Sämtliche öffentlichen Sammlungen bis zum 31. Oktober verboten.
Das Gesetz über die Umwandlung von Ka- pitalge sellschaften bezweckt, in geeigneten Fällen oie Abkehr von anonymen Gesellschaftsformen zu erleichtern und ihre Ersetzung durch Unternehmungen mit Eigenverantwortung des Inhabers zu fördern. Dem gleichen Zweck dient das ebenfalls verabschiedete Gesetz über Steuererleichterungen bei der Umwandlung und Auflösung von Kapitalgesellschaften.
Die Aenderungen einiger Verbrauchs- steuergesetze wurden beschlossen, und zwar des Zucker steuergesetzes,, in das der aus Zellulose gewonnene Zucker einbezogen wird, der steuerlich dem Stärkezucker gleichgestellt wird. Es handelt sich hierbei um ein Erzeugnis der Deutschen Bergin A. G. für Holzhydrolyse. Durch eine Aenderung des S a lz steuergesetzes wird erreicht, daß, wer mit einem allgemeinen Vergällungsmittel vergälltes Salz unangemeldet entgällt und dadurch gleichsam Salz gewinnt, zur Steuerzahlung herangezogen und bestraft werden kann, und daß oie Verwendung allgemein vergällten Salzes für menschliche Ernährung unter Strafandrohung verboten wird.
Das Gesetz zur Aenderung des Münzgesetzes schafft die Voraussetzungen für die Errichtung einer Neichsmünzstätte und bringt die mit der Münz- reform zusammenhängenden Aenderungen.
Das Gesetz zur Aenderung der Reichsschuldenordnung vom 13. Februar 1924 eröffnet den Erwerbern von Stücken der neuen Reichsanleihe von 1934 die Möglichkeit, ihre Forderungen in Buchschulden des Reiches umwandeln zu lassen.
Das Gesetz über Proteste von Wechseln und Schecks beseitigt Zweifel und Irrtümer in der Auslegung einiger Vorschriften des neuen Wechselgesetzes und Scheckgesetzes.
Das Gesetz über die Erhöhung der Umsatz-Ausgleichssteuer ist notwendig geworden, weil andere Länder, die eine Umsatzsteuer haben, die Einfuhr in ihr Gebiet einer besonderen Einfuhrumsatzsteuer unterwerfen. Hiernach wird die Einfuhr deutscher Waren in diese Länder höher belastet als umgekehrt die Einfuhr aus diesen Ländern nach Deutschland. Das Gesetz sieht daher die Möglichkeit vor, die Umsatzausgleichssteuer gegenüber solchen Ländern zu erhöhen.
Das Gesetz über den Verkauf von Waren aus Automaten bestimmt, daß ein Verkauf aus Automaten in der Zeit nicht stattfindet, in der die in Frage kommenden Geschäftszweige ihre Verkaufs sielten geschloffen hatten müssen. Ls müssen danach Vorkehrungen getroffen werden, um die Benutzung der Automaten während der werktäglichen und sonntäglichen Ladenschlußzeiten unmöglich zu machen.
Das Gesetz über die Neuordnung des Der- messungswesens bezweckt eine einheitliche Leitung des gesamten Behördenapparates in Vermessungsangelegenheiten, Organisation des freien Berufsstandes, Anpassung der gesamten Vermessungsarbeit an die Erfordernisse der Reichsverteidigung und Wirtschaft und eine Neuordnung des Gebührenwesens.
Ein Gesetz über K l e i n r e n t n e r h i l f e schafft Erleichterungen innerhalb der Fürsorge und verbesserte Fürsorgeleistungen für einen bestimmten Kreis von Berechtigten.
Das Reichskablnett verabschiedete ferner ein Gesetz über einstweilige Maßnahmen zur Aenderung des Siedlungswesens, ein Gesetz zur Aenderung des Gemeindeumschuldungsgesetzes, durch das den ausländischen Gläubigern deutscher Gemeinden und Länder die Möglichkeit aegebn wird, ihre Forderungen in Schuldverschreibungen des Umschuldungsveroandes deutscher Gemeinden umzuwandeln. Das Gesetz über die Rechtmäßigkeit von Verordnungen und Verwaltungsakten gibt eine unanfechtbare Rechtsgrundlage für diese, wo sie bisher nicht vorhanden war. Das Gesetz zur Bekämpfung der Papageienkrankheit schafft die Grundlage für eine umfassende energische Bekämpfung dieser Krankheit. Schließlich genehmigte das Reichskabinett das vom Reichsarbeitsminister eingebrachte Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung.
Das Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung.
Berlin, 3.Juli. (DNB.) Das Reichskabinett hat das vom Reichsarbeitsminister vorgelegte Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung verabschiedet und damit eine Tat vollbracht, um die seit Jahrzehnten die verschiedensten Regierungen ohne Erfolg gerungen haben. Das Gesetz wird errichtet auf den genialen Grundlagen der Bismarck- schen Gesetzgebung: es verwirft theoretischmechanistische Lösungen wie Staatsbürgerversorgung, Einheitsoersicherung und Einheitskasse, durch die nur die Selbstverantwortung der Beteiligten gelähmt und ein öder Bürokratismus hochgezogen würde: es faßt jedoch die Derficherungsträger zu fruchtbarer gemeinsamer Arbeit zu- jammen, bringt sie in Verbindung zur Staatsverwaltung und ermöglicht eine straffe, einheitliche Aufsicht. Kernpunkt des Gesetzes ist die Zusammenfassung gemeinschaftlicher Aufgaben der Kran- kenversicherung, namentlich auf dem Gebiete der Gesundheitspolitik, für den Bereich einer Provinz oder eines Landes und Verbindung dieser zusammengefaßten Krankenversicherung mit der für denselben Bezirk bestehenden Landes- versicherungsanstalt der Invalidenversicherung.
Das Gesetz legt nur die großen Grundlinien fest: es wird durch eine Anzahl Durchführungsverordnungen ausgefüllt werden. Die Krönung des Werkes soll dann ein einheitliches, klar aufgebautes, volkstümlich-verständliches Gesetzbuch der Sozialversicherung werden.
Ministerpräsident Göring Aeichsforstrneister.
Der Reichskanzler hat auf Grund des heute vom Reichskablnett verabschiedeten Gesetzes zur Ueber- leitung des Forst- und Jagdwesens auf das Reich den preußischen Ministerpräsidenten General der Infanterie Hermann Göring zum Reichsforslmeister ernannt, der inJagd- sachen die Bezeichnung„Relchsjägermelster" führt.
V e r l l n, 3. Juli. (DRV.) Das heute vom Reichskabinett verabschiedete Gesetz über das Verbot von öffentlichen Sammlungen bestimmt:
Alle Sammlungen von Geld- oder Sachspenden aus öffentlichen Straßen oder Plätzen, von Haus zu Haus, in Gast- oder Vergnügungsstätten oder an anderen öffentlichen Orten sind bis zum 31. Oktober 19 3 4 verbo - t e n. Als Sammlung gilt auch der verkauf von Gegenständen, deren Wert in keinem Verhältnis zu dem geforderten Preis sieht. Der Verkauf von Karten, die zum Eintritt zu Veranftal- t u n g e n irgendwelcher Art berechtigen, ist auf öffentlichen Straßen und Plätzen und von Haus zu Haus bis zum 31. Oktober 1934 ebenfalls verboten; der Verkauf in Gast, oder Vergnügungsstätten ist nur für die in ihnen selbst stattfindenden Veranstaltungen zulässig. Kollekten in Kirchen sind von dem,Verbot ausgenommen. Der Stellvertreter des Führers kann i m E i n z e l f a l l e wegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses weitere Ausnahmen zulassen. Diese Bestimmungen gelten auch für bereits genehmigte Sammlungen.
Wer diesen Vorschriften vorsätzlich zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe b e st r a f t. Die bei einer verbotenen Sammlung eingegangenen Spen
den werden zugunsten des Landes eingezogen, das über sie zu Wohltätigkeitszwecken verfügt.
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In der Begründung zu dem Gesetz über das Verbot von öffentlichen Sammlungen wird darauf hingewiesen, daß das Sammeln von Spenden sich in der letzten Zeit allmählich zu einem Unwesen entwickelt habe, dem Einhalt geboten werden müsse. Die Einkommensverhältnisse großer Schichten des Volkes seien nicht so, daß von den Volksgenossen dauernd Abgaben für irgendwelche, an sich oft gute und unterstützungswürdiae Zwecke verlangt werden könnten. Die Kaufkraft werde sonst in einer Weise geschwächt, die unerwünschte Rückwirkungen auf die Ankurbelung der Wirtschaft habe. Unter dem Uebermaß der Sammlungen müsse d i e Gebefreudigkeit selbst mehr und mehr leiden. Die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen hätten sich nicht als ausreichend erwiesen. Um für das auch im kommenden Winter durchzuführende Winterhilfswerk den Boden zu bereiten, erscheine es notwendig, bis zum 31. Oktober 1934 zunächst einmal alle Sammlungen zu verbieten. Für besondere Fälle sind im Gesetz selbst Ausnahmen durch den Stellvertreter des Führers vorgesehen. Im übrigen wird bis zum 31. Oktober 1934 das gesamte Sammlungswesen durch ein Reichsgesetz unter Aufhebung der bisherigen Bestimmungen neugeregelt werden müssen.
nicht, ist für den Vergleich nicht entscheidend, den- es handelt sich darum, festzustellen, daß, wer vorgibt, schweres Unrecht zu leiden, dafür kein Verständnis finden kann, wenn es selber ununterbrochen schweres Unrecht tut. Von den Memelländern wollen rund 90 v. H. nichts von der Regierung in Kowno, nichts von einer Verschmelzung mit Litauen wissen. Das ist Selbstbestimmung, auf die Europa hören und achten muß, wenn nicht alle Gefahrenherde eines Tages in Brand aufgehen sollen. Dis Mächte, die die neue Memelsatzung sowie die Selbstverwaltung der Memelländer verbürgt haben, haben alle Ursache, darauf sorgfältig zu achten, daß im Memelland nicht mit dem Feuer gespielt wird. Die Großlitauer, deren geistiger und politischer Horizont trotzdem nicht über Kowno hinausgeht, glauben offenbar, daß die Mächte, die sich verbürgt haben, die Rechte des Memellandes zu schützen, räumlich viel zu weit entfernt liegen, um diese Pflichten ausüben zu können. Es ist daher die höchste Zeit, den Gefahrenherd im Memelland durch Wiederherstellung von Orhnung und Gesetz auszuräumen.
Weitere Entlastungen von Beamten.
Memel, 3. Juli. (DNB.) Das neuernannte Landesdirektorium Reizgys setzt die mit feinem Amtsantritt eingeleiteten Entlassungen von Beamten weiter fort. Am Montag wurden nachstehende höhere Beamte des Memelgebietes entlassen und ihre Stellen neu besetzt: die Kreistier- ä r z t e Dr. Schlimm (Heydekrug) und Dr. Endrulat (Pogegen), sowie drei Gerichtsreferendare. An Stelle von Stadtschulrat Meyer ist dev neuernannte Schulrat Simaitis getreten. Außerdem sind zahlreiche Amtsvorsteher entlassen und ihre Stellen neu besetzt worden. Die Entlassungen werden damit begründet, daß die Betroffenen antistaatlichen Organisationen a n g e h ö r t haben sollen und der litauischen Sprache nicht mächtig sind. Bei Schulrat Meyer wird als Grund angegeben, daß gegen ihn ein Verfahren wegen Spionage zugunsten eines fremden Staates schwebe» Bei diesem Verfahren handelt es sich um den Fall Becker aus der Zeit des Böttcher-Konfliktes. Meyer war damals bekanntlich sechs Monate lang Der* haftet.
OieRegiernngskrise in Japan.
Tokio, 4. Inni. (DRV. Fnnkfpruch.) Admiral keifuke Okada, der Warineminisier im Kabinett Tanaka 1927 war und der Seijukai-Parleß angehört, ist zum Kaiser gerufen worden. Wan nimmt an, daß Okada die W i n i st e r p r ä f i- dentschaft des neu zu bildenden japanischen Kabinetts angeboten werden wird.
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Die Regierung Sa ito, das Kabinett der nationalen Einigung, existiert nicht mehr. Was den politischen Widersachern dieser Regierung nicht gelingen wollte, hat die Unehrenhaftigkeit eines Kabinettsmitgliedes und eines hochgestellten Beamten des Finanzministeriums erreicht. Beide glaubten, ihre Macht benutzen zu können, um sich persönliche Vorteile zuzuschanzen, beide haben sich auch unzweifelhaft mit ihren Manipulationen erhebliche Summen aus den Kursgewinnen gesichert, die mit dem Aufschwung der japanischen Kunst» seidenindustrie verbunden waren. Hätten sie ihr privates Vermögen benutzt, um es gewinnbringend anzulegen, dann würde die Regierung Saito noch heute an der Spitze ihres Landes stehen. Aber Aktien, die der Bank von Japan als Sicherheitsgarantie von der Kunstseidenindustrie überlassen worden waren, wurden in das von ihnen inszenierte Geschäft gesteckt. Bekannt war das skandalöse Verhalten mindestens des ersten Beamten im Finanzministerium schon lange, doch der Finanzminister wollte sich von seinem Staatssekretär nicht trennen, auch der Premierminister hielt den Skandal für ungefährlich, bis er sich jetzt davon überzeugen mußte, daß seine Regierung nicht mehr gehalten werden konnte. Ein Geldgeschäft auf anrüchiger Basis ist der nationalen Regierung zum Verhängnis geworden, sie wurde durch diesen Skandal gesprengt. Außenpolitisch kommt dem sich jetzt vollziehenden Regierungswechsel kaum eine große Bedeutung zu, mindestens wird sich an dem betont nationalen Kurs nichts ändern, eher könnte eine im nationalen Sinne noch schärfere Richtung an das Ruder kommen. Nach der anderen Seite wird das Pendel bestimmt nicht ausschlagen. Wenn also irgendwo angenommen werden sollte, daß durch das Verschwinden der Regierung der nationalen Einigung Japan nunmehr den Russen ober seinen Gegenspielern im Stillen Ozean gegenüber weich werden sollte, dann ist das ein Irrtum. Personen verschwinden, doch die nationale Linie bleibt dis gleiche.
Barihou in London erwartet«
In Abwesenheit Macdonalds.
London, 4. Juli. (DNB. Funkspruch.) Der bevorstehende Besuch des französischen Außenministers B a r t h o u in London war Mittwoch Gegenstand von zwei bemerkenswerten Pressekommentaren. Dem „Daily Telegraph" meldet Partinax aus Paris, daß Barthou bei seinen Besprechungen in London hauptsächlich die Stellungnahme des englischen Kabinetts zu den französischen Plänen feft- stellen wolle. Der englische Botschafter in Paris sei über den nordöstlichen Pakt, den Frankreich anstrebe, bereits unterrichtet worden. Die englischen Kabinettsmitglieder verhielten sich den französischen Plänen gegenüber jedoch äußerst zurückhaltend.
In einer groß aufgemachten, aber mit Vorsicht aufzunehmenden Meldung sagt der marxistische „Daily Herald", daß bei dem Besuch des franzosi- schen Außenministers die augenblicklichen französischen Pläne besprochen werden sollten. M a c d o - n alb, ber ber hauptsächlichste Gegner ber französischen Pläne sei, sei augenblicklich auf seinem breimonatigen Erholungsurlaub unb bamit f a 11 g e ft e 111, unb ber Kriegsminister Lorb Heilsham, ber ein großer B e fürw o r - t e r ber französischen Pläne sei, entwickle sich in der Abwesenheit Macdonalds immer mehr als der Führer des englischen Kabinetts. Nach dem Fehlschlag des Völkerbundes, und nachdem die Wertlosigkeit des Locarnopaktes festgestellt worden sei, werde die wahre Sicherheit nur noch in einem militärischen Bündnis zwischen England und Frankreich gesehen. Zwischen den englischen unb den französischen Sach, verständigen seien die Verhandlungen bereits aufgenommen worden.
Der Prinzgemahl der Niederlande gestorben.
Den Haag, 3. Juli. (DRV.) Prinzgemahl Heinrich der Riederlande ist am Dienslagnachmittag im 58. Lebensjahr g e - storben.
Die Nachricht vom Tode des Prinzgemahls, die sich wie ein Lauffeuer durch die Residenzstadt und das ganze Land verbreitete, hat überall tief eTrauer hervorgerufen. Die öffentlichen Gebäude und viele Privathäuser haben halbmast geflaggt, und von den Kirchtürmen erschallen die Totenglocken. Die mit Trauerrand erschienenen Abendblätter bringen ausführliche Würdigungen der Persönlichkeit des Verstorbenen.
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Der Tod des Prinzgemahls ist unerwartet schnell eingetreten. Zwar wußte man, daß er an einer Herzschließmuskelentzürkdung litt, zu der Brochitis hinzutrat. Dennoch glaubte man nicht, daß unmittelbare Lebensgefahr bestand. Am Dienstagvormittag hat der Prinz noch eine Zeitlang ruhig geschlafen. Am frühen Nachmittag aber fühlte sich der Patient ausgesprochen unwohl, und sein Zustand wurde zusehends schlechter. Die Königin, die in einem benachbarten Palais weilte, wurde sofort verständigt. Ehe sie aber eintreffen konnte, war ihr Gemahl bereits entschlafen. Die Todesursache ist auf eine Wiederholung des Schwächeanfalls zurückzuführen, von dem der Prinzgemahl am Donnerstag betroffen wurde. Da die Thronfolgerin noch in England weilt und erst am Mittwoch nach dem Haag zurückkehren wollte, ist niemand der nächsten Angehörigen bei dem Ableben des Prinzgemahls zugegen gewesen.
Der Prinzgemahl der Niederlande war am 19. April 1876 in Schwerin als Sohn des Großherzogs Friedrich Franz II. von Mecklenburg und dessen zweiter Gemahlin, der 1922 im Haag gestorbenen Prinzessin Marie von Schwarzburg, geboren. Herzog Heinrich von Mecklenburg wurde preußischer Offizier im Garde-Jägerbataillon und nahm seinen Abschied, als er kurz vor seiner Hochzeit mit der Königin Wilhelmina am 23. Januar 1901 in Holland naturalisiert wurde. Die Hochzeit fand am 7. Februar 1901 statt. An diesem Tage wurde ihm Titel und Name eines Prinzen der Niederlande verliehen.
Prinzgemahl Heinrich errang sich innerhalb kurzer Zeit nach der Vermählung mit der holländischen Königin eine große Beliebtheit. Besondere Anerkennung fand sein entschlossenes Auftreten an-
Gewalt über Memelland.
Versailler Verträge und Versailler Politik haben aus Europa einen Hexenkessel gemacht. Nirgendwo ist Friede oder Befriedung, am allerwenigsten da, wo die Versailler Verträge die geschichtlichen und die natürlichen Grenzen der Völker zerrissen haben. Das gilt auch für das Memelland, das mit Ostpreußen so verwachsen war und ift, daß die Zerreißung vor der Geschichte immer wie ein bösartiges Verbrechen dastehen wird. Die dumme Lüge, daß im Memelland 50 v. H. Deutsche neben 50 v. H. Litauern leben, ist nur für den Zweck erfunden worden, das abscheuliche Verbrechen etwas zu verhüllen. Tatsächlich gab und gibt es im Memelland nur Deutsche, was bei jeder Wahl bestätigt worden ist, denn die litauischen Splitter,' die hier und da auftauchten, sind erst nach dem Kriege eingeschoben worden. Auch die Versailler Sieger haben schließlich nicht gewagt, das Memelland ohne weiteres und ohne Volksabstimmung dem Zwergstaat Litauen zuzuschanzen, sondern einen Zwischenzustand geschaffen, der dem Memelgebiet so etwas wie Freiheit und Selbst Verwaltung zusichern soll. Diese Rechte, die Freiheit und die Selbstverwaltung, sind nicht befristet gewährt worden, denn auch die neue Memelsatzung, die so etwas wie die Verfassung des Memellandes bildet, läßt diese Rechte unangetastet. Aber gerade das ist den Litauern kein Hemmnis und keine Hinderung gewesen, die Memelländer um Freiheit und Selbstverwaltung zu prellen. Nun sind die Memelländer an sich nicht schutzlos, d. h. sie sollten es eigentlich nicht sein, denn die Memelsatzung ist von vier Mächten verbürgt worden. Das ist heute nicht viel, es ist aber doch etwas, zumal dann, wenn die Bürgen ihre Pflicht tun.
Was zur Zeit im Memelland geschieht, das schreit zum Himmel. Das Memelland hat eine ordnungsmäßig eingesetzte Selbstverwaltung mit dem Landesdirektorium an der Spitze. Der Präsident des Direktoriums sowie das Direktorium selbst hatten das Vertrauen des Landtages für sich, ohne das das Direktorium nicht amten darf.
läßlich der im Februar 1907 bei Hoek van Holland eingetretenen Schiffskatastrophe. Eine ganze Anzahl Passagiere und Mitglieder der Bemannung des gestrandeten Dampfers „Berlin" verdankten damals seinem mutigen Handeln ihr Leden. 1908 wurde der Prinzgemahl zum Vorsitzen
den des Niederländischen Roten Kreuzes ernannt; auch in dieser Eigenschaft hat er wiederholt Beweise seines persönlichen Mutes geliefert. Der Prinzgemahl be aß in der holländischen Armee den Rang eines Generalleutnants und in der Flotte den eines Vizeadmirals. Im holländischen Staatsrat hatte er beratende Stimme. Der Ehe entstammt die Kronprinzessin Juliana, die am 30. April 1909 geboren wurde. Prinz Heinrich weilte oft in seiner Heimat zu Besuch und hatte in Deutschland einen großen Freundeskreis.
Oer Reichspräsident
an die Königin der Niederlande.
Berlin, 3. Juli (DNB.) Reichspräsident von Hindenburg hat anläßlich des Ablebens des Prinzen Heinrich Der Niederlande an die Königin der Niederlande nachstehendes Telegramm gerichtet:
„Ew. Majestät und die Prinzessin bitte ich, auf das schmerzlichste bewegt durch die Nachricht von dem Ableben Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen der Niederlande, mein aufrichtig- stes und tiefempfundenes Beileid entgegenzunehmen.
gez.: von Hindenburg, Reichspräsident.
Der großlitauische Gouverneur hat sich um die verbrieften und verbürgten Rechte der Memelländer nicht gekümmert, sondern von sich aus Maßnahmen getroffen, die Recht und Gerechtigkeit Hohn sprechen. Dieser Gouverneur weiß, daß das von ihm zwangsweise eingesetzte Direktorium nicht das Vertrauen des Landtages besitzt, also rechtswidrig ist. Auch das Direktorium weiß das, weshalb es feine Amtshandlungen darauf beschränkt, die Spitzen der Behörden neu zu besetzen. Alle bewährten Beamten, die seit vielen Jahren im Memelland ansässig sind, die Memelländer sowie die memel- ländischen Verhältnisse genau kennen, werden zwangsweise beseitigt. Dafür werden diese Posten mit verläßlichen Großlitauern besetzt, obschon es sich durchweg um Leute handelt, die nicht im Memelland zuständig sind. An und für sich ist es schon eine Gewaltat, em rechtswidriges Direktorium einzusetzen, aber es häuft neues Unrecht auf schon begangenes Unrecht, wenn das Direktorium sich Rechte anmaßt, die es nicht ausüben kann und darf.
Wo bleiben d i e Bürgen der Memelsat- zung, wo bleiben die Mächte, denen doch daran liegen muh, daß nicht immer wieder die Reibungs- flächen der Versailler Politik in Brand geraten? Diese Reibungsflächen gibt es mehrfach in Europa, denn die Schöpfer der Versailler Verträge haben mit dem Schicksal von Völkern und Völkersplittern leicht- fertig und gewissenlos gespielt. Daß das Memelland, eine der schlimmsten Reibungsflächen in Osteuropa, nicht dadurch entdeutscht wird, daß der Gouverneur sowie andere Spitzen der Verwaltung Rechtsbruch auf Rechtsbruch begehen, das sollte vor allem die Regierung in Kowno wissen. Die Litauer fühlen sich ja selbst ungerecht behandelt, weil Wilna, die alte litauische Hauptstadt, durch einen Handstreich polnischer Offiziere „erobert" wurde. In Kowno ist immer wieder erklärt worden, ohne Bereinigung der Wilna- Frage gäbe es keinen aufrichtigen Frieden zwischen Polen und Litauen. Ob sich Polen und Litauen nun über die Wilna-Frage verständigen wollen oder


