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Sämtliche öffentlichen Sammlungen bis zum 31. Oktober verboten.

Das Gesetz über die Umwandlung von Ka- pitalge sellschaften bezweckt, in geeigneten Fällen oie Abkehr von anonymen Gesellschaftsfor­men zu erleichtern und ihre Ersetzung durch Unternehmungen mit Eigenverant­wortung des Inhabers zu fördern. Dem gleichen Zweck dient das ebenfalls verabschiedete Gesetz über Steuererleichterungen bei der Umwand­lung und Auflösung von Kapitalgesellschaften.

Die Aenderungen einiger Verbrauchs- steuergesetze wurden beschlossen, und zwar des Zucker steuergesetzes,, in das der aus Zellulose gewonnene Zucker einbezogen wird, der steuerlich dem Stärkezucker gleichgestellt wird. Es handelt sich hierbei um ein Erzeugnis der Deutschen Bergin A. G. für Holzhydrolyse. Durch eine Aenderung des S a lz steuergesetzes wird erreicht, daß, wer mit einem allgemeinen Vergällungsmittel vergälltes Salz unangemeldet entgällt und dadurch gleichsam Salz gewinnt, zur Steuerzahlung herangezogen und bestraft werden kann, und daß oie Verwendung allgemein vergällten Salzes für menschliche Er­nährung unter Strafandrohung verboten wird.

Das Gesetz zur Aenderung des Münzgesetzes schafft die Voraussetzungen für die Errichtung einer Neichsmünzstätte und bringt die mit der Münz- reform zusammenhängenden Aenderungen.

Das Gesetz zur Aenderung der Reichsschul­denordnung vom 13. Februar 1924 eröffnet den Erwerbern von Stücken der neuen Reichsan­leihe von 1934 die Möglichkeit, ihre Forderungen in Buchschulden des Reiches umwandeln zu lassen.

Das Gesetz über Proteste von Wechseln und Schecks beseitigt Zweifel und Irrtümer in der Auslegung einiger Vorschriften des neuen Wechselgesetzes und Scheckgesetzes.

Das Gesetz über die Erhöhung der Um­satz-Ausgleichssteuer ist notwendig gewor­den, weil andere Länder, die eine Umsatzsteuer haben, die Einfuhr in ihr Gebiet einer besonderen Einfuhrumsatzsteuer unterwerfen. Hiernach wird die Einfuhr deutscher Waren in diese Länder höher belastet als umgekehrt die Einfuhr aus diesen Län­dern nach Deutschland. Das Gesetz sieht daher die Möglichkeit vor, die Umsatzausgleichssteuer gegen­über solchen Ländern zu erhöhen.

Das Gesetz über den Verkauf von Wa­ren aus Automaten bestimmt, daß ein Verkauf aus Automaten in der Zeit nicht stattfindet, in der die in Frage kommen­den Geschäftszweige ihre Verkaufs siel­ten geschloffen hatten müssen. Ls müssen danach Vorkehrungen getroffen werden, um die Benutzung der Automaten während der werk­täglichen und sonntäglichen Ladenschlußzeiten unmöglich zu machen.

Das Gesetz über die Neuordnung des Der- messungswesens bezweckt eine einheitliche Leitung des gesamten Behördenapparates in Ver­messungsangelegenheiten, Organisation des freien Berufsstandes, Anpassung der gesamten Vermes­sungsarbeit an die Erfordernisse der Reichsverteidi­gung und Wirtschaft und eine Neuordnung des Ge­bührenwesens.

Ein Gesetz über K l e i n r e n t n e r h i l f e schafft Erleichterungen innerhalb der Fürsorge und ver­besserte Fürsorgeleistungen für einen bestimmten Kreis von Berechtigten.

Das Reichskablnett verabschiedete ferner ein Ge­setz über einstweilige Maßnahmen zur Aende­rung des Siedlungswesens, ein Gesetz zur Aenderung des Gemeindeumschul­dungsgesetzes, durch das den ausländischen Gläubigern deutscher Gemeinden und Länder die Möglichkeit aegebn wird, ihre Forderungen in Schuldverschreibungen des Umschuldungsveroandes deutscher Gemeinden umzuwandeln. Das Gesetz über die Rechtmäßigkeit von Verordnungen und Verwaltungsakten gibt eine unan­fechtbare Rechtsgrundlage für diese, wo sie bisher nicht vorhanden war. Das Gesetz zur Bekämp­fung der Papageienkrankheit schafft die Grundlage für eine umfassende energische Bekämp­fung dieser Krankheit. Schließlich genehmigte das Reichskabinett das vom Reichsarbeitsminister ein­gebrachte Gesetz über den Aufbau der Sozial­versicherung.

Das Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung.

Berlin, 3.Juli. (DNB.) Das Reichskabinett hat das vom Reichsarbeitsminister vorgelegte Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung verabschie­det und damit eine Tat vollbracht, um die seit Jahrzehnten die verschiedensten Regierungen ohne Erfolg gerungen haben. Das Gesetz wird errichtet auf den genialen Grundlagen der Bismarck- schen Gesetzgebung: es verwirft theoretisch­mechanistische Lösungen wie Staatsbürgerversor­gung, Einheitsoersicherung und Einheitskasse, durch die nur die Selbstverantwortung der Beteiligten gelähmt und ein öder Bürokratismus hochgezogen würde: es faßt jedoch die Derficherungsträger zu fruchtbarer gemeinsamer Arbeit zu- jammen, bringt sie in Verbindung zur Staatsverwaltung und ermöglicht eine straffe, einheitliche Aufsicht. Kernpunkt des Gesetzes ist die Zusammenfassung ge­meinschaftlicher Aufgaben der Kran- kenversicherung, namentlich auf dem Gebiete der Gesundheitspolitik, für den Bereich einer Provinz oder eines Landes und Verbindung dieser zusammengefaßten Krankenversicherung mit der für denselben Bezirk bestehenden Landes- versicherungsanstalt der Invalidenversiche­rung.

Das Gesetz legt nur die großen Grundlinien fest: es wird durch eine Anzahl Durchführungs­verordnungen ausgefüllt werden. Die Krö­nung des Werkes soll dann ein einheitliches, klar aufgebautes, volkstümlich-verständliches Gesetz­buch der Sozialversicherung werden.

Ministerpräsident Göring Aeichsforstrneister.

Der Reichskanzler hat auf Grund des heute vom Reichskablnett verabschiedeten Gesetzes zur Ueber- leitung des Forst- und Jagdwesens auf das Reich den preußischen Ministerpräsidenten General der Infanterie Hermann Göring zum Reichsforslmeister ernannt, der inJagd- sachen die BezeichnungRelchsjägermelster" führt.

V e r l l n, 3. Juli. (DRV.) Das heute vom Reichs­kabinett verabschiedete Gesetz über das Verbot von öffentlichen Sammlungen bestimmt:

Alle Sammlungen von Geld- oder Sachspenden aus öffentlichen Straßen oder Plätzen, von Haus zu Haus, in Gast- oder Ver­gnügungsstätten oder an anderen öffentlichen Orten sind bis zum 31. Oktober 19 3 4 verbo - t e n. Als Sammlung gilt auch der verkauf von Gegenständen, deren Wert in keinem Verhältnis zu dem geforderten Preis sieht. Der Verkauf von Karten, die zum Eintritt zu Veranftal- t u n g e n irgendwelcher Art berechtigen, ist auf öffentlichen Straßen und Plätzen und von Haus zu Haus bis zum 31. Oktober 1934 ebenfalls ver­boten; der Verkauf in Gast, oder Vergnügungs­stätten ist nur für die in ihnen selbst stattfindenden Veranstaltungen zulässig. Kollekten in Kir­chen sind von dem,Verbot ausgenommen. Der Stellvertreter des Führers kann i m E i n z e l f a l l e wegen eines überwiegenden öffent­lichen Interesses weitere Ausnahmen zu­lassen. Diese Bestimmungen gelten auch für bereits genehmigte Sammlungen.

Wer diesen Vorschriften vorsätzlich zuwi­derhandelt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe b e st r a f t. Die bei einer verbotenen Sammlung eingegangenen Spen­

den werden zugunsten des Landes eingezogen, das über sie zu Wohltätigkeitszwecken verfügt.

In der Begründung zu dem Gesetz über das Ver­bot von öffentlichen Sammlungen wird darauf hin­gewiesen, daß das Sammeln von Spenden sich in der letzten Zeit allmählich zu einem Un­wesen entwickelt habe, dem Einhalt ge­boten werden müsse. Die Einkommensverhältnisse großer Schichten des Volkes seien nicht so, daß von den Volksgenossen dauernd Abgaben für irgend­welche, an sich oft gute und unterstützungswürdiae Zwecke verlangt werden könnten. Die Kaufkraft werde sonst in einer Weise geschwächt, die unerwünschte Rückwirkungen auf die Ankurbelung der Wirtschaft habe. Unter dem Uebermaß der Sammlungen müsse d i e Gebefreudigkeit selbst mehr und mehr leiden. Die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen hätten sich nicht als ausreichend erwiesen. Um für das auch im kommenden Winter durchzuführende Winterhilfswerk den Boden zu bereiten, er­scheine es notwendig, bis zum 31. Oktober 1934 zu­nächst einmal alle Sammlungen zu ver­bieten. Für besondere Fälle sind im Gesetz selbst Ausnahmen durch den Stellvertreter des Führers vorgesehen. Im übrigen wird bis zum 31. Oktober 1934 das gesamte Sammlungswesen durch ein Reichsgesetz unter Aufhebung der bisheri­gen Bestimmungen neugeregelt werden müssen.

nicht, ist für den Vergleich nicht entscheidend, den- es handelt sich darum, festzustellen, daß, wer vor­gibt, schweres Unrecht zu leiden, dafür kein Ver­ständnis finden kann, wenn es selber ununterbro­chen schweres Unrecht tut. Von den Memelländern wollen rund 90 v. H. nichts von der Regierung in Kowno, nichts von einer Verschmelzung mit Litauen wissen. Das ist Selbstbestimmung, auf die Europa hören und achten muß, wenn nicht alle Gefahren­herde eines Tages in Brand aufgehen sollen. Dis Mächte, die die neue Memelsatzung sowie die Selbst­verwaltung der Memelländer verbürgt haben, ha­ben alle Ursache, darauf sorgfältig zu achten, daß im Memelland nicht mit dem Feuer gespielt wird. Die Großlitauer, deren geistiger und politischer Ho­rizont trotzdem nicht über Kowno hinausgeht, glau­ben offenbar, daß die Mächte, die sich verbürgt haben, die Rechte des Memellandes zu schützen, räumlich viel zu weit entfernt liegen, um diese Pflichten ausüben zu können. Es ist daher die höchste Zeit, den Gefahrenherd im Memelland durch Wie­derherstellung von Orhnung und Gesetz auszu­räumen.

Weitere Entlastungen von Beamten.

Memel, 3. Juli. (DNB.) Das neuernannte Landesdirektorium Reizgys setzt die mit feinem Amtsantritt eingeleiteten Entlassungen von Beamten weiter fort. Am Montag wurden nach­stehende höhere Beamte des Memelgebietes entlassen und ihre Stellen neu besetzt: die Kreistier- ä r z t e Dr. Schlimm (Heydekrug) und Dr. Endrulat (Pogegen), sowie drei Gerichtsreferendare. An Stelle von Stadtschulrat Meyer ist dev neuernannte Schulrat Simaitis getreten. Außerdem sind zahlreiche Amtsvorsteher entlassen und ihre Stellen neu besetzt worden. Die Entlas­sungen werden damit begründet, daß die Betrof­fenen antistaatlichen Organisationen a n g e h ö r t haben sollen und der litauischen Sprache nicht mächtig sind. Bei Schulrat Meyer wird als Grund angegeben, daß gegen ihn ein Verfahren wegen Spionage zu­gunsten eines fremden Staates schwebe» Bei diesem Verfahren handelt es sich um den Fall Becker aus der Zeit des Böttcher-Konfliktes. Meyer war damals bekanntlich sechs Monate lang Der* haftet.

OieRegiernngskrise in Japan.

Tokio, 4. Inni. (DRV. Fnnkfpruch.) Admiral keifuke Okada, der Warineminisier im Ka­binett Tanaka 1927 war und der Seijukai-Parleß angehört, ist zum Kaiser gerufen worden. Wan nimmt an, daß Okada die W i n i st e r p r ä f i- dentschaft des neu zu bildenden japanischen Kabinetts angeboten werden wird.

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Die Regierung Sa ito, das Kabinett der nationalen Einigung, existiert nicht mehr. Was den politischen Widersachern dieser Regierung nicht ge­lingen wollte, hat die Unehrenhaftigkeit eines Ka­binettsmitgliedes und eines hochgestellten Beamten des Finanzministeriums erreicht. Beide glaubten, ihre Macht benutzen zu können, um sich persön­liche Vorteile zuzuschanzen, beide haben sich auch unzweifelhaft mit ihren Manipulationen er­hebliche Summen aus den Kursgewinnen gesichert, die mit dem Aufschwung der japanischen Kunst» seidenindustrie verbunden waren. Hätten sie ihr privates Vermögen benutzt, um es gewinnbringend anzulegen, dann würde die Regierung Saito noch heute an der Spitze ihres Landes stehen. Aber Ak­tien, die der Bank von Japan als Sicherheitsgaran­tie von der Kunstseidenindustrie überlassen wor­den waren, wurden in das von ihnen inszenierte Geschäft gesteckt. Bekannt war das skandalöse Ver­halten mindestens des ersten Beamten im Finanz­ministerium schon lange, doch der Finanzminister wollte sich von seinem Staatssekretär nicht trennen, auch der Premierminister hielt den Skandal für ungefährlich, bis er sich jetzt davon überzeugen mußte, daß seine Regierung nicht mehr ge­halten werden konnte. Ein Geldgeschäft auf an­rüchiger Basis ist der nationalen Regierung zum Verhängnis geworden, sie wurde durch diesen Skan­dal gesprengt. Außenpolitisch kommt dem sich jetzt vollziehenden Regierungswechsel kaum eine große Bedeutung zu, mindestens wird sich an dem betont nationalen Kurs nichts ändern, eher könnte eine im nationalen Sinne noch schärfere Richtung an das Ruder kommen. Nach der anderen Seite wird das Pendel bestimmt nicht ausschlagen. Wenn also irgendwo angenommen werden sollte, daß durch das Verschwinden der Regierung der nationalen Eini­gung Japan nunmehr den Russen ober seinen Gegenspielern im Stillen Ozean gegenüber weich werden sollte, dann ist das ein Irrtum. Personen verschwinden, doch die nationale Linie bleibt dis gleiche.

Barihou in London erwartet«

In Abwesenheit Macdonalds.

London, 4. Juli. (DNB. Funkspruch.) Der be­vorstehende Besuch des französischen Außenministers B a r t h o u in London war Mittwoch Gegenstand von zwei bemerkenswerten Pressekommentaren. DemDaily Telegraph" meldet Partinax aus Paris, daß Barthou bei seinen Besprechungen in London hauptsächlich die Stellungnahme des engli­schen Kabinetts zu den französischen Plänen feft- stellen wolle. Der englische Botschafter in Paris sei über den nordöstlichen Pakt, den Frank­reich anstrebe, bereits unterrichtet worden. Die englischen Kabinettsmitglieder verhielten sich den französischen Plänen gegenüber jedoch äußerst zurückhaltend.

In einer groß aufgemachten, aber mit Vorsicht aufzunehmenden Meldung sagt der marxistische Daily Herald", daß bei dem Besuch des franzosi- schen Außenministers die augenblicklichen französi­schen Pläne besprochen werden sollten. M a c d o - n alb, ber ber hauptsächlichste Gegner ber französischen Pläne sei, sei augen­blicklich auf seinem breimonatigen Erholungsurlaub unb bamit f a 11 g e ft e 111, unb ber Kriegsminister Lorb Heilsham, ber ein großer B e fürw o r - t e r ber französischen Pläne sei, entwickle sich in der Abwesenheit Macdonalds immer mehr als der Führer des englischen Kabinetts. Nach dem Fehlschlag des Völkerbundes, und nachdem die Wertlosigkeit des Locarnopaktes festgestellt worden sei, werde die wahre Sicherheit nur noch in einem militärischen Bündnis zwi­schen England und Frankreich gesehen. Zwischen den englischen unb den französischen Sach, verständigen seien die Verhandlungen bereits auf­genommen worden.

Der Prinzgemahl der Niederlande gestorben.

Den Haag, 3. Juli. (DRV.) Prinzge­mahl Heinrich der Riederlande ist am Dienslagnachmittag im 58. Lebensjahr g e - storben.

Die Nachricht vom Tode des Prinzgemahls, die sich wie ein Lauffeuer durch die Residenz­stadt und das ganze Land verbreitete, hat überall tief eTrauer hervorgerufen. Die öffentlichen Gebäude und viele Privathäuser haben halbmast geflaggt, und von den Kirchtürmen erschallen die Totenglocken. Die mit Trauerrand erschienenen Abendblätter bringen ausführliche Würdigungen der Per­sönlichkeit des Verstorbenen.

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Der Tod des Prinzgemahls ist unerwartet schnell eingetreten. Zwar wußte man, daß er an einer Herzschließmuskelentzürkdung litt, zu der Brochitis hinzutrat. Dennoch glaubte man nicht, daß unmittelbare Lebensgefahr bestand. Am Dienstag­vormittag hat der Prinz noch eine Zeitlang ruhig geschlafen. Am frühen Nachmittag aber fühlte sich der Patient ausgesprochen unwohl, und sein Zu­stand wurde zusehends schlechter. Die Königin, die in einem benachbarten Palais weilte, wurde sofort verständigt. Ehe sie aber eintreffen konnte, war ihr Gemahl bereits entschlafen. Die Todesursache ist auf eine Wiederholung des Schwächeanfalls zurückzuführen, von dem der Prinzgemahl am Donnerstag betroffen wurde. Da die Thronfolgerin noch in England weilt und erst am Mittwoch nach dem Haag zurück­kehren wollte, ist niemand der nächsten Angehörigen bei dem Ableben des Prinzgemahls zugegen ge­wesen.

Der Prinzgemahl der Niederlande war am 19. April 1876 in Schwerin als Sohn des Groß­herzogs Friedrich Franz II. von Mecklenburg und dessen zweiter Gemahlin, der 1922 im Haag gestor­benen Prinzessin Marie von Schwarzburg, geboren. Herzog Heinrich von Mecklenburg wurde preußi­scher Offizier im Garde-Jägerbataillon und nahm seinen Abschied, als er kurz vor seiner Hochzeit mit der Königin Wilhelmina am 23. Ja­nuar 1901 in Holland naturalisiert wurde. Die Hoch­zeit fand am 7. Februar 1901 statt. An diesem Tage wurde ihm Titel und Name eines Prinzen der Niederlande verliehen.

Prinzgemahl Heinrich errang sich innerhalb kur­zer Zeit nach der Vermählung mit der holländischen Königin eine große Beliebtheit. Besondere Anerkennung fand sein entschlossenes Auftreten an-

Gewalt über Memelland.

Versailler Verträge und Versailler Politik haben aus Europa einen Hexenkessel gemacht. Nirgendwo ist Friede oder Befriedung, am allerwenigsten da, wo die Versailler Verträge die geschichtlichen und die natürlichen Grenzen der Völker zerrissen haben. Das gilt auch für das Memelland, das mit Ost­preußen so verwachsen war und ift, daß die Zer­reißung vor der Geschichte immer wie ein bösartiges Verbrechen dastehen wird. Die dumme Lüge, daß im Memelland 50 v. H. Deutsche neben 50 v. H. Litauern leben, ist nur für den Zweck erfunden worden, das abscheuliche Verbrechen etwas zu ver­hüllen. Tatsächlich gab und gibt es im Memelland nur Deutsche, was bei jeder Wahl bestätigt worden ist, denn die litauischen Splitter,' die hier und da auftauchten, sind erst nach dem Kriege ein­geschoben worden. Auch die Versailler Sieger haben schließlich nicht gewagt, das Memelland ohne wei­teres und ohne Volksabstimmung dem Zwergstaat Litauen zuzuschanzen, sondern einen Zwischenzustand geschaffen, der dem Memelgebiet so etwas wie Freiheit und Selbst Verwaltung zu­sichern soll. Diese Rechte, die Freiheit und die Selbst­verwaltung, sind nicht befristet gewährt worden, denn auch die neue Memelsatzung, die so etwas wie die Verfassung des Memellandes bildet, läßt diese Rechte unangetastet. Aber gerade das ist den Li­tauern kein Hemmnis und keine Hinderung gewesen, die Memelländer um Freiheit und Selbstverwaltung zu prellen. Nun sind die Memelländer an sich nicht schutzlos, d. h. sie sollten es eigentlich nicht sein, denn die Memelsatzung ist von vier Mächten verbürgt worden. Das ist heute nicht viel, es ist aber doch etwas, zumal dann, wenn die Bürgen ihre Pflicht tun.

Was zur Zeit im Memelland geschieht, das schreit zum Himmel. Das Memelland hat eine ordnungs­mäßig eingesetzte Selbstverwaltung mit dem Lan­desdirektorium an der Spitze. Der Präsident des Direktoriums sowie das Direktorium selbst hat­ten das Vertrauen des Landtages für sich, ohne das das Direktorium nicht amten darf.

läßlich der im Februar 1907 bei Hoek van Holland eingetretenen Schiffskatastrophe. Eine ganze Anzahl Passagiere und Mitglieder der Be­mannung des gestrandeten DampfersBerlin" ver­dankten damals seinem mutigen Handeln ihr Leden. 1908 wurde der Prinzgemahl zum Vorsitzen­

den des Niederländischen Roten Kreu­zes ernannt; auch in dieser Eigenschaft hat er wiederholt Beweise seines persönlichen Mutes ge­liefert. Der Prinzgemahl be in der holländischen Armee den Rang eines Generalleutnants und in der Flotte den eines Vizeadmirals. Im holländischen Staatsrat hatte er beratende Stimme. Der Ehe ent­stammt die Kronprinzessin Juliana, die am 30. April 1909 geboren wurde. Prinz Heinrich weilte oft in seiner Heimat zu Besuch und hatte in Deutschland einen großen Freundeskreis.

Oer Reichspräsident

an die Königin der Niederlande.

Berlin, 3. Juli (DNB.) Reichspräsident von Hindenburg hat anläßlich des Ablebens des Prinzen Heinrich Der Niederlande an die Köni­gin der Niederlande nachstehendes Telegramm ge­richtet:

Ew. Majestät und die Prinzessin bitte ich, auf das schmerzlichste bewegt durch die Nachricht von dem Ableben Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen der Niederlande, mein aufrichtig- stes und tiefempfundenes Beileid entgegenzunehmen.

gez.: von Hindenburg, Reichspräsident.

Der großlitauische Gouverneur hat sich um die verbrieften und verbürgten Rechte der Memelländer nicht gekümmert, sondern von sich aus Maßnahmen getroffen, die Recht und Gerechtigkeit Hohn spre­chen. Dieser Gouverneur weiß, daß das von ihm zwangsweise eingesetzte Direktorium nicht das Ver­trauen des Landtages besitzt, also rechtswidrig ist. Auch das Direktorium weiß das, weshalb es feine Amtshandlungen darauf beschränkt, die Spitzen der Behörden neu zu besetzen. Alle bewährten Beamten, die seit vielen Jahren im Memelland ansässig sind, die Memelländer sowie die memel- ländischen Verhältnisse genau kennen, werden zwangsweise beseitigt. Dafür werden diese Posten mit verläßlichen Großlitauern besetzt, obschon es sich durchweg um Leute handelt, die nicht im Me­melland zuständig sind. An und für sich ist es schon eine Gewaltat, em rechtswidriges Direktorium ein­zusetzen, aber es häuft neues Unrecht auf schon be­gangenes Unrecht, wenn das Direktorium sich Rechte anmaßt, die es nicht ausüben kann und darf.

Wo bleiben d i e Bürgen der Memelsat- zung, wo bleiben die Mächte, denen doch daran liegen muh, daß nicht immer wieder die Reibungs- flächen der Versailler Politik in Brand geraten? Diese Reibungsflächen gibt es mehrfach in Europa, denn die Schöpfer der Versailler Verträge haben mit dem Schicksal von Völkern und Völkersplittern leicht- fertig und gewissenlos gespielt. Daß das Memelland, eine der schlimmsten Reibungsflächen in Osteuropa, nicht dadurch entdeutscht wird, daß der Gouverneur sowie andere Spitzen der Verwaltung Rechtsbruch auf Rechtsbruch begehen, das sollte vor allem die Regierung in Kowno wissen. Die Litauer fühlen sich ja selbst ungerecht behandelt, weil Wilna, die alte litauische Hauptstadt, durch einen Handstreich polni­scher Offiziereerobert" wurde. In Kowno ist immer wieder erklärt worden, ohne Bereinigung der Wilna- Frage gäbe es keinen aufrichtigen Frieden zwischen Polen und Litauen. Ob sich Polen und Litauen nun über die Wilna-Frage verständigen wollen oder