Wolkenkratzers eine anarchistische Versammlung zusammengesunden hatte. Sofort eilten ein schwerbewaffnetes Ueberfallkommando und die „Schwarze Maria" an Ort und Stelle, und den Polizisten gelang es auch, die 23 Teilnehmer der Zusammenkunft zu überrumpeln. Die Ertappten setzten jedoch ihrer Festnahme derartig heftigen Widerstand entgegen, daß es fraglich schien, ob man sie vom zehnten Stock bis zur unten harrenden „Schwarzen Maria" werden bringen können. Kurz entschlossen lud man darauf den Polizeiwqgen eingedenk des alten Wahlspruches: „Kommt der Berg nicht zum Propheten ... usw." in einen großen Lastenaufzug und brachte ihn so an den „Tatort", wo es dann ein leichtes war, die 23 Weltverbesserer „einzuladen".
Keine Nachfolgerin ftir die Garbo.
A. Z. Los Angeles.
Seit geraumer Zeit sucht die amerikanische Filmgesellschaft, bei der Greta Garbo arbeitete, nach einer Nachfolgerin der großen Schauspielerin. Agenten der Gesellschaft haben im vorigen Jahre ganz Europa abgegrast und alle möglichen Theater, von den größten bis zu den allerkleinsten, besucht, um eine Frau zu finden, aus der eine zweite Greta Garbo zu machen wäre. Sie sind jetzt unverrichteter Dinge nach Amerika zurückgekehrt und haben ihren Auftraggebern berichtet, daß es in ganz Europa keine Frau gibt, die auch nur die geringste Aussicht hätte, einmal die Stellung zu erringen, die heute die Garbo einnimmt. Die Garbo sei eine einmalige Erscheinung, für die es niemals einen Ersatz geben werde. Das gleiche gelte übrigens auch für Marlene Dietrich.
Die Tatsache, daß sich die Amerikaner so eifrig nach einer Nachfolgerin für die Garbo umsehen, steht im Zusammenhang mit dem schon früher bekannt gewordenen Entschluß der Garbo, sich nach dreizehn- jähriaer Filmtätigkeit ganz ins Privatleben zurück- Zuziehen.
König Eduards Tagebücher.
B. Bll. London.
König Eduard VIII. hat dieser Tage dem neuorganisierten Britischen Kriegsmuseum seine geheimen Tagebücher aus dem Weltkrieg zum Geschenk S. Der König ging als Prinz von Wales im
>er 1914 als Adjutant des Feldmarschalls French ins Feld. 1916 wurde er als Stabsoffizier an die ägyptische Front versetzt. Der damalige König hatte übrigens einen strengen Befehl erlassen, daß dem Prinzen während des Krieges unter keinen Umständen die Ehrenbezeugungen erwiesen werden sollten, auf die er als Prinz von Wales und Thronfolger Anspruch hatte. Der Prinz sollte genau so behandelt werden wie irgendein anderer Offizier. Dieser königliche Befehl befindet sich auch unter den Geschenken des Königs an das Museum.
Seinen Tagebüchern hat der König weiter ein Stück von der Hülle des deutschen Luftschiffes „L15" beigefügt, das bei einem Angriff auf London angeschossen wurde und in die Themse stürzte.
Der Fall Maillet.
Fr. Z. Paris.
Bor einer Reihe von Jahren verschwand aus dem Städtchen Beuvron in der Nähe von Nantes Monsieur Maillet, nicht ohne seiner Frau und seinem Kind einen rührenden Abschiedsbrief zu hinterlassen und sie um Verzeihung zu bitten. Nachbarn sahen ihn zum nahen Fluß wandern, und niemand zweifelte, daß Maillet Selbstmord verübt hatte, nachdem sein letzter Brief bekannt geworden war. Tatsächlich wurde auch einige Tage später aus dem Fluß eine Leiche gefischt, die von den Behörden und sogar von der Frau des Verschwundenen als Maillet erkannt wurde, obwohl, wie man jetzt weiß, Maillet nur eine sehr geringe Aehnlich- keit mit dem gefundenen Leichnam hatte.
Jahrelang blieb Maillet verschwunden. Ein Denkstein auf dem Friedhof des Städtchens legte Zeugnis ab von der Liebe und Freundschaft, die Maillet sei seiner Familie und seinen Freunden genossen hatte. Plötzlich war aber Maillet wieder da. Die Behörden erfuhren von ihm, als er vor ihnen erschien und seine Kriegspension forderte, die fünf Jahre hindurch dem „verstorbenen" Maillet natürlich nicht gezahlt worden war. Maillet fand wenig Glauben. Sein Fall wurde von der Presse ausführlich besprochen, und bald hatte er genug Zeugen zusammen, um wieder als Maillet anerkannt zu werden. Die Frage, die der Polizei nun sehr viel Kopfschmerzen bereitet, ist die: Wer war aber der Mann,' der damals als Maillet begraben wurde? Die Wäscherinnen als Alkoholschmuggler.
(in) Lille.
In einer nordfranzösischen Stadt brachten die hübschen Wäscherinnen täglich Körbe voll nasser Wäsche durch den Stadtzoll, der hier noch überall besteht. Sie nickten dem Beamten freundlich zu und gingen schwer beladen durch den Zoll, während der Zöllner ihnen lächelnd nachsah. Eines Tages nun wurde dieser Beamte durch einen Kollegen ersetzt, der eine bessere Nase hatte. Ihm fiel ein intensiver Alkoholgeruch auf, und als er sich die Körbe mit nasser Wäsche etwas näher besah, entdeckte er, daß die Wäsche anstatt mit Wasser, im wahrsten Sinne des Wortes mit Alkohol getränkt war! War man erst durch den Zoll, war es leicht, die Wäsche auszuwringen und den Alkohol aufzufangen.
Der geräucherte Uak".
(u) M a d r i d.
Es ist jedem freigestellt, das zu glauben, was auf irgendeiner Speisekarte steht. Da kündet z. B. ein Gastwirt in Madrid mit einem riesigen Plakat folgende Gaumensensation an: „Geräuchertes Pak- Fleisch — stammt von einem heiligen Ochsen eines Klosters in Tibet — Spezialsendung des dortigen Ober-Lamas — kleine Portion: 1 Peseta." Vielleicht hätte der Restaurateur den Preis ein wenig höher fetzen sollen. Denn man stößt sich in Spanien nur an der Billigkeit dieses seltenen Fleisches, mit dem angeblich ein Ober-Lama in Tibet ein Privatgeschäft ausgemacht hat. Im übrigen soll sich das geräucherte Pak-Fleisch in keiner Form von sonstigem Räucher- sleisck unterscheiden — es soll sogar so zähe fein wie das eines alten Stiers, der in einer spanischen Dorfarena ein jämmerliches Ende fand.
Goldzähne aus dem Mund gestohlen.
(ka) Budapest.
Das Budapester Strafgericht verurteilte den stellungslosen Zahntechniker Ludwig Denes, der von zwei Frauen angezeigt worden war, weil er ihnen im wahrsten Sinne des Wortes die Goldzähne aus dem Munde gestohlen hatte, zu einem Monat Gefängnis. Denes hatte sich angeboten, die Zähne „in Ordnung zu bringen", und dabei der einen Frau nicht weniger als sieben Goldzähne, der anderen „nur" zwei aus dem Munde herauspraktiziert. Er
versprach, in einigen Tagen die Zahne, beziehunas- weise die Brücke, wiederzubringen. Als Honorar bedang er sich insgesamt 135 Pengö aus, von denen er sich 40 Pengö im voraus bezahlen ließ. Und dann verschwand er. Die beiden Frauen konnten kaum essen und mußten sich mit Suppen und Brei ernähren. Endlich entdeckten sie ihn beim Pferderennen, wo Denes um hohe Summen wettete. Doch konnte er ihnen noch einmal entkommen. Als sie ihn aber in einem Kaffeehaus beim Kartenspiel antrafen, ließen sie ihn durch die Polizei festnehmen. Bei der Verhandlung suchte sich Denes damit zu entschuldigen, daß er wegen einer Geringfügigkeit festgenommen worden sei und deswegen die Arbeit an den Zähnen nicht habe ausführen können. Als er wieder entlassen worden sei, habe er die Zähne nicht mehr vorgefunden.
Sechzehn Jahre nach Amerika unterwegs.
nicht der kürzeste. Der Rumäne Dimitri Statu schlägt aber alle Rekorde, denn er ist jetzt genau sechzehn Jahre unterwegs und hat das Land feiner Sehnsucht immer noch nicht erreicht.
Allerdings geht Herr Statu nicht gerade sehr ziel- bewußt vor. Jedes ausländische Schiff ist ihm recht, und gewöhnlich merkt er erst, wenn die fremden Hafenbehörden ihn festgenommen haben, daß das von ihm jeweils erwischte Schiff einen ganz anderen Bestimmungsort als Neuyork hatte. Auf diese Weise ist Statu zwar fast in alle Länder der Welt gekommen, nur nicht nach Amerika. Augenblicklich sind die Behörden von Liverpool dabei, ihn nach Marseille abzutransportieren, wo er das vorletzte Mal gelandet ist. Die Marseiller Behörden werden dann nichts Eiligeres zu tun haben, als ihn nach Venedig, feinem vorvorletzten Landeplatz, abzuschieben. Die Behörden von Venedig .. usw.
Die Geschichte dieses Mannes hat übrigens etwas Rührendes an sich, denn Statu hat lediglich die Absicht, seine Eltern wiederzufinden, die vor zwanzig Jahren nach Amerika ausgewandert sind und ihn als dreizehn Jahre alten Jungen in Rumänien haben sitzen lassen.
Wenn bei den warmen Strahlen der Frühlingssonne die Ausflügler und Paddler wieder das Land überfluten, kann man überall em Plündern und Verschandeln der Natur beobachten. Ganze Bündel von Blumen und knospenden Zweigen werden abgerissen. Gegen dieses Zerstören, das auf Gedankenlosigkeit und Gefühlsarmut zurückzuführen ist, richtet sich die „Verordnung zum Schutz der wildwachsenden Pflanzen und der nichtfagdbaren wildlebenden Tier e". Diese Vorschriften verbieten, mißbräuchlich, wildwachsende Pflanzen zu benutzen oder ihre Bestände zu verwüsten, wozu auch die übermäßige Entnahme von Blumen und Kräutern, das böswillige Niederschlagen von Stauden und Ufer-Pflanzen, sowie das Abbrennen der Bodendecke gehören.
Ueberall bemüht sich die Verordnung, den Boden der Volkstümlichkeit nicht zu verlassen. So ist es für eine ganze Reihe von Pflanzen bei einem Handelsverbot geblieben, um dem Volksgenossen die Möglichkeit offen zu lassen, sich von den betreffenden Arten einen bescheidenen Blumenstrauß draußen zu pflücken. Nur die in ihrem Bestand bedrohten wildwachsenden Pflanzenarten sind vollkommen geschützt.
Ganz besonders strenge Beachtung muß das Verbot des unbefugten Entnehmens von Schmuckreisig in Wäldern, Gebüschen und Hecken finden.
Oie geschützten wildwachsenden pflanzen.
Die neue „Verordnung zum Schutz der wildwachsenden Pflanzen und der nichtjagdbaren wildlebenden Tiere" gibt eine Reihe von Sonder-
R Z. Bukarest.
Rumänische Zeitungen erzählen von einem Mann, der es sich in den Kopf gesetzt hat, als blinder Passagier in die Vereinigten Staaten zu gelangen. Der Weg eines blinden Passagiers ist meist
Görings Besuch in Crössinsee
Das Bild zeigt den Preußischen Ministerpräsidenten Generaloberst Göring im Burghof von Crössinsee. (Scherl-Bilderd erdienst-M.)
WB
Zusammenschluß der deuischen Mlchumischast.
Fwd. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat eine Verordnung über den Z u - sammenschluß der deutschen Milchwirtschaft veröffentlicht. Danach werden zu Milchwirtschafts-Verbänden (Wirtschaftsoerbänden) zusammengeschlofsen: 1. die Betriebe, die Milch erzeugen (Erzeugergruppe); 2. die Betriebe, die Milch bearbeiten oder Milcherzeugnisse Herstellen oder bearbeiten (Verarbeitergruppe); 3. die Betriebe, die Milch oder Milcherzeugnisse verteilen (Verteilergruppe). Als Verteiler gelten auch die Derkaufs- vermittler (Agenten, Kommissare, Makler). Die Wirtschaftsverbände werden zur Hauptoereinigung der deutschen Milchwirtschaft (Hauptvereinigung) zusammengeschlosfen. Die Wirtschaftsverbände und die Hauptvereinigung sind rechtsfähig. Den Zusam- menfchlüssen obliegt die Aufgabe, die Marktordnung auf dem Gebiete der Milchwirtschaft durchzuführen und die Versorgung der Verbraucher sicherzustellen. Bei Durchführung der Marktordnung ist nach Gesetz und Satzung unter Berücksichtigung der Belange des Gemeinwohls und der Gesamtwirtschaft zu verfahren.
Zur Erfüllung ihrer Aufgabe können die Zu- fammenschlüfse unter Beachtung des Milchgesetzes und der dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen insbesondere 1. die Erzeugung, die Erfassung, den Absatz, die Ablieferung, die Be- und Verarbeitung, sowie die Verteilung von Milch und Milcherzeugnissen regeln; 2. Vorschriften über Kennzeichnung und Güteanforderungen von Milch und Milcherzeugnissen erlassen; 3. Ablieferungs-, Abnahmeland Einlieferungspflichten auferlegen; 4. den Arbeitsumfang und Ausnutzungsgrad der Betriebe der Verarbeitergruppe bestimmen, sowie volkswirtschaftlich unnötige Betriebe dieser Gruppen dauernd oder vorübergehend stillegen; 5. volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise und Preisfpannen festsetzen; 6. zur Deckung der Verwaltungskosten und sonsti-I
aesekt
Die neue NamnlyutzverorSnung.
gen Aufwendungen Umlagen, zur Bildung eines Ausgleichsstocks Ausgleichsabgaben und für die Benutzung von Einrichtungen angemessene Gebühren erheben; 7. gegen Mitglieder, die gegen Anordnungen der Zusammenschlüsse verstoßen, Ordnungsstrafen bis zu 10 000 Mark im Einzelfall festsetzen.
Für alle Fälle, in denen eine auf Grund dieser Verordnung getroffene Maßnahme eine schwere wirtschaftliche Schädigung eines Mitgliedsbetriebes zur Folge hat, ist in den Satzungen die Gewährung einer angemessenen Entschädigung vorzusehen. Eine Entschädigung kann auch Verpachtern eines Mitgliedsbetriebes gewährt werden.
Die Wirtschaftsverbände find an die Weisungen der Hauptvereinigung gebunden. Diese kann Maßnahmen der Wirtschaftsverbände aufheben, oder ihre Ausführung untersagen. Die Hauptvereinigung kann im Bedarfsfall Anordnungen erlassen, die für die Mitglieder der Wirtschaftsverbände unmittelbar verbindlich sind. Ein weiterer Abschnitt der Verordnung enthält die Bestimmungen über den Zwangsvollzug und die Beitreibung von Umlagen, Ausgleichsabgaben usw.
Die Neuerrichtung eines Betriebes der Verarbeitergruppe oder eines Großverteilerbetriebes, die Wiederaufnahme eines nicht nur vorübergehend eingestellten Betriebes dieser Arten, sowie die Errichtung neuer Anlagen zur Erhitzung oder Verarbeitung von Milch bedürfen der Genehmigung nach näherer Bestimmung der Hauptoereinigung. Im Falle eines wirtschaftlichen Bedürfnisses muß die Genehmigung erteilt werden. Sie soll erteilt werden, wenn eine Gefährdung bestehender Betriebe und eine Übersetzung des Gewerbezweiges nicht zu befürchten ist.
Der letzte Abschnitt der Verordnung enthält die Straf- und Schlußvorschristen. Diese Verordnung ist bereits mit Wirkung vom 1.4.1936 in Kraft
Vorschriften, durch die bestimmte Pflanzen und Tierarten unter Schutz aestellt werden. Vom oolks- erzieherischen Standpunkt aus ist es eine wichtige Neuerung, wenn die Naturfchutzverordnung den besonderen Schutzvorsckriften jeweils allgemeine Bestimmungen vorangehen läßt, die die Volksgenossen zu einem schonenden und achtungsvollen Umgang mit der Natur anhalten soll.
Es ist verboten, folgende vollkommen geschützte wildwachsende Pflanzenarten zu beschädigen oder von ihren Standort zu entfernen:
1. Straußfarn; 2. Hirfchzunge; 3. Königsfarn;
4. Federgras; 5. Türkenbund; 6. Schachblume; 7. Gelbe Narzisse; 8. Orchideen; Knabenkräuter, die folgenden Gattungen und Arten: Frauenschuh, Waldvögelein, Kohlröschen, Brändlein, Kuckucksblume, Fliegen-, Bienen-, Hummel- und Spinnenblume, Dingel, Purpur-Knabenkraut, Riemenzunge; 9. Pfinastnelke, Felsennelke; 10. Berghähnlein; 11. Alpen-Anemone, Teufelsbart; 12. Großes Windröschen; 13. Akelei, alle einheimischen Arten; 14. Küchenschelle, alle einheimischen Arten; 15. Frühlingsadonisröschen; 16. Weiße Seerose; 17. Diptam; 18. Seidelbast, Steinrösl, alle einheimischen Arten; 19. Stranddistel; 20. Alpenveilchen; 21. Aurikel; 22. Gelber Fingerhut; 23. Enzian, die folgenden Arten: Stengelloser Enzian mit seinen beiden Unterarten Clusii und Kochiana, Gefranzter Enzian, Lungen-Enzian, Gelber Enzian; 24. Edelweiß.
Verboten ist ferner, die Wurzelstöcke, Zwiebeln und Rosetten von folgenden teilweise ge
schützten wildwachsenden Pflanzen zu beschädigen oder von ihren Standort zu entfernen:
1. Maiglöckchen; 2. Meerzwiebel, alle einheimischen Arten; 3. Wilde Hyazinthe, alle einheimischen Arten; 4. Gemeine Schneeglöckchen; 5. Großes Schneeglöckchen, Märzbecher; 6. Schwertel, Siegwurz, alle einheimischen Arten; 7. Christrose, Schwarze Nieswurz; 8. alle Rosetten tragende Steinbrecharten; 9. Himmelsschlüssel Primel alle einheimischen Arten.
Dem „wilden" Handel mit geschützten Pflanzen, Pflanzenteilen und Schmuckreisern ist durch die neue Naturschutzverordnung ein um so stärkerer Riegel vorgelegt worden, als vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen ihre Bestimmungen mit Haft oder mit Geldstrafe bis z u 150 Mark ober mit einer dieser Strafen belegt werden.
Kirchliche Jlacbrichteit
Evangelische Gemeinden.
Sonntag, den 26. April. Miserikordias Domini.
Gießen. Stadtkirche. 8 Uhr: Pfr. Becker; zugleich Christenlehre für die Neukonfirmierten der Martus- gemeinöe; 9.30; Propst Knodt; 11: Kinderkirche für die Matthäusgemeinde; Propst Knodt. — Fohannes- kirche. 8: Pfr. Ausfeld; zugleich Christenlehre für die Neukonfirmierten der Johannesgemeinde; 9.30: Pfarraffiftent Zfchau; 11: Kinderkirche für die Lukasgemeinde; Pfr. Bechtolsheimer; 20: Bibelbesprechung im Johannessaal; Missionar Walther. — Kapelle des Alten Friedhofs. 9.30: Pfr. Anthes; zugleich Christenlehre für die Neukonfirmierten der Luthergemeinde; 10.45: Kinderkirche für die Luthergemeinde; Pfr. Anthes. — Petruskapelle (Wetzlarer Weg 59). 9.30: Pfr. Trapp; zugleich Christenlehre für Die Neukonfirmierten der Petrusgemeinde; 10.45: Kinderkirche für die Petrusgemeinde; Pfr. Trapp. — Saal der Neuen Krippe. 11: Kinderkirche für die Johannesgemeinde; Pfr. Ausfeld. — Dieseck. 9.30: Uhr: Pfarraffiftent Feix; 10.45: Kinderkirche. — Alten-Buseck. 9.30: Beichte, Gottesdienst, hl. Abendmahl. — Trohe. 13: Gottesdienst, hl. Abendmahl. — Annerod. 9: Gottesdienst und Feier des hl. Abendmahls. — Rödgen. 13: Gottesdienst. — Steinbach. 9.30: Beichte; 10: Gottesdienst, anschl. hl. Abendmahl; II. Kollekte. — Albach. 12.30: Gottesdienst. — Heuchelheim. 10: Hauptgottesdienst; 11: Beichte und hl. Abendmahl für die Jungverheirateten; 13: Kin- dergottesdienst (1. und 2. Abteilung). — Kirchberg. 10: Gottesdienst; Pfr. Metzler, anschl. hl. Abendmahl für die Jugend von Staufenberg. — Mainzlar. 13.30: Gottesdienst; Pfr. Metzler. — Treis a. d. Lba. 10: Hauptgottesdienst- Missionar Walther; Kollekte; 13: Gottesdienst; Missionar Walther. — Klein-Linden. 13.30: Gottesdienst; 14.30: Kindergottesdienst. — Watzenborn-Steinberg. 9: Beichte, anschließend Gottesdienst; hl. Abendmahl für die jungen Leute. — Garbenteich. 12.30: Gottesdienst, anschl. hl. Abendmahl. — hausen. 10: Gottesdienst, anschl. hl. Abendmahl. — Lich. 9.30: Stiftsdechant Kahn; Christenlehre für die männliche Jugend; 12.45: Kindergottes- dienst; 14: Stiftspfarrer Naumann. — Jlieöer-Bef- fingen. 9.30: Stiftspfarrer Naumann. — Münzen- berg. 10.30: Gottesdienst mit Kollekte für die Jungtheologen der Bekennenden Kirche; 13: Christenlehre der drei letzten Jahrgänge. — Trais-Münzenberg. 8.30: Gottesdienst mit Kollekte für die Jungtheologen der Bekennenden Kirche. Mit dem Preoigtgottes- bienft oerbunben Christenlehre ber brei letzten Jahrgänge. — Hungen. 10: Gottesbienft; 11: Christenlehre; 20.15: Gemeinbeabenb. — IBirberg. 10: Got- tesbienft. — Beltershain. 12.30: Gottesbienft, anschl. Feier bes hl. Abendmahls für bie Verheirateten; Kollekte. — Harbach. 14.15: Gottesbienft, anschließend Feier bes hl. Abenbmahls für bie Jugenb; Kollekte.
Mittwoch, ben 29. April.
Gießen. Stabtkirche. 20 Uhr: Abenbanbacht. Donnerstag, ben 30. April.
Gießen. Zohanneskirche. 20 Uhr: Bibelstunbe.
Evangelische Slabtmisfion, Löberstraße 14. Sonntag, ben 26. April. 11 Uhr: Jugendversammlung; 14: größere gottesbienstliche Jugendfeier; 20.15: Evan- geUfationsDortrag. — Mittwoch, 29. April. 20.30: Bibelstunbe.
Gemeinschaft innerhalb ber Kirche (Lanbeskirch. liche Gemeinschaft), Gutenbergsttaße 9. Sonntag, ben 26. April. 20.30 Uhr: Evangelisationsstunde. — Mittwoch, ben 29. April. 20.30: Bibelstunbe. — Donnerstag, ben 30. April. 20.30: Jugendbundstunde.
Christliche Gemeinbe Gießen, Zu ben Mühlen 2. Sonntag, ben 26. April. 9.30 Uhr: Erbauungsstunbe; 20.30: Evangelisation (Prebiger Heck). — Dienstag, ben 28. April. 20.30: Bibel- unb (Sebetftunbe (Prebiger G. Klein).
Reuaposlolische Gemeinben, Eberstraße 13 unb Hänbelstraße 1. Sonntag, 26. April. 9.30 Uhr: Got- tesbienft; 16: Gottesbienft. — Mittwoch, 29. April. 20.30 Uhr: Gottesbienft.
Baptislengemeinbe, Gartenstraße 13. Sonntag, ben 26. April. 11 Uhr: Kindergottesdienst; 20.30: Prebiger Lotz. — Donnerstag, 30. April. 20.30: Bibelstunbe.
katholische Gemeinben.
Samstag, ben 25. April.
Gießen. 16.30 unb 19 Uhr: Beichte.
Sonntag, ben 26. April. 2. Sonntag nach Ostern.
Gießen. 6.30 Uhr: Beichte; 7: Messe; Kommunion ber Frauen; 8: Kommunion; 9: Hochamt mit Pre- bigt; 11: Messe mit Prebigt; 14.30: Christenlehre unb Anbacht. — Echzell. 11: Hochamt mit Prebigt. — Grünberg. 9.45: Hochamt mit Prebigt. — Hungen. 9.30: Hochamt mit Prebigt. — Laubach. 10: Hochamt mit Prebigt; Erstkommunion unb Entlassungsfeier; 15: Taufgelübbe, Weihe unb Anbacht. — Lich. 7.30: Hochamt mit Prebigt. — Lollar. Der Gottesdienst fällt aus. — Jlibba. 8.15: Hochamt mit Predigt.
Montag, den 27. April.
Laubach. 7 Uhr: Dankgottesdienst.
Mittwoch, den 29. April.
Hungen. 6.30 Uhr: Messe.
Donnerstag, den 30. April.
Gießen. 17.30 Uhr: Beichte.
Freitag, den 1. Mai.
Gießen. 8 Uhr: Festgottesdienst; Hochamt; 20: Maiandacht. — Lich. 7: Hochamt.
VeffentNchsr Sonnlagsblenft
Polizei: Telefon 2751, nur in bringende» Notfällen Telefon 01.
Feuerwache: Telefon 2244/45, Notruf Telefon 02.
Hauptpostamt: Beschränkter Schalterdienst 8 bis 21 Uhr.
Stadtpostamt: Für Schließfachabholer t bis 13 Uhr.
Sanitatskolonne: Telefon 2500.
Aerzte : Frau Dr. Marx, Dr. Ploch. Zahnarzt: Dr. Schüttler.
Apotheke: Hirsch-Apotheke.
Nach dem Essen nicht vergessen Bullnch-Salz Ta^opfg.


