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Neues für den Büchertisch.

Theodor Mommsen: Römische Cha­raktere. Einleitung von Helmut B e r v e. In­sel-Bücherei Nr. 489. Im Insel-Verlag zu Leipzig. (233) MommsensRömische Geschichte" hat bis heute kaum etwas von ihrer klassischen Geltung verloren. Es war ein glücklicher Gedanke, aus der imposanten Gesamtdarstellung die Reihe von Cha­rakteristiken bedeutender Persönlichkeiten der Re- neit herauszugreifen und zu einer selbständi-

rinen Porträtgalerie in der handlichen und schmucken Form eines Inselbändchens zusammen- zufassen. Die Reihe führt vom älteren Cato und Scipio Aemilianus über die Gracchen, Marius, Sulla, Pompejus, Craffus und Catilina bis zum jüngeren Cato und Caesar. Jede dieser Charakteri­stiken ist außerordentlich lebendig, klar und bei aller Knappyeit des Umrisses stets auf das Wesentliche und Kennzeichnende gerichtet; übrigens muten die meisten dieser Schilderungen ganz modern an in ihrem Stil und ihren Formulierungen. Sehr will­kommen wird den meisten Lesern die am Schluß des Bändchens zusammengestellte Uebersicht der Namen und Sachen" sein, die siebei der Er­innerung an einige Daten und Tatsachen der rö­mischen Geschichte unterstützen" wollen, soweit der Text das wünschenswert erscheinen läßt. Der Leip­ziger Historiker Helmut Verve würdigt Mommsens großartige Leistung vom Standpunkt der modernen Geschichtswissenschaft aus in der Einleitung.

Mario Heil d e Brentani: Spiel unter Fahnen. Roman. 247 Seiten. Hanseati­sche Verlagsanstalt Hamburg. (231) Der Ro­man trägt die WidmungDenen zu eigen, die im Kriege Kinder waren" und versucht ein typisches Bild jener Generation zu geben, die heute erwachsen ist, und die in der kaum noch übersehbaren Kriegs­literatur bisher entweder vergessen oder nur peri­pherisch geschildert wurde. Heil de Brentani ge­hört dieser Generation an und kann also auf eigene

Eindrücke und Erlebnisse zurückgreifen, wenn er das Schicksal eines Knaben beschreibt, der als Sohn eines Ingenieurs in Deutschland, Italien und Ruß­land noch die wirtschaftliche Höchstentfaltung der Zeit vor 1914 und dann das große Kriegs- und Nachkriegsschicksal als Heranwachsender uni Wer­dender erlebt, um endlich einzumünden in den breiten Strom der nationalsozialistischen Bewegung. Heil de Brentani hat diese Entwicklung, merklich selbst daran beteiligt, fesselnd und glaubhaft darzu­stellen verstanden.

Wörterbuch der deutschen Volks­kunde. Von Oswald 21. Erich und Richard B e i t l. (Kröners Taschenausgabe Band 127/128). 872 Seiten mit 158 Abbildungen und sechs Karten. Leinen 6,50 Mark. Alfred Kröner Verlag, Leipzig. (229) Dieser Taschenlexikon der deutschen Volkskunde tritt den großen Lehrbüchern und Fach­enzyklopädien als handliches, für jedermann les­bares, lebendiges Auskunftsbuch zur Seite. Wissen­schaftlich zuverlässig sieht es sein Ziel doch darin, in die Breite des deutschen Volkes zu wirken: es will, indem es Zukunft gibt, Liebe wecken zum deutschen Volkstum und zu volkskundlichen Be­trachtungen anregen. In über tausend ausführlichen und, wo nötig, durch treffliche Abbildungen unter­stützten Artikeln ist die gesamte deutsche Volkskunde, von den Begriffsbestimmungen bis in die ganze Fülle der Einzeltatsachen anregend vorgetragen: die Volkskunst, Hausformen und Trachten, Glaube und Bräuche, Sprache und Dichtung, Tänze, Feste und Spiele, Handwerk und Schmuck, Malerei und Graphik, Spinn- und Webgerät unmöglich, die vielen Gebiete anzudeuten. Mehrere hundert Stich­worte stellen die Verbindung der Volkskunde mit der Vorgeschichte und Rassenkunde her. Zu jedem Artikel ist sorgfältig das Schrifttum angegeben. Ar­tikel wieVolkskunde",Volkskunst",Bauern­haus",Recht",Volksmedizin" und viele andere

sind dadurch zu kleinen Studienfuhrern geworden. Ein weiterer Vorzug: diesWörterbuch" will nicht nur nachgeschlagen fein; man wird nicht mehr von ihm loskommen, wenn man einmal darin zu lesen begonnen hat, und wird es nicht ohne innere Be­reicherung aus der Hand legen.

Gerhard Scholtz: Carl vonClause- w i tz. Bildnis eines deutschen Soldaten. In Ganz­leinen 3,50 Mark. Frundsberg-Verlag G. m. b. H., Berlin. (148.) Clausewitz heißt ein wissen­schaftlicher Begriff und ein Schlagwort, aber wenige haben eine klare Vorstellung vom Wirken und der geschichtlichen Gestalt dieses Mannes, dessen An­denken der ganzen Nation gehört. Die vorliegende, anregend und fesselnd geschriebene Darstellung des Werkes und der Persönlichkeit von Clausewitz' bringt ein Lebensbild des Generals, das wissen­schaftliche Zuverlässigkeit mit lebensvoller Gestal­tung vereint. Darum wird Clausewitz durch dieses Buch, das ihn als bedeutenden Soldaten, als großen Charakter und als geistigen Menschen zeigt, endlich diejenige allgemeine Anteilnahme gewinnen können, auf die er Anspruch hat. Clausewitz gehört nicht nur dem Offizier, sondern jedem deutschen Manne, der deutschen Jugend vor allem.

Friderizianiscke Schlösser. Mit zehn farbigen Tafeln nach 2lquarellen von Prof. A. Thon. Kart. 3,40 RM. Waldemar Klein Verlag, Berlin. (152) Der Geist Friedrichs des Gro­ßen, der im preußischen Staat Gestalt wurde, ist mit besonderer Eindringlichkeit in seiner Residenz spürbar. Jeder unverbildete Besucher Potsdams ist betroffen von der Lebendigkeit, mit der ihm noch heute, mehr als Vorträge und Bücher über den König, die Bauten selbst als Zeugnisse des Seins ansprechen. Allein die Anekdote vermag so un­mittelbar wie die Bauten und Räume sein Bild ins Leben zu rufen. Beide spielen zueinander, die Anekdote erhält durch die Bauten Hintergrund, Park und Räume durch die Anekdote Lebendigkeit. Der vorliegende Band stellt sich die Aufgabe, die Räume, die Friedrich der Große für sich bauen ließ und in denen er lebte, in ihrer farbigen Schönheit

dem Leser vorzuführen. Aus Rheinsberg sehen wir das Turmzimmer, in dem Friedrich als Junger Kronprinz denAntimachiavell" schrieb; die übrigen Räume entstammen den Potsdamer Schlössern. Acht Holzschnitte im Text (vom W. Masjutin) ergänzen auf ihre Weise das in den Aquarellen farbig be­schworene Bild.

D r. Hermann (Sauer: Vom Bauern- tum, Bürgertum und Arbeitertum in der Armee. 73 Seiten. Preis 3 Mark. Heidel­berger Derlagsanstalt und Druckerei Friedrich Schulze G. m. b. H., Heidelberg 1936. (205) Die Schrift erschien zuerst im Jahre 1935 als eine der ersten Oktoberarbeiten im neuerrichteten Wehr- wissenschaftlichen Institut der Universität Heidel­berg und liegt bereits in zweiter Auflage vor. Das Thema ist interessant und grundsätzlich wichtig ge­nug, um auch vor einem größeren Leserkreis vor­getragen zu werden, als dies bei Dissertationen der Fall zu sein pflegt. Ueber die soziale Schichtung in der Armee sind unseres Wissens bisher nur Teil- untersuchungen erschienen; es erscheint verdienstlich, hierüber systematische Untersuchungen anzustellen und diese auszuwerten. (Sauers Darstellung geht chronologisch vor und behandelt zunächst im lieber« blick die antiken und mittelalterlichen Verhältnisse: die verschiedenen Heeresoerfassungen Griechenlands, die römischen Wehrformen, dann das fränkische Volksaufgebot, Lehnswesen, Ritter- und Söldner- tum, anschließend die Zeit der Mischheere (in Schweden und in Preußen); die weiteren Ab­schnitte befassen sich mit der allgemeinen Wehr­pflicht, mit der körperlichen und geistigen Tauglich­keit des Ersatzes, mit Volk und Heer im Weltkriege; den Abschluß bilden der Versuch einer Wertung und eine Gesamtschau. Aufschlußreiche zahlenmäßige Belege zu den in der Arbeit angestellten Unter­suchungen finden sich im Anhang, auch imVersuch einer Wertung", wo die Zusammensetzung einzel­ner Truppenteile zugrundegelegt und die Verhält­nisanteile an den Verlusten wie an den Beförde­rungen und den sonstigen Auszeichnungen ermittelt werden.

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Gießen, den 8. September 1936. 5652C

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Mittwoch, den 16. September 1936: Schweine- markt. Auftriebszeit von 8 bis 9 Uhr vormittags.

Auf dem Rindviehmarkt wird sämtliches Vieh gegen Maul- und Klauenseuche schutzgeimpst.

Gießen, den 12. September 1936.

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über die Erhebung eiuev allgemeine« tvevtzuwachöfteuev.

Auf Grund des § 3 der Deutschen Gememde- ordnung, des § 18 des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. April 1926 (RGBl. I Seite 203) und des Artikels 15 des Lest. Ausführungsgesetzes zum Finanzausgleichs- geseh vom 27. März 1924 in der Fassung der Be- kanntmachung vorn 25. Juni 1930 (Reg.-Blatt Seite 98) wird nach Anhörung der Ratsherren der Stadt Gießen und mit Genehmigung des Lerrn Reichsstatthalters in Lessen, Landesregierung, Abt. Ib, zu Nr. 38033 vom 2. September 1936 für die Stadt Gießen folgende Steuerordnung erlassen:

§ 1.

Beim Liebergang des Eigentums an einen zum Gemeindebeztrk gehörigen Grundstück oder Grund-

stücksteil wird von dem Wertzuwachs, der ohne Zutun des Eigentümers entstanden ist, eine Abgabe (Wertzuwachssteuer) nach Maßgabe dieser Ordnung erhoben, wenn die Veräußerer oder, beim Erwerb in den Fällen des § 8, ihre Rechtsvorgänger, das Eigentum an dem Grundstück nach dem 31. De­zember 1913 erworben haben. *

§2.

Den Grundstücken stehen Berechtigungen gleich, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden; ausgenommen sind unbewegliche Bergwerksanteile.

8 3.

Dem Uebergang des Eigentums an Grundstücken steht gleich der Uebergang von Rechten an dem Ver­

mögen einer Gesellschaft mit beschränkter Lüftung, einer Kommanditgesellschaft, Gewerkschaft, einge­tragenen Genossenschaft, eines eingetragenen Ver­eins, oder einer offenen Landelsgesellschaft, soweit das Vermögen der Vereinigung aus Grundstücken besteht, wenn entweder zum Gegenstand des Unter­nehmend die Verwertung von Grundstücken gehört ober wenn die Vereinigung geschaffen ist, um die Wertzuwachssteuer zu ersparen.

§4.

Steuerpflichtig ist auch ein Rechtsvorgang, der es ohne Uebertragung des Eigentums einem anderen ermöglicht, über das Grundstück wie ein Eigentümer zu verfügen.

8 5.

Die Besteuerung wird nicht dadurch ausgeschlossen.

daß ein nach dieser Ordnung steuerpflichtiges Rechts­geschäft durch ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt wird.

8 6.

(1) Die Steuerpflicht wird begründet durch die Eintragung der Rechtsänderung tn das Grundbuch ober, wenn es einer solchen zum Liebergang des Eigentums nicht bebarf, durch den Vorgang, der die Rechtsänderung bewirkt.

(2) Sofern das Grundbuch noch nicht als angelegt anzusehen ist, tritt an die Stelle der Eintragung bte Umschreibung in öffentlichen Büchern.

8 7.

(1) Ein zur Uebertragung des Eigentums ver­pflichtetes Veräußerungsgeschäft wird steuerpflichtig.