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Aufruf der Technischen Notyilfe.

Die Technische Nothilfe ist ein Machtmittel des Staates. Sie Hot große und schwere Auf - gaben zu erfüllen. So stellt ihre Luftschutzabteilung z. B. Berßungs- trupps zur Befreiung Verschütteter;

Jnstandsetzungstrupps zur Wieder­herstellung zerstörter Straßen und Brücken und zur Niederlegung oder Abstützung beschädigter Bauteile; sie stellt die nötigen Fachkräfte zur Wiederherstel­lung zerstörter Leitungen für Wasser, Gas und Elektrizität, ebenso für die Entgiftung vergasten Geländes.

hierzu braucht sie zahlreiche beherzte Männer, denen das Wohl der Gesamtheit über dem eige­nen steht.Gemeinnutz geht vor Eigennutz" war schon der Wahlspruch der Teno bei ihrer

Gründung im Jahre 1919.

SA.-Gruppenführer Staatsrat Ernst äußerte im Berliner Lustgarten über die Arbeit der Teno u. a.:Sie haben den Mut aufgebracht, ähnlich wie die alten Kämpfer der NSDAP, zum Wohle des geliebten Vaterlandes zu kämpfen".Es war die Technische Nothilfe, die mit dem Mut zur Unpopu­larität hinausgezogen ist, opferbereit für die All­gemeinheit einzutreten." Oder SS.-Gruppen-

führer Lorenz in Altona:Wir wollen keinen Krieg, wenn wir aber angegriffen werden, so wer­den wir uns durch eure Maßnahmen schützen!"

Darum, deutscher Volksgenosse, willst du Mit­wirken bei dem Schuhe deiner Familie und Heimat, dann werde aktives Mitglied der Teno. Jeder unbescholtene Deutsche ari­scher Abstammung, der sich verpflichtet, jeder­zeit rückhaltlos für den nationalen Staat ein­zutreten, kann in unsere Reihen ausgenommen werden. Meldungen nimmt jeder uniformierte Rothelfer, oder die Ortsgruppe Gießen, Ste- phanstraße 11, Fernruf 2034, entgegen.

Wer aber körperlich nicht in der Lage ist, aktiv mitzuwirken, sollte förderndes Mitglied werden. Er trägt dann wenigstens dazu bei, daß die aktiven Nothelfer für ihren schweren Dienst die beste Ausbildung und Ausrüstung erhalten können. Sein kleines Opfer wird sich für ihn und seine Fa­milie im Ernstfälle bestimmt lohnen!

Es ist selbstverständlich, daß die Nothelfer auch bei Katastrophen jeder Zeit zum Einsatz bereit st ehe n.

Technische Nothilfe, Ortsgruppe Gießen.

Einkommensteuer und Ehestandshilse im 3uni.

Von Wirtschaftsprüfer und Steuersyndikus Or. jur. et rer. pol. Brönner, Äerlin.

In dieser Zeit geht den Steuerpflichtigen der Einkommensteuerbescheid für das ver­gangene Jahr zu. hieraus können sich zunächst Nachzahlungen auf die Einkommensteuer und Ehe­standshilfe für 1933 ergeben, die innerhalb eines Monats feit Erhalt des Steuerbescheids abzuführen sind. Auch bei ungünstiger Wirtschaftslage kann der Steuerpflichtige auf Erlaß oder Ermäßigung der Nachzahlungen aus Billigkeitsgründen nur in ganz besonderen Ausnahmefällen rechnen. Nach den An­ordnungen des Reichsfinanzministers ist regelmäßig Voraussetzung, daß durch die Ablehnung des Erlaß­antrages die Bestreitung des notwendigen Lebens­unterhalts vorübergehend oder dauernd gefährdet würde, oder bei Gewerbetreibenden und Landwirten auch, daß eine erhebliche Gefährdung der Fort­führung des Betriebes eintreten würde. Bestehen Zahlungsschwierigkeiten, so wird der Steuerpflich­tige im allgemeinen nur zinslose Stundung und Abtragung der Steuerschuld in Teilzahlungen er­reichen können.

Die am 11. Juni fällige zweite Vorauszah­lung auf die Einkommen st euer 19 3 4 rich­tet sich, sofern der Steuerpflichtige den neuen Steuerbescheid für 1933 nicht bis zu diesem Zeit­punkt erhalten hat, noch nach der Einkommensteuer­veranlagung für 1932. Wird sich die Einkommen­steuer für 1933 nach der abgegebenen Einkommen­steuererklärung niedriger stellen, so wird nach dem Ministerialerlaß vom 3. März 1933 einstweilige Stundung eines dem Rückgang des Einkommens entsprechenden Teils der Vorauszahlungen bean­tragt werden können. Das gleiche gilt, wenn nach der abgegebenen Steuererklärung ein Anspruch auf Erstattung von 1933 überzahlten Vorauszahlungen besteht. Ein darüber hinausgehender Rückgang des Einkommens im Jahre 1934 gegenüber 1932 kann unter den im folgenden angegebenen Voraussetzun­gen ebenfalls geltend gemacht werden.

Ist der Einkommensteuerbescheid für 1933 bis zum 11. Juni zugestellt, so ist die darin festgesetzte Vorauszahlung maßgebend. Eine Herabsetzung der Vorauszahlung im Wege der Stundung kann be­antragt werden, wenn sich das Einkommen im Jahre 1934 voraussichtlich um mehr als ein Fünftel, mindestens aber um 1000 Mark niedriger als das

Einkommen für 1933 berechnen wird.

Bei einem geringeren Einkommensrückgang kommt eine Stundung aus Billigkeitsgründen in Betracht, wenn sich Härten ergeben. Entsprechendes gilt für die Vorauszahlungen auf die E h e ft a n d s h i l f e. Der Gewerbetreibende wird nach Möglichkeit eine Zwischenbilanz einreichen; andernfalls wird eine Gegenüberstellung der Umsätze, eine Darlegung der Unkosten usw. gegenüber dem Vorjahre erforderlich sein. In Betracht kommt auch die Geltendmachung von besonderen Abzügen vom Einkommen des Jah­res 1934 wie für steuerfreie Ersatzbeschaffungen, Gebäudeinstandsetzungen und -ergänzungen usw. In diesen Fällen ist ein Entgegenkommen der Finanz­behörden bei Stundungsanträgen besonders zu er­warten.

Möglich ist, daß die in dem Steuerbescheid für 1933 festgesetzten Vorauszahlun- gen für 1 93 4 niedriger als die bereits auf Grund des früheren Bescheids an früheren Voraus­zahlungsterminen für dieses Jahr geleisteten Zah­lungen sind. Trifft dies zu, so kann nach dem Mini­sterialerlaß vom 28. 2. 1929 eine entsprechende Herabsetzung der weiteren Vorauszahlungen bean­tragt werden. Es ist hier ausdrücklich geltend zu machen, daß sich die Einkommensteuer 1934 vor­aussichtlich nicht höher stellen wird als die Ein­kommensteuer 1933.

Beispiel: Einkommensteuerschuld für 1932 800 Mark, vierteljährliche Vorauszahlungen 200 Mark. Einkommensteuerbescheid für 1933 zugestellt am 2. Juni 1934; Steuerschuld 400 Mark. Gezahlt sind am 10. März 200 Mark. Nach dem neuen Be­scheid sind vierteljährlich 100 Mark zv zahlen. Ist die mutmaßliche Steuer für 1934 nicht höher als 400 Mark, so können die am 10. Juni, fD. Sep­tember und 10. Dezember fälligen Vorauszahlungen auf je etwa 67 Mark herabgesetzt werden.

In den oben erwähnten Fällen, in denen sich das Einkommen 1934 niedriger stellen wird als im Jahre 1933, kann gegebenenfalls in dem An­träge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen wegen Einkommensminderung um mehr als den 5. Teil ebenfalls verlangt werden, daß bereits geleistete höhere Vorauszahlungen Anrechnung finden.

Vogelschutz und Obstbau

Leider wird die Frage des Vogelschutzes In n>d-

Es ist gewiß nicht nur vom volkswirtschaftlichen Standpunkte zu begrüßen, daß sich der deutsche Obstbau nun endlich aufrafft, um dem schon zu sehr erstarkten Wettbewerb des Auslandobstes entgegen­zutreten. Zur Erzeugung von Qualitätsobst ist vor allem eine planmäßige Bekämpfung der Schädlinge vonnöten, die man nach dem Vorbilde der amerika­nischen Obstfarmer in erster Linie mit chemischen Mitteln durchführt. Gegen die pilzlichen Feinde, ins­besondere gegen Schorf, führt die richtige und recht­zeitige Anwendung der Spritzmittel durchweg zu vollem Erfolg. Anders aber ist die Wirkung der Chemikalien gegen tierische Schädlinge. Trotz ein­wandfrei durchgeführter Winterspritzungen konnte das Auftreten der Apfelbaumgespinstmotte und des Apfelblütenstechers bis jetzt nicht unterbunden werden, und gerade diese Tatsache mag dazu beige­tragen haben, daß man sich neuerdings wieder mehr der natürlichen Feinde der Obstbaumschädlinge, näm­lich der nützlichen Dogelwelt, erinnerte.

Mehr Vogelschutz!

hallt es aus Versammlungen und Fachzeitschriften! Und mit Recht wird diese Forderung erhoben! Es ist keine Frage, daß das spitze Schnäbelchen der Meise die Obst- und Baumoerderber auch aus jenen Schlupfwinkeln holt, wohin kein Spritzstrahl zu drin­gen vermag und sie auch am Lattenzaun sucht, wohin keine Spritzlösung gerichtet wird. Dazu kommt noch, daß die Bekämpfung mit chemischen Mitteln ge­wöhnlich erst dann einsetzt, wenn der Schaden sich bemerkbar macht, während ein sachgemäß durchge­führter Vogelschutz eine vorbeugende Bekämpfungs­maßnahme darstellt.

Noch ist dabei zu berücksichtigen, daß sich die mit­telbare Schädlingsbekämpfung weit billiger stellt, als die Durchführung von Spritzungen. Vermag doch eine einzige Meise beispielsweise Schädlingsmengen bis zum eigenen Körpergewicht zu vertilgen, und ein Meisenpaar mit seiner sechsköpfigen Kinderschar im Laufe eines Jahres Insekten und deren Eier und Larven im Gewicht von eineinhalb Zentnern zu ver­zehren. Wenn man dabei bedenkt, daß mehrere hundert Kerfeneier nur ein Gramm wiegen, kann man den Nutzen leicht ermessen.

len Kreisen immer noch als eine Spielerei be­trachtet. Immer und immer wieder muh deshalb der Ruf ertönen: Vogelschutz ist Pflanzenschutz.

Nach der Nistart haben wir F r e i b r ü t e r und Höhlenbrüter zu unterscheiden. Beide leiden unter großer Wohnungsnot. Gerade die nützlichsten unserer gefiebreten Sänger sind in den letzten Iah- ren ständig zurückgegangen, und zwar hauptsächlich aus Mangel an geeigneten Niststätten. Wohl wissen sich einzelne Vogelarten den veränderten Verhält­nissen anzupassen, andere sind gezwungen, in Gegen- den auszuwandern, in denen sie bessere Lebensbe­dingungen oorfinden. Wieder andere sind dem Aus­sterben nahe. Die Hauptursachen der Wohnungs­not sind in der rationellen Waldbewirtschaftung, be­sonders in der Entfernung aller hohlen Bäume, der intensiven landwirtschaftlichen Kultur mit der Besei­tigung aller Hecken und in dem Fortschreiten der Technik zu suchen. Neben der Anlage von Futter­plätzen im Winter ist deshalb vor allem die Schaf­fung von Nistgelegenheiten ins Auge zu fassen. Es ist das große Verdienst des Altmeisters von Ber­lepsch, nachdrücklichst auf die Wichtigkeit der Vögel im Haushalte der Natur hingewiesen und vor allen Dingen auch Wege gezeigt zu haben, sie an ihre Heimat zu fesseln.

Durch Aufhängen von Risthöhlen hat man den Höhlenbrütern Heimstätten geschaffen. Leider wurden dabei die Freibrüter ganz vergessen, deren Ristgelegenheiten infolge der erwähnten Beseitigung von Hecken und Büschen und Ver­legung von Vachläufen sehr beeinträchtigt wur­den. Als Ersah dafür müssen deshalb Vogel­schuhgehölze geschaffen werden.

Geeignete Stücke Land sind in jeder Gemarkung vor- Händen, auch nach Beendigung der Feldbereinigung. Für die Obst- und Gartenbauvereine erwächst gerade hier eine dankbare Aufgabe, die bei gutem Willen und zielstrebiger Arbeit der Beteiligten auch nicht allzu schwer zu lösen ist.

Kunst und Wissenschaft.

Oer Schachweltmeistersckaftskampf.

In Mannheim begann die 23. Wettkampfpartie,' bei der sich der Weltmeister Dr. A l j e ch i n als Nachziehender mit der Annahme eines Damen­gambits verteidigte. Die Partie wurde frühzeitig interessant, da beide Spieler mit gefährlichen An­griffen drohten. Bogoliubow, der zuerst an­griff, erreichte eine ausgesprochene Gewinnstellung, die er aber nicht folgerichtig ciusnützte. Immerhin ist Bogoljubow in der Abbruchstellung überlegen. Allerdings ist es nicht gewiß, ob diese Ueberlegen* beit in Gewinn umzusetzen ist. Die Partie wird am Montagabend zu Ende geführt werden.

Jahrhundertfeier der Universität Vern.

In Bem begänne* die großen Feierlichkeiten aus Anlaß der Jahrhundertfeier der Ber­ner Universität, zu denen neben Vertretern der Landesbehörden u. a. Abordnungen fremder Hochschulen aus 18 Ländern erschienen sind, dar­unter auch Abordnungen von 22 deutschen Universitäten. Die Hessische Landesunioersität Gie­ßen war durch ihren Rektor Professor D. Born- kämm offiziell bei der Feier vertreten.

Reues von der deutschen Himalaya-Expedition.

Das endgültige Hauptlager der deutschen Hima­laya-Expedition Willi Merck! wurde am 22. Mai erreicht. Es liegt, wie demDrahtlosen Dienst" berichtet wird» auf der Endmoräne des Ra- kiot-Gletschers nördlich des Nanga-Parbat-Mafsivs in Höhe von 3600 Meter. Zu den Hochträgern aus Darjeeling sind noch zehn Balti-Leute als Verstär­kung eingetroffen. Zwischen dem vorläufigen und

dem endgültigen Hauptlager entwickelt sich ein täg­licher Pendelverkehr. Sämtliche Lasten müssen her­aufgeschafft werden, das ist eine anstrengende Arbeit bei 2 Meter Schneehöhe. Die Schönwetterlage hat nunmehr endgültig eingesetzt. Wenn sie anhält, wird das Hauptlager in den ersten Junitagen ausgebaut und beziehbar sein. Als Haustiere haben sich bet der deutschen Himalaya-Expedition inzwischen Zwei junge Wölfe in paradiesischer Zutraulichkett ein­gefunden.

Großer Veifall '

für die deutschen Sänger in St. Louis.

Botschafter Luther war dieser Tqge Ehrengast der Handelskammer von St. Louis, wo er über internationale Wirtschaftsfragen sprach. Der Fest­ausschuß des Bundessängerfestes, das mit einem großen Konzert eröffnet wurde, erhielt Glückwünsche des deutschen Reichspräsidenten und des Präsidenten Roosevelt. Der frühere Prä­sident des Deutschen Sängerbundes, Georg Brau­ner, überbrachte ein Bild des Reichskanzlers, was. mit herzlichem Beifall aufgenommen wurde. Die mehr als 8000 Zuhörer belohnten die Darbietungen des Berliner Doppelquartetts mit brausendem Bei­fall. Als Botschafter Luther die Konzerthalle be­trat, wurde er mit lebhaftem Händeklatschen begrüßt.

Der Zeichner August Röseler f.

Der betonte Kunstmaler und Illustrator August Röseler ist im 69. Lebensjahre an einem Darm- leiden in Hamburg gestorben. Der Künstler, ein geborener Hamburger, wurde in weiten Kreisen bekannt durch seine ^lustigen Zeichnunyen in denFliegenden Blättern", mit denen er über 30 Jahre lang die Menschen erfreute und die in erster Linie heiteres Münchener Leben darstellten.

Vie jungen Gemüfe

gewinnen ganz besonders an Wohlgeschmack durch einige tropfen

maggpwUrze

Erprobtes Rezept

Frühjahrs - Oreigewüse. (Für 4 Personen.) Zutaten: V2 pfunb Spargel, 1 Pfund junge Mohrrüben, 2 Pfund junge Schotenerbsen, 2 Eßlöffel (40 g) Sutter, 1 Eßlöffel (20g) Mehl, Salz nach Geschmack, 1/2 Liter Wasser, 1 Teelöffel Maggi's Würze, fetngehackte Petersilie. Zubereitung: Den Spargel schälen, in kurze Stücke brechen, die Mohr­rüben schaben, in Streifen schneiden und zusammen mit den jungen Erbsen in der Sutter andünsten. Wasser zufügen und garkochen. Das Mehl mit etwas Wasser verquirlen, zum Gemüse geben und unter ständigem Rühren gut durchkochen. Mit Salz abschmecken, Maggi'S Würze darunterrühren und feingehackte Petersilie barüberstreuen.

I Lichtspielhaus Gießen I

Heute Montag:

Ein entzückendes Lustspiel er- 1 frischt durch köstliche Konflikte, durch flottes Tempo umrahmt von wundervollen Aufnahmen des 1 Traunseegebietes 3364 c I

Die Rosl I I vom Traunsee

Hauptdarsteller; W»

Herta Worell

Hans Stuwe B

A. v. Schlettow, Paul Otto, Curt Vesper- B mann, Gustl Stark, Gstettenbauer

Vorher:

Gutes Beiprogramm, Ufa-Tonwoche |

Oeffentliche Erinnerung.

Die Einlösung der Gewerbescheine für das Rj. 1934 kann noch bis einschließlich 13. Juni d. I. ohne Kosten erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt muß ohne weitere Mahnung die Zwangsvollstreckung auf Kosten des Schuldners eingeleitet werden. 33700

Gießen, den l.Juni 1934.

________ Finanzamt (Finanzkasse) Gießen.

Bekanntmachung.

Die in den Gärten vorhandenen Schnakenlarven sollen beseitigt werden. 33670

An alle (Karteninhaber ergeht daher die Bitte, im Interesse der allgemeinen Volkswohlfahrt die Schnakenbekämpfung dadurch zu unterstützen, daß den beauftragten Personen das Betreten der in Frage kommenden Gärten gestattet wird.

Gießen, den 2. Juni 1934.

Städtisches Hoch- und Tiefbauamt: G r a v e r t.

Lw. E. 17 (a) / 34.

Beschluß.

lieber den landwirtschaftlichen Betrieb des Land­wirts Hermann Vinz und seiner Ehefrau Jdhannette, geb. keiner, beide in Allendorf (Lahn), wird das Entschuldungsoerfahren gemäß dem Gesetz zur Re­gelung der landwirtschaftlichen Schuldoerhältnisse vom l.Juni 1933 heute um 12.35 Uhr nachmittags eröffnet. 33720

Die Landesbauerukasse Rhein-Main-Reckar e. G. m. b. h. in Frankfurt (Main), Vockenheimer Land­straße 25, roijb zur Entschuldungsstelle ernannt.

Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre An­sprüche bis zum 5. Juli 1934 bei dem unterzeichneten Amtsgericht anzumelden und die in ihren Händen befindlichen Schuldurkunden dem Gericht einzu­reichen bei Meidung der in § 11 Abf. 2 des Ent­schuldungsgesetzes angedrohten Rechtsnachteile.

Gießen, den 26. Mai 1934.

Hessisches Amtsgericht.

Heugrasversteigerung

von den staatlichen Wiesen.

Donnerstag, den 7. Juni, vormittags 10 Uhr, in der GastwirtschaftGermania" in Gießen:

Gemarkung Gießen: die gleichen Flächen wie im

Vorjahre mit Ausnahme von Flur 57, Nr. 14, Los 1 und 2, Flur 54, Nr. 34, Los 5.

Gemarkung Wiefeck: die gleichen Flächen wie im

Vorjahre, mit Ausnahme der Stockwiese, Lose 80 bis 99, Herrenwiese Lose 41 bis 44, 48 bis 54, 56, 58 bis 62, 78 bis 79.

Gemarkung Rödgen: Flur V/16 (Pfarrwiese), Flur

VI, 46 bis 51, 57. 33710

Freitag, den 8. Juni, in Gemarkung Alten-Buseck:

13 Lose Kleegarten und Dürrgarten. Zusammenkunft vormittags 10 Uhr: Kleegarten.

An demselben Tage in Gemarkung Staufenberg und Daubringen: 24 Lose der Lang- und Sorau- wiese.

Zusammenkunft vormittags 11 Uhr am Bahnhof Daubringen.

Nähere Auskunft durch Forstamt und Förster.

Gießen (Moltkestraße 3), den 2. Juni 1934.

Hessisches Forstamt Gießen.

9öOnerao9en»ifHT^ senwirk.a.i.d.hartnäck.^äll.todsich u.Gar.innerh.5-6Tg.restl.m.Wurz. beseit, d. Hühneraugen-Rapid. Best, erst: Löwen-Drog. W.KilbingerNachf.,Seltersw.69

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Dienstag, den 5. Juni 1934, 14 Uhr, sollen imLöwen" hier, Neuenweg 28, bzw. an Ort und Stelle (Bekanntgabe in obigem Lokal) zwangsweise gegen Bar­zahlung versteigert werden:

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