Wirtschaft
r
3.
6 Mark
Die Bürgersteuer 1935
1.
2.
Kurszettel der Berliner und frankfurter Börse
Devisenmarkt Berlin — Frankfurt
;vranituri a. -VI.
Berlin
Berlin
börse
10.12. f 11.12.
10.12.
8
8
I 76 78 I
106,5 -
I 1351 - I
76,5
Berlin,! 1 .Dezemöer
• 01 27 I 27 I
• 8i ~ i 176,25 I
8
ManueSmann-Röhreu ....... v
8
8
Die hinter den Papieren
der zuletzt beschlossenen Dividende an. — Reichsbankdiskont 4 v. H., Lombardzinsfuß 5 o. f).
die
kurs
I. G. Forben-Jndustrie
0
0
0 0
0 0
0
■i ü
0 0
3
9 0
0
0
78
106,5
135
80
47,5
200
87,25
40
12
107
107
101,13
54,25
121
45,5
64,75
116,5
48,13
61,9
88,75
31,9
194
155,25
133
o
0
0
0
0
7
0
0
0
0
10
0
0
80
48
197
88,25
40,5
12
107,5
109,25
150
132,75
195 87,25 94,25 81,75
63,30
60,54
33,78
wert den Betrag von: a) 15 000 Mark übersteigt
133,75
196
87
94,75
81,75
A.E.G. Bekula
133,25
87
94
80
54 120,75 45,25
64
47,9 61,75
31 194 151 132,75
4% vesgl. Serie 11 .............
6% Rumän. vereinh. Rente v.1903 4!4%Rumän.vereinh.Nentev.l913
4% Rumänische vercinh. Rente . -
8y4% Anatolier
27,25
1781
611 49.
101
54,13
121
45,13
64,75
116
47,65
61,5
86,25
31,4
193,75
152
133
54 120,5 45,75 64,5
48,25
62
32,25 194
132,75
27,5
177
nicht festgestellt worden, weil eine solche Fest, stellung nach den Bestimmungen des Ein, kommensteuergesetzes nicht erforderlich war, so wird die Bürgersteuer lediglich nach den nicht, landwirtschaftlichen Einkünften erhoben, die zur Einkommensteuer herangezogen worden sind. Hat ein Land- und Forstwirt Reineinkünfd aus Land- und Forstwirtschaft entweder über. Haupt nicht oder nur im Betrage von 6000 Mark oder weniger erzielt und nichtlandwirt. schaftliche, zur Einkommensteuer heranzuziehende Einkünfte nicht bezogen, so beträgt der Reichs, satz für die Bürgersteuer, wenn der Einheils.
25
1,2
6,55
6,6
6,5
11,25
Bei Personen, von denen anzunehmen ist, daß sie im Erhebungsjahr 1935 einkommensteuerfrei sein werden, auf den dem niedrigsten Reichssatze von 3 Mark entsprechenden Betrag, sofern nicht bereits dieser Betrag angefordert ist oder der betreffende Steuerpflichtige Realvermögen mit einem Einheitswert von zusammen über 15 000 Mark besitzt. Bei der Schätzung der gesamten Jahreseinkünfte sind die wirtschaftlichen Verhältnisse vom jeweiligen Fälligkeitstage zugrunde zu legen. Hinsichtlich des Arbeitslohnes ist zur Berechnung der gesamten Jahreseinkünfte von dem Lohn auszugehen, der bei der nächsten auf den Fälligkeitstag folgenden Lohnzahlung zu zahlen ist. Hinsichtlich des sonstigen Einkommens sind die voraussichtlichen gesamten Jahreseinkünfte des Kalenderjahres 1935 im Wege der Schätzung zu ermitteln; hierbei kann von den festgestellten oder schätzungsweise ermittelten Einkünften des Steuerabschnitts 1934 ausgegangen werden.
Bei Personen, von denen anzunehmen ist, daß ihr Einkommen im Kalenderjahr 1934 gegenüber dem Einkommen im Kalenderjahr 1933 um mehr als 30 v. H. zurückgegangen ist, mindestens entsprechend dem Hundertsatze des Einkommensrückganges, wobei jedoch ein Einkommensrückgang von 30 v. H. außer Betracht zu lassen ist. In diesen Fällen würde also z. B. bei einem Einkommensrückgang von 80 v. H. von der an sich maßgebenden Steuer ein Ab-
Grttzner
Mainkraftwerte Höchst O-SDU...
Süddeutscher Zucker .....
3 Ä 168.3} 21-Ü 61.93
24,5 1,13
6,6 6,3 6,5
11
24,25
1,1
6,6
6,25
6,4 11
24,75
1,1
6,4
6,25
6,4 11
veröffentlichte Anden Rentenmarkt auch hier die Ge- wurde. Während
Wk in einen und **id)cn Tejlhi Jwe id) sowieso He Wensächli [W verpacken Menslan-e; oei Ht daß die Ea IJ mag, durch Met ist, wich rl e*s etwas 0 der Rau ywsbaum steht «Wachtiich" t Trimmung
Elektr.Lieferungsgesellschaft... 6
Licht und Kraft 6
Felten & Guilleaume 0
GeseUsch.f.Elektr.Unternehmung. 5
Rheinische Elektrizität 6
Schuckert L Co 6
Siemens L Halske 7
Lahmeyer L Lo 10
63.M 80.5 «3
PHUtpp Holzmann .... Zementwerk Heidelberg Cemeotwerk Karlstadt..
schlag von 50 d. H. zu machen sein. Unter den Dem niedrigsten Reichssatze entsprechenden Betrag darf die Bürgersteuer jedoch nicht herabgesetzt werden. ■
Blinde find von der Bürgersteuer befreit, wenn der Gesamtbetrag ihrer Jahreseinkünfte im Erhebungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 4500 Mark betragen wird.
Für Steuerpflichtige, die in dem für die Bemessung der Bürgersteuer zu Grunde zu legenden
4% Oesterreichtsche Goldrente.... 4,20% Oesterreichtsche SUberrente 4% Ungarische Goldrente 4% Ungarische Staatsrente v. 1910 4*4% desgl. von 1913 6% abgest. Goldmexikaner von 99 4% Türkische Zollanleihe von 1911 4% Türkische Bagdadbahn-Anleihe
Nach dem Bürgersteuergesetz vom 16. Oktober 1934 sind die Gemeinden berechtigt und, sofern die Gemeindegrundsteuern oder die Gemeindegewerbesteuern eine gewisse Höhe übersteigen, verpflichtet, für das Jahr 1935 die Bürgersteuer zu erheben. In diesen Fällen wird die Bürgersteuer von allen natürlichen Personen erhoben, die am gilt sowohl für Ausländer, als auch für Minderjährige, wenn sie am 10. Oktober 1934 das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei Personen, die erst nach dem 10. Oktober 1934 aus dem Auslande zuziehen, ist der Tag des Zuzugs maßgebend.
Die Bürgersteuer wird in gleichen Teilbeträgen fällig. Sofern der Steuerpflichtige am Fälligkeitstage einer Rate verficherungsmäßige Arbeitslosenunterstützung, Krisenunterstützung bezieht, oder zu dieser Zeit laufende Fürsorge auf Grund der Verordnung über die Fürsorgepflicht genießt, darf die betreffende Rate der Bürgersteuer nicht erhoben werden. Das gleiche gilt für Empfänger einer Zusatzrente nach Artikel 4 § 2 des Gesetzes über Aende- rungen auf dem Gebiete der Reichsversorgung vom 3.7. 34, sowie von Personen, deren land- und forstwirtschaftliches, gärtnerisches Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen im Sinne des Reichsbewertungsgesetzes zusammen 8000 Mark nicht übersteigt und von denen nach den Verhältnissen am Fälligkeitstage anzunehmen ist, daß ihre gesamten Jay- reseinkünste im Jahre 1935 130 v. H. des Betraaes nicht übersteigen, den der Steuerpflichtige nach feinem Familienstand im Falle der Hilfsbedürftigkeit von dem zuständigen Fürsoraeverband nach den Richtsätzen der allgemeinen Fürsorge als Wohlfahrtsunterstützung in einem Jahre erhalten würde.
Die Höhe der Bürgersteuer für das Kalenderjahr 1935 ist nach dem Jahreseinkommen und der Zahl her zur Haushaltung rechnenden minderjährigen Kinder gestaffelt. Sie bemißt sich nach den! für die betreffende Gemeinde festgesetzten Hundertsatz vom Reichssatz. Der der Berechnung zugrunde zu legende Reichssatz ermäßigt sich bei Steuerpflichtigen, zu deren Haushalt am 10. Oktober 1934 mindestens zwei minderjährige Kinder gehört haben, um je 2 Mark, für das zweite und jedes folgende minderjährige Kind, wenn das Einkommen des Steuerpflichtigen nicht mehr als 2400 Mark beträgt, und um je 1 Mark für das zweite und dritte und um je 2 Mark für das vierte und jedes folgende minderjährige Kind, wenn das Einkommen des Steuerpflichtigen mehr als 2400 Mark, jedoch nicht mehr als 12 000 Mark beträgt. Als Kinder im Sinne des Bürgersteuergesetzes gelten neben den Abkömmlingen auch Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder und deren Abkömmlinge.
Erhebt eine Gemeinde eine Bürgersteuer in Höhe von 500 v. H. des Reichssatzes, so beträgt die Steuer z. B. für Personen, zu deren Haushalt keine oder nur ein Kind am 10. Oktober 1934 gehört, mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 4500 Mark 500 v. H. von 6 Mark (Reichssatz) = 30 Mark, bei einem Einkommen von 4500 bis 6000 Mark von 1 9 Mark = 45 Mark usw. Zählten am 10. Oktober
sowie 6prozentige Stahlvereins-Bonds gut behauptet lagen, büßten späte Reichsschuldbuchforderungen 0,50 v. H. und Altbesitzanleihe ebenfalls 0,50 v. H. ein. Auch Reichsmark-Öbligationen aus umgetauschten Dollar-Bonds bröckelten etwas ab, gut behauptet lagen noch Reichsbahn-VA. mit 116 v. H.
Am Aktienmarkt betrugen die durchschnittlichen Rückgänge etwa 0,50 v. H. Am Chemiemarkt gingen Farbenindustrie auf 133 bis 132,75 (133,75) zurück, Scheideanstalt auf 195,50 bis 195 (196), ferner Deutsche Erdöl auf 100 (101,50), Metallgesellschaft blieben zu 81,75 v. H. unverändert. Von Elektrowerten setzten Licht und Kraft 1, Gesfürel und Schuckert je 0,25 v. H. niedriger ein, AEG. lagen mit 27,75 behauptet. Stärkere Abschwächungen vollzogen sich für einzelne Montanaktien, so für Buderus (— 2 v. H.) und Mannesmann (—1,25 v. H.). Daneben lagen Gelsenkirchen, Rheinstahl, Klöckner und Phönix bis 0,65 v. H. leichter. Von Einzelwerten eröffneten Westdeutsche Kaufhof 1,25, Cement Heidelberg, Schiffahrts- und Zellstoffaktien bis 0,50 vom Hundert niedriger. Unverändert lagen Reichsbank, Braubank und AG. für Verkehrswesen sowie Hanfwerke Füssen. Nach den ersten Notierungen bröckelten die Kurse eher weiter leicht ab.
Im Verlaufe hielt die Geschäftsstille bei ziemlich unveränderten Kursen an. Die später zur Notiz gekommenen Papiere lagen zumeist etwas niedriger, besonders Akkumulatoren 151,50 (zuletzt 154,50), Rhein. Braunkohlen (195,75 nach 197). Etwas Interesse zeigte sich für Reichsbankanteile mit plus 0,50 v. H., Farbenindustrie unterlagen mehrfachen Schwankungen, per Saldo blieben sie auf der An- fanqsbasis unverändert.
Auch am Rentenmarkt war die Umsatztätigkeit im Verlaufe gering. Späte Schuldbuchforderungen und Zinsvergütungsscheine gaben um je 0,13 v.H. nach, Kommunal-Umschuldung blieben unverändert, während Altbesitz eher etwas anzogen. Goldpfandbriefe und Kommunal-Obligationen waren etwas angeboten und zumeist um 0,25 bis 0,50 v. H. schwächer, Liquidationspfandbriefe lagen behauptet. Staatsund Stadtanleihen waren bei kleinen Abweichungen etwas uneinheitlich. Von Industrie-Obligationen waren 6proz. Hartmann & Braun gesucht. — Am Kassamarkt zeigte sich größere Nachfrage für Hartmann & Braun, Andreas Noris-Zahn und Frankfurter Bank.
Tagesgeld blieb zu 3,50 v. H. unverändert. Abendbörse: still.
Auch die Abendbörse nahm auf allen Marktgebieten einen sehr stillen Verlauf. Die Kurse zeigten im Vergleich zum Berliner Schluß keine nennenswerte Veränderungen. Am Aktienmarkt lagen Farbenindustrie etwas leichter, wogegen Reichsbankanteile im Anschluß an den Mittagsschlußverkehr wei-
133,75
88
94,75
82
schäftsstille störend empfunden
Kommunal-Umschuldung und Zinsvergütungsscheine
Zeitabschnitt Einkünfte aus Land- und Forstwirt, schäft bezogen haben, gelten wegen ihrer Heran. Ziehung zur Bürgerfteuer 1935 die folgenden be. sonderen Vorschriften:
1. Soweit das Einkommen zur Einkommensteuer veranlagt worden ist, wird die Bürgersteuer nach den allgemeinen Vorschriften erhoben. Dem zur Einkommensteuer veranlagten Ein^ kommen ist ein Betrag von 6000 Mark hinzu, zurechnen, wenn das gesamte Einkommen vor Abzug des steuerfreien Einkommensteiles den Betrag von 12 000 Mark nicht überstiegen hat und darin Reineinkünfte aus Land- und Forst- wirtschaft im Betrage von mehr als 6000 Mark enthalten sind.
2. Sind Reineinkünfte aus Land- und Forst, wirtschaft für die Zwecke der Einkommensteuer
o 4
- . — 0
Harpener o
Hoesck Eisen—Köln-Neuessen .. 0
Ilse Bergbau 6
Ilse Bergbau Genüsse 6 Klöünerwerke o
tfmenlaunaie Waten
Belgische Roten
Dänische Noten
Englische Noten
Französische Noten
Holländische Noten
Italienische Noten
Norwegisch* Noten
Deutsch Lesterreich, i 100 Schilling Rumänische Noten Schwedische Noten Schweizer Noten Spanische Noten Ungarische Note»
ter befestigt waren. Am Rentenmarkt blieben die Kurse bei ebenfalls sehr geringen Umsätzen meist nur knapp gehalten. , ,
U. a. notierten: Altbesitzanleche 104,13, 6 v.H. Stahlverein 88,90, 6 (6) v. H. Stadt Frankfurt von 1926 90, Commerzbank 68,75, VV-Bank 71, Dresdner Bank 73,50, Pfälz. Hyp. Bank 82,50, Reichsbank 152,50, Gelsenkirchen 60, Harpener 101,25, Phönix 47,50, Rhein. Braunkohlen 200, Rheinstahl 87,50, Stahlverein 40, IG. Chemie volle 144,50, Scheideanstalt 195, Licht & Kraft 118,75, IG. Farben 133 bis 132,75, Gesfürel 108,25, Holzmann 76, Lahmeyer 107, Mainkraft 83, Moenus 76, Rheag 100, Schuckert 94,25, Reichsbahn-Vorzugsakten 115,90, AG. für Verkehrswesen 77,50, Hapag 26,50, Nordd. Loyd 29,25.
Frankfurter Obst- und Gemüsemarkt.
Frankfurt a. M., 11. Dez. Gemüse : Weiterhin sehr starke Zufuhren. Nachfrage nicht befriedigend, Preise kaum verändert. Ueberstände verblieben in Wirsing, Rosenkohl, Eskarol, Rettich und Rote Rüben. Weiße Rüben sind nicht verkäuflich. Ausländischer Blumenkohl und Salat ist stark angeboten, die Nachfrage hierfür ist aber besser. Es optierten u. a.: Blumenkohl, Steige 9, 12, 18 Stück 375 bis 400 ital., Eskarol Stück groß 8 bis 10, klein 3 bis 6, Feldsalat groß 15 bis 20, klein 60 bis 70, Karotten 3 bis 4, Kopfsalat, Steige 24 Stück 2,00 bis 3,50 span., Meerrettich 20 bis 25, Römischkohl 4 bis 5, Rosenkohl 12 bis 15, Rote Rüben 3 bis 4, Rotkraut 5Ve bis 7, Sellerie je nach Größe 8 bis 30, Spinat 5 bis 6, Schwarzwurzeln 12 bis 18, Weißkraut 2,80 bis 3,00, Wir-
roerte Anregungen nicht vor. Einige Beachtung fand die Zunahme der Erwerbslosen, obwohl sie jahreszeitlich durchaus bedingt ist.
Das nunmehr im Wortlaut leihestockgesetz vermochte auf keinen Einfluß zu nehmen, da
sing 2,50 bis 4,00 Winterkohl 3 bis 4, Weiße Rüben 3 bis 4, Zwiebeln 50 kg 5,50 bis 6,00.
Am Obstmarkt war das Angebot von Aepfeln gut, in besten Birnen geringer. Bei leicht anziehenden Preisen war die Nachfrage lebhafter. Starkes Angebot bestand in Apfelsinen und Nüssen, Mandarinen knapp angeboten. Bei unveränderten Preisen war die Nachfrage befriedigend. Es notierten u. a.: Aepfel I 14 bis 18, II 10 bis 12, Goldparmänen I 18, Apfelsinen 12 bis 14 fpan., kernlos 14 bis 18, Birnen I 16 bis 18, II 12 bis 15, Haselnüsse lang 32 bis 40, rund 26 bis 30 ital., Mandarinen 16 bis 18 span., Trauben 45 bis 50 holl., Steige 10 kg 3,90 bis 4,25 span., Walnüsse 22 bis 25, 24 bis 36 ital., 30 bis 35 rum., 20 bis 28 bulg.
Mainzer Schlachtviehmarkt.
Mainz, 11. Dez. Auftrieb: 47 Ochsen, 42 Bullen, 359 Kühe, 177 Färsen, 351 Kälber, 794 Schweine. Notiert wurden pro 50 kg Lebendgewicht in RM.: Ochsen b) 30 bis 34, c) 26 bis 29. Bullen b) 28 bis 31, c) 24 bis 27. Kühe a) 30 bis 33, b) 26 bis 29, c) 20 bis 25, d) 10 bis 19. Färsen a) 37 bis 39, b) 31 bis 36, c) 26 bis 30, d) 22 bis 25. Kälber a) 42 bis 45, b) 34 bis 41, c) 26 bis 33, d) 20 bis 25. Schweine a) 53, b) 52 bis 53, c) 49 bis 53, d) 45 bis 52. Marktverkauf: Rinder ruhig, Ueber- stand. Kälber ruhig, lanasarn geräumt. Schweine ruhig, geringer Ueberftano.
Schweinemarkt in Lich.
* Lich, 11. Dez. Auf dem gestrigen Schweinemarkt standen rund 320 Ferkel zum Verkauf. Nach regem Handel verblieb geringer Ueberftanb. Es kosteten bis zu 6 Wochen alte Ferkel 12 bis 14 Mark, 6 bis 8 Wochen alte Tiere 15 bis 18 Mark, 8 bis 13 Wochen alte 19 bis 22 Mark.
‘Datum
Mansselder Bergbau o
Kokswerke O
Phönix Bergbau 0
Rheinische Braunkohlen 10
Rheinstahl o
Vereinigte Stahlwerke........ o
Otavi Minen o
Kaliwerke Aschersleben........ 5
Kaliwerke Westeregeln 5
Kaliwerke Salzdetfurth ly.
S, |o nützlich weiun mir uns 9 «Mmlle Wech Makler gibt, die ein ii oon diesem »Origen einen mur irgend mo MnachtsM Wierne Hebe ihnen auch üui siei zestes anh bereiten, hat । Mil sich, an den Wein der gege MM soll dieser jtiihm niederleaen unadjilidjen W lannengninu ii tat, gold, die ui MU schOn/kie i Ms in N ge i: (nute W [eine i r mit -er fit im 5 LMchMsch le W, üt wir zu n*w rauhen Pi M tragen, mei Wien, was wir Himer in Liebe. 8 k- ist aber nii Mal auf deir Nh mb es mi Wirten, mir t
Meld
2,441
58,01
54,81
12,275
16,35
167,71
21,06
61,69
Schultheis Patzenhofer Mu (Allgemeine Kunstseide) Bemberg Zellstoff Waldhof Zellstoff Aschaffenburg Dessauer GaS Daimler Motoren Deutsche Linoleum
Lrenslcin L Koppel Leonhard Tietz
Chade
Aeru muIatoren-Fabrll .....
Contt-Gummt
1934 zu dem Haushalt der betreffenden Steuerpflichtigen vier minderjährige Kinder, so ermäßigen sich die in obigem Beispiel genannten Beträge oon 30 auf 10 Mark. bzw. von 45 auf 25 Mark.
Zur Feststellung, in welcher Stpfe der Steuerpflichtige einzureiyen ist, ist im allgemeinen das Jahreseinkommen 1933 maßgebend. Die Werbungs- koften, Sonderleist.ungen und gegebenenfalls der steuerfreie Einkommensteil sind abzuziehen. Der niedrigste Reichssatz (3 Mark) bildet die Grundlage der Bürgersteuerberechnung für Personen, die einkommensteuerfrei sind. Dies gilt nicht für Personen, deren landwirtschaftliches, forstwirtschaftliches und gärtnerisches Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen im Sinne des Reichsbewertungsgesetzes zusammen 15 000 Mark übersteigt. Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, werden zusammen mit demselben Satze wie Unverheiratete herangezogen.
Die Bürgersteuer wird auf Antrag ermäßigt:
«w A!L
börse
1112.
* Der Eisen st einbergbau an Lahn, Dill und in Oberhefsen im November. Arbeitstäglich konnten Förderung und Absatz eine kleine Steigerung verzeichnen, absolut wurde bas bisher beste Ergebnis von. Oktober nicht ganz erreicht. Es wurden bei 25 Arbeitstagen im November 54 067 Tonnen Erz gefördert, gegen 57 530 Tonnen bei 27 Arbeitstagen im Oktober, während der Absatz im November 57 273 Tonnen betrug gegen 61354 Tonnen im Oktober. Gegen den November 1933 ist die Förderung um 40 v. H. gestiegen, die Vorräte sind auf rund 105 000 Tonnen zurückgegangen. Die Belegschaft betrug 2309 Mann, gegen 1557 Mann im November 1933. In den letzten 6 Monaten, Juni bis November 1934, haben sich Absatz und Förderung wie folgt entwickelt: Förderung: Juni 52134 (28 831 in 1933), Juli 51 796 (34 812), August 55 430 (37 332), September 52 342 (36 922), Oktober 57 370 (27 231), November 54 067 (38 514). Absatz: Juni 55 323 (34 038), Juli 59 154 (38 742), August 65 251 (40 802), September 60 136 (39 918), Oktober 61054 (38160), November 57 273 (38 915).
Frankfurter Börse.
IHiffagsbörfe nachgebend.
Frankfurt a. M., 11. Dez. Die heutige Börse litt außerordentlich unter der zunehmenden Geschäftsschrumpfung. Die Beteiligung der Privatkundschaft hat sich weiter stark verringert. Infolgedessen setzte die Kulisse ihre Glattstellungen als Folge der vorausgegangenen Kurssteigerungen fort. Bei der geringen Aufnahmeneigung und der Enge der Märkte ergaben sich sowohl am Aktien-, wie am Rentenmarkt überwiegend Abschwächungen, obschon die Kursgestaltung nicht ganz einheitlich war, da verschiedentlich noch etwas Kaufinteresse vorhanden war. Aus der Wirtschaft lagen nennens-
BuderuS
Deutsche Erdöl
Gelsenkirchener
Hamburg.Amerika«Paket Hamburg-Süvam. Dampfschiff. Hansa-Dampfschiff Norddeutscher Lloyd A.G. für Verkebrswesen Mt. .. Berliner Handelsgesellschaft ... Commerz- und Privat-Bank... Deutsche Bank und Disconto-
Gesellschaft
Dresdner Bank
Reichsbank ;
sw Ä!L
b) 15 000 Mark nicht übersteigt ... 3 Mark. Bei einem Einheitswert von nicht mehr als 8000 Mark wird die Bürgersteuer jedoch nicht erhoben, wenn die Voraussetzungen der Be. freiung auf Grund der Freigrenze erfüllt sind.
Die Erhebung der Bürgersteuer erfolgt bei den Lohn- und Gehaltsempfängern durch Einbehalten j eines Lohnteiles. Die Höhe des einzubehaltenden Betrages ergibt sich aus der Steuerkarte des Arbeitnehmers für 1935. In diesen Fällen haftet der I Arbeitgeber für die von ihm einzubehaltenden I Beträge und für deren ordnungsmäßige Abführung. Die Einbehaltung ist bei der nächsten auf den Fälligkeitstag folgenden Lohnzahlung vorzunehmen. Die Abführung der einbehaltenen Beträge an die zuständigen Gemeindekassen durch den Arbeitgeber hat bis zum 5. des auf die Einbehaltung folgenden Kalendermonats ftattzufinden. Soweit jedoch die Bürgersteuer von der Gemeinde angefordert ist, in der die den Lohn zahlende Letriebsstätte liegt, sind die bei den Lohnzahlungen vom 1. bis 15. eines Kalendermonats einbehaltenen Beträge bereits bis zum 20. dieses Kalendermonats abzuführen, wem die abzuführende Summe 200 Mark und mehr beträgt. Sofern ein Lohn- und Gehaltsempfangr im Steuerabschnitt 1933 neben dem Arbeitslohn noch ein sonstiges Einkommen von mehr als 300 Mark gehabt hat, erhält er, sofern infolge bts sonstigen Einkommens eine höhere Bürgersteuer bedingt wird, außerdem einen zusätzlichen Süw bescheid. Bei den übrigen Steuerpflichtigen erM die Erhebung auf Grund eines besonderen Steuerbescheides. Außerdem ist aber auch Anforderung durch öffentliche Bekanntmachung der Gemeindebehörde möglich.
Steuerberechtigt für den vollen Steuerbetrag ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Steuerpflichtige am 10. Oktober 1934 gewohnt hat. Dies gilt auch bann, wenn der Steuerpflichtige nach dem Stichtage feinen Wohnsitz in den Bezirk einer anderen Gemeinde verlegt. Hat der Steuerpflichtige im Inland einen mehrfachen Wohnsitz, so ist die Steuer nur an diejenige Gemeinde zu entrichten, die nachdem Stande vom 31. Oktober 1934 die höchste Bürger- steuer erhebt.
Briefkasten der Redaktion.
(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)
A. 1. Butter, die im eigenen Betrieb hergestellt wird, darf weder an Händler, noch an Private verkauft werden, wenn der die Butter erzeuget Betrieb vom Milchwirtschaftsverband ober eirr feiner Unterglieberungen erfaßt ist; sie muß in h fern Falle an bie vom Milchversorgungverband k stimmte Stelle zur Ablieferung gelangen. Ist K lanbwirtschaftliche Betrieb jeboch nicht erfaßt. wirb auf Antrag bes Betriebsinhabers vom Miltz wirtschajteverbanb in Frankfurt a. M. ein But^ lieferschein ausgestellt, ber zum Verkauf an unb Private berechtigt. — 2. Entrahmte A (Magermilch) kann ohne Rücksicht barau,! ob lanbwirtschaftliche Betrieb einem Milchversorgm verbanb angehört ober nicht, an Private abgeflt werben. — 3. Die vorn Milchversorgungsvew als Ablieferungsstelle bestimmte Molkerei kann Abnahme ber Milch nur bann verweigern, nj biefe ben Vorschriften nicht entspricht, ober die lieferung von unzulässigen Bedingungen abha gemacht wird. Liegt einer dieser Ausnahme nicht vor, so ist bie Molkerei zur Abnahme pflichtet unb macht sich im Weigerungsfälle schH ersatzpflichtig.
böne
11.12.
80,5
94
47,4
200
87,4
40
12
107
107
144,25
furd
10.12.
80.5
95 48,13 197,13 88,4
41
12 107,75 108,5
148
6,y
Qurütf
i SinMÄ M
; PjJ W öa
i l&s11
I
jannenc tj weniges
I . gr-ien aller Fe xW willen, Ich
.vrani ui u. JJl.
Schlußkurs
Echlußk. Abend« börse
Dalum
10.12.
j 11-12.
Srüiumri a. Dl.
Bern»
Schlußkurs
Schluß!. Abendbörse
Schluß- kurs
Echlußk. Mittag« börse
Dalum
10-12-
11.12.
10.12.
11-12.
8% Deutsche ReichSanleihe v. 1927
96,75
96,65
96,9
97
6% ehem.7% Dt. Reichöanl. v. 1929
—
—
bVt% Doung-Anleihe von 1930 ..
98,4
97,75
98.65
97,75
Deutsche öinl.-Ablos.-Schuld mit
Auolos.-Rechten .............
104,5
104 13
104 5
DeSgl. ohne Auslos.-Rechte......
_
6% ehem.8% Hess. Bolksstaat 1929
(rückzahlb. 102%)............
97,5
97,5
97/5
6% Hess. Landesbank Darmstadt
Kolb R. 12..................
94,75
94,75
6%% Hess. Landes-Hypotheken«
bank Darmstadt filqui.........
94
94
-
- -
Oberhessen Provinz-Anlethe mit
Au-.'los.-Rechten .............
__
Deutsche Komm. Sammelabl. An-
leihe Serie 1 mit Auslos.-Rechten
103
102,9
102,9
102,9
6% chem. 8% Franks. Hyp.-Bank
Goldpse. 15 unkündbar bis 1935
95
94,75
95
6% ehem. 7% Franks. Hyp.-Bank
Goldpse. 16 unkündbar bts 1936
95
94,75
_
_
by*% ehem. 4y,% Franks. Hyp^
Bank-Ltqu.-Psandbriese.......
6K,% ehem. Wi% Rheinische
Hyp.-Bank-Ltau.-Goldpse.....
95,75
95,5
96
95,4
6% ehem. 8% Pr. LandeSpsand«
briesanstait, Pfandbriefe R. 19
96
96
96
96
6% ehem. 7% Pr. Landespfand- briefanstalt, Pfandbriefe R. 10
96
96
96
96
Eleuergutsch. Verrechnungskurs..
103,5
103,65
103,5
103,65
10-Dezember
11-Deze^
Amtliche Dotierung
Amtliche, Seid
Selb
| Brie'
Buenos Aire-.
0,628
0,632
0,628
Brüssel-----
58,17
58,29
58,17
Rio de Jan.
0,204
0,206
0,204
Sofia......
3,047
3,053
3,047
Kopenhagen.
55,00
55 12
54,96
Danzig.....
81,13
81,29
81,13
London .....
12,32
12,35
12,31
Helsingfors..
5,44
5,45
5,43
Paris ......
16,39
16,43
16,39
Holland ....
168,21
168,55
163,13
Italien.....
21,30
21.34
21,30
Favan ......
0,713
0,710
0,718
Jugoslawien
5'664
5,676
5,664
Oslo.....:
61,89
62,01
61,85
49.05
48,95
Lissabon....
11,195
11,215
11,19
Stockholm...
63,52
63,64
63,47
Schweiz ....
80,72
88,88
80,72
Spanien....
33,99
34,05
34,02
Prag.......
10,38
10,40
10,38
Budapest ...
—
Neuyork...
2,490
2,494
2,489
Banknoten.
4,1
4
—
4,05
6,5
6,5
6,3
6,4
3,7
3,7
3,7
3,7
31
30,9
31,25
30,75
26,5
26,5
26,9
26,25
—
—
23,25
24
——
—
—
29,25
29,75
29,4
78
77.5
78,25
77,65
93
93
93
92,5
69
68,75
69,25
68,75
71,25
71
71,25
71
74
73,5
74
73,5
—
152,5
148
152
27,75
27,75
27,5
27,13
138,25
137,25
138,25
136,9
98,75
98
99
98
119,75
118,75
119,75
118,75
77,5
75
77
75,25
108,5
108,25
108,4
108,4
——
100
101
100
—
93,5
94,75
93,75
140
138
140
138
108,5
107
109
107
—
85,5
87
85,5
101,5
100
101
100
61
60
61
59,9
101,5
101,25
101,5
102
—-
76,65
75,9
—-
147
149
117,4
117
117,75
116,75
74
73,5
74,25
72,5
75
73,75
74,75
73
Scheideanstall......
Goldschmidt .......
Rütaersiverke......
Metollgesellschast.............


