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SieVeschlüff e desReichskabmetts
Berlin, 4. Dez. (DNB.) Das Reichs- k a b i n e t t verabschiedete in seiner Sitzung am Dienstag eine Reihe von Gesetzen wirtschaftlicher und finanzieller Art.
Das umfangreichste Gesetzeswerk ist das vom Reichswirtschaftsminister vorgelegte Reichsgesetz über das Kreditwesen. Durch dieses Gesetz wird das Kreditgewerbe aus der Sphäre rein privatwirtschaftlicher Jnteressenbetätigung herausgehoben. Das Gesetz schafft eine scharfe Trennung in der Behandlung des Geldmarktes und des Kapitalmarktes. Es sieht die Errichtung eines Reichsaufsichtsamtes vor.
Genehmigt wurde ferner ein Gesetz über die Gewinnverteilung bei Kapitalgesellschaften (Anleiheslockgeseh), das eine Ergänzung zu dem am 29. März d. I. erlassenen Kapitalanlagegeseh darslellt. Auf Grund des neuen Gesetzes wird der Kreis der Gesellschaften, die einen A n l e i h e st o ck zu bilden haben, erheblich weitergezogen, in dem auch solche Gesellschaften ersaht werden, die i n früheren Jahren hohe Dividenden gezahlt haben. Es darf in Zukunft In bar nur noch der Gewinn bis zu einem höchst- s a h von 6 v. f). und, wenn die Gesellschaft bereits im Vorjahre einen höheren Gewinn erzielt hatte, ein Gewinn von höchstens acht v. £). ausgeschüttet werden. Der Mehrbetrag des den Gesellschaften zur Verfügung gestellten Ge-
. Winnes muh als Anleihestock zur Verfügung gestellt werden und darf erst nach vier Jahren unter die Gesellschafter aufgeteilt werden. Den für den Anlelhestock bereltzustel- lenden Betrag darf die Gesellschaft nicht mehr selbst anlegen, sie hak ihn der Deutschen Golddiskontban k zu überweisen, die ihn für die Gesellschaft nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen anzulegen hat. Der Anleihestock gehört nicht mehr zum Vermögen
der Gesellschaft.
Ein Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über den Wertpapierhandel schafft die Voraussetzung für die notwendig gewordene Vereinfachung des Börsenwesens.
Das Gesetz über die Durchforschung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lager- ft ä t t e n (Lagerstättengesetz) ermächtigt den Reichs- Wirtschaftsminister zur Durchforschung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lagerstätten, mit deren Untersuchung sowie der Sammlung und Bearbeitung ihrer Ergebnisse die Preußische Geologische Landesanstalt und die mit ihr zu vereinigenden Geologischen Anstalten der übrigen Länder beauftragt werden.
Das Reichskabinett verabschiedete weiterhin ein Gesetz über die Unterkunft bei Pauten, durch das Vorsorge für eine angemessene Unterkunft der Arbeiter bei Außenarbeiten und zur Beseitigung gesundheitsschädlicher Einflüsse getroffen wird.
Das Gesetz über die Erweiterung der Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwachung dehnt dessen Befugnisse über den Kreis der täglichen Bedarfsdeckung hinaus auf gewerbliche Lei ft ungen und Lieferungen überhaupt aus.
Das Gesetz zur Verlängerung der Schutz- fristen im Urheberrecht bringt eine Ausdehnung des Schutzes von der gegenwärtigen 30jäh- rigen Dauer auf 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Angenommen wurde ein Gesetz zur Verhütung mißbräuchlicher Ausnutzung von Voll- ftreckungsmöglichkeiten, ferner ein Gesetz zur Aenderung des Tabak st euergesetzes, das die Steuerkredite beseitigt, sowie ein Gesetz über die Beförderung von Personen zu Lande, durch das der Straßenbahnoerkehr und der Kraftfahrzeugverkehr sowie der Fuhrwerksverkehr geregelt werden.
Schließlich wurde ein Gesetz betreffend die Eheschließung und Beurkundung des Personen-
Litauens Gewaltherrschaft im Memellan!
Das neue Direktorium ohne Mitwirkung des Landtags gebildet.
Selbstverwaltung mit Vorbehalten
Wie die indische Derfaffungsrefonn aussehen soll.
Von unserem (—^Berichterstatter.
außenminister und der
Präsident als Reichswirtschaftsminister über die in Rom zum Abschluß gebrachten Verhandlungen wegen der Rückgliederung des Saar-
gen ersetzt werden.
In der der Kabinettssitzung vorangegangenen
Ministerbesprechung berichteten der Reichs- Reichsbank-
Rachdruck, auch mit Quellenangabe, verboten! London, Dezember 1934.
Keine Frage zerklüftet Großbritannien sowie die der indischen Verfassungsreform. Ob die Bevölkerung des fünften Teils der bewohnten Erde für die Selbstverwaltung reif ist, bleibt schwer zu entscheiden. Die Konservativen fürchten, daß der jetzt vorgelegte Bericht „das Ende der britischen Herrschaft in Indien bedeutet", während er den Liberalen und A r b e i - terparteilern nicht weit genug geht. Der Weg ist allerdings recht mühevoll gewesen. Das Kaiserreich Indien ist erst allmählich aus dem Besitz der ostindischen Handelsgesellschaft in den des britischen Staates gelangt. Vor rund hundert Jahren, im Jahre 1833, wurde den Indern der Zutritt zu öffentlichen Aemtern gestattet. Im Jahre 1850 übergab die Ostindische Handelscompagnie die Verwaltung der britischen Krone. Zwar wurde im Jahre
Neue Wirtschastsgefehe vom Reichskabinett beschlossen.
Errichtung eines Anleihestocks aus überschüssigen Gewinnen der Kapitalgefettschasten
(Krankheit des Schuldners oder dergl.) erst einer groben Unbilligkeit werden kann, muß Doi> sorge getroffen werden, daß auch noch bei Beginn der Vollstreckung oder während ihrer Durchführung der Schuldner sich auf die Schutzvorschrift berufen kann. Deshalb kann der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung bis zur Entscheidung des streckungsgerichtes a u f s ch i e b e n.
Verbraucherschuh
bei der Fleischpreisgestattung.
Berlin, 4. Dez. (DRB.) Der Reichskommiss^ für Preisüberwachung hat die Ueberwachungsstellei angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß die heu. Ligen Preise für Fleisch und Fleisch,, waren unter keinen Umständen erhöHz werden. Falls die zur Preisfestsetzung befugtem Stellen heute geltende, örtliche Preise ffir solche Waren für überhöht halten, so hat eir<. Ab-änderung der Preise im Einvernehmen nti dem Reichskommissar für die Vieh-, Milch, uitz Fettwirtschaft zu erfolgen, der seinerseits im vernehmen mit dem Preiskommissar handett. Preisnotierungen f ü r Lebendvi,^ werden im übrigen so geregelt, daß sie d e n K l e ii. Verkaufspreisen entsprechen. Die Fle, scher haben es in der Hand, lieber preife für Lebend vieh nicht zu bewilligen.
1861 zuerst versucht, so etwas wie verfassungsge* mäße Instanzen zu schaffen, aber erst durch eint Akte vom Jahre 1909 wurde verheißen, sie weitet auszubilden, und 1917, also mitten im Kriege, fagit der damalige Staatssekretär für Indien eine „allmähliche Entwicklung selbstregierender Körperschaften" zu.
Rach dem Simon-Bericht hat jetzt nach neunzehn Monaten Beratung das Joint Select Committee einen Bericht fertiggestellt. In dem ft* mitee saßen die hervorragendsten Vertteter des fa tischen Imperialismus: Drei ehemalige Vizekö^ von Indien, drei ehemalige Staatssekretäre fiir> dien, drei ehemalige Unterstaatssekretäre für vier Mitglieder des Simon-Komitee, sechs MO« der einer Studienkommission für Indien und |iR* lich zwei Mitglieder des Unterhauses, die jahrelang die indischen Angelegenheiten behandelten. D" Komitee ist außerordentlich sorgfältig zu Werke flf
bleibt. Eine solche Verpflichtung würde formal auch für den Fall wirken, daß der Rückstand aus U n - g l ü ck s f ä l l e, wie z. B. Krankheit zurückzuführen ist. Aehnliche Fälle sind bei Abzahlungsgeschäften denkbar.
Das Gesetz zur Verhütung mißbräuchlicher Ausnutzung von Dollstreckungsmöglichkeiten gibt nun dem Vollstreckungsgericht die Ermächtigung, auf Antrag des Schuldners Dollstreckungsmaßnahmen, die eine dem gesunden Volksempfin- den gröblich widersprechende Härte darstellen würden, zu unterbinden oder aufzuschie- den. Da die Berücksichtigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers ausdrücklich angeordnet ist, ist für eine mißbräuchliche Ausnutzung durch böswillige Schuldner kein Raum. Ob das Gericht die Vollstreckung ganz oder teilweise unterbindet oder nur teilweise aussetzt, ist seinem pflichtgemäßen Ermessen überlassen. Da die Vollstreckung gerade durch einen plötzlich beim Schuldner eintretenden R o t st a n d
Provokation des Deutschtums.
Memel, 4. Dez. (DRB.) Der neu ernannte Präsident des Direktoriums, Jürgis Pruvelaitis, hat am Dienstagnachmittag sein Direktorium gebildet. Er hat zu Landesdirektoren die beiden Mitglieder der memelländischen Landwirtschafts- Partei, Besitzer Ludwig B u t t g e r e i t aus Ruß, M. d. L., und Besitzer Marttn G r i g a t aus Sonaten, sowie den Gouvernementsrat Dr. Martin Anisas berufen. Wie aus zuverlässiger Quelle verlautet, wird der Landtag schon für die nächsten Tage einberufen werden.
Die beiden sogenannten Mitglieder der Landwirt- schaftspartei sind Männer, von denen man bisher gar nichts oder nur wenig Rühmliches gehört hat. Grigat hat sich schon früher, so gelegentlich der Auflösung einer Landwirtschaftskammer im Memelgebiet, mißbrauchen lassen und erfreut sich keines guten Rufes im Memelgebiet! Buttgereit dürfte sich aus durchsichtigen Gründen, vermutlich unter wirtschaftlichem Druck haben gewinnen lassen, da es ihm außerordentlich schlecht geht. Er dürfte außerdem keineswegs die geistigen Fähigkeiten besitzen, die ihn für den Posten eines Landesdirektors geeignet erscheinen lassen. In unterrichteten Kreisen hält man es für völlig ausgeschlossen, daß die memelländi- chen Parteien bereit sein werden, einem olchen Direktorium das Vertrauen auszu- prechen. Die memelländischen Parteien können und müssen nach dem Statut fordern, daß sie den
Präsidenten des Direktoriums stelleil Jetzt führt der Exponent der kleinen litauisch,,! Gruppe, die nur fünf von 29 Abgeord- neten des Landtages hat, das Präsidium. neu hinzugekommene vierte Direktor, Dr. Anisa, ist überhaupt nicht Memelländer, so» dern Großlitauer.
Die Memeler Blätter veröffentlichen die Le» ordnung des soeben zurückgetretenen Direktorium Reisgys über die Neuregelung der Unter- richtssprache in den memelländischen Schulen. Daraus ergibt sich ein ungeheuerlicher Rechtsbruch, der alle bisherigen Maßnahmen der Litauer ouj kulturellem Gebiet in den Schatten stellt. Don den 228 Volksschulen des Gebiets werden diejenigen aufgeführt, die in Zukunft die litauisch, und diejenigen, die die deutsche Unterricht,- spräche haben werden. 222 Schulen, also nahezu sämtliche, sollen künftig -die litauische un) ganze sechs d i e deutsche Sprache an* wenden. In der Verordnung stützt man sich auf die Erhebungen über die deutschsprechenden Schuld deutscher Abstammung und die Nachprüfung utftr Listen durch die zuständigen Schulräte. Soweit Erhebungen angestellt mürben, war das E rgtb« nis für Litauen katastrophal, da Jß 98 o. H. der Schüler erklärt hatten, daß bei ihnen a u Hause deutsch gesprochen wird. Bish» hatten die Litauer noch nicht 10 o. H. sämtlicher Schulen — es waren noch nicht 20! — mit litauischer Unterrichtssprache führen können, wäh rend weit über 2 0 0 Schulen d i e deutsch« Unterrichtssprache hatten.
gebiete s.
50 Jahre Lrheberrechksfchutz.
Berlin, 4. Dez. (DNB.) Das Gesetz vom 4. Dezember verlängert den Urheberrechtsschutz von Werken der Literatur, der Tonkunst und der bildenden Kunst, der jetzt 30 Jahre nach dem Tode des Urhebers endet, um 20 Jahre a u f die Dauer von 50 Jahr en. Diese Maßnahme, die die besondere Würdigung der an der Bereicherung des Kulturgutes schöpferisch beteiligten Kräfte durch den nationalsozialistischen Staat zum Ausdruck bringt, stellt einen Teilschritt aus der in Vorbereitung befindlichen Neugestaltung des Urheberrechts dar. Die Berner Uebereinkunft sieht grundsätzlich eine Schutzdauer von 50 Jahren nach dem Tode des Urhebers vor, die in der Mehrzahl der Vertragsstaaten bereits eingeführt ist. Sie kommt aber auch dort nicht denjenigen Werken zugute, die zuerst in einem Lande erschienen sind, welches selbst nur eine kürzere Schutzdauer gewährt. Dies trifft bisher für Deutschland zu. Damit entgeht dem deutschen Volke nicht nur ein materielles Entgelt für sein reichliches geistiges und künstlerisches Schaffen, sondern mit der vorzeitigen Beendigung des Urheberschutzrechtes entfällt auch eine Handhabe, um einer solchen Behandlung der Werke entgegentreten zu können, die ihrem Ansehen und dem ihrer Schöpfer abträglich ist.
Die Neuordnung des Vörsenwesens.
Berlin, 4. Dez. (DNB.) Die Neuordnung des Börsenwesens wird am 1. Januar 1935 in Kraft treten.
Auf gehoben werden die Wertpapierbörsen zu Königsberg, Magdeburg, Stettin und Zwickau.
Zusammengelegt werden die Wertpapierbörsen in
a) Augsburg und München zu der Bayerischen Börse mit dem Sitz in München,
b) Bremen, Hamburg und Lübeck zu der Hanseatischen Börse mit dem Sitz in H a m b u r g, c) Chemnitz, Dresden und Leipzig au der Sächsischen Börse mit dem Sitz in Leipzig,
d) Düsseldorf, Essen und Köln zu der Rheinisch-Westfälischen Börse mit dem Sitz in Düsseldorf,
e) Frankfurt a. M. und Mannheim zu der Rhein-Mainischen Börse mit dem Sitz in Frankfurt a. M.
Die Warenbörsen und Getreidegroßmärkte werden von der Neuordnung nicht betroffen. Unverändert bestehen bleiben die Wertpapierbörsen in Berlin, Breslau, Hannover und Stuttgart.
Die Verhütung mißbräuchlicher Ausnutzung von Vollstreckungsmöglichkeiten.
Berlin, 4. Dez. (DNB.) Die Vorschriften über Schuldnerschutz weisen insofern eine Lücke auf, als immer noch der im Besitz eines Vollstreckungstitels befindliche Gläubiger das ihm zustehende f o r- m a l e Recht in einer Weife mißbrauchen, kann, die als unbillige Härte erscheint. Die Möglichkeit ergibt sich vor allem noch für die Voll- treckung von Ansprüchen auf Herausgabe von Sachen und bei der Räumungsvolltreck u n g, namentlich in den Fällen, in denen )er Vollstreckungstitel ein Vergleich ist. Hier ist z. B. der Fall möglich, daß der Mieter sich vergleichsweise zur Räumung seiner Wohnung verpflichtet, selbst wenn er mit einer noch so geringen Mietzinszahlung im Rück st and
standes von Reichsdeutschen im Aus lande genehmigt, durch das nicht mehr zeitgemäße Vorschriften auf diesem Gebiet durch neue Bestimmun-
Die deutsche Romantik in der Musik.
Eine Veranstaltung des Musikwissenschaftlichen Seminars.
Man schreibt uns: Das Musikwissenschaftliche Seminar bereitete unter der Leitung seines Direktors, Prof. Dr. Gerber, im Großen Hörsaal der Universität den Musikliebhabern Gießens einen ganz außergewöhnlichen Genuß. Zwei als Musiker unbekannte Künstler der deutschen frühen Romantik brachte man zu Wort: Ernst Theodor Amadeus Hoffmann und Prinz Louis Ferdinand von Preußen.
Zum Eingang zeigte Prof. Gerber die Bedeutung jener beiden Menschen als Musiker, ihren Ort im Ablauf der großen deutschen Geistesgeschichte und ihre Leistung im musikalischen Werk, von dem die Vortragsfolge einen lebendigen Eindruck vermittelte. Gerade heute ist es wichtig, solche Kunst zu pflegen. Musik ist ein wesentliches Stück deutsches Lebenselement, und ebenso Romantik, die es zu allen Zeiten gab in deutschen Landen, nicht nur vor hundert Jahren. So kann die deutsche Seele gerade hier in deutscher romantischer Musik besonders rein und unvermittelt zu uns sprechen.
E. T. A. Hoffmann und Prinz Louis Ferdinand von Preußen gehören der ersten Generation des ausgehenden 18. Jahrhunderts an, die nicht mehr klassisch zu nennen ist, die in Parallele steht mit der Dichterischen Frühromantik von Novalis und der Brüder Schlegel (Hoffmann selbst ist ja auch Dichter.) Sie stehen zwischen Beethoven auf der einen und Schubert und Weber auf der andern Seite. Aber noch eins hebt sie heraus aus der Reihe der Tonkünstler: sie sind von Haus aus keine Musiker, sondern die Musik ist nur eine Seite ihres Wesens, die sie brauchten und übten, um ihrem Dasein die Fülle zu geben, um ihrem eigentlichen Beruf ein ausgleichendes Gegengewicht zu schaffen. Und eine io reiche Generation rote die der siebziger Jahre des 18. Jahrhunderts hat damit, fast nebenbei, geniale Werke entstehen lassen, wie sie eben nur In der deutschen Romantik möglich sind.
Das Trio inEs-Durop. 3 von Prinz Louis Ferdinand zeigt bei aller romantischer Klangfreudigkeit eine helle, klare Thematik. Der Variationensatz verliert sich bis in eine Kadenz; leidenschaftlich wird das abgeroandelte Thema wieder aufgegriffen und zu einem sehnsuchtsvoll verhaltenen Schluß geführt. Das Rondo mit feinen romantischen Längen und Wiederholungen gibt in wundervollen Schluß- taften einen Vorklang von C. M. v. Webers Waldhörnern.
Ganz anders trat uns E. T. A. Hoffmann entgegen in feiner E-Moll-Sonate für Klavier, von Herrn Georg Kuhlmann reif und sicher oorgetragen: in dämonischer Düsterkeit beginnt der erste Sag, von einem unheimlichen Fugato weiter- gesponnen. Ein klangseliges, sehr feines, sehr stilles Adagio löst ab, diese Stimmung wird weitergeführt, und am Schluß steht wieder der dämonische, gespenstische Anfang. Man sieht: ganz und gar nicht eine gewohnte Sonatenform!
Die beiden Marianischen Hymnen, vierstimmige A-cappella-Chöre, zeigen Hoffmann von ganz anderer Seite: der strenge, getragene Rhythmus ist choralhaft, und trotz aller satztechnischen Virtuosität klangen sie ernst und innig und tief, der erste (Ave maris stella) vielleicht mehr als der zweite (O sanctissima). Dem Collegium musicum gebührt hohes Lob für die saubere und seelenvolle Wiedergabe dieser schwierigen Sätze.
Den Abend beschloß das Quartett in Es- D u r op. 5 für Klavier, Violine, Viola und Violoncello von PrinA Louis Ferdinand von Preußen. Das herrliche Adagio, der zweite Satz, war vielleicht der innere Höhepunkt der ganzen Dortrags- folge. Dagegen fällt das Menuett etwas ab, aber bas Rondo macht mit feiner unglaublichen und fast beethovenschen Steigerung alles wieder gut! —
Man kann lange suchen, bis man von unserer Musiktradition ein Stück, so echt und so unbekannt, wieder aufgeführt findet. Und wir sollten dem Musikwissenschaftlichen Seminar unserer Universität und seinem Leiter, Herrn Prof. Dr. (Berber, herzlich dankbar fein, daß er uns diese Kunst, auf weiten Strecken völlig unbekannt, nahegebracht hat! Derselbe volle Dank gebührt allen Mitwirkenden: Frau Ingrid Müller, der Viola des Quartetts, Herrn Georg Kuhlmann (Frankfurt), der
den schwierigen Klavierpart übernommen hatte, Herrn Ernst Schneider, dem Cellisten des Stadttheaters, und dem Collegium musicum. Alle stellten ihre Kräfte kostenlos zur Verfügung, und man hätte der wohlaelungenen Veranstaltung noch mehr Besuch gewünscht, besonders von selten der Schulen. 0. Diehl.
Furtwängler tritt von seinen Aemtern zurück.
Berlin, 4. Dez. (DNB.) Staatsrat D r. Wilhelm Furtwängler hat den Reichsmini- fter Dr. Goebbels um Entlassung aus feinen Aemtern als Vizepräsident der Rsichsmusik- fammer und als Leiter des Berliner Philharmoni- scheu Orchesters ersucht. Gleichzeitig bat er den preu- st'scheu Ministerpräsidenten, ihn von feinem Amte als Direktor her Berliner Staatsoper zu entbinden. Beide Reichsminister haben die an sie ergangenen Gesuche bewilligt.
Wilhelm Furtwängler wurde 1886 in Berlin als Sohn des bekannten Universitätsprofessors und Archäologen Adolf Furtwängler geboren. 1894 kam er nach München, wo er seine musikalische Ausbildung genoß, zuletzt bei Max von Schillings. Er wurde dann Kapellmeister in Zürich, Straßburg, Lübeck und Mannheim. Von 1919 ab war er auch Dirigent des Wiener Tonkünstler-Orchesters; 1920 ging er als Nachfolger von Rich. Sttauß nach Berlin, wo er die Leitung der Sinfonie-Konzerte des Orchesters der Berliner Staatsoper übernahm. Auch dirigierte er für kurze Zeit an Stelle von Mengel- berg die Frankfurter Museumskonzerte. 1922 wurde er Rikifchs Nachfolger am Leipziger Gewandhaus und übernahm gleichzeitig die Leitung des Berliner Philharmonischen Orchesters, mit dem er 1925 erst- mals nach dem Krieg in Neuyork außerordentliche Erfolge erzielte. Seit 1927 teilte er sich mit Schalk in die Leitung auch der Wiener Philharmoniker. Dies war die Veranlassung, daß er 1928 seine Beziehungen zur Leipziger Gewandhaus-Konzertdirektion löste. 1929 übernahm F. die Leitung des „Musikinstitutes für Ausländer". Im gleichen Jahre wur- dtzy ihm mehrere Ehruirgru enmejm der Orden
Pour le msrite für Kunst und Wissenschaft, das Ehrenbürgerrecht der Universität Jena und der Stadt Mannheim. Die Universität Heidelberg hatte ihm schon vorher Die Ehrendoktorwürde verliehen. M wurde der Vertrag zwischen Furtwängler und her Berliner Philharmonischen Orchester - Gesellschaft m. b. H. erneuert, der ihn als Dirigenten des Dr* chesters verpflichtete. 1930 legte Furtwängler dann offiziell die Leitung der Wiener Philharmoniker me* der. In der Presse viel erörtert wurde seinerzeit Furtwänglers Absage des für Oktober 1930 sestgestM Konzerts der Berliner Philharmoniker in $ra^ntv den bekannten dortigen Zwischenfällen und Kuw* gedungen gegen deutsche Kultur.
Frau Winifred Wagner berief dann 1^ F. zur musikalischen Leitung der Festspiele in SW reuth. 1932 trat F. von dieser Leitung zurück. dieser Schritt mit Toscanini in Zusammenhang bracht wurde, veröffentlichte er die Gründe JF® Absage an Frau Winifred Wagner, die darin £ standen, daß ihm durch Frau Wagner Schmiß feiten in der Ausübung der musikalischen der Festspiele gemacht wurden. Nach dem schen Umsturz in Deutschland wandte sich wängler in einem Brief an Reichsminister Goebbels, in dem er seine Stellung zu ° Erfordernissen einer Umgestaltung im deuM Musikleben klarlegt. Seine im folgenden MA Paris gegebenen Konzerte bedeuteten einen m phalen Erfolg für den Künstler. Im Luni erso seine Bestätigung auf weitere fünf Jahre als en Staatskapellmeister der Berliner Oper und I Ernennung zum preußischen Staatsrat.
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Furtwänglers Rücktritt von seinen Staa^ ämtem dürfte auf die grundsätzlichen Mem Verschiedenheiten zurückzuführen fein, Die 1'5 schen ihm und der Reichsleitung der gemeinde im Anschluß an einen Aufsatz Icrs über Paul Hindemith ergaben: yup? A ler hatte sich in diesem Aufsatz nachdruckUY ' Hindemith und seine musikalische Leistung Hjn setzt und ihn gegen verschiedentliche Angr,n Schutz genommen. Die Reichsleitung der Jty- turgemeinde hatte dem gegenüber ^inDerni v Persönlichkeit mit Entschiedenheit abgelepa»


