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Aus der Provinzialhauptstadt.

Oie Inanspruchnahme von Schülern durch nationale Organisationen.

Die Ministerialakteilung für Bildungswesen, Kul­tus, Kunst und Volkstum gibt folgende Anordnung an die Direktionen der höheren Schulen, der gewerb­lichen Unterrichtsanstalten und die Kreis- und Stadt­schulämter heraus:

Es tft in der letzten Zeit wiederholt vorgekommen, daß von unteren Parteidienststellen, Ortsgruppen­leitern, örtlichen Leitern der Volkswohlfahrt, des Winterhilfswerkes und ähnlicher Organisationen Schüler zum Sammeln von Spenden und derglei­chen in und außerhalb der Schulzeit unmittelbar von den betreffenden Schulen angefordert wurden. Zur Aufrechterhaltung eines geordneten Schulbetrie­bes muß dieses Verfahren künftig unterbleiben.

Wir ordnen daher an, daß für. die Folge nur noch mit unserer schriftlichen Genehmigung von den Schulleitern Schüler zur Verfügung gestellt werden dürfen. Soweit die Mitwirkung von Schülern an derartigen Veranstaltungen geboten und es im Schulinteresse vertretbar ist, wird es auch in Zu­kunft der Schuljugend ermöglicht werden, durch tätige Mithilfe an nationalen Feiern und Veran­staltungen den Dienst am Volk kennenzulernen und sich so auf die jedem Volksgenossen obliegenden Pflichten vorzubereiten.

Die Leiter der örtlichen Veranstaltungen, bei all­gemeinen Veranstaltungen jeweils die oberste Dienst­stelle für alle ihr unterstehenden Stellen, haben unter Angabe des Datums der Veranstaltung, der Zeitdauer und der Art der Mithilfe, für die die Schüler benötigt werden, der in Betracht kommen­den Schule und der Anzahl der Schüler auf dem vorgeschriebenen Wege rechtzeitig und schriftlich un­sere Genehmigung einzuholen.

und Freiburg auf Welle 251) dürste natürlich noch einige Zeit vergehen.

Der Südwestfunk dankt der Hörerschaft für die starke Unterstützung, die er durch die vielen Tau­sende von Zuschriften erhalten hat. Er bittet die Hörer, ihre neuerlichen Beobachtungen bezüglich des Empfangs des Südwestfunks mitzuteilen (Südwest- funk, Frankfurt a. M., Efchersheimer Landstr. 33).

Daten für Montag, 5. Februar.

1808: der Maler Karl Spitzweg in München ge­boren (1885 gestorben); 1861: der Luftschifser August von Parseval in Frankenthal (Pfalz) ge­boren; 1881: der englische Historiker Carlyle in London gestorben (geboren 1795); 1929: Ozean­flieger Freiherr von Hünfeld in Berlin gestorben.

Das Stadttheater im Dienste der Winterhilfe.

Das Stadttheater stellte sich am Samstag abend in den Dienst der Winterhilfe. Das Programm brachte jene lustige bunte Folge, die am Silvester­abend zur Aufführung gelangte und auch diesmal mit großer Freude ausgenommen wurde. Leider war die Veranstaltung nicht so gut besucht, wie es in Anbetracht des guten Zweckes wünschenswert ge­wesen wäre. Das Programm in seiner geschickten Rahmenhandlung brachte einigeNovitäten", einen Akt der Parterre-Akrobatik, einen lustigen Grotesk­tanz usw. In buntem Wechsel zeigten sich Hellseher und Kunstradfahrer, die inzwischen recht bekannt gewordenen Lahngirls, ein Verwandlungskünstler, ein Mime ältesten Stils, es gab zwei sehr unter­haltende Sketch's, ein kleines Tanzspiel, Solo- und Paartänze mit viel Schwung, eine bunte Fülle also, die von den Besuchern mit lebhaftem dank-

Gegenüber allen anderen Strahlen ist das un­geheuer große Durchdringungsvermögen der Höhen­strahlung, ihreHärte", die ausfallendste Eigenschaft. Der Durchtritt durch die Atmosphäre vermindert zwar (durch Absorption) ihre Energie, wie Ballon­aufstiege mit Besatzung (Piccard 17 Kilometer) oder mit Registrierapparaten (Regener 25 Kilometer) nachgewiesen haben, aber auch in 250 Meter tiefes Wasser dringt die Höhenstrahlung noch ein (Ver­suche von Regener im Bodensee). Da^ ist eine Härte, die eine lOOOmal größere Energie verlangt, als die härteste ^-Strahlung; nur tiefe Bergwerkschächte würden gegen die Höhenstrahlung völligen Schutz bieten.

Die Messung der Absorption der Höhenstrahlung in Luft und Wasser hat ihre Zusammensetzung aus Strahlen verschiedenen Härtegrades erwiesen, die man zunächst mit bestimmten Zerstrahlungs- und Neubildungsoorgängen an Materie in außerirdi­schen Räumen in Verbindung zu bringen suchte. Die Voraussetzungen dieser Erklärung haben aber näherer Prüfung nicht standgehalten, und man ist augenblicklich noch nicht in der Lage, bestimmte Angaben über Herkunft und Entstehung der Höhen­strahlung zu machen.

Sicher ist, daß die Jonisationswirkungen nicht von Wellen, sondern von Korpuskularstrahlen herrühren, die nicht in ganz regellos statistischer Verteilung zu uns gelangen, sondern mit überraschender Häufig­keit zu Schauern vereint auftreten, die ihren Ur­sprung in mit großer Energie zerfallenden Atom­kernen nehmen. Es ist gelungen, die Bahnen dieser Elementarteilchen zu beobachten; neben negativen Elektronen treten bemerkenswerterweise auch solche mit positiver Ladung auf.

Im Anschluß an den mit lebhaftem Beifall auf«

Oie Hochschulreife der Abiturienten.

Ministerialrat Ringshausen gibt ein Rund­schreiben des Reichsinnenministers bekannt, das die Unterrichtsverwaltungen der Länder ermächtigt, die Entscheidung über das Prüfungsergebnis künftig nicht mehr von Mehrheitsbeschlüssen des Prüfungs­ausschusses abhängig sein zu lassen, sondern sie dem Leiter des Prüfungsausschusses (Regierungsvertreter oder Schulleiter) verantwortlich zu übertragen. Diese Umstellung des Verfahrens sei auch mit Rück­sicht auf die Aufgabe erforderlich, die den Schulen durch die Anordnung über die zahlenmäßige Ein­schränkung des Zugangs zu den Hoschulen gestellt ist. Die Entscheidung über die Zuerkennung oder Versagung der Hochschulreife setzte eine Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit des Schülers (die nach der hessischen Verfügung schriftlich niedergelegt werden muß) voraus, die nicht aus zusammengezählten Schulleistungsnoten und aus Konferenzmehrheiten gewonnen, sondern nur durch die verantwortliche Entscheidung des Leiters der Prüfung verwirklicht werden könne.

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Kann der Sauer zum Bezug einer bestimmten Zeitung verpflichtet werden?

Infolge vieler Rückfragen, hauptsächlich aus der Äauernschast, sehen wir uns veranlaßt, nochmals aufden Erlaß vom 1.11.1933 des Präsidenten der ^eichspressekammer Amann hinzuweisen, wonach eine Verpflichtung zum Äezug einer bestimmten Zeitung nichtzuläsflgist-insbesonderenichtdurchAnordnungenoderÄefehle.

Es besteht für Organisationen lediglich das Recht,für den Äezug einer Zeitung empfehlend einzutreten.

Ss sieht also jedem Deutschen frei, dieZeitung zu lesen, die er für sich beansprucht

Die Ministerialabteilung für Bildungswesen, Kul­tus, Kunst und Volksbildung gibt folgende Anord-: nung an die Direktoren des höheren Schulen (Voll­anstalten) heraus:

Unter Hinweis auf unsere Verfügung vom 23. Ja­nuar 1934 fügen wir noch folgendes an: Die prak­tischen Erfahrungen einer höheren Schule haben er­geben, daß es zweckmäßig ist, bei der allgemeinen Beurteilung der Abiturienten wie folgt zu verfah­ren: Die Prüfungskommission, zum mindesten die­jenigen Lehrer, die infolge ihres besonders gearte­ten Unterrichts das Wesen der Schüler genau zu beurteilen vermögen, stellen zunächst ohne Rücksicht auf die Leistungen und unabhängig voneinander fest, welchen Schülern sie auf Grund ihres Charak­ters und der Gesamtpersönlichkeit die Hochschulreife zuerkennen würden. Es wird sich hier auch empfeh­len, nicht nur im Zweifelsfalle auch das Urteil der­jenigen Lehrer heranzuziehen, die die Schüler in früheren Jahren längere Zeit in der Klasse und im Umgang mit ihren Mitschülern beobachten konnten. Der Direktor stellt dann auf Grund dieses Ergeb­nisses eine Rangliste auf, an Hand deren dann der Referent bzw. die Prüfungskommission die letzte Entscheidung zu treffen vermag.

Um da und dort entstandene Unklarheiten richtitz- zustellen, weisen wir erneut darauf hin, daß die Erteilung des Scheines zur Berechtigung zum Hoch­schulstudium unabhängig ist von den Wünschen und Berufsangaben der Abiturienten.

Winterhilfswerk

Kreisführunss Gietzen.

Die Kreisführung des Winterhilfswerkes, sowie die Kreiswaltung der NS.-Volkswohlfahrt sind unter

Nr. 2297

dem Telefonnetz angeschlossen.

Heil Hitler!

gez.: M o h a u p t Kreisgeschäftsführer des WHW.

Die Gewmnmöglichkesten der Straheniotterie.

Bei den zahlreichen Gewinnen, die letzthin wie­der bei der Straßen-Lotterie des Winter-Hilfswerks gezogen wurden, besteht vielfach die Meinung, daß die großen Gewinne jetzt ausgespielt seien. Das ist keineswegs der Fall. Die Straßen-Lotterie des Winter-Hilfswerk des deutschen Volkes, die unter der Aufsicht der Reichsleitung der NSDAP., Abtei­lung Lotterie, München, steht, wird in dreißig Se­rien gespielt. Aus jede dieser Serien entfallen: 1 Hauptgewinn zu 5000 Mark, 2 Hauptgewinne zu je 1000 Mark, 10 Gewinne zu je 500 Mark, 51 Ge­winne zu 100 Mark, 101 Gewinne zu je 50 Mark, 335 Gewinne zu je 10 Mark. Dazu werden noch rund 150 000 kleinere Gewinne ausgespielt. Außer diesen Gewinnen, die sofort ausbezahlt werden, wird im März dieses Jahres für jeoe Serie eine Prämie von 500 Mark ausgelost. Deshalb kann auf jede gezogene Niete immer noch diese Prämie gewonnen werden. Es braucht sich also niemand entmutigen zu lassen, wenn gemeldet wird, daß Hauptgewinne gezogen worden seien. Die grauen Glücksmänner tun weiterhin ihre Pflicht und bieten die Garantie dafür, daß die Gewinne in ihren Kä­sten gerecht verteilt sind. Tu auch du dein Pflicht und gib dein Scherflein zur Linderung der Not im Kampf gegen Hunger und Kälte!

Wieder besserer Empfang des Südwestfunks.

Wie der Südwestfunk mitteilt, ist es den Be­mühungen der Reichspost nunmehr gelungen, die meisten Störungen im Empfang des Gleichwellen- netzes des Südwestfunks zu beseitigen. In zwei bis drei Tagen dürfte sich in allen Teilen des Sende­gebietes der Empfang wesentlich verbessert haben. Bis zum endgültigen und völlig reibungslosen Ein­laufen des Gleichwellennetzes des Südwestfunks (also der Sender Frankfurt, Kassel, Trier, Kaiserslautern

baren Beifall ausgenommen wurde. In der Pause stellten sich die Künstlerinnen und Künstler des Stadttheaters zur Sammlung für die Winterhilfe zur Verfügung.

Reichsbeihilfe für Aeupflanzung von Obstbäumen.

Für das Gebiet Hessen der Landesbauernschaft Hessen-Nassau stehen noch erhebliche Reichsmittel für Beihilfen für Neupflanzung von Obstbäumen zur Verfügung. Die zuständigen Obstbauinspek­tionen nehmen Anmeldungen entgegen. Meldungen in Frankfurt bei der Landesbckuernschast sind zweck­los. Spätester Meldetermin ist der 12. Februar 19 3 4. Die Obstbauinspektionen ent- jcheiden über Zu- und Ablehnung, und zwar inner­halb weniger Tage nach Überprüfung der Mel­dungen. Für die Zuteilung gelten die bisherigen Richtlinien, etwas geändert, die gegen Einsendung von 12 Pfennig in Briefmarken von jeder Inspek­tion zu beziehen sind. Rasche Entschließung jedes Interessenten ist notwendig, auch zunächst unver- bildliches Benehmen in den Baumschulen, da bei in Ordnung gehender Zuteilung Vorlage der Rech­nung über die gekauften Obstbäume spätestens zum 10. März 1934 erforderlich ist.

Oberhessische Gesellschaft für Natur- und Heilkunde

In der letzten Sitzung der Oberhessischen Gesell­schaft für Natur- und Heilkunde sprach Professor Dr. Gerthsen überKosmische Strafy« l u na". An Hand zahlreicher Experimente führte der Redner etwa folgendes aus: Die Erforschung der in den letzten Jahren nachgewiesenen sog. Höhenstrahlung" hat ihre besonderen Schwierig­keiten, weil es sich um Strahlen außerirdischer Her­kunft handelt, die nicht im Laboratorium hergestellt, sondern nurauf der Empfangsseite" geprüft wer­den können. Für die dabei nachgewiesenen Ener­gien fehlt jeder Vergleich aus irdischer Erfahrung. Welcher Natur sind diese kosmischen Strahlen und wo kommen sie her?

Eine Reihe von Experimenten vermittelte zu­nächst einen Einblick in das Wesen von Strahlungs­oorgängen im allgemeinen Es konnte gezeigt wer­den, daß Wellen strahlungen verschiedener Wellenlängen (sichtbares Licht, Röntgenstrahlen, 7-Strahlen des Radiums) aus den Atomen der be­troffenen Materie Elektronen in Freiheit fetzen, daß Absorption eines Teiles der Strahlungsenergie sich inIonisation" äußert. Geeignete Geräte (Ionisa­tionskammern) vermögen den Jonisationsgrad oder gar (Spitzenzähler, Zählrohr) jedes atomistische Einzelteilchen (Elektron) nachzuweisen. Ein beson­ders eindrucksvoller Versuch zeigte, wie mit Hilfe einesGeigerfchen Zählrohrs" das Auftreffen der einzelnen Elektronen nicht nur hörbar gemacht (Lautsprecher), sondern auch mit Hilfe eines Zähl­werks automatisch registriert werden kann. Die da­bei feststellbare ungleichmäßige, sozusagenunor­dentliche" Verteilung der atomistischen Einzelvor­gänge läßt auf eine ebensolche der Lichtquanten schließen.

Im Gegensatz w Wellenstrahlen erweisen sich Korpuskular strahlen als ablenkbar im magnetischen Felde und bestehen aus geschleuderten Elektronen (Kathodenstrahlen, ^-Strahlen des Ra­diums) oder aus Atomkernen («-Strahlen des Ra­diums), die Materie un6 Luftraum mehr oder min­der weit zu durchschlagen vermögen. Die zur Er­zeugung solcher Strahlen notwendigen riesigen Energien (5 Millionen Volt zur Erzeugung von «-Strahlen) lassen sich heute im Laboratorium be­reitstellen. Die Demonstration eines Teslatransfor­mators im Betrieb vermittelte den Zuhörern einen nachhaltigen Eindruck davon, was es bereits mit dem zehnten Teil dieser Energie, nämlich % Mil­lion Volt, auf sich hat.

genommenen Vortrag fand eine Diskussion statt, die vor allem die Frage nach der möglichen Be­einflussung von Lebewesen durch die kosmische Strahlung aufwarf. Der eindrucksvolle Versuch, die Bahnen von «-Strahlen sichtbar zu machen (sie hinterlassen in einer mit Nebel gefüllten Kammer durch Ionisation Spuren ihres Weges) wurde vor einer Reihe von Zuhörern noch mehrmals wieder­holt und erregte besonderes Interesse.

Weitere Veränderungen in der hessischen Justiz.

Nach der Bekanntmachung des Personalamts über die Ernennungen in der hessischen Iu- st i z sind, im Anschluß an unseren Bericht vom Samstag, noch folgende Ernennungen zu berichten: der Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht Osthofen

Dr. Walter Buch zum Landgerichtsrat bei dem Landgericht Mainz,

der Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht Osthofen Philipp Karl Friedrich Ham m zum Amtsge­richtsrat bei dem Amtsgericht Mainz,

der Amtsgerichtsrat beim Amtsgericht in Darmstadt Karl Pfannstiel zum Landgerichtsrat bei dem Landgericht Darmstadt,

der Gerichtsassessor in Mainz Dr. Hans Schrö­der zum Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht in Offenbach unter Berufung in das Beamten­verhältnis,

der Gerichtsassessor in Darmstadt Walter laut« phaeus zum Amtsgerichtsrat bei dem Amts­gericht in Offenbach unter Berufung in das Be­amtenverhältnis,

der Gerichtsassessor beim Hessischen Staatsministe- rium Kurt Vetsberger zum Amtsgerichts­rat bei dem Amtsgericht Darmstadt unter Be­rufung in das Beamtenverhältnis,

der Gerichtsassessor in Darmstadt Ludwig Wag­ner zum Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht in Darmstadt unter Berufung in das Beamten­verhältnis.

der Gerichtsassessor bei dem Hessischen Staatsmini­sterium Dr. Wilhelm Will zum Amtsgerichts- rat bei dem Amtsgericht Worms unter Beru­fung in das Beamtenverhältnis,

der Gerichtsassessor in Darmstadt Dr. Hans Wiß - mann zum Amtsgerichtsrat bei dem Amtsge­richt Langen unter Berufung in das Beamten­verhältnis,

der Staatsanwalt am Amtsgericht in Mainz Ernst Josef C a r l e b a ch zum Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht in Mainz,

der Staatsanwalt bei dem Amtsgericht Darmstadt Dr. Karl Specht zum Staatsanwalt bei dem Landgericht Darmstadt,

der Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht Reinheim Friedrich Karl Kramer zum Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht Darmstadt,

der Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht Mainz Dr Karl L a n g zum Landgerichtsrat bei dem Land­gericht Mainz,

der Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht Offenbach Wilhelm Orth zum Landgerichtsrat bei dem Landgericht Darmstadt,

der Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht Michelstadt im Odenwald Paul S c r i b a zum Amtsgerichts­rat bei dem Amtsgericht Reinheim,

der Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht Offenbach Dr. Adolf T a u t p h a e u s zum Landgerichtsrat bei dem Landgericht Darmstadt,

der Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht Langen Dr. Willy Wellmann zum Landgerichtsrat bei dem Landgericht Darmstadt,

der Staatsanwalt bei dem Landgericht Mainz Ru­dolf Reitz zum Landgerichtsrat bei dem Land­gericht Mainz,

der Staatsanwalt bei dem Landgericht Darmstadt Heinrich Orth zum Landgerichtsrat bei dem Landgericht Darmstadt.

der Staatsanwalt bei dem Landgericht Darmstadt Reinhold Schlamp zum Landgerichtsrat bei dem Landgericht Darmstadt,

der Landgerichtsrat bei dem Landgericht Darmstadt Dr. Friedrich Werner zum Landgerichtsdirek- tor bei dem Landgericht Darmstadt mit Wirkung vorn 1. April 1934,

der Oberamtsrichter Karl Rudolf Becker bei dem Amtsgericht in Wöllstein zum Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht Mainz mit Wirkung vom 29. Januar 1934,

der Staatsanwalt bei dem Amtsgericht Offenbach Dr. Robert Schwab zum Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht Offenbach,

der Justizinspektor bei dem Landgericht der Provinz Starkenburg Wilhelm H a n st zum Bürodirektor bei dem Landgericht in Darmstadt, mit Wirkung vom 29. Januar 1934,

der Justizpraktikant Wilhelm Kohlbacher unter Berufung in das Beamtenoerhältnis zum Ober­justizsekretär bei einem noch zu bestimmenden Amtsgericht mit Wirkung vom 1. Februar 1934, der Justizpraktikant Hans Gerber unter Berufung in das Beamtenverhältnis zum Oberjustizsekretär bei dem Amtsgericht Wörrstadt, mit Wirkung vom 1. Januar 1934,

der Kanzlist bei der Staatsanwaltschaft Mainz Hans Zimmender zum Justizsekretär mit Wirkung vom 1. Januar 1934,

der Kanzlich bei dem Amtsgericht Worms Josef V e i t h zum Justizsekretär mit Wirkung vom 1. Januar 1934,

der Kanzleiassistent bei dem Amtsanwalt in Worms Adam Lorenz zum Justizfekretär mit Wir­kung vom 1. Januar 1934,

der Kanzlist bei dem Amtsgericht Darmstadt Hein­rich Ruths zum Justizsekretär mit Wirkung vom 1. Januar 1934,

der Kanzlist bei dem Generalstaatsanwalt Darm­stadt Otto Kraft zum Justizfekretär mit Wir­kung vom 1. Januar 1934,

der Kanzlist bei dem Amtsgericht Darmstadt Hans D a s ch e r zum Justizsekretär mit Wirkung vom 1. Januar 1934;

unter Berufung in das Beamtenverhältnis mit Wir­kung vom 29. Januar 1934:

der Gerichtsassessor bei dem Amtsanwalt I in Darmstadt Otto A x t zum Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht Seligenstadt,

der Gerichtsassessor z. Z. am Amtsgericht Seligen­stadt Ludwig Bormuth zum Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht in Michelstadt,

der Gerichtsassessor bei dem Landgericht Darmstadt Dr. Karl Dörr zum Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht in Worms,

der Gerichtsassessor bei dem Amtsgericht Darmstadt Dr. Wilhelm Friedrich zum Amtsgerichts­rat bei dem Amtsgericht Groß-Gerau,

der Gerichtsassessor bei dem Polizeiamt Darmstadt Arthur B u ß zum Staatsanwalt bei der Staats­anwaltschaft Darmstadt,

der Gerichtsassessor bei dem Amtsgericht Mainz Dr. Walter Gerhard zum Staatsanwalt bei dem Amtsgericht Mainz,

der Gerichtsassessor, bei der Staatsanwaltschaft Mainz Fritz Heinrichs zum Staatsanwalt bei dem Landgericht der Provinz Rheinhessen in Mainz,

der Gerichtsassessor bei dem Amtsgericht Offenbach Karl Herbert zum Staatsanwalt bei dem Amtsgericht Offenbach,

der Gerichtsassessor in Worms Heinrich Koch zum Amtsgerichtsrat beim Amtsgericht in Offenbach, der Gerichtsassessor bei dem Hessischen StaatsniiL fterium Karl König zum Amtsgerichtsrat bei dem Amtsaericht Offenbach,

der Gerichtsasieffor in Darmstadt Otto Küchler zum Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht in Darmstadt,

der Gerichtsassessor bei dem Hessischen Staatsmini­sterium Rudolf Kröning zum Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht in Üffenbach a. M.,

der Gerichtsassessor Dr. Hans Joachim Lehr zum Amtsgeri^^rat bei dem Amtsgericht Lorsch, der Gerichts^, ssor in Osthofen KurtMüller zum Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht in Darm­stadt,

der Gerichtsassessor bei dem Amtsgericht in Mainz Josef Murmann zum Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht in Osthofen,

der Gerichtsassessor bei dem Amtsgericht Mainz Karl Neuenhagen zum Amtsgerichtsrat bet dem Amtsgericht Wöllstein,

der Gerichtsassessor bei dem Amtsgericht Alzey Paul Reiff zum Amtsgerichtsrat bei dem Amtsge­richt Alzey,

der Gerichtsasiesior bei dem Landgericht in Mainz Dr Jakob Reyl zum Amtsgerichtsrat bei dem Amtsgericht in Mainz:

der Gerichtsassessor am Landgericht Mainz Mein­hard Quart zum Amtsgerichtsrat bei dem Amts­gericht Bad Wimpfen,

der Gerichtsassessor bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt Dr. Fritz K n ö ß zum Staatsanwalt bei dem Landgericht in Mainz,

der Gerichtsassessor bei dem Amtsgericht in Worms Leo Natale zum Staatsanwalt beim Amtsge­richt in Mainz,

der Gerichtsassessor bei dem Amtsanwalt I, Darm­stadt Kurt Neuenhagen zum Staatsanwalt bei dem Amtsgericht Darmstadt,

der Gerichtsassessor bei dem Landgericht Darmstadt Ludwig R e r r o t h zum Staatsanwalt bei dem Landgericht Darmstadt.

Bornotizen

Tageskalender für Montag: Orts­gruppe Gießen des VDA., Saal des Studenten- Hauses, Leigesterner Weg, Vortrag überDie evan­gelische Kirche und das Auslanddeutschtum". Lichtspielhaus, Bahnhofstraße:Großfürstin Alexandra". Cas6 Leib, Schulungskurs, Vortrag von Pg. Dr. Schmidt. NS.-Frauenschaft Gießen- Mitte, Süd und Ost, 20.15 Uhr, Turnhalle des Gym­nasiums, Turnstunde.

Aus dem Stadttheaterbüro. Morgen, Dienstag, abend das LustspielDas Konzert" von Hermann Bahr.

Ein Kolonial-Lichtbildervortrag findet auf Veranlassung der Kolonialen Arbeitsge­meinschaft Gießen am heutigen Montag abend in der Aula der Universität ^statt. (Siehe Änzeige.)

** Die Eröffnung der Luftschutz- schule Gießen findet nicht, wie in unsere Samstagausgabe in dem Hinweis irrtümlich zu lesen war, am Freitag, sondern bereits am mor­gigen Dienstag, 6. Februar, in Verbindung mit einem Vortrag überNotwendigkeit und Um­fang des zivilen Luftschutzes" statt.

** Der Leichenfund auf der Bahn- strecke Gießen-Rödgen, über den wir am Samstag bereits berichteten, hat feine Aufklärung gefunden. Es handelt sich bei dem Toten um einen alten Mann, der zuletzt in Gießen wohnhaft war und offensichtlich freiwillig aus dem Leben geschie­den ist»

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