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Nr. 126 Lrftes Blatt

M. Jahrgang

Samstag, 2. Juni 1954

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Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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JwölfIahre später.

Fast schon wie eine Leichenrede am Grabe der Abrüstungskonferenz klangen die düsteren Worte, die Englands Lordgeheimsiegelbewahrer unter dem niederschmetternden Eindruck der Rede Barthous von Genf aus durch den Rundfunk an seine briti­schen Landsleute richtete. Und auch die britische Presse daheim und in Genf ist ganz auf den glei­chen elegischen Ton gestimmt, ohne viel Hoffnung, daß noch irgendein geschickter diplomatischer Schach­zug die Konferenz in letzter Minute retten könne, nachdem der Appell an Gerechtigkeit, Vernunft und Verantwortungsgefühl, in den der amerikanische und der britische Delegierte ihre Stellungnahme zur gegenwärtigen kritischen Lage des Abrüstungs­problems hatten ausklingen lassen, bei dem Wort­führer Frankreichs nichts anderes, als einen ast schon hysterisch anmutenden Ausbruch äußerster Gereiztheit und offener Feindseligkeit gegen jedes tatsächliche, wenn auch in seinen Ausmaken noch

(Simon Hai Genf verlassen.

Oer französische Außenminister kündigt einen Versöhnungsbesuch in London an. Oie Abrüstungskonferenz macht bis Mittwoch Pause.

London, 1. 3unl (DNB.) Wie Reuter aus Genf meldet, ist der britische Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten, Simon, am Freitag aus Genf abgereist. Gr wird am Samstag in London eintreffen, um an dem am Montag aus Anlaß des Geburtstages des Kö­nigs stattfindenden Feierlichkeiten teilzunehmen. Ld e n wird in Genf als Leiter der briti­schen Abordnung bleiben. Der sranzöfische Außenminister B a r t h o u teilte mit, daß er i n -

lisch-französischen Militärbündnis, das sich aber nicht gegen Deutschland rich­ten solle.

Wiederanknüpfungsversuche der pariser presse.

Paris, 2.Juni (DNB.-Funkspruch.) Die Ab­reise des englischen Außenminsters konnte den Eindruck entstehen lassen, als ob zwi- irfion <Vnj-tfnrr>i u vth <m:e.

daß d i e gestrige Zusammenkunft Bar­thous mit Sir John Simon äußer st herzlich gewesen sei und daß Simon im Gegen­teil auf die Dringlichkeit einer franzö­sisch-englischen Zusammenarbeit hin­gewiesen habe. Ein Beweis für das gute Einver­nehmen der beiden Außenminister sei außerdem dis Tatsache, daß man ernstlich die Möglichkeit eines baldigen Besuchs ins Auge gefaßt habe. Es sei da­her nicht ausgeschlossen, daß sich der französische Außenminister sofort nach seiner Besuchsreise auf 'in auch nach London begeben und i Simon kurz darauf diesen Besuch in ! r w i d e r n werde.

Amisverkündigungsblatt

für die provinzialdirekiion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Jlf. 27 Erlcheint Dienslag unv Freitag 1. ZuNI Dur durch die Post zu beziehen.___________^934

^nbnltanerreickrriZ- Nerorduuua über die Regelung der Polizeistunde für Eisdielen, Trinkhallen und Getränkewagen. Bekauut- mackuna zum Schutze des Edel^ und Damwildes. Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien. Aus'führungs- und^ Er- gänzungsbestiminungen zu der Anordnung betr. die Festsetzung von Rahmpreisen im Verbandsgebret des Mllchversorgungsver- u B bandes Rhein-Main. Dienstnachrichten.

folgendes verordnet:

§ 1.

(19 Uhr) zusammen.

§ 2.

(19 Uhr) festgesetzt.

§ 3.

Der Beginn der Polizeistunde wird für Speisewirtschaften, welche sich auf die Abgabe von Speiseeis einschließlich der dazu gehörenden Eiswaffeln und Früchte zum sofortigen Genuß an Ort und Stelle beschränken und auf die Abgabe anderer Waren ausnahmslos verzichten, auf 24 Uhr festgesetzt. ..

Für alle Betriebe, welche sich nicht auf die Abgabe von «peife- eis nebst den dazu gehörenden Eiswaffeln und. suchten zum sofortigen Genuß an Ort und Stelle beschranken, fall der Beg nn der Polizeistunde mit der Zeit des allgemeinen Ladenschlusses

Der Beginn der Polizeistunde für Trinkhallen und Getränke­wagen wird für die Zeit vom 1. April bis zum 30. September auf 22 Uhr, im übrigen auf die Zeit des allgemeinen Ladenschlusses

Verordnung über die Regelung der Polizeistunde für Eisdielen, Trinkhallen und Getränkewagen.

Vom 16. Mai 1934.

Auf Grund des § 14 des Gaststättengesetzes vom 28. April 1930 (RGBl. I S. 146) wird nach Anhörung der beiteiligten Verbände

Wer als Inhaber einer Eisdiele, einer Trinkhalle oder eine» Getränkewagens oder als Vertreter des Inhaber^ duldet, daß ein Gast über die gemäß §§ 1 und 2 festgesetzte Polizeistunde in dem Betrieb verweilt, wird gemäß §29 Ziffer 7 des vom 28. April 1930 (RGBl.I S. 146) mit Haft und mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder einer dieser Strafen bestraft. Die gleich'. Strafe hat gemäß §29 Ziffer 6 a. a. O. zu erwarten, wer als Gast in einem der in §§ 1 und 2 genannten Betriebe über die fest­gesetzte Polizeistunde hinaus verweilt, obwohl der Inhaberoöii öeffen Vertreter oder ein Polizeibeamter ihn aufgefordert hat, wegzugehen.

8 4.

Die Verordnung über die Regelung der Polizeistunde für Eis­dielen Trinkhallen und Getränkewagen vom 31. Mai 1933 (Reg.- Nlitt S 143) und die Bekanntmachung, die Aenderung der Ver- ordnung über die Regelung der Polizeistunde für Eisdielen, Trinkhallen und Getränkewagen vom 31. Mai 1933 betreffend, vom 19. Juli 1933 (Reg.-Bl. S. 174) werden aufgehoben.

§ 5.

Die vorstehende Verordnung tritt mit dem Tag ihrer Ver­kündung in derDarmstädter Zeitung" in Kraft.

Darmstadt, den 16. Mai 1934.

Hessisches Staatsministerium. Ministerialabteilung la (Polizei). Der Staatsminister: Jung.

Bekanntmachung zum Schutze des Edel- und Damwildes.

Vom 16. Mai 1934.

Auf Grund des Artikel 6 des Naturschutzgesetzes vom 14. Okto- 1931 (Rea-Bl. S.225) wird folgendes aiigeordnet:

T1r (4*cIfnrfcf) (Rothirsch) und der Damhirsch nnd nach Art 3 des genannten Gesetzes 'geschützt mit der Maßgabe, daß die SSää!» -iS Ws, 2. auf männliches Damwild vom 1. September bis 31. De- 3. aus weiblichcs Rotwild, weibliches Damwild sowie Kälber beiderlei Geschlechts vom 16. Oktober 31. Januar.

Die als Anfangs- und Endtermin der Jagdzeiten bczeichneten Tage gcbören zur Jagdzeit. Das Jungwild gilt als Kalb 6t» ein- schließlich zum letzten auf die Geburt folgenden ,yebruartag.

II. Vorstehende Bekanntmachung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Darmstadt, den 16. Mai 1934.

Der Hessische Staatsminister.

Jung.

Betr.: Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die Deutsche Reichsbahngesellschaft hat ab 1. Mai 1934 eine besondere Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien ein­geführt. Um in den Genuß dieser Fahrpreisermäßigung zu kom­men, ist bis zur Einführung eines Reichsausweises für kinder­reiche Familien die Vorlegung einer Bescheinigung über die zum Hausstande des Antragstellers gehörenden Personen notwendig. Die Deutsche Reichsbahn hält die Vordrucke an ihren Schaltern vorrätig.

Die' Ausstellung der Bescheinigungen hat durch die Polizei­direktionen bzw. Polizeiämter oder, wo solche nicht vorhanden sind, durch die Bürgermeistereien zu erfolgen. Da die kinder­reichen Familien für die Zukunft des Volkes von besonderer Be­deutung sind und in jeder Hinsicht Förderung verdienen, sind die Bescheinigungen gebührenfrei auszustellen.

Die Bekanntmachung über die Erhebung von Gebühren für vorwiegend im Interesse Privater erfolgende Amtsgeschäfte der Bürgermeister der Landgemeinden vom 13. November 1913 (Reg.- Bl att S. 310) findet im vorliegenden Fall keine Anwendung.

Wir empfehlen, vorstehendes ortsüblich bekanntzumachen. Auf Absatz 2 wird bezüglich der Ausstellung der Bescheinigungen beson­ders hingewiesen.

Gießen, den 29. Mai 1934.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. S ch ö n h a l s.

Bekanntmachung.

Ansführnngs- nnd Ergänzungsbestimmungen zu der Anordnung betr. die Festsetzung von Rahmpreisen im Verbandsgebiet des Milchversorgungsverbandes Rhein-Main.

Vom 14. Februar 1934. Vom 26. Mai 1934.

Zu I Ziff. 1 bis 4:

Die Abgabe in Mengen bis zu 1 Liter muß in Flaschen zu den festgesetzten Preisen erfolgen.

Bei Abgabe an Kleinverbraucher beträgt

§23 der Verordnung

pro Liter

in i/i-Liter-Flaschen in ^-Liter-Flaschen in ^-Liter-Flaschen

S ch l a g r a h m 1,60 RM. 1,65 1,70 1,80

Mitb(Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu 100 000 RM. oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer vorsätzlich dieser An­ordnung zuwiderhandelt. .... _

Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Geldstrafe bis zu

Schlagrahm 2, RM.

2,05

2,10

2,20

Kaffee rahm 1,10 RM. 1,15 1,30 1,40

der Preis für

K a f f e e r a h m 1,40 RM. 1,45 1,60 1,70

Z**Be^Abgabe an Großverbraucher beträgt der Preis für

Zu I:

Die Strafvorschrift erhält auf Grund des

des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft^uber den Zusammenschluß der Deutschen Milchwirtschaft vom 27. Marz 1934

pro Liter

in ^/i-Liter-Flaschen in ^-Liter-Flaschen in >l-Liter-Flaschen

10000 RM. bestraft. d .

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1934 in

Kraft.

Frankfurt a. M., den 26. Mai 1934.

Der Beauftragte des Reichskommissars für die Milchwirtschaft für den Milchversorgungsverband Rhein-Main.

gez. Birkenholz.

Dienstnachrichten des Kreisamts.

Das Hessische Staatsministerium, Ministerialabteilung Ib (In­nere Verwaltung) hat nachstehende Sammlung genehmigt.

Dem Hessischen Diakonieverein e.V. Darmstadt die Erlaubnis zur Sammlung von Geldspenden durch Haussammlungen zu Gunsten der Ausbildung von Schwestern in der Krankenpflege

t

mgebiet ist auf den setzt worden.

NicheS Ergebnis der Dreier« enf.

auf den Tag warten, an dem sie sich fütf ches Vaterland entscheiden könne. Der r werde ein Ehrentag des Saar- in der deutschen Geschichte sein. Dem l l o i s i sei es nicht zuletzt zu danken, chland und Frankreich sich auf eine Lösung ligen können, gegen die manche dunkle rig gearbeitet hätten. Wir gehen unseren :er, an dessen Ende ein herrlicher ir unser Deutschland stehen wird. )as Londoner Echo.

reinigungder erste Erfolg in Genf" an, 2. Juni. (DNB.-Funkspruch.) Die Presse verzeichnet mit Befriedigung, daß sch-französische Einigung über die Saar- ig erzielt worden ist. In dem Times» eißt es: Das deutsch-französische Abkom- er e r st e Erfolg für die Methoden der ig und der freundschaftlichen Besprechung, 15 den gegenwärtigen Sitzungen in Genf at. Es wird daher vielleicht den ersten aus der hoffnungslos Der­en Lage zwischen Deutschland und ) darstellen.Daily Mail" meldet: Das n beseitige eine der Gefahren topäischen Friedens. Heber das der Saarabstimmung könne natürlich kein bestehen. Jedermann wisse, daß das biet z u Deutschland zurück- werde.

französische preffe zufrieden.

, 2. Juni. (DNB.-Funkspruch.) Die Blät- darauf hin, daß Frankreich in der Saar« igsfrage nicht mehr habe erreichen können reicht habe. Pertinax stellt fest, daß es um eine diplomatische Klugheit handele, »rständlich nicht alle französischen Wünsche i könne. Deutschland fjabe erreicht, daß die mmung s o früh wie möglich statt- r französische Außenminister habe es für gehalten, in der Saarabstimmungsfrage t a b 3 u ro e r f e n", um sie nicht noch ispitzen. Man müsse jedoch trotz des zu- ommenen Abkommens daran zweifeln, ob alle Meinungsverschiedenheiten als beige- chtet werden könnten. Die Blätter unter- m übrigen die große Aufrichtigkeit der ;en des italienischen Vertreters Ä l o i f i, ?inen Verhandlungen völlig u n p a r ind unabhängig gewesen sei.

periments nicht lockt. Deshalb stand Eng- nge an der Seite Frankreichs, wie es urch eine Stabilisierung der in Versailles n neuen Form Europas mochte diese r für britische Augen so mangelhaft fein, ollte die Ruhe auf dem Kontinent er- können. Als die wirtschaftlichen Erschütte- r folgenden Jahre die Erkenntnis von der feit dieser Politik brachte, war Frankreich är- und Finanzmacht geworden, die nicht sich reden ließ, wenn man von ihr Opfer europäischer Gemeinschaftsarbeit forderte, betreibt England eine Politik der kleinen Aber die Freundschaft mit Frankreich, trotz aller Fährnisse in London stets treu suchte, hat erst einen bedenklichen Knax als die Franzosen im Frühjahr statt die Abrüstungsvorschläge wenigstens in Er- u ziehen, Sicherheitsgarantien über Lo- ommen und Kelloggpakt hinaus verlang» nach den Erfahrungen des Weltkrieges Ische Regierung ihrem Volke zumuten ne von der öffentlichen Meinung hinweg­werden. Frankreich scheint nun in Ruß- Bundesgenossen gefunden zu haben, den giand vergebens gesucht hat. Diese neue

in der Konstellation der Mächte kann nicht ohne Sorge betrachten. Nicht mir r europäische Friede eine erhebliche Be­ach die überseeischen Interessen des brb