5rellag,2.Novenibe' 1954
Jlr. 56
2. November
Erscheint Diensiag und Freitag
1934
Aur durch die Post zu beziehen.
ahlen. Die Gehälter sind ge ren dieselben Abzüge von Ki
;enau geregelt und er-
!rankenkassenbeiträgen.
dürfe. „Alle Geschenke und Gaben im Kindelbette
an Kuchen, Semmeln, Wein.
Butterwecken,
noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß allein die Gewerbes beim Finanzamt nicht genügt, um einen
werbeschein der einzusenden.
Dabei wird
V
Ort für hat
Tage im Hause des Verstorbenen aus, das nun seinem Sohn gehörte, und fuhr dann über Hamburg die gleiche lange Strecke zurück, auf der es erst vor einer halben Woche hergekommen war. Im Gepäcknetz über ihnen lag außer dem Koffer ein großes, flaches Paket: es enthielt ein Kinderbildnis der jungen Frau, das bis zu diesem Tage über dem Schreibtisch des Entschlafenen gehangen hatte und nun in das Eigentum der Dargestellten übergegangen war. Es hätte, mit den übrigen Dingen, die ihnen bei der Erbschaftsverteilung zugefallen waren, nachgeschickt werden können; indessen bat die Frau so herzlich, dieses Bild, das sie in die sorglosen Tage der Kindheit zurückversetzte, gleich mitzuneh- men, daß ihr Mann, der bei der Kurze der Reise ohnehin mit nur wenig Gepäck belastet war, gern in ihren Wunsch einwilligte.
Sie trafen am Morgen wieder in München ein und fanden die Wohnung leer; wahrscheinlich war das Mädchen, dem sie die genaue Ankunftszeit Nicht mehr hatten mitteilen können, mit dem kleinen Jürgen zum Einkäufen in die Stadt gegangen Nachdem sie abgelegt und sich nach der Nachtfahrt erfrischt hat.en, suchten sie sofort einen Platz für das Bild ausfindig zu machen. Der Mann hätte es gern in seiner Rauchecke gesehen, seine Frau bei sich, es gab ein kurzes, freundlich-ernstes Hin und Her, schließlich schlug er vor, das Gemälde in das Spielzimmer des Jungens zu hängen, der, so denke er, sicherlich nicht weniger Freude an dem schmucken braun-lockigen Geschöpfchen haben werde als er selbst. Seine Frau war es einverstanden und sie • hatten das anspruchslose, aber durch seine Erinnerungen und Beziehungen werte Werk gerade an der Wand befestigt, als die Wohnungstür ging unb das Mädchen mit Jürgen von ihren Besorgungen heimkehrte. Der Knabe umarmte stürmisch die Eltern, die er so lange hatte entbehren müssen, und ließ sich darauf von ihnen in sein Zimmer führen, wo, wie ihm verheißen ward, ein nicht alltägliches Geschenk auf ihn warte. Sein Blick fiel auch sofort auf das goldgerahmte kleine Mädchen und er trat langsam näher. Eine geraume Weile betrachtete er das Bild, fturnm und mit dem düster-nachdenkli-l/en Ernst, der ihm während der Kopfarbeit eigen war und der, in Verbindung mit der dreieckigen Stirn-
Vater der Braut, der die Hochzeitsgäste durch Hoch- zeitsbitter und Hochzeitsbitterinnen zu der Veranstaltung einlud, mußte tief in die Tasche greifen, denn die Kosten für den Hochzeitsschmaus überstiegen oft die Höhe der Mitgift. So währte die Hochzeit, die der Bäckermeister Veit Gundlinger 1496 in Äugsburg seiner Tochter ausrichtete, acht volle Tage. Man speiste an sechzig Tischen zu je zwölf Personen, und die Gäste verzehrten im Verlaus
gemeßen |et rote setzt er leioer. würgen warf einen hurtigen verwunderten Blick auf die Mutter, die hoch und dunkel neben ihm stand, und schaute dann wieder seinem Vater aufmerksam, aber völlig ungläubig in das Gesicht. Der Vater wies ihn auf die weiten weißen Aermel, auf das rote Mieder und auf die feine Stickerei am Hals hin: so angetan sei die Mutter als kleines Kind immer umhergegangen. Wieder sah Jürgen zweifelnd zwischen dem weiß- roten Mädchen und der in ernstes Schwarz gekleideten Mutter, die ihm bestätigend zunickte, hin und her. Die Mutter, fuhr der Vater fort, komme aus einem Land weit oben im Norden, nahe bei der großen Stadt Hamburg mit den tausend Schiffen; dort kleideten sich die Menschen noch heute am Feiertag so schön wie die Mutter auf dem Bild. Wenn er erst größer geworden sei, würden sie mit ihm dorthin reisen und den Großvater auf dem Friedhof besuchen. Die Erwähnung der großen Stadt Hamburg mit den tausend Schiffen brachte Jürgen fürs erste auf andere Gedanken; als aber feine endlosen Fragen alle beantwortet waren, wandte er sich flugs wieder dem Bilde zu, hüpfte seinem Vater von den Knien und erklärte, daß er jetzt mit Schwesterchen spielen wolle.
Topfgeld schenken, dann soll dies nicht über einen Silbergroschen betragen", besagte die Verordnung. „Die Frauen sollen innerhalb der Sechswochen, in oder nach allem Kirchgang, gar keine Gasterei haben, bei Strafe von drei Mark." Ein Ulmer Ratsbeschluß beschränkte die Zahl der Eingeladenen zum ersten Bad der jungen Mutter auf drei.
Falls Wandergewerbescheine nur noch für das lausende Jahr (bis Ende Dezember 1934) ausgestellt werden sollen, ist dies in den Anträgen iauf der ersten Seite oben in der Rubrik besonders anzugeben.
Hat der Antragsteller erst im laufenden Jahre seinen Wohnsitz in : Ihrer Gemeinde genommen, so ist, sofern nach Lage der Sache die Möglichkeit mißbräuchlicher Verwendung des Wandergewerbescheins nicht lausgeschlossen erscheint, durch Nachfrage bei der Polizeibehörde des früheren Wohnorts festzustellen, ob dem Antragsteller bereits ein Wandergewerbeschein erteilt war.
Die Beantwortung der gestellten Fragen ist von Ihnen so eingehend zzu vollziehen, daß Rückfragen und damit Verzögerungen in der Aus-
an oer 215ano ping, vrs tarn zwar zu reinem zweuen Anfall, Jürgen redete wieder friedlich mit dem Mädchen aus Farbe und Leinwand, wurde aber immer stiller und bekümmerter über ihr stetes Schweigen und ein sonst nie an ihm gekannter Hang zur Einsamkeit machte sich stärker und stärker bemerkbar. Sein Vater sagte seufzend zu feiner Frau, er wünsche den Tag herbei, an dem der Junge in die Schule komme und ein paar nette, frische Kameraden finde. Wenn sich nicht vorher doch noch ein richtiges Schwesterchen einstelle.
Und wirklich, als die kleine Renate geboren war, beachtete Jürgen das Bild mit keinem Blick mehr, er blühte auf und wurde wieder so fröhlich wie
3uen, 1000 Gänse, 505 Waldvögel, 1500 Fische d Krebse. 270 Gäste, die sich den Magen verbor- i hatten, wurden am siebenten Tage „wie tot" 5 dem Hause getragen. „Der Hochzeitsfraß ist in trefflichen Schwung und Brauch kommen, daß kaum etwa höher steigen und zierlicher seyn ide, und so fliessig gehalten wird, daß auch die ingften Handwerker biß in die sechs, sieben oder t Tafeln voll Hochzeitsgäst' zu laden pflegen", verichtet ein Zeitgenosse. Und die Magistrate mußten strenge Hochzeitsordnungen erlassm, um der verschwenderischen Ueppigkeit dieser Mahle zu steuern. Aber auch bei den Kindbett-Schmäusen und Taufen kamen viele Gäste ins Bürgerhaus. Nachbarn, Verwandte und Bekannte besuchten die Wöchnerin und brachten ihr Geschenke mit, und es war selbstverständlich, daß sie festlich bewirtet wurden. Auch hier mußten die Behörden Verordnungen erlassen, damit die Gesundheit der jungen Mutter nicht durch den Gästetrubel beeinträchtigt wurde. In Magdeburg wurden 1544 durch eine Ratsverordnung die Wochen-Visiten an Sonn- und Festtagen untersagt und die Vorschrift erlassen, daß der glückliche Vater den Gästen nur Wein vorsetzen
Inhaltsübersicht: Die Ausstellung von Wandergewerbescheinen für das Kalenderjahr 1935. — Gewerbelegitimationskarten für Kj. 1935. — Genehmigung von Bäckereien und Backwarenverkaufsstellen. — Sonntagsruhe im Handelsgewerbe in der Stadt Gießen. — Ausbau der Wasserkraft in der Mühle des Heinrich Ludwig Frey in Mendorf a. d. Lda. — 17. Wiederkehr des Geburtstages Friedrich von Schillers.
Bekanntmachung.
Betr.: Genehmigung von Bäckereien und Backwarenverkaufsstellen.
Nach § 17 der Verordnung vom 14. Juli 1934 zur Ordnung der Getreidewirtschaft in der Fassung der Verordnung vom 16. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. S. 629 und 999) dürfen Bäckereien und Betriebe, die Getreide ober Erzeugnisse hieraus verteilen, nur mit Genehmigung der Hauptoereinigung der Deutschen Getreidewirtschaft in Berlin neu errichtet werden.
Für Bäckereien ist also gegenüber dem früheren Rechtszustand insoweit eine Aenderung eingetreten, als nunmehr eine Genehmigung zur Neu-
Betr.: Gewerbelegitimationskarten für Kj. 1935.
An die Polizeidirektion Gießen
und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wer als Handlungsreisender oder als Handlungsagent nach § 44 der Gewerbeordnung Warenbestellungen aufsucht oder Waren ankauft, bedarf hierzu einer Legitimationskarte, die nach § 44a der Gewerbeordnung für die Dauer des Kalenderjahres erteilt wird. Sie wollen die Interessenten, welche ihren Geschäftsbetrieb im Jahre 1935 fortzusetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung auffordern, ihre Anträge auf Erteilung der Legitimationskarte bei Ihnen so zeitig zu stellen, daß sie zu Anfang des nächsten Jahres im Besitz der erforderlichen Legitimationskarten sein können. Die Anträge wollen Sie uns unter Benutzung des vorgeschriebenen Formulars baldigst vorlegen.
Zur Erstattung des Berichts ist die Bürgermeisterei des Nieder- lassungsortes der Firma zuständig, in Gießen die Polizeidirektion.
In die Legitimationskarten ist ein Lichtbild des Inhabers einzukleben. Es sind nur unaufgezogene Lichtbilder zuzulassen, die eine Kops- größe von mindestens 1,5 cm haben, ähnlich, gut erkennbar, unab- gestempelt und in der Regel nicht älter als fünf Jahre sind. Auf der Rückseite des Bildes ist die Persönlichkeit sofort genau zu vermerken, damit Verwechslungen vermieden werden. Lichtbilder, die bereits in Legitimationskarten oder dergleichen eingeklebt und abgestempelt waren und zur Wiederverwendung in der neuen Legitimationskarte Ihnen
Hochschulnachrichien.
Professor Dr. Wilhelm Jansen an der Universität Würzburg hat einen Ruf auf den Lehrstuhl für anorganische Chemie an der Universität Frankfurt a. M. angenommen.
Der ao. Professor Dr. med. Dr. med. dent. Karl Hauen st ein an der Universität München ist zum ordentlichen Professor der Zahnheilkunde und Direktor der operativen Abteilung des Zahnärztlichen Instituts der Universität Leipzig ernannt worden.
Der Privatdozent Dr. Albert Wolfgang Schmidt von der Technischen Hochschule in Breslau bat einen Ruf auf den ordentlichen Lehrstuhl für chemische Technologie an der Technischen Hochschule in München erhalten.
Firma der Jugend.
Lie geht es nun in einer solchen Scheinfirma zu? z gesagt: wie in einem wirklichen B e - e b. Es ist ja keine Schule, sondern eine Firma, der jeder seinen bestimmten Posten bekleidet, hl werden die Uebungsleiter für ihre besondere gäbe in Schulungslagern noch besonders Dorntet und ausgebildet, aber auch sie kommen der Praxis und außerdem stehen ihnen be-
)rte Fachleute für die einzelnen Abteilungen zur te, die wie die jungen Lehrlinge den ganzen einbetrieb mitmachen und für eine orbnungs- läfje Abwicklung bes manchmal recht komplizier- Gefchäftsverkehrs sorgen.
Selche Firma aus ben vielerlei Geschäftszweigen i besucht, um sich ein lebenbiges Bilb von dem t herrschenben Betrieb zu machen, ist ziemlich chgültig. Ueberall wirb gleich emsig gearbeitet
überall herrscht berfelbe schöne G e i st b e r merabschaft, ber biese Uebungsabenbe so tvvll macht. Wenn man in bas „Kontor" einer )en Uebungsfirma tritt, so sieht man allenthal- regstes Leben: Schreibmaschinen klappern, Dik-
roerben laut, Bögen rascheln, Febern eilen r bas Papier — man fühlt sich tatsächlich in Geschäftsräume einer größeren Firma versetzt.
Konkurs - unmöglich'
besehen wir uns einmal etwa eine mittlere feeröst- unb Lebensmittelverpackungs-Maschinen- rif. An beherrschenber Stelle in bem weiten und en Raum sitzt ber Herr Prokurist, ein ganz ger Angestellter, ber gleichzeitig auch bas Sekre- at ber Firma verwaltet. Mit strahlenbem Ge- : versichert er, baß bas Geschäft ausgezeichnet e. Da er auch bie Personalabteilung er sich hat, erfahren wir einiges über bie Auf- me ber jungen Leute. Da hört man mit Ermen, baß sich ber „Stellungsuchenbe" zunächst nal in aller Form unb mit entsprechenben Unteren um feinen Posten in ber Uebungsfirma b e • r b e n muß unb erst nach genauer Prüfung er Bewerbung endgültig ausgenommen wirb.
eine Stellung bei solch einer Firma ist burch- erstrebenswert, benn ein so gutgehenbes Ge- ft kann seine Angestellten auch recht anftänbig
ftellung oermieben werben. Eine Beantwortung wie „unbekannt" hat zu unterbleiben, es sinb vielmehr bie erforberlichen Ermittlungen von Ihnen vorzunehmen.
Ferner machen wir Sie noch barauf aufmerksam, daß Sie nicht berechtigt sinb, Bescheinigungen an bie (Seroerbetreibenben auszustellen, wonach solchen erlaubt ist, in ben Gemeinben zu hausieren usw. (§ 59, Ziffer 1 bis 4 GO.).
Gießen, ben 19. Oktober 1934.
Hessisches Kreisamt: gez. Weber.
Anmelbung bes „ ,
Anspruch auf Ausstellung einer Legitimationskarte zu erwerben. Der
vorgelegt werben, sinb unzulässig unb baher zurückzugeben. Der Ge- Firma ober bes Gewerbetreibenben ist gleichfalls mit-
Hochzeit und Taufe vor 400 Jahren.
In ber Zeit des Aufblühens ber deutschen Städte ruhte das bürgerliche Hauswesen auf der sicheren Grundlage eines Handwerker-Standes, der über ein ausreichendes Einkommen verfügte. Das Alltags- und Sonntagsleben der deutschen Bürgerfrau vollzog sich darum in einem ruhigen Gleichmaß, und nur die großen Familienfeste, vor allem Hochzeit und Taufe, waren von besonderem verschwenderischem Festesglanz umstrahlt, lieber den Aufwand bei einer solchen Hochzeit berichtet Vale- rian Tornius in „Reclams Universum". Der
Da er auch in der Folgezeit unbeirrt an dieser Vorstellung festhielt, ließen ihn die Eltern lächelnd gewähren. Stundenlang oft konnte er vor dem Bilde hocken, zeigte ihm alle feine Sachen, unterhielt sich mit ihm und machte es zum Vertrauten seiner kleinen Gedanken. Freilich kostete es jetzt einige Mühe, ihn an die frische Luft zu bringen, wohin er Schwesterchen, das sein ganzes Herz ausfüllte, nicht mitnehmen konnte, und während er sonst am Sandkasten im Park eifrig mit allen seinen Altersgenossen gespielt hatte, erklärte er diese nun, besonders die Mädchen, geringschätzig für „Kinder von anderen Müttern" und beachtete sie kaum noch. Die erste Zeit ging noch alles in Maßen vor sich. Plötzlich aber gefiel es ihm nicht mehr, daß Schwesterchen immer so unbeweglich an der Wand hing, niemals zu ihm herabstieg, niemals ihren Mund auftat. Die Eltern, erschreckt durch lautes Schreien und Tobem fandent.ihn eines Nachmittage, wie er, -■ ~-r-: - - ------->
ein kleiner Wüterich, die Napoleonslocke zerzaust dieses Festesi nicht weniger als 10 Rinder, 30
über der tief gefurchten Stirn, drohend mit den Hirsche, 40 Zicklein. 46 Kalber. 05 Schweine. 25
Antragsteller muß auch tatsächlich ein stehendes Gewerbe mit einer gewerblichen Niederlassung betreiben. Die Legitimationskarte berechtigt zum Aufkäufen von Waren und zum Aufsuchen von Bestellungen ohne vorgängige ausdrückliche Aufforderung nur bei Kaufleuten oder solchen Personen, die bie Waren herstellen, ober in bereu Geschäftsbetriebe Waren der angebotenen Art Verwenbung finben. — Bei Entgegennahme ber Anträge wollen Sie genau hierauf achten unb bie Antragsteller entsprechet belehren.
Zur Berechnung bes zu erhebenben Stempels ist in ben Berichten von Ihnen noch anzugeben, ob bas Geschäft bes Antragstellers einen großen, mittleren oder kleinen Umfang hat.
Zur Vermeidung unnötiger Rückfragen und im Interesse der raschen Erledigung der Anträge machen wir Ihnen die genaueste Beachtung der im Vorstehenden gegebenen Anweisungen zur Pflicht.
Gießen, den 19. Oktober 1934.
Kreisamt Gießen. I. V.: Webe r.
Aniisverkündigungsblatt
für die provmzialöireküon Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Will ein Wandergewerbetreibender andere Personen von Ort zu mit sich führen, so hat er sie bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse den Kreis Gießen als Mitglieder anzumelden. Bei der Anmeldung . ber Arbeitgeber bie Beiträge für bie Zeit bis zum Ablauf bes Wanbergewerbescheins ober mit Erlaubnis bes Kasfenvorstanbes für kürzere Zeit im voraus zu entrichten. Die hierüber ausgestellte Bescheinigung ist gleichfalls bem Antrag auf Erteilung des Wanbergewerbefcheins beizuschließen.
Wanbergewerbetreibenbe, bie in biesem Jahre ober früher bereits im Besitze eines Wanbergewerbefcheins waren, haben biefen bei Entgegennahme bes neuen Wanbergewerbefcheins zurückzugeben. Die Rückgabe ber ungültigen Wanbergewerbefcheine liegt im Interesse ber Wanber- geroerbetreibenben selbst, ba hierburch einer mißbräuchlichen Verwenbung dieser Scheine vorgebeugt wirb. Die Wanbergewerbetreibenben sinb bei Stellung ber Anträge auch hierauf befonbers hinzuweisen.
>alibenversicherung, Steuer usw. wie im wirken Leben. Auf diese Weise lernt der junge An- ellte, wenn er auch im bargeldlosen Betrieb ier Abendfirma keinen klingenden Mammon in Finger bekommt, die ganze Gehalts- und Lohn- elung kennen. Auch eine nach den neuesten Keimungen des Gesetzes zur Ordnung der natio- en Arbeit ausgearbeitete Betriebsordnung vorhanden, wie überhaupt alle Neuerungen und chlichen Bestimmungen auf jedem Gebiet in ber nmgsfirma sofort praktisch zur Anwenbung imen.
Sogar Auslands-Verbindungen.
in ber Abteilung Verkauf wirb tüchtig geschwitzt, t heißen Köpfen fitzen brei junge Leute zusam- n, um gemeinsam ein größeres Werbeschreiben französischer Sprache abzufassen. Nebenan klap- n bie Schreibmaschinen, Briefe an neugegrünbete men, mit benen Geschäftsverbindung gesucht 4), gehen hinaus, Angebote werben oehanbelt. >e Firma hat ihre eigenen Briefbögen mit menaufbrurf, hat Formulare unb Stempel und e bei ber Größe bes Betriebes (jeweils rund i fingierte Arbeiter werben beschäftigt) nötige, fangreiche Registratur. Die Firmenkartei weist ichäftsoerbinbungen mit Englanb, Frankreich, »weiz, Norwegen usw. aus, benn auch in biefen ibern gibt es Uebungsfirmen, bie mit unseren itschen in Verbinbung stehen, was für bie Aus- )ung ber jungen Kaufleute in ber Auslanbs - rrefponbenz befonbers wichtig ist.
)ie Verfanbabteilung hat gleichfalls alle Hände l zu tun. Von allen Schreiben über eingegangene o. erledigte Aufträge und dergleichen werden f Ausfertigungen hergestellt, die dann im ein- ien an die Buchhaltung, das Lager usw. gehen.
Betr.: Die Ausstellung von Wandergewerbescheinen für das Kalenderjahr 1935.
An die Polizeidirektion Gießen
und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Sie wollen die Wandergewerbetreibenden, die den Gewerbebetrieb im Umherziehen im Jahre 1935 fortzufetzen oder zu beginnen beabsichtigen, durch wiederholte ortsübliche Bekanntmachung auffordern, ihre Anträge auf Erteilung des Wandergewerbefcheins bei Ihnen fo zeitig zu stellen, baß sie zu Anfang nächsten Jahres im Besitze bes erforberlichen Wanbergewerbefcheins fein können.
Bezüglich ber in bie Wanbergewerbefcheine einzuklebenden Lichtbilder bemerken wir:
Das Lichtbild muß unaufgezogen, ähnlich, gut erkennbar fein, eine Kopfgröße von mindestens 1,5 cm haben unb bars nicht älter als fünf Jahre fein; es ist zu erneuern, wenn in bem Aussehen bes Gewerbetreibenben eine wesentliche Veränberung eingetreten ist.
Bei gemeinsamen Wanbergewerbefcheinen genügt das Lichtbild des Unternehmers, wenn ein Unternehmer nicht vorhanden ist, die eines Mitgliedes.
Auf ben Ihnen vorzulegenben Lichtbilbern wollen Sie sofort auf ber Rückseite bie Persönlichkeit vermerken, bamit Verwechslungen oermieben werben.
Lichtdilber, bie bereits in Wanbergewerbescheine eingeklebt unb abgestempelt waren unb von ben Wanbergewerbetreibenben wieber abgelöst unb zur Wieberverwenbung in neue Wanbergewerbescheine Ihnen vorgelegt werben, sinb unzulässig unb baher von Ihnen zurückzugeben.
Wir machen barauf aufmerksam, baß bie ausgefertigten Wanbergewerbescheine von uns unmittelbar an die zuständigen Finanzämter abgegeben unb von biefen nach Verwenbung bes gesetzlichen Urkunben- ftempels unb nach Regelung ber Wanbergewerbesteuerfrage an bie Wanbergewerbetreibenben ausgehänbigt werben.
Sie wollen die Wandergewerbetreibenden bei Stellung der Anträge hierauf besonders Hinweisen. Die Wandergewerbescheine werden demnach nicht am Kreisamt mitgenommen, sondern müssen bei dem Finanzamt abgehott werden; das persönliche Erscheinen der Antragsteller bei uns ist daher zwecklos.
Die Anträge wollen Sie uns unter Benutzung bes vorgeschriebenen Formulars balbigst vorlegen unb bas Lichtbild bes Antragstellers unb, wenn er im Umherziehen Druckschriften ober Bilbwerke feilbieten will, ein Verzeichnis berfelben mit eigenhänbiger Namensunterfchrift in zwei Ausfertigungen bem Berichte beisckließen. In bem Verzeichnis sinb bie Druckschriften unb Bilbwerke einzeln aufzuführen.
früher.
Sie sei noch ein bißchen klein, erklärte er von der ..... .............
„neuen" Schwester, aber sie schreie doch und stram- Zwischen ben Gevattern unb anberen Frauen, es pele mit Armen unb Beinen. ' ' ' 2—2........22.’... 22..''_____*
Sein Vater konnte bas Kinberbilb feiner Frau Gelb usw. sollen ganz unb gar abgeschafft sein. Will über ben Rauchtisch hängen, ohne baß Jürgen auch । aber eine Mannsperson ben Frauen unb Mägben nur ein Wort barüber verloren hätte. ~ ...... ............


