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Der Reichsstatthaller begrüßt die italienischen SandlverkSsührer in Frankfurt.
Welche Rechte -er Länder gehen auf das Reich über?
F r a n k f u r t a. M., 3. Febr. (LPD.) Im Frank- furter Hof empfing der Reichsstatthalter in Hessen, Gauleiter Sprenger, im Beisein des Oberprä- sidonten von Hessen-Nassau, Prinz Philipp von Hessen, des Treuhänders der Arbeit Dr. Lu er und anderen Ehrengästen die auf einer Rundreise durch Deutschland in Frankfurt eingetroffenen italienischen Handwerksführer. Zur Begrüßung der Gäste hielt der Reichsstatthalter eine Ansprache, in der er u. a. ausführte: Die Leistung, nicht mehr die Gewalt der Waffen, wird in Zukunft im Vordergrund des Lebens der Völker stehen, und die Leistungen des einzelnen werden maßgebend sein für die Leistungen seines Volkes. In dieser Bewegung kommt gerade dem Handwerk eine besondere Stellung zu. Aber wir müssen uns dessen bewußt sein, daß die alten Formen des Handwerks nicht mehr in der gleichen Art wiederkehren werden und können. Das Handwerk muß neue Formen finden, wenn es einen neuen Aufstieg erleben will. Deshalb begrüße ich es, daß die Vertreter des italienischen und des deutschen Handwerks das internationale Handwerk s -I n st i t u t begründet haben. Damit beginnt eine neue Entwicklung, ein Volk erkennt wieder die Leistungen des anderen an. Der Gau-
Moskau, 4. Febr. (DNB.) Die Telegraphen- Agentur der Sowjetunion veröffentlicht nunmehr die große Rede, die der Volkskommissar für Heer und Marine Woroschilow am 30. Januar au dem 17. Parteitag der Russischen Kommunistischen Partei hielt.
Der Volkskommissar erklärte u. a., die Wehrmacht der Sowjetunion entspreche vollauf dem Entwicklungsniveau des Landes. Wir haben, so betonte Woroschilow, moderne Tanks in durchaus genügender Anzahl, wir haben eine quantitativ und qualitativ ausreichende Artillerie, eine genügende Anzahl guter Handmaschinengewehre und Maschinengewehre für die Abwehr von Luftangriffen. Wir haben jetzt eine mächtige chemische Industrie und keine schlechten Verbin- dungsmittel. Wir haben mächtige schwere Bombenflugzeuge geschaffen und das gesamte Flugzeugwesen verbessert. Die Technisie- rung habe der Roten Armee ein völlig verändertes Gesicht gegeben.
Zur Verstärkung bet Landesverteidigung seien besestigteplähe eingerichtet worden, über die die Sowjetunion jetzt nicht nur an der We st grenze, vom Ladogasee bis zum Schwarzen Meer, sondern auch in den bedrohte st en Gegenden im Fernen Osten und in Ostsibirien verfüge. An der Ostsee, in der Gegend von Murmansk, am Schwarzen Meer und insbesondere im Fernen Osten seien Küstenbefestigungen geschaffen worden. Diese Befestigungen würden jedem, der Lust habe, den Sowjetboden anzugreifen, beträchtliche Schwierigkeiten bieten. Die Gefahr eines Angriffes auf die russischen Küstengebiete habe die Sowjetunion gezwungen, zur Schaffung von Seestreitkrästen auch im FernenOstenzu schreiten. Linienschiffe und Flugzeugmutterschiffe habe die Sowjetunion im Norden und im Fernen Osten nicht, doch die leichten Seestreitkräfte und der Küstenschutz, den Rußland dort besitze, vor allem aber Marineflugzeuge und Unterseeboote, könnten einem angreifenden Feind bereits schweren
Schaden zufügen.
Berlin, 2. Febr. (DNB.) In der historischen Reichstagsrede vom 30. Januar, die dem deutschen Volk und der ganzen Welt einen gewaltigen Eindruck von den großen Erfolgen einjähriger nationalsozialistischer Regierungspolitik vermittelte, sprach Reichskanzler Adolf Hitler von der herzlichen Verbundenheit, die im gemeinsamen Dienst am deutschen Volke zwischen der n a t i o - nalsozialistischen Bewegung und den Soldaten des deutschen Reichsheeres und der Marine bestehe.
Diese Zusammengehörigkeit kam b e s on d e r s im Kampf der Nation gegen Hunger und Kälte deutlich zum Ausdruck. Ebenso wie der deutsche Arbeiter, Bauer und Bürger im nationalsozialistischen Winterhilfswerk seine Pflichten erfüllte, brachten — wie die Angehörigen der Polizei — auch die der Reichswehr und Marine ihr Opfer. In einmütiger Geschlossenheit stellten Offizier und Mannschaft von Heer und Marine Monat für Monat einen Teil ihrer Löhnung der Winterhilfe zur Verfügung, um ihren notleidenden Volksgenossen zu helfen. So verzichteten die Matrosen des Kreuzers „Königsberg" und des Linienschiffes „S ch l e s w i g - H o l st e i n" auf die
Die Kriegsoorbereitungen Japans erstreckten sich auf militärisch-wirtschaftliche, organisatorische, rüstungstechnische Gebiete, auf die quantitative Verstärkung der Streitkräfte und schließlich auf die Vorbereitungen des Aufmarschplatzes in der Mandschurei. Die Mandschurei verwandele sich allmählich in den stärksten Stützpunkt Japans.
Die Sowjetunion müsse dies alles mit Aufmerksamkeit verfolgen, die nötigen Maßnahmen treffen und auf alles gefaßt sein. In erster Linie müsse sich Rußland in seinen internationalen Beziehungen Manöorierfreiheit sichern. Alle Staaten, die auf absehbare Zeit keinen Krieg führen wollten, gruppierten sich um Rußland. Die Beziehungen zu Persien und Afghanistan seien gut, nur der
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Nie Falklandinseln britischer Flottenstützpunkt?
London, 4. Febr. (DNB.) „Sunday Reynolds" will wissen, daß auf der Flottenkonferenz von Singapur der Ausbau der Falklandinseln zu einem großen britischen Flottenstützpunkt beschlossen. wurde. Ein englisches Flottengeschwader könne von den Falklandinseln im Ernstfälle je nach den Umständen verhältnismäßig schnell entweder nach Au st ralien ober nach bem amerikanischen Flotten st ützpunkl in Honolulu fahren. Singapur und die Falklandinseln würden dadurch die Schlüsselpunkle der zukünftigen englischen Flottenstrategie.
Nationalsozialistischer Opfergeisi in Heer und Marine.
Gegen Mißbrauch des Wortes »Kraft durch Freude".
Berlin, 3 Febr, (DNB.» Das Presse, und
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Dort könne ein Kriegsgewitter ausbrechen. Der Krieg wird, wenn man ihn uns aufzwingt, ein großer und ernster Krieg sein. Es wird ein Krieg gegen die Bolschewiken und dazu e i n moderner Krieg, der seinem Urheber teuer zu stehen kommen wird. Die bewaffneten Kräfte in diesen Gebieten seien wenig verstärkt worden. Zahlen dürfe er nicht nennen. In den wichtigsten Gegenden seien Barrieren angelegt worden, über die hinweg der Feind nicht so leicht den Sowjetboden betreten werde. Wladiwostok und das ganze Küstengebiet, Nordsachalin wie die Kamtschatka, wie überhaupt jeden Fußbreit ihres Bodens müsse die Sowjetregierung um jeden Preis verteidigen und werde ihn auch zu verteidigen wissen.
Die japanischen Beschwichtigungsversuche.
Aber Neueinstellungen in der Rüstungsindustrie.
London, 3. Febr. (DNB.) In großer Aufmachung veröffentlicht der „Daily Expreß" eine Unterredung seines Sonderberichterstatters mit dem neuen japanischen Kriegsminister Hayaschi. Der Minister habe u. a. erklärt, er glaube nicht, daß Japan gegen die Vereinigten Staaten kämpfen werde, ober daß es in der nahen Zukunft zu einem Krieg mit Rußland komme. Ueber das Schicksal Wladi- w o st o ck s im Falle eines Kriegsausbruchs wolle er lieber nicht sprechen. Rußland habe hunderttausend Mann und 300 Flugzeuge an der mandschurischen Grenze. Auf dem ganzen mandschurischen Festland, das ebenso groß wie Frankreich und Deutschland zusammen sei, habe Japan demgegenüber nur 50 000 Mann. Die Stärke der mandschurischen Armee betrage jedoch hunderttausend Mann.
Im weiteren Verlauf der Unterredung habe Ha- yaschi gesagt, daß Japan 40 000 Mann im Alter von 17 bis 25 Jahren zur Arbeit in den Munitionsfabriken anstelle, um Munition für die Mandschurei herzustellen. Die ersten Leute würden in 14 Tagen in die Marine- arsenale eintreten. Der Grund für diese Maßnahme sei, die verarmten landwirtschaftlichen Arbeiter zu unterstützen.
Rußland für die Auseinandersetzung im Fernen Osten gerüstet.
Woroschilow berichtet über den Zustand der Roten Armee und die getroffenen Verteidigungsmaßnahmen.
besteht mch! mehr; sie war, nachdem die Unterschiede zwischen „verfassungsändernder" und „einfacher" Gesetzgebung durch das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 weitgehend beseitigt waren, bereits gegenstandslos geworden. Ueber die Gebiets- gliederung innerhalb des Reichs bestimmt nun allein das Reich. Das Recht der Länder zur Gesetzgebung und zum Erlaß von Verordnungen leitet sich nunmehr ausschließlich von der Reichsgewalt ab.
Die Rechtsprechung erfolgt nach wie vor durch die Gertchte der Länder. Recht wird aber nicht mehr im Namen des preußischen oder bayerischen oder mecklenburgischen Volkes, sondern im Namen des deutschen Volkes, d. h. wenn die Urteile, wie bisher, im „Namen des Volkes" verkündet werden, so ist darunter das deutsche Volk zu verstehen. Das Gerichtswesen als Landeseinrichtung wird hierdurch nicht berührt. Wenn sonst die Bedeutung der Bestimmung vom Uebergang der Hoheitsrechte der Länder auf das Reich im allgemeinen mehr darin liegt, daß für die notwendigen Maßnahmen der Reichsreform verwaltungs- und verfas- ungsrechtlicher Art zunächst die Voraus- setzung geschaffen werden, so ist eine unmittelbare Folge der Neuregelung z. B. der Fortfall ?Jr und passiven Gesandt-
schaftsfahigkeit der Länder.
In einer Verordnung auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reiches be- stlmmt der Reichsinnenminister, daß die Wahneh- mung der Hoheitsrechte, die von den Ländern auf oas Reich übergegangen sind, den Landesbe- Horden zur Ausübung im Auftrage und im Na- men des Reiches insoweit übertragen wird, als ~9S Reich nicht allgemein oder im Einzelfall von Diejen Rechten Gebrauch macht. Die von den Län- öern untereinander oder mit dem Reich geschlossenen -vertrage und Verwaltungsabkommen werden durch den Uebergang der Hoheitsrechte der Lander auf das Reich nicht berührt. Die Lan- besetze bedürfen der Zustimmung des Zustand, gen R e i ch s m i n i st e r s. Die ober- u ^"aesbehörden haben im Rahmen ihres Auf- gabenberelches den Anordnungen der zuständigen Reichsminister Folge zu leisten. Landesbeamte ton-
bet heutigen Verhanblung führt Senatsprästbent Ackermann (Deutscher), Oberrichter Dr. Merziger (Deutscher), Dr. Schlapper (Schweiz) und Dr. Welti (Schweiz). Soweit Beleidigung vorliegt, ist für die Bergleute Dürscheid und Kohler Gegenklage zugelassen.
Landesverräter
genießen den Schutz der Regierungskommission.
Neues Zeitungsverbot im Saargebiet'
Saarbrücken, 5. Febr. (DNB. Funkspruch.) Die saarländischen Zeitungen müssen als Auflagenachricht eine Antwort der Regierungskommission auf den Artikel „Aloisi erwache" bringen, der Zu 14 t ä g i g e m Verbot des Saarbrücker Abendblattes geführt hat. In dem Aufsatz war gesagt worden, daß nach Artikel 49 Absatz 2j
Berlin, 3. Febr. (DdZ.) Zu dem Einkommenssteuergesetz 1933, dem ein neuer Steuertarif beigefügt ist, hat der Reichsfinanzminister in einem Runderlaß neue Deranlagungsrichtli- nien gegeben. Der Minister erklärte u. a.: Im Rahmen der Steuerreform werde eine grundlegende Umgestaltung der gesetzlichen Vorschriften auf dem Gebiet der Einkommensbesteuerung erfolgen Das neue Einkommensteuergesetz könne nicht bereits auf Steuerabschnitte angewendet werden, die im Kalenderjahr 1 9 3 3 enden. Der Tarif der für diese Steuerabschnitte gelte, sei durch das Elnkommensteuergesetz für 1933 festgesetzt worden.
-weiter wird darauf hingewiesen, daß die Steuerpolitik im Jahre 1933 in erster Linie auf Verminderung der Arbeitslosigkeit ab- g e st e l l t aewesen fei. Die Richtlinien zählen die steuerlichen Vergünstigungen auf, die zu diesem Zweck eingeführt worden sind. Die Maß. nahmen der Reichsreg ung hätten zu einer B e - - " n g in fast allen Zweigen der deutschen Dolks- wirtschaft geführt. Es werde also das Einkommen fast aller Steuerpflichtigen, die mit Einkommen
den, in 1933 größer gewesen sein als in 1932. Es werde infolgedessen in den meisten Fällen ein ho heres Einkommen zu veranlagen sein. Im Einklang damit werden auch neue Richtlinien 'Ur die Vorauszahlungen für 1934 gegeben. Ist keine Einkommensteuer oder nur eine geringe Einkommensteuer festgesetzt, so werden, wie der Finanzminister anordnet, die Vorauszahlungen für 1934 neu fe st zusetzen und zu erhöhen sein, wenn der Geschäftsgang im laufenden Steuerabschnitt sich belebt hat. Dies gilt auch für die Körperschaftssteuer. Eine Weitererhe- bung der Krisen st euer der Veranlagten und der Zuschläge zur Einkommensteuer ist für Steuerabschnitte, die im Kalenderjahr 1934 oder später enden, nicht beabsichtigt. (Eine Herabsetzung der Vorauszahlungen aus diesem Grunde ist bis zur anderweitigen gesetzlichen Regelung nicht vorzunehmen.
Neuordnung der deutschen Angestetttenschast.
Berlin, 4. Febr. (DNB.) Durch die Neuorga- nisation innerhalb der Deutschen Arbeitsfront hat sich als notwendig erwiesen, auch innerhalb der Angestelltenschaft eine organisatorische Neuordnung zu vollziehen. In Anwesenheit des Organisationsleiters der DAF., Pg. Selzner, und sämtlicher Verbandsleiter der Angestelltenverbände fand unter dem Vorsitz von Pg. Forster eine Besprechung statt, in der das Grundsätzlich über die Neuorganisation der Angestelltenverbände zum Ausdruck ge- bracht wurde. Die bisher bestehenden neun selb- ständigen Angestelltenverbände verschwinden und an ihre Stelle tritt die Deutsche Ange- st eilten schäft, die alle deutschen Angestellten umfaßt. Der Führer der DAF. hatte Pg. Forster auch für die Deutsche Angestelltenschaft zum Führer ausersehen, der von sich aus den Pg. August Haid als seinen Stellvertreter benannte. Die Verwaltung dieser Deutschen Angestelltenschaft liegt in Händen bewahrter Nationalsozialisten.
In der Ausbildung der Armee seien große Er- olge erzielt worden. Die Armee habe auf moderne Art und Weife schießen gelernt und verstehe vortrefflich, mit ihren Waffen umzugehen. Sie habe sich psychologisch an die neue Technik gewohnt. Der militärische Nachwuchs aus der Arbeiterklasse und aus der Bauernschaft der Kollektivwirt- chaften wachs gegenwärtig die überwältigende Mehrheit im Personalbestand der Armee aus. Die Zahl der Parteimitglieder und der Jungkommunisten in den Reihen der Armee wachse. Für die Erziehung der Angehörigen der Armee zu neuen ozialistischen Menschen werde viel getan. Sie sei die wichtigste Aufgabe der Armee-Partei-Organisa- tion und der Kommandeure.
Japan sei das erste Land, das sich mH Hilfe eines Krieges einen Ausweg aus der Krise zu schassen versucht habe. Ls trete am Weltmarkt als Hauptkäufer für Kriegsrüstungen und Kriegsindustrie-Rohstoffe auf. Gleichzeitig sei die politische Vorbereitung Japans für einen Krieg, der ernster sei, als der, den es in China führe, deutlich zu erkennen. Japan sei nicht nur der tatsächliche Herr in der 7Nandschu - r e i geworden, es sei auch dazu übergegangen, die Sowjetinteressen an der Ost - chinabahn zu schädigen. Der Schuh der Sowjetgrenzen und -Stähle sei den Japanern ein Dorn im Auge. Es wäre ihnen lieber, wenn die Sowjetgrenzen mit TNandschukuo ebenso schutzlos wären, wie die Grenzen Chinas 1931.
Berlin, 3. Febr. (DNB.) In einem erläuternden Artikel zum Gesetz über den Neuaufbau des Deutschen Reiches äußert sich der Staatssekretär im Reichsinnenministerium, Dr. Psundtner, auch über die H o h e i t s r e ch t e d e r Länder, die nach dem Gesetz bekanntlich aus das Reich übergehen. Unter den „Hoheitsrechten" der Länder verstand man außer der Verwaltungs- (einschließlich Finanz-) Hoheit und der Gebietshoheit vor allem das Recht zur Gesetzgebung und die Rechtsprechung einschließlich des Gnadenrechts.
Der Fortfall der „Verwaltungshoheit" z. B. soll für die derzeitige Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Reich und den Ländern auf dem Gebiete der Verwaltung zunächst keinen unmittelbaren Einfluß haben. Wohl aber ist der Gegensatz zwischen Reichsverwaltung und Landesverwaltung beseitigt. Beiden liegt die einheitliche Staatsgewalt des Reichs zugrunde, wobei die Form der Verwaltung — Reichsverwaltung, Landesoer- waltung, Selbstverwaltung — nur durch Zweckmäßigkeitsgründe bestimmt wird. Die Landesverwaltung ist lediglich eine Erscheinungsform der Reichsverwaltung. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Reich und den Ländern auf dem Gebiete der Gesetzgebung wie der Verwaltung ist kein Derfassungsproblem mehr, sondern eine reine Organisationsfrage.
Das Gesetzgebungsrecht der Länder ist auf das Reich übergegangen. Die Reichsregierung kann die Ausübung dieses Rechts mit oder ohne Vorbehalt den Landesregierungen übertragen, die bann im Auftrage und tm Namen des Reiches tätig werden.
Das Beamtenernennungsrecht ist als Ausfluß der auf das Reich übergegangenen Hoheits- gemalt a u f Has Reich übergegangen. Die Beamten der Länder bleiben zwar Landesbeamte, werden aber im Zusammenhang mit der grundlegenden Neuordnung des Verhältnisses der Länder zum Reich und mit dem Uebergang der Hohtzits- rechte der Länder auf das Reich mittelbare Reichsbeamte. Die Beamtenernennung erfolgt im Namen des Reichs; sie steht dem Reichspräsi- benten zu, der dieses Ernennungsrecht etwa auf die Reichsstatthalter übertragen könnte.
Auch eine „Gebietshoheit" der Länder
üblichen Weihnachtsgaben, die alljährlich an Bord der Sckiffe verteilt werden; sie opferten selbst ihre Ersparnisse, um bedürftigen und kinderreichen Familien ihres Heimathafens eine Weihnachtsfreude bereiten zu können. Matrosen und Heizer trugen ihre mit Tannengrün geschmückten Pakete in die ärmlichen Wohnungen arbeitsloser Volksgenossen, und es war die schönste Freude für die blauen Jungen, als bei der gemeinsamen Weihnachtsfeier an Bord die rührenden Dankesbriefe der Beschenkten verlesen wurden.
Da schrieb ein erwerbsloser kinderreicher Familienvater „von der guten Verbundenheit zwischen Soldat und Arbeite r", und eine arme Witwe berichtete, daß sie ihren Kindern seit acht schweren Jahren kein so schönes Weihnachtsfest bescheren konnte.
Noch heute werden auf zahlreichen Schiffen unserer deutschen Flotte wochenlang hindurch Kinderspeisungen durchgeführt.
Jeder gute Deutsche sollte sich an der Volksverbundenheit und dem nationalsozialistischen Opfergeist unserer Reichswehr und Marine ein leuchtendes Beispiel nehmen.
(eiter unterstrich dann die Vorteile, die sich aus dem gegenseitigen Warenaustausch und dem Austausch von Gesellen und Lehrlingen ergebe und sagte dann weiter: Hierdurch kann sich eine menschliche und persönliche Kameradschaft herausbilden. Diesen Weg müssen auch die übrigen Berufe, besonders die Presse, beschreiten, denn eine solche kameradschaftliche Zusammenarbeit weckt das gegenseitige Verständnis unter den Völkern.
Präsident B u r o n z o dankte dem Reichsstatthalter für den herzlichen Empfang. Nunmehr werde man an die praktische Arbeit gehen, an die Arbeit für den Frieden unter den Völkern. — Reichshandwerksführer Schmidt betonte, daß das neue Deutschland das Handwerk wieder anerkenne und ihm wieder Aufgaben stelle. Neben der Landwirtschaft sei der Handwerksstand eine der ersten Stände, der seine Standesorganisation erhalte. Das ver- Ste das Handwerk zu neuen Leistungen. Es e dann der Handwerkswerbefilm „Einer für alle, alle für einen" vorgeführt, der von Direktor Böckenkamp geschaffen wurde, und der eindrucksvoll zeigte, was das Handwerk ist, was es will und welche hervorragende Bedeutung es für die deutsche Volkswirtschaft hat.
des Versailler Vertrages bis zur Abstimmung zweifellos die deutsche Staatshoheit gelte und daß der für den Wahlgang verantwortliche Leiter in erster Linie dafür zu sorgen habe, daß die deutsche Staatshoheit auch restlos gesichert sei. Zunächst habe also auf deutschem Hoheitsgebiet an der öaar alles landesverräterische Treiben und insbesondere die Tätigkeit der landesoerräterischen Presse aufzuhören, weil beide Zweifellos dem Friedensvertrag widersprechen und das Wahlergebnis beeinflussen. Demgegenüber wird in der Auflagenachricht die landesoerräterische Presse abermals in Schutz genommen. Es „könne keinem Zweifel unterliegen", heißt es in der Auflagenachricht, „daß das Eintreten für eine der drei zur Volksabstimmung gestellten Möglichkeiten als voll zu schützendes Recht keinesfalls Landesverrat genannt werden könne und dürfe. Eine solche Bezeichnung bedeute einen gesetzwidrigen Druck auf die freie Willensbestimmung".
nen in den Reichsdienst, Reichsbeamte in den Landesdienst versetzt werden.
In einem Erlaß vom 3. Februar 1934 überträgt der Reichspräsident die Ausübung des ihm auf Grund des Gesetzes über den Neuaufbau des Reiches zustehenden Rechte zur (Ernennung und Entlassung der unmittelbaren Landesbeamten für Preußen dem Reichskanzler und der Landesregierung für die übrigen Länder den Reichs st attyaltern und den Landesregierungen.
In einem zweiten Erlaß des Reichspräsidenten heißt es u. a.: Soweit das Begnadigungsrecht bisher den Ländern zustand, übe i ch es in Zukunft aus wegen aller strafbaren Handlungen, die Soldaten und Wehrmachtsbeamte während ihrer Zugehörigkeit zur alten oder neuen Wehrmacht begangen haben, in den Einzelfällen, in denen ich mir die Entschließung arsdrücklich vorbehalte. Im übrigen übertrage ich die Ausübung für Preußen auf den Reichskanzler, für die übrigen Länder auf die Reichsstatt- Halter.
Die Einkommensteuer für 1933.


