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Die Genehmigung zum Erwerb von Reisezah­lungsmitteln für einen weiteren Aufenthalt in Oesterreich oder für eine Reise nach Oesterreich können erteilt werden, wenn festgestellt worden ist, daß ein längerer Aufenthalt in Oesterreich oder eine Reise nach Oesterreich aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Der Antrag muß durch das Zeugnis eines deutschen Amtsarztes belegt werden. Auch das Zeugnis eines österreichischen Amtsarztes wird anerkannt. Ferner können über die monatliche Höchstgrenze von 500 RM. hinaus die Genehmigungen zum Erwerb von Reisezah- lungsmitteln erteilt werden, wenn dies zur Bestrei- tuna unvorhergesehener Ausgaben (z. B. infolge Unfalls, Krankheit, Tod) erforderlich ist. In Fällen, in denen die Bereitstellung der Reise- beträge durch Erwerb und Ueberbringung bzw. Nachsendung untunlich erscheint, können die Betrage im Wege der Auszahlung durch Vermittlung der deutschen Verrechnungskasse überwiesen werden.

Die abgegebenen Beträge dürfen nur zur Be- streitung der Aufenhaltskosten in Oesterreich während der Reise verwendet wer­den. Die Reisezahlungsmittel haben selbst oder auf einem beigefügten Blatt einen Vermerk zu enthal­ten, welcher den Reisenden auf diese Verpflichtung und auf die Strafen aufmerksam macht, die durch eine mißbräuchliche Verwendung des Geldes ver­wirkt werden.

beteiligt ist.

Der Reiseverkehr.

Das R e i s e v e r k e h r s a b k o m m e n besagt, daß Personen, die ihren Wohnsitz im Deutschen Reich haben, und die nach Oesterreich reisen, o h n e Genehmigung der Devisenstelle Schilling im Gegenwert von höchstens 50 0 R M. je Person und K a l e n d e r m o n a t über die jeweils geltende Freigrenze hinaus in Reisekredit­briefen, Reiseschecks, Akkreditiven, Hotelgutscheinen sowie Gutscheinen für Gesellschaftsreisen nach Oester­reich verbringen können. Der Höchstbetrag kann im beiderseitigen Einvernehmen vorübergehend herab- aesetzt werden. Es werden ermächtigt: a) das Mitteleuropäische Reisebüro ^tu.b.H. und seine Vertretungen in Deutschland und b) das Oesterreichische Verkehrsbüro in Berlin Reisekreditbriefe, Reiseschecks, Hotelgutscheme, Gut­scheine für Gesellschaft- und Pauschalreisen aus- zustellen; c) ferner sämtliche Devisenban­ken die hierzu eine allgemeine Genehmigung der Devisenstelle Berlin erhalten haben, Akkreditive, Kreditbriefe, Reiseschecks, zu eröffnen oder auszu­

werden. Der Reifende hat auf der Rückseite des Einzahlungsscheins anzuführen, an welche Anschrift im Deutschen Reich der R e i ch s m a r k g e a e n. wert angewiesen werden soll und auch die Num­mer des Reisezahlungsmittels anzugeben. Der Reichsmarkgegenwert des eingezahlten Betrages wird dem Reisenden unter Abzug der Ueberwei- sungskosten spätestens vier Wochen nach dem Tage der Einzahlung ausgezahlt.

ist der Gegenwert in dem Berliner Mittelkurs der betreffenden Währung in Reichsmark urnzurech- nen und in -Reichsmark auszuzahlen. Die Aus­zahlungen an die Begünstigten erfolgen nach Matz- gäbe der auf den Sonderkonten vorhandenen Gut­haben. Die Genehmigung zur unmittelbaren Verrechnung von Forderungen aus dem deutsch-österreichischen Warenverkehr wird nur dann erteilt, wenn etweder in Deutschland oder in Oesterreich nur eine Firma an der Verrechnung

stellen. , ... .

Die Ausgabe der Reisezahlungsmittel ist im Reisepaß des Erwerbers einzutragen. Die Ein­tragung muß enthalten: Betrag und Art und soweit möglich Nummer des Reisezahlungsmittels, Angabe des Kalendermonats, für den die Inanspruchnahme erfolgt, Datum und Unterschrift der Ausgabestelle, den Zusatz:Reiseverkehr Oesterreich". Die Aus­zahlung von Barbeträgen auf Grund der Akkreditive, Reisekreditbriefe und Reiseschecks durch die österreichischen Auszahlungsstellen kann ge­staffelt werden. Die Auszahlungen sind von den österreichischen Einlösestellen im Reisepaß des Reisenden einzutragen. Abgehobene, aber nicht verbrauchte Schillingbeträge, die den Betrag von 50 Schilling übersteigen, müssen von dem Reisenden vor seiner Ausreise aus Oesterresch bei einem österreichischen Postamt mit > Einmhlunasscbein (Erlaß-Schein) auf das Postscheck-

Der Reise-, Waren- und Zahlungsverkehr mit oesterreich.

, ... , m>pnn hie I fonto Wien Nr. 999 lautend aufÖsterreichische

Die Tausendmarkgebühr aufgehoben. VÄwtSng' nicht U Reichert lautet, WIpmMe, Wer ReiWehr^e in g e jaHit

Ein im Reichsgesetzblatt veröffentlichen Gesetz i über den Reiseverkehr mit Oesterreich sieht die B e - eitigung der Ei n t a u s e nd r e i ch s ma r k - i gebühr für Reisen nach Oesterreich vor Reichs- < angehörige mit Wohnsitz oder ständigem !

im Jnlande können nun nach und durch Oester- i reich reisen, wenn der Geltungsbereich ihres Passes von der zuständigen Paßbehörde i ausdrücklich auf das Gebiet des Bundesstaates £) e ft e r r e i d) erstreckt ist. Die Neuordnung t r itt am 2 8. August 1936 in K r a f t. Dom 28. August 1936 ab kann die Ergänzung des Passes bei der zuständigen Paßbehörde beantragt werden.

Der Zahlungsverkehr.

Berlin, 26. Aua. (DNB.) Die am 12. August paraphierten Vereinbarungen zwischen dem Deut- chen Reich und Oesterreich über die Regelung oer- chiedener Fragen des Reise-, W ar e n - u n d Zahlungsverkehrs sind vom österreichischen Gesandten Tauschitz und vom Ministerialdirektor Ritter sowie von den beiden Delegationsfuhrern unterzeichnet worden. Ferner wurde ein Ab­kommen über Paßerleichterungen im klei- nen Grenzverkehr unterzeichnet. Die bis­herigen Ausreisebeschränkungen zwischen Deutschland und Oesterreich treten am 28. August außer Kraft.

Der Zahlungsverkehr zwischen dem Deut­schen Reich und Oesterreich wird in Deutschland ausschließlich durch Vermittlung der deutschen Ver­rechnungskasse, in Oesterreich ausschließlich durch Vermittlung der österreichischen Nationalbank ab­gewickelt. Unter das Abkommen fallen Zahlungen aus der Ausfuhr deutscher Waren nach Oesterreich und österreichischer Waren nach Deutsch­land, auch dann, wenn die Verpflichtung zur Zah­lung gegenüber Personen in einem dritten Lande besteht. Zahlungen für wirtschaftlich gerechtfertigte und mögliche Posten, die im unmittelbaren Zu­sammenhang mit dem deutsch-österreichischen Waren­verkehr stehen mit Ausnahme von Zahlungen auf dem Gebiet des Versicherungsverkehrs sowie von Seefrachten. Sonstige Zahlungen, über die sich die deutsche Verrechnungskasse und die osterrelchifche Nationalbank einigen. Der beiderseitige Transit­verkehr fällt nicht unter die Bestimmungen dieses Abkommens.

Schuldner, die Reichsmarkzahlungen nach Oesterreich zu leisten verpflichtet sind, haben die geschuldeten Beträge bei Fälligkeit auf Das Sonderkonto der österreichischen Nationalbank bet der Deutschen 23er-

Das Abkommen über P a ß e rl e i ch t e r u n g en im Kleinen Grenzverkehr zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich bestimmt u. a daß deutsche Reichsangehörige und österreichische Bundes­bürger, die im Grenzbezirk ihren Wohnsitz haben oder sich dort seit wenigstens drei Monaten auf- halten, eine Grenzkarte erhalten. Diese berech­tigt zum jeweiligen Aufenthalt im Nachbargrenz- bezirk auf d i e Dauer von sechs Tagen. Der Grenzübertritt darf an den in der Grenzkarte bezeichneten Grenzübergangsstellen regelmäßig nur während der Tagesstunden erfolgen. Ausnahmen uCl cu.t.u......... Men für Geistliche, Aerzte, Hebammen in Aus-

Einzahlungsschein (Erlaß-Schein) auf das Postscheck-1 ubung ihres Berufes.

Der englisch-ägyptische Vertrag unterzeichnet.

Neue Grundlage engster Zusammenarbeit.

Woroschilow, Kaganowitsch und andere? Ist ihr Schuldig" zu Recht gesprochen worden?

Es könnte vielerlei zu diesem Schauprozeh ge­sagt werden, was in Deutschland als ein Hohn auf |ebe Justiz aufgefaßt werden würde. Er ist auf einem Niveau geführt worden, das sich nur schwer beschreiben läßt. Wenn ein Staatsanwalt feine An­klagerede mit den Worten einleitet,tollgewordene Hunde müßten erschossen werden", so ist das eine Angelegenheit des Geschmacks, über die man nicht streiten kann. Wenn dem Gericht aber oon d e n Angeklagten selbst jeweils die Stichworte für die Anklage geliefert werden, wenn 3. B. Si­nowjew sich geradezu überschlägt in der Kennzeich­nung seiner Taten als Schurkerei, als Betrug, als Verrat usw., wenn Epitheta, wie ekelerregend, ab­scheulich, gemein, niederträchtig, schuftig noch zu den literarisch harmlosen gehören, wenn alle Angeklag­ten ihre Haltung so sehr verloren, daß sich alles in großen Tränenströmen auflöste, wenn jeder von ihnen nur bestrebt war, sich auf Kosten des anderen reinzuwaschen, und die Prozehführung keinen Augenblick einen Hehl daraus machte, daß sie nur lieber gleich alles von selbst und nach Möglich­keit noch etwas mehr als nötig erzählten, und wenn schließlich die Angeklagten in ihrem Schluß­wort sich alsräudige Hunde" bekannten, diesich an dem Abgott des Volkes, an dem großen Stalin zu vergehen im Begriff standen" dann wird man sich ungefähr eine Vorstellung machen, wie m Moskau Schauprozesse geführt werden.

Und diesem Niveau paßte sich die Presse bestens an. Es ist einmal in Moskau eine Statistik geführt worden darüber, welches Blatt den Welt- dekord in Verbalinjurien hält, von denen jede ein­zelne im privaten Leben in zivilisierten Staaten einen Beleidigungsprozeß rechtfertigen wurde. In diesen Tagen sind alle derartige Begriffe über Rekorde unbarmherzig über den Haufen geworfen worben. Denn was sich hier in der Presse in den überall einberufenen Versammlungen, m den Ergebenheitsadressen an Stalin usw. an Schimpf­worten und Verunglimpfungen des Gegners zu­sammentragen ließ, wurde zusammengetragen. Eine Schülerin schrieb in der Jsweftija wörtlich:Ihr dreimal verächtlichen abscheulichen Reptilien. Wem habt ihr mit dem Tode zu drohen gewagt Nein, ihr werdet Milde finden: nur ein Urteil ist für euch möglich wie die tollen Hunde werdet ihr er­schöpfen." In einem Brief an Stalin aber ist davon die Rede, daßes wie Fäulnis- und Verwesungs­geruch von den faschistischen Banditen Trotzki, Si­nowjew und Kamenew wehe und daß nur der Tod den blutgierigen faschistischen Kötern beschieden sein werbe". Wiederum wird man zugeben müssen, daß sich über Geschmack nicht streiten laßt. Wenn aber schon von Blutgier die Rede ist und von dem Modergeruch verkommenen Untermenschentums, so muß man fragen, wie denn das zu bezeichnen ist, bas sich in biefen Kundgebungen und in der gan­zen Prozeßführung offenbart hat.

Der Prozeß gegen die 16 Angeklagten von denen übrigens 12 Juden waren war dewutzt mit Unklarheiten, mit halben Andeutungen und un­ausgesprochenen Anspielungen umgeben. Weder das Anklagematerial noch die Schlußreden der Ge­richtsbehörden lassen deutlich erkennen, wessen sie angeklagt wurden und was davonerwie- s e n" wurde. Ganz allgemein wurde behauptet, daß sie Anschläge gegen die bolschewistischen Füh­rer hätten verüben wollen, und das haben sie frei­lich auch zugegeben. Der Geständnisse hat es aber viel zu viele gegeben, und allzu bereitwillig haben die Angeklagten auf das kleinste Zeichen der Ge­richtsleitung hin sofort mit umfangreichen eelb|t= besehuldigungen reagiert, so daß der Eindruck einer zu gut klappenden Regie aufkam, die der Findung der Wahrheit nicht dienlich war. Was aber war Wahrheit in diesem Prozeß?

Die Hauptangeklagten Sinowjew, Kamenew und Smirnow saßen seit Jahren in den Gefäng­nissen der GPU., und jedem, der das Regime m diesen Anstalten einigermaßen kennt, durfte es als ausgeschlossen gelten, daß sie unter den Augen die­ser Behörde Anschläge gegen Stalin vorbereitet haben konnten. Ihnen wurde aber vorgeworfen, daß sie zusammen mit diesen vier, angeblich von Trotzki aus dem Ausland nach der Sowjetunion entsandten Terroristen diese Pläne geschmiedet hat­ten. Bei der Sucht der Angeklagten, sich selbst zu belasten, ist dies Kapitel bis zuletzt unklar geblie­ben. Fest scheint dagegen zu stehen, daß sie seit 1932 und bis zur Ermordung Kirows im Dezem­ber 1934 gegen Stalin konspiriert haben. Ob diese Tätigkeit sich aber auf die Fortsetzung der Opposition beschränkte oder ob in der Tat die Angeklagten auf den Boden des individuellen Terrors getreten sind, läßt sich trotz der Selbstanklagen der Sechzehn ebenso wenig einwandfrei feststellen. Gänzlich un­sinnig ist die Behauptung der Anklage, sie hätten mit einer ausländischen Macht gegen die Sowjetunion eine Verschwörung anzetteln wollen. Dafür hat der Prozeß nicht den gering ft en Anhaltspunkt erbracht.

Mehr als bei jedem anderen Schauprozeh mutz hier die Frage cui bono? gestellt werden. Es ist bekannt, daß die Sowjetregierung, wenn ihr das angezeigt erschien, auch mit Trotzki in Ver­handlungen eintrat, und es ist noch in aller Er­innerung, daß 1933 sogar Litwinow p e r - s ö n l i ch sich mit ihm in Paris traf. Seitdem hat Trotzki von Frankreich die Erlaubnis erhalten, sich bei Paris aufzuhalten, und erst später, als er der Moskauer Regierung nach den französischen Streiks unbequem wurde, ist er fallen gelassen worden. Der Schluß drängt sich von selbst auf, daß gegenwärtig wieder außenpolitisch in der Auffassung der Sow­jets eine Lage entstanden ist, die es nicht ratsam erscheinen läßt, diese Verbindung auch weiter zu pflegen, die aber ganz unzweifelhaft bestand. Hat doch der Prozeß erwiesen, daß Trotzki selbst von der Staatsbank im Ausland ein Kredit eröffnet wurde! Steht etwa eine neue Schlappe der Komintern bevor, für die in Moskau stets Trotzki verantwortlich gemacht zu werden pflegt, und gibt vielleicht Moskau schon die Sache in Spa­nien verloren, daß ihm und seinen Anhängern nun dieser Schlag versetzt wird?

Noch offensichtlicher ist aber die machtpolitische Bedeutung des Prozesses auf innerpolift- schem Gebiet. In einer Zeit, in der Stalin alle Kräfte anspannt, um zur Vorbereitung der Welt- reoolution die gewaltigste Rüstung zu schaffen, die die Welt je gesehen hat, ist ihm jedes menschliche Ueberbleibfel aus der Vergangenheit, in der noch um d i eGenerallinie" gefochten wurde, eine Erinnerung an mögliche Widerstände in der eigenen Partei und im eigenen Lande. Auch gegen R'ykow, Pjatakow, Sokolnikow, Bucharin und Ra­dek, die verdächtig sind, sich ebenfalls oppositionell betätigt zu haben, wird die Untersuchung mit aller Strenge durchgeführt werden. Denn überall im Lande regt sich neuerdings der Widerspruch gegen das Gewaltregime Stalins. Selbst den Arbeiter hat in Verbindung mit dem un­menschlich hart durchgeführten Stachanow-System

der Ausbeutung der Arbeitskraft die Gärung er­faßt. lieber 5000 Verhaftungen sind in den letzten Tagen erfolgt und das ganze Land durch­eilt eine neue Welle des Terrors der GPU. So hat der Prozeß zwar zu einer neuen Zunahme der Machtfülle Stalins geführt, was aber an seiner Peripherie geschah und was er als Folgeerscheinungen zeitigt, eröffnet den Blick in furchtbare Wirrnisse und deutet blutige Geheim­nisse an, die vielleicht erst viel später entschleiert werden können. Es ist schließlich der Bolsche­wismus, der in Moskau auf der Anklagebank fnfj

Reue Verhaftungswelle.

Trotzkisten-Nester" im Moskauer Staatsverlag.

Moskau, 25. Slug. (DNB.) Die Sowjetpresse ist in den letzten Tagen voll von Nachrichten und Zuschriften aus allen Teilen der Sowjetunion, in denen neueEntlarvungen" von Angehö­rigen der ehemaligen Rechts- oder Links-Opposition gemeldet werden. In den meisten Fällen wurden gegen die Betreffenden Disziplinarverfah­ren eingeleitet. Allein in den Moskauer Blattern konnte man in den letzten Tagen 119 Falle zäh­len, in denen gegen oft maßgebli ch e P a r- teimitglieber wegen angeblicher oppositioneller Umtriebe vorgegangen wurde. DiePrawda" deckt Trotzkisten-Nester" im Moskauer Vereinigten Staatsverlag auf. Bekanntlich war der frü­here Rechtsoppositionelle T o m s k i, der dieser Tage Selbstmord verübte, Leiter des Staatsverlages. Nunmehr bezichtigt diePrawda" den Leiter des Sozialökonomischen Sektors des Staatsverlages T a r d y j, dessen Stellvertreter M i l e j k o w s k i, ferner den Sekretär Radeks Tiwel und den Rektor der Moskauer Universität Friedland so­wie zahlreiche andere im Staatsoerlag tätige Per­sonen oppositioneller Umtriebe und des Mißbrauches von Verlagsgeldern. Das Blatt be­tont, daßdie Liste der Parteifreunde und der zweifelhaften Elemente, die in dem Verlag Unter­schlupf gesunden hätten, noch lange nicht erschöpft fei." Einige der Beschuldigten wurden bereits ver­haftet.

Konferenz ver Luststreitkräste Rumäniens, der Tschechoslowakei, Frankreichs und Gowjetrußlands. Budapest, 26. Slug. (DNB.) Das über Balkan- jagen besonders gut unterrichtete katholische Blatt U j N e m z e d e k" meldet aus Bukarest, die Ver­treter der Luftstreitkräfte Rumäniens, der Tschecho­slowakei, Frankreichs und Sowjetrußlands würden in nächster Zeit zu einer Konferenz zusammen­treten, um ein einheitliches Vorgehen der Luftstreitkräfte der vier Länder für die Zukunft sicherzustellen. Die rumänische Re­gierung werde auf der Konferenz durch den Staats­sekretär im Kriegsministerium vertreten sein.

Ein sowjetrussisches Dementi.

Moskau, 27. Aug. (DNB. Funkspruch.) Nach einem Bericht in dem englischen Blatt Eoening News haben Stalin, Kriegsminister Woro­schilow, Generalstabschef Marschall D u d) a t = s ch e w s k i und der Chef der Roten Luftflotte, A l k s n i s , im Rundfunk gesprochen. Stalin soll erklärt haben,der Krieg ist unvermeid­lich, dies ist der Augenblick, den ihr erwartet habt, und jetzt erwartet eure Heimat von euch Erfüllung eurer Pflich t." Die Telegraphen­agentur der Sowjetunion erklärt, daß diese Mel­dung der Eoening News über eine angebliche Rundfunkrede Stalins vor der Roten Armee von Anfang bis Ende provokatorische Er­findung fei. Stalin habe weder solche Rede ge­halten, noch solche Aufrufe ausgesprochen. Ebenso hielten weder Woroschilow noch Tuchatschweski und Alksnis Reden.

London, 26. Aug. (DNB.) Im Locarnosaal des Foreign Office fand die Unterzeichnung des englisch-ägyptischen Vertrages statt. Die Urkunde wurde von Außenminister Eden, Lordsiegelbewah­rer Lord Halifax, Innenminister Sir John S i - m o n, Lordpräsident des Geheimen Staatsrates Ramsay Macdonald und dem britischen Ober­kommissar für Aegypten, Sir Miles Lampson, mit einem besonderen goldenen Füllfederhalter un­terzeichnet. Die Unterschrift leisteten ferner sämtliche 13 Mitglieder der ägyptischen Abordnung, darunter auch Ministerpräsident Nahas Pascha.

Außenminister Eden erklärte, in beiden Län­dern wachse die Ueberzeugung, daß die Interessen Englands und Aegyptens untrennbarmitei n= ander verbunden seien. Der Vertrag sei der Anfang eines neuen Abschnittes in den beidersei­tigen Beziehungen, er stelle eine Verpflich- t ü n g uni) ein Instrument der künftigen Zusam­menarbeit dar. Nahas Pascha führte u. a. aus, der Vertrag könne als ein Symbol dafür an­gesehen werden, daß England und Aegypten sich der Welt als zwei gleichberechtigte und einander freundlich gesonnene Län­der vorstellen, die geeinigt seien im Zeichen einer freien Zusammenarbeit und eines aufrichtigen Bündnisses.

Wie verlautet, enthält der Vertrag eine Klausel, wonach jede Meinungsverschiedenheit über die Auslegung irgendeiner der Bestimmungen dem Völkerbundsrat zur Schlichtung unter­

breitet werden muß. Der Vertrag, der bisher noch nicht veröffentlicht ist, enthält dem Vernehmen nach im wesentlichen folgende Bestimmungen: Sämtliche britischenTruppen werden nach einer lieber» gangszeit Kairo, Alexandrien und andere ägyptische Städte räumen und zusammen mit der Luft­streitkraft in der Kanalzone rund um 35- mal i a zusammengezogen werden. Als HöchMond ist für das Heer eine Stärke von 10 000 Mann und für die Luftwaffe eine solche von 3400 Mann feft- gelegt, doch kann England im Notfall Verstärkungen entsenden. Das neue ägyptische Heer, das in Zukunft nicht mehr unter der Kontrolle eines bri­tischen Generalinspekteurs steht, wird von einer bri­tischen Militärmission ausgebildet. Die Ausrüstung der Armee übernimmt England. Die ägyptischen Truppen werden an der militärischen D e - setzung des Sudans wieder teilhaben. Außer­dem werden künftig wieder Aegypter an der wirt­schaftlichen und finanziellen Verwal­tung des Sudans beteiligt. Der Abschaffung der Kapitulationen hat England grundsätz­lich zugestimmt, allerdings unter der Voraussetzung, daß auch die übrigen Mächte ihr Einverständnis erklären. Die Europäer werden in Zukunft der ägyptischen Gerichtsbarkeit unterstehen. Der britische Kommissar in Aegypten und der ägyptische Gesandte in London werden den Rang von Botschaf­tern erhalten. Aegypten wird keiner ande­ren Macht das Recht einräumen, in Kairo eine Botschaft zu unterhalten.

Michsbankpräsident Schacht in Paris.

Paris, 26. Aug. (DNB.) Zu Ehren des Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht gab der Gou­verneur der Bank von Frankreich, L a b e y r i e, am Mittwoch ein. Frühstück, an welchem neben dem deutschen Botschafter Ministerpräsident Leon Blum, Außenminister D e l b o s, Finanzminister Vincent A u r i o l, Wirtschaftsminister S p i n a s s e Handelsminister Bastid und der Untergouver­neur der Bank von Frankreich Guirand teil- nahmen. An dem Abendessen, das der deutsche Botschafter in Paris Graf Welczeck zu Ehren Dr. Schachts in der deutschen Botschaft gab, nahmen von französischer Seite Außenminister D e I b o s, Finanzminister V i n c e n t-A u r i o l, Wirtschaftsminister S p i n a s s e, Handelsminister Bastid, der Gouverneur der Bank von Frank­reich L a b e y r i e und der politische Direktor des Außenministeriums Sargeton teil.

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Der Gouverneur der Bank von Frankreich ist seit einigen Tagen nicht mehr das Oberhaupt eines Staates im Staate, sondern ein wenn auch sehr selbständiges und einflußreiches Werkzeug der französischen Regierung. Eine der ersten Taten des Kabinetts Blum war ja die Beseitigung der Herrschaft der 200 Familien" durch die Neuschaffung des Statutes der Bank von Frank­reich, das auf Napoleon zurückging. Dr. Schacht verhandelt also mit einem direkten Beauftragten der französischen Regierung. Uns erscheint dieser Unterschied wichtig, denn alle früheren Gouver­neure der Bank von Frankreich, mit denen Dr. Schacht ohnehin im Jahre mehrmals bei den Be­ratungen der Bank für internationale Zahlungen in Basel zusammenkam, konnten ähnlich wie der Gouverneur der Bank von England als ziemlich autonome Persönlichkeiten gelten.

Dr. Schacht trifft die Bank von Frankreich in einer Zeit immer noch andauernder Goldab - Wanderungen. Die Bedeutung der Bank als Zentrum des sogenannten inoffiziellen Goldblockes

ist feit einem halben Jahr reichlich erschüttert. Die Bedeutung von Amsterdam und London wuchs wieder in dem Maße, in dem das Gold von Paris in diese Länder zurückströmte. Immerhin ist das Goldfundament der Bank von Frankreich noch so unerhört fest, daß die französische Regierung absolut über die Sicherheit ihrer Währung verfügen kann. Der relativen Golddeckung nach kann es die fran­zösische Währung immer noch mit den Besten dieser Welt aufnehmen. Trotzdem werden vielleicht in keinem Lande der Welt so stark Probleme der Abwertung und der Angleichung an die englische und amerikanische Währung behandelt wie in Frankreich, das durch seine plötzlichen und über­aus einschneidenden Lohnerhöhungen wohl kaum einen anderen Weg als den einer Inflation gehen kann, um den Unternehmern einen Ausgleich ZU bieten. Wir verzeichneten in diesen Tagen die dritte Erhöhung des französischen Brotpreises in kurzer Zeit.

Veränderungen in der französischen Währung müssen naturgemäß für den verantwortlichen Leiter der deutschen Reichsbank und Währungspolitik b«' eutungsooll und interessant sein. Frankreich uw Deutschland können ja heute sozusagen als die ein­flußreichsten Stützen derfesten" Währungen be­zeichnet werden. International gesehen liegt heute das Währungsproblem so, daß alle sich über eine Verständigung einig sind, weil die ursprüngliche" Vorteile der Abwertung in England und UbA. längst durch entsprechende Maßnahmen der ande­ren Länder nivelliert worden sind. Es wartet iw Grunde genommen nur jeder auf jenen Mann, oer die längsten Beine hat. um voranzugehen.

Die Reise Dr. Schachts ist in der französischem Presse zum Gegenstand ausführlicher Kommentar­gemacht worden, die in gewagte Vermutungen u Kombinationen ausmündeten. Warum jedoch ons Rührigkeit, mit der die Pariser Reise Dr Schachs obgleich sie als Gegenstück zu der kürzlichen Ai Wesenheit Labeyries in Berlin nur einen Hofttu?