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Wer istOnkel Ehrhard"?

Noch keine Klärung durch die Zeugenvernehmung im Nocker-Prozeß. Oie Angeklagte Nocker schwer belastet.

Mainz, 28. Oft. (LPD.) Bei Beginn der heu­tigen Verhandlung im Prozeß gegen Frau Rocker ermahnte der Vorsitzende die Angeklagte nochmals, ein Geständnis abzulegen und zu sagen, wer der Onkel Ehrhard sei. Nach der gestrigen Beweisaufnahme, den belastenden Aussagen der verurteilten Vogler und der Verlesung der ge­radezu vernichtenden Briefe müsse sie sich doch sagen, daß die Verhandlung bis jetzt sehr ungünstig für sie stehe. Die Angeklagte bedauerte abermals, den Onkel Ehrhard nicht zu kennen. Hierauf folgte die

Zeugenvernehmung.

Zuerst wurde der Arzt vernommen, der den verstorbenen Vogler behandelt hat. Der Arzt hatte, da für eine Dergiftungserscheinung vorerst keine Anzeichen vorlagen, die Ueberzeugung, daß es sich um eine Gallenblasenentzündung handelte. Da aber nach einigen Tagen keine Aenderung ein­trat, zog er noch einen Chirurgen zu Rate. Dieser stellte im wesentlichen die gleiche Diagnose, glaubte an eine Speicheldrüsen-Entzündung als Begleit­erscheinung und erachtete eine Operation nicht für notwendig. Der Hausarzt hielt den Patienten am Samstag vor seinem Tode für besser und glaubte, seinen Besuch aussetzen zu können. Kurz danach wurde er gerufen, und der Kranke verstarb.

Der Arzt ist der Ueberzeugung, daß in der fraglichen Nacht dem Verstorbenen das Gift beigebracht worden ist.

Beide Aerzte gaben ihrem Erstaunen Ausdruck über den guten Zustand der Leiche, als sie nach vier Tagen ausgegraben worden war. Der be­handelnde Arzt schilderte dann weiter, daß es für ihn ein unvergeßlicher, widerlicher Anblick war, als er nach dem Tode Voglers ins Zimmer trat, wo bei Kerzenlicht im Dunkeln der Tote aufgebahrt war und die Familienmitglieder um die Leiche herum zankten und schrien, die einen des Geldes, die anderen des Verbrechens wegen. Denn Vogler war versichert, und die Versicherung sowohl, als auch die Angehörigen verlangten eine Sektion, während Frau Vogler sich gegen eine solche aus­sprach und sich auch durchsetzte. Der behandelnde Arzt hält die Ansicht der Frau Vogler, daß ihr Mann die ganzen verordneten Sachen auf einmal verbraucht habe und durch diesen übermäßigen Verbrauch gestorben sei, für ausgeschlossen.

Weiter wurden Zeugen gehört, die den verstor­benen Chemiker Müller kannten. Dieser soll nach der einen Aussage in ganz besonders mißlichen

geldlichen Verhältnissen gelebt haben. Studiert hatte er nicht, war vielmehr Elektrotechniker von Beruf. Seine chemischen Kenntnisse hatte er sich in der Schweiz durch einenBastelunterricht" erwor­ben. Trotz dieser mangelhaften Vorbildung hatte er es unternommen, Präparate herzustellen, die aller­dings nur geringen Absatz fanden.

Weitere Zeugen bekundeten über das Leben der Angeklagten und haben zum Teil auch von Frau Rocker Präparate des Müller erhalten, nut deren Gebrauch sie aber nicht zufrieden waren.

Besonders interessante Aussagen machte in der Nachmittagsverhandlung der aus dem Vogler- Prozeß bekannte Zeuge Hoch, der mit dem Che­miker Müller zusammenarbeitete. Er gab an, daß ihn Müller eines Tages beauftragte, Roßkastanien zu besorgen. Müller habe daraus ein Mittel gegen Gicht bereiten wollen. Bekanntlich wird das Sapo­nin, das im Prozeß eine gewisse Rolle spielt, aus Roßkastanien gewonnen. Müller äußerte dem Zeugen gegenüber, daß er dieses Saponin gewon­nen habe. Zu welchem Zweck, ist dem Zeugen Hoch allerdings unbekannt. Frau Müller hat nach Aussagen dieses Zeugen die Tabletten ihres Mannes zu Frau Rocker gebracht, also die Verbindung zwischen beiden hergestellt. Frau Müller, Frau Rocker und Frau Vogler hielten zusammen. Wenn eine von ihnen aber aussage, würden sie wohl alle drei umfallen.

Anschließend wurde Frau Müller vernom­men. Anfänglich und das ist sehr verdächtig bestritt sie, nähere Beziehungen zu Frau Rocker gehabt zu haben. Sie sei lediglich des Kartenlegens wegen zu ihr gegangen. Auf Vor­haltungen des Staatsanwalts gab sie jedoch schließlich zu, daß ihre Beziehungen zu Frau Rocker doch recht freundschaftlich waren. Heber die Tätigkeit ihres Mannes konnte sie angeblich nur unzureichende Auskunft geben. Er habe lediglich Tabletten gegen Erkältungen herge­stellt. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob sie Gifttabletten zu Frau Rocker gebracht habe, verneinte sie das ganz energisch mit dem Aus­ruf:Mein Mann hat nie Gift gehabt!" Der später als Zeuge vernommene Heinz Ehr- hard, so erzählte die Zeugin, habe ihrem Manne mit Rat und Tat zur Seite gestanden und auch Tabletten von ihm bekommen.

Es wurde alsdann Dr. Bruch vernommen, der im Auftrage des Apothekers Müller die von

diesem bestimmten Präparate herstellte. Entgegen den Aussagen von Frau Müller besitzt Dr. Bruch kein Laboratorium. Herr Müller kann also auch keine Versuche bei ihm vorgenommen haben. Die Frage, wo Müller eigentlich experimentierte, blieb ungeklärt.

Anschließend wurde Heinz Ehrhard ver­nommen, der von Beruf Chorleiter ist und keiner­lei chemische Kenntnisse besitzen will. Ursprünglich nahm man an, daß es sich bei ihm um den ge­suchtenOnkel Ehrhard" handele. Er selbst gab an, es sei ihm ein Rätsel, wer dieser Mann sein könne. Ehrhard kennt die Familie Rocker durch einen Sohn der Angeklagten, mit dem er zusammen bei dem Apotheker Müller tätig war. Er bekam angeblich auch mehrfach Tabletten von Müller. Es habe sich jedoch um unschädliche Tabletten gegen Erkältung gehandelt. Er bestritt entschieden, irgend etwas zwischen Frau Rocker und Müller vermittelt zu haben.

Eine Mitgefangene der Frau Vogler belastet die Rocker schwer.

Im weiteren Verlauf der Zeugenaussagen wurde die 44jährige Zeugin Sander aus Hannover ver­nommen, die zehn Monate mit der Vogler die gleiche Zelle teilte.

Die Vogler hat dieser Mitgefangenen gegen­über Aussagen gemacht, die die Rocker schwer belasten. U. a. hat sie von einem Besuch in Wiesbaden erzählt, bei dem die Rocker ihr die Karten gelegt und gesagt habe, in den Karten lägen gelbe Blumen, die be­deuteten Gift. Ihr Mann sei krank und läge an der Ecke, sie solle ihn um die Ecke schaffen. Mit ihrem Liebhaber Holzhauer werde sie glücklich. Darauf habe die Rocker der Vogler die Verkalkungstablelten ausgehän­digt. Die Vogler hat diese Tabletten, wie sie der Zeugin erklärte, mit solchen vom Arzt ver­ordneten vermischt und in die Nachttischschublade ihres Mannes gelegt, damit er sie sich selbst hole. Die Zeugin Sander hält dieses von der Vogler im Augenblick größter Verzweiflung ge­machte Geständnis für durchaus glaubwürdig, wenn auch die Vogler später versucht habe, dieses Geständnis abzuschwächen und die Reli­giös-Wahnsinnige zu spielen.

Die Zeugin erklärte weiter, die Vogler habe ihr erzählt, Frau Rocker habe diese Tabletten von einem Provisor Heinz Ehrhardt be­zogen. Frau Vogler habe immer wieder vom Onkel Heinz erzählt und gesagt, der Ehrhard heiße Heinz mit Vornamen. Die Zeugin ist der Ansicht, daß die Rocker tatsächlich Bescheid über die ganze Ange­

legenheit weiß und sich dumm stellt. Die Zeugin wurde in ihrem Verdacht gegen die Rocker bestärkt, weil die Vogler später sie und andere Mitgefangen« veranlassen wollte, vor dem Untersuchungsrichter ihre einmal gemachten Aussagen abzuschwächen, um die Aufmerksamkeit von der Rocker abzulenken und etwa auf Keim oder Holzhauer zu lenken.

Als letzte Zeugin wurde unter Ausschluß der Öffentlichkeit eine Barbara Schäfer vernommen. Darauf wurde die Verhandlung auf Donnerstag vertagt.

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EduardLachmann: DerBlutbaum. Erzählung. (Die kleine Bücherei, Nr. 66.) Geb. 80 Pfennig. Alb. Langen - Gg. Müller, München 1936. (307) Es ist eine schicksalhafte Fügung, daß in dieser Erzählung zwei Menschen, die Kampf und Tod hinter sich haben und in guter Kameradschaft aus dem Kriege zurückgekehrt sind, in schwere Schuld fallen, obwohl sie nicht um ihrer selbst, sondern um der Gemeinschaft willen das Gute gewollt haben. Sie folgten nur ihrer Pflicht und keinem anderen Gebot, als sie einen blutigen Frevel austilgen woll­ten, um weiteres Unheil zu verhüten. Für diese wider Erwarten strafbare Tat würden sie nach Jahr und Tag beinahe niedriger Rachsucht zum Opfer gefallen sein, wenn nicht das ist der eigentliche Sinn dieser tiefgründigen Erzählung das Gerücht zwischen Wert und Unwert der Parteien streng unterschieden und sich angesichts der redlichen Be­weggründe beider Männer zu einer höheren Gerech­tigkeit bekannt hätte.

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