Schafft Arbeit'
Helft damit Euren Volksgenossen!
meradinnen in den anderen Berufen ihre Kräfte nach Können und Wissen im friedlichen Wettkampf der Arbeit bestreiten.
Da auch Sie eine Hausgehilfin haben, welche sich zu diesem großen Reichsberufswettkampf gemeldet hat, bitten wir Sie dringend, derselben am Freitag, 13. April, ab 8 Uhr vormittags, frei zu Geben.
Wir wissen, daß Sie Verständnis für das Tun und Wollen unseres großen Führers Adolf Hitler haben und Ihrer Hausgehilfin und Volksgenossin diesbezüglich keine Schwierigkeiten bereiten werden.
Heil Hitler!
Gez.: Otto Zotz
Wettkampfleiter und Verbandsortsleiter.
Deutscher Heimarbeiter- und Haus- gehilfen-Verband.
Gruppe 12: Heimarbeit und Hausarbeit. Achtung! Wettkampfleilnehmer!
Der Wettkampf für unsere Berufsgruppe findet am Freitag, 13. April, vormittags 8.15 Uhr pünktlich, statt. Sämtliche Teilnehmer treffen sich im Hofe der Gewerblichen Berufsschule, Gießen, Kirchstraße 18.
Es sind mi t z u b r i n g e n : eine kleine Stickschere, ein Fingerhut, weißes Nähgarn, 20 cm alten weißen Wäschestoff, 1 kaputtener Strumpf mit entsprechendem Stopfgarn und Stopfnadel, ein Tintenstift.
Kameradinnen! Nun mit festem Schritt dem Endziel entgegen, die deutsche Jugend will in diesem Berufswettkampf ein überwältigendes Bekenntnis zur Arbeit ablegen. Sie beweist damit, daß die politische Kraft einer Nation auch ihre Wurzel hat im Fleiß und in der Treue seiner schaffenden Hände. Sie gestaltet im tiefsten Sinne Werke des Friedens.
Heil Hitler!
Die Wettkampfleitung.
Gez.: Otto Zotz.
Aus parteiamtlichenBekanntmachungen
Das Amt für Beamte Kreis G.ießen teilt mit, daß der für 14. und 15. April ursprünglich geplante Gaubeamtentag auf Juli verschoben worden ist.
Die NS.-H a go (GH G.) Kreisamtslei- tung Gießen hat ihre Geschäftsräume jetzt im Haufe der Handels- und Gewerbebank, Goethe- straße 7, 1. Stock.
Der heutige Ortsgruppenabend der Frauen- schaft Gießen-Ost findet nicht im Hause der Deutschen Arbeitsfront, sondern im „Schützenhaus" statt.
Bei der NS. - Kriegsopferversorgung, Bezirk Gießen, ist mit Wirkung vom 1. April ab die durchgehende Arbeitszeit von 7 bis 15 Uhr eingeführt worden. Infolgedessen mußten auch die Sprechstunden verlegt werden, die nunmehr jeden Vormittag von 10 bis 12 Uhr stattfinden. Ab 15 Uhr sind die Büroräume geschlossen.
Verschärfte Kontrolle der Backbetriebe und Gastwirtschaften.
Amtlich wird vom DNB. aus Berlin gemeldet: Es besteht Grund zu der Annahme, daß in letzter Zeit die durch die Verordnung über den Verkehr mit Erzeugnissen der Margarinefabriken und Oel- mühlen vom 13. April 1933 getroffenen Bestimmungen bezüglich der Kennzeichnung von Lebensmitteln in Gastwirtschaften, Bäckereien und Konditoreien, die mit Margarine, Kunstspeisefett und ähnlichen Fetten hergestellt find, von den beteiligten Kreisen nicht überall beachtet werden. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat deshalb die Landesregierungen gebeten, die Polizeibehörden zu veranlassen, unverzüglich insbesondere Bäckereien und Gastwirtschaften verstärkt darauf zu kontrollieren, ob diejenigen Betriebe, die keinen Aushang oder keine Kennzeichnung wegen Verwendung von Margarine usw. angebracht haben, in ihren Küchen oder Backbetrieben auch tatsächlich solche Fette nicht vorrätig haben.
pflanzt Bäume und Sträucher!
Die Eröffnung der diesjährigen Arbeitsschlacht " jtfte auch allen behördlichen und privaten Verbrauchern von Baumschulerzeugnissen als Signal gelten, jede nur mögliche Gelegenheit zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern auszunutzen. Der Ostermond (April) ist der beste Frühjahrspflanzabschnitt für Obstbäume, Zier- und Laubgehölze aller Art und für Rosen, die, in den Baumschulen im Einschlag stehend, bis spät ins Frühjahr hinein erfolgsicher verpflanzfähig bleiben. Ostermond (April) und Maien (Mai) können als beste Frühjahrspflanzabschnitte für Nadelhölzer bezeichnet werden. Helfe jede Gemeinde, Verwaltung, jeder Land- und Gartenbesitzer die Arbeitsschlacht auch auf diesem Kampfabschnitt gewinnen: die Not der deutschen Baumschulen wird damit behoben und Tauenden geschickter, fleißiger Kräfte die Arbeitsstätte erhalten, und neue Arbeitsplätze können besetzt werden.
Aenderung der Arbeitslosenhilfe.
Wie die Industrie- und Handelskammer Gießen mitteilt, sind durch Gesetz vom 24. Mär§ 1934 die Vorschriften über die Erhebung der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe wesentlich geändert worden. Merkblätter, aus denen die neuen Sätze zu ersehen sind, können unentgeltlich bei den Finanzämtern oder bei der Kammer abgeholt werden.
Deutsches Jungvolk Stamm II Geusen
Jeder Jungvolk- und Hitlerjunge trägt auf seinem Fahrtenmesser die unzertrennlichen Begriffe unseres Reichsjugendführers Baldur von Schirach: „Blut und Ehre". In diesen beiden Worten liegt der Grundstock unserer ganzen Weltanschauung. Blut und Ehre, dafür leben wir, das ist der Brennpunkt unseres ganzen politischen Seins und Kämpfens.
Diese die ganze nationalsozialistische Weltanschauung umfassenden Worte sind leider oft mißver- tanden, aber noch mehr bewußt verdreht und miß- Jeutet worden. Schlechte Elemente wagten es — Zum Teil aus Dummheit und Unverstand, zum Teil aber auch um in gerissener Weise gegen das junge Deutschland zu hetzen —, in diesen Wahlspruch der deutschen Jugend einen Sinn hineinzulegen, der mit dem Geist dieser Jugend nicht das mindeste zu tun hat. Und so konnte es geschehen, daß eine ausländische Zeitung folgenden Sinn diesen uns heiligen Worten geben konnte: „Je mehr Blut fließt, um so größer ist die Ehre". Eine größere Gemeinheit kann eigentlich gar nicht erfunden werden, als diese bewußte Sinnverdrehung unseres Wahlspruches. Wer auch nur den allergeringsten Versuch macht, in den Geist und das Wesen des Nationalsozialismus einzudringen, weiß, was wir unter Blut und Ehre verstehen.
Blut: Heißt für uns Blutsverbundenheit, es drückt aus die innere Verbundenheit aller durch das gleiche Blut geeinten Deutschen. Blut bedeutet uns restlose Kameradschaft, Volksverbundenheit, Heimat und Vaterland.
Ehre: Das ist für uns nicht nur die persönliche Ehre, die Ehre des einzelnen, sondern auch die Ehre des gesamten Volkes, die Ehre des Reiches und der Nation.
Und somit bedeuten die Worte „Blut und Ehre" nicht Sucht nach Krieg und Zerstörung, sondern restloses Sicheinsetzen für Deutschlands Wiederaufbau, für ein Deutschland der Kameradschaft und der Volksgemeinschaft.
Ueber dieses Thema wurde in einer Führerbesprechung des Stammes II Geusen gesprochen und das hier Niedergeschriebene erarbeitet.
Der Stammführer des Stammes Geusen: K. Th. Anlagenkonzert unserer Militärkapelle.
Das Musikkorps unseres Bataillons gibt unter Leitung von Obermusikmeister K r a u ß e am kommenden Sonntag, 15. April, von 11 bis 12 Uhr am Hitlerwall (beim Liebigdenkrnal) ein Anlagenkonzert mit nachstehender Vortragsfolge: 1. Einzug der Gäste auf der Wartburg aus Tannhäuser von Richard Wagner: 2. Ouvertüre zur Oper „Tannhäuser" von Richard Wagner; 3. I. Ungarische Rapsodie (an Hans von Bülow) von Liszt; 4. Walzer nach Jos. Strauß'schen Motiven aus' der Operette „Frühlingsluft" von F6tras; 5. Horrido! Großes Jägerliederpotpourri von Kohlmann: 6. Standartenweihe! Marsch von Havemann.
Gietzener Wochenmarktpreise.
* Gießen, 12. April. Auf dem heutigen Wochenmarkt kosteten: Landbutter, das Pfund 1,30 bis 1,35 Mark, Kochbutter 1,10 bis 1,15, Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück 4 bis 10, Eier (inländische) 9, Weißkraut, das Pfund 15, Rotkraut 15 bis 18, Gelbe Rüben 12, Rote Rüben 10, Spinat 15, Unterkohlrabi 6 bis 8, Feldsalat 80 bis 100, Zwiebeln 10, Meerrettich 35 bis 40, Schwarzwurzeln 20 bis 25, Kartoffeln, das Pfund 3Vs Pf., der Zentner 3 Mark, Aepfel, das Pfund 15 bis
25 Pf., Hähne 80, Suppenhühner 70 bis 80, Tauben, das Stück 50 bis 60, Blumenkohl 35 bis 50, Salat 25 bis 30, Lauch 5 bis 10, Sellerie 10 bis 35, Radieschen, Bündel 15 bis 20 Pf.
*
** Ausfallender Amts tag. In einem Erlaß an die unterstellten Behörden macht die Mi- nifterialabteitung für Bildungswesen, Kultur, Kunst und Volkstum darauf aufmerksam, daß mit Rücksicht auf die Arbeitsüberlastung der Ministerial- abteilung und im Zusammenhang mit den zum Beginn des neuen Schuljahres zu treffenden Maßnahmen der Amtstag am Samstag, 14. April, ausfällt. Das gilt auch für Besucher, die für diesen Tag ausdrücklich bestellt waren. Sie können erst am Samstag, 21. April, vorsprechen. Hiervon ausgenommen find lediglich die Personen, die für den 14. April zu Ministerialrat Ringshau- s e n besonders schriftlich bestellt sind. Anmeldungen zur SA.-Reserve II abgegeben.
** Goldene Hochzeit. Am morgigen Freitag, 13. April, feiern Herr Philipp Gans und Frau Margarethe, geb. Keßler, Dammstraße 34, das Fest der goldenen Hochzeit.
** Straßensperren. Wegen Ausführung von Kanalisationsarbeiten wird die Bahnhofstraße in L i ch im Zuge der Provinzialstraße Langs* dvrf—Hungen vom 16. April ab für jeglichen Verkehr gesperrt. Umleitung erfolgt von Langsdorf über Nieder-Bessingen nach Lieh. — Wegen Gleisarbeiten am Bahnübergang in Lollar wird die Provinzialstraße Marburg—Lollar im Zuge Grün- berg—Lollar am 16. April von 4 bis 17 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über Staufenberg—Daubringen.
** Der Alices rauenverein vorn Roten Kreuz hat in aller Stille seit Herbst 1933 seinen Aufgabenkreis durch Wöchnerinnen- und Säuglingsfürsorge vergrößert. Es konnten bis heute 100 Fälle durch Zuweisung von je acht Mittagessen für die Mütter und Kleidchen und Wäsche für die Säuglinge berücksichtigt werden. Ohne die treue Mithilfe vieler Gießener Hausfrauen wäre das Liebeswerk nicht durchzuführen. Den Spenderinnen sei auch an dieser Stelle wärmster Dank ausgesprochen. Weitere Meldungen für* Abgabe von Mittagessen werden zur Erleichterung und Bereicherung der schönen Aufgabe erbeten. Schriftliche Anmeldungen nimmt Frau W. Kramer, Jo- hannesstraße 7, entgegen.
** Was darf Maitrank genannt werden? Mit dem Monat Mai kommt auch ein beliebtes Getränk, die Maibowle, der Maitrank, wieder zur Geltung. Die Maibowlen fallen unter den Begriff der weinhaltigen Getränke. Die Herstellung erfolgt unter Verwendung von Wein, Waldmeisterkraut und Zucker. An die Stelle der frischen Waldmeisterkräuter treten oft Maikräuteresfenzen. Der zur Verwendung gelangende Wein muß allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Kunstwein kann nicht zur Herstellung weinhaltiger Getränke in Frage kommen. Daraus ergibt sich, daß auch die Herstellung aus Obstwein nicht die gleiche Bezeichnung rechtfertigt, da es sich bann nicht mehr um ein wein-, sondern um ein obstweinhaltiges Getränk handelt. Erhält der Verbraucher ohne nähere Angabe ein solches Erzeugnis, so liegt eine Irreführung im Sinne des § 4 des Lebensmittelgesetzes vor. Die aus Obstwein hergestellten Getränke dieser Art müssen also deutlich, z. B. als Maitrank aus Obstwein, bezeichnet werden. Auf diesen Standpunkt hat sich auch die Rechtsprechung gestellt.
** K r i e g e r v e r e i n Gießen. Man berichtet uns: Der Verein hält in jedem Monat eine Monatsoersammlung ab, an der sich sehr zahlreich die Mitglieder mit Familienangehörigen beteiligen. Neben der Pflege der Tradition, Kameradschaft und Geselligkeit werden von Kameraden belehrende Vorträge gehalten. So hielt z. B. in der letzten, im März abgehaltenen Monatsversammlung Gewerbelehrer S ch u ch a r d t einen sehr interessanten Vortrag über den Luftschutz. Der Redner erklärte die verschiedenen Arten der Luftbomben, ihre Wirkung usw., gab wichtige Fingerzeige, wie man sich bei einem Fliegerangriff zu verhalten hat und wie man zur Sicherheit der Hausbewohner einen Luft- chutzkeller einrichtet. Die aus der Versammlung an den Vortragenden gerichteten Fragen wurden sachgemäß beantwortet. Der erste Führer des Vereins, Kamerad Landgerichtsrat T r ü m p e r t, sprach namens der Zuhörer Herrn S ch u ch a r d t den Dank für den Vortrag aus. Der Erfolg dieses Vortrags war, daß sich mehrere Kameraden dem Reichsluftschutzbund anmeldeten, gleichzeitig wurden
Schöffengericht Gießen.
Der Sch. aus Wieseck schädigte das Vermögen der NS.-Dolkswohlfahrt dadurch, daß er eine von der Firma Gail AG. ausgestellte Bescheinigung über geleistete Arbeitsstunden fälschte, um sich eine höhere Arbeitslosenunterstützung zu verschaffen. Wegen Vergehens im Sinne der §§ 267, 268 RStGB. in Tateinheit mit einem Vergehen des versuchten Betrugs gemäß § 263 RStGB. erkannte das Gericht, entsprechend dem Antrag des Staatsanwalts, auf eine Gefängnisstrafe von einem Monat.
Freigesprochen wurde ein Mann aus Dutenhofen. Die Anklage legte ihm zur Last, Liefercheine einer hiesigen Großhandlung gefälscht und davon zum Zwecke der Täuschung Gebrauch gemacht zu haben. Der Staatsanwalt stellte die Entscheidung in das Ermessen des Gerichts.
Hunüfunfprogramm.
Freitag, 13. April.
6.05 Uhr: Stuttgart: Gymnastik I (Georg Gebhardt). 6.30: Stuttgart: Gymnastik II (Aug. Glucker). 6.55: Stuttgart: Frühmeldungen. 7.10: Stuttgart: Frühkonzert. 8.25 bis 8.45: Stuttgart: Gymnastik (Aug. Glucker). 10: Stuttgart: Nachrichten. 11.50: Sozialdienst. 12: Stuttgart: Mittagskonzert I. 13: Stuttgart: Nachrichten. 13.20: Stuttgart: Mittags- konzert II. 13.50: Stuttgart: Nachrichten. 14: Stuttgart: Mittagskonzert III. 14.40: Stunde der Frau: „Mutter und Kind". 15.50: Wirtschaftsbericht. 16: Stuttgart: Nachmittagskonzert. 17.30: „Wie der neue deutsche Volkserzieher sein soll", Vortrag von Jungbannführer Siebert, Darmstadt. 17.45: Kleine Unterhaltung: Schrammelmusik. 18: Stunde der Jugend Ein Mädel fällt vom Himmel! Ein Gespräch zwischen der Fallschirmpilotin Gisela von Witte und Heinz Werner. 18.25 von Köln: Englischer Sprach- unterricht. 18.50: Griff ins Heute. 19: Stuttgart: Eine kleine Abendmusik. Zusammenstellung- Fritz Ganß. 20: Stuttgart: Nachrichten. 20.15: Hamburg: Reichssendung: Stunde der Nation. In Sachen: „Wollhandkrabbe". Fischer und Fische rufen um Hilfe, Hörspiel von Rudolf Kinau. 21.05: Breslau: Konzert. 22.20: Stuttgart. Nachrichten. 22.45: Kai- erslautern: Zwischenprogramm. 23: Stuttgart! Dom Schicksal des deuffchen Geistes. „Die Brüder Jakob und Wilhelm Grimm", Vortrag von Ren6
Aus der Provinzialhauptstadt.
Tierschutz im Frühling.
Wer keinem Tierlein etwas tut zu Leide, Dem Darbenden im Winter Futter streut, O, wieviel größer ist für den die Freude, Die draußen Feld und Flur und Wald ihm beut.
Johannes Trojan.
Der Lenz ist wieder da. Lind weht die Lust. Die Sonne hat mit ihren erwärmenden Strahlen überall neues Leben erweckt. An Hecken und Gebüsch knospt es. Der Wiesenplan färbt sich grün. Der Wald bekleidet sich mit dem Frühlingsschmuck.
Auch im Tierreich entfaltet sich überall neues, frisches Leben. Im Grase kriecht und läuft und springt es. In Bach und Teich treiben Molche, Fische und Frösche ihr Wesen. Käfer und Schmetterlinge durchschwirren die Luft. Noch ehe der letzte Schnee am Waldzipfel zerrann, ließ die Kohlmeise ihren Paarungsruf „Spitzdieschar" ertönen. Die Lerche erhebt sich trillernd in die blaue Luft. Ammern, Bachstelzen und andere Zugvögel sind zurückgekehrt. Da erschallt der Ruf des Kuckucks; seinem ersten Vernehmen sind mancherlei Auslegungen für das Leben und Wohlergehen des Menschen unterschoben worden.
Kuckuck, ei, ich will dich fragen. Kannst du mir die Stunde sagen? Wieviel Jahre leb' ich noch? Lieber Kuckuck, sag mir’s doch! Horch! Der Vogel ist gefällig;
Sechzig — achtzig — hundert zähl' ich. Schönen Dank, Herr Kuckuck, dir! So viel Lenze bringe mir!
Die Züge der Meisen und ihrer Verwandten zerstreuen sich allmählich und lösen sich in Pärchen auf. Die Wohnungsnot der Vogelwelt beginnt. Manches traute Plätzchen ließe sich zur Kinderstube einrichten. Aber die Menschen sind oft unfreundliche Hauswirte. So groß ist die Wohnungsnot, daß Meisen in Briefkästen und Grabengeln nisten und Rotschwänzchen in fahrende Eisenbahnwagen ihr Nest bauen. Noch ist es Zeit, Nisthöhlen aufzuhängen. Es müssen keine gekauften sein. Auch zusammengenagelte Nistkästen, richtig nach Südosten und etwas nach vorne übergeneigt aufgehängt, werden gern angenommen. Ein in der Spitze des Dachgiebels angebrachtes Brettchen vermag der Bachstelze zu dienen, und ein ausgebrochener Ziegelstein in der Mauer macht Platz für ein Rot- fchwanzneft. Die Schwalbe baut ihr Nest unter den Dachfirst. Verdrießliche Menschen stoßen es oft herab, weil die darunter liegende Fensterbank beschmutzt wird. Von neuem beginnt sie die Maurerarbeit. Ein kleines Brettchen, unter dem Nest angebracht, hilft dem liebel ab. Sagt doch ein alter Spruch, daß Schwalben Glück und Frieden bringen.
Die Hochzeit der Vogelwelt beginnt. Dort im Weißdornbusch am Wegrand werden in einem 2fftguirl Hälmchen aufgeschichtet. Mit Vorliebe bauen unsere gefieberten Lieblinge gerade an belebte Plätze, weil sie sich da vor dem Raubzeug am sichersten fühlen, leider aber dem schlimmsten Feinde, dem Menschen, zum Opfer fallen. Ihr Eltern, flößt euren Kindern ein, wie roh es ist, der Vogelmutter ihre lieben Kinder zu nehmen!
Nimmst du dem Vogel Nest und Ei, ist's mit Gesang und Obst vorbei.
Verbietet das Anlegen von Eiersammlungen! Es ist ja auch durch das Gesetz untersagt. Zudem gibt cs gute Abbildungen, die.besser sind, als die im Laufe weniger Jahre verblaßten Eierschalen.
Kauft euren Kindern keine Schmetterlingsnetze! Seht, wie froh die Schmetterlinge und Käfer umherschwirren! Beobachtet die Tiere im Freien, das wird mehr Freude bereiten, und ihr werdet bald chre Lebensweise erlernen! Tut dem Frosch kein Leid an und freut euch seines Konzerts in warmen Maiennächten. Die Kröte, dieser häßliche Nützling, ist nicht giftig, wie man ihr nachsagt. Qual oder gar den Tod verdient sie nicht, sondern Schutz und Pflege. Den flinken Eidechsen, den schön gefleckten Salamandern und Molchen gönnt ihren Aufenthalt in Gottes Sonne oder im kühlen Waldesgrün.
Auch unsere vierfüßigen Hausfreunde sollen wissen, daß der Frühling gekommen ist. Die Türen und Fenster der Ställe sind weit zu offnen, damit der Frühlingsodem einziehen kann. Halte in der Hundehütte Kehraus und lose die Kette für einige Stunden! Der treue Haushund soll sich doch auch des Frühlings freuen.
Zu keiner Zeit ist es nötiger, die Liebe zu jeglichem Wesen, was da kreucht und fleucht, zu wecken, als im Frühling, wo sich neues Leben in der Natur entfaltet und wo die Jungen oder erwachten Geschöpfe den größten Gefahren menschlicher Unvernunft und Bosheit ausgesetzt sind.
Es schlagen die Finken von jedem Baum, Es schwingt sich die Lerche empor, wie im Traum, Und singt ihre herrlichste Weise;
Es jubelt der Star schon vor seinem Haus, Und Käfer und Bienlein, die treibt er hinaus, Zitronenfalter ziehen Kreise.
O Frühling, o süßer Frühlingsdrang, Dich kündet der Vöglein Schlag und Gesang; O Herz, o Herze, du jauchzest voll Lust;
Wenn die Heimat dich grüßt aus der Vogelbrust.
L. Ankenbrand.
I Bornotizen.
— Tage skatend er für Donnerstag. N-s.-Frauenschaft Gießen-Ost, 20.15 Uhr, Schützen- haus, Ortsgruppenabend. — Lichtspielhau, Bahnhofstraße: „Gold". — Astoria-Lichtspiele, Selters-
weg: „Rivalen der Luft". — Oberhessischer Kunstverein, Turmhaus am Brand, 16 bis 17 Uhr, Ausstellung.
— Stadttheater Gießen. Morgen abend das Lustspiel „Schneider Wibbel" von Hans Müller-Schlosser. (Siehe heutige Anzeige.)
Neuregelung der Schutzhast in Hessen.
Das Staatspresseamt teilt mit: Der hessische Staatsminister hat nunmehr eine Neuregelung der Schutzhaft vorgenommen. Hiernach sind zur Verhängung der Haft für das ganze hessische Staatsgebiet ausschließlich der Staatsminister und das Staatspolizeiamt zuständig. Die Anordnung der verschärften Haft steht in allen Fällen dem Staatspolizeiamt zu. Die bisherige Zuständigkeit der Staatspolizeistellen und Kreisämter ist nicht mehr gegeben. Ueber jede Anordnung der Schutzhaft durch das Staatspolizeiamt ist dem Staatsminister innerhalb 24 Stunden zu berichten.
ErrichtungvonErbgesundheitsgerichten in Hessen.
Durch eine 3. Verordnung zur Ausführung des Gefetzung zur Verhütung erbkranken Nachwuchses bestimmt der hessische Staatsminister, daß Erb- gesundheitsgerichte errichtet werden: 1. beim Amtsgericht in Darmstadt für den Bezirk des Landgerichts Darmstadt mit Ausnahme der Amtsgerichtsbezirke Offenbach, Dieburg, Groß-Gerau, Groß- Umstadt, Langen und Seligenstadt, 2. bei dem Amtsgericht in Offenbach für die Bezirke der Amtsgerichte Offenbach, Dieburg, Groß-Gerau, Groß-Umstadt, Langen und Seligenstadt, 3. beim Amtsgericht in Gießen für den Bezirk des Landgerichts Gießen, und 4. bei dem Amtsgericht in Worms für den Bezirk des Landgerichts Mainz. Durch diese Aenderung der bisherigen Einrichtung der Erbgesundheitsgerichte wird die Zuständigkeit für die bereits anhängig gewordenen Sachen durch das bisher zuständige Erbgesundheitsgericht nicht berührt.
Die Pflegegeldsätze der hessischen Landes-Heil-und Pflegeanstalten. Wie der hessische Staatsminifter bekannt macht, fallen mit Wirkung vom 1. April die in der Bekanntmachung vom 7. November 1932 für nichthes- ftsche Pfleglinge, nichthessische Fürsorgeverbände, Krankenkassen usw. festgesetzten besonderen Pflegegeldsätze weg. Von dem festgesetzten Zeitpunkt haben nur die für hessische Pfleglinge usw. gültigen Pftegegeldsätze in Ansatz zu kommen.
Reichs-Werbe- und Opfertag des Jugendherbergsverbandes.
Die Ministerialabteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum hat an die Direktionen der höheren Schulen und der gewerblichen Unterrichtsanstalten, sowie an die Kreis- und Stadtschulämter die nachstehende Verfügung erlassen:
„Als Auftakt und Werbung für das Jugendwandern verstaltet der Reichsoerband für deutsche Jugendherbergen unter dem Protektorat des Jugend- ührers des Deutschen Reiches im Monat April eine große Werbe- und Opferaktion zugunsten des Jugendherbergswerkes. Die gesamte Hitler-Jugend und alle anderen Jugendorganisationen des Deutschen Reiches wollen jung und alt auf die Bedeutung des Jugendwanderns für die Gesamtheit des Volkes und auf die Notwendigkeit der Erhaltung und Schaf- ung deutscher Jugendherbergen Hinweisen und jeden einzelnen zur Unterstützung des Jugendherbergswerks veranlassen.
Am 21. und 22. April ds. Js. findet in ganz Deutschland der Reichs-Werbe- und Opfertag des Jugendhergsverbandes statt. Zu diesem Tage soll jeder Deutsche wissen, was das Jugendherbergswerk bedeutet und wie notwendig die Mitarbeit aller Volksgenossen an der Schaffung von Jugendherbergen ist. Jeder Deutsche soll daher die offizielle Werbeschrift zum Reichs-Werbe- und Opfertag des Jugendherbergsverbandes, die mit dem Mahnruf
„Schafft uns Jugendherbergen!
Wir sind die Garanten der Zukunft!"
vom Reichsoerband für deutsche Jugendherbergen herausgegeben wurde, erhalten. Die Werbeschrift zeigt in anschaulichen und eindrucksvollen Bildern die bisherigen Erfolge des Jugendher^ergswerks, p’e Freuden des Wanderns und die Arbeit der deutschen Jugend, die durch Schaffung von Jugendher- oergen in allen Teilen Deutschlands das Wandern zum schönsten, gesündesten und billigsten Sport, der Körper und Geist erfrischt, machen will.'
Um diese Werbeschrift wirklich in jede deutsche gamute zu bringen und dadurch überall für das Jugendherbergswerk zu werben, hat die gesamte ?en Betrieb der Schrift übernommen.
alle anderen Jugendorganisationen des Deut- ^en Reichs werden sich für die Verbreitung der Schrift einsetzen.
In Anbetracht der Bedeutung des Jugendwan- oerns und der Schaffung von Jugendherbergen ist die Mitarbeit aller für das Volkswohl wichtigen Stellen bei der Durchführung der Werbeaktion des Jugendherbergsverbandes und der Derbreituna seiner Werbeschrift notwendig. Es wird daher empfohlen, durch geeignete Maßnahmen das große Werk tatkräftig zu fördern und zu unterstützen.


