Aus aller Wett
scheu Sanitätsbehörden haben Maßnahmen getrof-
Slughaiens 1« «Sieken
neuzeitlicher Flugsport mit
5751 D
Propagandaleitern der NSDAP.
5745O
Den Anweisungen der Polizei ist Folge zu leisten.
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§ 4. ' Freitag, den 19.10.1934, von 9 bis 12 Uhr vorM.
dem Stadtwald unmittelbar nach dem [ Freitag, den 26.10.1934, von 9 bis 12 Uhr vorm-
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Der von
Gießen—Rödgen von der 4. Schneise bis zur Ueberführung der Bahnlinie Gießen—Fulda.
Offen: Bahndamm von Kreuzung Bahnlinie Gießen—Fulda, Rödgener Straße bis zum Ostrande des Waldes, genannt der Junkernstrauch, sodann in nordwestlicher Richtung durch den Wald bis zur Struppmühle.
Norden: Bon der Struppmühle dem Lauf der
Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, meine liebe Frau, unsere treusorgende Mutter, Tochter, Schwester, Schwägerin und Tante Frau Margaret he Am end, geb. Herbert nach kurzer, schwerer Krankheit im Alter von 38 Jahren in die Ewigkeit abzurufen.
Amtliche Bekanntmachung des Kreises Wetzlar.
Tuberkulose-Auskunfts- und Fürsorgestelle.
Westen: Dem von der Gansmühle in südwestlicher Richtung nach dem Trieb führenden Weg entlang, Ostrand der Wiesecker Spielplätze bis zur Straße Gießen—Rödgen.
Die Fürsorgesprechstunden im Monat Oktober finden statt: 57550
Freitag, den 5.10. 1934, von 9 bis 12 Uhr vorM-
Freitag, den 12.10.1934, von 9 bis 12 Uhr vorM-
Runkel (Lahn), z. Z. Gießen, Lahnstraße 15 H. II., Rüsselsheim und Aliendorf (Lahn), den 3. Oktober 1934.
Die Beerdigung findet Freitag, den 5. Oktober, nachmittags 2 Uhr, auf dem Neuen Friedhof in Gießen statt
Mit der Kraftpost zur Lahnquelle.
Am Sonntag, dem 7. Okt. über Gladenbach,Biedenkovf,Laasphe Sieg - Lahn - Dillauelle, Straß- eberSbach, Dillenburg, Herborn und Wehlar. Abfahrt 8 Uhr Post- Hos. Nückk. 19 Uhr. Fahrkarten zu 4.20 Mk. Schalter 6, Postamt 1.
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Die Straße Gießen—Rödgen ist von 13 bis 17 Uhr nur für den Durchgangsverkehr von Gießen nach Rödgen und umgekehrt geöffnet.
Gießener Wochrnmarktpreise.
* Gießen, 4. Okt. Auf dem heutigen Wochenmarkt kosteten: Molkereibutter, das Pfund 1,45 bis 1,55 Mark, Landbutter 1,35 bis 1,40 Mark, Matte 20 bis 25 Pf., Käse, das Stück 4 bis 10, Eier (ausländische) 9 bis 11, (inländische Kühlhauseier) 9 bis 11, Wirsing 12 bis 15, Weißkraut 8 bis 10, Rotkraut 12 bis 15, Gelbe Rüben 8 bis 10, Rote Rüben 8 bis 10, Spinat 10 bis 12, Römischkohl 8 bis 10, Bohnen (grün) 15 bis 20, (gelb) 15 bis 20, Unterkohlrabi 8 bis 10, Erbsen 30 bis 35, Rosenkohl 30, Feldsalat 80, Tomaten 10, Meerrettich 35 bis 50, Schwarzwurzeln 25, Rhabarber 6 bis 8, Kürbis 5 bis 6, Pilze 25 bis 35, Kartoffeln 4% Pf., der Zentner 4,— Mark, Pfirsiche, das Pfund 25 bis 40 Pf., Preiselbeeren 30, Aepfel 7 bis 15 Pf,, der Zentner 8 bis 14 Mark, Zwetschen, das Pfund 10 bis 15 Pf., Birnen 8 bis 15, Nüsse 25 bis 30, junge Hähne 80 bis 90, Suppenhühner 60 bis 70, Tauben, das Stück 50 bis 60, Blumenkohl 10 bis 50, Salat 8 bis 10, Salatgurken 10 bis 25, Einmachgurken (100 Stück) 1,— bis 1,50 Mark, Endivien, das Stück 5 bis 15 Pf., Oberkohlrabi 5 bis 8, Lauch 5 bis 10, Rettich 5 bis 10, Sellerie 10 bis 20, Radieschen, das Bund 10, Zwiebeln, das Pfund 10 Pf.
In tiefer Trauer: Ludwig Amend und Kinder Bahnhofsvorsteher nebst allen Angehörigen
Erscheint in Waffen!
Flieger-Ortsgruppe Gießen des OLD
Schwere Folgen einer Schwarzschlachtung.
In den letzten Tagen erkrankten in Lorenz- re u t h bei Marktredwitz (Fichtelgebirge - Oberfranken) 30 Personen an Trichinose. Eine 36jährige Frau ist bereits im Krankenhaus g e st o r b e n. Bor einiger Zeit hatte der Metzgermeister Erhard Werner ein Schwein geschlachtet, ohne es durch den Fleischbeschauer einer amtlichen Kontrolle unterziehen zu lassen, weil er anscheinend die Fleischbeschaugebühren und die Schlachtsteuer sparen wollte. Kurz darauf stellten sich im Ort bei etwa 30 Personen Krankheitserscheinungen ein. Als die Untersuchungen eines polizeilichen und ärztlichen Ausschusses an Ort und Stelle ergaben, daß die Erkrankungen auf den Genuß t r i ch i n e n h a l t i g e n Fleisches aus dem Laden Werners zurückzuführen sind, erhängte sich der Metzgermeister in einem Schuppen seines Anwesens.
Zwei Todesopfer einer rätselhaften Vergiftung.
Unter schweren Vergiftungserscheinun- g e n wurden der Rentner B a t t i g e und der Händler Kudat in das Stettiner Krankenhaus eingeliefert. Beide hatten in einer Schankwirtschaft von einer Flüssigkeit aus einer mitgebrachten Flasche einen tüchtigen Schluck zu sich genommen und waren einige Zeit später wie leblos umgefallen. Kurze Zeit nach ihrer Einlieferung, die ein sofort hinzugezogener Arzt veranlaßt hatte, sind beide, ohne die Besinnnung wieder erlangt zu haben, v e r st o r b e n. Die Untersuchungen über die rätselhafte Angetegenheit sind im Gange.
Schwere Zuchthausstrafen für Unterschlagungen beim Winterhilfswerk.
Das Göttinger Schwurgericht verurteilte dieser Tage nach mehrtägiger Verhandlung den früheren Kreisamtsleiter der NSV. Hagemann-zu sechs Jahren Zuchthaus, 200 Mark Geldstrafe und zehn Jahren Ehrverlust; den früheren politischen Kreispropagandaleiter Niens zu drei Jahren drei Monaten Zuchthaus, 200 Mark Geldstrafe und den früheren Propagandaleiter der PO. W o l t - j e s zu drei Jahren drei Monaten Zuchthaus und zehn Jahren Ehrverlust. Die Verurteilten hatten sich wegen Untreue und Unterschlagungen am Winterhilfswerk 1933/34 zu verantworten. Die Schwere der Strafen war bedingt durch die Tatsache, daß es sich um Gelder des Winterhilfswerks handelte. Als eigentlicher Urheber der Gesamtaktion war Woltjes anzusehen, der Hagemann veranlaßte, ihm ein Darlehen von 350 Mark auszuzahlen und diesen Betrag nicht zu buchen. Niens ließ sich für die Städtischen Spiele in Göttingen ein Darlehen von 2500 Mark geben, über das nicht quittiert und das nicht verbucht wurde. Ferner konnte Hagemann keine Auskunft über den Verbleib von 3000 Mark geben und
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§ 6.
Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeioerordnung werden mit Geldstrafen bis zu 90 Reichsmark be- straft.
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Gicken (XVIII,9) Vataillonstag amSonntag,7.0kt.
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10.15 Uhr: Gefallen.-u.Toten- Gedächtnisfeier a.d. N. Friedhof. Frühschoppen b. Prell(St.Mainz)
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Todesopfer eines Verkehrsunfalles.
* Orten berg, 4. Okt. Der Motorradun- fall, der sich am vorigen Samstag in der Nähe des Ortes Rohrbach ereignete, hat nunmehr ein Todesopfer gefordert. Der Gewerbelehrer und Kreisschulungsleiter Hermann I e ck e l aus Ortenberg, der im Gesicht und an «der Brust schwere Verletzungen erlitten hatte und in das Büdinger Krankenhaus gebracht werden mußte, ist seinen Verletzungen erlegen. Das Befinden seines Beifahrers, der bei diesem Unfall ebenfalls schwer zu Schaden kam, ist unverändert ernst.
Schwerer Verkehrsunfall in Garbenheim.
* Garbenheim, 4. Okt. Am gestrigen Mitt- wochoormittag ereignete sich hier ein schwerer Verkehrsunfall, dem leider ein Menschenleben zum Opfer fiel. In der Ortsdurchfahrt begegneten sich zwL i Autos, der Personenwagen eines Herborner Fabrikanten und ein Lastkraftwagen. Als der Personenwagen das Lastauto bereits passiert hatte, tauchte unvermutet hinter dem Lastfahrzeug ein Radfahrer auf. Dieser wurde vom Kotflügel des Personenautos erfaßt und durch die Wucht des Anpralles durch die Windschutzscheibe
Wieseck entlang bis zur Gansmühle. Die Straße I Flughafen führende Feldweg wird von 15 bis 18 Wieseck—Alten-Buseck ist nur für den Durch- Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt, gangsverkehr geöffnet. § 5.
hindurch auf die rechte Seite des Wagens ge- chleudert. Mit schweren inneren und einer Kopfverletzung blieb der bedauernswerte Mann bewußtlos liegen und mußte durch die Sanitätskolonne in das Wetzlarer Krankenhaus gebracht werden. Kurz nach der Einlieferung erlag er seinen Verletzungen. Der Verunglückte, ein Mann namens Groh aus Atzbach, hinterläßt eine junge Frau und drei Kinder. Er stand im 32. Lebensjahr.
Unwetter über dem Lahntal.
LPD. Marburg, 3.,Okt. In den Abendstunden des gestrigen Tages ging über dem L a h n t a l in der Umgebung Marburgs ein schweres Unwetter nieder. Das Gewitter war von starkem Regenfall und Hagelschlag begleitet. Die Hagelkörner erreichten stellenweise Taubeneigröße. In Marburg schlug der Blitz an mehreren Stellen in Bäume. An Licht- und Fernsprechleitungen wurden zahlreiche Störungen angerichtet. Besonders heftig wütete das Unwetter im Ebsdorfer Grund. Taubeneigroße Hagelkörner vernichteten hier die Obsternte, soweit sie noch nicht eingebracht war. Zwischen Heskem und Winnen schlug der Blitz in mehrere Bäume am Straßenrand und stürzte sie um. Durch den orkanartigen Sturm wurde das Dach des Sägewerks Lingenbach bei Mölln a b g e d e ck t, schwere Bretter wurden da- bei weit ins Feld geschleudert. Zu den Aufräu- mungsarbeiten wurde überall die Feuerwehr hin- zugezogen. Der Sachschaden dürfte erheblich sein.
Zusammenlegung der Sparkassen von Biedenkopf und Gladenbach.
LPD. Biedenkopf, 3. Okt. Das Preußische Staatsministerium hat mit Wirkung vom 1. Oktober die Zweckoerbandssparkassen zu Biedenkopf und zu Gladenbach zu einer gleichzeitig errichteten Kreissparkasse zu Biedenkopf zusammengelegt. Die bisherige Zweckverbandssparkasse in Gladenbach ist in eine Nebenstelle der Kreissparkasse in Biedenkopf umgewandelt worden.
SeMMffengerW Siefen.
Der Georg Becker aus Bad-Nauheim beleidigte in einer Wirtschaft die SA. Das Gericht verurteilte ihn, der wegen einer ähnlichen Sache schon vorbestraft ist, zu einer Gefängnis st rase von acht Monaten und in die Kosten des Verfahrens.
Sodann beschäftigte sich das Gericht mit den Brüdern W. und K. I. aus Gießen wegen Einbruchsdiebstahl, außerdem bezüglich W. I. wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Beide Angeklagten benutzten die Abwesenheit ihres Vaters, um in dessen Wohnung einzusteigen und Lebensmittel, sowie bares Geld zu entwenden. Zu ihrer Entschuldigung schützten sie eine Entschädigung dafür vor, daß ihr Vater seiner Unterhaltspflicht gegenüber seiner Frau nicht nachkäme. W. I. setzte bei seiner Festnahme den Beamten erheblichen Widerstand entgegen und erhielt deshalb eine Gesamtgefängnisstrafe von einem Jahr einem Monat, während K. I. mit einem Jahr Gefängnis belegt wurde. Beide Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
Wegen schwerer Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug wurde der M. R., zur Zeit in Gießen, zu a d) t Monaten Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte, der bei einer Versicherungsgesellschaft als Außenbediensteter tätig war, gab eine ganze Reihe fingierter Anträge auf. Auf diese Weise verschaffte er sich ungerechtfertigt die dafür vorgesehene Provision. Da der Angeklagte verurteilt ist, fallen ihm auch die Kosten des Verfahrens zur Last.
Schließlich befaßte sich das Gericht mit dem schon vorbestraften A. L. aus Bad-Nauheim, zur Zeit hier in Untersuchungshaft, dem die Anklage einen Fahrraddiebstahl zur Last legte. Obwohl sehr viele Momente für die Anklage sprachen, konnte der Einwand des Angeklagten, er habe das Rad käuflich erworben, nicht widerlegt werden. Es mußte daher Freisprechung erfolgen. Die Kosten trägt die Staatskasse.
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§ 2.
Für die Dauer der Sperrzeit ist das Betreten des innerhalb der obengenannten Grenze liegenden Ge- biete nur mit Ausweisen der Flugleitung oder nach Lösung der von dieser ausgegebenen Eintrittskarten und lediglich auf den von der Flugleitung hierzu bestimmten Zugangswegen gestattet.
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Großflugtag m Gießen
Am nächsten Sonntag, dem 7. Oktober, auf dem Gelände des
Das Ergebnis des Gordon-Bennett-Fluges.
Nach den Berechnungen des Sportausschusses des Gordon-Benett-Fluges belegen die deut- jchen Ballons „Deutschland" -Wilhelm vonOp° und „Stadt Essen" den 11., 12. und 14. P atz. Die amtlichen Ergebnisse werden voraussichtlich am 4. Oktober verösfentlicht. Die Pre,sv-rt-,lung findet ,wei Wochen nach der Veröffentlichung statt. Zur Qeit prüft der Sportausschuß noch die Frage des Ballons „Polonia", der auf einem finnischen See niederaing und den Barographen verlor. Unter Umständen kann infolgedessen der Ballon „Polonia", der den 4. Platz inne hat, nicht gewertet werden.
Nachspiel zur Katastrophe der „Morro Laslle".
Auf Anordnung ites amerikanischen Admiralitäts- gerichtes sind der Dampfer „Oriente" vom Typ der Morro Castle" sowie die Dampfer „Siboney" und ".Obriza" für den Fall zu beschlagnahmen, daß sie im Zuständigkeitsbereich des Gerichtshofes angetroffen werden. Diese Maßnahme ist im Zusammenhang mit einem Schadensersatzpro- z-e ß ergriffen worden, der von Fräulein Helene Sherman in ihrer Eigenschaft als Testamentsvollstreckerin für das Ehepaar Greisner angestrengt worden war. Das Ehepaar Greisner war bei dem Unglück der „Morro Castle" ums Loben gekommen.
Englischer Frachtdampser funkt SOS. — Schiff und Besatzung scheinen verloren.
Der englische Frachtdampfer „Millpool" hatte dieser Tage funkentelegraphisch Hilferufe ausgesandt. Der Frachtdampfer „Büickgull" sandte einen Funkspruch aus, wonach wiederholt zwei Dampfer den von der „Millpool" zuletzt angegebenen Standort überkreuzt hätten. Von „Millpool" sei jedoch keine Spur mehr gefunden worden. Die Hoffnung, die 26köpfige Besatzung des vermutlich bereits untergegangenen Dampfers retten zu können, ist so gut wie aufgegeben worden. Der furchtbare Sturm hält unvermindert an. Die Funkstationen haben keinerlei neue Nachrichten mehr von dem Dampfer erhalten.
Linsturzunglück in Erfurt. — Lin Toter, zwei Verletzte.
Beim Einlagern von Getreide in einer Erfurter Fabrik brach plötzlich der Fußboden durch. Die Wucht der stürzenden Massen war so groß, daß die Decke des Kellers und der Boden des ersten Geschosses zusammenbrachen. Drei Arbeiter wurden mit in die Tiefe gerissen. Einer war sofort tot, zwei trugen schwere Verletzungen davon.
Pest in einer mandschurischen Stadt. — Bisher 150 Tote.
In der Stadt Nunan in der Mandschurei ist die P e st ausgebrochen. Nach den bisherigen Meldungen sind mehr als 15 0 Todesopfer zu verzeichnen. In der 12 000 Einwohner zählenden Stadt herrscht furchtbare Panik. Zahlreiche Einwohner versuchen, die Stadt zu verlassen. Die mandschuri-
schließlich hat er 750 Mark durch doppelte Quittungen unterschlagen. Die zum Nachteil deutscher not- leidender Volksgenossen unternommenen Veruntreuungen haben somit ihre gerechte Sühne gefunden. Die dem Winterhilfswerk 1933/34 durch Hagemann ------------------- ----- —,------ ö—
entzogenen Gelder werden dem Winterhilfswerk I fen, um eine Verschleppung der Krankheit zu Der 1934/35 zur Verfügung gestellt werden. 1 hindern.__________
Amtliche Bekanntmachung des Kreisamts Gießen.
Betr.: Flugveranstaltung in Gießen am 7. Oktober 1934.
Polizeiverordnung.
Auf Grund des Art. 65 des Gesetzes, betreffend die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8. Juli 1911 werden im Einvernehmen mit der Provinzialdirektion Oberhessen für die am 7. Oktober 1934 auf dem Flughafen in Gießen stattfindende Flugveranstaltung innerhalb der von dem Herrn Reisverkehrsminister bestimmten Flughafenzone folgende Sicherheitsmaßnahmen angeordnet: 57540
§ 1.
Während des 7. Oktober 1934 wird für die Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr das innerhalb der nachstehend näher bezeichneten Grenzen liegende Gelände polizeilich gesperrt:
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