zu-
Willi
Wil-
80 Zahre Posaunenchor Klein-Linden
Besitzer L.
Keil
ist nach Neuherrichtung
Irene und Paul Güngerlch
ab heute 1400 Uhr
Gießen, den 9. Juli 1934
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Statt Karten
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Gonsenheim-Mainz, den 9. Juli 1934
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Häuserhof, im Juli 1934
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Wilhelm Strauch und Familie Elisabeth Schulz, geb. Strauch Hänsi Müller, geb. Strauch
bekannten und freunden tun wir kund und zu wissen: Ein blondes Mädel ist bei uns angekommen
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme beim Hinscheiden meines lieben Mannes, des
Siesten, den -.Juli 1934
Moltkeftr. 14
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Heimgang unserer lieben Entschlafenen sagen wir herzlichen Dank
Für die uns beim Heimgang unserer lieben Entschlafenen in so reichem Maße erwiesene Teilnahme sagen wir herzlichen Dank
In tiefer Trauer:
Frau Ida Henk
an b. Gieß. Anz.
Illlllllllllllllllllllllllllll
00 Klein-Linden, 9. Juli. Der Posaunenchor Klein-Linden, der älteste in Hessen und einer der ältesten in Deutschland, sowie der angeschlossene M i f f i onsoerein feierten gestern das Fest des 8Ojährigen Bestehens. Aus allen Teilen unserer Provinz waren Posaunen- blaser gekommen, um die Verbundenheit mit dem Festoerem zu zeigen, von dem aus einst die An- regung zur Gründung der meisten übrigen ober- hessischen Posaunenchöre ausgegangen war.
Um 7 Uhr wurde das Fest mit' dem Blasen von Lob- und Dankchorälen auf den freien Plätzen des Dorfes eingeleitet. Gegen 9 Uhr begann nach kurzer Andacht die Probe der Gefamtchöre auf dem Festplatz.
Der F e st g o t t e s d i e n st wurde im Wald abgehalten. Mit der altdeutschen Weife „Nun bitten wir den heiligen Geist ..." aus dem Jahre 1524, von nahezu 100 Bläsern unter Leitung des Verbandsdirigenten, Weißbindermeister Boller (Lang- Göns) dargeboten, wurde der Gottesdienst eröffnet Den liturgischen Gottesdienst versah Pfarrer B remm er,-während Pfarrer TiiWm (Herdorf) die Festpredlgt hielt. Er führte darin u. a. aus, daß es gleich fei, ob Gottes Wort durch fromme Eltern oder durch treue Lehrer, oder durch gute Musik dar- geboten werde. Das Evangelium gelte aller Welt, ober es könne niemand selig werden, der sich davon ausschließe. Die Pflicht einer Grmeinde, die innerlich zu Gott stehe, fei es, Mission zu treiben. Die
gemeinsam gesungenen Choräle wurden von dem großen Posaunenchor begleitet. Auch der Frauenchor unserer Kirchengemeinde trug durch ein Beethoven- sches Danklied zur Verschönerung des Gottesdienstes bei.
Am Nachmittag marschierten die Posaunenchöre geschlossen durch die Dorfstraßen und luden mit ihren Vorträgen zur Hauptfeier auf den Fest- platz ein. Eine große Festgemeinde aus nah und fern, aus dem Bufeckertal, aus dem Ebsdorfer Grund und aus dem Hüttenberg nahm teil. Wieder eröffneten die vereinigten Posaunenchöre die Feier Pfarrer Bremmer begrüßte im Namen der KirchengSmeinde, beglückwünschte den Jubel- verem zum 8Ojährigen Dienst an der Gemeinde und dankte allen Mitgliedern für ihren treuen Dienste am Werk Gottes. Er würdigte die Ver- dnenste des unermüdlichen Dirigenten Johannes Germer, der nunmehr dreißig Jahre lang den Chor leitet und mit diesem am inneren Aufbau der Kirche mitgearbeitet hat. Der Propst der Propstei Oberhessen, Knodt (Gießen), war infolge dienstlicher Geschäfte verhindert und hatte dem Posau- nenchor und dem Missionsverein feine Glückwünsche brieflich übermittelt. Der frühere Superintendent von Oberhessen, Oberkirchenrat D. Wagner, und Dekan Gußmann (Lollar) hatten dem Verein schriftlich Glückwünsche zugeschickt, die, wie auch die Gruße des früheren Seelsorgers, Pfarrer Ackermann (Nordheim im Ried), Pfarrer Brem-
hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen verlässig und erschöpfend durchzuführen.
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Kreisbauernschaft Oberhessen-West:
Der Kreisbauernführer:
Dr. Krämer, Stabsleiter.
F. d. R.: E. Schäfer, Pressereferent der Kreisbauernschaft Oberhessen-West.
und zum Bauen
Äbermann
Im Namen der Hinterbliebenen:
Heinrich Erb
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft kann gemäß § 9 des Reichsnährstandsgesetzes oom 13. 9. 1933 bestimmen, daß die Nichtbefolgung dieser Aufforderung mit Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu 100 000 Reichsmark, oder mit einer dieser Strafen geahndet, und daß außerdem die Fortführung des Betriebes untersagt werden kann, wenn wegen Nichtbefolgung rechtskräftig auf Strafe erkannt worden ist.
Die in Frage kommenden Geschäftsleute können ihre Antragsformulare abholen:
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Amtliche Bekanntmachung des Kreisamts Schotten.
Betr.: Tierfeuchenbekämpfung.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß die Anordnung des Ministers des Innern vom 12. Ium 1926, betr. die Bekämpfung von Viehseuchen, noch in Kraft ist. Darnach sind zum Schutz gegen eine ständige Seuchengefahr alle von Viehhändlern und Transportunternehmern zum Vieh- ransport benutzten Fahrzeuge aller Art und alle Duftigen zu oder bei einer solchen Viehbeförderung benutzten Behältnisse und Gerätschaften (Kisten, Käfige, Korbe, Krippen, Tränkvorrichtungen, Latier- baume Hürden, Ketten, Anbindestricke usw.) alsbald nach jedem Gebrauch zu reinigen und zu desinfi- zieren. Für die Durchführung der Reinigung und der Desinfektion find die Vorschriften der Anweisung ur das Deslnfektionsverfahren bei Viehseuchen (Anlage A zum Reichsviehseuchengesetz) maßgebend
Selbstverständlich bleibt die Anordnung über Rei- ugung und Entseuchung von Kraftwagen zur Beorderung von Klauenvieh und Geflügel vom 4. Avril 1934 ebenfalls in Kraft. 4063C
mit elektr. Antrieb, für Kohl.-, Gas-und elektrische Heizung Vorführung unverbindlich.
Kraußniederlage Frankfurt
Hemmerichsweg 147.
Platzvertreter gesucht. 03334
Oberstudiendirektors i. R.
Fritz Henk
sage ich auf diesem Wege herzlichsten Dank
Zur Kreisbauernschaft Oberhessen-West gehören die Kreise Friedberg, Gießen, Büdingen und Usingen.
Oeffentliche Aufforderung
zur Anmeldung der Betriebe des Landhandels und oer Betriebe, die landwirtschaftliche Erzeugnisse be- und verarbeiten, bei den zuständigen Dienststellen des Reichsnährstandes.
Unter Bezugnahme auf §§ 1, 9 des Gesetzes über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes und Maßnahmen zur Markt- und Preisregelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse vom 13. 9. 1933 (Relchsnährstandsgesetz — RGBl. I S. 626) und auf die dritte Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes vom 16. 2. 1934 (RGBl. I S. 100) fordere ich die Inhaber der Betriebe, bei denen Landhandel und Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Sinne des § 4 Nr. 4 der ersten Verordnung "über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes vom 8. 12. 1933 (RGBl. I S. 1060) und § 1 der dritten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes vorliegt, auf, sich bei ihrer zuständigen Kreisbauernschaft unter Benutzung eines beim Ortsbauernführer erhältlichen Vordruckes bis zum 15. Ernting (August) 1 934 z u melden.
Diese Aufforderung ergeht nur einmal und bient dem Zweck, das Reichsnährstandsgesetz und die
Kreisbauernschaft Oberhessen-West,
Friedberg, Homburger Sir. 9.
ch er zur Kenntnis gab. Für die Leipziger Mission überbrachte Missionar Blümer herzliche Glückwünsche. An Hand von Beispielen aus feiner 23- jahrigen missionarischen Wirksamkeit in Ostafrika schilderte er das segensreiche Wirken der Posaunenchöre im Heidenland und forderte zur weiteren Mitarbeit am Missionswerk auf. Die Predigt hielt Pfarrer Timm (Herdorf) Er sprach vom festen Herzen, das beständig sei in der Arbeit und im Dienen, und auf dessen Taten die Segenshand des Herrn ruhe. Für die oberhessischen Posaunenchöre, von denen die Chöre von Bersrod, Unter-Seibertenrod, Stockhausen (Kreis Lauterbach), Lich, Lang- Göns und Steinbach (Taunus) erschienen waren, wünschte der Verbandsvorsitzende, Pfarrer Lenz (Darmstadt), dem Jubelverein, als dem führenden in Hessen, Gottes Segen auf seinen ferneren Lebenswegen. Er betonte u. a., daß der festgebende Verein immer vorbildlich tätig gewesen sei und den Mittelpunkt der Chöre gebildet habe, weil eines im Klein-Lindener Chor vorherrschend gewesen sei: die Gerechtigkeit des Glaubens und die Gerechtigkeit in der Gemeinschaft durch Christus. Gemeinsam gesungene Choräle, Vorträge der Posaunenchöre und ein Lied des Kirchenchors „Es wollt uns Gott gnädig sein ..." aus dem Jahre 1524/25 umrahmten die Feier. Die vielen auswärtigen Festbefucher waren bei den Gemeindegliedern zu Gast.
wieder geöffnet
---- 4060 D
Anschlag und Wirtschaftswerbung.
Die neunte Bekanntmachung des Werberates der Deutschen Wirtschaft regelt den Außenanschlag zum Zwecke der Wirtschaftswerbung in umfassender Weise. Es wird darin u. a. genau bestimmt, an welchen Stellen Anschlag angebracht werden dar und welche Stellen hierzu nicht benutzt werden dürfen. Schon vor Erlaß dieser Bekanntmachung waren für das Gebiet des Anschlages in der zweiten Bekanntmachung einige Bestimmungen getroffen worden, die sich vor allem gegen den sogenannten wilden Plakatanschlag richteten, d. h. gegen den Anschlag, der nicht an der Stätte der eigenen Leistung oder an eigens dafür bestimmten Stellen angebracht wird. Diese Anordnungen sind vielfach mißverstanden worden. So sind insbesondere untere Verwaltungsbehörden gegen jeden Wildanschlag ein» geschritten, ohne dabei zu beachten, daß die Be- sttmmungen des Werberates der Deutschen Wirt- schaft nur den Anschlag betreffen, der zu Zwecken ^"chaftswerbung veranstaltet wird. Der Begriff Wirtschaftswerbung ist hier bereits mehrfach erörtert worden. Man versteht darunter eine Werbung, die in irgend einer Weife der Förderung emes Erwerbsgeschäftes dienen soll, wie z. B. die Werbung des Kaufmanns für feine Ware, des Her- stellers für feine Erzeugnisse u. a. Hat die Werbung nicht den Zweck, ein Erwerbsunternehmen zu fördern, soll sie also nicht wirtschaftlichen Zielen dienen, \o kann auch nicht von Wirtschaftswerbung die Rede sein. Daher ist z. B. Werbung für die NSDAP oder für das Winterhilfswerk nicht als Wirtschaftswerbung anzusehen, denn sie dient nicht der Förderung eines Erwerbsgeschäftes. Demzufolge unter- hegt diese Werbung auch nicht der Aufsicht des Werberates. Seine Bekanntmachungen und sonfti- gen Anordnungen finden darauf keine Anwendung. Der Anschlag für derartige Werbezwecke kann also nicht unter Berufung auf die Bestimmungen des Werberates verhindert oder eingeschränkt werden.
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Der Präsident des Deutschen Schützenbundes, Lo» r e n z, beim Sieg-Heil auf das deutsche Vaterland und seine Führer. Rechts: Das Bundesbanner, davon den Kölner an die Leipziger Schützen übergeben wurde. Ein Bild von der Kundgebung, die am. Fuße des Völkerschlachtdenkmals veranstaltet mürbe,
Wettervoraussage.
Der hohe Druck macht seinen Einfluß immer noch geltend und läßt das meist heitere und heiße Wettei fortbestehen. Bei der starken Erhitzung ist späterhin mit dem Auftreten lokaler Wärmegewitter aii rechnen.
Aussichten für Mittwoch: Heiter, heil und trocken.
Lufttemperaturen am 9. Juli: mittags 29,9 Grad Celsius, abends 20,4 Grad; am 10. Juli: abends 16,1 Grad. Maximum 30,1 Grad, Minimum 12,1 Grad. — Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 9. Juli abends 27,8 Grad; am 10. Juli: morgens 21 Grad Celsius. — Sonnenscheindauer 14,6 Stunden.
Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Verantwortlich für Politik: Dr. Friedrich Wilhelm Lange, für Feuilleton: J.V.: Dr. Fr. W. Lange, für den übrigen Teil: Ernst Blumschein. Anzeigenleiter: Hans Beck, verantwortlich für den Inhalt der Aw zeigen: Theodor Kümmel. DA. VI. 34: 10 100. Druck und Verlag: Brühl'sche Universitäts-Buch- und Steindruckerei R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen.
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