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Als am 18. Mai 1923 der erste Senat des Ober-

Das Oberlandesgericht Darmstadt

angegliedert. Reich, ja über dessen Grenzen hinaus genannt und

Unter den 25 deutschen Oberlandesgerichten ist das bekannt. Das durch den Währungsverfall und die

t gäbe uno yoye Psiic i® nung seiner Richter.

volle Vergangenheit zurück.

eine

tan-

mo= von

anstalten.

Wie die Arbeit der Oberlandesgerichte schlechthin,

landesgerichts Darmstadt unter dem Vorsitz des da» maligen Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. B e st dos sogen, erste Darmstädter Aufwertungs­urteil verkündet hatte, da gab die vom Oberlan- dcsgericht Darmstadt in der Aufwertungsrechtspre­chung entwickelte Tätigkeit und Initiative den An­laß für die tief einschneidende Aufwertungsgesetz-

Verlust aller mühsamen Ersparnisse, auf das chwerste verletzte Rechtsempfinden eines großen Tei­les des deutschen Volkes erfuhr durch dieses Urteil wieder eine Erstarkung. Das Gericht hatte damit in einer Zeit trübster Vergangenheit unseres Staats- und Wirtschaftslebens den Gedanken von Treu und Glauben wieder in den

Vordergrund der Rechtsprechung gerückt und gezeigt, daß vor seinem unbeugsamen Rechtssinn eine In» teressenwirtschaft nicht zum Ziele kommen kann.

Äufwertungsrechtsprechung und -gesetzgebung sind heute als Probleme längst aus dem Blickfeld des deutschen Volkes entschwunden. Viele andere sind an ihre Stelle getreten. Mit dem Ausbruch der . Nation in das neue nationalsozialistische Reich haben sie Ausdruck und zum Teil bereits gesetz» geberische Formen gefunden. Hier ist nicht der Ort für ihre Aufzählung, deren es auch gar nicht be­darf. Dem deutschen Volke werden von weiser und gerechter Führung die Gesetze gegeben, die ihm frommen. Den deutschen Richtern aber erwächst im neuen Reich die hohe Aufgabe, die Gesetze alte und neue in einer Weise anzuwenden, daß der Richterspruch neben hohem Wissen und logischer Durchdringung auch jene innere und wahre Gerech­tigkeit widerspiegelt, wie sie im Herzen des un­verbildeten, natürlich denkenden und rechtsliebenden Volksgenossen empfunden wird. Eine solche Recht­sprechung wird immer im Licht erstrahlen, ohne daß sie für ihre Anerkennung erst eine besondere Großtat zur Entwicklung gesetzgeberischer Initiative aufweisen muß. Daß das Oberlandesgencht Darm- stadt in diesem Sinne in Zukunft unter der Leitung seines neuen, durch das Vertrauen des Führers und Reichskanzlers berufenen Präsidenten den ihm zugewiesenen Platz ausfüllen möge, ist ernste Aus­gabe und hohe Pflicht, zugleich Streben und Hoff-

gen Ihrer Art, Sie müssen sich unendlich wohl bei uns fühlen!" ~ ,

Drau antwortete nicht. Das Herz tat ihm weh. Ach, sein Bild paßte so wenig in diesen Rahmen wie die Frau, die es darstellte.

Elfriede Stalling wies leichtfertig lächelnd hin­über. ~

Gefällt Ihnen Ihre Tischdame? Ich gab Ihnen großmütigerweise die gefeiertste, amüsanteste Dame unseres Kreises, um deren Huld Sie viel beneidet wurden!"

Ich sah nur Sie", sagte Drau leise.

Ihre Lippen zuckten.Jetzt werde ich gleich wei­nen", dachte sie angstvoll. Sie zwang sich em leich­tes Lachen ab, machte ihm eine feierliche Verbeu­gung, mit spitzen Fingern den weiten Rock ihres Plisseekleides hebend:Untertänigsten Dank, mein Herr! Es ist immer erfreulich, gelobt zu werden, auch wenn das Lob eine Lüge ist!" Glashell und hart war ihr Blick.

Reizend!" bemerkte eine Stimme hinter ihnen. Bruck stand da, von irgendwoher hereingeschlendert, die Hände in den Taschen seines sehr gut sitzenden Smokings. Er hatte ein Monokel ins linke Auge geklemmt und sah langsam, unverschämt lächelnd, von einem zum andern.

Schon lange suche ich die verehrte Hausfrau, die den Tanz flieht und ihren getreuesten Freund meidet, um der Kunst zu huldigen" sich in ge­machter Ehrfurcht ebenfalls tief vor Drau vernei­gend, dem das Blut ins Gesicht stieg.Meinen Glückwunsch, junger Meister! Sie haben mit einem Schritt erreicht, was uns einfachen Sterblichen bis­her grausam verweigert wurde: Gunst und Gnade der schönsten Frau! Bisher, sage ich, denn Treue stirbt schwer, mein armes Herz hofft noch immer."

Er trat näher, hob Elfriedes Hand an feine Lip­pen. Ganz nah war das breite blaffe Gesicht dem ihren. Es lächelte noch immer, aber in den kleinen hellen Augen stand ein tückischer Schein.

Zunächst ist mein Wunsch ganz bescheiden darf ich um den nächsten Tanz bitten?"

Elfriede neigte leicht den Kopf, legte die Hand auf den galant bargebotenen Arm. Was blieb ihr anders zu tun übrig? Teddys wiederholte Bitte, die in letzter Zeit eher einem Befehl gleichkam, fiel ihr wieder mit Zentnerlast auf die Seele.

Schon zum Gehen gewandt, drehte Bruck sich um.

Regel erst, wenn er daraus ein Recht ableitet, den Sohn in einen Beruf hineinzuzwingen, den dieser nicht will. Denn unter der verfehlten Berufswahl hat der Sobn, nicht der Vater, zu leiden bis an fein Lebensende.

Man soll, solange man es vermeiden kann, nie- mand in einen Beruf hineinzwingen, der ihm wi­dersteht. Das bedeutet nun freilich nicht, daß man die jungen, schulentlassenen Menschen laufen lassen soll, wohin sie wollen. Wo zwischen Eltern und Kindern das Vertrauen herrscht, das die natürliche Grundlage ihres Verhältnisses sein soll, da werden die Eltern die gegebenen Berater bei der Berufswahl der Kinder fein. Und wo Eltern diese ihre Aufgabe ernst nehmen, da werden sie rasch erkennen, wie schwer und verantwortungs­voll sie ist. Sich selbst vor Trugschlüssen und das Kind vor Enttäuschungen zu bewahren, ist so ein» fach nicht, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Nicht jede Begabung, die frühzeitig hervor- tritt, deutet auf den Lebensberuf. Nicht jeder Berufs­wunsch, den ein Kind äußert, ist in seiner Berufs- anlage begründet. Und nicht immer ist die Anlage zum'Beruf so stark und eindeutig bestimmt, daß sie sich allen Hindernissen zum Trotz durchsetzt. Gar mancher merkt erst, wenn er im falschen Beruf steckt, daß er für einen anderen geboren war.

Das alles sind Schwierigkeiten, um die sich im alten Staat, sowohl in dem von Weimar wie im

Eine Frage, lieber Meister das Bild unserer Gastgeberin hier ist noch nicht verkauft, wie ich er- fahre bitte es als erworben zu betrachten, ja? Das Geschäftliche besprechen wir morgen."

Drau fing einen erschrockenen Blick Elfriedes auf. Aber auch ohne ihn wäre seine Anwort die gleiche gewesen:Das Porträt ist heute vom Ministerium angekauft worden, Herr Bruck."

Der hob leicht wehrend die Hand.

Machen Sie den Kauf rückgängig, mein Freund, Schadenansprüche und Unkosten werden ersetzt."

Ich bedaure", sagte Drau kurz. Hoch aufgerichtet stand er da, das dunkle Gesicht verschlossen und ab» weisend.

Der andere betrachtete ihn einen Augenblick von der Seite, lächelte dann mit dünnen Lippen sehr liebenswürdigIch auch, lieber Herr Drau, ich auch! Ihre Absage verdirbt mir eine hübsche lieber» raschung."

Er ging ins Nebenzimmer mit Elfriede, legte den Arm um ihre Taille und zog sie geschickt in den Strudel der Tanzenden hinein.

24. Kapitel.

Schweigend glitten sie auf dem spiegelnden Par­kett dahin, gewandt führte Bruck die Frau, die leicht wie eine Feder in seinem Arm lag, bemüht, un- bemertt und ohne zu verletzen, die körperliche Be­rührung mit ihrem Partner aufs Notwendigste zu beschränken.

Was meinten Sie vorhin mit einer Ueber- raschung?" fragte sie plötzlich, halb gegen ihren Willen. , ,

Bruck, der mit sehr sachlicher Miene getanzt hatte, sah sie beredt an. Es war ihr, als saugten sich diese glashellen Augen an ihrem Gesicht fest.

Ich wollte meiner lieben Frau gern das Portrat ihre Nachfolgerin schenken", entgegnete er freundlich.

Elfriede spürte, wie ihr ein Schauder über den Rücken riefelte. Mit einer schroffen Bewegung löste sie sich von seinem Griff, der sie widerstandslos entgleiten ließ.

Ihr Scherz fängt an, geschmacklos zu werden, Herr Bruck." . . ,

Sie wollen nicht mehr tanzen? Schon, mir sehr recht plaudern wir ein bißchen, im Wintergar­ten ist's gewiß kühler."

Ruhig ging er neben ihr her.

(Fortsetzung folgt 1)

schwungvolle Rede hielt, oft vom Gelächter der ihn Umdrängenden unterbrochen?

Gewaltsam riß Drau seinen Blick tos unb ging nebenan in die Bar, wo er hastig em Glas Sekt herunterstürzte. Wie Elfriede Stallmg in der Sll- vesternacht, so empfand auch er jetzt: Es tat nicht gut, diesen Kreis allzu nüchtern zu betrachten Als er das Glas zuruckgab, stand rote htngew-ht El- sriede Stalling neben ihm und lachte ihn glücklich an. Drau liefe sich den Kelch zum zweiten Mal fül­len und hielt ihn ihr bittend entgegen:Aus Ihr Wahl soll er geleert werden, doch wirkt der Wunsch nur dann, wenn Sie den Trunk nach alter Vater Sitte dem Gaste weihen."

Da nahm die Frau das Glas, führte es an ihre Lippen und trank ihm zu. ... ,

Nun trinken Sie lauter gute Wunsche für sich selber", entgegnete sie froh, es ihm zuruckreichend

Eine seine Blutwelle stieg in das schone Gesicht, tauchte es bis zur Stirn in rosige Mut unter dem Blick des Mannes, der nicht vermochte, ihn abzu­wenden von dieser reizenden Verwirrung, die ver­riet, was er zu erraten nicht gewagt. Nur sie zwei gab es auf her Welt, nur sie zwei

Gestern war ich wieder bei Arvldsen - faßte f*e leise,da sah ich an sieben Bildern das Schildchen Verkauft" und freute mich noch im Schlaf dar­über! Neulich waren es doch erst vier.

So intensiv erlebte sie seinen Aufstieg mit . Auf Ihr Porträt liegen zwei Angebote vor. Elfriede Stalling sah schnell auf.Zwei Vom Kultusministerium zur Ergänzung der bernen Abteilung in ber Staatsgalerie, unb Herrn Stalling." .

Er konnte nichtIhrem Mann sagen.

Meinem Mann" sie wandte sich ab, feine Falte zwischen den Brauen.

In den beiden Nebenzimmern schoben fid) zende Paare, sangen den Kehrreim des neuen Schla-

9eStalling war nicht so sehen.Ja, er sprach schon mehrmals davon", erwiderte sie endlich langfam.

Heftig wandte die Frau sich ab. In ihren Augen irrlichterte es. ., , .. . ..,

Ihr Werk paßt ausgezeichnet hierher nicht wahr?" Die sonst so weiche Stimme war durch­tränkt mit ätzendem Spott.Unser trauliches Herrn ist so recht das Milieu für Menschen und Schopsun-

Berufswahl und Berussweiikampf

Von Dr. Paul Harms.

Für einen jungen Menschen, der die Schule ver­läßt und ins Leben tritt, besteht das Glück nicht darin, daß er nun in möglichst kurzer Zeit möglichst viel Geld verdient, sondern darin, daß er in den Beruf hineinkommt, für den er berufen i st. Es ist schon eine große Sache, wenn jemand am Abend eines arbeitsreichen Lebens das Bewußtsein haben darf: Hält' ich noch einmal zu wählen, ich wählte mir doch keinen anderen Beruf als den, den ich ausgeübt habe. Daß ein Mensch die Arbeit ge­sunden hat, für die er seiner Neigung und seiner Anlage nach bestimmt zu sein schien, das gewährt ihm tiefere und dauerndere Befriedigung, als der Ge­winn des großen Loses in der Lotterie es tun würde.

Aber es ist meist nicht leicht, den richtigen Beruf zu entdecken! Für den jungen Menschen nicht, und für die nicht, die bei feiner Berufswahl mitverant­wortlich sind. Es gehört viel verstehende Liebe, aber auch ein unbestechliches Urteil und viel Selbstkritik dazu, um sich nicht irresühren zu lassen. Am schlimmsten für den Nachwuchs sind die selbstherr­lichen Väter, die einfach glauben bestimmen zu kön­nen: Du muht das werden, du wirst das und wirst, was ich geworden bin. Denn mit der väter­lichen Selbstherrlichkeit verbindet sich ja in der Re­gel die väterliche Selbstsucht: den Sohn, ober min­destens einen Sohn, das werden zu lassen, was der Vater geworden war. Es beweist ja immerhin, daß der Vater seinen Beruf nicht verfehlt hat, wenn er sich nicht mehr vorstellen kann, wie jemand in einem anderen als seinem Beruf überhaupt glück­lich werden könnte. Für sich mag er das also ruhig denken böse Folgen bekommt die Sache in der

Oberlandesgericht Darmstadt der Gcöße nach ein!damit zusammenhängenden Folgeerscheinungen, den mittelgroßes und steht nach der Zahl der ---- hrta

Gerichtseingesessenen vor Frankfurt a. M., Kassel, Zweibrücken, Rostock, Marienwerder, Braunschweig und Oldenburg. Es hat 1433 338 Gerichtseingeses- sene, und die Zahl der Nachgeordneten Gerichte be­läuft sich auf 3 Landgerichte, 1 Landesarbeitsge- richt, 45 Amtsgerichte, 11 nebenamtliche Arbeits­gerichte, 45 Anerbengerichte und 4 Erbgefundheits- gerichte. Die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht ist eine selbständige Behörde und steht unter der Leitung des Generalstaatsanwalts.

Diesem sind nachgeordnet 3 Oberstaatsanwälte, 13 Amtsanwälte, 2 von Strafanstaltsdirektoren und 43 von Richtern im Nebenamt geleitete Vollzugs-

so bewegte sich auch die des Oberlandesgerichts Darmstadt von einzelnen Ausnahmen abgesehen durchweg auf dem von der Leidenschaft der Massen wenig berührten, aber nicht minder verantwor­tungsvollen Gebiet rechtsfindender und rechtsaus­gleichender richterlicher Tätigkeit. Unter Entsagung auf laute Anerkennung und Hervorhebung spricht ber Richter in täglich ernster Arbeit Recht, als Selbstverständlichkeit hinqenommen von der ob­siegenden Partei und als Unrecht oft empfunden von dem Unterliegenden ober zur Strafe Ver­urteilten. Bewegt sich bie verantwortungsvolle Ar­beit ber Oberlanbesgerichte in ber Regel auch ab- feits ber Kraftlinien ber großen Geschehnisse so barf boch andrerseits nicht übersehen werben, baß bie in ernsten richterlichen Beratungen gefunbenen unb in Urteilen unb Beschlüssen niebergelegten Er­kenntnisse schon häufig Anlaß unb Richtschnur für einschneibenbe gesetzgeberische Maßnahmen auf bem Gebiet bes politischen unb wirtschaftlichen Lebens gewesen sinb. Unb gerabe in dieser Hinsicht blickt bas Oberlandesgericht Darmstadt auf eine achtungs-

Zu ber am Montag ftattfinbenben feier­lichen Einführung bes neuernannten Oberlanbes gerichts präfibenten hat uns ber Leiter ber Justizpressestelle Darm­stabt, Lanbgerichtsrat Dr. Lang, bie nach- folgenben Ausführungen zur Verfügung ge­stellt.

Als nach bem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 bas neugegrünbete Deutsche Reich unter ber Führung . feines großen Kanzlers sich anschickte, seine inneren Verhältnisse zu orbnen, ba setzte auch em Menschen­alter hinburch eine Periobe gesetzgeberischer Tätig­keit ein, wie sie bis bahin vielleicht nur Frankreich in ber auf bie große Revolution folgenben napoleo­nischen Zeit erlebt hatte. Nicht nur bas <51 a a t s recht, sonbern auch bas Gerichtsverfas­sung s - unb Verfahrensrecht fanb alsbalb feinen gesetzgeberischen Niederschlag. Am 1. Oktober 1879 traten bas Gerichtsverfassungsgesetz, bie Zivil­prozeß-, bie Strafprozeß- unb bie Konkursordnung, bie sog. Reichsjustizgesetze, für bas gesamte Reichs­gebiet in Kraft. Das Gerichtsverfassungsgesetz setzte an Stelle ber verschiebenartigsten Gerichtsorganisa- tionen ber einzelnen Bundesstaaten bie vier ordent- lichen Gerichte bes neuen Reiches: Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlanbesgerichte unb Reichsgericht.

Damit hatte auch bie Geburtsstunde des Ober­landesgerichtes Darmstadt geschlagen. Mit dem 1. Oktober 1879 nahm es seine Tätigkeit

Gedenket der hungernden Böger!

HMWI

mußten. Trotzdem, als am 21. Februar 8.12 Uhr die 1400 Geschütze ihren Geschohhagel in einer Breite von 10 Kilometer auf einer Tiefe von 9 Kilometer in den Angriffsabschnitt Brabant AennesVerdun entsandten, als die Sturm­infanterie um 17 Uhr aus den Gräben vorbrach, wurden Wunder der Tapferkeit getan. Allein der NameDouaumont" ist eine Strophe aus dem hohen Lied des deutschen Infanteristen. Wir wissen heute aus den französischen Veröffentlichungen, wie nahe wir in den ersten Angriffstagen dem vollen Erfolge waren. Tief erschütternd ist es, daß der deutsche Ansturm trotz allem bereits am 28. Februar so gut wie vollständig zum Stehen kam, weil die Reserven zur Ablösung der völlig erschöpften Sturmtruppen fehlten. Bitter rächte es sich jetzt, daß die OHL. nicht die Kräfte für den gleichzeitigen Angriff auch auf dem Westufer der Maas bereit­gestellt hatte, der jetzt doch erfolgen mußte. Die erforderlichen Truppen hätten (auch nach der im X. Band des amtlichen Werkes über den Weltkrieg vertretenen Ansicht) zur Verfügung gestanden, auch ohne die Sicherheit der anderen Fronten über das erträgliche Maß hinaus zu gefährden. Unter stän­digem Kräfteverbrauch geht das Ringen feit dem 6. März auf beiden Ufern der Maas weiter. Höhe 304 undToter Mann" verschlingen Hekatomben

an Opfern.

Ende März schon, lauter noch Ende April, , tauchen Zweifel auf,ob im Rahmen der Gesamtkriegs­führung die Fortführung des Angriffs auf Verdun noch zweckmäßig fei?" Bedenken, die sich Mite Mai zu dem Vorschlag verdichten, den Angriff vorläufig einzu st eilen, weil der Verbrauch an Menschen, Munition und Material nicht zu ver­antworten sei. Da aber nach Ansicht des AOK. 5 nur die Möglichkeit blieb, entweder die Verdun unmittelbar vorgelagerte beherrschende Höhen- ft e 11 u n g (FleurySouvilleTavannes) noch zu nehmen oder die ganze deutsche Front bis an­nähernd in die Ausgangsstellung vom 21. Februar zurückzunehmen, entschied sich General von Falckenhayn für die Fortsetzung des Angriffs. Dies, obwohl die ungünstige Gestaltung der Lage in Galizien als Folge der die österreichische Front ins Wanken bringenden Brussilow-Offensive zur Abgabe von Truppen und Material nach dem Osten erzwang. Dies auch, nachdem die am 1. Juli ein- setzende englisch-französische Somme-Offensive starke Abgaben aus der Verdun-Front erforderte und in wenigen Tagen den Rest der 50 sorglich gehüteten Heeresreserven aufzehrte. Erst am 11. Juli erteilt die OHL. den Befehl zurstrikten Defensive".

Verdun war nicht gefallen. Auch der ins lieber» menschliche greifende Plan, hier das französische Heer zum Ausbluten zu bringen, war nicht ge­lungen. Zwar hat es ungeheure Verluste erlitten. 70 französische Divisionen hatten gegen 47 deutsche im Kampf gestanden. 320 000 Franzosen waren in zäher Verteidigung gefallen, aber die deutschen Verluste waren mit 282 000 Mann dahinter leider nicht wesentlich zurückgeblieben. Ein gut Teil der besten Kraft des deutschen Heeres ist in derHolle von Verdun" geblieben. Und darin lag vielleicht die weittragendste Bedeutung dieser Tragödie, die sie zurWende des Weltkriegs" machte.

auf und löste damit das hessische Ober-Appellations- unb Kassationsgericht ab. Es wurde besetzt mit einem Oberlandesgerichtspräsidenten, einem Senats­präsidenten, zehn Räten, einem Oberstaatsanwalt unb einem Gerichtsschreiber. 11 Oberlandesgerichts- präsibenten standen seither an ber Spitze dieses Ge­richtes. Als erster wurde mit Errichtung des Ge­richtes berufen der bereits im Ruhestand befindliche frühere Ministerialpräsident Wirk!. Geh. Rat Gg. K e m p f f; es folgten Senatspräsident Görz im Jahre 1883, Landgerichtspräsident Dr. Knorr im Jahre 1892, Senatspräsident Friedrich Conradi im Jahre 1900, Landgerichtspräsident Adolf Lip - pold im Jahre 1905, Senatspräsident Gustav K u 11 m a n n im Jahre 1909, (Staatsrat Dr. Georg B e ft im Jahre 1916, Senatspräsident Dr. Lang im Jahre 1924, Landgerichtspräsident Dr. Stein im Jahre 1927, Landgerichtsdirektor Adolf Mül­le r im Jahre 1931, Staatsrat Dr. Stuckardt im Jahre 1935. Landgerichtspräsident Dr. Scriba, der nun vom Führer und Reichskanzler mit Wir­kung vom 1. Februar 1936 zum neuen Oberlandes- gerichtspräsidenten ernannt worden ist, wird Mon­tag vom Reichsminifter der Justiz in sein hohes unb verantwortungsvolles Amt feierlich eingeführt.

Währenb bie Zahl ber bei Errichtung des Ober­landesgerichts berufenen Richter sich bis in das Jahr 1934 nicht geändert hatte, erfuhr das Gericht von da an eine beträchtliche Strukturveränderung. Waren dem Oberlandesgericht bis dahin fast nur rsin richterliche Aufgaben übertragen, so ging- mit ber Uebeiieitung ber Rechtspflege auf bas Reich bie gesamte Justizverwaltung bes Oberlandesgerichtsbezirks früher Aufgabe des hessischen Justizministeriums auf den Oberlan- desgerichtspräsioenten über, soweit nicht ein Heber» gang auf ben Generalstaatsanwalt ober ben Reichs­justizminister selbst erfolgte. Dem Oberlandes- gerichtspräsibenten steht zu seiner Entlastung bei Wahrnehmung ber Verwaltungsgeschäfte die Ve r- roaltungsabteilung zur Seite. Die frühere Buchhaltung des Justizministeriums ist heute in dem Rechnungsamt des Oberlandesgenchts aufge­gangen. Während die Kassengeschäfte der Justiz­behörden in Hessen noch bis heute von der hessi­schen Hauptstaatskasse als obere und von ben Fi- nanzkassen ber Finanzämter als untere Kassenbe- hörbe wahrgenommen werben, treten in Kürze bie Oberjustizkasse beim Oberlanbesgericht und bie Gerichtskassen bei ben größeren Amts­gerichten an teren Stelle. Auch der richterliche Tä­tigkeitsbereich des Oberlandesgerichts, welches heute drei Zivilsenate und einen Strafsenat besitzt, hat eine nicht unbeträchtliche Ausdehnung erfahren. War es bisher im wesentlichen nur Berufungsgericht in Zivilsachen, Revisionsgericht in Strafsachen und Beschwerdegericht auf diesen Gebieten und für den Bereich ber freiwilligen Gerichtsbarkeit, so ist es heute für seinen Bezirk, ber sich mit dem Land Hessen deckt, auch in erster und letzter Instanz z u r Entscheid unginHoch-u ndLandesver- ratssachen berufen, soweit diese nicht vor dem Volksgerichtshof zur Verhandlung kommen. Weiter

wurde heraufbeschworen durch die Unklarheit in der Zielsetzung. Die Ansicht Falkenhayns war,um ben Franzosen ben Eindruck auszuzwin- gen, an dieser lebenswichtigen Stelle drohe ihnen ein so schwerer Schlag, daß sie alles tun müssen, um das Unheil abzuwenden, ist es nicht erforder­lich, die Festung in ihrem ganzen Umfang zu Fall zu bringen". Dieser Einstellung stand die des AOK. 5 gegenüber:Das letzte Ziel sollte die Wegnahme der Festung sein". Es konnte nicht aus­bleiben, daß sich diese Verschiedenheit in der Auf- faffung auch in den Angriffsbefehlen als Mangel an Eindeutigkeit auswirkte.

Schicksal war es, daß der auf den 12. Februar anqefetzte deutsche Angriff wegen des schlechten Wetters, bas ausreichende Artilleriebeobachtung ausschloß und das Kampfgelänbe in ungangbaren Morast verwandelte, bis auf den 21. Februar v e r- ((hoben werden mußte. Durch Ueberläufer und Agenten wurde den Franzosen zuverlässige Nach­richt von bem ihnen bis dahin unglaublich er­schienenen Plan. Sie konnten ihre Verteidigung verstärken, während die deutschen Angriffstruppen unter den unzulänglichsten Bedingungen ausharren

WilÖ MMIM.

Roman von H. von HeNennann.

Copyright 1936 by Auswärts-Verlag G. m. b. H., Berlin SW 68.

22. Fortsetzung. Nachdruck verboten!

Margret Mervius sah ihre Tochter leise lächelnd von der Seite an, als sie sie seufzen hörte. So auf­geregt war das Kind gewesen, voller Angst, ob Selldön auchrichtig Deutsch sprechen" werde als ob es auf die Grammatik allein ankomme! Ein interessanter Charakterkopf, dieser Schwede, reizvoll die nordische Betonung der Worte, die knappen, sprechenden Gesten. Und diesen Mann, dek den größten Gefahren und Strapazen getrotzt, der so bescheiden seinen Ruhm trug, diesen Mann hatte Gretehochbetagt" undhäßlich" genannt! War doch noch ein rechter Kindskopf ...

Da drüben saß Goebel, leicht vorgeneigt, aufmerk­sam lauschend und stark interessiert, sie sah es den feingeschnittenen Zügen des Freundes deutlich an. Und sah noch mehr: sah, daß Draus und Elfriedes Blicke ineinander hingen mit einer Inbrunst der Selbstvergessenheit, daß Frau Margret im tiefsten Herzen erschrak.

Wie sollte das enden? Leid und Unheil sah sie bangend voraus.

23. Kapitel.

Wie hold sie war, wie unbeschreiblich hold in ihrer zarten blonden Schönheit, sie strahlte, als habe sie die Sonne selber eingefangen! @ab es etwas Anmutigeres, als diese schlanke Gestalt mit den weichen Bewegungen, die Süße des Blicks, wenn die tiefblauen Augen einen ansahen. Cine ganze Seele lag darin, und noch etwas, etwas Unfatz- barer, das Joachim Drau nicht auszudenk-n roagte.

Ungeduld erfaßte ihn gegen all diele ausgeputzten Menschen, die um ihn herum lärmten und lachten. Sie beide feierten stilles Fest mnntt-n des Tru- bels, durch das die eine wie eine /J^te &Dni91} schritt, die, in der Fremde verirrt, sehnsüchtig das eigene Reich suchte. Fand sie das je an der ^-eite jenes Mannes, dessen Namen sie trug, der, dort im Erker stehend, schon ein wenig angeheitert, eine

hat es als Erbhofgericht in Erbhofsachen in zweiter und als Erbgesundheitsoberge- r i cf) t in Erbgesundheitssachen m zweiter und letzter Instanz zu entscheiden. Das Fideikommiß- p ......, .... .....

auflösungsverfahren ist dem 1. Zivilsenat gebung. Mit diesem Urteil wurde die sonst so stille übertragen. Pie im Vorjahre neugeschaffene I u - Tätigkeit des Oberlandesgerichts in das Helle Ram» ft i z p r e s s e st e 11 e für den Bezirk des Oberlandes-1 penlicht sich widerstreitender politischer und wirt- gerichts ist dem Gericht ebenfalls behördenmäßig! schaftlicher Interessen gerückt, es wurde im ganzen