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Wirtschaft

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3.

6 Mark

Die Bürgersteuer 1935

1.

2.

Kurszettel der Berliner und frankfurter Börse

Devisenmarkt Berlin Frankfurt

;vranituri a. -VI.

Berlin

Berlin

börse

10.12. f 11.12.

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Die hinter den Papieren

der zuletzt beschlossenen Dividende an. Reichsbankdiskont 4 v. H., Lombardzinsfuß 5 o. f).

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wert den Betrag von: a) 15 000 Mark übersteigt

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177

nicht festgestellt worden, weil eine solche Fest, stellung nach den Bestimmungen des Ein, kommensteuergesetzes nicht erforderlich war, so wird die Bürgersteuer lediglich nach den nicht, landwirtschaftlichen Einkünften erhoben, die zur Einkommensteuer herangezogen worden sind. Hat ein Land- und Forstwirt Reineinkünfd aus Land- und Forstwirtschaft entweder über. Haupt nicht oder nur im Betrage von 6000 Mark oder weniger erzielt und nichtlandwirt. schaftliche, zur Einkommensteuer heranzuziehende Einkünfte nicht bezogen, so beträgt der Reichs, satz für die Bürgersteuer, wenn der Einheils.

25

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11,25

Bei Personen, von denen anzunehmen ist, daß sie im Erhebungsjahr 1935 einkommensteuerfrei sein werden, auf den dem niedrigsten Reichs­satze von 3 Mark entsprechenden Betrag, so­fern nicht bereits dieser Betrag angefordert ist oder der betreffende Steuerpflichtige Realver­mögen mit einem Einheitswert von zusammen über 15 000 Mark besitzt. Bei der Schätzung der gesamten Jahreseinkünfte sind die wirt­schaftlichen Verhältnisse vom jeweiligen Fällig­keitstage zugrunde zu legen. Hinsichtlich des Arbeitslohnes ist zur Berechnung der gesamten Jahreseinkünfte von dem Lohn auszugehen, der bei der nächsten auf den Fälligkeitstag fol­genden Lohnzahlung zu zahlen ist. Hinsichtlich des sonstigen Einkommens sind die voraussicht­lichen gesamten Jahreseinkünfte des Kalender­jahres 1935 im Wege der Schätzung zu ermit­teln; hierbei kann von den festgestellten oder schätzungsweise ermittelten Einkünften des Steuerabschnitts 1934 ausgegangen werden.

Bei Personen, von denen anzunehmen ist, daß ihr Einkommen im Kalenderjahr 1934 gegen­über dem Einkommen im Kalenderjahr 1933 um mehr als 30 v. H. zurückgegangen ist, min­destens entsprechend dem Hundertsatze des Ein­kommensrückganges, wobei jedoch ein Ein­kommensrückgang von 30 v. H. außer Betracht zu lassen ist. In diesen Fällen würde also z. B. bei einem Einkommensrückgang von 80 v. H. von der an sich maßgebenden Steuer ein Ab-

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Mainkraftwerte Höchst O-SDU...

Süddeutscher Zucker .....

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veröffentlichte An­den Rentenmarkt auch hier die Ge- wurde. Während

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Elektr.Lieferungsgesellschaft... 6

Licht und Kraft 6

Felten & Guilleaume 0

GeseUsch.f.Elektr.Unternehmung. 5

Rheinische Elektrizität 6

Schuckert L Co 6

Siemens L Halske 7

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PHUtpp Holzmann .... Zementwerk Heidelberg Cemeotwerk Karlstadt..

schlag von 50 d. H. zu machen sein. Unter den Dem niedrigsten Reichssatze entsprechenden Be­trag darf die Bürgersteuer jedoch nicht herab­gesetzt werden.

Blinde find von der Bürgersteuer befreit, wenn der Gesamtbetrag ihrer Jahreseinkünfte im Erhe­bungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 4500 Mark betragen wird.

Für Steuerpflichtige, die in dem für die Be­messung der Bürgersteuer zu Grunde zu legenden

4% Oesterreichtsche Goldrente.... 4,20% Oesterreichtsche SUberrente 4% Ungarische Goldrente 4% Ungarische Staatsrente v. 1910 4*4% desgl. von 1913 6% abgest. Goldmexikaner von 99 4% Türkische Zollanleihe von 1911 4% Türkische Bagdadbahn-Anleihe

Nach dem Bürgersteuergesetz vom 16. Oktober 1934 sind die Gemeinden berechtigt und, sofern die Gemeindegrundsteuern oder die Gemeindege­werbesteuern eine gewisse Höhe übersteigen, ver­pflichtet, für das Jahr 1935 die Bürgersteuer zu erheben. In diesen Fällen wird die Bürgersteuer von allen natürlichen Personen erhoben, die am gilt sowohl für Ausländer, als auch für Minder­jährige, wenn sie am 10. Oktober 1934 das 18. Le­bensjahr vollendet haben. Bei Personen, die erst nach dem 10. Oktober 1934 aus dem Auslande zu­ziehen, ist der Tag des Zuzugs maßgebend.

Die Bürgersteuer wird in gleichen Teilbeträgen fällig. Sofern der Steuerpflichtige am Fälligkeits­tage einer Rate verficherungsmäßige Arbeitslosen­unterstützung, Krisenunterstützung bezieht, oder zu dieser Zeit laufende Fürsorge auf Grund der Ver­ordnung über die Fürsorgepflicht genießt, darf die betreffende Rate der Bürgersteuer nicht erhoben werden. Das gleiche gilt für Empfänger einer Zu­satzrente nach Artikel 4 § 2 des Gesetzes über Aende- rungen auf dem Gebiete der Reichsversorgung vom 3.7. 34, sowie von Personen, deren land- und forstwirt­schaftliches, gärtnerisches Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen im Sinne des Reichsbewer­tungsgesetzes zusammen 8000 Mark nicht übersteigt und von denen nach den Verhältnissen am Fällig­keitstage anzunehmen ist, daß ihre gesamten Jay- reseinkünste im Jahre 1935 130 v. H. des Betraaes nicht übersteigen, den der Steuerpflichtige nach fei­nem Familienstand im Falle der Hilfsbedürftigkeit von dem zuständigen Fürsoraeverband nach den Richtsätzen der allgemeinen Fürsorge als Wohlfahrts­unterstützung in einem Jahre erhalten würde.

Die Höhe der Bürgersteuer für das Kalenderjahr 1935 ist nach dem Jahreseinkommen und der Zahl her zur Haushaltung rechnenden minderjährigen Kinder gestaffelt. Sie bemißt sich nach den! für die betreffende Gemeinde festgesetzten Hundertsatz vom Reichssatz. Der der Berechnung zugrunde zu legende Reichssatz ermäßigt sich bei Steuerpflichtigen, zu deren Haushalt am 10. Oktober 1934 mindestens zwei minderjährige Kinder gehört haben, um je 2 Mark, für das zweite und jedes folgende min­derjährige Kind, wenn das Einkommen des Steuerpflichtigen nicht mehr als 2400 Mark beträgt, und um je 1 Mark für das zweite und dritte und um je 2 Mark für das vierte und jedes folgende minderjährige Kind, wenn das Ein­kommen des Steuerpflichtigen mehr als 2400 Mark, jedoch nicht mehr als 12 000 Mark beträgt. Als Kinder im Sinne des Bürgersteuergesetzes gelten neben den Abkömmlingen auch Stiefkinder, Adoptiv­kinder und Pflegekinder und deren Abkömmlinge.

Erhebt eine Gemeinde eine Bürgersteuer in Höhe von 500 v. H. des Reichssatzes, so beträgt die Steuer z. B. für Personen, zu deren Haushalt keine oder nur ein Kind am 10. Oktober 1934 gehört, mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 4500 Mark 500 v. H. von 6 Mark (Reichssatz) = 30 Mark, bei einem Einkommen von 4500 bis 6000 Mark von 1 9 Mark = 45 Mark usw. Zählten am 10. Oktober

sowie 6prozentige Stahlvereins-Bonds gut behaup­tet lagen, büßten späte Reichsschuldbuchforderungen 0,50 v. H. und Altbesitzanleihe ebenfalls 0,50 v. H. ein. Auch Reichsmark-Öbligationen aus umgetausch­ten Dollar-Bonds bröckelten etwas ab, gut behaup­tet lagen noch Reichsbahn-VA. mit 116 v. H.

Am Aktienmarkt betrugen die durchschnittlichen Rückgänge etwa 0,50 v. H. Am Chemiemarkt gingen Farbenindustrie auf 133 bis 132,75 (133,75) zurück, Scheideanstalt auf 195,50 bis 195 (196), ferner Deutsche Erdöl auf 100 (101,50), Metallgesellschaft blieben zu 81,75 v. H. unverändert. Von Elektro­werten setzten Licht und Kraft 1, Gesfürel und Schuckert je 0,25 v. H. niedriger ein, AEG. lagen mit 27,75 behauptet. Stärkere Abschwächungen voll­zogen sich für einzelne Montanaktien, so für Bude­rus ( 2 v. H.) und Mannesmann (1,25 v. H.). Daneben lagen Gelsenkirchen, Rheinstahl, Klöckner und Phönix bis 0,65 v. H. leichter. Von Einzelwer­ten eröffneten Westdeutsche Kaufhof 1,25, Cement Heidelberg, Schiffahrts- und Zellstoffaktien bis 0,50 vom Hundert niedriger. Unverändert lagen Reichs­bank, Braubank und AG. für Verkehrswesen sowie Hanfwerke Füssen. Nach den ersten Notierungen bröckelten die Kurse eher weiter leicht ab.

Im Verlaufe hielt die Geschäftsstille bei ziemlich unveränderten Kursen an. Die später zur Notiz ge­kommenen Papiere lagen zumeist etwas niedriger, besonders Akkumulatoren 151,50 (zuletzt 154,50), Rhein. Braunkohlen (195,75 nach 197). Etwas In­teresse zeigte sich für Reichsbankanteile mit plus 0,50 v. H., Farbenindustrie unterlagen mehrfachen Schwankungen, per Saldo blieben sie auf der An- fanqsbasis unverändert.

Auch am Rentenmarkt war die Umsatztätigkeit im Verlaufe gering. Späte Schuldbuchforderungen und Zinsvergütungsscheine gaben um je 0,13 v.H. nach, Kommunal-Umschuldung blieben unverändert, wäh­rend Altbesitz eher etwas anzogen. Goldpfandbriefe und Kommunal-Obligationen waren etwas ange­boten und zumeist um 0,25 bis 0,50 v. H. schwächer, Liquidationspfandbriefe lagen behauptet. Staats­und Stadtanleihen waren bei kleinen Abweichungen etwas uneinheitlich. Von Industrie-Obligationen waren 6proz. Hartmann & Braun gesucht. Am Kassamarkt zeigte sich größere Nachfrage für Hart­mann & Braun, Andreas Noris-Zahn und Frank­furter Bank.

Tagesgeld blieb zu 3,50 v. H. unverändert. Abendbörse: still.

Auch die Abendbörse nahm auf allen Marktge­bieten einen sehr stillen Verlauf. Die Kurse zeigten im Vergleich zum Berliner Schluß keine nennens­werte Veränderungen. Am Aktienmarkt lagen Far­benindustrie etwas leichter, wogegen Reichsbankan­teile im Anschluß an den Mittagsschlußverkehr wei-

133,75

88

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82

schäftsstille störend empfunden

Kommunal-Umschuldung und Zinsvergütungsscheine

Zeitabschnitt Einkünfte aus Land- und Forstwirt, schäft bezogen haben, gelten wegen ihrer Heran. Ziehung zur Bürgerfteuer 1935 die folgenden be. sonderen Vorschriften:

1. Soweit das Einkommen zur Einkommensteuer veranlagt worden ist, wird die Bürgersteuer nach den allgemeinen Vorschriften erhoben. Dem zur Einkommensteuer veranlagten Ein^ kommen ist ein Betrag von 6000 Mark hinzu, zurechnen, wenn das gesamte Einkommen vor Abzug des steuerfreien Einkommensteiles den Betrag von 12 000 Mark nicht überstiegen hat und darin Reineinkünfte aus Land- und Forst- wirtschaft im Betrage von mehr als 6000 Mark enthalten sind.

2. Sind Reineinkünfte aus Land- und Forst, wirtschaft für die Zwecke der Einkommensteuer

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ter befestigt waren. Am Rentenmarkt blieben die Kurse bei ebenfalls sehr geringen Umsätzen meist nur knapp gehalten. , ,

U. a. notierten: Altbesitzanleche 104,13, 6 v.H. Stahlverein 88,90, 6 (6) v. H. Stadt Frankfurt von 1926 90, Commerzbank 68,75, VV-Bank 71, Dresd­ner Bank 73,50, Pfälz. Hyp. Bank 82,50, Reichs­bank 152,50, Gelsenkirchen 60, Harpener 101,25, Phö­nix 47,50, Rhein. Braunkohlen 200, Rheinstahl 87,50, Stahlverein 40, IG. Chemie volle 144,50, Scheideanstalt 195, Licht & Kraft 118,75, IG. Far­ben 133 bis 132,75, Gesfürel 108,25, Holzmann 76, Lahmeyer 107, Mainkraft 83, Moenus 76, Rheag 100, Schuckert 94,25, Reichsbahn-Vorzugsakten 115,90, AG. für Verkehrswesen 77,50, Hapag 26,50, Nordd. Loyd 29,25.

Frankfurter Obst- und Gemüsemarkt.

Frankfurt a. M., 11. Dez. Gemüse : Wei­terhin sehr starke Zufuhren. Nachfrage nicht be­friedigend, Preise kaum verändert. Ueberstände verblieben in Wirsing, Rosenkohl, Eskarol, Rettich und Rote Rüben. Weiße Rüben sind nicht verkäuf­lich. Ausländischer Blumenkohl und Salat ist stark angeboten, die Nachfrage hierfür ist aber besser. Es optierten u. a.: Blumenkohl, Steige 9, 12, 18 Stück 375 bis 400 ital., Eskarol Stück groß 8 bis 10, klein 3 bis 6, Feldsalat groß 15 bis 20, klein 60 bis 70, Karotten 3 bis 4, Kopfsalat, Steige 24 Stück 2,00 bis 3,50 span., Meerrettich 20 bis 25, Römischkohl 4 bis 5, Rosenkohl 12 bis 15, Rote Rüben 3 bis 4, Rotkraut 5Ve bis 7, Sellerie je nach Größe 8 bis 30, Spinat 5 bis 6, Schwarz­wurzeln 12 bis 18, Weißkraut 2,80 bis 3,00, Wir-

roerte Anregungen nicht vor. Einige Beachtung fand die Zunahme der Erwerbslosen, obwohl sie jahres­zeitlich durchaus bedingt ist.

Das nunmehr im Wortlaut leihestockgesetz vermochte auf keinen Einfluß zu nehmen, da

sing 2,50 bis 4,00 Winterkohl 3 bis 4, Weiße Rü­ben 3 bis 4, Zwiebeln 50 kg 5,50 bis 6,00.

Am Obstmarkt war das Angebot von Aepfeln gut, in besten Birnen geringer. Bei leicht anziehen­den Preisen war die Nachfrage lebhafter. Starkes Angebot bestand in Apfelsinen und Nüssen, Man­darinen knapp angeboten. Bei unveränderten Prei­sen war die Nachfrage befriedigend. Es notierten u. a.: Aepfel I 14 bis 18, II 10 bis 12, Goldpar­mänen I 18, Apfelsinen 12 bis 14 fpan., kernlos 14 bis 18, Birnen I 16 bis 18, II 12 bis 15, Hasel­nüsse lang 32 bis 40, rund 26 bis 30 ital., Man­darinen 16 bis 18 span., Trauben 45 bis 50 holl., Steige 10 kg 3,90 bis 4,25 span., Walnüsse 22 bis 25, 24 bis 36 ital., 30 bis 35 rum., 20 bis 28 bulg.

Mainzer Schlachtviehmarkt.

Mainz, 11. Dez. Auftrieb: 47 Ochsen, 42 Bullen, 359 Kühe, 177 Färsen, 351 Kälber, 794 Schweine. Notiert wurden pro 50 kg Lebendgewicht in RM.: Ochsen b) 30 bis 34, c) 26 bis 29. Bullen b) 28 bis 31, c) 24 bis 27. Kühe a) 30 bis 33, b) 26 bis 29, c) 20 bis 25, d) 10 bis 19. Färsen a) 37 bis 39, b) 31 bis 36, c) 26 bis 30, d) 22 bis 25. Kälber a) 42 bis 45, b) 34 bis 41, c) 26 bis 33, d) 20 bis 25. Schweine a) 53, b) 52 bis 53, c) 49 bis 53, d) 45 bis 52. Marktverkauf: Rinder ruhig, Ueber- stand. Kälber ruhig, lanasarn geräumt. Schweine ruhig, geringer Ueberftano.

Schweinemarkt in Lich.

* Lich, 11. Dez. Auf dem gestrigen Schweine­markt standen rund 320 Ferkel zum Verkauf. Nach regem Handel verblieb geringer Ueberftanb. Es kosteten bis zu 6 Wochen alte Ferkel 12 bis 14 Mark, 6 bis 8 Wochen alte Tiere 15 bis 18 Mark, 8 bis 13 Wochen alte 19 bis 22 Mark.

Datum

Mansselder Bergbau o

Kokswerke O

Phönix Bergbau 0

Rheinische Braunkohlen 10

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Schultheis Patzenhofer Mu (Allgemeine Kunstseide) Bemberg Zellstoff Waldhof Zellstoff Aschaffenburg Dessauer GaS Daimler Motoren Deutsche Linoleum

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Contt-Gummt

1934 zu dem Haushalt der betreffenden Steuerpflich­tigen vier minderjährige Kinder, so ermäßigen sich die in obigem Beispiel genannten Beträge oon 30 auf 10 Mark. bzw. von 45 auf 25 Mark.

Zur Feststellung, in welcher Stpfe der Steuer­pflichtige einzureiyen ist, ist im allgemeinen das Jahreseinkommen 1933 maßgebend. Die Werbungs- koften, Sonderleist.ungen und gegebenenfalls der steuerfreie Einkommensteil sind abzuziehen. Der niedrigste Reichssatz (3 Mark) bildet die Grundlage der Bürgersteuerberechnung für Personen, die ein­kommensteuerfrei sind. Dies gilt nicht für Personen, deren landwirtschaftliches, forstwirtschaftliches und gärtnerisches Vermögen, Grundvermögen und Be­triebsvermögen im Sinne des Reichsbewertungs­gesetzes zusammen 15 000 Mark übersteigt. Ehe­gatten, die nicht dauernd getrennt leben, werden zusammen mit demselben Satze wie Unverheiratete herangezogen.

Die Bürgersteuer wird auf Antrag er­mäßigt:

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1112.

* Der Eisen st einbergbau an Lahn, Dill und in Oberhefsen im November. Arbeitstäglich konnten Förderung und Absatz eine kleine Steigerung verzeichnen, absolut wurde bas bisher beste Ergebnis von. Oktober nicht ganz er­reicht. Es wurden bei 25 Arbeitstagen im November 54 067 Tonnen Erz gefördert, gegen 57 530 Tonnen bei 27 Arbeitstagen im Oktober, während der Absatz im November 57 273 Tonnen betrug gegen 61354 Tonnen im Oktober. Gegen den November 1933 ist die Förderung um 40 v. H. gestiegen, die Vorräte sind auf rund 105 000 Tonnen zurückgegangen. Die Belegschaft betrug 2309 Mann, gegen 1557 Mann im November 1933. In den letzten 6 Monaten, Juni bis November 1934, haben sich Absatz und Förde­rung wie folgt entwickelt: Förderung: Juni 52134 (28 831 in 1933), Juli 51 796 (34 812), August 55 430 (37 332), September 52 342 (36 922), Oktober 57 370 (27 231), November 54 067 (38 514). Absatz: Juni 55 323 (34 038), Juli 59 154 (38 742), August 65 251 (40 802), September 60 136 (39 918), Oktober 61054 (38160), November 57 273 (38 915).

Frankfurter Börse.

IHiffagsbörfe nachgebend.

Frankfurt a. M., 11. Dez. Die heutige Börse litt außerordentlich unter der zunehmenden Ge­schäftsschrumpfung. Die Beteiligung der Privat­kundschaft hat sich weiter stark verringert. Infolge­dessen setzte die Kulisse ihre Glattstellungen als Folge der vorausgegangenen Kurssteigerungen fort. Bei der geringen Aufnahmeneigung und der Enge der Märkte ergaben sich sowohl am Aktien-, wie am Rentenmarkt überwiegend Abschwächungen, ob­schon die Kursgestaltung nicht ganz einheitlich war, da verschiedentlich noch etwas Kaufinteresse vor­handen war. Aus der Wirtschaft lagen nennens-

BuderuS

Deutsche Erdöl

Gelsenkirchener

Hamburg.Amerika«Paket Hamburg-Süvam. Dampfschiff. Hansa-Dampfschiff Norddeutscher Lloyd A.G. für Verkebrswesen Mt. .. Berliner Handelsgesellschaft ... Commerz- und Privat-Bank... Deutsche Bank und Disconto-

Gesellschaft

Dresdner Bank

Reichsbank ;

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b) 15 000 Mark nicht übersteigt ... 3 Mark. Bei einem Einheitswert von nicht mehr als 8000 Mark wird die Bürgersteuer jedoch nicht erhoben, wenn die Voraussetzungen der Be. freiung auf Grund der Freigrenze erfüllt sind.

Die Erhebung der Bürgersteuer erfolgt bei den Lohn- und Gehaltsempfängern durch Einbehalten j eines Lohnteiles. Die Höhe des einzubehaltenden Betrages ergibt sich aus der Steuerkarte des Ar­beitnehmers für 1935. In diesen Fällen haftet der I Arbeitgeber für die von ihm einzubehaltenden I Beträge und für deren ordnungsmäßige Abführung. Die Einbehaltung ist bei der nächsten auf den Fälligkeitstag folgenden Lohnzahlung vorzunehmen. Die Abführung der einbehaltenen Beträge an die zuständigen Gemeindekassen durch den Arbeitgeber hat bis zum 5. des auf die Einbehaltung folgenden Kalendermonats ftattzufinden. Soweit jedoch die Bürgersteuer von der Gemeinde angefordert ist, in der die den Lohn zahlende Letriebsstätte liegt, sind die bei den Lohnzahlungen vom 1. bis 15. eines Kalendermonats einbehaltenen Beträge bereits bis zum 20. dieses Kalendermonats abzuführen, wem die abzuführende Summe 200 Mark und mehr be­trägt. Sofern ein Lohn- und Gehaltsempfangr im Steuerabschnitt 1933 neben dem Arbeitslohn noch ein sonstiges Einkommen von mehr als 300 Mark gehabt hat, erhält er, sofern infolge bts sonstigen Einkommens eine höhere Bürgersteuer be­dingt wird, außerdem einen zusätzlichen Süw bescheid. Bei den übrigen Steuerpflichtigen erM die Erhebung auf Grund eines besonderen Steuer­bescheides. Außerdem ist aber auch Anforderung durch öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde­behörde möglich.

Steuerberechtigt für den vollen Steuerbetrag ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Steuerpflichtige am 10. Oktober 1934 gewohnt hat. Dies gilt auch bann, wenn der Steuerpflichtige nach dem Stichtage feinen Wohnsitz in den Bezirk einer anderen Ge­meinde verlegt. Hat der Steuerpflichtige im Inland einen mehrfachen Wohnsitz, so ist die Steuer nur an diejenige Gemeinde zu entrichten, die nachdem Stande vom 31. Oktober 1934 die höchste Bürger- steuer erhebt.

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

A. 1. Butter, die im eigenen Betrieb hergestellt wird, darf weder an Händler, noch an Private verkauft werden, wenn der die Butter erzeuget Betrieb vom Milchwirtschaftsverband ober eirr feiner Unterglieberungen erfaßt ist; sie muß in h fern Falle an bie vom Milchversorgungverband k stimmte Stelle zur Ablieferung gelangen. Ist K lanbwirtschaftliche Betrieb jeboch nicht erfaßt. wirb auf Antrag bes Betriebsinhabers vom Miltz wirtschajteverbanb in Frankfurt a. M. ein But^ lieferschein ausgestellt, ber zum Verkauf an unb Private berechtigt. 2. Entrahmte A (Magermilch) kann ohne Rücksicht barau,! ob lanbwirtschaftliche Betrieb einem Milchversorgm verbanb angehört ober nicht, an Private abgeflt werben. 3. Die vorn Milchversorgungsvew als Ablieferungsstelle bestimmte Molkerei kann Abnahme ber Milch nur bann verweigern, nj biefe ben Vorschriften nicht entspricht, ober die lieferung von unzulässigen Bedingungen abha gemacht wird. Liegt einer dieser Ausnahme nicht vor, so ist bie Molkerei zur Abnahme pflichtet unb macht sich im Weigerungsfälle schH ersatzpflichtig.

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Auolos.-Rechten .............

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104 13

104 5

DeSgl. ohne Auslos.-Rechte......

_

6% ehem.8% Hess. Bolksstaat 1929

(rückzahlb. 102%)............

97,5

97,5

97/5

6% Hess. Landesbank Darmstadt

Kolb R. 12..................

94,75

94,75

6%% Hess. Landes-Hypotheken«

bank Darmstadt filqui.........

94

94

-

- -

Oberhessen Provinz-Anlethe mit

Au-.'los.-Rechten .............

__

Deutsche Komm. Sammelabl. An-

leihe Serie 1 mit Auslos.-Rechten

103

102,9

102,9

102,9

6% chem. 8% Franks. Hyp.-Bank

Goldpse. 15 unkündbar bis 1935

95

94,75

95

6% ehem. 7% Franks. Hyp.-Bank

Goldpse. 16 unkündbar bts 1936

95

94,75

_

_

by*% ehem. 4y,% Franks. Hyp^

Bank-Ltqu.-Psandbriese.......

6K,% ehem. Wi% Rheinische

Hyp.-Bank-Ltau.-Goldpse.....

95,75

95,5

96

95,4

6% ehem. 8% Pr. LandeSpsand«

briesanstait, Pfandbriefe R. 19

96

96

96

96

6% ehem. 7% Pr. Landespfand- briefanstalt, Pfandbriefe R. 10

96

96

96

96

Eleuergutsch. Verrechnungskurs..

103,5

103,65

103,5

103,65

10-Dezember

11-Deze^

Amtliche Dotierung

Amtliche, Seid

Selb

| Brie'

Buenos Aire-.

0,628

0,632

0,628

Brüssel-----

58,17

58,29

58,17

Rio de Jan.

0,204

0,206

0,204

Sofia......

3,047

3,053

3,047

Kopenhagen.

55,00

55 12

54,96

Danzig.....

81,13

81,29

81,13

London .....

12,32

12,35

12,31

Helsingfors..

5,44

5,45

5,43

Paris ......

16,39

16,43

16,39

Holland ....

168,21

168,55

163,13

Italien.....

21,30

21.34

21,30

Favan ......

0,713

0,710

0,718

Jugoslawien

5'664

5,676

5,664

Oslo.....:

61,89

62,01

61,85

49.05

48,95

Lissabon....

11,195

11,215

11,19

Stockholm...

63,52

63,64

63,47

Schweiz ....

80,72

88,88

80,72

Spanien....

33,99

34,05

34,02

Prag.......

10,38

10,40

10,38

Budapest ...

Neuyork...

2,490

2,494

2,489

Banknoten.

4,1

4

4,05

6,5

6,5

6,3

6,4

3,7

3,7

3,7

3,7

31

30,9

31,25

30,75

26,5

26,5

26,9

26,25

23,25

24

29,25

29,75

29,4

78

77.5

78,25

77,65

93

93

93

92,5

69

68,75

69,25

68,75

71,25

71

71,25

71

74

73,5

74

73,5

152,5

148

152

27,75

27,75

27,5

27,13

138,25

137,25

138,25

136,9

98,75

98

99

98

119,75

118,75

119,75

118,75

77,5

75

77

75,25

108,5

108,25

108,4

108,4

100

101

100

93,5

94,75

93,75

140

138

140

138

108,5

107

109

107

85,5

87

85,5

101,5

100

101

100

61

60

61

59,9

101,5

101,25

101,5

102

-

76,65

75,9

-

147

149

117,4

117

117,75

116,75

74

73,5

74,25

72,5

75

73,75

74,75

73

Scheideanstall......

Goldschmidt .......

Rütaersiverke......

Metollgesellschast.............