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nicht so weit gediehen, daß die geplanten Sitzungen des Kabinetts und des Kabinettsausfchusfes nützliche Ergebnisse bringen könnten. Abrüstung und politische Entspannung blieben Endziel der britischen Politik.

Oie Katastrophe im Tkelson- Gchacht.

Neue Berhaftungen.-Dreizehn Todesopfer beigesetzt.

Ossegg, 8.Ian. (DNB.) Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft wurden Montag nachmittag außer Generaldirektor Locker Betriebsdirektor Dr. ing. K a r l i k sowie drei Ingenieure, ein Ober­steiger und ein Steiger verhaftet.

Unter ungeheurer Beteiligung der Bevölkerung, der Behörden und verschiedener Verbände wurden die 13 geborgenen Toten des entsetzlichen Gruben­unglücks in Ossegg zu Grabe getragen. Die Särge waren auf dem Marktplatz aufgebahrt wor­den. Von dort bewegte sich der Trauerzug durch das Spalier der Vereine von Ossegg nach dem Friedhof. Nach Ossega waren Sonderzüge einge­legt worden, die Tausende zu den Trauerfeierlich­

keiten heranbeforderten. Zum Zeichen der Trauer waren alle Geschäfte geschlossen. Als sich der lange Trauerzug in Bewegung setzte, ertönten für eine volle Stunde die Sirenen der Fabriken und Zechen. Laternen auf Straßen und Plätzen wurden entzün­det. Die Särge wurden nicht in einem Massengrabe, sondern in acht einzelnen Gräbern und in fünf Fa­miliengräbern beigesetzt. Am offenen Grabe sprach für die Stadtgemeinde Ossegg der deutsche Bürger­meister Bürger und sein tschechischer Vertreter, S i p l, sowie Vertreter der Arbeiteroerbände. In Prag wurde ebenfalls zum Zeichen der Trauer für eine Stunde die Straßenbeleuchtung entzündet und der Verkehr um 15 Uhr für eine Minute stillge­legt. Die Fußgänger blieben entblößten Hauptes stehen. Sämtliche Gruben des nordwestböhmischen Kohlenreviers haben am Montag wegen der Trauer­feierlichkeiten nicht gearbeitet.

Die Zahl ber Hinterbliebenen der 142 ver­unglückten Bergleute der Nelsonschächte beträgt 126 Witwen und 194 Kinder. Das jüngste Todesopfer war 21, das älteste 55 Jahre. Ledig waren 13, verwitwet 3, verheiratet 126. Eines der Opfer hinterließ 6 und eines 7 Kinder. Bisher sind an Stiftungen 2 Millionen tschechischer Kronen ein­gelaufen.

Doüsliß kündigt verschärften Kamps gegen die nativnalsozialifttsche Bewegung an.

GinAufruf derRegierung als Auflagenachricht.-Kommentare verpresse verboten

Wien, 8. Jan. (DNB.) Das Kabinett trat heute nachmittag unter dem Vorsitz des Bundes­kanzler Dollfuß zu einem außerordentlichen Kabinettsrat zusammen, in dem ausschließlich neue Abwehrmaßnahmen gegen bie an« wachsenbe national sozialistische B e - w e g u n g in Oesterreich erörtert wurden. Es wurde der Erlaß eines Aufrufs der Bundesregie­rung an das österreichische Volk beschlossen, der der Presse alsPflichtnachricht" zum Abdruck über­mittelt wirb.

Das Kabinett hat in der Sitzung, wie es in ber amtlichen Mitteilung heißt,einen Bericht über bie in den letzten Tagen besonders verschärfte und of­fensichtlich organisierte nationalsozialistische Agitationstätigkei entgegenaenommen, die mit zahlreichen Terrorakten verbunoen war. Die hierdurch notwendig gewordenen Maßnahmen hät­ten die einhellige Billigung des Ministerrats gefun­den. Der AufrufAn Oesterreichs Volk" spricht davon, daß sich die Bundesregierung bisher auf eine maßvolle Abwehr beschränkt habe, in der Hoffnung, es werde endlichVernunft über Wahn­sinn den Sieg davontragen." Aus dieser Erwä­gung sei in den Weihnachts- und Neujahrstagen auch eine Reihe von Gnadenakten vorgenom- rnen worden. Die daran geknüpften Hoffnungen seien vergeblich gewesen. In den letzten Tagen seien nicht weniger als 140Sprengstoisanschläge" in allen Teilen des Bundesgebiets verübt wor­den. Die Bundesregierung hat beschlossen, .nunmehr mit allen, auch den schärf st en Mit­teln, diesen Akten des Terrors ein für allemal ein Ende zu setzen. Mit dem heutigen Tage seien da­her st arke Abteilungen des Freiwilli­gen Schutzkorps aufgeboten worden, die gemeinsam mit der Polizei und Gendarmerie alle Versuche, diesesverbrecherische Treiben" fortzu­fetzen, zunichte machen würden.

Dem Aufruf ist außerdem ein entsprechender Kommentar der Politischen Korrespondenz gleich­falls als Pflichtnachricht beigefügt. In ihr wirb ebenfalls dasEntgegenkommen", das ber österrei­chische Bundespräsibent burch verschiedene Gnaden­akte bewiesen habe, besonders hervorgehoben. Diese seien von denstaatsfeindlichen Elementen" schlecht

aelohnt worden. Mit Beginn des neuen Jahres habe eine verstärkte Terroraktion eingesetzt, die bis heute unvermindert anhalte. Wiederum wird von nicht weniger als über 140 Sprengstoffanschlägen in allen Bundesländern gesprochen, in bie offenbar auch alle Knallfrösche und Papier­böller eingerechnet worden sind. Dazu käme eine große Zahl von Aktionen gegen Dergnügungs-' lokale und Gaststätten, Geschäfte, wo Tränengas­bomben geworfen worden seien und mehr als 100 größere Einzelfällebübischer Ueberschreitungen" durch Beschmieren von Gebäuden, Hissen von Ha­kenkreuzfahnen, Ausstreuen von Hakenkreuzen, Pro­pagandaschriften usw. Alles in allem eine Auslese, die das Verhältnis zwischen ber Regierung Dollfuß und der österreichischen Bevölkerung nur zu klar beleuchtet.

Jede Aeußerung zu dem Beschluß des Mi­nisterrates zur Abwehr der nationalsozialistischen Tätigkeit ist der Presse strengstensverboten. Die Zeitungen sind sogar nochmals darauf aufmerk­sam gemacht worden, daß die Auflagenachrichten über den Aufruf der Bundesreaierung an das öster­reichische Volk nicht als solches gekenn­zeichnet werden darf. Von ber Auslegung ber Bestimmung, die aber ausdrücklich dahin geht, daß zustimmende Aeußerungen nicht als verbotene Zusätze zu dieser Nachricht auf- gefaßt werden, haben nicht einmal alle dem ^Regime Dollfuß nahestehende Blätter Gebrauch gemacht. Die christlich-sozialeR e i ch s p o st" natürlich glaubt wieder einmal von dem Ende des Nationalsozialis­mus in Oesterreich sprechen zu können. Die amtliche W i e n e r Leitung7' gibt dem österreichischen Nationalsozialismus wenigstens einen Fanatismus zu, ber einer besseren Sache roürbig wäre. Sie ruft zu einer Art heiligem Krieg auf unb erklärt, wer sich in biefem heiligen Feldzug abseits stelle, der exkommuniziere sich selbst aus dem österreichischen Staatsverbanb. DieNeue Freie Presse" meint, es zeige sich, baß nicht einmal bas Stand- recht, das doch auch für Sachbeschädigung ange­wandt werden soll, daß nicht einmal diese Waffe, die härteste und die unerbittlichste, die eine Regie­rung au gebrauchen vermöge, imstande fei, die Na­tionalsozialisten von ihrem Plan abzuhalten.

Die organisaionschen Grundlagen des ASLV.

Bayreuth, 8.Jan. (DNB.) Der ReichsleiterI des Nationalsozialistischen Lehrerdundes, Staats­minister S ch e m m , teilt mit:

Am 4. Januar wurde in der Reichsleiter- und Amtsleitertaguna der PO. die endgültige Festlegung der organisatorischen Grundlagen des NSLB. zum; Abschluß gebracht. Der Leiter der PO., Pg Dr. I Ley, würdigte vollauf die gewaltige Zukunstsauf- gabe des NSLB. Er muß in allen feinen Gliede­rungen eine durchaus zuverlässige, schlagkräftige, im Dienste des Nationalsozialismus stehende Orga­nisation sein. In vollster Anerkennung unb Wür­digung dieser Notwendigkeiten fand Die von der Obersten Leitung der VO. am 13. Dezember 1933 erlassene Verfügung Üoer das nationalsozialistische1 Erziehungsleben sinngemäß Auslegung. !

Diese Ausführungsbestimmungen bringen klar unb deutlich noch einmal das schon am 8. Dezember 1933 in einer von Dr. Frick, Rudolf Heß, Dr. Ley,1 Dr. Schmitt unb Schemm unterzeichneten Verfügung erlassene Verbot zum Ausdruck, nach welchem ein Wiederaufleben aufgelöster ober in Auflösung befinblidjer Verbände un­bedingt verboten ist. Die gesamten Mitglieder des NSLB. (neun Zehntel aller Erzieher Deutsch­lands) stellen die gleichgeschaltete, aus den früheren Organisationen gebildete Gesamterzieher­organisation, eben den NSLB. Die Mitglie­der des NSLB., die zu gleicher Zeit e i n g e t r a. gene Mitglieder ber NSDAP, sinb, wer-! dm laut Verfügung im Amt für Erzieher (NSLA) innerhalb des NSLB. zusammengefaßt. Diese Verfügung ist im Licht ber Totalität ber nationalsozialistischen Staatsidee unb im Hinblick auf die vom Führer so oft betonte Totalität ber Erziehungsidee auch eine Selbstverständlichkeit. Sie sichert die Einheit des deutschen Er­ziehungsgedankens unb verneint bas bunte Vielerlei der in der libsralistischen Zeit bestehenden Lehrerorganisationen mit den verschiedensten, teils parteilichen, teils materiellen, teils beruflichen, teils standespolitischen Interessen

Der NSLB. erklärt nachdrücklich wiederholt, daß sich seine Aufgaben auf der ideellen, völkischen, na- s tionalsozialistischen, sachlichen unb päbagoqischen Ebene befinden. Niemals werden im NSLB.1 im Hinblick auf feine hohe Erziebunqsaufaabe ft a n- despolitische, materielle unb wirtschaft- liche Fragen bominierenbe Kraft besitzen kön­nen. Wir verkünden das absolute Primat der na-! tionalsozialistischen Weltanschauung auf allen Ge­bieten der Organisation des NSLB. Wir wissen auch, daß bie Proklamierung bes Primats der na« j tionalsozialistischen Weltanschauung bie Facharbeit bezüglich ihrer Qualität steigern wird

Unter Hinweis auf die Verfügung vom 8. De- zember 1933 unb die Ausführungsbestimmungen!

vom 4. 1. 1934 wirb in ber Verfügung der Reichs­leitung ber NSLB. zum Schluß betont, daß mit diesen beiden Verlautbarungen, welche die Unter­schriften ber hierfür zuständigen Führer tragen, nun nach langen und schwierigen Verhandlungen unb vielen Mißverstänbnissen endgültig für jeden Leiter ber verschiebenen Gliederungen bes NSLB. bie notwendigen Klarheiten geschaffen werben.

Eine Verfügung Or. Leys.

München, 8. Jan. (DNB.) Von ber PO. ist folgende Verfügung getroffen worden:

1. Der NSLB. ist die parteiamtliche Or­ganisation des deutschen Erzieher­lebens. Er umfaßt alle als Mitglieder im NSLB. organisierten Erzieher.

2. Die in ihm befindlichen eingeschriebenen Mit­glieder der NSDAP, sind im Amt für Erzie­her (NSLF.) zusammengefaßt und erhalten ihren gesonderten Ausweis (Mitgliedsbuch).

3. Die vom NSLB. getroffene Gliederung der Gaue, Kreise unb Ortsgruppen sowie die ent­sprechend gegliederte Facharbeit der AbteilungEr­ziehung und Unterricht" gelten als zuständig.

4. Nochmals wird die Rückbildung ausge­löster oder in Auflösung befindlicher Verbände streng­stens verboten.

5. Selbständige, in den NSLB. als Fachschaften nicht eingegliederte wissenschaftliche Fach­verbände können mit den gleichlaufenden Fach­schaften des NSLB. zum Zwecke der Verwertung ihrer Leistungen in Verbindung treten.

München, 4. Januar 1934 gez. Dr. Robert Ley.

NSLB. und Reichsbund Oeulscher Beamten.

Berlin, 8. Jan. (DNB.) Der Reichsführer des NSLB., Hans Schemm gibt bekannt: Auf Grund einer Vereinbarung mit dem Führer der Beamten- organifation, Neef, gilt im Hinblick auf bie orga­nisatorische Verankerung von Erziehern inner­halb bes Reichsbundes Deutscher B e - amten die Bestimmung, daß Erzieher Deutsch­lands, die gewillt sind, innerhalb bes Reichsbundes Deutscher Beamten irgendeine Aufgabe ober ein Amt zu übernehmen, Mitglieder des NSLB. sein müssen. Der Reichsbund Deutscher Beam­ten lehnt mit Rücksicht auf die in München ge­troffenen Abmachungen jeden deutschen Er­zieher als Mitglied ab, der nicht Mitglied des NSLB. ist. Daraus ergibt sich,,daß jeder deut­sche Erzieher in erster Linie die Aufgabe hat, feine Mitgliedschaft beim NSLB. zu erwerben.

Die Verhütung erbkranken Nachwuchses.

Ministerialrat Dr. Gütt über die Durchführung des neuen Gesetzes.

Berlin, 8. Jan. (DNB.) Das Gesetz zur Ver­hütung erbkranken Nachwuchses ist bekanntlich am 1. Januar in Kraft getreten. Der zuständige '.Refe­rent im Reichsmimsterium des Innern, Ministerial­rat Dr. Gütt, sprach in einer Pressebesprechung über die Durchführung bes Gesetzes, insbesondere über das Gerichtsverfahren. Die Rechtsprechung soll aufgebaut fein auf biologischem Denken, wobei es unmöglich ist, alles in juristifche Formeln zu fassen. Das neue Recht soll nicht formalistisch ober los­gelöst vom Menschen fein, fonbern es soll ber Er­haltung bes Lebens und der Erhaltung unserer Art und Rasse dienen. Bei ber Beurteilung bes Einzelfalles werden Richter und Aerzte verant­wortungsbewußt immer von zwei Voraussetzungen ausgehen:

1. Die Sterilisierung ist nur zulässig, wenn bie Krankheit ärztlich einroanbfrei feftgeftellt ist, und wenn

2. bas Erbgesunbheitsgericht nach freier B e« weiswürdigung zu dem Ergebnis kommt, daß die Nachkommen mit großer Wahrscheinlich­keit erbkrank sein werden.

Dabei ist bie ethische Grundlage einer solchen Entscheidung eindeutig und klar: Es soll in der Zu­kunft erbkranker Nachwuchs nicht mehr entstehen, die Familie vor unendlichem Leid, bie Allgemein­heit aber vor neuer Belastung bewahrt werden. Sofern dieses Ziel auf andere Weise erreich­bar ist, hält der Gesetzgeber die Anwendung des Eingriffs nicht für unbedingt not­wendig. Es sollen darum Personen, die sowie­so als bauernd anstaltsbedürftig ver­

wahrt werden, nicht ft e r i I i f i e r t werben, wie es auch unbedenklich erscheint, von (Eingriffen abzusehen, wenn Erbkranke jich freiwillig in einer 21 n ft a 11 verwahren lassen. Wenn Gefahr für das Leben besteht, kann ber Eingriff unterbleiben.

Grundsätzlich finden auf das Verfahren vor dem Erbgesundheitsgericht die Vorschriften ber Frei­willigen Gerichtsbarkeit Anwendung. Es sind eine ganze Reihe von Bestimmungen geschaffen wor­den, um jeden Mißgriff auszuschließen. Besonders hervorzuheben ist, daß das Gesamturteil immer nur nach sachlichen medizinischen Grundsäken unb nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft zu fällen ist. Die Amtsärzte und Gerichte werden die Fälle nach ihrer Dringlichkeit zu de« handeln haben. So wäre es z. B. nicht sinngemäß, jetzt schon sofort Anstaltsinsassen zu sterilisieren, die vielleicht erst nach einem Jahr aus der Anstalt entlassen werden, ober mit Schulkindern zu beginnen, bei denen bie Gefahr der Erzeugung erbkranker Nachkommen nicht dringend zu befürch­ten ist.

Dr. Gütt erklärte zum Schluß, baß mit ber Sterilisierung ber erbkranken Perjonen allein bie Gesundheit unseres Volkes nicht zu sichern fei, wenn es nicht gelänge, bie erbgefunben Fami­lien zu fördern und die für die Erhaltung unseres Bestandes notwendige Zahl gesunder Kinder zu gewährleisten. Diesbezügliche positive Maßnahmen der Reichsregierung seien in Vorbe­reitung.

Die Bluttat in her Rächt zum 31. Januar.

Die Anklage gegen die Mörder des Sturmführers Maikowfki und des Polizeioberwachtmeisters Zaur.tz.

Berlin, 8. Jan. (DNB.) Der Maikowski-Prazeß ist nach zwölf Verhandlungswochen in fein Schluß- ftahium getreten. Heute begann die Abrechnung des Staatsanwaltes mit den kommunistijchen Verbre­chern, die in der hi st arischen Nacht zum 31. Januar 1933 die SA. - Männer bes Sturms 33 in ber Wallstraße in Charlottenburg überfielen. Bei diesem feigen, planmäßig vorbereite­ten Feuerüberfall waren bie Sturmfüyrer Mai- ko w i k i unb ber Polizeioberwachtmeister Zauritz erschossen worden. Der Staatsanwalt erklärte u. a.: Es ist kein bloßer Zufall, daß gerade am 30. Ja­nuar der Angriff auf den Sturm 33 erfolgt ist. Nach der Ernennung des Führers der nationalsozialisti­schen Bewegung zum Reichskanzler bestand für die Kommune die letzte Möglichkeit, unter Umständen doch noch den Bürgerkrieg herbeizuführen. Es erging daher der Befehl zum Alarmzustand und zur Organisierung des politischen Massenstreiks gegen dieHitler-Diktatur". Es wurde offen darüber gesprochen:Heute abend gibt es in der Wallstraße dicke Luft." Als von einem Meldefahrer berichtet wurde, die SA. sei in der, Wallstraße, stürmte alles auf die Straße. Schlag­artig setzte der Angriff der Kommunisten auf den SA.-Sturm ein. Schon zu Beginn ber Schießerei wurden der Polizeibeamte Zauritz unb ber Sturmführer Maikowfki löblich verwun­det. Der Staatsanwalt erklärte bann, er halte die Angeklagten Rossel, Fleschenberg. Leese, Churazi und Plessow des versuchten Mordes für üb er führt. Zehn Angeklagte hätten sich der Rä­delsführerschaft beim Landfriedensbruch schuldig ge­macht. Strafbar gemacht Hütten sich alle 53 Ange­klagten.

Der Oberstaatsanwalt warf bann die Frage auf: Warum werden die Angeklagten nicht beschuldigt, den Sturmführer Maikowfki unb ben Polizeibeam­ten Zauritz ermorbet zu haben? Darauf ist lei­der die enttäuschende Antwort zu geben: Es ift durch die Ermittlungen nicht nachgewiesen, daß einer der Angeklagten bie Löbliche Kugel auf die Erschossenen gefeuert habe. Die zur Zeit ber Tat bestehenden gesetzlichen Bestimmungen geben leider keine Handhabe, die Angeklagten zum Tode zu verurteilen. Ganz anders wäre es, wenn sie nur eine halbe Stunde später, am 31. Januar 1933, die Tat begangen hätten. Dann hätten sie die Todesstrafe verwirkt.

Der Staatsanwalt ging auf bie Verteidigung ber Angeklagten während der Verhandlungen ein, die in der Hauptsache darin bestanden habe, jede Plan­mäßigkeit des Uederfalles abzuleugnen. Kaum je­weils fei fo viel gelogen worden, wie bei diesen Verhandlungen. Den Angeklagten Chorazy bezeich­nete ber Staatsanwalt als den größten Rowdy in diesem Prozeß. Der Angeklagte Plessow, der ursprünglich wegen schweren Landfriebensbruches unb unbefugter Waffenführung angeklagt war unb gegen ben nachträglich die Anklage auch auf ver­suchten Mord ausgedehnt worden ist, habe bei ber kommunistischen Führung ein besonderes Vertrau n genossen. Merkwürdig sei, daß dieser Angeklagte, der während ber Dauer der Verhandlung mehrfach Krampfanfälle erlitten habe, einen Füh­rerschein besessen habe unb ben politischen An­forderungen, die von feiten ber Kommune an ihn gestellt worben seien, sich stets gewachsen gezeigt habe.

Pflege von Vo kslum und Hemai.

Auch eine Ausgabe der Arbeitsfront.

Berlin, 9. Jan. (VdZ.) Unter ben Aemtern bes neugeschaffenen WerkesKraft burch Freude" der Deutschen Arbeitsfront befindet sich ein Amt im Ausbau, dessen Ausgabe unb Bedeutung bereits durch feinen Namen gegeben ist: bas Amt für Volkstum unb Heima t". Sein Leiter Werner Haverbeck hält für das Ent­scheidende, daß ber einfache Volksgenosse aus Ar- beiter- und Bauerntum in den ihm gegebenen Mog- 1 lichkeiten unb Formen ein echtes Leben führt unb selbst mitgestaltet, anstatt irgendwelche Kul­tur nachzuerleben. Das Amt ist eingeteilt worden in Fachgebiete, die den großen Gesamtbereich ver­treten. Es sind vor allem die drei großen Arbeits­gruppen zusammengefaßt worden: Das Erbe (Heimatschutz, Naturschutz, Denkmalspflege), bas Leben (Volkstum, Volkstanz, Laienspiel), b i e Fo rm e n g e st a l t u ng (Volkskunst, Gartenpflege), dann u. a. die Abteilungen für Volksmusik, Volks- tumstunbe, Volksbilbungsarbeit, Brauchtumspflege, Handwerkskultur.

Mit der Durchführung dieser Aufgabe wird vom AmtVolkstum unb Heimat" eine umfaffenbe Schulung im Verlauf biefes Jahres burchgeführt werden. In den Heimen der Arbeitsfront werden mehrwöchige Schulungskurse für die Lehrkräfte ab­gehalten werden, die bann wiederum in der Schu­lungsarbeit ber Arbeitsfront wie in der praktischen Arbeit der NS.-Gemeinschaft zum Einsatz gelangen können. *

Don her Fabrikarbeiterin zur Hausgehilfin

Berlin, 7. Jan. (Ddz.) Die Deutsche Ar­beitsfront hat eine große Umjchulungsaktion eingeleitet, um die vielen Fabrikarbeiter rinnen, die ben Arbeitsmarkt belasten, in anderen ausgesprochenen Frauenberufen unterzubrin­gen. Im Vordergrund dieser Bestrebungen steht die Umschulung ber Fabrikarbeiterin auf ben Beruf der Hausgehilfin. Unter Mitwirkung der NS.- Frauenschaft und ber Hausfrauenverbände ist eine Propagandaaktion eingeleitet worden, um ben Haus­frauen klarzumachen, daß es ihre Pflicht ist, die Ar­beitsbeschaffung durch Einstellung einer Hausgehil­fin zu fördern. Der Oberbürgermeister von Berlin hat zur Unterstützung dieser Aktion angeordnet, daß solche Mädchen und Frauen die fehlenden Be­kleid u n g s st ü ck e für ihren neuen Beruf aus Wohlfahrtsmitteln erhalten sollen, wenn sie sie aus eigenen Mitteln nicht beschaffen können.

Oie Neuordnung des evangelischen Zugenewerkes.

Berlin, 8. Jan. (DNB.) Der Jugendführer der deutschen evangelischen Kirche, Zahn, hat folgende Bevollmächtigte zur Durchführung ber Neuordnung des evangelischen Jugendwerkes und ber Eingliebe- rung in die HI- ernannt: Für das Obergebiet West (im besonderen die Gebiete Ruhr-Nieder­rhein, Mittelrhein und Westmark) den Provinzial- Jugendpfarrer Dr. Voß (Düsseldorf). Für das Gebiet M i t t e l r h e i n Provinzial-Jugendpfarrep Bergmann (Magdeburg); für das Gebiet O st - land: Provinzial-Jugendpfarrer Engelbrecht (Königsberg); für das Gebiet Ku,rhessen: Lan­des-Jugendpfarrer von der Au, Darmstadt; für das Gebiet Hannover (insbesondere Braun- schweig): Pfarrer Mikner (Braunschweig); für das Gebiet Ostsee: Pfarrer Richnow, Finken­walde bei Stettin.

Gin evangelischer Pfarrer verhaftet.

Dortmund, 9. Jan. (DNB.) Auf Anordnung des Geheimen Staatspolizeiamtes wurde der evan­gelische Pfarrer Bueltemeier in Dortmund» Martn in Schutzhaft genommen. Pfarrer Bueltemeier hat sich schon im Sommer bes Vor­jahres durch beleidigende Aeußerungen gegen den Kultusminister Rust unan­genehm bemerkbar gemacht. Damals entging er nur einer empfindlichen Bestrafung, weil der Minister keinen Strafantrag gestellt hatte. Ein Einschreiten der Behörden ließ sich aber nicht mehr vermeiden, als der Pfarrer den ihm anvertrauten Konfir­manden die Anwendung des deutschen Grußes beim Betreten ber Unterrichtsräume untersagte unb durch Rundschreiben bas zwischen bem Reichsbischof und dem Führer ber Hitler-Jugend durchgeführte Einigungswerk der Jugend zu sabotieren versuchte.

Oienftentlaffung von Beamten bei strafrechtlicher Verurteilung

B e r I i n , 9. Jan. (VdZ.) Das Preußische Staats­ministerium hat ein Gesetz beschlossen, wonach in allen Fällen, in Denen gegen einen Beamten in ber Zeit vor dem 2.Juli 1933 rechtskräftig auf Gefängnis- oder Festungshaft von mehr als einjährig erDauer, ober auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt wurde, der Beamte mit der Rechtskraft des Urteils fein 21 m t verloren hat. Zugleich werden die Bestimmungen, in ben bisherigen Gesetzen über bas Dienststrafrecht ber nichtrichterlichen und richter­lichen Beamten aufgehoben, bie einer Durch­führung ber neuen Bestimmungen unb bem neuen Geiste bes Berufsbeamtentums im nationalfoziaN* stifchen Staat entgegenftehen. Diese Bestimmungen machten es notroenbig, baß auch beim Vo.rliegen einer strafgerichtlichen Verurteilung von mehr als