Einzelbild herunterladen

Wolkenkratzers eine anarchistische Versammlung zusammengesunden hatte. Sofort eilten ein schwer­bewaffnetes Ueberfallkommando und dieSchwarze Maria" an Ort und Stelle, und den Polizisten ge­lang es auch, die 23 Teilnehmer der Zusammen­kunft zu überrumpeln. Die Ertappten setzten jedoch ihrer Festnahme derartig heftigen Widerstand ent­gegen, daß es fraglich schien, ob man sie vom zehnten Stock bis zur unten harrendenSchwarzen Maria" werden bringen können. Kurz entschlossen lud man darauf den Polizeiwqgen eingedenk des alten Wahlspruches:Kommt der Berg nicht zum Propheten ... usw." in einen großen Lastenauf­zug und brachte ihn so an denTatort", wo es dann ein leichtes war, die 23 Weltverbessererein­zuladen".

Keine Nachfolgerin ftir die Garbo.

A. Z. Los Angeles.

Seit geraumer Zeit sucht die amerikanische Film­gesellschaft, bei der Greta Garbo arbeitete, nach einer Nachfolgerin der großen Schauspielerin. Agenten der Gesellschaft haben im vorigen Jahre ganz Europa abgegrast und alle möglichen Theater, von den größ­ten bis zu den allerkleinsten, besucht, um eine Frau zu finden, aus der eine zweite Greta Garbo zu machen wäre. Sie sind jetzt unverrichteter Dinge nach Amerika zurückgekehrt und haben ihren Auftrag­gebern berichtet, daß es in ganz Europa keine Frau gibt, die auch nur die geringste Aussicht hätte, ein­mal die Stellung zu erringen, die heute die Garbo einnimmt. Die Garbo sei eine einmalige Erscheinung, für die es niemals einen Ersatz geben werde. Das gleiche gelte übrigens auch für Marlene Dietrich.

Die Tatsache, daß sich die Amerikaner so eifrig nach einer Nachfolgerin für die Garbo umsehen, steht im Zusammenhang mit dem schon früher bekannt gewordenen Entschluß der Garbo, sich nach dreizehn- jähriaer Filmtätigkeit ganz ins Privatleben zurück- Zuziehen.

König Eduards Tagebücher.

B. Bll. London.

König Eduard VIII. hat dieser Tage dem neu­organisierten Britischen Kriegsmuseum seine gehei­men Tagebücher aus dem Weltkrieg zum Geschenk S. Der König ging als Prinz von Wales im

>er 1914 als Adjutant des Feldmarschalls French ins Feld. 1916 wurde er als Stabsoffizier an die ägyptische Front versetzt. Der damalige König hatte übrigens einen strengen Befehl erlassen, daß dem Prinzen während des Krieges unter keinen Um­ständen die Ehrenbezeugungen erwiesen werden soll­ten, auf die er als Prinz von Wales und Thron­folger Anspruch hatte. Der Prinz sollte genau so behandelt werden wie irgendein anderer Offizier. Dieser königliche Befehl befindet sich auch unter den Geschenken des Königs an das Museum.

Seinen Tagebüchern hat der König weiter ein Stück von der Hülle des deutschen LuftschiffesL15" beigefügt, das bei einem Angriff auf London an­geschossen wurde und in die Themse stürzte.

Der Fall Maillet.

Fr. Z. Paris.

Bor einer Reihe von Jahren verschwand aus dem Städtchen Beuvron in der Nähe von Nantes Monsieur Maillet, nicht ohne seiner Frau und seinem Kind einen rührenden Abschiedsbrief zu hinterlassen und sie um Verzeihung zu bitten. Nach­barn sahen ihn zum nahen Fluß wandern, und niemand zweifelte, daß Maillet Selbstmord verübt hatte, nachdem sein letzter Brief bekannt geworden war. Tatsächlich wurde auch einige Tage später aus dem Fluß eine Leiche gefischt, die von den Behörden und sogar von der Frau des Verschwun­denen als Maillet erkannt wurde, obwohl, wie man jetzt weiß, Maillet nur eine sehr geringe Aehnlich- keit mit dem gefundenen Leichnam hatte.

Jahrelang blieb Maillet verschwunden. Ein Denk­stein auf dem Friedhof des Städtchens legte Zeug­nis ab von der Liebe und Freundschaft, die Maillet sei seiner Familie und seinen Freunden genossen hatte. Plötzlich war aber Maillet wieder da. Die Behörden erfuhren von ihm, als er vor ihnen er­schien und seine Kriegspension forderte, die fünf Jahre hindurch demverstorbenen" Maillet natür­lich nicht gezahlt worden war. Maillet fand wenig Glauben. Sein Fall wurde von der Presse aus­führlich besprochen, und bald hatte er genug Zeugen zusammen, um wieder als Maillet anerkannt zu werden. Die Frage, die der Polizei nun sehr viel Kopfschmerzen bereitet, ist die: Wer war aber der Mann,' der damals als Maillet begraben wurde? Die Wäscherinnen als Alkoholschmuggler.

(in) Lille.

In einer nordfranzösischen Stadt brachten die hüb­schen Wäscherinnen täglich Körbe voll nasser Wäsche durch den Stadtzoll, der hier noch überall besteht. Sie nickten dem Beamten freundlich zu und gingen schwer beladen durch den Zoll, während der Zöllner ihnen lächelnd nachsah. Eines Tages nun wurde dieser Beamte durch einen Kollegen ersetzt, der eine bessere Nase hatte. Ihm fiel ein intensiver Alkohol­geruch auf, und als er sich die Körbe mit nasser Wäsche etwas näher besah, entdeckte er, daß die Wäsche anstatt mit Wasser, im wahrsten Sinne des Wortes mit Alkohol getränkt war! War man erst durch den Zoll, war es leicht, die Wäsche auszuwrin­gen und den Alkohol aufzufangen.

Der geräucherte Uak".

(u) M a d r i d.

Es ist jedem freigestellt, das zu glauben, was auf irgendeiner Speisekarte steht. Da kündet z. B. ein Gastwirt in Madrid mit einem riesigen Plakat fol­gende Gaumensensation an:Geräuchertes Pak- Fleisch stammt von einem heiligen Ochsen eines Klosters in Tibet Spezialsendung des dortigen Ober-Lamas kleine Portion: 1 Peseta." Vielleicht hätte der Restaurateur den Preis ein wenig höher fetzen sollen. Denn man stößt sich in Spanien nur an der Billigkeit dieses seltenen Fleisches, mit dem angeblich ein Ober-Lama in Tibet ein Privatgeschäft ausgemacht hat. Im übrigen soll sich das geräucherte Pak-Fleisch in keiner Form von sonstigem Räucher- sleisck unterscheiden es soll sogar so zähe fein wie das eines alten Stiers, der in einer spanischen Dorfarena ein jämmerliches Ende fand.

Goldzähne aus dem Mund gestohlen.

(ka) Budapest.

Das Budapester Strafgericht verurteilte den stel­lungslosen Zahntechniker Ludwig Denes, der von zwei Frauen angezeigt worden war, weil er ihnen im wahrsten Sinne des Wortes die Goldzähne aus dem Munde gestohlen hatte, zu einem Monat Ge­fängnis. Denes hatte sich angeboten, die Zähnein Ordnung zu bringen", und dabei der einen Frau nicht weniger als sieben Goldzähne, der anderen nur" zwei aus dem Munde herauspraktiziert. Er

versprach, in einigen Tagen die Zahne, beziehunas- weise die Brücke, wiederzubringen. Als Honorar bedang er sich insgesamt 135 Pengö aus, von denen er sich 40 Pengö im voraus bezahlen ließ. Und dann verschwand er. Die beiden Frauen konnten kaum essen und mußten sich mit Suppen und Brei ernähren. Endlich entdeckten sie ihn beim Pferde­rennen, wo Denes um hohe Summen wettete. Doch konnte er ihnen noch einmal entkommen. Als sie ihn aber in einem Kaffeehaus beim Kartenspiel antrafen, ließen sie ihn durch die Polizei festneh­men. Bei der Verhandlung suchte sich Denes damit zu entschuldigen, daß er wegen einer Geringfügig­keit festgenommen worden sei und deswegen die Arbeit an den Zähnen nicht habe ausführen kön­nen. Als er wieder entlassen worden sei, habe er die Zähne nicht mehr vorgefunden.

Sechzehn Jahre nach Amerika unterwegs.

nicht der kürzeste. Der Rumäne Dimitri Statu schlägt aber alle Rekorde, denn er ist jetzt genau sechzehn Jahre unterwegs und hat das Land fei­ner Sehnsucht immer noch nicht erreicht.

Allerdings geht Herr Statu nicht gerade sehr ziel- bewußt vor. Jedes ausländische Schiff ist ihm recht, und gewöhnlich merkt er erst, wenn die fremden Hafenbehörden ihn festgenommen haben, daß das von ihm jeweils erwischte Schiff einen ganz ande­ren Bestimmungsort als Neuyork hatte. Auf diese Weise ist Statu zwar fast in alle Länder der Welt gekommen, nur nicht nach Amerika. Augenblicklich sind die Behörden von Liverpool dabei, ihn nach Marseille abzutransportieren, wo er das vorletzte Mal gelandet ist. Die Marseiller Behörden werden dann nichts Eiligeres zu tun haben, als ihn nach Venedig, feinem vorvorletzten Landeplatz, abzuschie­ben. Die Behörden von Venedig .. usw.

Die Geschichte dieses Mannes hat übrigens etwas Rührendes an sich, denn Statu hat lediglich die Absicht, seine Eltern wiederzufinden, die vor zwan­zig Jahren nach Amerika ausgewandert sind und ihn als dreizehn Jahre alten Jungen in Rumä­nien haben sitzen lassen.

Wenn bei den warmen Strahlen der Frühlings­sonne die Ausflügler und Paddler wieder das Land überfluten, kann man überall em Plündern und Verschandeln der Natur beobachten. Ganze Bündel von Blumen und knospenden Zweigen werden ab­gerissen. Gegen dieses Zerstören, das auf Gedan­kenlosigkeit und Gefühlsarmut zurückzuführen ist, richtet sich dieVerordnung zum Schutz der wildwachsenden Pflanzen und der nichtfagdbaren wildlebenden Tier e". Diese Vorschriften verbieten, mißbräuchlich, wild­wachsende Pflanzen zu benutzen oder ihre Be­stände zu verwüsten, wozu auch die übermäßige Entnahme von Blumen und Kräutern, das böswil­lige Niederschlagen von Stauden und Ufer-Pflanzen, sowie das Abbrennen der Bodendecke gehören.

Ueberall bemüht sich die Verordnung, den Boden der Volkstümlichkeit nicht zu verlassen. So ist es für eine ganze Reihe von Pflanzen bei einem Han­delsverbot geblieben, um dem Volksgenossen die Möglichkeit offen zu lassen, sich von den betreffen­den Arten einen bescheidenen Blumenstrauß drau­ßen zu pflücken. Nur die in ihrem Bestand bedroh­ten wildwachsenden Pflanzenarten sind vollkommen geschützt.

Ganz besonders strenge Beachtung muß das Ver­bot des unbefugten Entnehmens von Schmuckreisig in Wäldern, Gebüschen und Hecken finden.

Oie geschützten wildwachsenden pflanzen.

Die neueVerordnung zum Schutz der wild­wachsenden Pflanzen und der nichtjagdbaren wild­lebenden Tiere" gibt eine Reihe von Sonder-

R Z. Bukarest.

Rumänische Zeitungen erzählen von einem Mann, der es sich in den Kopf gesetzt hat, als blin­der Passagier in die Vereinigten Staaten zu ge­langen. Der Weg eines blinden Passagiers ist meist

Görings Besuch in Crössinsee

Das Bild zeigt den Preußischen Ministerpräsidenten Generaloberst Göring im Burghof von Crössinsee. (Scherl-Bilderd erdienst-M.)

WB

Zusammenschluß der deuischen Mlchumischast.

Fwd. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat eine Verordnung über den Z u - sammenschluß der deutschen Milch­wirtschaft veröffentlicht. Danach werden zu Milchwirtschafts-Verbänden (Wirtschaftsoerbänden) zusammengeschlofsen: 1. die Betriebe, die Milch er­zeugen (Erzeugergruppe); 2. die Betriebe, die Milch bearbeiten oder Milcherzeugnisse Herstellen oder bearbeiten (Verarbeitergruppe); 3. die Betriebe, die Milch oder Milcherzeugnisse verteilen (Verteiler­gruppe). Als Verteiler gelten auch die Derkaufs- vermittler (Agenten, Kommissare, Makler). Die Wirtschaftsverbände werden zur Hauptoereinigung der deutschen Milchwirtschaft (Hauptvereinigung) zusammengeschlosfen. Die Wirtschaftsverbände und die Hauptvereinigung sind rechtsfähig. Den Zusam- menfchlüssen obliegt die Aufgabe, die Marktord­nung auf dem Gebiete der Milchwirtschaft durch­zuführen und die Versorgung der Verbraucher sicherzustellen. Bei Durchführung der Marktordnung ist nach Gesetz und Satzung unter Berücksichtigung der Belange des Gemeinwohls und der Gesamt­wirtschaft zu verfahren.

Zur Erfüllung ihrer Aufgabe können die Zu- fammenschlüfse unter Beachtung des Milchgesetzes und der dazu erlassenen Ausführungsbestimmun­gen insbesondere 1. die Erzeugung, die Erfassung, den Absatz, die Ablieferung, die Be- und Verarbei­tung, sowie die Verteilung von Milch und Milch­erzeugnissen regeln; 2. Vorschriften über Kennzeich­nung und Güteanforderungen von Milch und Milch­erzeugnissen erlassen; 3. Ablieferungs-, Abnahme­land Einlieferungspflichten auferlegen; 4. den Ar­beitsumfang und Ausnutzungsgrad der Betriebe der Verarbeitergruppe bestimmen, sowie volkswirt­schaftlich unnötige Betriebe dieser Gruppen dauernd oder vorübergehend stillegen; 5. volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise und Preisfpannen festsetzen; 6. zur Deckung der Verwaltungskosten und sonsti-I

aesekt

Die neue NamnlyutzverorSnung.

gen Aufwendungen Umlagen, zur Bildung eines Ausgleichsstocks Ausgleichsabgaben und für die Be­nutzung von Einrichtungen angemessene Gebühren erheben; 7. gegen Mitglieder, die gegen Anord­nungen der Zusammenschlüsse verstoßen, Ordnungs­strafen bis zu 10 000 Mark im Einzelfall festsetzen.

Für alle Fälle, in denen eine auf Grund dieser Verordnung getroffene Maßnahme eine schwere wirtschaftliche Schädigung eines Mitgliedsbetriebes zur Folge hat, ist in den Satzungen die Gewäh­rung einer angemessenen Entschädigung vorzusehen. Eine Entschädigung kann auch Verpachtern eines Mitgliedsbetriebes gewährt werden.

Die Wirtschaftsverbände find an die Weisungen der Hauptvereinigung gebunden. Diese kann Maß­nahmen der Wirtschaftsverbände aufheben, oder ihre Ausführung untersagen. Die Hauptvereinigung kann im Bedarfsfall Anordnungen erlassen, die für die Mitglieder der Wirtschaftsverbände unmittel­bar verbindlich sind. Ein weiterer Abschnitt der Verordnung enthält die Bestimmungen über den Zwangsvollzug und die Beitreibung von Umlagen, Ausgleichsabgaben usw.

Die Neuerrichtung eines Betriebes der Ver­arbeitergruppe oder eines Großverteilerbetriebes, die Wiederaufnahme eines nicht nur vorübergehend eingestellten Betriebes dieser Arten, sowie die Er­richtung neuer Anlagen zur Erhitzung oder Ver­arbeitung von Milch bedürfen der Genehmigung nach näherer Bestimmung der Hauptoereinigung. Im Falle eines wirtschaftlichen Bedürfnisses muß die Genehmigung erteilt werden. Sie soll erteilt werden, wenn eine Gefährdung bestehender Be­triebe und eine Übersetzung des Gewerbezweiges nicht zu befürchten ist.

Der letzte Abschnitt der Verordnung enthält die Straf- und Schlußvorschristen. Diese Verordnung ist bereits mit Wirkung vom 1.4.1936 in Kraft

Vorschriften, durch die bestimmte Pflanzen und Tierarten unter Schutz aestellt werden. Vom oolks- erzieherischen Standpunkt aus ist es eine wichtige Neuerung, wenn die Naturfchutzverordnung den be­sonderen Schutzvorsckriften jeweils allgemeine Be­stimmungen vorangehen läßt, die die Volksgenossen zu einem schonenden und achtungsvollen Umgang mit der Natur anhalten soll.

Es ist verboten, folgende vollkommen ge­schützte wildwachsende Pflanzenarten zu beschädigen oder von ihren Standort zu ent­fernen:

1. Straußfarn; 2. Hirfchzunge; 3. Königsfarn;

4. Federgras; 5. Türkenbund; 6. Schachblume; 7. Gelbe Narzisse; 8. Orchideen; Knabenkräuter, die folgenden Gattungen und Arten: Frauen­schuh, Waldvögelein, Kohlröschen, Brändlein, Kuckucksblume, Fliegen-, Bienen-, Hummel- und Spinnenblume, Dingel, Purpur-Knaben­kraut, Riemenzunge; 9. Pfinastnelke, Felsen­nelke; 10. Berghähnlein; 11. Alpen-Anemone, Teufelsbart; 12. Großes Windröschen; 13. Ake­lei, alle einheimischen Arten; 14. Küchenschelle, alle einheimischen Arten; 15. Frühlingsadonis­röschen; 16. Weiße Seerose; 17. Diptam; 18. Seidelbast, Steinrösl, alle einheimischen Arten; 19. Stranddistel; 20. Alpenveilchen; 21. Au­rikel; 22. Gelber Fingerhut; 23. Enzian, die folgenden Arten: Stengelloser Enzian mit sei­nen beiden Unterarten Clusii und Kochiana, Gefranzter Enzian, Lungen-Enzian, Gelber Enzian; 24. Edelweiß.

Verboten ist ferner, die Wurzelstöcke, Zwiebeln und Rosetten von folgenden teilweise ge­

schützten wildwachsenden Pflanzen zu beschä­digen oder von ihren Standort zu entfernen:

1. Maiglöckchen; 2. Meerzwiebel, alle einheimi­schen Arten; 3. Wilde Hyazinthe, alle einheimi­schen Arten; 4. Gemeine Schneeglöckchen; 5. Großes Schneeglöckchen, Märzbecher; 6. Schwer­tel, Siegwurz, alle einheimischen Arten; 7. Christrose, Schwarze Nieswurz; 8. alle Roset­ten tragende Steinbrecharten; 9. Himmels­schlüssel Primel alle einheimischen Arten.

Demwilden" Handel mit geschützten Pflanzen, Pflanzenteilen und Schmuckreisern ist durch die neue Naturschutzverordnung ein um so stärkerer Riegel vorgelegt worden, als vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen ihre Bestimmungen mit Haft oder mit Geldstrafe bis z u 150 Mark ober mit einer dieser Strafen belegt werden.

Kirchliche Jlacbrichteit

Evangelische Gemeinden.

Sonntag, den 26. April. Miserikordias Domini.

Gießen. Stadtkirche. 8 Uhr: Pfr. Becker; zugleich Christenlehre für die Neukonfirmierten der Martus- gemeinöe; 9.30; Propst Knodt; 11: Kinderkirche für die Matthäusgemeinde; Propst Knodt. Fohannes- kirche. 8: Pfr. Ausfeld; zugleich Christenlehre für die Neukonfirmierten der Johannesgemeinde; 9.30: Pfarraffiftent Zfchau; 11: Kinderkirche für die Lukasgemeinde; Pfr. Bechtolsheimer; 20: Bibel­besprechung im Johannessaal; Missionar Walther. Kapelle des Alten Friedhofs. 9.30: Pfr. Anthes; zu­gleich Christenlehre für die Neukonfirmierten der Luthergemeinde; 10.45: Kinderkirche für die Luther­gemeinde; Pfr. Anthes. Petruskapelle (Wetzlarer Weg 59). 9.30: Pfr. Trapp; zugleich Christenlehre für Die Neukonfirmierten der Petrusgemeinde; 10.45: Kinderkirche für die Petrusgemeinde; Pfr. Trapp. Saal der Neuen Krippe. 11: Kinderkirche für die Johannesgemeinde; Pfr. Ausfeld. Dieseck. 9.30: Uhr: Pfarraffiftent Feix; 10.45: Kinderkirche. Alten-Buseck. 9.30: Beichte, Gottesdienst, hl. Abend­mahl. Trohe. 13: Gottesdienst, hl. Abendmahl. Annerod. 9: Gottesdienst und Feier des hl. Abend­mahls. Rödgen. 13: Gottesdienst. Steinbach. 9.30: Beichte; 10: Gottesdienst, anschl. hl. Abend­mahl; II. Kollekte. Albach. 12.30: Gottesdienst. Heuchelheim. 10: Hauptgottesdienst; 11: Beichte und hl. Abendmahl für die Jungverheirateten; 13: Kin- dergottesdienst (1. und 2. Abteilung). Kirchberg. 10: Gottesdienst; Pfr. Metzler, anschl. hl. Abendmahl für die Jugend von Staufenberg. Mainzlar. 13.30: Gottesdienst; Pfr. Metzler. Treis a. d. Lba. 10: Hauptgottesdienst- Missionar Walther; Kollekte; 13: Gottesdienst; Missionar Walther. Klein-Linden. 13.30: Gottesdienst; 14.30: Kindergottesdienst. Watzenborn-Steinberg. 9: Beichte, anschließend Got­tesdienst; hl. Abendmahl für die jungen Leute. Garbenteich. 12.30: Gottesdienst, anschl. hl. Abend­mahl. hausen. 10: Gottesdienst, anschl. hl. Abend­mahl. Lich. 9.30: Stiftsdechant Kahn; Christen­lehre für die männliche Jugend; 12.45: Kindergottes- dienst; 14: Stiftspfarrer Naumann. Jlieöer-Bef- fingen. 9.30: Stiftspfarrer Naumann. Münzen- berg. 10.30: Gottesdienst mit Kollekte für die Jung­theologen der Bekennenden Kirche; 13: Christenlehre der drei letzten Jahrgänge. Trais-Münzenberg. 8.30: Gottesdienst mit Kollekte für die Jungtheologen der Bekennenden Kirche. Mit dem Preoigtgottes- bienft oerbunben Christenlehre ber brei letzten Jahr­gänge. Hungen. 10: Gottesbienft; 11: Christen­lehre; 20.15: Gemeinbeabenb. IBirberg. 10: Got- tesbienft. Beltershain. 12.30: Gottesbienft, anschl. Feier bes hl. Abendmahls für bie Verheirateten; Kollekte. Harbach. 14.15: Gottesbienft, anschließend Feier bes hl. Abenbmahls für bie Jugenb; Kollekte.

Mittwoch, ben 29. April.

Gießen. Stabtkirche. 20 Uhr: Abenbanbacht. Donnerstag, ben 30. April.

Gießen. Zohanneskirche. 20 Uhr: Bibelstunbe.

Evangelische Slabtmisfion, Löberstraße 14. Sonn­tag, ben 26. April. 11 Uhr: Jugendversammlung; 14: größere gottesbienstliche Jugendfeier; 20.15: Evan- geUfationsDortrag. Mittwoch, 29. April. 20.30: Bibelstunbe.

Gemeinschaft innerhalb ber Kirche (Lanbeskirch. liche Gemeinschaft), Gutenbergsttaße 9. Sonntag, ben 26. April. 20.30 Uhr: Evangelisationsstunde. Mitt­woch, ben 29. April. 20.30: Bibelstunbe. Donners­tag, ben 30. April. 20.30: Jugendbundstunde.

Christliche Gemeinbe Gießen, Zu ben Mühlen 2. Sonntag, ben 26. April. 9.30 Uhr: Erbauungsstunbe; 20.30: Evangelisation (Prebiger Heck). Dienstag, ben 28. April. 20.30: Bibel- unb (Sebetftunbe (Pre­biger G. Klein).

Reuaposlolische Gemeinben, Eberstraße 13 unb Hänbelstraße 1. Sonntag, 26. April. 9.30 Uhr: Got- tesbienft; 16: Gottesbienft. Mittwoch, 29. April. 20.30 Uhr: Gottesbienft.

Baptislengemeinbe, Gartenstraße 13. Sonntag, ben 26. April. 11 Uhr: Kindergottesdienst; 20.30: Pre­biger Lotz. Donnerstag, 30. April. 20.30: Bibel­stunbe.

katholische Gemeinben.

Samstag, ben 25. April.

Gießen. 16.30 unb 19 Uhr: Beichte.

Sonntag, ben 26. April. 2. Sonntag nach Ostern.

Gießen. 6.30 Uhr: Beichte; 7: Messe; Kommunion ber Frauen; 8: Kommunion; 9: Hochamt mit Pre- bigt; 11: Messe mit Prebigt; 14.30: Christenlehre unb Anbacht. Echzell. 11: Hochamt mit Prebigt. Grünberg. 9.45: Hochamt mit Prebigt. Hungen. 9.30: Hochamt mit Prebigt. Laubach. 10: Hoch­amt mit Prebigt; Erstkommunion unb Entlassungs­feier; 15: Taufgelübbe, Weihe unb Anbacht. Lich. 7.30: Hochamt mit Prebigt. Lollar. Der Gottes­dienst fällt aus. Jlibba. 8.15: Hochamt mit Pre­digt.

Montag, den 27. April.

Laubach. 7 Uhr: Dankgottesdienst.

Mittwoch, den 29. April.

Hungen. 6.30 Uhr: Messe.

Donnerstag, den 30. April.

Gießen. 17.30 Uhr: Beichte.

Freitag, den 1. Mai.

Gießen. 8 Uhr: Festgottesdienst; Hochamt; 20: Maiandacht. Lich. 7: Hochamt.

VeffentNchsr Sonnlagsblenft

Polizei: Telefon 2751, nur in bringende» Notfällen Telefon 01.

Feuerwache: Telefon 2244/45, Notruf Tele­fon 02.

Hauptpostamt: Beschränkter Schalterdienst 8 bis 21 Uhr.

Stadtpostamt: Für Schließfachabholer t bis 13 Uhr.

Sanitatskolonne: Telefon 2500.

Aerzte : Frau Dr. Marx, Dr. Ploch. Zahnarzt: Dr. Schüttler.

Apotheke: Hirsch-Apotheke.

Nach dem Essen nicht vergessen Bullnch-Salz Ta^opfg.