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erde Mitglied der 71©$.!

Frühere Zeiten, die alücklicherweise überwun- Den sind, pflegten reich­lich viel vom Sozialis­mus zu reden. Aber man verstand darunter nicht den Sozialismus der Tat, sondern nur die Lehre von den Klassen­gegensätzen. So konnte es kommen, daß deutsche Volksgenossen, Männer, Frauen und Kinder im Elend und in der größ­ten Not leben mußten und n»r der Hilfe einzel­ner mitleidiger Menschen und Verbände teilhaftig werden konnten. Das Gefühl, Glieder eines ge­samten Volkes zu sein, konnte ihnen durch die damals geübte Methode des Almosengebens nicht erweckt werden.

Heute ist das anders geworden. Heute steht der einzelne Volksgenosse nicht mehr allein. Heute weiß jeder, daß er nicht nur ein Glied in der gro­ßen Volksgemeinschaft ist, sondern er weiß auch, daß hinter ihm das ganze Volk steht, wenn es gilt, Not und Sorgen zu lindern.

Die von dem ganzen deutschen Volke getra­gene N a t i o n a l s o -

zialistische Volkswohlfahrt hat seit der Erhebung die Aufgabe übernommen, für das Wohl aller Volksgenossen zu sorgen, der bitteren Not zu steuern, für die Gesundheit zu sorgen und wieder Freude am Dasein in die deutschen Lande ein­kehren zu lassen.

Dieses gewaltige Werk des Führers kann aber nur durchgeführt werden, wenn jeder einzelne Volksgenosse sich bewußt ist, daß es seine höchste, edelste und schönste Pflicht ist, mitzuhelfen an

der Erstarkung und Gesundung des deutschen Volkes. Ohne die Mitarbeit des einzelnen Volksgenossen kann dieses große Ziel nicht erreicht werden.

Willst du ein S o z i a l i st der Tat fein, so tritt ein in die N S D., denn nur so kannst du den Willen zur Mitarbeit am neuen deutschen Reiche bekunden!

Werde Mitglied der NSV.!

Oberheffen.

Neuer Gemeindesaal in Watzenborn-Steinberg.

* Watzenborn-Steinberg, 15. Juli. Nun ist es der hiesigen Kirchengemeinde gelungen, den im Herbst vorigen Jahres begonnenen Umbau der Pfarrscheune in einen evangeli­schen Gemeindesaal zu vollenden. Eine Psarrscheune zu einem so schönen Saale umzu­bauen, ist aller Mühe wert gewesen. Dieser Saal dient gleichzeitig dazu, dem allzu großen Platzman­gel in der Kirche abzuhelfen. Bei Ueberfüllung der Kirche wird der Gottesdienst in den Saal übertra­gen. Die Weihe des neuen Gemeindehauses findet nunmehr am kommenden Sonntag, 19. Juli, statt. Wer das, was eine rührige evangelische Gemeinde geschaffen hat, sehen will, ist herzlich eingeladen, an dieser Einweihungsfeier teilzunehmen.

(Sin interessanter Schlüsselfund.

00 Klein-Linden, 15. Juli. Bei der Er­richtung eines Neubaues für den Volksgenossen Ludwig Germann in der sogenannten Wüstung, eines Flurteiles zwischen der Lützellinder Straße und der Burg, wurde dieser Tage bei Erdarbeiten ein großes Bund alter Schlüssel zu Tage gefördert. Em elfjähriger Neffe des Bauherrn fand Denselben unter den Wurzeln eines Gebüsches, nur wenige Zentimeter tief in der Erde. Der Bund enthält elf, meiste größere alte Schlüssel. Zwei der Schlüssel, vermutlich die ältesten, sind je neun Zentimeter lang und haben plattgehämmerte Reiten (Griffe). An der oberen Rundung steht auf beiden Seiten das Zeichen + 15787 +. An der unteren nach dem Gesenke zu befindlichen Rundung sind auf beiden Seiten Blattornamente eingraviert. Der obere Teil ! des Dorns ober Stieles ist ebenfalls abgeplattet und hat bei dem einen Schlüssel die Zahl 24, bei idem anderen 30 oder 36. Ein weiterer, scheinbar i neuerer Schlüssel, ist nur sieben Zentimeter lang, I hat plattgehämmerten Griff mit der Zahl 850 an iber oberen Runbung bes Griffes. Sonst ähnelt ibiefen ben neueren Schlüsseln für bie Einsteckschlös- |fer. Sieben weitere Schlüssel scheinen älteren Ur- jsprunges unb messen zwischen neun und fünfzehn Zentimeter Länge. Woher bie Schlüssel stammen, iift vorerst noch unbekannt.

Da nur etwa 50 Meter weiter nörblich bie alte IKirche geftanben hat, so ist es nicht ausgeschlossen, Daß es sich um K i r ch e n s ch l ü s s e l hanbelt. Ob Ufte zur Kirche, bie am ,9. September 1613 geweiht uunb bis 1864 geftanben hat, gehörten, ober zur öälteren, die vor dieser auf demselben Platz, dem i alten Friedhof, stand, kann nur durch Fachleute iifestgestellt werden. Es ist aber auch die Möglichkeit ^vorhanden, daß es Schlüssel der ein ft i gen »Burg, der heutigen WirtschaftZur Burg", sind, Die in ihrem südlichen Teil am 16. Februar 1869 seinstürzte, denn die Fundstelle liegt nur 100 Meter Lstlich der Burg entfernt. Es wurden in dieser Ge- vgend, namentlich hinter der Burg, schon in frühe­ren Jahren wertvolle Funde aus vergan- gjenen Zeiten gemacht. Die Schlüssel wurden lauf der hiesigen Bürgermeisterei hinterlegt.

Landkreis Gießen.

4- Lauter, 15. Juli. Mit dem Sängerfest am Sonntag, 19. Juli, bei dem unser im Jahre 1900 Begründeter GesangvereinGermania" 8eine Fahne weiht, ist das W e r t u n g s s i n g e n 10er Vereine des südlichen Teiles des Kreises Ohm- Bumbatal verbunden. Folgende 16 Vereine betei­ligen sich daran: Burg-Gemünden, Nieder-Gemun- !0en, Flensungen, Lehnheim, Ruppertenrod, Ober- Ohmen, Babenhausen II, Groß-Eichen, Stockhausen. Weickartshain, Grünberg, Göbelnrod, Reinhardshain, Saasen, Queckborn und Lauter. Jeder Verein hat ywei Chöre zu fingen, den Pflichtchor unb einen relbstgewählten Chor. Als Pflichtchor wurde be- stimmtFür Deutschland" von Hermann Grabner.

M Hungen, 15.Juli. Zur Zeit wird die Ka­rn a l i s i e r u n g der Schloßgasse , der in den nächsten Tagen die Kanalisierung der Lubwig-Har- ilig- unb Schillerstraße folgen soll, burchgeführt. Mit ner Durchführung dieser Maßnahme geht ein feit

langem gehegter Wunsch der Straßenanlieger in Er­füllung. Das Storchennest auf dem hohen Schloßturm ist zum Leidwesen von jung unb alt seit Wochen wieber verwaist. Durch bie Verkettung unglücklicher Umftänbe ist bereits feit mehreren Jahren eine Aufzucht ber Jungstörche unterbunben worben. Vor zwei Jahren würbe bei einem Kampf um bas Storchennest von umherziehen- ben Störchen bas Storchenmännchen burch bie wuch­tigen Schnabelhiebe ber Angreifer getötet. Die brü- tenbe Störchin verließ kurze Zeit später bas Gelege. Im vorigen Jahre geriet, auch wiederum zur Brüte­zeit, bas Storchenmännchen beim Futterholen unweit Hof-Graß in die elektrische Hochspannung. Auch in diesem Falle verließ die brütende Störchin kurzer­hand das Gelege. In diesem Jahre wurde eigen­artiger Weise (nach Angabe eines im Schloß wohn­haften Mannes, der mit dem Fernglas den Vor­gang beobachtete) das im Nest befindliche Gelege durch einen umherstreifenden Fischreiher zerstört. Auch dieser Vorgang hatte den Wegzug des im Früh­jahr so freudig begrüßten Einzuges des Storchen- paares zur Folge.

Kreis Bübingen.

0 Nidda, 15. Juli. Die im Jahre 1897 hier angelegte Wasserleitung, deren Quellen in der Gemarkung des Nachbardorfes Michelnau liegen, genügt dem heute gesteigerten Bedarf nicht mehr, zumal auch die Reichsbahn auf hiesigem Bahnhofe für Speisung der Lokomotiven erhebliche Mengen bedarf. Mengenmäßig kann jeder an das Leitungsnetz Angeschlossene nehmen, soviel ihm be­liebt, da sich seine Zahlungsverpflichtung für Wasserverbrauch nach der von verschiedenen Fakto­ren abhängigen Punktzahl richtet, wobei Einkom­men eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Die Quel­len liefern wohl genügend Wasser, aber die ver­hältnismäßig enge Rohrleitung hindert die Wei­terbeförderung zur Verbrauchsstelle, so daß ein beträchtlicher Teil nutzlos verloren geht. Diesem Uebelftanbe, der sich zur Sommerzeit öfters sehr unangenehm fühlbar macht, konnte durch eine neue Rohrleitung mit größerem Durchmesser abgeholfen werden. Ebenso würde die Nutzbarmachung einer am äußersten Ende der Gemarkung Nidda gelege­nen in 36 Meter Tiefe unlängst erbohrten Quelle mit einer Ergiebigkeit von 640 cbm je Tag zum Ziele führen. Da jedoch die Ausführung beider Projekte der Kosten wegen auf fast unüberwindliche Schwierigkeiten stoßt, so versucht man den privaten Wasserverbrauch allgemein durch Einbau von Wassermessern einzuschränken, was voraussichtlich, wie anderswo auch, zum Ziele führen dürfte. In­folge Ratsbefchlusies wurden daher durch die Stabt 300 Wassermesser beschafft, die fast alle wegen erleichterter Zahlungsweife in das Eigen­tum der Hausbesitzer übergingen.

Preußen.

20. 3uli: Verhandlung gegen den Mörder Maibach.

LPD. Frankfurt a. M., 15. Juli. In der Straffache gegen Erich Maibach wegen Mordes des Stiefvaters und wegen Totschlags der Mutter ist, wie die Justizpressestelle mitteilt, Hauptverhand­lungstermin vor dem Schwurgericht in Frankfurt am Main auf. den 20. Juli 1936, 9 Uhr, anberaumt worden. Die Anklage wird vom Staatsanwalt- schaftsrat Dr. Reiners vertreten, Verteidiger des Angeklagten ist Rechtsanwalt Nagel in Bad Homburg.

Kreis Dehlar.

0 Waldgirmes, 14. Juli. Die Jung- männerbünbe und die Posaunenchöre des Kreises Wetzlar hielten am Sonntag hier ihr K r e i s f e ft ab. Zu gleicher Zeit beging der hiesige Posaunenchor das Jubiläum seines 25jährigen Bestehens. Zweihundert Po- saunenbläser nahmen teil und hatten sich unter dem Kreisdirigenten W. Bernhardt (Waldgirmes) glänzend vorbereitet. Das Fest brachte nicht nur Stunden religiöser Anregung und Vertiefung, son­dern dem Kenner geistlicher Musik auch einen hohen

musikalischen Genuß. Der F e st g o 11 e s d i e n st am Vormittag, bei schönstem Sonnenschein gehal­ten, versammelte eine große Gemeinde. Pfarrer Gaul (Dillenburg) hielt die Festpredigt. Die ver­einigten Posaunenchöre verschönten den Festgottes­dienst unter freiem Himmel. Die Festversamm­lung leitete Prediger Trippler (Groß-Rechten- bad)) in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Kreisverbindung. . Die Versammlung stand unter dem GedankenChristendienst ist Zeugendienst". Am Denkmal der gefallenen Gemeindeglieder sprach Pastor D. Kuhlo Worte des Gedenkens, Prediger T r i p p l e r legte im Auftrage der Kreisverbindung einen Kranz nieder. Das Sieg-Heil auf den Führer, das Horst-Wessel-Lied und das Lied vom guten Kameraden beschlossen die Feier. Aus dem Fest­platz fand sich zur Festversammlung eine nahezu 2000-köpfige Menschenmenge ein. Pfarrer Anthes (Waldgirmes) begrüßte die Teilnehmer. Ansprachen hielten sodann Pfarrer Gaul (Dillenburg), In­spektor C l a s s e n (Elberfeld) als Bundesgauwart und Vertreter der Evangelischen Gesellschaft, ferner der Kreisführer der Posaunenchöre Pastor D. Kuhlo (Bethel). Die Zuhörer folgten den Wor­ten der Redner mit großer Aufmerksamkeit. Schluß­wort und Schlußgebet sprach Stadtmissionar Schmidt (Wetzlar). Das Fest in seiner Gesamt­heit nahm einen schönen und für alle Teilnehmer unvergeßlichen Verlaus.

Beim Spielen mit der Wäscheleine erhängt.

Lpd. Offenbach, 15. Juli. Am Dienstagnach­mittag ereignete sich in der Elbestraße ein tragi­scher Unglücksfall, dem der 9jährige Robert

Heinrich zum Opfer siel. Der Junge spielte, auf einer Bank sitzend, mit einer Wäscheleine, wobei er seinen Kops in eine Schlinge der Leine st e ck t e. Durch das Schaukeln fiel die Bank um und die Schlinge zog sich zu, so daß der Junge den Erstickungstod erlitt. Wiederbelebungs­versuche blieben ohne Erfolg.

Tödlicher Unfall durch eine Weinbergspriüe.

Lpd. Oppenheim, 15. Juli. Am Dienstag­nachmittag ereignete sich im nahen Bodenheim bei Spritzarbeiten im Weinberg ein folgen­schwerer Unfall. Ein bei einem Badenheimer Weingutsbesitzer tätiger 24jähriger Arbeiter aus Wörrstadt war mit dem Füllen einer Weinbergs­batteriespritze beschäftigt, als diese plötzlich ex­plodierte. Der Luftdruck warf den Arbeiter zu Boden, wo er besinnungslos liegen blieb. Bei dem Verunglückten stellten sich Krämpfe und E r - brechen ein. Ein Arzt ordnete die sofortige Ueberführung ins Mainzer Krankenhaus an. Dort ist der Verunglückte seinen inneren Ver­letzungen erlegen.

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

3. p. in A. Das Schlachtschein ist nur dann nicht pfändbar, wenn Sie einen derart großen Haushalt haben, daß das geschlachtete Schwein den Nah­rungsbedarf Ihrer Familie auf etwa vier Wochen deckt. Grundsätzlich ist ein Schlachtschwein jedoch pfändbar.

Mdel-LanMenst des VdM. Hilst bei der Ernte.

Die Reichsreferentin des BDM., Trude Bürk- ner, hat zur Teilnahme am Mädel-Landdienstjahr aufgerufen. Gleichzeitig ist in einer amtlichen Ver­fügung mitgeteilt worden, daß die landwirtschaft­liche Tätigkeit der Mädel als Ersatz für die Arbeitsdienstpflicht angesehen wird.

Diese landwirtschaftliche Tätigkeit muß aller­dings nachweislich vor dem 1. Oktober 1937 geleistet werden, und zwar mindestens neun Monate lang in einem freien landwirtschaft­lichen Arbeilsuerhältnis, in der Landhilfe oder in einem landwirfchaftlichen Umschulungslager des BDM.

Welchen Sinn hat der Mädel-Landdienst und wie arbeiten die Mädel aus der Stadt auf dem Lande? lieber diese Fragen gab die zuständige Referentin im Sozialen Amt der Reichsjugendführung, Gau- führerin Gertrud Kunzemann, dem Reichs- Jugend-Pressedienst Auskunft.

Anmeldungen von Mädels, die für einige Zeit in der Landwirtschaft tätig sein wollen, werden drin­gend benötigt. Die Anmeldungen sind an das So­ziale Amt der Reichsjugendführung, Berlin NW 40, Kronprinzenufer 10, zu richten. Jedes Mädel, das sich gemeldet hat, wird nötigenfalls nach einer Umschulung einer bereits bestehenden Mädel- Landdienstgruppe, die im allgemeinen 6 bis 20 Mädel umfaßt, zugewiesen. Die Gruppe wohnt durchweg in einem gemeinsamen Heim, das von der zuständigen Dorfgemeinschaft zur Verfügung gestellt und unterhalten wird.

Die Mädel sind teils mit auf dem Felde, teils in der ländlichen Hauswirtschaft tätig und helfen der Bäuerin beim Aufräumen des Hauses, bei leichten Stallarbeiten, beim Kochen, Melken, Buttern, in der Garten- und Feldarbeit.

Die Mädels stehen mit dem bäuerlichen Be­trieb in einem regelrechten Arbeitsverhältnis und erhalten je nach Alter und Leistung im einzelnen 10 bis 40 Mark im Monat. Jedes Mädel hat die Pflicht, von feinem wochenlohn einen Tageslohn für die Bildung eines Pflicht- fparschahes zurückzulegen, über den es insgesamt erst beim Ausscheiden aus dem Landdienst verfügen darf. Die Mädel gehen morgens an ihre Arbeitsstätte, wo sie den ganzen Tag über tätig sind. Sie erhalten in jedem Falle eine bestimmte Freizeit, die sich nach den einzel­nen bäuerlichen Betrieben richtet. Abends kommen die Mädel wieder in ihr Heim zurück, wo sie an bestimmten Abenden mit dem zuständigen BDM. Singabende für die Dorfgemeinschaft abhalten, ober auf andere Weise sich in das dörfliche Gemein­schaftsleben stellen.

Jede Landdienstgruppe wird von einer besonders hierfür geschulten Führerin, die in jedem Falle dem BDM. angehört, geleitet. Diese Führerin steht ge­nau wie ihre Kameradinnen mit einem bäuerlichen Betrieb in einem regelrechten Arbeitsverhältnis, nur wird ihr für ihre Führerinnentätigkeit etwas mehr Zeit gelassen.

Die Verpflegung im Lager wird meistens von den Bauern bestritten, die Naturalien liefern.

Um diejenigen Mädel, die noch nie vorher in der Landwirtschaft tätig waren, auf den Landdienst vorzubereiten, hat die Reichsanstalt gemeinsam mit dem BDM. achtwöchige landwirtschaft­liche Umschulungslager eingerichtet. Die Mädel müssen sich verpflichten, ein Jahr auf dem Lande zu bleiben. Die Reichsanstalt zahlt für diese Umschulungslager einen täglichen Förderungssatz für jedes Mädel.

Der Prozeß gegen die Franziskanerbrüder

Koblenz, 14. Juli. (DNB.) Die Dritte Große Strafkammer hatte sich im Dienstag mit dem 29. und 30. Fall im Franziskanerbruder- Prozeß zu beschäftigen.

Die eine Anklage richtete sich gegen den 1910 in Castrop geborenen Ordensbruder Romuald, der mit sieben Ordensbrüdern in Waldbreitbach Unzucht getrieben hatte. Außerdem wird ihm zur Last ge­legt, sich an ihm anvertrauten minderjährigen Zög­lingen vergangen zu haben. Die Vernehmung des Angeklagten entwickelte wiederum ein Bild sittlicher Verkommenheit. Der Angeklagte stellte im Kloster den Brüdern nach, wo sich dazu auch nur die Ge­legenheit bot. Ein Zögling erzählt u. a. auch, daß er und seine Kameraoen in ihrer Werkstätte ein Bild des Führers und Hindenburgs angebracht hät­ten. Das Bild sei am nächsten Morgen total zer­stört gewesen. Als ein Zögling äußerte, das könne nur ein Bruder getan haben, wurde er strafversetzt. Ein anderer Zögling erklärte, er habe dem Oberen Placidus Mitteilung von den sittlichen 23er» ehlungen des Bruders Romuald gemacht. Hierauf ei dem Bruder nahegelegt worden, aus dem Klo­ter auszutreten. Der Staatsanwalt hielt den An- ;eklagten in sämtlichen ihm zur Last gelegten Fäl- en für überführt und beantragte eine Gesamtzucht­hausstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Ver­brechens gegen § 174 Z. 1 StGB, und wegen fort­gesetzter widernatürlicher Unzucht zu einer G e - famt(träfe von zwei Jahren und sechs Monaten Zuchthaus und drei Jahren Ehr­verlust. Mildernde Umstände müßten dem Ange­klagten versagt werden, da er ein Mensch sei, der sich außerordentlich schwer gegen Gott, Staat und Kirche vergangen und Unzucht in großem Umfange getrieben hat.

Der zweite Fall behandelte den 1902 in Garmisch- Partenkirchen geborenen Bruder Zosinus, der geständig ist, mit sieben Ordensbrüdern Unzucht ge­trieben zu haben. Der Angeklagte ist 1930 als Vollwaise in das Kloster Waldbreitbach gekommen und fiel schon nach wenigen Monaten der schauder­haften Seuche zum Opfer. Seine vielen tierischen Verfehlungen sind einfach unglaublich und schauder­haft. Er erzählt auch u. a., daß er 1934 nach Rom gekommen fei und auch dort mit zwei Franzis­kanerbrüdern Unzucht getrieben habe. Auch nach seiner Rückkehr nach Waldbreitbach habe er sein widerliches Leben bis kurz vor seiner Verhaftung fortgesetzt. Der Staatsanwalt beantragte zwei Jahre und drei Monate Gefängnis. Mit Rücksicht darauf, daß der Angeklagte die Taten begangen hat, als er noch minderjährig war, daß er von frühester Ju­gend an keine Eltern gehabt hat, die ihm Halt und Stütze hätten sein können, daß er mit 18 Jahren schon ins Kloster gekommen sei und schließlich mit Rücksicht auf seine Reue und sein Geständnis ver­urteilte das Gericht den Angeklagten wegen fortge­setzter widernatürlicher Unzucht zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis. Die Un­tersuchungshaft wurde ihm angerechnet.

| Koblenz, 15. Juli. (DNB.) Am Mittwoch standen wieder zwei Angeklagte in dem großen Sittlichkeitsprozeß gegen die Franziskanerbrüder vor der III. Großen Strafkammer in Koblenz, und zwar bie Klosterbrüder Smeran und Candidus.

Bruder E m e r a n wurde 1905 in Kempten bei Bingen geboren. Er erlernte ein Handwerk, machte die Gesellenprüfung und fühlte sich plötzlich zum Ordensmann berufen. Er war beim Eintritt ins Kloster 18 Jahre alt. Schon nach wenigen Wochen ließ er sich mit Bruder Theodor in unzüchtige Handlungen ein. Nach einjährigem Aufenthalt nahm der Bruder auf Veranlassung seiner Eltern wieder seine Handwerkertätigkeit im bürgerlichen Leben auf. Auf einen Brief des berüchtigten Bruder Linus ging der Angeklagte wieder in das Kloster in Boppard. Auch in Boppard gab er eine Gast­rolle, wo er mit dem Bruder Viktorian wider­natürlich verkehrte. 1928 trat der Angeklagte wegen einer unglücklichen Liede wieder als Bruder Eme - ran in das Kloster Waldbreitbach ein und unter­hielt mit den Brüdern Hubertus, Achatius, Jordan, Constantin und W i e w a l d wider­natürlichen Verkehr. Seinem Treiben setzte er schließlich dadurch die Krone auf, daß er sich an zwei schwachsinnigen Zöglingen verging. Einer die­ser Zöglinge sagt als Zeuge aus, daß er sich gegen die unsittlichen Angriffe des Bruders Emeran ge­wehrt habe. Der Generalobere habe auf seine Anzeige nur gesagt:Die Brüder tun so etwas nicht". Wie der Zögling weiter sagt, habe er dar­aufhin auf der Station Krach geschlagen. Das habe zur Folge gehabt, daß man ihm einePackung" verordnet habe. Der Anklagevertreter ging mit dem Angeklagten scharf ins Gericht und wies insbe­sondere auf die einwandfrei erwiesene moralische Schuld der Ordensgesellschaft hin. Entgegen der Auffassung des Staatsanwalts hielt das Gericht die Erziehereigenschaft des Angeklagten nicht für ge­geben und verurteilte ihn zu drei Jahren sechs Monaten Gefängnis.

Der zweite Angeklagte Bruder Candidus, der mit 21 Jahren ins Kloster eingetreten ist, wurde 1908 in Oberhausen geboren. Vor seinem Eintritt ins Kloster war er als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Ein halbes Jahr nach seinem Eintritt in die Waldbreitbacher Klosterniederlassung fiel er dem Bruder Wiewald zum Opfer. Später ver­ging er sich an mehreren Anstaltszöglingen. Hier schränkte der Angeklagte in einem Falle seine frühe­ren Aussagen wesentlich ein. Einer der Zöglinge wird als Zeuge vernommen und erzählt, daß er 1933 aus Waldbreitbach ausgerückt fei, sich auf eigene Füße gestellt und geheiratet habe. Der Zeuge sagt aus, daß Bruder Emeran mehrmals An­näherungsversuche gemacht habe, er habe sich jedoch diese Dinge nicht gefallen lassen und abaeroehrL Ein zweiter Zögling, der ganz bestimmte Au-ssagen macht, gibt die Verfehlungen ohne weiteres zu. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen fort­gesetzter widernatürlicher Unzucht zu einer (Se* fängnis strafe von dreieinhalb Jahres