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Der»

Verkehrswesens.

der

hervorzuheben. Dadurch werde ein einheitliches ge­waltiges Wasserverkehrssystem im europäischen Sowjetrußland geschaffen. Soviel sei jedenfalls sicher, daß die Sowjetunion am Ende des zweiten Fünfjahresplanes an zweiter Stelle der Welt­produktion und an erster Stelle der europäischen Produktion stehen würde.

Der Güterverkehr soll im Jahre 1937 gegenüber dem Jahre 1932 wie folgt gesteigert werden: Eisen­bahnen 178 v. $)., Flußschiffahrt 245 v. H. und See­schiffahrt 280 v. H. Außerdem beabsichtige man die Legung eines zweiten Gleises bei den Eisenbahn­linien des Ural-Kusnez-Beckens, des Donez-Beckens, der Transbaikal-Bahn und der Ufsuri-Bahn. Von den neu zu bauenden Linien sei besonders d i e Baikal-Amur-Linie zu erwähnen. Auf dem

Gebiet des Wasserstraßenbaues sei insbesondere der 125 km lange Wolga-Moskwa-Kanal und :m lange Wolga-Don-Kanal

Roloiow verkündet den zweiten Ms-Wresplan

Technische Umgestaltung derLndustrie mit eigenen Krästen.-Lndustrialisierung der Landwirtschaft. - Ausbau der Derkehrsstraßen nach dem Semen Osten.

steht. Bauland ist nach dem Reichsbewertungsgesetz nicht als land- und forstwirtschaftliches Vermögen, sondern als Grundvermögen zu bewer­ten. Trotz der Ueberschreitung der 8000-Mark- Grenze kann aus Billigkeitsgründen der steuerfreie Einkommensteil gewährt werden, wenn bei einer Bewertung der gesamten Fläche nach dem für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen geltenden Grundsätzen des Reichsbewertungsgesetzes die Grenze von 8000 Mark nicht erreicht würde.

Die Beträge, die der Landwirt im Laufe des Wirtschaftsjahres von der Landhilfe für die Aufnahme eines oder mehrerer Helfer erhalten hat, sind bei der Veranlagung zur Einkommensteuer den Einkünften aus Land - und Forst- wirtschaft hinzuzurechnen. Demgegen­über können aber die Unkosten, die dem Be­triebsinhaber durch Einstellung des Landhelfers erwachsen sind, wie die Kost, Unterkunft usw. als Werbungskosten abgezogen werden.

Keine Steuerfreiheit für gemeinnützige Spenden.

Berlin, 6. Febr. (VdZ.) Der Reichsfinanzhof hat den Grundsatz aufgestellt, daß Spenden an wohltätige und gemeinnützige Vereine oder für wohl­tätige oder gemeinnützige Zwecke grundsätzlich keine Werbungskosten für Gewerbetrei- bende und Angehörige freier Berufe bilden. In den neuen Richtlinien für die Einkommensteuer der Veranlagten für 1933 erklärt es der Reichsfinanz­minister deshalb nicht mehr für vertret­bar, Beiträge zu idealen, gemeinnützigen oder so­zialen Zwecken bei der Berechnung des steuerpflich­tigen Einkommens zum Abzug zuzulaffen. Bei Gewährung der Abzugsfähigkeit würde ein Teil der Spende zu Lasten des Reichs gehen. Spen­den für das Winterhilfswerk, für die Hitlerspende der deutschen Wirtschaft, für die deutschen Jugend­herbergen und für sonstige gemeinnützige, ideale oder soziale Zwecke sind also bei der Einkommen­steuer und der Körperschaftssteuer nicht abzugsfähig.

Eine Spende

des deutschen Fleischerhandwerks.

Verbesserung des

Erzeugung von Düngemitteln z e h n f a ch t haben.

Ferner befaßte sich Molotow mit Plänen zur

stige Voraussetzung. Die Bruttoproduktion werde während der kommenden fünf Jahre beträchtlich gesteigert. Im Jahre 1937 solle sie 1105,6 Millionen Doppelzentner gegen 698,7 Millionen Doppelzentner im Jahre 1932 betragen. Dabei sei eine Ver­größerung der Saatfläche nicht vor­gesehen. Die technische Neuausrüstung der Land­wirtschaft werde u. a. in einer Vergrößerung des Traktorenparkes und in einer Ver­mehrung der Zahl der Mähdrescher be­stehen. Am Ende des zweiten Fünfjahresplanes 'erde die landwirtschaftliche Arbeit in industrielle arbeit verwandelt sein. Am Ende der kommenden Wirtschaftsepoche müsse die chemische Industrie d i e

besondere Abteilung soll dem Verständnis für die Straßenbauforschung dienen, eine andere Abteilung wieder behandelt das Verhältnis zwischen Straße und Wirtschaftsleben, sowie zwischen Straße und Landschaft. Mit der Durchfüh­rung der Ausstellung bekundet die Reichsregierung den Willen, dem jahrelang vernachlässigten Straßen­bau die Stellung in der Gesamtwirtschaft zu schaffen, die ihm im Zeitalter der Motorisierung zukommt.

Iührerwechsel im Jting Der otai)lf?elm= sachschullehrer.

Berlin , 6. Febr. (VdZ.) Der Handelsrechtler Professor Dr. K l a u s i n g - Frankfurt a. M., Mit­glied der Akademie für deutsches Recht, hat mit Rücksicht auf seine sonstige starke Inanspruchnahme im öffentlichen Dienst darum gebeten, ihn von dem Führerposten imRing der Hochschullehrer im Stahlhelm" zu entbinden. Die Bundesführung des Stahlhelms hat an feine Stelle Professor Dr. S t i e v e - Halle a. d. S. zum Führer desRings der Hochschullehrer im Stahlhelm" ernannt.

Aus aller löelt.

Feierliche Überreichung der Hamburger Literaturpreife.

In einer Feierstunde wurden im Hamburger Rat­haus durch den regierenden Bürgermeister Krog- mann die Urkunden für die Verleihung d e r

Behörden nachdrücklichst darauf hinzuweisen, daß sie ihren Maßnahmen und Entscheivungen nur d i e geltenden Gesetze zugrunde zu legen haben. Die Behörden müssen einerseits, wenn nach den zur Zeit maßgebenden Bestimmungen die Vor­aussetzungen für die Vornahme einer Amtshand­lung (z. B. Eheschließung oder polizeiliche Schutz­maßnahmen) erfüllt sind, dies ohne Verzug vornehmen, anderseits unzulässige, durch Gesetz oder Verordnung nicht erlaubte Einwirkun­gen auf wirtschaftliche Unternehmun­gen, Verbände usw. unterlassen. Eine Aufhebung, Aenderung oder Ausdehnung geltender Reichsgesetze steht nach Maßgabe des Ermächti­gungsgesetzes nur der Reichsre g i e rung selbst zu, nicht aber den diese Gesetze ausführenden Organen. Diese haben vielmehr die Gesetze s o - lange anzuwenden, wie sie in Geltung sind und dürfen sich mit ihnen auch dann nicht in Widerspruch setzen, wenn sie vielleicht nationalsozia­listischen Auffassungen nicht voll zu entsprechen scheinen.

Verlängerung der Kündigungsfristen im Tiuhrbergbau.

Berlin, 6. Febr. (DNB.) Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit hat nunmehr seine erste größere Auswirkung gezeitigt: Die Arbeitgeber der Zechen des Ruhrbergbaues haben die Kündigungsfristen für sämtliche Arbeit­nehmer im Ruhrbergbau verlängert. Die Verlänge­rung der Kündigungsfristen wirkt sich dahin aus, daß den Arbeitnehmern zum großen Teil die bis­her 14tägigen Kündigungsfristen zu einem Monat verdoppelt werden.

Großzügige Werbung für den Straßenbau.

Internationaler Stratzenbaukongretz und Stratzenausstellung in München.

B e r I i n, 6. Febr. (DNB.) Der Generalinspekteur der Reichsautobahnen Diplomingenieur Dr. Todt wies auf einer Pressekonferenz auf zwei große pro­pagandistische Ereignisse auf dem Gebiet des deut­schen Straßenbaues in diesem Jahre hin. Im Sep­tember 1934 findet in München der 7. Inter­nationale Straßenbaukongreß statt. Es ist das erste Mal, daß dieser Kongreß, der bisher seit 1908 in verschiedenen Weltstädten abgehalten wurde, in Deutschland stattfindet. Es war bisher üblich, mit dem internationalen Kongreß eine Industrie- Ausstellung gemeinsam durchzuführen, auf der die Industrie messeartig zeigt, was gerade auf dem Gebiet des Straßenbaues zu zeigen war. Der Reichskanzler hat selbst veranlaßt, daß der Rahmen dieser Industrie-Ausstellung erweitert wird zu einer großen Straßenausstellung allgemeiner Art, dievonJunibisSeptemberinMün- ch e n stattfindet. Die Ausstellung wird alles zeigen, was mit der Straße zusammenhängt. Sie wird sich auf die Fahrzeuge und auf die B a u st o f f e er= : strecken, aus denen die Straßen gebaut werden. Eine

Moskau, 6. Febr. (Telegraphen-Agentur der Sowjetunion.) Molotow erstattete vor dem Par­teitag Bericht über den zweitenFünfjahres- plan, dessen erste Aufgabe darin bestehe, den Ka­pitalismus endgültig zu liquidieren und die Klas­senunterschiede samt ihren Ursachen auszumerzen. Die zweite Aufgabe sei in der Steigerung des V e r b r a u ch s n i v e a u s der werktätigen Bevölkerung auf das zweieinhalb- bis drei­fache und die dritte Aufgabe in der Vollendung der technischen Umgestaltung der gesamten Volkswirtschaft zu erblicken.

Am Ende des ersten Fünfjahresplanes könne man von einer Bedeutung des Kapitalismus in den In­dustrien nicht mehr sprechen. Das Genossenschafts­wesen und der staatliche Handel hätten eine so be­herrschende Stellung eingenommen, daß der Pri­vathandel fast vollends verdrängt worden sei. Eine weit schwierigere Aufgabe aber stelle der Kampf gegen die kapitalistischen Elemente auf dem Dorfe dar, doch sei festzustellen, daß jetzt in den entscheidenden landwirtschaftlichen Gebieten die Kollektivierung im wesentlichen durchgeführt worden und die Stellung des Kulakentums untergraben sei. Die Ueberreste des Kulakentums würden bald dem Untergange geweiht sein. Gegenüber dem ersten Fünfahresplan müsse die Produktion der Industrie aus das 2,4fache und gegenüber der Vorkriegszeit a u f das neunfache gesteigert werden. Rußland stelle es sich zur Aufgabe, die technische Umgestaltung mit eigenen Kräften durchzuführen. Die gesamte Industrie müsse ihr Interesse auf die Ver­besserung der Qualität ihrer Produkte konzen­trieren.

Für den Aufstieg der Landwirtschaft be­deute die nahezu vollendete Umwandlung der Einzel­bauernwirtschaft in Kollektivwirtschaften eine gün-

besregierungen heißt es:

Die deutsche A r i e r g e s e tz g e b u n g ist aus völkischen und staatspolitischen Gründen notwendig. Anderseits Hai sich die Reichsregierung selbst ge­wisse Grenzen gesteckt, deren Einhaltung gleich­falls erforderlich ist. Die deutsche Ariergesetzgebung würde im In- und Ausland richtiger beurteilt wer­den, wenn diese Grenzen überall beachtet würden. Insbesondere ist es nicht angebracht, ja so­gar bedenklich, wenn die Grundsätze des §3 des Berufsbeamtengesetzes, des sog.Arierparagraphen (der das Vorbild für zahlreiche andere Gesetze und Verordnungen geworden ist), auf Gebiete ausge­dehnt werden, für die sie ü b e r h a u p t n i ch t b e- stimmt sind. Es gilt dies insbesondere, wie die nationalsozialistische Regierung immer wieder er­klärt hat, von der freien Wirtschaft. Ich bitte daher wiederholt, derartigen Uebergriffen mit aller Entschiedenheit entgegen- * - n und auch d i e unter stellten

hamburgischen Literaturpreise über­reicht. Hohe Führer der SA. und der Vartei, die Spitzen der Behörden und des Senats sowie Ver­treter von Kunst und Wissenschaft nahmen zahlreich an der Feier teil. Bürgermeister Krogmann wies darauf hin, daß zum ersten Male im national­sozialistischen Hamburg durch den Senat schöpfe­rischen Menschen auf dem Gebiete der Dichtkunst Dank und Anerkennung für ihre Leistung gesagt werden. Sodann überreichte er an den Dramatiker Sigmund ©raff die Verleihungsurkunde für den auf ihn entfallenden Teil des Dietrich-Eckart- Preises sowie an Friedrich Griese und Konrad Beste die Urkunden für Den Lejsingpreis. lieber das ThemaDichtkunst und neuer Staat" sprach anschließend der Präsident der Reichsschrift» tumskammer Hans Friedrich Blunck. Der neue Staat weiß, so sagte er, daß noch immer der Künst­ler die Politik der nächsten Generation voraus­schaute; er sucht die Dichtung und sieht in ihr die Lebensform des Volkstumes, nicht die einer schemen­haft erklügelten und gekünstelten Lebensmathematik. Regierungsdirektor Dr. von Kleinschmidt von der Abteilung für kirchliche und Kunstangelegen­heiten betonte in einer Rede überKunst und Volkspflege" die tiefe Verbundenheit zwischen Staat, Volkstum und Kunst.

Studentenunruhen in Havanna. Lin Toter, vierzehn Verletzte.

3000 Studenten, die gegen die Abschaf» fung der Todes st rafe demonstriert hatten, stießen nach der Kundgebung mit Polizeikräften zu­sammen. Die Polizeibeamten machten von der Schußwaffe Gebrauch. Acht Studenten und sechs Polizisten wurden verletzt. Ein Unbeteiligter wurde von einer verirrten Kugel getötet.

Absturz eines Artisten aus derTodesschleife".

In einem Berliner Vergnügungspark stürzte der Artist Gottfried Löffelhardt, der allabendlich mit feinem Motorrad eine sog. Todesschleife fährt, in voller Fahrt ab. Das Motorrad fiel auf den Artisten, der im Gesicht und an den Füßen leicht verletzt wurde. Die Zuschauer leisteten dem Artisten die erste Hilfe.

Wettervoraussage.

Die Luftdruckverteilung zeigt auch heute noch keine wesentliche Aenderung. Im Grenzbereich zwi­schen hohem Druck über den britischen Inseln und tiefem über dem Baltikum, bringt weiter ozeanische Luft vor, welche durch die Wolkenbildung die nächt­liche Ausstrahlung unterbindet. Es werden dadurch in unserem Gebiet Temperaturen nachts mehr um Null gehalten oder gehen nur etwas darunter. Zu Niederschlägen leichterer Art wird es nur vereinzelt und mehr im nördlichen Teil des Reiches kommen.

Aussichten für Donnerstag: Teils neblig-wolkig, teils wechselnd-wolkig mit kurzem Aufklaren, Temperaturen wenig verändert, meist trocken.

Aussichten für Freitag: Fortdauer der herrschenden Wetterlage.

Lufttemperaturen am 6. Febr.: mittags 2,2 Grad Celsius, abends 1,7 Grad; am 7. Febr.: morgens 1,6 Grad. Maximum 2,7 Grad, Minimum1,1 (9rab. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am

: 6. Febr.: abends0,3 Grad; am 7. Febr.: morgens ,0,3 Grad Celsius.

Amtliche Wintersportnachrichten.

1 V 0 gel sberg. Hoherodskopf: Nebel, 5 Grad, 50 bis 60 cm Pulverschnee, Rauhreif,

\ Sportmöglichkeit sehr gut.

i Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange.

1 Verantwortlich für Politik: Dr. Friedrich Wilhelm Lange, für Feuilleton: Dr. Hans Thyriot, für den übrigen Teil: Ernst Blumschein. Anzeigenleiter:

, Hans Beck, verantwortlich für den Inhalt der i Anzeigen: Theodor Kümmel. DA. 11700. Druck - und Verlag: Brühl'sche Universitäts-Buch- und ! Steindruckerei R. Lange, K. G., sämtlich in Gießen.

Nur noch Deutsche.

Die Staatsangehörigkeit in den Ländern fällt fort.

Berlin, 6. Febr. CDKB.) Amtlich wird mit­geteilt: Nachdem die Länder durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches ihre Hoheit verloren Haden, war eine Aenderung des bisherigen Staats­angehörigkeitsrechtes geboten. Der Reichsminister des Innern, Dr. Frick, hat daher auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Ianuar 1934 eine Verordnung er­lassen, in der bestimmt wird, daß die S t a a t s - angehörigkeit in den deutschen Län­dern fortfällt. Es gibt von jetzt an nur eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichs- angehörigkeit). Die Länderregierungen treffen jede Entscheidung auf dem Gebiete des Staatsangehörig­keitsrechtes von jetzt an im Namen und Auftrag des Reiches, wobei jedoch die deutsche Staatsange­hörigkeit nur mitZuftimmung desReichs- minifters des Innern verliehen werden darf. Die Verordnung tritt am 7. Februar in Kraft.

Die Einkommensteuer des Landwirts 1933.

Berlin, 6. Febr. (VdZ.) Nach den neuen Richt­linien für die Einkommens- und Körperschafts­steuer der Veranlagten 1933 kann der Bauer für die Beschäftigung volljähriger Kin­der im eigenen Betrieb bei der Ermitt­lung seiner Reineinkünfte aus Landwirtschaft die Hälfte des Betrages in Abzug brin­gen, den er für eine fremde Arbeitskraft auf­zuwenden haben würde, so daß mancher Bauer einFommenfteuerfrei werden wird, weil seine Rein- einkünfte unter Berücksichtigung der mitarbeitenden Kinder unter 6000 Mark im Jahre bleiben.

Wenn der zuletzt festgestellte Einheitswert des landwirtschaftlichen Betriebs 8000 Mark oder mehr beträgt, so wird der steuerfreie Einkommens­teil von 720 Mark von dem zu veranlagenden Ein­kommen nicht abgezogen. Das kann aber bei kleinen landwirtschaftlichen Betrieben zu Härten führen, wenn ein Teil des Bodens aus Bauland be-

Berlin, 6. Febr. (VDZ.) Der Vorsitzende des Deutschen Fleischerverbandes, Willy Schmidt, teilt mit, daß das Fleischerhandwerk in den M o - na t en Februar und März eine Aktion zur Unterstützung der Hilfsmaßnahmen der Reichsregie­rung für die arbeitslosen und notleidenden Volks­genossen unternehmen werde Unter dem Motto: Wir opfern für das tägliche Brot" würde das 'Fleischerhandwerk nach seinen Kräften dafür sorgen, daß den arbeitslosen Volksgenossen eine kräftige Ernährung, zu der nicht zuletzt Fleisch und Fett gehören, geboten werden könne. Die Opferbe­reitschaft des deutschen Fleischerhandwerks werde i n einem Plakat seinen Ausdruck finden, das zum, Preise von 2 Mark pro Stück von den Fleischern zu treten

zu erwerben und auszuhängen sei. Der Ertrag die­ser Aktion, aus Anlaß des Jahrestages der natio­nalsozialistischen Machtübernahme, werde als Spende des deutschen Fleischerhandwerks der Reichsführung des W i n t e r h i l f s w e r- k c s zur Verfügung gestellt werden.

Em Neichsverem für Wandererfürsorge.

München, 6. Febr. (DNB.) Der Landesführer des Winterhilfswerks in Bayern, Sturmbannführer Seidler, hat einen großzügigen Plan fertigge­stellt zur einheitlichen Betreuung der Wandergesel­len. Die Ausführung beginnt zunächst in Bayern und Württemberg, soll aber in kürzester Zeit auf bas ganze Reich ausgedeht werden durch Gründung des Reichsvereins für Wän­de r e r f ü r f or g e. Die Absichten Seidlers haben die Billigung des Reichsinnenministers Dr. Frick gefunden. Zweck des Planes ist, der Arbeitslosigkeit ihren Schrecken zu nehmen, der Proletarisierung des wandernden Volkes entgegenzuwirken, dem Handwerksmeister einen wirklich brauchbaren Ge­sellennachwuchs zu gewährleisten und die Oeffent- lichkeit von der Bettlerplage zu befreien. Werden doch im Reiche nach vorsichtiger Schätzung jähr­lich nahezu 200 Millionen Mark Bet­telpfennige gegeben, in Bayern etwa 17 Millionen. Alle auf dem Gebiete der Wanderer­fürsorge bisher bestehenden Organisationen werden aufgelöst und vom neuen Verein übernommen. Die bisherigen Zunftpfennige werden aufgehoben, die bisherigen Bettelablösungsvereine gehen auf den neuen Verein über, ebenso die Wanderherbergen und die Arbeiterkolonien.

Der Michsinnenminister gegen ungesetzliche Ausdehnung des Arierparagraphen.

Berlin, 6. Febr. (DNB.) In einem Schreiben des Reichsmini st ers des Innern an die obersten Reichsbehörden, Reichsstatthalter und Lan»

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