netentag wird am 6. Mai in Rodheim a. d. B. ab- gehalten. Als Träger der Lereinsfahne wurde L. Reeh 2., für die Bundesfahne Karl Schleen- kecker bestimmt. Vertreter für beide wurde Kam. Karl Dönges 4. Für 25jährige Mitgliedschaft wurden die Kameraden L. Bastian, Friedrich Becker, I. Gg. R e e h, Joh. Haus, Heinrich Scherer, Friedrich Löll, Heinrich Bender, Fr. Belte, Wilhelm Le i b und Wilhelm Süß ausgezeichnet. Für langjährige wertvolle Arbeit im Vorstand erhielt Kamerad W. Süß das Kyffhäuser- bild mit der Widmung des Landesverbandes. Mit einem dreifachen Sieg-Heil! und mit dem gemeinsamen Gesang des Deutschlandliedes und des Horst- Wessel-Liedes wurde die Versammlung geschlossen.
Jubiläum im Odenwaldstädtchen
Das älteste deutsche Holzbauwerk.
M i ch e l st a d t i. £)., 11. April. (Lpd.) In diesem Jahre blickt das älteste deutsche Holzgebäude auf ein Alter von vierundeinhalb Jahrhunderten zurück. Es ist das Rathaus von Michel st a d t, das den Ruhm, der älteste deutsche Holzbau zu sein, für sich in Anspruch nehmen kann. Dieses Rathaus, das im Jahre 1484 errichtet und vor etwas über einem Jahrzehnt restauriert wurde, ist eine der interessantesten Sehenswürdigkeiten im Dfcenmatt).
Die EierbewilWastung in Heffen-Aassaii.
Frankfurt, 11. April. (Lpd.) Wie in der „Bauernzeitung" bekanntgegeben wird, ist die Marktregelung für Eier in ganz Deutschland und damit auch für Hessen-Nassau mit dem 1. April d. I. in Kraft getreten. Bevor Hessen- Nassau für das Gesetz als reif erklärt wurde, mußten überall die Standardisierungsstellen auf genos- fenschaftlicher Grundlage eingerichtet werden. Als Standardisierungsstellen wurden teilweise die bereits früher bestehenden Eieroerwertungsgenossenschaften in Hessen-Nassau durch Abgrenzung eines
Gemeinnutz geht vor Eigennutz!
Nicht ablieferungspflichtig sind Eier unter 45 Gramm, weil^ diese nicht standardisierungsfähig sind, desgleichen Schmutzeier; angebrütete oder zufällig gefundene Nesteier sind ebenfalls von der Ablieferung ausgeschlossen. Bis auf weiteres können die Hühnerhalter an Selbst Verbraucher Eier abgeben, auch noch auf Nachbarmärkten verkaufen; ferner an Krankenhäuser, Kinderheime, Gefängnisse und dergleichen Einrichtungen ist der direkte Verkauf der selbsterzeugten Eier noch möglich. Dagegen sind keine Selbstverbraucher im Sinne des Gesetzes Gasthäuser, Hotels, Pensionen und ähnliche Einrichtungen. Der Preis für die verkauften Eier wird in einzelnen wenigen Fällen bar bezahlt, in den meisten Fällen aber erst
nach Verkauf der Eier durch die Standardisierungsstellen.
Besonders die neugegründeten Eierverwertungs- genosfenschaften, die über größere Geldmittl noch nicht verfügen, sind nicht in der Lage, die Eier bar zu bezahlen, sondern zahlen den Erlös erst etwa nach acht Tagen, bei der nächsten Eierabholung aus.
Maßgebend für die preise ist künftighin das Gewicht der Eier. Infolgedessen find schon die Ortssammelstellen verpflichtet, alle angelieferten Eier zu wiegen.
Unklarheiten herrschen mancherorts noch über das Verhältnis der Ladengeschäfte zur kommenden Eierbewirtschaftung. Ladengeschäfte auf dem Lande haben vielfach Eier gegen Ware getauscht. Dieses Verfahren ist für die Zukunft ausgeschlossen, weil die Hühnerhalter sämtliche Eier an die örtlichen Sammelstellen abliefern müssen. Wenn Ladengeschäfte noch Hühnerhaltung nebenbei haben, so können diese selbstverständlich den eigenen Eieranfall in ihrem Geschäft noch verkaufen. Alle übrigen Geschäfte dagegen find verpflichtet, die Eier vom Großhandel, bzw. wenn ein Großhandel im Bezirk nicht vorhanden ist, ihren Bedarf von der nächstgelegenen Bezirks - Eierverwertungsgenossen- schäft zu beziehen.
Alle Anfragen, die die neue Eierbewirtfchgftung betreffen, sind von jetzt ab an den Bezirksbeauftragten für die Eierbewirtschaftung für Hessen-Nassau, Frankfurt a. M., Hermann-Göring-Ufer 31, Fernsprecher 33 424 zu richten.
Darum werde Mitglied der NSV.
Buntes Allerlei.
bestimmten Gebietes mit einer größeren Anzahl von Gemeinden eingerichtet. In Bezirken, in denen Bezirkseierverwertungsgenossenschaften nicht bestanden, wurden solche errichtet und Standardisierungsstellen eingerichtet. Es bestehen nunmehr *
Standardisierungs- bzw. Vezirksfammelstellen in: Groß-Gerau, Darmstadt, Groß-Umstadt, Höchst i. £)., Offenbach, Langen, Mainz, Gau-Alaesheim, Worms, Pfordt, Schotten, Alsfeld, Geilshausen, Butzbach, Ortenberg, Nieder- Wöllstadt, Reichelsheim i.d. W., Hungen, Gießen, Höchst a. M., Wiesbaden, Idstein, Usingen, Weilburg, Limburg, Westerburg, Eibelshausen, Biedenkopf, St. Goarshausen und Höhr.
Diese Standardisierungsstellen haben sämtliche Eier, die von den Ortssammelstellen angeliefert werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen vom 17. 3. 1932 marktfähig zu machen, d. h. zu durchleuchten und in die bekannten 5 Gewichtsklassen einzuteilen. Die hierzu nötigen Einrichtungsgegenstände sind fast überall bereits vorhanden, und der Betrieb ist, wie uns von verschiedenen Seiten mitgeteilt wird, fast restlos ausgenommen.
Nach uns zugegangenen Mitteilungen sind die in den einzelnen Gemeinden errichteten Sammelstellen noch nicht überall errichtet. Es ist deshalb unbedingte Pflicht der örtlichen Genossenschaften, dafür zu sorgen, daß die Sammelstellen sobald wie möglich eingerichtet werden.
Die Hühnerhaller haben keine Möglichkeit mehr, im Aufkaufhandel Eier abzugeben, sondern der gesamte Anfall muß, soweit er nicht im eigenen haushalt oder zu Drutzwecken verwendet wird, bei den genossenschaftlichen Ortssammelstellen abgeliefert werden.
Da lacht selbst der Affe.
Es genügt nicht, daß wir uns im Lachen „mit dem uns allen eigenen Menfchlich-Allzumenfchlichen versöhnen", wir müssen in unserem Wissensdrang auch erfahren, wo wir das eigentliche Lachen lernten. Kein geringerer als der Professor der Psychologie am Universitäts-College in London, Dr. Cyril B u r t, will uns darüber zuverlässigen Aufschluß geben. In einem Vortrag über die Psychologie des Humors definierte er das Lachen zunächst als den nicht mehr aufhaltbaren Erguß all jenes Aergers, der uns im Grunde selbst als unnötig erscheint. Wenn wir jeder Erregung ernsthaft Ausdruck geben wollten, wären wir für unsere Mitmenschen unerträglich, und so lachen wir, wenn sich Aerger oder Furcht doch nicht recht lohnen. Ein charakteristisches Merkmal des Lachens ist nach Dr. Burts Ansicht der Umstand, daß wir dabei nicht einmal nötig haben, unsere körperliche Grundhaltung zu ändern, und hier nimmt nun Burts eigenartige Theorie vom Ursprung des Lachens ihren Ausgang. Er geht in der Entwicklungsreihe des Menschen bis zum Affen zurück. „Wenn er, mit beiden Händen an einem Aste hängend, auf- gestört wurde, versuchte er seiner Wut oder seiner Angst Ausdruck zu geben. Aber da er den Ast nicht loslassen konnte, so war er dazu gezwungen, durch Gesichtsgrimassen, Verzerren des Körpers und durch heftiges Geräusch seinen Empfindungen Luft zu machen." Das Lachen sei im übrigen kräftigend und gesund und gehöre zum richtigen Körpertraining.
Ein gefährliches Andenken.
Ein recht gefährliches „Schmuckstück" hat sieben Jahre lang das Speisezimmer eines Kaufmanns in Oporto geziert, ehe es seinen bedenklichen „Nutzwert" verriet. In den Tagen der portugisischen
Revolution von 1927 hatte der Kaufmann, als er eines Morgens die Tür seines Hauses öffnete, auf der Schwelle eine verschlossene Bierflasche gefunden, deren Herkunft und Bestimmung ihm unbekannt waren. Er nahm sie mit ins Haus und stellte sie, da er sie als eine Kuriosität des Aufhebens für wert hielt, guten Gewissens auf ein Gesims in seinem Speisezimmer zu anderen Zierraten und Sammlerstücken. Und nichts störte den Frieden seines Hauses. Erst kürzlich, als gelegentlich eines Umzugs auch die Flasche herabgenommen wurde, um, sorgfältig eingepackt, an der Uebersiedlung des Kaufmanns in fein neues Heim teilzunehmen, brach das Unheil über ihn herein. Es gab einen furchtbaren Knall, die Fensterscheiben zerbrachen, Möbel wurden zertrümmert und verschiedene Leute, die in dem Zimmer beschäftigt waren, wurden von den umherfliegenden Scherben und Holzstücken verletzt. Die Flasche war eine richtige Bombe gewesen. Was mit jener seltsamen Morgengabe beabsichtigt war, wird dem harmlosen Kaufmann aus Oporto nun wohl klar geworden sein.
Lepra-Briefmarken.
Vor kurzem ist der französische Arzt Professor Etienne Burnet in Rio de Janeiro eingetroffen, um dort ein Forschungsinstitut für die Bekämpfung der Lepra — des biblischen „Aussatzes" — zu errichten. Brasilien hält heute in der ganzen Welt den traurigen Rekord, die meisten Leprakranken zu besitzen. Eine Schätzung nennt die Anzahl von 13 400 Leprakranken (bei einer Gesamtbevölkerung von 14 655 000 Köpfen) allein für die Nordstaaten Brasiliens. Von diesen sind nur 1908 isoliert und noch weniger als 8000 von der Behörde registriert. In den kleineren Städten, wo keine Möglichkeit zur Isolierung besteht, werden die an der Lepra erkrankten Familien von der Bürgerschaft gezwungen, sich eine Wohnung, ein Blockhaus, außerhalb
der Stadt zu errichten, was jedoch die Freunde bei? Familie nicht hindert, in diesem Hause zu verkehren und auch nicht die Kranken, in voller Freiheit in der Stadt zu verkehren, Einkäufe zu machen und öffentliche Gaststätten aufzusuchen. In den noch entlegeneren Gebieten des Landes ist von einer Leprabekämpfung überhaupt keine Rede. Die Kranken bewegen sich zwischen ihren Mitbürgern und sorgen somit für eine geradezu katastrophale Verbreitung der Seuche. Die brasilianische Regierung will jetzt mit aller Energie gegen diese Gefahr für die Volksgesundheit vorgehen und hat zur Finanzierung des geplanten Lepra-Forschungsinstituts für den postalischen Jnlandverkehr eine besondere Lepra-Briefmarke in den Verkehr gebracht.
Büchertisch.
— Reichsbauernführer R. W. Darrel „Das Bauerntum als Lebensquell der nordischen Rass e". 3. (unveränderte) Auflage in I. F. Lehmanns Verlag, München. Preis geh. 8 Mk., Lwd. 10 Mk. — (22) — Mit seinem grundlegenden Buche vom Bauerntum nahm der damals noch wenig bekannte Diplomlandwirt R. Walther Darre im Jahre 1928 den Kampf um die Rettung des deutschen Landstandes auf. Wenige Wochen nach Uebernahme des Reichsernährungsministeriums durch den Reichsbauernführer erschien die 2. Auflage des Werkes als wesentlich verbilligte Volksausgabe, die nun in der 3. Auflage neu vorliegt. In der Zwischenzeit hat Darre die Folgerungen aus seinen Forschungen gezogen. Dem geeinigten Bauernstand gibt er nun die Gesetze, die ihm auf Grund der Kenntnis der Geschichte als notwendig für die Rettung nicht nur des Bauernstandes, sondern des nordisch bestimmten deutschen Volkstums erscheinen. Die Grundlagen für diese Rettungsmaßnahme sind im Buch vom Bauerntum enthalten. Hier zeigt er, daß die Jndogermanen nicht ein herumziehendes nomadisches Hirtenvolk waren, sondern daß sie als Bauern lebten und ihre völkische Kraft aus der Scholle zogen. Die Gedanken und Forderungen, die das Buch aus der Erkenntnis der bäuerlichen Bestimmtheit der nordischen Rasse für die bewußte Auslese einer neuen Volksgemeinschaft aus Blut und Boden auf« stellt, sind für die deutsche Gegenwart revolutionierend im besten und höchsten Wortsinne, obwohl sie uns nur das verloren gegangene Erbe unserer Vorfahren, das Bewußtsein strenger Zucht und artgetreuer Haltung in unser Gewissen zurückrufen. Wir lernen begreifen, daß ohne die natürliche Grundlage von Blut und Boden, ohne einen harten erbgefessenen und gefunden Bauernstand als Erhalter der Volkskraft auch die geistige Erbmasse unseres Volkes verloren gehen würde. Darres Buch bedeutet Besinnung auf die verborgenen boden- starken Wurzeln unseres Volkstums und unsere Kultur und Aufbruch in die weite und frohe Landschaft des neuen Reiches. Darum spricht es nicht nur zum Bauern, sondern zu jedem von uns, der sich der Notwendigkeit bewußt ist, unseren Bauernstand und damit unsere Rasse zu erhalten und zu pflegen.
— Mara Heinze - Hoferichter: Ina Verghöst. Roman. Verlag C. Bertelsmann in Gütersloh. 374 Seiten. Preis gebunden 4,40 Mark. — (511) — Ein junges leidenschaftliches Menschenkind will Liebe und Schönheit schenken und sich schenken lassen. Ihrer Berufung zur Künstlerschaft gewiß, geht Ina Berghöft den ungewissen Weg ins Leben. Und alle Menschen dieser Geschichte zwingen das Lebensziel, zu dem sie berufen sind. Ein freundliches und zuversichtliches Buch, das der Leser befriedigt und angeregt aus der Hand legen wird.
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Kraft für die
Schule gibt
trink’ ihn jeden Morgen!
nur echt fai blauen Schachteln ju so pfg., nie lose:
Im Namen der Trauernden:
2238 D
Die Beerdigung findet Freitag, den 13. April, nachmittags 37a Uhr, auf dem Neuen Isr. Friedhof statt. — Blumenspenden dankend verbeten.
Gestern abend entschlief nach langem schweren Leiden meine innigst- geliebte Frau, unsere herzensgute Schwester, Schwägerin und Tante, unsere stets besorgte Oma
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Amtliche Bekanntmachungen des Kreisamts Gießen.
Betreffend: Die Verhütung von Waldbränden.
Da infolge der Trockenheit eine erhöhte Brand- gefahr für Walder gegeben ist, werden gemäß Artikel 65 der Kreis- und Provinzialordnung und der Verordnung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 auf die Dauer von 4 Wochen die nachstehenden Anordnungen erlassen:
1. Das Rauchen im Walde und in dessen Nähe im Umkreis von 20 Meter vom Waldrands ist verboten.
2. Das Feueranzünden außerhalb von Gebäuden im Walde und im Umkreis von 20 Meter vom Waldrand ist verboten; als Feueranzünden gilt besonders das Abkochen durch Touristen.
Diese Anordnungen treten mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen bis zu 150 RM. bestraft.
Auf die nachstehend abgedruckten Vorschriften des Artikels 36 des Forststrafgesetzes vom 13. Juli 1904 wird besonders hingewiejen»
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Bei dieser Gelegenheit macht das Kreisamt darauf aufmerksam, daß das unbefugte Betreten von Pflanzgartenhäuschen, Wildscheuern oder ähnlichen Gebäulichkeiten in Wäldern, insbesondere das Nächtigen in solchen, zum mindesten als Hausfriedensbruch bestraft werden kann, sofern nicht noch andere Strafbestimmungen verletzt sind. 2234C
Artikel 36 des F o r st st r a f g es e tz e s.
Mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen wird bestraft:
1. wer mit unoerwahrtem Feuer oder Licht einen Wald betritt oder sich demselben in gefahrbringender Weife nähert;
2. wer im Walde brennende oder glimmende Gegenstände fallen läßt, sortwirst oder unvorsichtig handhabt;
3. wer — in anderen als nach § 368 Nr. 6 des ■ Strafgesetzbuches strafbaren Fällen — im Walde oder in gefährlicher Nähe desselben im Freien ohne Erlaubnis der Forstpolizeibehörde Feuer anzündet oder, falls ihm die Erlaubnis erteilt ist, das Feuer gehörig zu beaufsichtigen oder auszulöschen unterläßt, oder den bei Erteilung der Erlaubnis ihm vorgeschriebenen Bedingungen zuwiderhandelt;
4. wer Waldflächen oder Grundstücke, welche an Waldungen angrenzen, ohne Erlaubnis der Forstpolizeibehörde abbrennt oder den hierauf bezüglichen Anordnungen der Forstpolizeibehörde zuwiderhandelt;
5. wer bei einem Waldbrande der Aufforderung des zuständigen Forstbeamten oder Ortspolizeibeamten zur Hilfeleistung nicht nachkommt, obschon er derselben ohne erheblichen eigenen Nachteil Folge zu leisten vermag.
*
Betreffend: Maßregeln gegen die Verbreitung von Seuchen der Wanderschafherden.
Die Ministerialabteilung Ib (Innere Verwaltung) des Hessischen Staatsministeriums hat mit Verfü- fügung vom 28. März 1934 in Abänderung des Amtsblattes des Ministeriums des Innern vom 12. August 1925, abgedruckt im Amtsverkündigungsblatt Nr. 68 vom 28. August 1925, angeordnet, daß die in den §§ 1 Ziff. 2b, 2 Ziff. le, 6 Ziff. 2, Satz 2 und Ziff. 3 festgesetzte fünftägige Gültigkeitsdauer der amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisse bis auf weiteres auf 10 Tage ausgedehnt wird.


