Wer ist „Onkel Ehrhard"?
Noch keine Klärung durch die Zeugenvernehmung im Nocker-Prozeß. Oie Angeklagte Nocker schwer belastet.
Mainz, 28. Oft. (LPD.) Bei Beginn der heutigen Verhandlung im Prozeß gegen Frau Rocker ermahnte der Vorsitzende die Angeklagte nochmals, ein Geständnis abzulegen und zu sagen, wer der Onkel Ehrhard sei. Nach der gestrigen Beweisaufnahme, den belastenden Aussagen der verurteilten Vogler und der Verlesung der geradezu vernichtenden Briefe müsse sie sich doch sagen, daß die Verhandlung bis jetzt sehr ungünstig für sie stehe. Die Angeklagte bedauerte abermals, den Onkel Ehrhard nicht zu kennen. Hierauf folgte die
Zeugenvernehmung.
Zuerst wurde der Arzt vernommen, der den verstorbenen Vogler behandelt hat. Der Arzt hatte, da für eine Dergiftungserscheinung vorerst keine Anzeichen vorlagen, die Ueberzeugung, daß es sich um eine Gallenblasenentzündung handelte. Da aber nach einigen Tagen keine Aenderung eintrat, zog er noch einen Chirurgen zu Rate. Dieser stellte im wesentlichen die gleiche Diagnose, glaubte an eine Speicheldrüsen-Entzündung als Begleiterscheinung und erachtete eine Operation nicht für notwendig. Der Hausarzt hielt den Patienten am Samstag vor seinem Tode für besser und glaubte, seinen Besuch aussetzen zu können. Kurz danach wurde er gerufen, und der Kranke verstarb.
Der Arzt ist der Ueberzeugung, daß in der fraglichen Nacht dem Verstorbenen das Gift beigebracht worden ist.
Beide Aerzte gaben ihrem Erstaunen Ausdruck über den guten Zustand der Leiche, als sie nach vier Tagen ausgegraben worden war. Der behandelnde Arzt schilderte dann weiter, daß es für ihn ein unvergeßlicher, widerlicher Anblick war, als er nach dem Tode Voglers ins Zimmer trat, wo bei Kerzenlicht im Dunkeln der Tote aufgebahrt war und die Familienmitglieder um die Leiche herum zankten und schrien, die einen des Geldes, die anderen des Verbrechens wegen. Denn Vogler war versichert, und die Versicherung sowohl, als auch die Angehörigen verlangten eine Sektion, während Frau Vogler sich gegen eine solche aussprach und sich auch durchsetzte. Der behandelnde Arzt hält die Ansicht der Frau Vogler, daß ihr Mann die ganzen verordneten Sachen auf einmal verbraucht habe und durch diesen übermäßigen Verbrauch gestorben sei, für ausgeschlossen.
Weiter wurden Zeugen gehört, die den verstorbenen Chemiker Müller kannten. Dieser soll nach der einen Aussage in ganz besonders mißlichen
geldlichen Verhältnissen gelebt haben. Studiert hatte er nicht, war vielmehr Elektrotechniker von Beruf. Seine chemischen Kenntnisse hatte er sich in der Schweiz durch einen „Bastelunterricht" erworben. Trotz dieser mangelhaften Vorbildung hatte er es unternommen, Präparate herzustellen, die allerdings nur geringen Absatz fanden.
Weitere Zeugen bekundeten über das Leben der Angeklagten und haben zum Teil auch von Frau Rocker Präparate des Müller erhalten, nut deren Gebrauch sie aber nicht zufrieden waren.
Besonders interessante Aussagen machte in der Nachmittagsverhandlung der aus dem Vogler- Prozeß bekannte Zeuge Hoch, der mit dem Chemiker Müller zusammenarbeitete. Er gab an, daß ihn Müller eines Tages beauftragte, Roßkastanien zu besorgen. Müller habe daraus ein Mittel gegen Gicht bereiten wollen. Bekanntlich wird das Saponin, das im Prozeß eine gewisse Rolle spielt, aus Roßkastanien gewonnen. Müller äußerte dem Zeugen gegenüber, daß er dieses Saponin gewonnen habe. Zu welchem Zweck, ist dem Zeugen Hoch allerdings unbekannt. Frau Müller hat nach Aussagen dieses Zeugen die Tabletten ihres Mannes zu Frau Rocker gebracht, also die Verbindung zwischen beiden hergestellt. Frau Müller, Frau Rocker und Frau Vogler hielten zusammen. Wenn eine von ihnen aber aussage, würden sie wohl alle drei umfallen.
Anschließend wurde Frau Müller vernommen. Anfänglich — und das ist sehr verdächtig — bestritt sie, nähere Beziehungen zu Frau Rocker gehabt zu haben. Sie sei lediglich des Kartenlegens wegen zu ihr gegangen. Auf Vorhaltungen des Staatsanwalts gab sie jedoch schließlich zu, daß ihre Beziehungen zu Frau Rocker doch recht freundschaftlich waren. Heber die Tätigkeit ihres Mannes konnte sie angeblich nur unzureichende Auskunft geben. Er habe lediglich Tabletten gegen Erkältungen hergestellt. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob sie Gifttabletten zu Frau Rocker gebracht habe, verneinte sie das ganz energisch mit dem Ausruf: „Mein Mann hat nie Gift gehabt!" Der später als Zeuge vernommene Heinz Ehr- hard, so erzählte die Zeugin, habe ihrem Manne mit Rat und Tat zur Seite gestanden und auch Tabletten von ihm bekommen.
Es wurde alsdann Dr. Bruch vernommen, der im Auftrage des Apothekers Müller die von
diesem bestimmten Präparate herstellte. Entgegen den Aussagen von Frau Müller besitzt Dr. Bruch kein Laboratorium. Herr Müller kann also auch keine Versuche bei ihm vorgenommen haben. Die Frage, wo Müller eigentlich experimentierte, blieb ungeklärt.
Anschließend wurde Heinz Ehrhard vernommen, der von Beruf Chorleiter ist und keinerlei chemische Kenntnisse besitzen will. Ursprünglich nahm man an, daß es sich bei ihm um den gesuchten „Onkel Ehrhard" handele. Er selbst gab an, es sei ihm ein Rätsel, wer dieser Mann sein könne. Ehrhard kennt die Familie Rocker durch einen Sohn der Angeklagten, mit dem er zusammen bei dem Apotheker Müller tätig war. Er bekam angeblich auch mehrfach Tabletten von Müller. Es habe sich jedoch um unschädliche Tabletten gegen Erkältung gehandelt. Er bestritt entschieden, irgend etwas zwischen Frau Rocker und Müller vermittelt zu haben.
Eine Mitgefangene der Frau Vogler belastet die Rocker schwer.
Im weiteren Verlauf der Zeugenaussagen wurde die 44jährige Zeugin Sander aus Hannover vernommen, die zehn Monate mit der Vogler die gleiche Zelle teilte.
Die Vogler hat dieser Mitgefangenen gegenüber Aussagen gemacht, die die Rocker schwer belasten. U. a. hat sie von einem Besuch in Wiesbaden erzählt, bei dem die Rocker ihr die Karten gelegt und gesagt habe, in den Karten lägen gelbe Blumen, die bedeuteten Gift. Ihr Mann sei krank und läge an der Ecke, sie solle ihn um die Ecke schaffen. Mit ihrem Liebhaber Holzhauer werde sie glücklich. Darauf habe die Rocker der Vogler die Verkalkungstablelten ausgehändigt. Die Vogler hat diese Tabletten, wie sie der Zeugin erklärte, mit solchen vom Arzt verordneten vermischt und in die Nachttischschublade ihres Mannes gelegt, damit er sie sich selbst hole. Die Zeugin Sander hält dieses von der Vogler im Augenblick größter Verzweiflung gemachte Geständnis für durchaus glaubwürdig, wenn auch die Vogler später versucht habe, dieses Geständnis abzuschwächen und die Religiös-Wahnsinnige zu spielen.
Die Zeugin erklärte weiter, die Vogler habe ihr erzählt, Frau Rocker habe diese Tabletten von einem Provisor Heinz Ehrhardt bezogen. Frau Vogler habe immer wieder vom Onkel Heinz erzählt und gesagt, der Ehrhard heiße Heinz mit Vornamen. Die Zeugin ist der Ansicht, daß die Rocker tatsächlich Bescheid über die ganze Ange
legenheit weiß und sich dumm stellt. Die Zeugin wurde in ihrem Verdacht gegen die Rocker bestärkt, weil die Vogler später sie und andere Mitgefangen« veranlassen wollte, vor dem Untersuchungsrichter ihre einmal gemachten Aussagen abzuschwächen, um die Aufmerksamkeit von der Rocker abzulenken und etwa auf Keim oder Holzhauer zu lenken.
Als letzte Zeugin wurde unter Ausschluß der Öffentlichkeit eine Barbara Schäfer vernommen. Darauf wurde die Verhandlung auf Donnerstag vertagt.
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— EduardLachmann: DerBlutbaum. Erzählung. (Die kleine Bücherei, Nr. 66.) Geb. 80 Pfennig. Alb. Langen - Gg. Müller, München 1936. — (307) — Es ist eine schicksalhafte Fügung, daß in dieser Erzählung zwei Menschen, die Kampf und Tod hinter sich haben und in guter Kameradschaft aus dem Kriege zurückgekehrt sind, in schwere Schuld fallen, obwohl sie nicht um ihrer selbst, sondern um der Gemeinschaft willen das Gute gewollt haben. Sie folgten nur ihrer Pflicht und keinem anderen Gebot, als sie einen blutigen Frevel austilgen wollten, um weiteres Unheil zu verhüten. Für diese wider Erwarten strafbare Tat würden sie nach Jahr und Tag beinahe niedriger Rachsucht zum Opfer gefallen sein, wenn nicht — das ist der eigentliche Sinn dieser tiefgründigen Erzählung — das Gerücht zwischen Wert und Unwert der Parteien streng unterschieden und sich angesichts der redlichen Beweggründe beider Männer zu einer höheren Gerechtigkeit bekannt hätte.
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