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wild. Haselwild, Schneehühner, Steinhühner, Wild­truthühner, Rebhühner, Wachteln, Fasanen, wilde Tauben, Drosseln (Krammetsoögel), Schnepfen, Trappen, Brachvögel, Wachtelkönige, Kraniche, Tag- und Nachtrauboögel, wilde Schwäne, wilde Enten und alle anderen Sumpf- und Wafservögel (Flug­wild).

Die Jagd - und Schonzeiten werden spä­ter bekannt gegeben und sind in dem Gesetz noch nicht enthalten. Das Jagdrecht steht dem Eigen­tümer an Grund und Boden zu. Ob er es selbst ausnutzen kann, ist allerdings von der Größe der ihm zusammenhängend gehörenden Fläche ab­hängig. Diese muß mindestens 75 Hektar betragen.

Neben dem Jagen wird das Hegen dem Jäger zur Pflicht gemacht, ein Wort, das der früheren Gesetzgebung völlig fremd war.

Die Grundstücke einer Gemeinde oder Markung bilden zusammen den gemeinschaftlichen Jagdbezirk, der wenigstens 150 Hektar um­fassen muß, um selbständig zu sein. Die Jagdberech­tigten der Gemeinde, also die Grundeigentümer, bilden zusammen die Jagdgenossenschaft (ein in Hes­sen seither unbekannter Begriff) mit demJagd­vorsteher", zugleich Gemeindevorsteher, an der Spitze. Die Jagdgenossenschaft nutzt ihr Jagdrecht in der Regel durch Verpachtung. Dabei kann die Einschränkung gemacht werden, daß nur Jagd­genossen pachten dürfen. Dem Bodeneigentümer wird also ein Vorzugsrecht eingeräumt. Der Ertrag der Jagdnutzung steht den Jagdgenossen zu und ist zu verteilen. War seither die Gemeinde, also jeder Gemeindeeinwohner, ob er nun Grundbesitz hatte oder nicht, Mitnutznießer der Jagdpacht, so ist dies durch das Gesetz aufgehoben. Eine Uebergangsbe- stimmung sieht eine Umwandlungszeit von fünf Jahren dafür vor.

Nur wer schon mindestens drei Jahre einen deutschen Jahresjagdschein besaß, kann eine Jagd pachten. Die Zahl der zugelassenen Päch­ter wird noch geregelt. Neu für Hessen ist das Recht der Ausgabe von Erlaubnisscheinen, kraft deren ein Jagdgast auch ohne Anwesenheit des Pächters dis Jagd ausüben darf. Ihre Zahl setzt der Kreisjäger­meister für das einzelne Revier fest. Für viele Päch­ter wird die Bestimmung eine Erleichterung bedeu­ten, daß bei ihrem Tode die Erben die Pacht mit halbjähriger Frist auf das Ende des Jagdjahres kündigen können, während es seither in den Willen der Gemeinde gestellt war, ob sie den oder die Erben freilassen wollte oder nicht. Der Jagdschein läuft als Reichsjagdschein mit Gültigkeit für alle Teile des Reiches vom 1. April bis zum 31. März. Neben ihm gibt es noch fünf Tage-Scheine. Vor dem Erwerb des ersten Jagdscheines muß eine I ä - gerprüfung abgele-gt werden. Die Gebühren für den Reichsjagdschein kündigt das Gesetz zwar an, enthält sie aber noch nicht. Sie werden in der Aus­führungsverordnung enthalten sein, die folgt. Neu ist ferner, daß unter Umständen ein Jagdpächter das Recht auf einen an sich nicht erlaubten Weg Lurch fremdes Jagdrevier in Anspruch nehmen kann, wenn sonst ein erheblicher Umweg die Folge wäre. Doch gelten dabei besondere Vorschriften (Entladen, Waffe in Futteral, Hund an der Leine u. ä.). Die Pflicht der Anzeige übergewechselten krank geschosse­nen Schalenwildes an den Nachbarn und die Wild­folge sind klar geregelt. Der Zwang zur Winter­fütterung ist festgelegt, Hundehaltung kann verlangt werden.

Die Jagdausübung ist durch eine Anzahl von Verboten eingeschränkt. Wichtig sind darunter vor allem neben dem Verbot des Schrotschusses auf Schalenwild (auch auf Schwarzwild sHessenj) das Verbot der Verwendung von Kleinkaliber auf Schalenwild, der Belohnung des Abschusses von Raubvögeln, des Stellens von Schlingen und Tel­lereisen jeder Art (Hessen) und die Anwendung von Gift gegen jagdbare Tiere.

Der Abschuß von Schalenwild darf nur nach einem vorher von der zuständigen Jagdbehörde ge­nehmigten Abschußplane erfolgen. Er muß auf die Bedürfnisse der Landeskultur wie auf die Höhe des Wildstandes Rücksicht nehmen. Dieser Abschußplan ist der wichtigste Teil des ganzen Gesetzes. Denn da­durch erst wird das Wild der seitherigen Willkür des Jagdausübungsberechtigten entzogen oder mit anderen Worten dem Schießer, Fleischmacher und Grenzmarder sein unsauberes Handwerk gelegt.

Jeder Jagdpächter ist zum Jagdschutz ver­pflichtet und muß bei der Jagdausübung das Jagdschutzhutabzeichen tragen. Daneben können Jagdaufseher eingestellt werden, die aber der Ge­nehmigung des Kreisjägermeisters bedürfen. Sie sind dann in ihrem Dienstbezirk und in Jagd- angelegenheiten Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Sie müssen Diensthut und Abzeichen tragen. Be­sonderen Wert legt das Gesetz neben der Bekämp­fung des menschlichen Wilderers auf die wildernden Hunde und Katzen. Große Aufmerksamkeit schenkt es der Wildschadenoerhütung und dem Wildschaden­ersatz. Dabei ist grundsätzlich festgestellt, daß die Kasse der Jagdgenossenschaft einem Geschädigten Ersatz zu leisten hat, wenn Schaden durch Schalen­wild oder durch wilde Kaninchen entstanden ist. Im Pachtvertrag kann dann die Genossenschaft die Er­

satzpflicht ganz oder teilweise auf den Pächter ab- wälzen. Erhält der Geschädigte aber von diesem aus irgendwelchen Gründen keinen Ersatz, so ist ihm gegenüber die Genossenschaft haftbar. Für den Wild- handel sind Ursprungsscheine und Wildhandelsbücher vorgesehen.

Das ganze Reichsgebiet wird in I a g d g a u e ein- geteilt, ein Gau zerfällt in mehrere Kreise. An der Spitze des ganzen Jagdwesens steht der Reichs­jägermeister. Er ernennt die Gaujägermeister, diese bestimmen die Kreisjägermeister. Die Aemter sind Ehrenämter. Alle Inhaber von Jahresjagdscheinen bilden zusammen dieDeutsche Jägerschaft". Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder zu weidgerechten Jägern zu erziehen und dafür zu sorgen, daß der von den Vätern übernommene Wildstand in seinen Arten unvermindert auch künftigen Geschlechtern erhalten bleibt. Neben derDeutschen Jägerschaft" sind Ver­einigungen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung unzulässig. Sie können durch den Reichsjägermeister aufgelöst werden. Der Jägerstand, in den sich zahl­reiche Elemente eingeschlichen haben, die nicht hinein- gehören, wird seine eigene Ehrengerichtsbarkeit haben, durch die solche ausgeschieden werden sollen, die gegen den Geist dieses Gesetzes verstoßen oder sonstwie eines deutschen Jägers unwürdig sind. Bei Verstößen gegen die Gesetzesbestimmungen sind

Oie Reichsbank Anfang Juli.

Die erste Juliwoche zeigte bei der Reichs- bank normalen Verlauf. Von der Ultimo­inanspruchnahme der Kapitalanlagen flössen 224 Millionen RM. wieder zurück, das sind 38 Proz. der Ultimoinanspruchnahme gegen 40 Prozent im Vorjahre. Im einzelnen nahmen die Bestände an Handelswechseln und Schecks um 91 auf 3301 Mil­lionen RM., an Reichsschatzwechseln um 45 auf 26 Millionen RM. und an Lombardforderungen um 98 auf 73 Millionen RM. ab. Dagegen stiegen die Bestände an deckungsfähigen Wertpapieren, die be­reits in der Vorwoche um 16 Millionen RM. zuge­nommen, weiter um 10 auf 371 Millionen RM. Zum Teil hängt diese Steigerung wiederum mit der Konversion zusammen. Es wurden einige Posten an Neubesitzanleihen ausgenommen.

Der Notenumlauf ging um 145 Millionen auf 3632 Millionen RM. zurück, der Umlauf an Ren­tenbankscheinen um 9 auf 336 Millionen RM. An Scheidemünzen flössen 43 Millionen RM. in die Kassen der Reichsbank zurück. Neu ausgeprägt wurden zwei Millionen und eingezogen eine Mil­lion RM. Zu erwähnen ist noch ein Rückgang der sonstigen Aktiven um 20 auf 580 Millionen RM. im Zusammenhang mit Rückzahlungen auf den Reichskredit.

Der Gold- und Devisenbestand hat sich wiederum infolge der täglichen Repartierungen gehalten.

Der Goldbestand hat einen geringfügigen Rück­gang um 56 000 RM. erfahren, während der Be­stand an deckungsfähigen Devisen um 244 000 RM. gestiegen ist. Insgesamt beträgt der Bestand an Gold und deckungsfähigen Devisen rund 77 Millio­nen RM. Er deckt den Notenumlauf mit 2,1 Proz. gegen 2 Proz. in der Vorwoche.

Der gesamte Zahlungsmittelumlauf beträgt 5581 Millionen RM. gegen 5402 Millionen RM. zur gleichen Zeit des Vorjahres.

Verbot Der Errichtung und Erweiterung von Textilversandgeschäften.

Der Reichswirtschaftsminister hat auf Grund des § 5 über Errichtung von Zwangskartellen vom 15. Juli 1933 eine Anordnung erlassen, die die Errichtung neuer Textiloersandgeschäfte, die Er­weiterung der Verpackungs- und Versandräume be­stehender Textilversandgeschäfte, die Verlegung der in den Verpackungs- und Versandräumen ausge­übten Tätigkeit in andere Räume eines Textilver­sandgeschäftes und ferner die Neueinrichtung von Versand- und Verpackungsräumen bei Textilver­sandgeschäften verbietet. Durch Anordnung wurde mit Rücksicht darauf erlassen, daß einzelne Textil­versandgeschäfte im Laufe der letzten Jahre durch eine besonders zugkräftige Werbetätigkeit in einem solchen Umfang ihre Umsätze gesteigert haben, daß dadurch der gesamte Textileinzelhandel, insbeson­dere der ländliche und mittelständische Textileinzel­handel, in feinem Fortbestand ernstlich gefährdet wird, und daß bereits jetzt empfindliche Absatz­störungen, auch bei den Textilherstellungs- und Großhandelsbetrieben, festzustellen find. Durch die angeordnete Sperre wird für den Textileinzelhan­del die notwendige Beruhigung herbeigeführt. Der Reichswirtschaftsminister hat stch die Bewilligung von Ausnahmen vorbehalten.

*Verkaufsfperre für Fahrraddecken und Schläuche aufgehoben. Die lieber« wachungsftelle für Kautschuk hat durch eine Anord-

Geld-, Hast- und Gefängnisstrafen vorgesehen. Gleichzeitig kann dabei ein Verfahren wegen Ent­ziehung des Jagdscheins auf Zeit oder Dauer ein- geleitet werden. Jedenfalls find die Gerichtsbehörden verpflichtet, nach erfolgter rechtskräftiger Verurtei­lung die Akten stets dem Kreisjägermeister zur Kenntnis zu bringen.

Bei der Ueberleitung der landesgesetzlichen Be­stimmungen auf die des Reiches können die Länder eine vorzeitige Kündigung laufender Verträge durch Pächter oder Verpächter vor­sehen. Die Rechtsänderungen, die das Gesetz mit sich bringt, bedingen keinen Anspruch auf Entschädigung.

Zu den Paragraphen, die sofort in Kraft getreten sind, gehört der § 66, der die Jäger in unserem hessisch-preußischen Grenzgebiet be­sonders interessieren wird. Er besagt in seinem Ab­satz 2:Die nach Landesrecht gültigen Jagdscheine (-pässe, -karten) gelten bis zum 31. März 1935 im ganzen Reichsgebiet". Damit ist der Reichsjagdpaß tatsächlich da!

Es ist nun zu hoffen, daß die hessischen lieber« leitungsbestimmungen usw. bald erscheinen werden, zumal die Vorarbeiten schon weit gediehen sind.

Dann werden wir wirklich das haben, wofür wir schon so lange kämpfen: Eine deutsche Jägerschaft unter einem deutschen Reichsjagdgesetz.

nung Nr. 6 die mit Anordnung Nr. 2 vom 7. 6. 34 den grassierenden Firmen auferlegte Verkaufssperre für Fahrraddecken- und Schläuche aus Fabrikbe­lieferungen vor dem 4. 6. 34 mit Wirkung vom 25. 6. also rückwirkend aufgehoben. Für die mit Anordnung Nr. 1 der Ueberwachungsstelle für Kautschuk den Fahrradreifenfabriken auferlegte Ver­kaufssperre erfolgt besondere Regelung.

* Neue unverzinsliche Schatzanwei­sungen. Das Reichsfinanzministerium hat zur Pflege der Markterweiterung durch die Reichsbank eine neue Tranche unverzinsliche Reichsschatzanwei­sungen per 15. 6. 35 zum Satze von 4 Prozent zum Verkauf gestellt. Da die Laufzeit dieser Emission unter einem Jahr liegt, sind die Abschnitte lombard­fähig. Nebenher läuft, wie schon seit längerer Zeit, die Emission per 15. 11. 35 zum unveränderten Satz von 4-/2 Prozent.

Frankfurter Börse.

rNillagsbörse freundlich.

Frankfurt a. M., 10. Juli. Die Börse hatte weiterhin eine feste Grundstimmung. Zwar haben die Umsätze noch feine nennenswerte Verbreiterung erfahren, immerhin war das Geschäft heute, beson­ders in einigen Spezialwerten, etwas belebter. Vom Publikum lagen nur in minimalem Umfange Auf­träge vor, Hauptgeschäftsträger waren auch heute wieder einige Auslandskäufe auf Sperrmarkkonten, wovon besonders der Elektromarkt profitieren konnte.

Eine Sonderbewegung hatten Elektr. Lieferungen, die in den letzten Tagen auf Befürchtungen eines Dividendenausfalles erheblich gedrückt waren. Offen­bar haben sich in dieser Hinsicht die Aussichten etwas gebessert, denn dieses Papier zog nach gestern abend nach 86,75 sprungartig auf 92 v. H. an und hatte auch beachtliche Umsätze aufzuweisen. Hiervon wurden auch die übrigen Elektropapiere etwas mitgezogen. Lahmeyer gewannen 2 v. H., Bekula und Gesfürel je 0,65 v. H., Licht und Kraft 0,75 v. H., daneben lagen Schuckert und AEG. je 0,25 v. H. höher, nur Siemens waren nur knapp behauptet.

Für die Gesamtbörse war die weitere erhebliche Verringerung der Arbeitslosenziffer von Anregung, ebenso wie einige günstige Nachrichten aus der Wirtschaft und der auch etwas bessere Reichsbank­ausweis für die verflossene Woche eine Stütze gegen­über der herrschenden Geschäftsstille boten.

Am Montanmarkt eröffnete Harpener, Klöckner und Rheinstahl je 1 v. H. fester, die übrigen Werte lagen gut behauptet. Kaliaktien notieren heute aus­schließlich Dividende, Salzdetfurth lagen 1,25 v. H. niedriger, die überigen aber gut gehalten. Schif- fahrts- und Transportaktien erhöhten sich bis 0,50 v. H., Hapag um 1 v. H., ferner zogen Kunstseide­aktien und Reichsbankanteile 0,25 bis 0,50 v. H. an. Von Zellstoffwerten Aschaffenburger 1 v. H., Wald­hof 0,50 v. H. fester. Chemieaktien lagen verhält­nismäßig still. Farbenindustrie plus 0,13 v. H., Scheideanstalt und Deutsche Erdöl je plus 0,50 v. H.

Am Rentenmarkt war das Geschäft sehr klein, es zeigte sich auf keinem der Marktgebiete zunächst nennenswerte Nachfrage, die Kurse lagen aber meist gut behauptet, so Altbesitzanleihe, späte Reichsschuld­buchforderungen und Reichsmark-Obligationen. Stahlverein-Bonds setzten 0,25 v. H. niedriger ein.

Im Verlaufe ergaben sich für die meisten Papiere nochmals leichte Erhöhungen von etwa 0,25 bis 0,50 v. H., Harpener gewannen 0,75, Zellstoff Waldhof 0,65, während Ilse Genuß erneut 1 v. H. abbröckel­ten Farbenindustrie schwankten zwischen 149,40 bis

149,65. Das Geschäft blieb in allen Werten klein, Elektr. Lieferungen unverändert 92 o. H.

Am Rentenmarkt gingen Altbefitzanleihe etwas lebhafter um bei um 0,25 v. H. höheren Kurs, auch Reichsmark-Anleihen zogen später meist etwas an. Am Pfandbriefmarkt konnten sich Geld- und Liquida­tionspfandbriefe sowie einige Kommunal-Obligatio- nen bis zu 0,50 befestigen. Stadtanleihen und Staatsrenten lagen ruhig. Von fremden Werten lagen Anatolier 0,40 v. H. höher. Tagesgeld blieb zu 3 v. H. unverändert.

Abendbörfe: fester.

An der Abendbörse herrschte bei Eröffnung starke Geschäftslosigkeit, die Stimmung war aber weiter­hin zuversichtlich und fester, wobei die letzten Nach­richten aus der Wirtschaft und vom Arbeitsmarkt nachwirkten. Zunächst lagen die Berliner Schluß­kurse meist unverändert, teilweise wurden sie auch mäßig überschritten, so bei Farbenindustrie. Ohne daß die Umsätze wesentlich größer geworden wären, war die Haltung im Verlaufe weiter fest.

Besonders Werte mit Valutacharakter waren be­achtet, so AKU., Chade und die Schweiz. Bundes­bahn-Anleihen, letztere setzten ihre Aufwärtsbewe­gung bis zu 3 v. H. fort; 3V-prozentige von 1912 wurden mit 156 (153,5) notiert, während 4prozen- tige mangels entsprechenden Angebots nicht zur Notiz gelangten; die Taxe stellte sich auf 167 (164,5) v. H. Daneben konnten sich Farbenindustrie um 0,25 v. H., Hapag um 0,40 v. H. erhöhen, sonst schloß die Börse überwiegend zu den schon festeren Berliner Schlußkursen.

Renten traten demgegenüber in den Hintergrund, lagen aber voll behauptet. 11. a. notierten: Altbesitz 95,25, 6 v. $). Stahlverein 78,40, Schutzgebiete 9,20, Reichsbank 155, Harpener 105,50, Klöckner 72.

Rindermarkt in Gießen.

Auf dem gestrigen Rinder-Nutzviehmarkt in Gie­ßen standen 442 Stück Großvieh, 117 Fresser und 141 Kälber zum Verkauf. Es kosteten: a) Milchkühe oder hochtragende Kühe 1. Qualität 300 bis 400, 2. Qualität 200 bis 250, 3. Qualität 130 bis 170 Mk.; b) Schlachtkühe 1. Qualität 130 bis 240, 2. Qualität 40 bis 100 Mark; c) Rinder, 1/2= bis ^/«jährig, 40 bis 75, % = bis 2iährig 60 bis 140, tragend 160 bis 270 Mark; d) Kälber, das Pfund Lebendgewicht, 20 bis 32 Pfennig. Ausgesuchte Tiere über Notiz. Marktverlauf schleppend, lleberftanb.

Frankfurter Obst- und Gemüsemarkt.

Frankfurt a. M., 10.Juli. Am Gemüse- markt werden die Zufuhren von Bohnen, Kopf­salat, Gurken und Tomaten infolge der herrschen­den Trockenheit wohl etwas beeinträchtigt, sie sind aber immer noch ausreichend, in Erbsen sind sie jedoch knapp. Für Erbsen, Gurken, Kartoffeln und Kopfsalat haben die Preise etwas angezogen, im übrigen blieben sie unverändert. Der Absatz war zufriedenstellend. Es erzielten: Blumenkohl 15 bis 45, Bohnen, grüne 14 bis 16, gelbe 16 bis 18, Erbsen 22 bis 25, Salatgurken 15 bis 40, Essig­gurken 1,50 bis 1,80, Karotten, Bdl., 3 bis 4, Kar­toffeln, Erstlinge, 8 bis 8,25, Kohlrabi 3 bis 4, Kopfsalat 6 bis 10, Rettich 5 bis 6, Römischkohl 6 bis 7, Rote Rüben 7 bis 8, Rotkraut 10, Spinat 12 bis 14, Tomaten I 20 bis 22, do. holl. 17 bis 20, II 15 bis 18, do. ital. 8 bis 12, Weißkraut 5 bis 6, Wirsing 6 bis 7, Zwiebeln mit Schl. 4 bis 5, Pfälzer 8.

Arn O b ft m a r k t waren die Zufuhren allge­mein gut, für Kirschen gehen sie stark zurück. Preise für Heidelbeeren und Kirschen höher, sonst unver­ändert. Das Geschäft war ziemlich lebhaft, Heidel­beeren sind weiter gefragt. Es erzielten: Aepfel, Kiste ca. 35 Psd., 8,75 bis 10, auftraL, Gommer« äpfel 15 bis 22, Aprikosen I 22 bis 25, II 15 bis 20, Frühbirnen 10 bis 16, Heidelbeeren 20 bis 23, Himbeeren 20 bis 35, Kirschen la 22 bis 24, I 15 bis 18, II 10 bis 12, Sauerkirschen 10 bis 15, türk, Kirschen 16 bis 18, Pflaumen 20 bis 23, Pfirsiche I 22 bis 25, do. itaL 19 bis 28, II (deutsche) 15 bis 20, Spillinge 18 bis 22, Stachelbeeren 8 bis 14, Zitronen, Kiste, 150 Stück, 5 ital.

Fra rter Pferdemarkt.

Frankfurt a. M., 10. Juli. Am gestrigen Pferdemarkt waren 297 Tiere aller Gattungen an- getrieben. Trotz guter Qualität der meisten Tiere war der Handel langsam und die Preise etwas ge­drückt. In Schlachtpferden bestand Ueberangebot, so daß die Preise bis zu 20 Mark pro 50 Kilo Schlacht­gewicht nachgaben.

Mainzer Schlachtviehmarkt.

Mainz, 10. Juli. Auftrieb: Rinder insgesamt 902, darunter 49 Ochsen, 33 Bullen, 820 Kühe oder Färsen, ferner Kälber 357, Schweine 712. Es no­tierten pro ein Zentner Lebendgewicht in Mark: Ochsen al) 27 bis 30, c) 24 bis 26; Bullen c) 20 bis 24. Kühe a2) 23 bis 28, b) 15 bis 22), c) 11 bis 14. Färsen a) 28 bis 32 b) 22 bis 27. Kälber b) 30 bis 40, c) 24 bis 29, d) 15 bis 23. Schweine b) 44 bis 47, c) 42 bis 46, d) 42 bis 45. Marktver­lauf: Rinder ruhig, großer lleberftanb. Kälber ruhig, langsam geräumt. Schweine rege, ausverkauft.

Kurszettel der Berliner und Frankfurter Börse.

Die hinter den Papieren angeführten Ziffern geben die Höhe der zuletzt desch (offenen Dividende an. Reichsbankdiskont 4 v. H., Lombardzinsfuß 5 v. H.

Datum

t% Deutsche Reichsanleihe v. 1927 6% e^em.7% Dt. Reichsanl. v. 1929 6%% young«91niei6e von 1930 .. Deutsche Ant.-Ablöl.-Schuld mit

AuSlos.-Rechten ............

Desgl. ohne Auslol.-Rechte......

% ehem.8% He«. Bollsstaat 1929 trückzahlb. 102%) ............

6% Hess. LandeSbank Darmstadt

Gold R. 12.................

5%% H-H. LandeS-Hypotheken- bank Darmstadt Liqut.........

Oberhessen Provinz-Anleih» mit

AuSlos.-Rechten .............

Deutsche Komm. Sammelabl. An- leihe Serie 1 mit Auslos.-Rechten

6% ehem. 8% Franks. Hyp.-Bank

Goldpse. 15 unkündbar bis 1935

% ehern. 7% Franks. Hyp.-Bank

Goldpse. 16 unkündbar bis 1936

IV,% ehem. <y,% Franks. Hyp^

Bank-Liqu^Psandbriese.......

iVt% -hem. 4y,% Rheinische

Hyp.-Bank-Liqu.-Goldpse.....

«% ehem. 8% Pr. Landespfand-

bri ei an statt, Pfandbriefe R. 19

8% ehem. 7% Pr. Landespfand­briefanstalt, Pfandbriefe R. 10

Steuergutsch. Verrechnungskurs.

<% Oesterretchtfche Goldrentt....

4,20% Oesterreichische Silberrente 4% Ungarische Goldrente .......

4% Ungarische Staatsrente v. 1910

4*4% deSgl. von 1913..........

6% abgest Goldmexikaner von 99 4% Türkische Zollanleihe von 1911

4% Türkisch« Bagdatzhahn-Arüethe

Frankluri a. 2)1.

Derlm

Schluß­kurs

Schluß!. Abend- börse

Schluß» fort

Schluß!. Mittag- börse

9.7.

| 10.7.

I 9.7.

| 10.7.

92,9

93

93

93,13

91,4

91,25

91,25

91

95

95,25

95,13

95,25

92

92

90,9

91,5

89,5

89,5

89,25

89,5

88,5

88,75

95,5

95,5

95,5

95,75

95,4

95,65

88,75

88,75

89,5

88,75

88,75

89

89

90,5

91

93

93

92

92

93

93

93

93

101,3

101,3

101,3

101,3

_

24

24,6

24,6

1,1

1,15

1,15

1,2

7,2

7,25

7,4

7,3

6,8

6,9

6,85

7

6,95

7

6,85

6,9

8,25

8,4

8,3

7,5

7,5

7,5

M

M

Datum

4% deSgl. Serie 11 .............

6% Suman, vereinh. Rente v. 1903 4^,%Rumän.vereinh.Rentev.l913 4% Rumänische vereinh. Rente .. »y4% Anatolier ...............

Harnvurg-Amertka-Pakel ..... 0

Hamburg-Südam. Dampfschiff. 0 Hansa-Dampfschiff........... 0

Norddeutscher Lloyd .........0

A.G. für Verkehrswesen Mt. .. 0 Berliner Handelsgesellschaft ... 4 Commerz, und Privat-Bank ... 0 Deutsche Bank und Dis conto-

Gesellschaft................o

Dresdner Bank..............o

ReichSbauk ..... 12

A.S.G......................0

Bekula......................

Bekir.LieferungSgeseMchaft... s Licht und Kraft ............g

Felten & Guilleaume......... 0

Gesellsch.s.Elektr.Unterne-mung. 6 Rheinische Elektrizität ........ 6

Schuckert L Co............... 6

Siemens S Halske............ 7

Lahmev-r L Co............. 10

vuverW ................ 0

Deutsche Erdöl..............4

Gelsenkirchen«..............0

Harpener............. 0

Hoesch EisenKbln-Neuessen .. 0 Ilse Bergbau ...............6

Ilse Bergbau Genüsse........e

Klöcknerwerke ........ 0

TRfliuiWnifnin*Wfr6Trw um».. 0

Fransfurt a.M.

Serlin

Schluß­kurs

Schluß!. Abend- börse

Schluß» !urs

Schluß!.

Mittag, börse

9.7.

10.7.

9.7.

10-7.

7,7

7,6

7,5

4,3

4,13

4,25

6,75

6,75

6,8

6,95

3,65

3,65

3,65

3,7

34,65

35

34,75

35

26,5

28

26,25

27,65

24,5

30,5

32

30,25

30,75

63,75

64,25

63,65

64,5

90

90

90,5

90,5

58,13

58

58

58

63

62,25

63

62,25

65,5

95,5

65,5

65,5

154,25

155

154,13

155

23

23,25

23

23,25

143,13

143,4

143

143,25

86,75

92

87

92

109,25

110

109,25

110

66,5

66,5

66,75

67

108,5

108,75

108,9

109

101,5

101,5

102

102

90,5

90,75

90,75

90,75

150,25

150

150

150,25

118

120

118,25

120,5

74,75

75

74,75

75

117

118

116,5

118,25

59

59

59,25

59,5

103,5

105,5

103,9

105,5

73,5

74,75

169,5

169

128,4

127,75

128

127

70,75

72

70,9

72,4

64

64,5

64,4

64,75

Frankfurt a. M.

Berlin

Schluß­kurs

Schluß!. Abend­börse

Schluß- turs

Schluß!.

Minag- börse

Datum

9.7.

10.7.

9-7-

10.7.

Mansfeld« Bergbau.........

0

77,4

77,5

77,75

77,65

Sokswerke ..............

0

93,4

93,25

Phönix Bergbau.............

0

46

46,5

46

46,25

Rheinische Braunkohlen .....

10

233,5

235

234

235

Rheinstahl ............

0

90,75

92

91,5

92

Bereinigte Stahlwerke........

0

40

40,25

40,13

40,4

Otavi Minen ............

0

13,75

13,5

13,65

13,65

Kaliwerke Aschersleben........

6

129

124,5

128,5

124,75

Kaliwerke Westeregeln........

b

129,5

125

129,25

125-,25

Kaliwerke Salzdetfurth ..... 7%

171

163

171,5

163,5

3. G. yarben.Industrte.......

7

149,4

150,13

149,5

149,9

Scheideanstalt...............

9

207

208,25

Goldschmidt ................

O

68

68,75

68

69

Rülgerswerke ...............

O

38,9

39,75

39,5

39,9

Metallgesellschafk.............

0

87

86,25

86,25

86,25

Philipp Holzmann..........

O

59

59,5

60

59,5

Zementwerk Heidelberg ......

O

108,5

108

Lemerttwerl Karlstadt........

O

125,5

125,5

SchnltheU Patzenhofer .......

0

115,4

118

Aku (Allgemeine Kunstseide) ..

0

61,25

61,5

61,5

68

61,75

Bemberg .................

0

68

68,5

68

Zellstoff Waldhof ............

0

46,5

47,5

47

48

Zellstoff Aschaffenburg .......

0

57

59,75

57

60

Dessauer Gas ...............

7

132,75

134

Daimler Motoren ............

0

47,5

47,5

47,5

47,65

Deutsche Linoleum...........

0

59,75

60,5

60

60,5

Orenstein & Koppel ..........

0

66,75

67,25

Leonhard Tietz ..............

0

20,5

21,75

21

22,25

Thade......................

10

188,5

191,5

189

191,5

jl.au m u I atoren- Fabrik........

0

175,5

175,5

175

177

Lontt-Gummt...............

0

134

135

134

135

Grttzner...................

0

21,5

21,25

20,75

21,25

Mainkraftwerke Höchst a.8U..

4

72,5

72

Süddeutscher Zucker mimn

e

183,5

183

31,82

184, 75

Devisenmarkt Berlin Frankfurt a.7U.

9.3ull

lO.Iuii

Amtliche Dotierung

Seid | Äriet

Amtliche Notierung

Geld | Arie-

Buenos Aires Brüssel.....

Rio de Jan.. Sofia......

Kopenhagen. Danzig.....

London .....

HelsingforS.. Paris ......

Holland .... Italien.....

Japan ......

Jugoslawien Oslo.....:

Wien.......

Lissabon.... Stockholm... Schweiz .... Spanien.... Prag.......

Budapest ... Neuyork....

0,598 58,61

0,184 3,047

56,44 81,72

12,64 5,589

16,50

169,73 21,56 0,749

5,664 63,51

48,45

11,51

65,13 81,52

34,27

10,44

2,510

0,602 58,73

0,186

3,053 56,56 81,88

12,67 5,601 16,54

170,07 21,60 0,751 5,676 63,63 48,55 11,53 65,27

81,68

34,33 10,46

2,516

0,598 58,63 0,174 3,047 56,44

81,72

12,635

5,584

16,50

169,73 21,57 0,749

5,664

63,49 48,45

11,50 65,10

81,62 34,32

10,44

2,512

0,602

58,75 0,176

3,053

56,56

81,88

12,665

5,596

16,54

170,07

21,61 0,751

5,676

63,61

48,55

11,52

65,24

81,78

34,38

10,46

2,518

Banknoten.

Berlin, lO.Fuli

Geld

Briet

Amerikanische 910ten..............

2,465

58,47

2,485

58,71

Belgische Noten..................

Dänische Noten .................

56,39

56,61

Englische Noten ...............

12,59

12,65

Französische Noten...............

16,46

169,31

21,45

16,52

169,99

21,53

Italienische Noten................

Norwegische Noten ..............

63,32

63,58

Deutsch Oesterreich. * 1OO Schilling

Rumänische Noten...............

Schwedische Not«...............

64,92

65,18

Schweizer Noten.................

Spanische Not«.................

81,44

34,18

81,76

34,32

Ungarische 3hrtai