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Nr. 5 Erster Blatt

|86. Zahrgang

Dienstag, 7. Januar 1936

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General-Anzeiger für Oberhessen

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Vorbeugende Friedenspolitik."

Bon Or. Hans von Malottki.

Neuer Angriff auf die amerikanische Planwirtschaft.

Wird der Völkerbund nun doch die Oelsperre gegen Italien verhängen und damit unter Umständen die Folgen auslösen, die der Duce mehr als einmal angedeutet hat? Mussolini hat den von der öffentlichen Meinung Englands zu Fall gebrach­tenFriedensplatt" noch nachträglich als völlig un­zureichend bezeichnet. Der Abstand zwischen den ita­lienischen Forderungen und dem, was dem Völker­bund zugemutet werden könnte, erscheint nach den Erfahrungen mit der verunglückten Pariser Frie­densstiftung größer denn je. Auch von dem Gang der militärischen Ereignisse in Abessinien find vor­läufig nicht jenb vollendeten Tatsachen zu erwarten, die auf die Genfer Instanz immer noch den größten Eindruck zu machen pflegen, lieber die Wirkung der bisher verhängten Sanktionen aber sind die An­sichten geteilt. Nach Geist und Buchstaben des Gen­fer Kriegsabkürzungs-Verfahrens müßte also die Sanktionsschraube weiter angezogen werden.

Die Ansicht, daß die Verschärfung der amerikanischen Neutralitätspolitik den Auftakt zur Oelsperre bilden werde, hat man­ches für sich. Herr Laval hat zwar m der Kammer diese Frage alsunzeitgemäß" zurückgestellt; erst müsse sich Amerika äußern. Dies nun. ist prompt geschehen. Das neue Neutralitätsgesetz soll den Prä­sidenten in die Lage versetzen, nach eigenem Er­messen die Ausfuhr jener Produkte zu verbieten, die für Kriegszwecke in Frage kommen. Nachdem be­reits im August 1935 ein Waffen- und M u - nitionsausfuhroerbot verfügt worden ist, soll nun also auch jene andere Form der Kriegslieferung unterbunden werden, eine aus bitteren Weltkriegserfahrungen geborene Um­bildung und Läuterung der herkömmlichen Auffas­sung von den Pflichten und Rechten eines Neutra­len, in der Deutschland schon vorangegangen ist. Sie kann als eines der wenigen positiven Ergebnisse der gegenwärtigen Verwirrung bezeichnet werden. Je­der zukünftige Krieg ohne amerikanische Lieferungen, die außerordentliche Bedeutung dieser Konse­quenz, wenn Amerika sie, was anzunehmen ist, zieht, liegt auf der Hand.

Es wäre in gewisser Hinsicht eine Ironie der Geschichte, wenn diese Jsolierungspolitik der Ver­einigten Staaten das Genfer Sanktionsverfahren Vorwärtstreiben würde. Denn: selbst wenn Roose­velt nun ein Oelausfuhrverbot verfügt und, ober­flächlich gesehen, als Schrittmacher Genfs wirkt, so sind die Vereinigten Staaten politisch doch nie wei­ter von Genf entfernt gewesen als eben jetzt. Eine Oelsperre des Völkerbundes hätte als Straf- mahnahme gegen denSchuldigen" den Charakter eines aktiven Eingreifens der Völkerbundsmitglieder - in einem Konfliktsfall; der Sinn der Sanktionen ist, daß die daran beteiligten Mächte sich in den Konflikt einschalten und gegen den Paktbrecher vorgehen mit allem Risiko, das eine solche Aktion mit sich bringt. Eine Oelsperre der Vereinigten Staaten hätte ungeachtet des äußerlich parallel laufenden Effektes politisch gerade den ent­gegengesetzten Sinn: sie wäre Ausdruck des Sichzurückzieh-ens, eine Handlung eines Neutralen, der eben um feiner Neutralität willen jede Möglichkeit der Verwicklung in einen Konflikt vermeiden will. Eben aus diesem Grunde würde sich die amerikanische Sperre auf alle krieg­führenden Staaten erstrecken, gegebenen­falls also auch auf die Mächte, die zu einem Völ­kerbundskrieg gegen den satzungsbrüchigen Staat schreiten. Amerika, schon durch seine geographische Lage den Händeln auf anderen Kontinenten ent­rückt, entfernt sich mit dem neuen Neutralitätsgesetz auch politisch noch mehr als bisher von der übrigen Welt; vor allem aber von Genf und der dort gel­tenden Auffassung, daß das Heil der Welt in einer Verfilzung und Verschachtelung aller Einzelmteres- fen zu finden fei. Es ist deshalb kein Zufall, daß gerade die französische Presse die amerikanische Neutralitätspolitik mit sauersüßer Miene verfolgt, denn der Theorie vom unteilbaren Frieden muß ja jeder Akt der Neutralität bereits als Mangel an Derantwortungsbewußtsein" gegenüber der Staa­tengemeinschaft erscheinen.

Wie wenig stichhaltig dieser Vorwurf ist, wie sehr im Gegenteil gerade die aktive französische Friedenspolitik" die allgemeine Unsicherheit stei­gert, ist eben in diesen Tagen der franzöfisch- englischen Militärbesprechungen wie­der einmal deutlich geworden. So unklar und widerspruchsvoll die Nachrichten darüber lauten, so wenig ist doch zweifelhaft, daß Frankreich auch das gegenwärtige Gespräch mit England wiederum zum Anlaß nimmt, um seine alten Garantie­forderungen für das europäische Festland durchzusetzen. Diese Forderungen datieren bekannt­lich aus dem Jahre 1919. Es war der unermüd­liche Ehrgeiz aller französischen Staatsmänner der letzten fünfzehn Jahre, die englische Politik für die­ses Ziel einzufetzen, sie vor den Karren der fran­zösischen Vormachtbestrebungen in Europa zu span­nen. Ebenso bekannt ist die Zähigkeit, mit der Lon­don all diesen Versuchen auszuweichen verstand^ trotz aller Gemeinsamkeiten, die die beiden West­mächte verbinden. rr.

Mit der Zuspitzung des ttalienlsch-abessinlschen Konfliktes ist dieser hintergründige Kampf ganz offensichtlich in eine neue Phase getreten. Sie be­gann mit dem ' bekannten Auslegungsstrett um Bedeutung und Tragweite der 9 e 9 e n f e 1119 e n Hilfeleistung, wie sie im Artikel 16 Absatz 3 vorgesehen ist. Das Frage- und Antwortsp.el, das im September und Oktober zwischen London und Paris im Gange war, ließ erkennen, daß es zwar England um die Vorbereitung dieser Hilfeleistung zu tun war, daß aber Frankreich weit mehr er­strebte, nämlich eine über den gegebenen Spezial-

Das Bundes-Obergericht verwirft Roosevelts Agrargesetzgebung als versaffungswidrig.

Washington, 6. Jan. (DRV.) Das Vundes- Obergericht der Vereinigten Staaten hat das Agrargesetz in seiner ursprünglichen und in einer revidierten Fassung für versassungs- widrig erklärt. Der Spruch des Vundesoberge- richts wurde mit sechs gegen drei Stimmen gefällt und bringt zum Ausdruck, daß die Agrargesetzgebung einen Eingriff in die einzelstaatlichen Rechte darstelle. Line allgemeinverbindliche Rege­lung der landwirtschaftlichen Verhältnisse in den Vereinigten Staaten überschreite die bundesrecht­lichen Befugnisse. Der Kongreß habe nicht die Be- ugnis, eine Geseehsvorlage zu ratifizieren, deren Inhalt nicht verfassungmähig fei.

Mit diesem Urteilsspruch Hal Präsident Roosevelt nach hiesiger Auffassung die zweite schwere Schlappe seiner Innenpolitik erlitten. Der erste Schlag wurde im Vorjahr gegen ihn ge- ührt, als das Oberste Vundesgerichl sein Gesetz- gebungswerk zur Regelung der industriel- le n Produktion für nichtig erklärte. Am Mon­tag wurde nun sein gleichlaufenden Bestrebungen dienendes Gesehgebungswerk zur Regelung der landwirtschaftlichen Erzeugung eben- alls für verfassungswidrig erklärt. Um der Regie- :ung jeden Ausweg aus dieser Sackgasse zu ver- perren, wurde in der Gerichtsentscheidung betont, daß selb st freiwillige Vereinbarungen zwischen den Farmern der verschiedenen Linzelstaa- ten über die Regelung des Anbaues gegen die Verfassung verstoßen würden. Man er­blickt in diesem Gerichtsspruch den Zusammenbruch des ganzen von Präsident Roosevelt aufgerichtelen Gebäudes der nationalen Planwirtschaft und befürchtet, daß auch seinen Sozialrefor* men, die im Arbeitergeseh und Soziatversiche- rungsgeseh niedergetegk sind, die Verwerfung durch das Vundesobergericht in Washington droht. Mit größter Spannung wird nun die zweite, diesmal rein innerpotitische Rede erwartet, die Präsident Roosevelt am Mittwochabend auf dem traditionellen Bankett der Demokratischen Partei zu Ehren Iacksons halten wird.

Einstellung der Zahlungen an die Farmer.

Washington, 7. Jan. (DNB. - Funkspruch.) Auf Grund der Entscheidung des Bundesober­gerichts über die Verfassungswidrigkeit des Agrar­gesetzes gab das Schatzamt bekannt, daß es alle im Agrargesetz vorgesehenen Zahlungen an die Farmer und die Erhebungen der Verarbeitung^ st e u e r n e i n ft e 11 e. Die Berater Roosevelts berieten in einer etwa zweistündigen Sitzung die Bedeutung der Gerichtsentscheidung, doch wurde kein Beschluß über ein neues Agrar­gesetz gefaßt. Der Vorsitzende des Landwirt- schaftsausschusses des Repräsentantenhauses I o - n e s, der an der Besprechung teilnahm, erklärte, daß nach seiner Ansicht eine moralische Verpflich­tung bestehe, eine Bewilligung für Zah­lungen an diejenigen Farmer nachzu- suchen, die vor der Gerichtsentscheidung Ver­

träge über d i e Einschränkung der landwirtschaftlichen Anbauflächen eingegangen seien.

Roosevelt kündigt Abbau der Ausgaben an.

Erhöhte Aufwendungen für die Landes­verteidigung.

Washington, 7. Jan. (DNB.-Funkspr.) Prä­sident Roosevelt übersandte dem Bundeskon­greß seine jährliche Botschaft über den Bundes­haushalt für das am 1. Juni beginnende Haus­haltsjahr 1937. Mit großer Befriedigung stellt er darin fest, daß die Einnahmen von 19 3 6 über d i e Schätzungen hinausgingen und die Ausgaben hinter dem Voranschlag zurück­blieben, so daß der Fehlbetrag nur 3,234 Milliar­den Dollar statt, wie erwartet, 4,528 Milliarden betragen werden.

Für das kommende Haushaltsjahr 1937 wolle er fortschreitend Ausgaben abbauen, er schlage hierfür einen Betrag von 5,069 Milliarden Dollar vor, denen Einnahmen in Höhe von 5,654 Milliar­den gegenüberstehen würden, was nach Abzug von 580 Millionen für Abtragung der öffentlichen Schuld einen Ueberfchuß von 5 Millionen bedeuten würde.

Die Regierung nehme die Ausgaben für die Unterstützung der Landwirtschaft, für Fortführung des Freiwilligen Arbeitsdienstes und für die Ar­beitsbeschaffung durch Ausführung von Bundes­bauplänen als gewöhnliche Ausgaben des Bundes in den ordentlichen Haushalt auf, trotzdem werde

der Haushalt einen Ueberfchuß aufweifen, was die Richtigkeit feiner bisherigen Politik überzeu­gend dartue. Er habe durch vorübergehende Steigerung der Ausgaben die Wirt­schaft angekurbelt und die Arbeits­losigkeit um 3,5 Millionen Menschen verringert, so daß die Ausgaben für Unter­stützungen abnähmen und die Steuereinkünfte sich so steigerten, daß neue Steuern nicht e r - forderlich seien. Die Ausgaben für die Not­hilfe feien noch nicht zu übersehen, denn die 3,5 Millionen Arbeitslosen seien erst vor kurzem in Arbeit gebracht worden. Es stünden jedoch hierfür 1,103 Milliarden Dollar zur Verfügung, die in den Vorjahren bewilligt, aber noch nicht ausgege­ben worden feien. Roosevelt glaubt, daß der Kon­greß seine Tagung am 1. April beenden werde. Ohne die Entschädigungen für die Kriegsveteranen zu nennen, erklärt der Präsident, wenn der Kon­greß weitere Ausgaben beschließen sollte, müsse er gleichzeitig für eine ent­sprechende Erhöhung der Steuerein­künfte sorgen. Erhöhte Ausgaben sind f ü r Landesverteidigung geplant, einschlieb -n Erhöhung der Mannschaftsbestände in Heer, Miliz und Marinereserve. Das Heer soll bis zum Haus­haltsjahr 1938 auf 165 000 und die Flotte auf den Stand der Washingtoner und Londoner Flotten­verträge gebracht werden. Die Ausgaben für die Flotte, die 1936 603 Millionen Dollar betrugen, sollen 1937 auf 622 Millionen Dollar erhöht wer­den, und zwar hauptsächlich für Schiffsbauten und Flugzeuge. Die Ausgaben für das Heer werden für 1937 auf 375 Millionen gegen 351 Millionen Dollar für 1936 veranschlagt.

arum man in London die Oelsperre wünscht.

Ueberlegungen des britischen Generalstabs.Oer Krieg in Ostafrika soll schleunigst beendet werden.

y a t i 5, 7. Jan. (DJiB. Junffpr.) DasOeuvre" befaßt sich mit der Frage, warum der englische Ge­neralslab unter allen Umständen so schnell wie mög­lich dem italienisch-abessinischen Krieg ein Ende sehen wolle. Rach der letzten Unterredung, die La­val mit dem italienischen Botschafter gehabt habe, und in der der italienische Botschafter durchblicken ließ, daß der Duce neue Friedensvor­schläge erwarte, habe Laval erklärt, daß er nicht mehr das geringste zu einem Vefrie- dungsvorschlag tun wolle, ohne ein schriftliches Versprechen Roms, daß die Ansichten Ita­liens und der italienischen Regierung wirklich versöhnlich seien. Der französische Ministerprä- fident habe außerdem hinzugefügt, daß der D r e i- zehner-Ausschuß in Genf diese neuen Vor­schläge machen müßte.

Seil dieser Unterredung habe sich jedoch die Lage durch die italienischen Luftangriffe auf das Rote Kreuz sehr erschwert. Die Lei­denschaft, mit der man diese jüngsten Ereignisse in Genf verfolgt, sei außerordentlich groß. Der Fall Italien sei moralisch und sachlich so schwierig ge­worden, daß selbst italienfreundliche Mitglieder der

französischen Regierung der Ueberzeugung seien, daß Italien verloren sei. Wenn Italien sich nicht selbst in eine derartige Rolle hineingebracht hätte, so hätte sich ein großer Teil des Kabinetts auf Seiten La­vals gestellt, um die Anwendung weiterer Sühne­maßnahmen, besonders aber eine Oelsperre zu ver­hindern.

In London, wo das britische Kabinett damit ein­verstanden zu sein schien, daß sich Italien in Abes­sinient o t laufe, habe der General st ab jedoch eine entgegengesetzte Meinung ge­habt, und Eden habe nicht umhin gekonnt, diese Ansichten zu berücksichtigen. Der englische General­stab wünsche nämlich eine sofortige Beendi­gung des afrikanischen Krieges, denn falls der Krieg fortgesetzt werde, würden die Italiener zu offensichtlich geschlagen werden und ein Sieg von Farbigen über Weiße in Afrika würde ein schlechtes Beispiel zum Schaden der Kolonialmächte darstellen. England befürchte als Folge einen noch heftigeren Widerstand in Aegypten, neue Forderungen in Palästina und schließlich größere Auflehnungen in Indien. Ferner wolle der englische Generalstab aus G r ü n-

fall hinausgehende generelle Festlegung der Hilfeleistung, natürlich im Hinblick auf gewissezukünftige Fälle". Nur so erklärt sich der merkwürdige Umstand, daß um einer nach dem Völkerbundspakt selbstverständlichen Pflicht Frank­reichs willen wochenlang verhandelt und ein kompli­zierter Notenaustausch notwendig wurde. Schließ­lich gelang es London, unter geschickter Ausnutzung der italienischen Bindung Frankreichs, eine über­triebene Auslegung der Hilfeleistung zu verhindern. Jene zukünftigen Fälle, die Herrn Laval allein interessieren, blieben damals, nach allem was die Öffentlichkeit davon erfuhr, aus dem Spiel.

Aber sofort nach dem Scheitern des Laval-Hoare- Planes begannen die französischen Versuche von neuem. Während England bei den Mittelmeermach- ten wegen der Hilfeleistung sondi'erte was bei den geringfügigen Seestreitkrasten dieser kleinen Staaten nicht so sehr aus materiellen Gründen er­folgte, sondern um den Charakter der Kollektiv­aktion zu wahren währenddessen fingen die französischen Militärs da an, wo Laval hatte aufhören müssen. Am 18. Oktober begannen zunächst die Verhandlungen zwischen der britischen Admiralität und dem französischen Marineminister über die Flottenunterstützung; am 10. Dezember, so erklärte Laval vor der Kammer, wurden die Gene- ralstabsbesprechungen über Armee und Luftflotte ausgenommen. Nach den Meldungen der Pariser Presse ist kein Zweifel, daß die französischen Mili­tärs die Unterstützung Englands tm Falle eines italienischen Angriffs von einem Garantiever- sprechen gegenüber Deutschland ab­hängig machen wollen. Es wiederholt sich also jetzt im praktisch-militärtechnischen Bereich, was im Ok­tober auf politisch-diplomatischem Gebiet vergeblich versucht worden war. Das ganze aber beruht auf der großartigen Entdeckung des Herrn Laval, daß man sich gar nicht auf den unerfüllbaren Wunsch eines formellen Bündnisses mit England zu ver­steifen brauche, sondern dasselbe genau so auf dem

Wege über Artikel 16 Absatz 3, also im Roh­rn e n derkollektiven" Sicherheit be­werkstelligen könnte!

Ueberflüssig zu sagen, daß dieser Versuch, die alten Bündnissehnsüchte ins (Betriebe der Völkerbunds­maschinerie einzuschmuggeln, jeder Rechtsgrundlage entbehrt. Wenn England und Frankreich sich im Zuge des Genfer Verfahrens über die Hilfeleistung in einem ganz speziellen Fall verständigen wollen, so ist solange nichls dagegen einzuwenden, als dabei Unbeteiligte aus dem Spiel gelassen werden. Keines­falls aber hat Frankreich das Recht, bei dieser Ge­legenheit unter dem StichwortSicherheitsgarantie am Rhein" eine versteckte Mobilmachung gegen ein Land zu inszenieren, das wie Deutschland vor­bildliche Neutralität übt. Es wäre eine absolute Ver­kennung der Situation und des deutschen Willens, keine unverschuldete Bedrohung hinzunehmen, wollte Frankreich in der friedfertigen untadeligen Haltung des Reiches einen Freibrief für die hemmungslose Inszenierung von Maßnahmen erblicken, durch die mit der Sicherheit eines an dem ganzen Streit voll­kommen Unbeteiligten in geradezu unerhörter Weise gespielt würde. Es gibt im Völkerbundspakt schlech­terdings keine Bestimmung, auf die sich Frankreich bei dieser Artvorbeugender" Friedenspolitik be­rufen könnte. Außerdem würde jede Sonderabma­chung über eine zukünftige deutscheAngriffsgefahr" im Widerspruch zum Locarnovertrag stehen, dessen Wert gerade darauf beruht, daß er einseitige Ab­reden eines beschränkten Kreises von Unterzeichner­mächten, über den Kopf anderer Vertragsstaaten hin­weg, ausschließt.

Wir weigern uns, zu glauben, daß die englische Politik Frankreich auf diesem gefährlichen Wege folgen könnte. Die eifersüchtige Wachsamkeit, mit der England bisher seine Handlungsfreiheit zu wahren verstand, spricht «her dafür, daß man in London aus der Vorkriegszeit gelernt hat und wohl weiß, welche katastrophalen Folgen

gerade militärische Abreden auslösen können. Eng­lische Staatsmänner haben sich im Laufe des letzten Jahres verschiedentlich bemüht, den wirklichen Span­nungsursachen auf diesem friedlosen Kontinent ins Gesicht zu sehen. Sie haben sich infolgedessen der Einsicht nicht mehr verschließen können, daß eine wirklich vorbeugende europäische Friedenspolitik die Ventile öffnen muß, nicht aber neue, höchst über­flüssige Spannungen und Komplikationen erzeugen darf. Solche zunächst noch theoretischen Erkenntnisse sollten eine Verpflichtung im Bereiche der praktischen Politik darstellen.

Unabhängig davon muß aber dem Befremden über den feindseligen Geist Ausdruck gegeben wer­den, der die französische Politik, in schreiendem Widerspruch zu den versöhnenden Worten Lavals, bis auf den heutigen Tag zu beseelen und zu leiten scheint. Herr Laval proklamiert die deutsch-franzö­sische Verständigung im kollektiven Rahmen. Auch Deutschland will keine Sonderfreundschaften auf Kosten anderer Nationen. Soweit wäre schon alles in Ordnung. Es ist aber nur die alte, un- fruchtbare Einkreisungspolitik im neuen Gewände, wenn Frankreich den kollek­tiven Rahmen zu Vorkehrungen benutzen will, die wie der Russenpakt und die angestrebte Militär­allianz mit England sich eindeutig gegen das Reich richten. Kollekti-vität und Allianzen schließen sich gegenseitig aus. Wenn Herr Laval sich demgegenüber auf den Völkerbund beruft und auf die Vereinbarkeit seiner Politik mit dem Genfer Pakt hinweift, so kann dazu nur gesagt werden, daß es in der Praxis unerheblich ist, ob der antideutsche Kurs über formelle Allianzen oder über in der Wirkung gleichartige Abmachun­genim Rahmen Genfs" führt. Man soll sich dann nur nicht wundern, wenn wir uns unsere eigenen Gedanken über eine Form der kollektiven Sicher­heit machen, die solche Dinge gestattet, und wenn wir daraus die pflichtgemäßen Konsequenzen ziehen.