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Das Studium an der Universität Gießen

arbeiten

Das Referendarexamen wird beim Justizprufungs- amt in Darmstadt abgelegt. Es kann dort nicht nur von allen denjenigen Studierenden abgelegt wer­den, die in Hessen ihren Wohnsitz haben, sondern von allen, die in Gießen ein Semester studiert haben. Anderseits hindert das Studium in Gießen keinen Rechtsstudenten, das Referendareramen spa­ter an demjenigen Oberlandesgericht abzulegen, in dessen Bezirk er seinen Wohnsitz hat. Zur Ab­legung des Referendarexamens ist ein Studium von sechs Semestern erforderlich. Doch wird ben Stu­dierenden in den Richtlinien des Reichsjustizmini­steriums empfohlen, sieben oder acht Semester zu stndi-ren. um d-rn nnn" umfonareichen Stoff wirk­lich zu durchdringen. Während des Studiums soll der Rechtsstudent (in den Universitätsferienl sechs bis acht Wochen bei einem Amtsgericht beschäftigt werden, damit er einen Einblick in die Praxis er­hält. Wer in Gießen studiert, kann diese praktische Zeit an dem Gießener Amtsgericht verbringen. Die ^in'ühnma in die Praxis an di-sern mittelaroßen Amtsgericht ist besonders lehrreich, zumal sie nach einem vom Amtsgerichtsdirektor Mickel eigens aus­gearbeiteten mfone erfolgt.

raschen, störungsfreien Verlauf des Aushebungs­geschäftes beizütragen?

Kurz gesagt: sehr viel. Von dem Verhalten der Dienstpflichtigen hängt es ab, ob die Aushebung

Pünktlichkeit!

wie werden Zurückstellungsanträge bei der Aushebung behandelt?

Die Polizeibehörden setzen im Gestellungsaufruf eine Frist fest, innerhalb welcher Anträge auf Zurückstellung ihr vorzulegen sind. Es wird sich hier in der Regel nur um Fälle handeln, in denen der Grund für die erbetene Zurückstellung erst nach der Musterung eingetreten ist. (Tod oder schwere Erkrankung von Angehörigen, besondere wirtschaft- liche Verhältnisse usw.) Die pünktliche Einhaltung der Frist ist deshalb notwendig, damit die erfor- derliche Nachprüfung der Verhältnisse mit der ge» botenen Gründlichkeit noch vor dem Aushebungs» termin erfolgen kann.

Bei der Aushebung werden auch die Zuruckstel­lungsgesuche endgültig entschieden, die schon länger laufen, da nun erst auf Grund des tatsächlichen Lrsatzbedarses ein sicherer Ueberblick über die Er­satzlage gewonnen werden kann.

Anträge auf Zurückstellung sind jedoch nur dann angebracht, wenn innerhalb der erbetenen Zurück­stellungszeit eine wesentliche Besserung der derzei­tigen Verhältnisse mit Sicherheit zu erwarten ist. Sonst muß es als allgemeiner Grundsatz gelten, daß jeder deutsche Volksgenosse zu der Zeit feiner aktiven Dienstpflicht genügt, die ihm im Rahmen des wohldurchdachten Planes für den Wiederauf­bau der deutschen Wehrmacht besohlen wird.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Ableistung der aktiven Dienstpflicht in manchen Fällen für die betreffende Familie eine empfindliche Härte bedeu­ten kann. Der Aushebungsstab wird jedoch nach Möglichkeit versuchen, eine ausgleichende Lösung zu finden. , t

Im übrigen gilt auch bei Erfüllung der Wehr­pflicht das Wort des Führers:Wer fein Volk liebt, beweist es einzig durch die Opfer, die er für dieses zu bringen bereit ist."

Dre Schutz des deutschen Volkes und seines Le- bensraumes'erfordert heute mehr denn je den zeit- gerechten Einsatz jedes wehrfähigen deutschen Mannes.

Wehrdienst ist Ehrendienst am deutschen Volke."

Verwahrung angeordnet.

Im Frankfurter Stadtwald hörten an einem De­zembermorgen zwei Waldarbeiter Schüsse fallen: gleich darauf sprangen zwei Rehe durch das Ge­hölz. Als die Arbeiter dem Schall der Schüsse nach­gingen, stießen sie auf einen hinkenden, auf einen Stock gestützten Spaziergänger, der ihnen verdäch­tig vorkam.' Bei einer sofort oorgenommenen Durch­suchung fand man am Leibriemen des Mannes ein Paket, das einen blutbespritzten Rucksack enthielt. DerSpaziergänaer" folgte zunächst beiden Ar­beitern mit zur Wache. Als auf diesem Wege sich der eine der beiden Waldarbeiter entfernte, zog plötzlich der Festgenommene ein im Mantel verbor­genes Flobertgewehr und bedrohte seinen Aufseher damit. Dieser griff sofort nach der Waffe, und es kam zwischen beiden zu einem Handgemenge, in dessen Verlauf sich ein Schuß löste, der aber keiner­lei Schaden anrichtete. Rach diesem ergebnislosen Versuch, seinem Wächter zu entspringen, griff dann der Wilderer zu seiner Tabakspfeife, um mit dem RufIch schieße" seinen Wächter einzuschuchtern. Der Festgenommene konnte aber schließlich auf der Polizeiwache abgeliefert werden. Eine Haussuchung bei dem Wilddieb förderte einen frisch gebratenen Hasen zutage, den der Verhaftete zwe-i Tage vorher geschossen hatte. Nähere Ermittlungen ergaben dann, daß man es mit einem gefürchteten Wilderer zu tun hatte, der die Hälfte seines Lebens bereits hinter Zuchthausmauern verbracht hatte und der bereits 17mal, darunter achtmal wegen Wilderns, vorbestraft ist. , . ,

Die von dem Angeklagten beim Uteimsge- richt eingelegte Revision hatte keinen Erfolg.

g W etztar, 13. Aug. Wie wir im Zusammen­hang mit dem Haushaltsplan für das Rech- t nungsjahr 1936 bereits berichteten, nimmt die Stadt Wetzlar zur Förderung des Baues von Dolkswohnungen ein Darlehen von 100 000 Mark bei der Deutschen Bau- und Boden­bank AG. in Berlin auf und gibt es an die Nassauische Siedlungsbaugesellschaft in Frankfurt a. M. (eine Tochtergesellschaft der Nassauischen ( Heimstätte in Frankfurt a. M.) weiter. Mit Hilfe ( dieses Darlehens werden 100 Dolkswohnungen er- richtet, davon 60 im Stadtteil Niedergirmes und ; 40 im Stadtteil Büblingshausen. Die Gesamtbau- , kosten belaufen sich auf über 400 000 Mark. Die nicht durch das Darlehen gedeckten Baukosten wer- . den durch Hypothekendarlehen der Preußischen Lan- despfandbriefansttttt in Berlin, durch Reichsdarlehen, sowie durch Eigenkapital und Restkaufgelder auf­gebracht. Die monatliche Wohnungsmiete beträgt 24 bis 25 Mark. Die Häuser sind im Rohbau fast fertiggestellt. Das gesamte Bauvorhaben soll bis zum 1. November beendet sein. Als größerer Straßenbau ist im außerordentlichen Haus­haltsplan der Bau einer Umgehunasstraße vor­gesehen, die bei der Städtischen Badeanstalt von der Bahnhofstraße abzweigt und bei dem Haupt­werk der Firma Leitz in die Schützenstraße ein- mündet. Hierdurch wird einem schon lange bestehen­den Bedürfnis nach einer Entlastung des inneren Stadtteiles vom Durchgangsverkehr Rechnung ge­tragen. Der Derkehrsplatz an der Boller­brücke, der in seinem jetzigen Zustand einen er­heblichen Gefahrenpunkt darstellt, wird eine wesent­liche Verbreiterung und Verbesserung erfahren: der Schleusenkanal wird zugeschüttet. Am D i l l - arm werden verschiedene Aenderungen vorgenom­men: die Bahnhofstraße wird auf der öst­lichen Seite (nach der Ochsenwiese) vom Kreisaus­schußgebäude bis zur städtischen Badeanstalt ver­breitert werden. Im Zuge der neuen Umgehungs­straße wird eine neue Brücke über d i e Lahn gebaut, ferner je eine weitere Brücke über den Flutgraben und den Mühlgraben. Die Finan­zierung aller mit dem Bau der Umgehunasstraße zusammenhängenden Arbeiten ist gesichert. Die auf mehrere Hunderttausend Mark veranschlagten Ko­sten werden ohne Aufnahme eines Darlehens auf­gebracht. Als weiteres größeres Projekt ist der Bau von drei neuen großen Volks - fchulgebäuden zu nennen, von denen eins im Stadtteil Büblingshausen, das zweite in der Oberstadt (Kestnerstraße), das dritte im unteren Stadtteil (im Iding) errichtet wird. Die Schule in Büblingshausen ist bereits fertiggestellt: die Schu­len in der Kestnerstraße und im Jbing sind im Rohbau vollendet. Bei der Volksschule in Nieder­girmes wird eine neue große Turnh all e ge­baut. Schließlich wird noch ein neues Lahn- freibad auf der Kälberweide im Stadtteil Nie­dergirmes errichtet. Auch in allen diesen Fällen erfolgt die Finanzierung der Arbeiten ohne Auf­nahme von Darlehen.

j^orxfchlaa aus Angis vor hem Gewitter

LPD. Herborn, 13. Aug. Als die Ehefrau Therese Ernst aus Wallendorf auf dem Felde tätig war, wurde sie von einem Gewitter überrascht. Sie ängstigte sich derart, daß ein Herz­schlag ihrem Leben ein Ende machte.

Gemeingefährlicher Wilderer kommt in Sicherungsverwahrung.

Revision beim Reichsgericht verworfen.

LPD. F r a n k f u r t a. M., 12. Aug. Das L a n d- geriet Frankfurt a. M. verurteilte am 11. Mai 1936 den 50 Jahre alten Gustav 3r m = Häuser wegen gewerbs- und gewohnheitsmäßiger Wilderei und wegen versuchter Nötigung zu vier Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehren­rechtsverlust. Außerdem wurde die Sicherung s-

Es ist nicht nur der Vorzug der kleineren Hoch­schulen, intensiver studieren zu können oder gar müssen, sondern auch in einer persönlicheren Stu­diengemeinschaft arbeiten und leben zu dürfen. Da­von zu reden kommt der theologischen Fachschaft am ehesten zu.

Wenn von je das Moment des Persönlichen zwi­schen Dozent und Student der Fachschaft das Ge­präge gab und insbesondere dem Studium selbst zugute kam, wurde es jetzt auch die Quelle und das Motiv für die Formgebung unseres neuen Lebens an der Universität. Denn wir wußten, daß nur die einheitlich ausgerichtete und in sich wesensmäßig verbundene Schar zu stehen vermag und wir nur so unsere Ausgabe erkennen können und zu erfül­len imstande sind. Und wir wissen auch, daß allein durch die allen in gleicher Weise gestellte, brennende Aufgabe und aus dem Reich des Vertrauens zuein­ander, das gegründet in der Versöhnung Ehristi durch Gottes Tat am Kreuz, unsere Mannschaft im Angriff über scheinbare Gegensätze bintbeg geformt und ihre Kameradschaft erhalten wird. Wir fühlen uns stolz und glücklich über dieses Verhältnis der bewußten Verbundenheit, das einem Dritten kaum vorstellbar bis in Vorlesung und Uebung unser Arbeiten kennzeichnet und krönt.

Dank auch der verständnisvollen und kamerad­schaftlichen Unterstützung unserer Lehrer gelang es der theologischen Fachschaft im verflossenen Seme­ster, sich mit ihren Professoren zu einer Lebens­gemeinschaft zusammenzuschließen, die im Bewußt­sein ihres Auftrages vom Herrn der Welt ihre Ar­beit als Gehorsamsdienst ansah. Unter dieser spe­ziellen Verantwortung haben wir hartnäckig das verworrene Problem der neuen Lebensgestaltung in der Studentenschaft durch die Praxis zu klären versucht, als studentischer Kampftrupp der gerufe­nen Gemeinde. So konnten wir bereits unser Ziel verwirklichen. Als geschlossene Gruppe gestalteten wir in einem benachbarten Dorf einen Gottesdienst und ein Gemeindefest und dokumentierten damit nicht nur die Verbundenheit unserer Fachschaft mit Landschaft, Leuten und Geschichte, sondern auch, daß unser Blick auf den Dienst der Gemeinde gerichtet l%m eine starke Klärung unseres Arbeitszwecks und der Arbeitsmethode reicher, schauen wir Theo- loaen voller Hoffnung dem kommenden Semester entgegen.

sowie unter Berücksichtigung der persönlichen Ver­hältnisse des einzelnen Dienstpflichtigen und der für die einzelnen Wehrmachtsteile und Waffen­gattungen geltenden besonderen Erfordernisse ge­troffen. Da Listen und Karteien, auch bei sorgfäl­tigster Führung, niemals den persönlichen Eindruck ersehen können, wird die Auswahl der zur Einstel­lung kommenden Dienftprlichtigen auf Grund einer erneuten Vorstellung (Aushebung) vorgenommen.

Wie verläuft die Aushebung?

Kurz gesagt: wesentlich einfacher, als die frühere Musterung. Die Ergänzung der Personalpapiere und die ärztliche Untersuchung sind wesentlich ver­einfacht. Eine Ergänzung der Personalpapiere wird nur in Ausnahmefällen notwendig werden (z. B. nach Ablegen der Gesellenprüfung, Erwerbung eines Führerscheines, des Sportabzeichens usw.) und ist dann in kurzer Zeit erledigt.

Der dem Aushebungsstab zugeteilte Arzt wird sich hauptsächlich auf die nochmalige Überprüfung des bei der Musterung bereits festgestellten kör­perlichen Tauglichkeitsbefundes beschränken und zu erneuter Untersuchung nur in den Fällen genötigt, sein, in denen zwischen Musterung und Aushebung eine wesentliche Veränderung des Gesundheitszu­standes bei dem Dienstvflichtiaen eingetreten ist.

Was kann der Dienstpflichtige tun, um zu einem

Die Zulassung zum Doktorexamen setzt das Be­stehen des Referendarexamens voraus. Ferner ist ein Studium von insgesamt acht Semestern erfor­derlich, wovon zwei Semester in Gießen zuruck- getegt sein müssen. Von dem Erfordernis des achten Semesters kann aber auf besonderen Antrag ab­gesehen werden.

Das Studium der Rechtswissenschaft m Gießen ist besonders anregend, weil der Studierende hier von Beginn des Studiums an engste Fühlung mit seinen Lehrern bekommt. Die im Verhältnis zu Großstadt-Universitäten geringe Studentenzahl er­möglicht es den Dozenten, die einzelnen Studieren­den näher kennenzulernen und zu fördern. Das Studium gestaltet sich so besonders intensiv und erfolgreich. Gleichzeitig ergibt sich ein besonders enges kameradschaftliches Verhältnis zwischen den einzelnen Studierenden. Das studentische Leben in Gießen bietet zahlreiche Gelegenheiten, den kame­radschaftlichen Zusammenhalt der juristischen Fach­schaft zu pflegen.

Theologie.

Hechtswisienschast.

Der Studiengang für das Studium der Rechts­wissenschaft wird für das ganze Reich durch eine einheitliche Studienordnung bestimmt. Diese sieht eine Reihe von Hauptvorlesungen und besonders wichtigen Vorlesungen vor, deren Besuch zu einem ordnungsmäßigen Studium gehört. Diese Vor­lesungen werden im ganzen Reich im selben Se­mester gleichzeitig gelesen. Dadurch ist es dem Stu­denten der Rechtswissenschaft ermöglicht, die Uni­versität für sein Studium frei auszuwählen. Nir­gends braucht er zu befürchten, daß die für ihn er= orderlichen Vorlesungen vielleicht gerade nicht ge­halten werden.

Auch an der Universität Gießen werden diese von der Studienordnung hervorgehobenen Vor­lesungen regelmäßig abgehalten. Daneben ermög­lichen zahlreiche weitere Vorlesungen dem Studie­renden, sein Wissen auf allgemeinen Gebieten, wie auf Sondergebieten zu vertiefen. Insbesondere die zahlreich abgehaltenen Seminare aus Einzelgebie­ten der Rechtswissenschaft fördern die selbständige Arbeit des Rechtsstudenten. Die geringe Anzahl der Teilnehmer gewährleistet gerade in Gießen jedem Rechtsstudeitten die Möglichkeit der Beteiligung an anregender wissenschaftlicher Aussprache. Besonderer Pflege erfreuen sich in Gießen einzelne Sonder­gebiete, wie z. B. die rechtliche Volkskunde, zu deren Studium ein Institut errichtet wird. Das Versiche­rungsrecht kann im Seminar für Versicherungs­wissenschaft im engsten Zusammenhang mit allen dieses Gebiet berührenden wirtschaftswissenschaft­lichen Fragen studiert werden. Neben der Universi­tätsbibliothek stellt dasJuristische Seminar" den Rechtsstudenten die für das Studium erforderlichen Hilfsmittel zur Verfügung. Das Seminar wird in diesem Sommer erneut vergrößert und bietet ruhige Arbeitsplätze. Die Handbibliothek des Seminars enthält nicht nur Sammelwerke, Lehrbücher, Ent­scheidungssammlungen und Kommentare, sondern auch zahlreiche Einzelschriften und eine größere Dis­sertationssammlung. Die Gebiete, auf denen sich die Rechtserneuerung besonders auswirkt, wie Ar- beits- und Bauernrecht, werden besonders gepflegt. So findet der Rechtsstudent in Gießen auch aus­reichend Schrifttum zur Anfertigung der Examens-

krels Marburg.

LPD. Wetter, 13. Aug. Bei dem schweren Gewitter am Dienstagabend schlug der Blitz in die Scheune des Landwirts Otte in Amö­nau und zündete. Die Scheune, in welche gerade das letzte Getreide eingefahren worden war, stand sofort in Flammen. Die Feuerwehr mußte sich auf den Schutz des dicht anschließenden Wohn­hauses beschränken. Es gelang ihr, das Wohnhaus zu retten, während die Scheune samt eingebrachter Ernte vernichtet wurde.

Rundfunkprogramm.

Samstag. 15. August.

6 Uhr: Olympische Fanfaren: Musik in der Frühe. Dazwischen 6.30 bis 6.45 Früh-Gymnastik und 7 bis 7.15 Nachrichten des Drahtlosen Dienstes. 7.50: 15. Tag der XI. Olympischen Spiele. Programm­durchsage. 8: Unterhaltungsmusik aus aller Welt. 9: Unterhaltungsmusik. Dazwischen Hörberichte; Fechten: Säbel-Einzel-Vorentscheidung: Schwim­men: Turmspringen-Entscheidung: Wasserballspiele. 12 bis 13: Blasmusik. Dazwischen: Olympische Sie­gertafel 1896 bis 1936. 13: Musik am Mittag. 13.45: Neueste Nachrichten. 14: Allerlei von zwei bis drei! 15: Heiterkeit und Fröhlichkeit. Da­zwischen: Hörberichte vom Züchterpreis aus Karls- Horst. 16: Unterhaltungskonzert. Dazwischen: Hör- berichte; Fechten: Säbel - Einzel - Entscheidung: Schwimmen: Vorführung im Turmspringen durch die drei Sieger: 200-Meter-Brustspiel-Endlauf; 400» Meter-Freistil-Frauen-Endlauf: 1500-Meter-Freistil- Endlauf: Wasserballspiele: Fußball-Endspiel. 18: Blasmusik. 19: Olympia-Echo: 15. Tag. 20: Kurz­nachrichten des Drahtlosen Dienstes. 20.10: Oper im Funk: Oberon. Romantische Oper in drei Akten von Carl Maria von Weber. 20.30: Berühmte Pianisten. Nur für den Deutschlandsender: Von der Dietrich-Eckart-Freilichtbühne: Olympisches Konzert. Uraufführung der preisgekrönten Werke. Dazwischen Hörberichte. Boxen: Entscheidung. 22: Wetter- und Tagesnachrichten. 22.15: Olympia-Echo. 22.45: Tanz und Unterhaltung. 1 bis 2: Konzert nach Mitter­nacht. Musik aus Italien.

RirdMirfte JlocbriAfett.

Katholische Gemeinden.

Freitag, den 14. August.

Gießen. 16.30 und 19 Uhr: Beichte.

Samstag, den 15. August.

Fest Mariae Himmelfahrt.

Gießen. 6.30 Uhr: Beichte; 7: Messe; 8: Kornrnu- i nion; 9: Hochamt mit Predigt; 11: Messe mit Pre­digt; 14.30: Festandacht mit Segen; 17.30 und 19: Beichte. Grünberg. 9.45: Hochamt mit Predigt. Hungen. 8: Hochamt mit Predigt. Cid). 10: Hoch' I amt mit Predigt. Nidda. 8.15: Hochamt mit Pre­digt. Schotten. 10.30: Hochamt mit Predigt.

Ein Land, das nicht gewillt ist, die not­wendigsten Vorsichtsmaßnahmen zu seiner eigenen Verteidigung zu ergreifen, wird nie­mals Macht in dieser W"" haben, weder moralische, noch materielle Macht."

Aus dem Aufruf der Reichsregierung an das deutsche Volk vom 16.3.1935.

In Durchführung des in diesem Aufruf bekunde­ten Willens der Reichsregierung,daß die Wah­rung und Sicherheit des Deutschen Reiches von jetzt' ab wieder der eigenen Kraft der deutschen Na­tion anvertraut wird," stehen in den kommenden Wochen junge deutsche Volksgenossen zur Aus­hebung für Ableistung ihrer gesetz­lichen aktiven Dienstpflicht heran. Da diese Aushebung die erste seit Wiedererlangung der Wehrfreiheit ist, erscheint es angebracht, den in Betracht kommenden jungen Kameraden auf diesem Wege einige Hinweise über den Zweck und die Durchführuna der Aushebung zu geben, um dem Aushebungsgeschäft einen reibungslosen Verlauf zu sichern.

Was ist der Zweck der Aushebung?

Durch die Aushebung wird entschieden, welche wehrfähigen Dienstpflichtigen zur Erfüllung ihrer aktiven Dienstpflicht herangezogen werden. Diese Entscheidung wird vom Kommandeur des Wehr­bezirkskommandos in Verbindung mit dem Vorstand der örtlichen zivilen Verwaltungsbehörde auf Grund

Winke für die Aushebung 1936

Dim Major (G.) Pracht, Webrbezirksoffizier, Würzburg.

1 Genaues Durchlesen des durch die Kreispoli- zeibehörden amtlich bekanntgegebenen Aushebungs- Aufrufes Wer über einzelne Punkte vielleicht nicht völlig klar sein sollte, holt sich baldmöglichst Aus- kunft bei dem Wehramt. ,

2. Rechtzeitige Besorgung der erforderlichen Pa- piere, insbesondere der Schulzeugnisse. Bei der heurigen Musterung wurde vielfach festgestellt, daß die Entlassungszeugnisse aus der Volksschule und Fortbildungsschule im Laufe der Zett verloren ge­gangen find. Wer es unterläßt, sich rechtzeitig Zweitschriften hierfür zu besorgen, setzt sich einer Ordnungsstrafe aus.

3. Ebenso wichtig ist die rechtzeitige Beschaffung der vorgeschriebenen zwei Paßbilder (Lichtbild 45 X 55 Millimeter, Brustbild ohne Kopfbedeckung). Namentlich in ländlichen Gemeinden ohne orts- ansässige Photographen sollen die Lichtbilder früh­zeitig in Auftrag gegeben werden. Saumseligkeit wird auch hier bestraft.

4. Die im Jahre 1935 ausgegebenen Muste­rungsausweise und Ersatzreserve-I-Scheine werden nun eingezogen und durch Wehrpässe ersetzt; Mu- fterungsausweis und Ersatzreserveschein sind daher zur Aushebung mitzubringen.

5. Pünktliches Erscheinen am Aushebungstage erleichtert die vorbereitenden Arbeiten des Aus­hebungsstabes; auch hier gilt der Soldatengrund­satz: Zehn Minuten vor der Zeit ist des Soldaten

die nach den Kellerräumen führten, in denen zirka 2000 Stück Zelluloidhüllen für Straßenbahnkarten lagerten. Die Schweißarbeiten wurden in einem Parterreraum ausgeführt. Offenbar find die hierbei entstehenden Metallfunken in einen Kellerraum ge­langt und haben dort einen Brand verursacht. Die bei der Verbrennung des Zelluloids entstehenden Gase gelangten zur Explosion, wobei vier in dem Raum beschäftigte Arbeiter leichte Brandwunden erlitten. Einer von ihnen mußte ins Krankenhaus gebracht werben, während die übrigen nach Anlegung von Notver­bänden in ihre Wohnung gebracht werden konnten. Durch die Explosion war das ganze Gebäude mit Gasen angefüllt, so daß es vorübergehend geräumt werden mußte. Die Feuerwehr hatte nach Abloschen des Brandes noch längere Zeit damit zu tun, mit den ihr zur Verfügung stehenden Saugapparaten die Gase aus dem Gebäude herauszusaugen. Die Schuldfrage ist noch nicht geklärt.

Das Reichsgericht war mit dem Landgericht der Ansicht, daß man es mit einem gemeingefährlichen Wilderer zu tun habe, der hart bestraft werden müsse. Das Reichsgericht hat demgemäß die Revi- ion des Angeklagten als unbegründet verwor- e n und das gegen ihn ergangene Urteil auch gin- ichtlich der Sicherungsverwahrung rechtskräftig b e- tätigt.

Zelluloid-Explosion im Gebäude der Frankfurter Straßenbahn.

vier Arbeiter erlitten Brandwunden.

Frankfurt a. M., 13.Aug. (LPD.) Am Don­nerstagvormittag ereignete sich im Gebäude der Direktion der st äd t i f ch e n S t r a ß e n b a h n am Horft-Weffel-Platz, in welchem zur Zeit Bauardei- ten ausgeführt werden, eine Explosion. Don einem Privatunternehmen wurden Schwe i ß - arbeiten an Rohrleitungen ausgefuhrt,

in Rockenberg vorgeführt, die beide dort noch län­gere ^ihre zu verbüßen haben. Die Anklage legte ihnen * ur Last, während ihrer Strafverbüßung in raffinierter Weise Gegenstände angefertigt zu hoben, die Verwendung bei einem Fluchtversuch finden sollten und in einem Falle auch bereits gefunden hatten. Gegen bas auf 4 Monate Gefängnis lautende Urteil des Amtsgerichts Butzbach hatten sowohl die Angeklagten, als auch die Staatsan­waltschaft Berufung eingelegt. In der gestrigen Verhandlung hob Das Gericht dieses Urteil auf und erkannte auf eine Gefängnis st rafe von sechs Monaten und legte den Angeklagten die Kosten auf

Preußen.

Große kommunalpolitische Projekte der Stadt Wetzlar.

des bei der Musterung festgestellten Tauglichkeits- '-----t.T,

grobes, ber beruflichen und sportlichen Vorbildung, rasch und störungsfrei verläuft. Hierzu gehört:

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