, wie das Gesetz in §7 vorschreibt; ferner eine gleiche Zahl von Stellvertretern. Die Liste wird einheitlich für di« gesamte Belegschaft, Arbeiter und Angestellte, aufgestellt. Es gibt also in Zukunft keine besonderen Vertrauensmänner für Angestellte und für Arbeiter, sondern nur noch gemeinsame Vertrauensmänner der Gefolgschaft. Angestellte und Arbeiter sind daher in der Liste angemessen zu berücksichtigen.
Reben ihrer zahlenmäßigen Vertretung in der Gefolgschaft wird dabei insbesondere entscheidend sein, daß durch die Zusammensetzung des Vertrauensrats eine möglichst umfassende Beratung aller dem Der- trauensrat zugewiesenen Aufgaben möglich ist. Die Voraussetzungen, denen diese Personen entsprechen müssen, hat das Gesetz in § 8 bestimmt. Es ist dabei u. a. vorgesehen, daß sie der Deutschen Arbeitsfront angehören müssen. Frauen sind unter der gleichen Voraussetzung zugelassen wie Männer.
Oie Abstimmung.
Wer ist abstimmungsberechtigt?
lieber die Liste hat die Gefolgschaft des Betriebs a b z u st i m m e n. An der Abstimmung kann j e - des Mitglied der Gefolgschaftteilneh- men, das mindestens 21 Jahre alt und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, einschließlich der Lehrlinge. Die Abstimmung hat der Führer des Betriebs zu leiten, der damit lediglich seinen Stell- Vertreter, also eine an der Betriebsleitung verantwortlich beteiligte Personen, betrauen kann. Zu seiner Unterstützung beruft der Abstimmungsleiter die beiden Mitglieder der Gefolgschaft, die am läng- sten im Betrieb sind Ihnen ist Einblick in alle die Abstimmung betreffenden Vorgänge zu geben.
Der Abstimmungsleiter stellt eine Liste der Abstimmungsberechtigten (Abstimmungsliste) auf und gibt durch Aushang, spätestens zwei Wochen vor dem ersten Abstimmungstag, die Liste der Vertrauensmänner und Stellvertreter bekannt. In dem Aushang ist ferner anzugeben, wo die Abstimmungsliste zur Einsicht ausliegt, wo die Abstimmungsberechtigten den Stimmzettel und den Abskimmungsumschlag empfangen, sowie wann und wo sie den Stimmzettel abgeben können. Gegen Einsprüche über die Liste der Abstimmungs- berechtigten entscheidet der Abstimmungsleiter. Ein besonderer Einspruch gegen diese Entscheidung des Abstimmungsleiters ist nicht vorgesehen; sie kann
nur im Zusammenhang mit einer Nachprüfung des gesamten Verfahrens nach Durchführung der Abstimmung unter den weiter unten besprochenen Voraussetzungen erfolgen.
Oie Durchführung der Abstimmung. Geheime Stimmabgabe.
Die Abstimmung ist geheim und erfolgt durch Abgabe eines Stimmzettels. Der Stimmzettel hat unter fortlaufender Nummer die Namen der als Vertrauensmänner und als Stellvertreter vorgeschlagenen Personen zu enthalten. Die Abgabe des unveränderten Stimmzettels gilt als Zustimmung, die Abgabe des durchstrichenen Stimmzettels als Ablehnung.- Die Abstimmungsberechtigten können auch einzelne der als Vertrauensmänner und als Stellvertreter vorgeschlagenen Personen durck Streichung der Namen auf dem Stimmzettel ableynen.
Die Feststellung des Ergebnisses.
Wer ist gewählt?
Die Feststellung des Ergebnisses der Abstimmung hat der Abstimmungsleiter in Gegenwart der von ihm nach dem oben Gesagtes zu seiner Unterstützung berufenen beiden Mitglieder der Gefolgschaft vorzunehmen. Sie erfolgt in der Weise, daß zunächst ermittelt wird, auf welche der Wann greift der
Ergibt sich bei der Abstimmung für keine der als Vertrauensmänner und Stellvertreter aufgestellten Personen eine Mehrheit, so kann der Treuhänder der Arbeit die Vertrauensmänner und Stellvertreter in der erforderlichen Zahl berufen. Ergibt sich bei der Abstimmung eine Mehrheit nur für eine kleinere Zahl von Personen als nach dem Gesetz Vertrauensmänner zu bestellen sind, erhalten also z. B. von fünf als Vertrauensmänner und fünf als Stellvertreter aufgestellten Personen nur zwei eine Mehrheit, so kann der Treuhänder der Arbeit die übrigen Vertrauensmänner und die Stellvertreter berufen, in dem Beispiel also drei Vertrauensmänner und fünf Stellvertreter.
Erhalten dagegen von den aufgestellten Personen soviele eine Mehrheit, daß wenigstens die erforderlichen Vertrauensmänner bestellt werden können, so hat es dabei zunächst sein Bewenden. Der Treuhänder kann in solchem Falle erst dann eingreifen, wenn durch Ausscheiden oder zeitweilige Verhinderung von Vertrauensmännern der Devtrauensrat nicht mehr vorschriftsmäßig besetzt ist.
Die den Abstimmungsberechtigten gegebene Möglichkeit, einzelne Personen von der Liste der Vertrauensmänner und der Stellvertreter z u streichen, kann dazu führen, daß die Berücksichtigung der Angestellten oder die Berücksichtigung der Arbeiter im Vertrauensrat in einem offenbaren Mißverhältnis zur Zusammensetzung der Gefolgschaft stehen würde. Das gleiche
ausge st eilten Personen eine Mehrheit der abgegebenen St im men entfallen ist. Haben sich also bei einer Gefolgschaft von 90 Arbeitern und Angestellten nur 60 Arbeiter und Angestellte an der Abstimmung beteiligt, so ist zu ermitteln, welche von den als Vertrauensmänner oder Stellvertreter aufgestellten Personen bei der Abstimmung wenigstens 31 Stimmen erhalten haben. Es zählt dabei für sie jeder Stimmzettel, auf dem ihr Name nicht durchstrichen ist. Ohne Bedeutung ist es, wie groß die Zahl der Stimmen ist, die der einzelne erhalten hat, sofern nur eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen vorliegt. Es ist also in dem vorhergehenden Beispiel gleichgültig, ob auf eine der als Vertrauensmänner oder als Stellvertreter aufgestellten Personen nur 31 oder etwa 60 Stimmen fallen. Diejenigen Personen, die keine Mehrheit erhalten haben, scheiden bei der Feststellung der Liste der Vertrauensmänner und Stellvertreter aus. Aus den übrigen Personen werden, und zwar in der Reihenfolge der Liste, also, wie nochmals betont lei, ohne Rücksicht auf die Zahl der Stimmen, die auf die einzelne Person entfallen sind, zunächst die Vertrauensmänner und sodann die Stellvertreter entnommen. Haben also von den als Vertrauensmänner aufgestellten Personen bei der Abstimmung nicht soviel Personen eine Mehrheit erhalten, daß aus ihnen die erforderliche Zahl der Vertrauensmänner entnommen werden kann, so sind die übrigen Vertrauensmänner aus den als Stellvertreter aufgestellten Personen, auf die eine Mehrheit entfallen ist, zu entnehmen. Treuhänder ein? Mißverhältnis in der Zusammensetzung des Vertrauensrats kann sich dadurch ergeben, daß bei Ausscheiden eines Angestellten aus dem Vertrauensrat der in der Reihenfolge der Liste an seine Stelle tretende Ersatzmann nicht gleichfalls Angestellter, sondern Arbeiter ist, oder daß bei Ausscheiden eines Arbeiters als Ersatzmann ein Angestellter einrückt. Das Gesetz sieht daher vor, daß der Treuhänder der Arbeit zur Beseitigung eines offenbaren derartigen Mißverhältnisses in der Zusammensetzung des Vertrauensrates auf Antrag des Führers des Betriebs Vertrauensmänner ah berufen und durch andere Vertrauensmänner ersetzen kann.
Das Gesetz sieht schließlich eine Anrufung des Treuhänders der Arbeit für den Fall vor, daß bei dem Abstimmungsverfahren Vorschriften des Gesetzes oder der Durchführunasverordnung derart verletzt worden sind, daß das Abstimmungsergebnis dadurch beeinträchtigt werden konnte. In diesem Fall kann der Treuhänder die Wiederholung der Abstimmung anordnen oder die aufgestellten Vertrauensmänner bestätigen oder an ihrer Stelle andere Vertrauensmänner berufen.
Hinsichtlich weiterer wichtiger Vorschriften der Durchführungsverordnung, insbesondere über die Bildung der Sachoerständigenbeiräte und -aus- schüsse wird noch eine besondere Mitteilung ergehen.
ArbeitsbeschaffungfüralteKämpfer
Alle offenen Stellen dem Arbeitsamt melden!
Das Arbeitsamt Gießen erinnert an einen bereits früher veröffentlichen gemeinsamen Aufruf der Obersten SA.-Führung, der Reichsleitung der NSDAP, und der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung, in dem es u. a. heißt: Die Sonderaktion zur Vermittlung von Arbeit für b i e alten Kämpfer der SA. und der politischen Organisationen der NSDAP., die ihre ganze Kraft für die nationalsozialistische Revolution eingesetzt und daher ihre eigene Arbeitssuche in selbstloser Weise zurückgestellt haben, hat bisher zu durchaus erfreulichen Erfolgen geführt. Dies jedoch darf nicht dazu führen, in den Bemühungen nachzulaffen, auch den letzten alten Kämpfer m Arbeit zu bringen. Es haben erneut Besprechungen stattgefunden mit dem Ziel, i m Laufe der Frühjahrsoffensive in der Arbeitsschlacht soweit wie irgend möglich restlos alle alten Kampfer in Arbeit und Brot au bringen.
Die bevorzugte Vermittlung durch bte Sonder- aktion stellt eine Dankespflicht gegenüber denen dar,
welche sich mit Leib und Leben für den heutigen Staat eingesetzt haben. Daher darf auch eine Ausdehnung des Personenkreises für die Sonderaktion über den Kreis der alten Kämpfer hinaus gerade in deren Interesse nicht statt- finden! Schon jetzt ergeht der Aufruf an alle Arbeitgeber und Betriebe, rest- los alle offenen Stellen den Arbeitsämtern au melden, die in enger Zusammenarbeit mit den durch Befehl der Obersten SA.-Füh- rung eingerichteten Versorgungsstellen die Sonder- aktion durchführen. Es ist selbstverständlich, daß auch bei dieser Sonderaktion der Grundsatz der Eignung Berücksichtigung findet, so daß bei Einstellungen alter Kämpfer auch den wirtschaftlichen Notwendigkeiten Rechnung getragen wird. Auf diese Weise wird am besten der Dank an die Kreise abgestattet, die den aktiven Kampf um das Leben und die Erhaltung des deutschen Volkes führen.
Der erste Spatenstich für eine neue Stadt der Arbeit im Berliner Norden.
Oer Festakt aus Anlaß der Umgestaltung des Horst-Weffel-platzes.
Berlin, 12. März. (DNB.) Unter stärkster Anteilnahme der Berliner Bevölkerung wurde am Montag, dem Jahrestag der entscheidenden Berliner S t a d t v e r o r d n e t e n wählen, auf dem Hör st-Wessel-Platz, dem ehemaligen Bülow- platz in Berlin N, in feierlichem Rahmen der e r ft e S p a t e n st i ch für die Umgestaltung dieses großen Platzes durch den Bürgermeister des Bezirksamtes Mitte, Lach, vollzogen.
Die Feier wurde von Fanfarenbläsern des Jungvolks eröffnet. Oberbürgermeister Dr. Sahm begrüßte zunächst den unermüdlichen Kämpfer um die Eroberung des „roten Berlin", den Ehrenbürger der Reichshauptstadt Reichsminister Dr. Goebbels, sowie die ehrwürdige Mutter Hör st Wessels und ihre Tochter und dankte dann der getreuen alten Garde des Berliner Gauleiters, die den Geist Horst Wessels zu dem ihrigen gemacht und unter Einsatz jedes Opfers bis zum Sieg wei- tergekämpst habe. Mit der Vollziehung des ersten Spatenstichs nehme nur ein Werk feinen Anfang, das gewaltige Mittel erfordere und daher nur S ch r 111 f ü r Schritt verwirklicht werden könne, das aber gleichzeitig für viele Tausende Arbeit und Brot bringen und vor allem dem Geist Horst Wessels ein ewiges Denkmal setzen werde.
Staatskommissar Dr. Lippert wies darauf hin, daß an der Berliner Bevölkerung, zumal an ihren handarbeitenden Schichten, nicht nur ideell, sondern
auch materiell seit den sogenannten „Gründerjahren" nach 1872 bis in die Nachkriegszeit hinein schwer gesündigt worden sei. Wenn man die Umgebung dieses Platzes oder benachbarte Viertel der Berliner Innenstadt abschreite, so finde man überall „Wohnquartiere", die diesen Namen überhaupt nicht verdienten. Hier gründlich Wandel zu schaffen, sei die Aufgabe der nationalsozialistischen Führung' auf Jahre. Diese unorganische, öde und wüste Platz, der jahrelang Mittelpunkt der bolschewistischen Um« sturzbestrebungen gewesen sei, solle nunmehr die Stelle werden, von der aus der erste Schritt in eine bessere städtebauliche Zukunft der Berliner Innenstadt getan werde.
Reichsminifter Nr. Goebbels hielt dann die Festrede, in der er u. a. folgendes ausführte: Dieser Platz ist für uns in her Ver- aangenheii der Inbegriff der kommuni- stischen Gegnerschaft gewesen. Es war in der ersten Hälfte des Januar im Vorjahr, da mar- Werten wir zum ersten Mal in breiter Angriffs- front auf diesem Platz auf. Noch einmal behaup- tete sich damals das rote Untermenschentum gegen die Handanlegung der nationalsozialistischen Revolution auf diesem Platz. Niemand von uns konnte damals ahnen, daß 14 Tage später schon das Reich in unserem Besitz sein würde
Unterdes sind 13 Monate ins Land gegangen. 3u diesen 13 Monaten haben wir dis Macht auf
allen Gebieten des öffentlichen Lebens gebraucht und sind dabei vor keiner harten Maßnahme zurückgeschreckt. Allerdings waren wir der Meinung, daß man das Volk nicht dadurch erobert, daß man feine Häuser und Mietskasernen m i t Kanonen und Maschinengewehren niederlegt. Wir hatten es nicht nötig, mit Gewalt das Volk zum Schweigen zu bringen, sondern wir haben das Volk durch bessere Leistungen überzeugt. Ich bin heute fest von der Ansicht durchdrungen, daß Hunderte von denen, die vor 13 Monaten hinter den Gardinen verschlossener Fenster standen und auf uns mit Haß, Ingrimm und Erbitterung herniederschauten, heute mit warmer Anteilnahme und mit innerer, herzlicher Ueberzeugung den Weg verfolgen, den die nationalsozialistische Revolution beschritten hat.
Die Menschen, die verhungernd und verzweifelnd durch die trostlosen Straßen der Großstadt gehen, sind der Programme müde geworden. Diese Menschen wollen Arbeit, wollen Brok, wollen einen neuen Sinn und andern Sinn ihres Lebens. Und das, meine Kameraden, haben wir ihnen gegeben. Wir können der Not entgegentrelen, ohne die Augen beschämt niederzuschlagen, denn was menschenmöglich war, das haben wir getan, und was ungelöst blieb, das ist uns dann endlich über die menschliche Kraft hinausgegangen. Keiner unserer Taten brauchen wir uns zu schämen. Wir haben eine Revolution für das Volk und nicht für die Begüterten und Reichen gemacht und sind deshalb auch Sieger des Volks geblieben. Wir können uns heute sicher fühlen in der Liebe und in der Sympathie gerade des ärmsten Teils unseres Volks, weil wir uns diesem immer wieder aufs Reue verpflichtet fühlen. Niemals nur oben stehen, sondern immer wieder von oben nach unten gehen, niemals die lebendige Brücke zum Volk abreihen lassen, immer wieder zum Volk zurückkehren und immer wieder aus dem Volk Kraft schöpfen zur Tat und zu seiner Arbeit und immer mit dem Volk verbunden bleiben und niemals eine Scheidewand aufkommen lassen zwischen den Geführten und den Führern! Ich glaube, so werden wir am besten dem Vermächtnis gerecht, das horst Wessel und seine Standarte gefallener Kämpfer uns übergeben haben.
Heute morgen bin ich mit dem Führer durch den Berliner Osten gefahren und habe mit eigenen Augen wieder einmal sehen können, was ich hunderte und hunderte Male sah: Wieviel Not, wieviel Elend und wieviel Verzweiflung hier noch zu Hause ist. Und ich habe zugleich auch wieder eine grenzenlose Hochachtung vor den Menschen bekommen, die sich hier tagtäglich mit Not, Elend und Verzweiflung auseinander- setzen müssen. Bei ihnen könnte man es verstehen, wenn sie an keinen Gott und an kein Gesetz mehr glaubten — sie haben sich einem neuen Gott hingegeben und haben gelernt, ein neues Gesetz anzubeten und haben mit der ganzen Inbrunst und der ganzen Hingabe, deren sie fähig waren, sich nun der neuen Sache, dem neuen Staat und dem Führer des neuen Reiches überantwortet.
Sollten wir die Liebe, die uns aus diesem ärmsten Deutschland entgegengebracht wird, nicht m i t der gleichen Liebe beantworten? Wäre bei uns einer skrupellos genug, das Vertrauen, das ihm da aus offenen Händen entgegengebracht wird, zu mißbrauchen? Nein! Für das Volk sind wir gekommen, und für das Volk werden wir stehen und fechten. So, wie das Volk uns nicht im Stiche läßt, so werden wir auch unsererseits niemals das Volk im Stiche lassen. Die Männer, die durch diese Revolution in die Macht gehoben worden sind, sind zu stolz dazu, auf den Spitzen der Bajonette zu sitzen. Sie sitzen auf den Herzen des Volkes. Das Heer, das aufgestanden ist, um dem Volk sein Recht zurückzugeben, es war ein Heer der nationalen Ehre, aber es war auch ein Heer des sozialen Rechts.
Im Anschluß an die Rede des Reichsministers vollzog der Bürgermeister des Bezirks Mitte, Lach, den ersten Spatenstich.
Neuordnung
-er kirchlichen Verwaltung.
Eine Verordnung des Reichsbischofs.
Berlin, 12. März. (DNB.) Der Reichsbischof hat auf Grund des Kirchengesetzes vom 2. März eine Verordnung zur Neuregelung der kirchlichen Verwaltung erlassen.
An der Spitze der Verwaltung der Deutschen Evangelischen Kirche steht der Reichsbischof. Die in der Verfassung festgelegten Befugnisse der theologischen Mitglieder des Geistlichen Ministeriums bleiben unberührt. Der Reichs- bischo-f beruft als allgemeinen Gehilfen und Vertreter in kirchenpolitischen Angelegenheiten einen Bischof zum Chef feines Stabes. Der Bischof ist in dieser Eigenschaft ermächtigt, in kirchenpolitischen Angelegenheiten allen Stellen und Beamten der allgemeinen kirchlichen Verwaltung Weisungen zu erteilen. Die Verwaltungsstellen der Deutschen Evangelischen Kirche sind gemäß § 3 der Verordnung, das Sekretariat des Reichsbischofs, das kirchliche A u fj e n a m t, die deutsche evangelische Kirchenkanzlei.
Die Vertretung des Reichsbischofs in Vermal- tungsangelegenheiten liegt für den Geschäftskreis des Sekretariats und des kirchlichen Außenamtes beim Chef des Stabes, für den Geschäftskreis der deutschen evangelischen Kirchenkanzlei bei dem leitenden Beamten dieser Behörde. Mit der Ausführung des § 3 der Verordnung wird der Chef des Stabes im Benehmen mit den leitenden Beamten der Kirchenkanzlei beauftragt
Or. Kricks 57. Geburtstag.
Der Dank des Führers an den Reichsinnenminister.
Berlin, 12. März. (DNB.) Reichskanzler Adolf Hitler hat am 12. März an Reichsinnenminister Dr. Frick zu dessen 57. Geburtstag das folgende Schreiben gerichtet:
„Mein lieber Parteigenosse Dr. Frick!
Anläßlich Ihres heutigen Geburtstags drängt es mich, Ihnen aus ganzem Herzen für die langjährigen Dienste zu danken, die Sie der nationalsozialistischen Bewegung und damit dem deutschen Volk geleistet haben. Angefangen von der Zeit, da Sie mit dem verstorbenen Polizeipräsidenten P ö h n e r in München die erste Entwicklung bet uatiamrUaiUEischeu &


