wild. Haselwild, Schneehühner, Steinhühner, Wildtruthühner, Rebhühner, Wachteln, Fasanen, wilde Tauben, Drosseln (Krammetsoögel), Schnepfen, Trappen, Brachvögel, Wachtelkönige, Kraniche, Tag- und Nachtrauboögel, wilde Schwäne, wilde Enten und alle anderen Sumpf- und Wafservögel (Flugwild).
Die Jagd - und Schonzeiten werden später bekannt gegeben und sind in dem Gesetz noch nicht enthalten. Das Jagdrecht steht dem Eigentümer an Grund und Boden zu. Ob er es selbst ausnutzen kann, ist allerdings von der Größe der ihm zusammenhängend gehörenden Fläche abhängig. Diese muß mindestens 75 Hektar betragen.
Neben dem Jagen wird das Hegen dem Jäger zur Pflicht gemacht, ein Wort, das der früheren Gesetzgebung völlig fremd war.
Die Grundstücke einer Gemeinde oder Markung bilden zusammen den gemeinschaftlichen Jagdbezirk, der wenigstens 150 Hektar umfassen muß, um selbständig zu sein. Die Jagdberechtigten der Gemeinde, also die Grundeigentümer, bilden zusammen die Jagdgenossenschaft (ein in Hessen seither unbekannter Begriff) mit dem „Jagdvorsteher", zugleich Gemeindevorsteher, an der Spitze. Die Jagdgenossenschaft nutzt ihr Jagdrecht in der Regel durch Verpachtung. Dabei kann die Einschränkung gemacht werden, daß nur Jagdgenossen pachten dürfen. Dem Bodeneigentümer wird also ein Vorzugsrecht eingeräumt. Der Ertrag der Jagdnutzung steht den Jagdgenossen zu und ist zu verteilen. War seither die Gemeinde, also jeder Gemeindeeinwohner, ob er nun Grundbesitz hatte oder nicht, Mitnutznießer der Jagdpacht, so ist dies durch das Gesetz aufgehoben. Eine Uebergangsbe- stimmung sieht eine Umwandlungszeit von fünf Jahren dafür vor.
Nur wer schon mindestens drei Jahre einen deutschen Jahresjagdschein besaß, kann eine Jagd pachten. Die Zahl der zugelassenen Pächter wird noch geregelt. Neu für Hessen ist das Recht der Ausgabe von Erlaubnisscheinen, kraft deren ein Jagdgast auch ohne Anwesenheit des Pächters dis Jagd ausüben darf. Ihre Zahl setzt der Kreisjägermeister für das einzelne Revier fest. Für viele Pächter wird die Bestimmung eine Erleichterung bedeuten, daß bei ihrem Tode die Erben die Pacht mit halbjähriger Frist auf das Ende des Jagdjahres kündigen können, während es seither in den Willen der Gemeinde gestellt war, ob sie den oder die Erben freilassen wollte oder nicht. Der Jagdschein läuft als Reichsjagdschein mit Gültigkeit für alle Teile des Reiches vom 1. April bis zum 31. März. Neben ihm gibt es noch fünf Tage-Scheine. Vor dem Erwerb des ersten Jagdscheines muß eine I ä - gerprüfung abgele-gt werden. Die Gebühren für den Reichsjagdschein kündigt das Gesetz zwar an, enthält sie aber noch nicht. Sie werden in der Ausführungsverordnung enthalten sein, die folgt. Neu ist ferner, daß unter Umständen ein Jagdpächter das Recht auf einen an sich nicht erlaubten Weg Lurch fremdes Jagdrevier in Anspruch nehmen kann, wenn sonst ein erheblicher Umweg die Folge wäre. Doch gelten dabei besondere Vorschriften (Entladen, Waffe in Futteral, Hund an der Leine u. ä.). Die Pflicht der Anzeige übergewechselten krank geschossenen Schalenwildes an den Nachbarn und die Wildfolge sind klar geregelt. Der Zwang zur Winterfütterung ist festgelegt, Hundehaltung kann verlangt werden.
Die Jagdausübung ist durch eine Anzahl von Verboten eingeschränkt. Wichtig sind darunter vor allem neben dem Verbot des Schrotschusses auf Schalenwild (auch auf Schwarzwild sHessenj) das Verbot der Verwendung von Kleinkaliber auf Schalenwild, der Belohnung des Abschusses von Raubvögeln, des Stellens von Schlingen und Tellereisen jeder Art (Hessen) und die Anwendung von Gift gegen jagdbare Tiere.
Der Abschuß von Schalenwild darf nur nach einem vorher von der zuständigen Jagdbehörde genehmigten Abschußplane erfolgen. Er muß auf die Bedürfnisse der Landeskultur wie auf die Höhe des Wildstandes Rücksicht nehmen. Dieser Abschußplan ist der wichtigste Teil des ganzen Gesetzes. Denn dadurch erst wird das Wild der seitherigen Willkür des Jagdausübungsberechtigten entzogen oder mit anderen Worten dem Schießer, Fleischmacher und Grenzmarder sein unsauberes Handwerk gelegt.
Jeder Jagdpächter ist zum Jagdschutz verpflichtet und muß bei der Jagdausübung das Jagdschutzhutabzeichen tragen. Daneben können Jagdaufseher eingestellt werden, die aber der Genehmigung des Kreisjägermeisters bedürfen. Sie sind dann in ihrem Dienstbezirk und in Jagd- angelegenheiten Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Sie müssen Diensthut und Abzeichen tragen. Besonderen Wert legt das Gesetz neben der Bekämpfung des menschlichen Wilderers auf die wildernden Hunde und Katzen. Große Aufmerksamkeit schenkt es der Wildschadenoerhütung und dem Wildschadenersatz. Dabei ist grundsätzlich festgestellt, daß die Kasse der Jagdgenossenschaft einem Geschädigten Ersatz zu leisten hat, wenn Schaden durch Schalenwild oder durch wilde Kaninchen entstanden ist. Im Pachtvertrag kann dann die Genossenschaft die Er
satzpflicht ganz oder teilweise auf den Pächter ab- wälzen. Erhält der Geschädigte aber von diesem aus irgendwelchen Gründen keinen Ersatz, so ist ihm gegenüber die Genossenschaft haftbar. Für den Wild- handel sind Ursprungsscheine und Wildhandelsbücher vorgesehen.
Das ganze Reichsgebiet wird in I a g d g a u e ein- geteilt, ein Gau zerfällt in mehrere Kreise. An der Spitze des ganzen Jagdwesens steht der Reichsjägermeister. Er ernennt die Gaujägermeister, diese bestimmen die Kreisjägermeister. Die Aemter sind Ehrenämter. Alle Inhaber von Jahresjagdscheinen bilden zusammen die „Deutsche Jägerschaft". Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder zu weidgerechten Jägern zu erziehen und dafür zu sorgen, daß der von den Vätern übernommene Wildstand in seinen Arten unvermindert auch künftigen Geschlechtern erhalten bleibt. Neben der „Deutschen Jägerschaft" sind Vereinigungen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung unzulässig. Sie können durch den Reichsjägermeister aufgelöst werden. Der Jägerstand, in den sich zahlreiche Elemente eingeschlichen haben, die nicht hinein- gehören, wird seine eigene Ehrengerichtsbarkeit haben, durch die solche ausgeschieden werden sollen, die gegen den Geist dieses Gesetzes verstoßen oder sonstwie eines deutschen Jägers unwürdig sind. Bei Verstößen gegen die Gesetzesbestimmungen sind
Oie Reichsbank Anfang Juli.
Die erste Juliwoche zeigte bei der Reichs- bank normalen Verlauf. Von der Ultimoinanspruchnahme der Kapitalanlagen flössen 224 Millionen RM. wieder zurück, das sind 38 Proz. der Ultimoinanspruchnahme gegen 40 Prozent im Vorjahre. Im einzelnen nahmen die Bestände an Handelswechseln und Schecks um 91 auf 3301 Millionen RM., an Reichsschatzwechseln um 45 auf 26 Millionen RM. und an Lombardforderungen um 98 auf 73 Millionen RM. ab. Dagegen stiegen die Bestände an deckungsfähigen Wertpapieren, die bereits in der Vorwoche um 16 Millionen RM. zugenommen, weiter um 10 auf 371 Millionen RM. Zum Teil hängt diese Steigerung wiederum mit der Konversion zusammen. Es wurden einige Posten an Neubesitzanleihen ausgenommen.
Der Notenumlauf ging um 145 Millionen auf 3632 Millionen RM. zurück, der Umlauf an Rentenbankscheinen um 9 auf 336 Millionen RM. An Scheidemünzen flössen 43 Millionen RM. in die Kassen der Reichsbank zurück. Neu ausgeprägt wurden zwei Millionen und eingezogen eine Million RM. Zu erwähnen ist noch ein Rückgang der sonstigen Aktiven um 20 auf 580 Millionen RM. im Zusammenhang mit Rückzahlungen auf den Reichskredit.
Der Gold- und Devisenbestand hat sich wiederum infolge der täglichen Repartierungen gehalten.
Der Goldbestand hat einen geringfügigen Rückgang um 56 000 RM. erfahren, während der Bestand an deckungsfähigen Devisen um 244 000 RM. gestiegen ist. Insgesamt beträgt der Bestand an Gold und deckungsfähigen Devisen rund 77 Millionen RM. Er deckt den Notenumlauf mit 2,1 Proz. gegen 2 Proz. in der Vorwoche.
Der gesamte Zahlungsmittelumlauf beträgt 5581 Millionen RM. gegen 5402 Millionen RM. zur gleichen Zeit des Vorjahres.
Verbot Der Errichtung und Erweiterung von Textilversandgeschäften.
Der Reichswirtschaftsminister hat auf Grund des § 5 über Errichtung von Zwangskartellen vom 15. Juli 1933 eine Anordnung erlassen, die die Errichtung neuer Textiloersandgeschäfte, die Erweiterung der Verpackungs- und Versandräume bestehender Textilversandgeschäfte, die Verlegung der in den Verpackungs- und Versandräumen ausgeübten Tätigkeit in andere Räume eines Textilversandgeschäftes und ferner die Neueinrichtung von Versand- und Verpackungsräumen bei Textilversandgeschäften verbietet. Durch Anordnung wurde mit Rücksicht darauf erlassen, daß einzelne Textilversandgeschäfte im Laufe der letzten Jahre durch eine besonders zugkräftige Werbetätigkeit in einem solchen Umfang ihre Umsätze gesteigert haben, daß dadurch der gesamte Textileinzelhandel, insbesondere der ländliche und mittelständische Textileinzelhandel, in feinem Fortbestand ernstlich gefährdet wird, und daß bereits jetzt empfindliche Absatzstörungen, auch bei den Textilherstellungs- und Großhandelsbetrieben, festzustellen find. Durch die angeordnete Sperre wird für den Textileinzelhandel die notwendige Beruhigung herbeigeführt. Der Reichswirtschaftsminister hat stch die Bewilligung von Ausnahmen vorbehalten.
*Verkaufsfperre für Fahrraddecken und Schläuche aufgehoben. Die lieber« wachungsftelle für Kautschuk hat durch eine Anord-
Geld-, Hast- und Gefängnisstrafen vorgesehen. Gleichzeitig kann dabei ein Verfahren wegen Entziehung des Jagdscheins auf Zeit oder Dauer ein- geleitet werden. Jedenfalls find die Gerichtsbehörden verpflichtet, nach erfolgter rechtskräftiger Verurteilung die Akten stets dem Kreisjägermeister zur Kenntnis zu bringen.
Bei der Ueberleitung der landesgesetzlichen Bestimmungen auf die des Reiches können die Länder eine vorzeitige Kündigung laufender Verträge durch Pächter oder Verpächter vorsehen. Die Rechtsänderungen, die das Gesetz mit sich bringt, bedingen keinen Anspruch auf Entschädigung.
Zu den Paragraphen, die sofort in Kraft getreten sind, gehört der § 66, der die Jäger in unserem hessisch-preußischen Grenzgebiet besonders interessieren wird. Er besagt in seinem Absatz 2: „Die nach Landesrecht gültigen Jagdscheine (-pässe, -karten) gelten bis zum 31. März 1935 im ganzen Reichsgebiet". Damit ist der Reichsjagdpaß tatsächlich da!
Es ist nun zu hoffen, daß die hessischen lieber« leitungsbestimmungen usw. bald erscheinen werden, zumal die Vorarbeiten schon weit gediehen sind.
Dann werden wir wirklich das haben, wofür wir schon so lange kämpfen: Eine deutsche Jägerschaft unter einem deutschen Reichsjagdgesetz.
nung Nr. 6 die mit Anordnung Nr. 2 vom 7. 6. 34 den grassierenden Firmen auferlegte Verkaufssperre für Fahrraddecken- und Schläuche aus Fabrikbelieferungen vor dem 4. 6. 34 mit Wirkung vom 25. 6. — also rückwirkend — aufgehoben. Für die mit Anordnung Nr. 1 der Ueberwachungsstelle für Kautschuk den Fahrradreifenfabriken auferlegte Verkaufssperre erfolgt besondere Regelung.
* Neue unverzinsliche Schatzanweisungen. Das Reichsfinanzministerium hat zur Pflege der Markterweiterung durch die Reichsbank eine neue Tranche unverzinsliche Reichsschatzanweisungen per 15. 6. 35 zum Satze von 4 Prozent zum Verkauf gestellt. Da die Laufzeit dieser Emission unter einem Jahr liegt, sind die Abschnitte lombardfähig. Nebenher läuft, wie schon seit längerer Zeit, die Emission per 15. 11. 35 zum unveränderten Satz von 4-/2 Prozent.
Frankfurter Börse.
rNillagsbörse freundlich.
Frankfurt a. M., 10. Juli. Die Börse hatte weiterhin eine feste Grundstimmung. Zwar haben die Umsätze noch feine nennenswerte Verbreiterung erfahren, immerhin war das Geschäft heute, besonders in einigen Spezialwerten, etwas belebter. Vom Publikum lagen nur in minimalem Umfange Aufträge vor, Hauptgeschäftsträger waren auch heute wieder einige Auslandskäufe auf Sperrmarkkonten, wovon besonders der Elektromarkt profitieren konnte.
Eine Sonderbewegung hatten Elektr. Lieferungen, die in den letzten Tagen auf Befürchtungen eines Dividendenausfalles erheblich gedrückt waren. Offenbar haben sich in dieser Hinsicht die Aussichten etwas gebessert, denn dieses Papier zog nach gestern abend nach 86,75 sprungartig auf 92 v. H. an und hatte auch beachtliche Umsätze aufzuweisen. Hiervon wurden auch die übrigen Elektropapiere etwas mitgezogen. Lahmeyer gewannen 2 v. H., Bekula und Gesfürel je 0,65 v. H., Licht und Kraft 0,75 v. H., daneben lagen Schuckert und AEG. je 0,25 v. H. höher, nur Siemens waren nur knapp behauptet.
Für die Gesamtbörse war die weitere erhebliche Verringerung der Arbeitslosenziffer von Anregung, ebenso wie einige günstige Nachrichten aus der Wirtschaft und der auch etwas bessere Reichsbankausweis für die verflossene Woche eine Stütze gegenüber der herrschenden Geschäftsstille boten.
Am Montanmarkt eröffnete Harpener, Klöckner und Rheinstahl je 1 v. H. fester, die übrigen Werte lagen gut behauptet. Kaliaktien notieren heute ausschließlich Dividende, Salzdetfurth lagen 1,25 v. H. niedriger, die überigen aber gut gehalten. Schif- fahrts- und Transportaktien erhöhten sich bis 0,50 v. H., Hapag um 1 v. H., ferner zogen Kunstseideaktien und Reichsbankanteile 0,25 bis 0,50 v. H. an. Von Zellstoffwerten Aschaffenburger 1 v. H., Waldhof 0,50 v. H. fester. Chemieaktien lagen verhältnismäßig still. Farbenindustrie plus 0,13 v. H., Scheideanstalt und Deutsche Erdöl je plus 0,50 v. H.
Am Rentenmarkt war das Geschäft sehr klein, es zeigte sich auf keinem der Marktgebiete zunächst nennenswerte Nachfrage, die Kurse lagen aber meist gut behauptet, so Altbesitzanleihe, späte Reichsschuldbuchforderungen und Reichsmark-Obligationen. Stahlverein-Bonds setzten 0,25 v. H. niedriger ein.
Im Verlaufe ergaben sich für die meisten Papiere nochmals leichte Erhöhungen von etwa 0,25 bis 0,50 v. H., Harpener gewannen 0,75, Zellstoff Waldhof 0,65, während Ilse Genuß erneut 1 v. H. abbröckelten Farbenindustrie schwankten zwischen 149,40 bis
149,65. Das Geschäft blieb in allen Werten klein, Elektr. Lieferungen unverändert 92 o. H.
Am Rentenmarkt gingen Altbefitzanleihe etwas lebhafter um bei um 0,25 v. H. höheren Kurs, auch Reichsmark-Anleihen zogen später meist etwas an. Am Pfandbriefmarkt konnten sich Geld- und Liquidationspfandbriefe sowie einige Kommunal-Obligatio- nen bis zu 0,50 befestigen. Stadtanleihen und Staatsrenten lagen ruhig. Von fremden Werten lagen Anatolier 0,40 v. H. höher. — Tagesgeld blieb zu 3 v. H. unverändert.
Abendbörfe: fester.
An der Abendbörse herrschte bei Eröffnung starke Geschäftslosigkeit, die Stimmung war aber weiterhin zuversichtlich und fester, wobei die letzten Nachrichten aus der Wirtschaft und vom Arbeitsmarkt nachwirkten. Zunächst lagen die Berliner Schlußkurse meist unverändert, teilweise wurden sie auch mäßig überschritten, so bei Farbenindustrie. Ohne daß die Umsätze wesentlich größer geworden wären, war die Haltung im Verlaufe weiter fest.
Besonders Werte mit Valutacharakter waren beachtet, so AKU., Chade und die Schweiz. Bundesbahn-Anleihen, letztere setzten ihre Aufwärtsbewegung bis zu 3 v. H. fort; 3V-prozentige von 1912 wurden mit 156 (153,5) notiert, während 4prozen- tige mangels entsprechenden Angebots nicht zur Notiz gelangten; die Taxe stellte sich auf 167 (164,5) v. H. Daneben konnten sich Farbenindustrie um 0,25 v. H., Hapag um 0,40 v. H. erhöhen, sonst schloß die Börse überwiegend zu den schon festeren Berliner Schlußkursen.
Renten traten demgegenüber in den Hintergrund, lagen aber voll behauptet. 11. a. notierten: Altbesitz 95,25, 6 v. $). Stahlverein 78,40, Schutzgebiete 9,20, Reichsbank 155, Harpener 105,50, Klöckner 72.
Rindermarkt in Gießen.
Auf dem gestrigen Rinder-Nutzviehmarkt in Gießen standen 442 Stück Großvieh, 117 Fresser und 141 Kälber zum Verkauf. Es kosteten: a) Milchkühe oder hochtragende Kühe 1. Qualität 300 bis 400, 2. Qualität 200 bis 250, 3. Qualität 130 bis 170 Mk.; b) Schlachtkühe 1. Qualität 130 bis 240, 2. Qualität 40 bis 100 Mark; c) Rinder, 1/2= bis ^/«jährig, 40 bis 75, % = bis 2iährig 60 bis 140, tragend 160 bis 270 Mark; d) Kälber, das Pfund Lebendgewicht, 20 bis 32 Pfennig. Ausgesuchte Tiere über Notiz. Marktverlauf schleppend, lleberftanb.
Frankfurter Obst- und Gemüsemarkt.
Frankfurt a. M., 10.Juli. Am Gemüse- markt werden die Zufuhren von Bohnen, Kopfsalat, Gurken und Tomaten infolge der herrschenden Trockenheit wohl etwas beeinträchtigt, sie sind aber immer noch ausreichend, in Erbsen sind sie jedoch knapp. Für Erbsen, Gurken, Kartoffeln und Kopfsalat haben die Preise etwas angezogen, im übrigen blieben sie unverändert. Der Absatz war zufriedenstellend. Es erzielten: Blumenkohl 15 bis 45, Bohnen, grüne 14 bis 16, gelbe 16 bis 18, Erbsen 22 bis 25, Salatgurken 15 bis 40, Essiggurken 1,50 bis 1,80, Karotten, Bdl., 3 bis 4, Kartoffeln, Erstlinge, 8 bis 8,25, Kohlrabi 3 bis 4, Kopfsalat 6 bis 10, Rettich 5 bis 6, Römischkohl 6 bis 7, Rote Rüben 7 bis 8, Rotkraut 10, Spinat 12 bis 14, Tomaten I 20 bis 22, do. holl. 17 bis 20, II 15 bis 18, do. ital. 8 bis 12, Weißkraut 5 bis 6, Wirsing 6 bis 7, Zwiebeln mit Schl. 4 bis 5, Pfälzer 8.
Arn O b ft m a r k t waren die Zufuhren allgemein gut, für Kirschen gehen sie stark zurück. Preise für Heidelbeeren und Kirschen höher, sonst unverändert. Das Geschäft war ziemlich lebhaft, Heidelbeeren sind weiter gefragt. Es erzielten: Aepfel, Kiste ca. 35 Psd., 8,75 bis 10, auftraL, Gommer« äpfel 15 bis 22, Aprikosen I 22 bis 25, II 15 bis 20, Frühbirnen 10 bis 16, Heidelbeeren 20 bis 23, Himbeeren 20 bis 35, Kirschen la 22 bis 24, I 15 bis 18, II 10 bis 12, Sauerkirschen 10 bis 15, türk, Kirschen 16 bis 18, Pflaumen 20 bis 23, Pfirsiche I 22 bis 25, do. itaL 19 bis 28, II (deutsche) 15 bis 20, Spillinge 18 bis 22, Stachelbeeren 8 bis 14, Zitronen, Kiste, 150 Stück, 5 ital.
Fra rter Pferdemarkt.
Frankfurt a. M., 10. Juli. Am gestrigen Pferdemarkt waren 297 Tiere aller Gattungen an- getrieben. Trotz guter Qualität der meisten Tiere war der Handel langsam und die Preise etwas gedrückt. In Schlachtpferden bestand Ueberangebot, so daß die Preise bis zu 20 Mark pro 50 Kilo Schlachtgewicht nachgaben.
Mainzer Schlachtviehmarkt.
Mainz, 10. Juli. Auftrieb: Rinder insgesamt 902, darunter 49 Ochsen, 33 Bullen, 820 Kühe oder Färsen, ferner Kälber 357, Schweine 712. Es notierten pro ein Zentner Lebendgewicht in Mark: Ochsen al) 27 bis 30, c) 24 bis 26; Bullen c) 20 bis 24. Kühe a2) 23 bis 28, b) 15 bis 22), c) 11 bis 14. Färsen a) 28 bis 32 b) 22 bis 27. Kälber b) 30 bis 40, c) 24 bis 29, d) 15 bis 23. Schweine b) 44 bis 47, c) 42 bis 46, d) 42 bis 45. Marktverlauf: Rinder ruhig, großer lleberftanb. Kälber ruhig, langsam geräumt. Schweine rege, ausverkauft.
Kurszettel der Berliner und Frankfurter Börse.
Die hinter den Papieren angeführten Ziffern geben die Höhe der zuletzt desch (offenen Dividende an. — Reichsbankdiskont 4 v. H., Lombardzinsfuß 5 v. H.
Datum
t% Deutsche Reichsanleihe v. 1927 6% e^em.7% Dt. Reichsanl. v. 1929 6%% young«91niei6e von 1930 .. Deutsche Ant.-Ablöl.-Schuld mit
AuSlos.-Rechten ............
Desgl. ohne Auslol.-Rechte......
•% ehem.8% He«. Bollsstaat 1929 trückzahlb. 102%) ............
6% Hess. LandeSbank Darmstadt
Gold R. 12.................
5%% H-H. LandeS-Hypotheken- bank Darmstadt Liqut.........
Oberhessen Provinz-Anleih» mit
AuSlos.-Rechten .............
Deutsche Komm. Sammelabl. An- leihe Serie 1 mit Auslos.-Rechten
6% ehem. 8% Franks. Hyp.-Bank
Goldpse. 15 unkündbar bis 1935
•% ehern. 7% Franks. Hyp.-Bank
Goldpse. 16 unkündbar bis 1936
IV,% ehem. <y,% Franks. Hyp^
Bank-Liqu^Psandbriese.......
iVt% -hem. 4y,% Rheinische
Hyp.-Bank-Liqu.-Goldpse.....
«% ehem. 8% Pr. Landespfand-
bri ei an statt, Pfandbriefe R. 19
8% ehem. 7% Pr. Landespfandbriefanstalt, Pfandbriefe R. 10
Steuergutsch. Verrechnungskurs.
<% Oesterretchtfche Goldrentt....
4,20% Oesterreichische Silberrente 4% Ungarische Goldrente .......
4% Ungarische Staatsrente v. 1910
4*4% deSgl. von 1913..........
6% abgest Goldmexikaner von 99 4% Türkische Zollanleihe von 1911
4% Türkisch« Bagdatzhahn-Arüethe
Frankluri a. 2)1.
Derlm
Schlußkurs
Schluß!. Abend- börse
Schluß» fort
Schluß!. Mittag- börse
9.7.
| 10.7.
I 9.7.
| 10.7.
92,9
93
93
93,13
——
— ■■
■—
91,4
91,25
91,25
91
95
95,25
95,13
95,25
—
—
—
—
92
92
90,9
91,5
89,5
89,5
89,25
89,5
88,5
88,75
—
—
95,5
95,5
—
—
95,5
95,75
95,4
95,65
88,75
88,75
—
89,5
88,75
88,75
—
—
89
89
—
—
90,5
91
—
—
93
93
92
92
93
93
93
93
101,3
101,3
101,3
101,3
_
24
24,6
24,6
1,1
1,15
1,15
1,2
7,2
7,25
7,4
7,3
6,8
6,9
6,85
7
6,95
7
6,85
6,9
8,25
8,4
—
8,3
7,5
7,5
7,5
—
M
M
—
Datum
4% deSgl. Serie 11 .............
6% Suman, vereinh. Rente v. 1903 4^,%Rumän.vereinh.Rentev.l913 4% Rumänische vereinh. Rente .. »y4% Anatolier ...............
Harnvurg-Amertka-Pakel ..... 0
Hamburg-Südam. Dampfschiff. 0 Hansa-Dampfschiff........... 0
Norddeutscher Lloyd .........0
A.G. für Verkehrswesen Mt. .. 0 Berliner Handelsgesellschaft ... 4 Commerz, und Privat-Bank ... 0 Deutsche Bank und Dis conto-
Gesellschaft................o
Dresdner Bank..............o
ReichSbauk ..... 12
A.S.G......................0
Bekula......................
Bekir.LieferungSgeseMchaft... s Licht und Kraft ............g
Felten & Guilleaume......... 0
Gesellsch.s.Elektr.Unterne-mung. 6 Rheinische Elektrizität ........ 6
Schuckert L Co............... 6
Siemens S Halske............ 7
Lahmev-r L Co............. 10
vuverW ..........—...... 0
Deutsche Erdöl..............4
Gelsenkirchen«..............0
Harpener............. 0
Hoesch Eisen—Kbln-Neuessen .. 0 Ilse Bergbau ...............6
Ilse Bergbau Genüsse........e
Klöcknerwerke ........ 0
TRfliuiWnifnin*Wfr6Trw um».. 0
Fransfurt a.M.
Serlin
Schlußkurs
Schluß!. Abend- börse
Schluß» !urs
Schluß!.
Mittag, börse
9.7.
10.7.
9.7.
10-7.
7,7
7,6
7,5
—
4,3
4,13
4,25
—
6,75
6,75
6,8
6,95
3,65
3,65
3,65
3,7
34,65
35
34,75
35
26,5
28
26,25
27,65
—
—
24,5
—
—
——
—
30,5
32
30,25
30,75
63,75
64,25
63,65
64,5
90
90
90,5
90,5
58,13
58
58
58
63
62,25
63
62,25
65,5
95,5
65,5
65,5
154,25
155
154,13
155
23
23,25
23
23,25
143,13
143,4
143
143,25
86,75
92
87
92
109,25
110
109,25
110
66,5
66,5
66,75
67
108,5
108,75
108,9
109
101,5
101,5
102
102
90,5
90,75
90,75
90,75
150,25
150
150
150,25
118
120
118,25
120,5
74,75
75
74,75
75
117
118
116,5
118,25
59
59
59,25
59,5
103,5
105,5
103,9
105,5
——
——
73,5
74,75
—
169,5
—
169
128,4
127,75
128
127
70,75
72
70,9
72,4
64
64,5
64,4
64,75
Frankfurt a. M.
Berlin
Schlußkurs
Schluß!. Abendbörse
Schluß- turs
Schluß!.
Minag- börse
Datum
9.7.
10.7.
9-7-
10.7.
Mansfeld« Bergbau.........
0
77,4
77,5
77,75
77,65
Sokswerke ..............
0
—
——
93,4
93,25
Phönix Bergbau.............
0
46
46,5
46
46,25
Rheinische Braunkohlen .....
10
233,5
235
234
235
Rheinstahl ............
0
90,75
92
91,5
92
Bereinigte Stahlwerke........
0
40
40,25
40,13
40,4
Otavi Minen ............
0
13,75
13,5
13,65
13,65
Kaliwerke Aschersleben........
6
129
124,5
128,5
124,75
Kaliwerke Westeregeln........
b
129,5
125
129,25
125-,25
Kaliwerke Salzdetfurth ..... 7%
171
163
171,5
163,5
3. G. yarben.Industrte.......
7
149,4
150,13
149,5
149,9
Scheideanstalt...............
9
207
208,25
—
——
Goldschmidt ................
O
68
68,75
68
69
Rülgerswerke ...............
O
38,9
39,75
39,5
39,9
Metallgesellschafk.............
0
87
86,25
86,25
86,25
Philipp Holzmann..........
O
59
59,5
60
59,5
Zementwerk Heidelberg ......
O
108,5
108
Lemerttwerl Karlstadt........
O
125,5
125,5
SchnltheU Patzenhofer .......
0
—
—
115,4
118
Aku (Allgemeine Kunstseide) ..
0
61,25
61,5
61,5
68
61,75
Bemberg .................
0
68
68,5
68
Zellstoff Waldhof ............
0
46,5
47,5
47
48
Zellstoff Aschaffenburg .......
0
57
59,75
57
60
Dessauer Gas ...............
7
—
—
132,75
134
Daimler Motoren ............
0
47,5
47,5
47,5
47,65
Deutsche Linoleum...........
0
59,75
60,5
60
60,5
Orenstein & Koppel ..........
0
—
—
66,75
67,25
Leonhard Tietz ..............
0
20,5
21,75
21
22,25
Thade......................
10
188,5
191,5
189
191,5
jl.au m u I atoren- Fabrik........
0
175,5
175,5
175
177
Lontt-Gummt...............
0
134
135
134
135
Grttzner...................
0
21,5
21,25
20,75
21,25
Mainkraftwerke Höchst a.8U..
4
72,5
72
Süddeutscher Zucker mimn
e
183,5
183
31,82
184, 75
Devisenmarkt Berlin — Frankfurt a.7U.
9.3ull
lO.Iuii
Amtliche Dotierung
Seid | Äriet
Amtliche Notierung
Geld | Arie-
Buenos Aires Brüssel.....
Rio de Jan.. Sofia......
Kopenhagen. Danzig.....
London .....
HelsingforS.. Paris ......
Holland .... Italien.....
Japan ......
Jugoslawien ■ Oslo.....:
Wien.......
Lissabon.... Stockholm... Schweiz .... Spanien.... Prag.......
Budapest ... Neuyork....
0,598 58,61
0,184 3,047
56,44 81,72
12,64 5,589
16,50
169,73 21,56 0,749
5,664 63,51
48,45
11,51
65,13 81,52
34,27
10,44
2,510
0,602 58,73
0,186
3,053 56,56 81,88
12,67 5,601 16,54
170,07 21,60 0,751 5,676 63,63 48,55 11,53 65,27
81,68
34,33 10,46
2,516
0,598 58,63 0,174 3,047 56,44
81,72
12,635
5,584
16,50
169,73 21,57 0,749
5,664
63,49 48,45
11,50 65,10
81,62 34,32
10,44
2,512
0,602
58,75 0,176
3,053
56,56
81,88
12,665
5,596
16,54
170,07
21,61 0,751
5,676
63,61
48,55
11,52
65,24
81,78
34,38
10,46
2,518
Banknoten.
Berlin, lO.Fuli
Geld
Briet
Amerikanische 910ten..............
2,465
58,47
2,485
58,71
Belgische Noten..................
Dänische Noten .................
56,39
56,61
Englische Noten ...............
12,59
12,65
Französische Noten...............
16,46
169,31
21,45
16,52
169,99
21,53
Italienische Noten................
Norwegische Noten ..............
63,32
63,58
Deutsch Oesterreich. * 1OO Schilling
Rumänische Noten...............
—
—
Schwedische Not«...............
64,92
65,18
Schweizer Noten.................
Spanische Not«.................
81,44
34,18
81,76
34,32
Ungarische 3hrtai


