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Nr. 15Z Erster Blatt

184. Jahrgang

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Siam, das Land der Freien.

Don Hans Ries.

Aus Anlaß des Besuches des Königs von Siam in Deutschland erhalten wir folgenden Bericht aus Bangkok/

Bangkok, Juni 1934.

In Deutschland weiß man wenig von Siam. Nur einige unklare Vorstellungen verknüpfen sich mit dem Namen. Wir haben von den heiligen wei­ßen Elefanten gehört und kennen die berühm­ten siamesischen Katzen. Das ist meist alles. Daß aber das Königreich Siam in Hinterindien so groß ist wie Vorkriegsdeutschland, daß es zu den wichtigsten Reisproduktionsgebieten der Welt gehört, daß seine Hauptstadt Bangkok eine Millionen st adt ist, wissen die Wenigsten.

Siam, der einzige unabhängige Staat Süd- und Ostasiens, ist das Kernland Hinterindiens. Im Osten durch Bergketten von der britisch-indischen Provinz Burma abgeschlossen, im Norden durch den unge­heuren Flußlauf des Mekong ebenfalls von Burma und Französifch-Jndochina getrennt, im Osten an das von Frankreich beherrschte Königreich Kam- bodja stoßend, hat es im Süden und Südosten die lange Küstenlinie am Golf von Siam, einem Teil des chinesischen Meeres, und eine verhältnis­mäßig schmale Landgrenze gegen die unter engli­scher Verwaltung stehenden Malayischen Staaten.

Das Land wird von den sogenannten Thai, d. h. den Freien, bewohnt, die etwa um bas Jahr 1000 n. Ehr. aus dem Norden eingewandert sind, und das damals mächtige Königreich der K h e m e r erobert haben, von deren hoher Kultur noch heute die wundervollen Ruinen von Angkor in Kambodja zeugen. Die Thais festigten dann ihre Macht und errichteten im Anfang des 14. Jahrhunderts ein Königreich, das dem Khemer Königreich an Größe nicht nachstand. Die damalige Hauptstadt Ayuthia, die etwa 70 Kilometer nördlich von Bangkok am Menam lag, hat an Ausdehnung London weit übertroffen. Die Einwohner Nord-Siams unter­scheiden sich in Sprache, Tracht und Aussehen etwas von den übrigen Siamesen. Sie werden Laos genannt, nennen sich aber selbst Thai und sind wahrscheinlich nur ein besonderer Stamm dieser selben Rasse. Ganz im Süden des Landes, an der malayischen Grenze, leben einige hunderttausend Malayen, die aber ohne Bedeutung bleiben. Immer mehr wächst aber die Bedeutung der seit Jahrhunderten in das Land einwandernden Chi­nesen, die jetzt schon zusammen mit den Misch­lingen etwa 10 Prozent der 12 Millionen betra­genden Gesamtbevölkerung ausmachen. Die Chi­nesen sind sehr arbeitssam und schaffen dadurch aroße Vermögen, die sie zu wirtschaftlichen Be­herrschern des Landes machen. Sie sind Kulis und Handwerker, aber auch Kaufleute und Unterneh­mer. Die Frage der chinesischen Ueberfremdung ist eines der schwersten Probleme des modernen Siams.

Das Land verlangt so wenig Arbeit vom Men­schen und gibt ihm mit verschwenderischem Reich­tum alles, was er zum Leben benötigt, daß der Siamese, dessen Budda-Glaube Genügsamkeit pre­digt, nicht viel zu schaffen braucht, um leben zu können. Siams Hauptprodukt ist der Reis, der ungefähr 75 Prozent der Gesamtausfuhr macht. Da­neben wachsen aber auch alle tropischen Früchte und im Norden sogar europäische G e - müse. Reiche Zinnvorkommen im Süden werden von den verschiedenen Gesellschaften abgebaut. Der tropische Urwald, der große Teile des Landes be­deckt, lieferte unerschöpflichen Reichtum an edlen Hölzern, darunter das weltberühmte stahlharte Teakholz, das zum Schiffsbau benutzt wird. Flüsse und Meer wimmeln von Fischen. Das Land ist ein großes Tischlein-deck-Dich.

Das heutige Siam hat erst im Jahre 1910 feine endgültige Gestalt bekommen. Durch Verträge mit England und Frankreich hat es zu Beginn des Jahrhunderts große Landstriche an diese beiden Mächte abgetreten, hat sich aber dadurch völlige Unabhängigkeit bewahrt. Die Geschichte des Landes erzählt von vielen blutigen Kriegen. Noch vor kaum mehr als 150 Jahren wurde die berühmte alte Hauptstadt Ayuthia von den feindlichen Bur­mesen dem Erdboden gleich gemacht. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde Bangkok, damals ein kleines befestigtes Fischerdorf, zur Hauptstadt gemacht, die heute mit fast einer Million Einwohner zu den größten Städten Asiens gehört. Es war der erste Herrscher aus der noch heute regierenden Chakri- Dynastie, der seinen Palast in Bangkok errichtete. Und die folgenden Herrscher haben diese Stadt am Menam mit wahrhaft königlicher Pracht aufgebaut.

Unter dem König Chualalongkorn, dem Vater unseres Gastes König Prajadhipok, nahm das Land einen ungeheuren Aufschwung. Der Kö­nig rief westliche Gelehrte, Beamte und Offiziere nach Siam und schuf damit den modernen Staat. Er war ein großer Freund Deutschlands, das er auch auf feinen Auslandsreisen besucht hat. Deutsche Ingenieure bauten die Eisenbahn. Deutsche Fachleute leiteten das Postwesen. Deutsche Aerzte und Apotheken organisierten das Gesundheitswesen. Nach dem Tode dieses weitsichtigen und beliebten Monarchen und einer kurzen Negierungszeit seines Sohnes R a m a V I. wurde im Jahre 1925 sein jün­gerer Sohn Prajadhipok zum König von Siam gekrönt. Der König, der im Jahre 1893 ge­boren ist, heiratete im Jahre 1918 die Königin Ramdai Bharni, die ihn auch auf feiner gro­ßen Europa-Reise begleitet. Er ist in Harrow und später im englischen Heer erzogen, ist ein großer Freund der Wissenschaften und Literatur und tut viel für die Schulen und Hochschulen feines Landes. Die Königin, eine Nichte König Chualalongkorns, teilt die Neigungen des Königs. Sie ist eine weit­gereiste. modern erzogene Frau und Besitzerin des

Der Führer erstattet dem Reichskabmett Bericht über die Niederschlagung der Röhm-Revolte.

Anerkennung des Grundsatzes der Gtaatsnotwehr. Oer Reichswehrminister dankt dem Führer im Namen des Reichskabinetts.

Berlin, 3. Juli. (DRV.) 3n der heutigen Sit­zung des Reichskabinetts gab Reichskanzler Adolf Hitler zunächst eine ausführliche Dar­stellung über die Entstehung des hochver­räterischen Anschlages und seine Nieder­werfung. Der Reichskanzler betonte, daß e i n blitzschnelles handeln notwendig war, weit andernfalls die Gefahr bestand, daß viele Tau- sende von Menschenleben vernichtet worden wären.

Reichswehrminister Generatoberst von Blom­berg dankte dem Führer im Namen des Reichs­kabinetts und der Wehrmacht für fein entschlossenes und mutiges handeln, durch das er das deutsche Volk vor dem Bürgerkrieg bewahrt habe. Der Führer habe sich als Staatsmann und Soldat von einer Größe gezeigt, die bei den Kabinettsmktgliedern und im ganzen deutschen Volk das Gelöbnis für Leistung, Hingabe und Treue in dieser schweren Stunde in allen Herzen wachgerufen habe.

Das Reichskabinett genehmigte sodann ein Ge­setz über Maßnahmen der Staatsnot- wehr, dessen einziger Artikel laufet:

Die zur Niederschlagung hoch- und landes­verräterischer Angriffe am 30.3üni und am 1. und 2.3uli 1934 vollzogenen Maßnahmen find als Staatsnotwehr rechtens."

Der Reichsjusiizminister Dr. G ü r t n e r erklärte hierzu, daß die vor dem unmittelbaren Ausbruch einer landesverräterischen Aktion ergriffenen Not­wehrmaßnahmen nicht nur als Recht, sondern auch als staatsmännische Pflicht zu gelten haben.

Das Reichskabinett beschloß ferner ein Aende- rungsgeseh zum Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat, wonach der Stabschef der SA. nicht mehr Mitglied der Reichsregierung fein muß.

Gleichzeitig wurde ein Gesetz zur Aeuderuug des Reichswahlgesehes genehmigt, wonach ein Abgeordneter seinen Sih verliert, wenn er aus der Reichstagsfraktion der NSDAP, austritt oder aus ihr ausgeschlossen wird. Die Bestimmung des Ersatzmannes wird dem Führer der Reichstags­fraktion überlassen, der dabei weder an die Grenzen der Wahlkreise, noch an die Reihenfolge der Bewer­ber auf den Wahlvorschlägen gebunden ist.

Verbot eigenmächtiger Gewalttaten. Eine Anordnung des Führers.

Berlin, 3. 3uli. (DNB.) Der Führer hat fol­gende Anordnung erlassen:

Die Maßnahmen zur Niederschlagung der Röhm- Revolte sind am 1.3uli nachts abgeschlossen worden.

Wer sich a u f e i g e n e F a u st, gleich aus welcher

märchenhaftesten Juwelenschatzes der Welt. Die Ehe ist bisher kinderlos.

Der König, der das Reformwerk fernes Vaters weitergeführt und so Siam zu einem modernen Lande gemacht hat, mußte in den letzten Jahren mit gewissen innerpolitischen Schwierigkeiten kämp- en Siam war eine absolut regierte M o n a r ch i e, der König unumschränkter Herrscher über Leben und Tod seiner Untertanen. Er wurde in der Regierung von den Mitgliedern des könig­lichen Hauses unterstützt, die, da in Siam die Viel­ehe herrscht, zahlreich wie Sand am Meer sind. Diese reine Familienherrschaft hat zu Unzuträg­lichkeiten geführt. Die in Europa erzogenen jungen siamesischen Beamten und Offiziere beanspruchten in steigendem Maße, auch in der Regierung gehört zu werden. Und so brach im Juni 1932 eine offene Empörung gegen die absolute Monarchie und die Prinzenherrschast aus, die sich aber in keiner Weise gegen die Person des König selbst richtete. König Prajadhipok sah vielmehr die Richtigkeit der Forderungen ein, berief ein bürgerliches Kabinett und versprach, schnellstens eine Versa ssung ein- zuführen die die Mitbetcillgung des Volkes an der Regierung vorfieht. Diese Verfassung wurde Mitte 1933 verkündet. Parlamentswahlen waren auf den Oktober 1933 angesetzt. Anfang Oktober brach w t e- ber e i n Auf st and aus, der diesmal von den reaktionären Prinzen ausging und auf Wiedereinführung der absoluten Monarchie hinzlelte. Der König aber brückte weit von den Aufruhrern ab die schnell besiegt werden konnten, so daß nach ruhig verlaufenen Wahlen im Dezember 1933 das Parlament mit einer feierlichen Sitzung er­öffnet werden konnte. In der kürzlich ernannten Regierung arbeiten die Führer Jung-Siams zusam­men mit den Führern von Heer und Marine. Der Ministerpräsident Oberst Phy Bah o l war das Haupt des ersten Staatsstreiches. Er ist als Kadett in Lichterfelde erzogen worden, spricht fließend deutsch und war ein Klassenkamerad des Minister­

Absicht, in Verfolg dieser Aktion eine Gewalt­tat zuschulden kommen läßt, wird der normalen 3 ustiz zur Verurteilung übergeben.

Gez.. Adolf Hitler.

Der Führer berichtet demReichsprasidenten mAeudeü

N e u d e ck , 3. 3u(i. (DNB.) Reichskanzler Adolf Hiller erstattete heute hier dem Reichsprä-

präfibenten General Göring, ben er häufig in fei­nen Parlamentsreben anführt.

Obwohl Siam 1917 Deutschland ben Krieg er­klärt hat, hat es nach Friebensschluß in fteigenbem Maße seine Pforten bem beutschen Handel roieber geöffnet. Der beutsche Kaufmann unb Ingenieur nehmen eine geachtete Stellung im ßanbe ein. Das Telephonwefen unb bie brahtlose Telegraphie stehen unter ber Leitung von beutschen Fachleuten. Deutsche Maschinen werben zur Einrichtung ber Industrie benutzt; kürzlich finb erst bie Anlagen zu einer Brauerei, einer Baumwollspinnerei unb Weberei aus Deutschlanb geliefert worben. Es ist zu hoffen, baß bie freunbschaftlichen, wirtschaftlichen unb poli­tischen Beziehungen zwischen Deutschlanb unb Siam sich durch den Besuch des Monarchen noch vertiefen werden, und daß er seine Eindrücke vom neuen Deutschland für den Aufbau seines Landes verwer­ten wird.

Das Königspaar von Siam fährt heute nach Neudeck.

Berlin, 3. Juli. (DNB.) Im Programm des Königspaares von Siam ist ein B e s u ch beim Reichspräsidenten in Neudeck vorge­sehen. Das Königspaar fährt morgen abend mit kleinem Gefolge unb in Begleitung bes Chefs des Protokolls nach Neubeck. Am Dienstagmittag statte­ten ber König unb bie Königin von Siam bem Berliner Flughafen auf bem Tempelhofer Felb einen Besuch ab. Der Flughafen hatte Flaggen­schmuck auch in ben Farben bes fjeimatlanbes der hohen Gäste erhalten. Das Königspaar wurde in der neuen Empfangshalle durch Staatssekretär Milch vom Reichsluftfahrtministerium begrüßt, um dann auf bem Rollfelb in Gegenwart von Ver­tretern bes Auswärtigen Amtes, ber Deutschen Luft­hansa unb bes Deutschen Luftsportverbanbes einige Großflugzeuge zu besichtigen. Der König unternahm im Anschluß an bie Besichtigung mit dem Groß­

fi d en l en von Hindenburg ausführ­lichen Bericht über die am Sonntagabend ab­geschlossene Aktion gegen die hoch- und Landesverräter.

Reichspräsident von Hindenburg be­nutzte diese Gelegenheit, um auch persönlich de m Reichskanzler seinen Dank für das entschlossene handeln auszusprechen, durch das dem deutschen Volke großes Blutvergießen und dem Vaterlande schwere Erschütterungen erspart worden sind.

flugzeug Junkers G. 38G e n e r a l f e I ö mar« schall vonHindenburg" ber Deutschen Luft­hansa einen Runbslug von 20 Minuten Dauer. Wöhrenb bes ganzen Fluges saß ber König gemein« (am mit Flugkapitän Otto Brauer im Führer­ft a n b am Doppelsteuer ber Maschine.

Heftige Angriffe Snowdens gegen Macdonald.

L o n b o n , 4. Juli. (DNB. Funkspruch.) Das Oberhaus war am Sienstagabenb Zeuge von hef­tigen Angriffen bes einstigen Schatzkanzlers im Cabourfabinett, Lorb Snowben gegen seinen früheren Freunb, ben Ministerpräsibenten Mac« banalb aus Anlaß der im neuen Finanzgesetz vorgesehenen Widerrufung der Landsteuer. Das englische Volk, so erklärte Snowden, sei betrogen worden und Millionen von Wählern hätten ihr Vertrauen in die Ehrlichkeit ihrer Führer verloren. Das Kabinett habe in Macdonald ein wi l« liges Instrument für die konservative Politik gefunden. Es gebe kein Versprechen, das Macdonald nicht brechen werde, unb keine Er- niebrigung, ber er sich nicht unterwerfe, wenn man ihm nur erlaube, sich Ministerpräfibent zu nennen. Macbonalb sei nur noch ein Werkzeug der Konservativen unb werbe jetzt als Ausstel­lungsstück auf ben konservativen Rebnertribünen ge­zeigt, nachdem er seine einstige sozialistische Ueber- zeugung abgelegt habe.

Der Lordkanzler wies die Angriffe Snowdens als nicht in das Oberhaus passend aufs allerschärfste zurück. Er erklärte dabei u. a.:Der Ministerpräsi- dent ermächtigt mich zu der Erklärung, daß er in einer Zeit der Krise keine andere Wahl hatte, als lebenslängliche Fr«mde ebenso wie manche sei­ner ihm am stärksten am Herzen liegende Ziele für bas Wohl bes Vaterlandes zu opfern. Vielleicht war er im Unrecht. Ich glaube es aber nichts

Umfassendes Gesehgebnngswerk vom Reichskabmett verabschiedet.

Das Reichskabinett genehmigte noch eine aroße Anzahl von weiteren Gesetzentwürfen. Das Gesetz gegen Mißbrauch des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sieht vor, daß gewisse Unternehmungen, die zum Zwecke der Einräumung von Krediten im wesentlichen auf unbarem Wege Guthaben schaffen, über bie durch Scheckanweisung oder Derrechnungs- auftrag, nicht aber durch Barabhe­bung v e r f ü g t werden soll, den Betrieb zu schließen haben, und daß neue Unterneh­mungen dieser Art nicht mehr eröffnet werben bürfen. Es handelt sich hierbei in ber Hauptsache um Unternehmungen zu Baufinanzierungen unb ähnlichen Zwecken.

Das Gesetz über die Vereinheitlichung bes Ge­sundheitswesens sieht die Schaffung von Gefunb - heitsämtern in ben Stabt- unb Lanb- kreisen vor, wodurch die Zersplitterung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens beseitigt wird.

Das Gesetz über Aenderungen auf dem Gebiet der Reichsversorgung und bas 5. Gesetz zur Aenbe- rung bes Gesetzes über bas Verfahren in Dersor- gungssachen burch die Reichsregierung bringt Ver­besserungen über bie Versorgung ber Kriegs- beschädigten unb Kriegerhinterblie­benen.

Das Gesetz über Anwenbung wirtschaft­licher Vergeltungsmaßnahmen gegen­über dem Auslanbe ist notwenbig geworden durch die Androhung von Zwangsmaßnahmen sei­tens des Auslandes im Waren- und Zahlungsver­kehr gegenüber Deutschland. Um solchen Zwangs­maßnahmen rasch und nachdrücklich begegnen zu können, gibt das heute genehmigte Gesetz den zu­ständigen Reichsministern die Ermächtigung, un­verzüglich die zur Abwehr erforderlichen Anord­nungen zu treffen. Dem gleichen Zweck dient das ebenfalls genehmigte Gesetz über die Ermächti­gung zu vorübergehenden Zollände­rungen. Darüber hinaus wird dem Reichswirt­schaftsminister durch ein besonderes Gesetz über wirtschaftliche Maßnahmen die Möglichkeit gegeben,

alle nach der Sachlage nötigen Maßnahmen un­verzüglich zu treffen.

Das Gesetz zur Aenderung der Gewerbe­ordnung gibt den obersten Landesbehörden die Befugnis, bei ber Errichtung von Anlagen, bie im öffentlichen Interesse liegen, Verzögerungen aus- zuschliehen, die auf Grund der geltenden Bestim­mungen entstehen könnten. Das Gesetz beseitigt fer­ner Mißstände im Hande l mit sog. Blin­de nwa re n, b. h. von Waren, die von Blinden hergestellt wurden, und in der Ausübung eines Gewerbes im Umherziehen.

Das Reichskabinett beschloß weiterhin ein Ge­setz zur lleberleitung des Forst - und 3agdwesens auf das Reich. Zur Siche­rung der Erhaltung und Pflege des deutschen Waldes in seiner Bedeutung für Volks- und Landeskultur, zur Förderung der Forstwirt­schaft und ihrer Aufgaben für die Arbeits- und Rohstoffversorgung des Volkes durch ein­heitliche Verwaltung und Bewirtschaftung der öffentlichen Forsten und durch Vereinheitlichung der Aufsicht über die nichtsiaatlichen Forsten sowie zur einheitlichen Regelung des deutschen 3agdwesens wird als oberste Reichsbehörde ein Reichsforstamt gebildet, an dessen Spitze ein Reichsforstmeifter sieht. Der Reichssorst- meister führt in 3agdsachen die Amtsbezeich­nungR e i ch s j ä g e r m e i st e r". Der Reichs- forftmeister wird vom Reichskanzler ernannt Gleichzeitig verabschiedete das Reichskabinett das R e i ch s j a g d g e f e h, das eine zeitge­mäße Gestaltung des deutschen 3agdrechtes schafft.

Nach einem ebenfalls vorn Reichskabinett verab­schiedeten Gesetz finb öffentliche Sammlun­gen jeber A r t mit sofortiger Wirkung bis zum 31. Oktober b. I. verboten.

Ein Gesetz über bie Akabemie für beutsches Recht macht bieje zur öffentlichen Körperschaft bes Rei­ches. Ihr Sitz bleibt München.