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SieVeschlüff e desReichskabmetts

Berlin, 4. Dez. (DNB.) Das Reichs- k a b i n e t t verabschiedete in seiner Sitzung am Dienstag eine Reihe von Gesetzen wirtschaftlicher und finanzieller Art.

Das umfangreichste Gesetzeswerk ist das vom Reichswirtschaftsminister vorgelegte Reichsgesetz über das Kreditwesen. Durch dieses Gesetz wird das Kreditgewerbe aus der Sphäre rein privatwirtschaftlicher Jnteressenbetätigung heraus­gehoben. Das Gesetz schafft eine scharfe Trennung in der Behandlung des Geldmarktes und des Kapitalmarktes. Es sieht die Errichtung eines Reichsaufsichtsamtes vor.

Genehmigt wurde ferner ein Gesetz über die Gewinnverteilung bei Kapital­gesellschaften (Anleiheslockgeseh), das eine Ergänzung zu dem am 29. März d. I. erlasse­nen Kapitalanlagegeseh darslellt. Auf Grund des neuen Gesetzes wird der Kreis der Gesell­schaften, die einen A n l e i h e st o ck zu bilden haben, erheblich weitergezogen, in dem auch solche Gesellschaften ersaht werden, die i n früheren Jahren hohe Dividenden gezahlt haben. Es darf in Zukunft In bar nur noch der Gewinn bis zu einem höchst- s a h von 6 v. f). und, wenn die Gesellschaft bereits im Vorjahre einen höheren Gewinn er­zielt hatte, ein Gewinn von höchstens acht v. £). ausgeschüttet werden. Der Mehrbetrag des den Gesellschaften zur Verfügung gestellten Ge-

. Winnes muh als Anleihestock zur Verfügung gestellt werden und darf erst nach vier Jahren unter die Gesellschafter aufgeteilt werden. Den für den Anlelhestock bereltzustel- lenden Betrag darf die Gesellschaft nicht mehr selbst anlegen, sie hak ihn der Deutschen Golddiskontban k zu überweisen, die ihn für die Gesellschaft nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen anzulegen hat. Der Anleihestock gehört nicht mehr zum Vermögen

der Gesellschaft.

Ein Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über den Wertpapierhandel schafft die Voraussetzung für die notwendig gewordene Vereinfachung des Börsen­wesens.

Das Gesetz über die Durchforschung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lager- ft ä t t e n (Lagerstättengesetz) ermächtigt den Reichs- Wirtschaftsminister zur Durchforschung des Reichs­gebietes nach nutzbaren Lagerstätten, mit deren Untersuchung sowie der Sammlung und Bearbeitung ihrer Ergebnisse die Preußische Geologische Landes­anstalt und die mit ihr zu vereinigenden Geologischen Anstalten der übrigen Länder beauftragt werden.

Das Reichskabinett verabschiedete weiterhin ein Gesetz über die Unterkunft bei Pauten, durch das Vorsorge für eine angemessene Unterkunft der Arbeiter bei Außenarbeiten und zur Beseitigung gesundheitsschädlicher Einflüsse getroffen wird.

Das Gesetz über die Erweiterung der Befugnisse des Reichskommissars für Preisüber­wachung dehnt dessen Befugnisse über den Kreis der täglichen Bedarfsdeckung hinaus auf ge­werbliche Lei ft ungen und Liefe­rungen überhaupt aus.

Das Gesetz zur Verlängerung der Schutz- fristen im Urheberrecht bringt eine Aus­dehnung des Schutzes von der gegenwärtigen 30jäh- rigen Dauer auf 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers.

Angenommen wurde ein Gesetz zur Verhütung mißbräuchlicher Ausnutzung von Voll- ftreckungsmöglichkeiten, ferner ein Gesetz zur Aenderung des Tabak st euergesetzes, das die Steuerkredite beseitigt, sowie ein Gesetz über die Beförderung von Personen zu Lande, durch das der Straßenbahnoerkehr und der Kraftfahrzeugverkehr sowie der Fuhrwerksver­kehr geregelt werden.

Schließlich wurde ein Gesetz betreffend die Ehe­schließung und Beurkundung des Personen-

Litauens Gewaltherrschaft im Memellan!

Das neue Direktorium ohne Mitwirkung des Landtags gebildet.

Selbstverwaltung mit Vorbehalten

Wie die indische Derfaffungsrefonn aussehen soll.

Von unserem (^Berichterstatter.

außenminister und der

Präsident als Reichswirtschaftsminister über die in Rom zum Abschluß gebrachten Verhandlungen wegen der Rückgliederung des Saar-

gen ersetzt werden.

In der der Kabinettssitzung vorangegangenen

Ministerbesprechung berichteten der Reichs- Reichsbank-

Rachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten! London, Dezember 1934.

Keine Frage zerklüftet Großbritannien sowie die der indischen Verfassungsreform. Ob die Bevölkerung des fünften Teils der bewohnten Erde für die Selbstverwaltung reif ist, bleibt schwer zu entscheiden. Die Konservativen fürchten, daß der jetzt vorgelegte Berichtdas Ende der britischen Herrschaft in Indien bedeu­tet", während er den Liberalen und A r b e i - terparteilern nicht weit genug geht. Der Weg ist allerdings recht mühevoll gewesen. Das Kaiserreich Indien ist erst allmählich aus dem Besitz der ostindischen Handelsgesellschaft in den des briti­schen Staates gelangt. Vor rund hundert Jahren, im Jahre 1833, wurde den Indern der Zutritt zu öffentlichen Aemtern gestattet. Im Jahre 1850 über­gab die Ostindische Handelscompagnie die Verwal­tung der britischen Krone. Zwar wurde im Jahre

Neue Wirtschastsgefehe vom Reichskabinett beschlossen.

Errichtung eines Anleihestocks aus überschüssigen Gewinnen der Kapitalgefettschasten

(Krankheit des Schuldners oder dergl.) erst einer groben Unbilligkeit werden kann, muß Doi> sorge getroffen werden, daß auch noch bei Beginn der Vollstreckung oder während ihrer Durchführung der Schuldner sich auf die Schutzvorschrift berufen kann. Deshalb kann der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung bis zur Entscheidung des streckungsgerichtes a u f s ch i e b e n.

Verbraucherschuh

bei der Fleischpreisgestattung.

Berlin, 4. Dez. (DRB.) Der Reichskommiss^ für Preisüberwachung hat die Ueberwachungsstellei angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß die heu. Ligen Preise für Fleisch und Fleisch,, waren unter keinen Umständen erhöHz werden. Falls die zur Preisfestsetzung befugtem Stellen heute geltende, örtliche Preise ffir solche Waren für überhöht halten, so hat eir<. Ab-änderung der Preise im Einvernehmen nti dem Reichskommissar für die Vieh-, Milch, uitz Fettwirtschaft zu erfolgen, der seinerseits im vernehmen mit dem Preiskommissar handett. Preisnotierungen f ü r Lebendvi,^ werden im übrigen so geregelt, daß sie d e n K l e ii. Verkaufspreisen entsprechen. Die Fle, scher haben es in der Hand, lieber preife für Lebend vieh nicht zu bewilligen.

1861 zuerst versucht, so etwas wie verfassungsge* mäße Instanzen zu schaffen, aber erst durch eint Akte vom Jahre 1909 wurde verheißen, sie weitet auszubilden, und 1917, also mitten im Kriege, fagit der damalige Staatssekretär für Indien eineall­mähliche Entwicklung selbstregierender Körperschaf­ten" zu.

Rach dem Simon-Bericht hat jetzt nach neunzehn Monaten Beratung das Joint Select Com­mittee einen Bericht fertiggestellt. In dem ft* mitee saßen die hervorragendsten Vertteter des fa tischen Imperialismus: Drei ehemalige Vizekö^ von Indien, drei ehemalige Staatssekretäre fiir> dien, drei ehemalige Unterstaatssekretäre für vier Mitglieder des Simon-Komitee, sechs MO« der einer Studienkommission für Indien und |iR* lich zwei Mitglieder des Unterhauses, die jahrelang die indischen Angelegenheiten behandelten. D" Komitee ist außerordentlich sorgfältig zu Werke flf

bleibt. Eine solche Verpflichtung würde formal auch für den Fall wirken, daß der Rückstand aus U n - g l ü ck s f ä l l e, wie z. B. Krankheit zurückzuführen ist. Aehnliche Fälle sind bei Abzahlungs­geschäften denkbar.

Das Gesetz zur Verhütung mißbräuchlicher Aus­nutzung von Dollstreckungsmöglichkeiten gibt nun dem Vollstreckungsgericht die Ermächtigung, auf Antrag des Schuldners Dollstreckungsmaßnahmen, die eine dem gesunden Volksempfin- den gröblich widersprechende Härte darstellen würden, zu unterbinden oder aufzuschie- den. Da die Berücksichtigung des Schutzbedürf­nisses des Gläubigers ausdrücklich angeord­net ist, ist für eine mißbräuchliche Ausnutzung durch böswillige Schuldner kein Raum. Ob das Gericht die Vollstreckung ganz oder teil­weise unterbindet oder nur teilweise aussetzt, ist seinem pflichtgemäßen Ermessen über­lassen. Da die Vollstreckung gerade durch einen plötzlich beim Schuldner eintretenden R o t st a n d

Provokation des Deutschtums.

Memel, 4. Dez. (DRB.) Der neu ernannte Präsident des Direktoriums, Jürgis Pruvelaitis, hat am Dienstagnachmittag sein Direktorium gebildet. Er hat zu Landesdirektoren die beiden Mitglieder der memelländischen Landwirtschafts- Partei, Besitzer Ludwig B u t t g e r e i t aus Ruß, M. d. L., und Besitzer Marttn G r i g a t aus Sonaten, sowie den Gouvernementsrat Dr. Martin Anisas berufen. Wie aus zuverlässiger Quelle verlautet, wird der Landtag schon für die nächsten Tage einberufen werden.

Die beiden sogenannten Mitglieder der Landwirt- schaftspartei sind Männer, von denen man bisher gar nichts oder nur wenig Rühmliches gehört hat. Grigat hat sich schon früher, so gelegent­lich der Auflösung einer Landwirtschaftskammer im Memelgebiet, mißbrauchen lassen und erfreut sich keines guten Rufes im Memelgebiet! Buttgereit dürfte sich aus durchsichtigen Gründen, vermutlich unter wirtschaftlichem Druck haben gewinnen lassen, da es ihm außerordentlich schlecht geht. Er dürfte außerdem keineswegs die geistigen Fähigkeiten besitzen, die ihn für den Posten eines Landesdirektors geeignet erscheinen lassen. In unterrichteten Kreisen hält man es für völlig ausgeschlossen, daß die memelländi- chen Parteien bereit sein werden, einem olchen Direktorium das Vertrauen auszu- prechen. Die memelländischen Parteien können und müssen nach dem Statut fordern, daß sie den

Präsidenten des Direktoriums stelleil Jetzt führt der Exponent der kleinen litauisch,,! Gruppe, die nur fünf von 29 Abgeord- neten des Landtages hat, das Präsidium. neu hinzugekommene vierte Direktor, Dr. Anisa, ist überhaupt nicht Memelländer, so» dern Großlitauer.

Die Memeler Blätter veröffentlichen die Le» ordnung des soeben zurückgetretenen Direktorium Reisgys über die Neuregelung der Unter- richtssprache in den memelländischen Schulen. Daraus ergibt sich ein ungeheuerlicher Rechtsbruch, der alle bisherigen Maßnahmen der Litauer ouj kulturellem Gebiet in den Schatten stellt. Don den 228 Volksschulen des Gebiets werden diejenigen aufgeführt, die in Zukunft die litauisch, und diejenigen, die die deutsche Unterricht,- spräche haben werden. 222 Schulen, also nahezu sämtliche, sollen künftig -die litauische un) ganze sechs d i e deutsche Sprache an* wenden. In der Verordnung stützt man sich auf die Erhebungen über die deutschsprechenden Schuld deutscher Abstammung und die Nachprüfung utftr Listen durch die zuständigen Schulräte. Soweit Er­hebungen angestellt mürben, war das E rgtb« nis für Litauen katastrophal, da 98 o. H. der Schüler erklärt hatten, daß bei ihnen a u Hause deutsch gesprochen wird. Bish» hatten die Litauer noch nicht 10 o. H. sämt­licher Schulen es waren noch nicht 20! mit litauischer Unterrichtssprache führen können, wäh rend weit über 2 0 0 Schulen d i e deutsch« Unterrichtssprache hatten.

gebiete s.

50 Jahre Lrheberrechksfchutz.

Berlin, 4. Dez. (DNB.) Das Gesetz vom 4. De­zember verlängert den Urheberrechts­schutz von Werken der Literatur, der Tonkunst und der bildenden Kunst, der jetzt 30 Jahre nach dem Tode des Urhebers endet, um 20 Jahre a u f die Dauer von 50 Jahr en. Diese Maßnahme, die die besondere Würdigung der an der Bereicherung des Kulturgutes schöpferisch beteiligten Kräfte durch den nationalsozialistischen Staat zum Ausdruck bringt, stellt einen Teilschritt aus der in Vorberei­tung befindlichen Neugestaltung des Urheber­rechts dar. Die Berner Uebereinkunft sieht grundsätzlich eine Schutzdauer von 50 Jahren nach dem Tode des Urhebers vor, die in der Mehrzahl der Vertragsstaaten bereits eingeführt ist. Sie kommt aber auch dort nicht denjenigen Werken zugute, die zuerst in einem Lande er­schienen sind, welches selbst nur eine kürzere Schutzdauer gewährt. Dies trifft bisher für Deutschland zu. Damit entgeht dem deutschen Volke nicht nur ein materielles Entgelt für sein reichliches geistiges und künstlerisches Schaffen, son­dern mit der vorzeitigen Beendigung des Urheber­schutzrechtes entfällt auch eine Handhabe, um einer solchen Behandlung der Werke entgegentreten zu können, die ihrem Ansehen und dem ihrer Schöpfer abträglich ist.

Die Neuordnung des Vörsenwesens.

Berlin, 4. Dez. (DNB.) Die Neuordnung des Börsenwesens wird am 1. Januar 1935 in Kraft treten.

Auf gehoben werden die Wertpapierbörsen zu Königsberg, Magdeburg, Stettin und Zwickau.

Zusammengelegt werden die Wertpapier­börsen in

a) Augsburg und München zu der Bayeri­schen Börse mit dem Sitz in München,

b) Bremen, Hamburg und Lübeck zu der Han­seatischen Börse mit dem Sitz in H a m b u r g, c) Chemnitz, Dresden und Leipzig au der Säch­sischen Börse mit dem Sitz in Leipzig,

d) Düsseldorf, Essen und Köln zu der Rhei­nisch-Westfälischen Börse mit dem Sitz in Düsseldorf,

e) Frankfurt a. M. und Mannheim zu der Rhein-Mainischen Börse mit dem Sitz in Frankfurt a. M.

Die Warenbörsen und Getreidegroßmärkte wer­den von der Neuordnung nicht betroffen. Unver­ändert bestehen bleiben die Wertpapierbörsen in Berlin, Breslau, Hannover und Stuttgart.

Die Verhütung mißbräuchlicher Ausnutzung von Vollstreckungs­möglichkeiten.

Berlin, 4. Dez. (DNB.) Die Vorschriften über Schuldnerschutz weisen insofern eine Lücke auf, als immer noch der im Besitz eines Vollstreckungstitels befindliche Gläubiger das ihm zustehende f o r- m a l e Recht in einer Weife mißbrauchen, kann, die als unbillige Härte erscheint. Die Mög­lichkeit ergibt sich vor allem noch für die Voll- treckung von Ansprüchen auf Herausgabe von Sachen und bei der Räumungsvoll­treck u n g, namentlich in den Fällen, in denen )er Vollstreckungstitel ein Vergleich ist. Hier ist z. B. der Fall möglich, daß der Mieter sich ver­gleichsweise zur Räumung seiner Woh­nung verpflichtet, selbst wenn er mit einer noch so geringen Mietzinszahlung im Rück st and

standes von Reichsdeutschen im Aus lande genehmigt, durch das nicht mehr zeitgemäße Vor­schriften auf diesem Gebiet durch neue Bestimmun-

Die deutsche Romantik in der Musik.

Eine Veranstaltung des Musikwissenschaft­lichen Seminars.

Man schreibt uns: Das Musikwissenschaft­liche Seminar bereitete unter der Leitung sei­nes Direktors, Prof. Dr. Gerber, im Großen Hörsaal der Universität den Musikliebhabern Gie­ßens einen ganz außergewöhnlichen Genuß. Zwei als Musiker unbekannte Künstler der deutschen frühen Romantik brachte man zu Wort: Ernst Theodor Amadeus Hoffmann und Prinz Louis Ferdinand von Preußen.

Zum Eingang zeigte Prof. Gerber die Be­deutung jener beiden Menschen als Musiker, ihren Ort im Ablauf der großen deutschen Geistesge­schichte und ihre Leistung im musikalischen Werk, von dem die Vortragsfolge einen lebendigen Ein­druck vermittelte. Gerade heute ist es wichtig, solche Kunst zu pflegen. Musik ist ein wesentliches Stück deutsches Lebenselement, und ebenso Romantik, die es zu allen Zeiten gab in deutschen Landen, nicht nur vor hundert Jahren. So kann die deutsche Seele gerade hier in deutscher romantischer Musik be­sonders rein und unvermittelt zu uns sprechen.

E. T. A. Hoffmann und Prinz Louis Ferdinand von Preußen gehören der ersten Generation des aus­gehenden 18. Jahrhunderts an, die nicht mehr klas­sisch zu nennen ist, die in Parallele steht mit der Dichterischen Frühromantik von Novalis und der Brüder Schlegel (Hoffmann selbst ist ja auch Dich­ter.) Sie stehen zwischen Beethoven auf der einen und Schubert und Weber auf der andern Seite. Aber noch eins hebt sie heraus aus der Reihe der Tonkünstler: sie sind von Haus aus keine Musiker, sondern die Musik ist nur eine Seite ihres Wesens, die sie brauchten und übten, um ihrem Dasein die Fülle zu geben, um ihrem eigentlichen Beruf ein ausgleichendes Gegengewicht zu schaffen. Und eine io reiche Generation rote die der siebziger Jahre des 18. Jahrhunderts hat damit, fast nebenbei, geniale Werke entstehen lassen, wie sie eben nur In der deutschen Romantik möglich sind.

Das Trio inEs-Durop. 3 von Prinz Louis Ferdinand zeigt bei aller romantischer Klangfreu­digkeit eine helle, klare Thematik. Der Variationen­satz verliert sich bis in eine Kadenz; leidenschaftlich wird das abgeroandelte Thema wieder aufgegriffen und zu einem sehnsuchtsvoll verhaltenen Schluß ge­führt. Das Rondo mit feinen romantischen Längen und Wiederholungen gibt in wundervollen Schluß- taften einen Vorklang von C. M. v. Webers Wald­hörnern.

Ganz anders trat uns E. T. A. Hoffmann ent­gegen in feiner E-Moll-Sonate für Klavier, von Herrn Georg Kuhlmann reif und sicher oorgetragen: in dämonischer Düsterkeit beginnt der erste Sag, von einem unheimlichen Fugato weiter- gesponnen. Ein klangseliges, sehr feines, sehr stilles Adagio löst ab, diese Stimmung wird weitergeführt, und am Schluß steht wieder der dämonische, gespen­stische Anfang. Man sieht: ganz und gar nicht eine gewohnte Sonatenform!

Die beiden Marianischen Hymnen, vier­stimmige A-cappella-Chöre, zeigen Hoffmann von ganz anderer Seite: der strenge, getragene Rhyth­mus ist choralhaft, und trotz aller satztechnischen Virtuosität klangen sie ernst und innig und tief, der erste (Ave maris stella) vielleicht mehr als der zweite (O sanctissima). Dem Collegium musicum gebührt hohes Lob für die saubere und seelen­volle Wiedergabe dieser schwierigen Sätze.

Den Abend beschloß das Quartett in Es- D u r op. 5 für Klavier, Violine, Viola und Violon­cello von PrinA Louis Ferdinand von Preußen. Das herrliche Adagio, der zweite Satz, war viel­leicht der innere Höhepunkt der ganzen Dortrags- folge. Dagegen fällt das Menuett etwas ab, aber bas Rondo macht mit feiner unglaublichen und fast beethovenschen Steigerung alles wieder gut!

Man kann lange suchen, bis man von unserer Musiktradition ein Stück, so echt und so unbe­kannt, wieder aufgeführt findet. Und wir sollten dem Musikwissenschaftlichen Seminar unserer Uni­versität und seinem Leiter, Herrn Prof. Dr. (Ber­ber, herzlich dankbar fein, daß er uns diese Kunst, auf weiten Strecken völlig unbekannt, nahegebracht hat! Derselbe volle Dank gebührt allen Mitwirken­den: Frau Ingrid Müller, der Viola des Quar­tetts, Herrn Georg Kuhlmann (Frankfurt), der

den schwierigen Klavierpart übernommen hatte, Herrn Ernst Schneider, dem Cellisten des Stadttheaters, und dem Collegium musicum. Alle stellten ihre Kräfte kostenlos zur Verfügung, und man hätte der wohlaelungenen Veranstaltung noch mehr Besuch gewünscht, besonders von selten der Schulen. 0. Diehl.

Furtwängler tritt von seinen Aemtern zurück.

Berlin, 4. Dez. (DNB.) Staatsrat D r. Wilhelm Furtwängler hat den Reichsmini- fter Dr. Goebbels um Entlassung aus fei­nen Aemtern als Vizepräsident der Rsichsmusik- fammer und als Leiter des Berliner Philharmoni- scheu Orchesters ersucht. Gleichzeitig bat er den preu- st'scheu Ministerpräsidenten, ihn von feinem Amte als Direktor her Berliner Staatsoper zu entbinden. Beide Reichsminister haben die an sie ergangenen Gesuche bewilligt.

Wilhelm Furtwängler wurde 1886 in Ber­lin als Sohn des bekannten Universitätsprofessors und Archäologen Adolf Furtwängler geboren. 1894 kam er nach München, wo er seine musikalische Aus­bildung genoß, zuletzt bei Max von Schillings. Er wurde dann Kapellmeister in Zürich, Straßburg, Lübeck und Mannheim. Von 1919 ab war er auch Dirigent des Wiener Tonkünstler-Orchesters; 1920 ging er als Nachfolger von Rich. Sttauß nach Ber­lin, wo er die Leitung der Sinfonie-Konzerte des Orchesters der Berliner Staatsoper übernahm. Auch dirigierte er für kurze Zeit an Stelle von Mengel- berg die Frankfurter Museumskonzerte. 1922 wurde er Rikifchs Nachfolger am Leipziger Gewandhaus und übernahm gleichzeitig die Leitung des Berliner Philharmonischen Orchesters, mit dem er 1925 erst- mals nach dem Krieg in Neuyork außerordentliche Erfolge erzielte. Seit 1927 teilte er sich mit Schalk in die Leitung auch der Wiener Philharmoniker. Dies war die Veranlassung, daß er 1928 seine Beziehun­gen zur Leipziger Gewandhaus-Konzertdirektion löste. 1929 übernahm F. die Leitung desMusik­institutes für Ausländer". Im gleichen Jahre wur- dtzy ihm mehrere Ehruirgru enmejm der Orden

Pour le msrite für Kunst und Wissenschaft, das Ehrenbürgerrecht der Universität Jena und der Stadt Mannheim. Die Universität Heidelberg hatte ihm schon vorher Die Ehrendoktorwürde verliehen. M wurde der Vertrag zwischen Furtwängler und her Berliner Philharmonischen Orchester - Gesellschaft m. b. H. erneuert, der ihn als Dirigenten des Dr* chesters verpflichtete. 1930 legte Furtwängler dann offiziell die Leitung der Wiener Philharmoniker me* der. In der Presse viel erörtert wurde seinerzeit Furt­wänglers Absage des für Oktober 1930 sestgestM Konzerts der Berliner Philharmoniker in $ra^ntv den bekannten dortigen Zwischenfällen und Kuw* gedungen gegen deutsche Kultur.

Frau Winifred Wagner berief dann 1^ F. zur musikalischen Leitung der Festspiele in SW reuth. 1932 trat F. von dieser Leitung zurück. dieser Schritt mit Toscanini in Zusammenhang bracht wurde, veröffentlichte er die Gründe JF® Absage an Frau Winifred Wagner, die darin £ standen, daß ihm durch Frau Wagner Schmiß feiten in der Ausübung der musikalischen der Festspiele gemacht wurden. Nach dem schen Umsturz in Deutschland wandte sich wängler in einem Brief an Reichsminister Goebbels, in dem er seine Stellung zu ° Erfordernissen einer Umgestaltung im deuM Musikleben klarlegt. Seine im folgenden MA Paris gegebenen Konzerte bedeuteten einen m phalen Erfolg für den Künstler. Im Luni erso seine Bestätigung auf weitere fünf Jahre als en Staatskapellmeister der Berliner Oper und I Ernennung zum preußischen Staatsrat.

Furtwänglers Rücktritt von seinen Staa^ ämtem dürfte auf die grundsätzlichen Mem Verschiedenheiten zurückzuführen fein, Die 1'5 schen ihm und der Reichsleitung der gemeinde im Anschluß an einen Aufsatz Icrs über Paul Hindemith ergaben: yup? A ler hatte sich in diesem Aufsatz nachdruckUY ' Hindemith und seine musikalische Leistung Hjn setzt und ihn gegen verschiedentliche Angr,n Schutz genommen. Die Reichsleitung der Jty- turgemeinde hatte dem gegenüber ^inDerni v Persönlichkeit mit Entschiedenheit abgelepa»