Feiern
Willkür oder Volkstumsrecht?
Die Bedeutung der belgischen Methode in Eupen-Malmedy.
Ueberprüft man das auslandsdeutsche Geschehen des vergangenen Jahres, so wird dieser Zeitabschnitt gleichsam beispielhaft eröffnet und abgeschlossen. An seinem Anfang hat die Entrechtung der Me melländer durch Litauen im Bluturteil von Kowno seinen Höhepunkt erreicht, und an seinem Ende stand a l s Ergebnis des Lütticher Ausbürgerungsprozesses die Ausweisung der vier Heimattreuen Eupen - Malmedy er, enthüllte sich die neue belgische Methode, Dolkstumsrecht zu unterdrücken, in aller Schärfe. Wir brauchen auf die Einzelheiten der jüngsten Entwicklung in Eupen-Malmedy nicht näher einzugehen, sie sind ja im Ablauf des Lütticher Prozesses immer wieder erörtert worden, und selten ist überall dort, wo die dauerhafte Befriedung Europas und demgemäß der gesunde Ausgleich zwischen Staats- und Volksgruppenrecht als naturnotwendige Voraussetzung einer solchen Befriedung gewünscht wird, die verfassungs- und völkerrechtswidrige Staatswillkür so einheitlich verurteilt worden, besaß anderseits die volkstumsfeindliche Gegenseite so wenig Gründe zu ihrer auch nur äußerlichen Rechtfertigung wie in diesem Falle.
Was gab dem Prozeß von Lüttich und der ihm gefolgten zwangsweisen Vertreibung der vier Heimattreuen Eupen-Malmedyer aus ihrer Heimat die tiefere Bedeutung, auf Grund deren nicht nur das deutsche Volk in seiner Gesamtheit, sondern auch alle europäischen Volksgruppen sich getroffen fühlen? Die Behandlung der Eupen-Malmedyer lehrte, wie verständnislos auch ein westlicher Nationalitätenstaat, der sich rühmt die f r e i e st e Verfassung der Welt zu besitzen und zudem
geschmückten Tisch gesetzt. Nach Beendigung des Banketts wanderte sie wieder in das Gewölbe einer Bank in Stillwater.
Im Laufe der Jahre starb nun ein Mitglied nach dem anderen. Immer war die Tafel jedoch für 34 Personen gedeckt und nach wie vor bildete das Erscheinen der Flasche die Krönung der Feier. Heber den Sitzen jener Veteranen, die inzwischen dem letzten Rufe gefolgt waren, hing ein schwarzer Trauerflor, und auf ihrem Gedeck lag ein Blumenstrauß, der nachher auf das Grab des fehlenden Mitgliedes gelegt wurde. Jedesmal, wenn die Flasche hereingetragen wurde, erhoben sich die Heberlebenden, angetan mit ihren alten Galauniformen, verbeugten sich vor den leeren Sitzen und tranken auf das Wohl der Verstorbenen. Das wiederholte sich Jahr um Jahr.
Schon längst hatte der Volksmund einen Namen für die sonderbare Vereinigung geprägt, nämlich „Last Man’s Club" — „Klub des letzten Mannes". Schließlich beschäftigte sich zum Verdruß der Klubmitglieder die gesamte amerikanische Oeffentlichkeit mit der Frage: wer wird wohl als Letzter die Flasche öffnen? Am 21. Juli 1927 saßen noch drei Kreise zwischen 85 und 89 Jahren an der langen Tafel. Die Runde war recht einsam, ja beinahe unheimlich. So kamen sie überein, daß 43 Jahre des Wartens genug gewesen sei und beschlossen, die Flasche zu entkorken. Es war eine feierliche Handlung. Aus allen Teilen des Landes hatten sich Journalisten und Photographen eingefunden. Das ganze Städtchen Stillwater war versammelt, von der Tafel nur durch einen Vorhang getrennt. Hinter den drei letzten Veteranen stand ein Stabstrompeter. Der Vorhang ging auf, die Flasche wurde hereingetragen. Der Trompeter blies den Zapfenstreich. Der Aelteste der Greise entkorkte die Flasche — langsam und schweigend trinkt jeder ein Glas aufs Wohl der alten Kameraden. Dann senkt sich der Vorhang. Die Flasche wird wieder versiegelt und roeggelragen.
Das war das letzte Liebesmahl des Klubs, denn kurz darauf starben die Kameraden Goff und Hall. Charles Lockwood ist der einzige Heberlebende. Aber jedes Jahr, am 21. Juli führte noch er die Tradition fort an der Tafel mit den 33 schwarz verhangenen Stühlen und den blumenverzierten Gedecken. In den letzten Jahren wurde Lockwood sonderbar. Er unterhielt sich mit den Toten, als ob sie nie von der Tafel aufgestanden wären.. Vielleicht sah er sie wirklich.
Im Alter von 90 Jahren machte er noch eine । Reise durch die Vereinigten Staaten. Er besuchte j die alten Schlachtfelder und weilte als Gast des i Präsidenten Hoover im Weißen Haus. Von der < berühmten Flasche aber, trennte er sich weder Tag I und Nacht. Nun ist auch Lockwood zum letzten l Appell angetreten.
> wollte, um so die Teilnahme des Hauptange« \ klagten Josef Dehottay an dem Berner Nationali« - tätenkongreß als eine „schwere Verletzung der 1 staatsbürgerlichen Pflichten" verbuchen zu können. 1 Dieser Versuch wurde bekanntlich durch die Inter- 1 vention der Leitung des Kongresses an Gerichtsstellt scharf zurückgewiefen, was den belgischen Staats» anwalt veranlaßte, wenigstens in diesem Punkt» den Rückzug anzutreten.
Aus all dem ergab sich, daß auch der Verband der deutschen Volksgruppen irt Europa zu dem Lütticher Hnrecht und der Ausweisung von Volkstumskämpfern, denen im Prozeß auch nicht eine einzige „Verletzung ihrer staatsbürgerlichen Pflichten" nachzuweifen war, nicht schweigen konnte. Die Entschließung, die der Verband unter dem Eindruck der Ausweisung veröffentlichte, trug der ganzen Tragweite des „belgischen Verstoßes gegen die geheiligten Volkstumsrechte" Rechnung. „Die Volksgruppen sehen in dieser Maßnahme, vor allem aber in der hierin zum Ausdruck kommenden Entrechtung der Volksgruppe Eupen-Malmedy, eine grundsätzlich und praktisch ernste Bedrohung des Friedens. Dar Zusammenarbeiten der Volksgruppen dient dem Ziele, die Spannungen zwischen Staatsgemein« schäft und Volksgemeinschaft durch Sicherung hinreichender Volkstumsrechte im wohlverstandenen Interesse auch ihrer Heimatstaaten zu überwinden. Grundsätze, wie sie in Belgien zum Gesetz erhoben und bis zur härtesten Konsequenz durchgeführt wurden, sind geeignet, diese Spannungen bis ins Untragbare z u steigern und eine verhängnisvolle Unsicherheit zu schaffen" — so schloß die Erklärung der Volksgruppen, und sie hob damit in würdigster Form hervor, um was es, über die Rot der unter Ausnahmezustand gehaltenen Volksgruppe von Eupen-Malmedy hinaus, im letzten bei der belgischen Entrechtungsaktion geht: um eine Bedrohung des europäischen Friedens.
Neue Verhaftungen !n Eup"n-Ma?medy
Lüttich, 3. Jan. (DNB.) Ein Gendarmerieaufgebot erschien Donnerstagfrüh in der Gemeinde Bütgenbach im Kreise Malmedy und verhaftete sieben Heimattreue Männer unter der Anschuldigung der Zusammenrottung und Auflehnung gegen die Staatsgewalt. Die Verhafteten wurden ins Gerichtsgefängnis nach Verviers übergeführt. Der Vorgang ist die Folge einer S i l v e ft e r f e i e r , die der Turnverein von Bütgenbach in einem der Ortsgasthöfe veranstaltet hatte. Die Feier war um 24 Uhr polizeilich geschlossen worden. Die Polizei war gegen die Teilnehmer an der Feier, als sie um 24 Uhr den Saal in Ruhe verließen, mit Gummiknüppeln vorgegangen, wobei große Unruhe entstand. Man will die sieben Verhafteten dafür verantwortlich machen.
sellschaft begründet ist, soll ein Jurist die Organisation, ein Bankier die Kasse übernehmen." Schering selbst besitzt „keinen anderen Ehrgeiz, als meine Ueber- tragung von Strindbergs Werken zu betreuen, solange ich noch lebe. Ich möchte durch die vier Manuskripte meine deutsche Gesamtausgabe auf 50 Bände abrunden sowie die vergriffenen Bände neudrucken. Der Deutschen Strindberg-Gesellschaft werde ich vor meinem Tode meine ganze Strindberg- Bibliothek vermachen." Zunächst ist etwas Kapital nötig, um für die Begründung der Gesellschaft Propaganda zu machen. Sobald die Gesellschaft begründet ist, wird ein Jahresbeitrag für die Mitglieder festgesetzt. Dafür erhalten die Mitglieder jedes Jahr einen neu gedruckten Band Strindberg. An Strindbergs Geburtstag, 22. Januar, wie an feinem
v ' J, 14. Mai, werden Sitzungen und abgehalten.
allen in ihm lebenden Volksgruppen die volle Gleichberechtigung zu verbürgen, den Fragen des Volkstums gegenübersteht und sich zu einer Methode bekennt, die bisher nur im Osten üblich schien. Nicht nur, daß Belgien, die von ihm freiwillig angenommenen völkerrechtlichen Vereinbarungen verletzt hat, — der Lütticher Prozeß war — selbst gegenüber den großen politischen Prozessen, die in anderen Staaten Staatsbürgern deutschen Volkstums gemacht wurden, um den Rechts- fampf der Volksgruppe insgesamt zu lähmen — einzigartig, weil er zum ersten Male ein Prinzip anwandte, daß die primitivste Rechtssicherheit des Volkstums und der Volksgruppen berührt.
Niemals wurde bisher bestritten, daß zu einem Gebiet, das man annektierte, auch d i e Menschen, die in diesem Gebiete verwurzelt sind, gehören, daß also diese Menschen aus Gedeih und Verderb mit ihrer Heimat verbunden sind, daß man sie also vielleicht ein- kerkern, nicht aber ausweisen kann. Belgien unterschied in Lüttich zwischen dem Land Eupen-Malmedy und seinen Bewohnern, deren Staatsbürgerschaft international geregelt und geschützt ist, und dieser Tatbestand p""gte den Prozeß von Lüttich und die ihm ge igfen Ausweisungen zu einer europäischen Frage, zu einer Rechtsverletzung, die die Beziehungen der Volker und Staaten überhaupt gefährdet. Welchen grotesken Standpunkt im einzelnen der Ankläger im Lütticher Prozeß einnahm, aber zeigte sich vor allem darin, daß er sogar den Europäischen Nationalitäten kongreß zu einer „staatsfeindlichen Organisation"' stempeln
Kunst und Wissenschaft.
Deutsche Strindberg-Gesellschaft.
Der bekannte deutsche Strindberg-Heberseker Emil Schering in Berlin veröffentlicht einen Plan 3ur Begründung einer Deutschen Strind - oerg-Gesellschaft, dem wir folgendes entnehmen: von Scherings Gesamtausgabe sind bisher 46 Bände gedruckt und die letzten 4 Bände liegen im Manuskript vor. Die Deutsche Strindberg-Gesellschaft soll nach dem Muster der Goethe-, Shakespeare-, Dante-Gesellschaften begründet werden. „Nur mit diesen genialsten Dichtern der Weltliteratur ist Strindberg zu vergleichen. Auf allen Ge
bieten hat Strindberg Meisterwerke geschaffen: im Drama, im Roman, in der Novelle, im Gedicht. I Strindbel Außerdem ist er, wie Goethe, ein bedeutender Na- Todestag, turforscher. — Sobald die Deutsche Strindberg-Ge-j abgehalte
Im festen Vertrauen zu seinem Retter und Erlöser verschied plötzlich und unerwartet am 3. Januar vormittags 9 Uhr mein innigstgeliebter Mann, Bruder, Schwager und Onkel
Joh. Hermann Pfeffer
Werkmeister i. R.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:
Elise Pfeffer
Gießen (Crednerstraße 12), den 4 Januar 1936.
Die Beerdigung findet am Dienstag, dem 7. Januar, nachmittags 3 Uhr auf dem Neuen Friedhof statt
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Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Heimgang unserer lieben Entschlafenen sowie für die vielen Kranz- und Blumenspenden, die trostreichen Worte des Herrn Pfarrer Schultheis am Grabe, dem Gesangverein Germania und allen denen, die ihr das letzte Geleit gaben, sprechen wir hiermit unseren innigsten Dank aus.
Die trauernden Hinterbliebenen :
Johannes Keßler IX.
nebst allen Angehörigen
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HugoDermuhler Verlag
Verlin-Llchterfelöe
Gießen, den 2. Januar 1936.
048
038
Die Einäscherung findet auf Wunsch des Verstorbenen in aller Stille statt.
In tiefer Trauer
im Namen der Hinterbliebenen:
Margarethe Schicker, geb. Linke
Danksagung
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme beim Heimgang unserer lieben Entschlafenen
Elisabetha Dietz, geb. Deibel
für die Kranzspenden sowie für die trostreichen Worte am Grabe sagen wir auf diesem Wege unseren herzlichsten Dank.
Die trauernden Hinterbliebenen
Großen-Linden, den 3. Januar 1936.
Mein lieber Mann, unser herzensguter Vater
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ist nach kurzer schwerer Krankheit heute im 59. Lebens, jähre für immer von uns gegangen.
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I. Auf Grund des § 47 der Lohnsteuerdurchführungsverordnung und der Verordnung des Reichs- Ministers der Finanzen vom 13. 12. 1935 sind bis spätestens 15. Februar 1936 einzusenden:
Mittwoch, den 8. Januar, von 10 bis 13 Uhr und von 17 bis 18 Uhr, für die Freitag-Abonnenten.
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Sperrsitz Reihe 16 bis 18, 2. Rana Reihe 2 und 3
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Nach Heberweisung auf Postscheckkonto Frankfurt am Main 37210 Kaffe des Stadttheaters erfolgt Zusendung der Abonnementskarten.
Gießen, den 2. Januar 1936.
von den Arbeitgebern:
a) für die am 31. Dezember 1935 bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer Lohnsteuerbescheinigungen auf der zweiten Seite der Steuerkarte 1935 an das Finanzamt, in dessen Bezirk die Steuerkarte 1936 ausgeschrieben worden ist;
b) für die im Kalenderjahr 1935 beschäftigten Arbeitnehmer, deren Steuerkarte 1935 dem Arbeitgeber nicht vorgelegen hat, und für die vor dem 31. Dezember 1935 ausgeschiedenen Arbeitnehmer, bei denen die Lohnsteuerbefcheini- gung auf Seite 2 der Steuerkarte 1935 beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis versehentlich nicht ausgestellt worden ist, Lohn- steuer-Ueberweisungsblätter an das Finanzamt der Betriebsstätte. Vordrucke zum Lohnsteuer-Heberweisungsblatt sind anfangs Januar 1936 bei dem Finanzamt kostenlos er-
Als Lohnsteuer gelten hierbei nicht die vom Arbeitslohn einbehaltene Bürgersteuer urld die vielfach im Weg des Lohnabzugs geleisteten Spenden für wohltätige Zwecke (z. B. für das Winterhilfswerk). Diese Beträge sind in die Lohnsteuerbelege nicht aufzunehmen. Als Arbeitslohn gilt der Arbeitslohn vor Abzug der genannten Beträge.
Lohnsteuerbescheinigungen (Steuerkarten) und Lohnsteuer-Heberweisungsblätter sind getrennt nach Gemeinden und innerhalb der Gemeinden der Buchstabenfolge nach geordnet einzusenden.
von den Arbeitnehmern, die am 31. 12. 1935 in keinem Dienstverhältnis stehen, die in -ihrem Besitz befindliche Steuerfade 1935 an das Finanzamt, in dessen Besitz der Arbeitnehmer am 10.10. 1935 seinen Wohnsitz hatte. Dabei ist die Wohnung am 10. 10. 1935 sowie auf der zweiten Seite der Steuerkarte 1935 die Nummer der Steuerkarte 1936 und die Gemeindebehörde, die diese ausgestellt hat, anzugeben.
dauer, wünscht w. alt. Frl. ob. Wwe.i.Verbind. zTret.zw.Heirat. Schr. Ang. mit nab. Ang. d.Ber- hältn. u. 05474 a. b. Gieß. Art;.
Hartbrennlwlz, ä Wagen 5 Mk., Anmachholz ä Wagen 6 Mk., 1 Sack Anmachholz 1 Mk. frei Keller. 383d J. Wellhöfer, Telephon 2313, Marb. Str. 24.
II. Nach § 48 der Lohnsteuerdurchführungsverordnung hat der Arbeitgeber ohne besondere Aufforderung für diejenigen seiner Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn im Kalenderjahr 1935 den Betrag von 8400 RM. überflieget? hat, besondere Lohnzettel auszuschreiben und bis zum 31. Januar 1936 an das für den Arbeitnehmer nach seinem Wohnsitz zuständige Finanzamt einzusenden. Bei Arbeitnehmern, die nur wahrend eines Teiles des Kalenderjahres 1935 beschäftigt waren, ist für die Frage, ob der Arbeitslohn 8400 RM. im Kalenderjahr 1935 überstiegen hat, oon dem Arbeitslohn auszugehen, der sich bei Hmrechnung auf einen vollen Jahresbetrag ergibt. Die Lohnzettel können an die zweite Seite der Steuerkarte 1935 angeklebt werden. In diesem Falle erübrigt sich die Ausschreibung der Lohnsteuerbeschei- mgung auf Seite 2 der Steuerkarte. Vordrucke zu Lohnzetteln werden den Arbeitgebern auf Antrag vom Finanzamt kostenlos geliefert. Nähere Auskunft erteilen die Finanzämter. 38D
Gießen, 2. Januar 1936.
Die Finanzämter Gießen, Alsfeld, Grünberg, Hungen.
Bekanntmachung.
Dienstag, den 7. Januar 1936, findet in Gießen Rindvieh. (Nutzvieh.) Markt statt. Auftriebszeit von 8 bis 9 Hhr vormittags. Sämtliches Vieh wird gegen Maul- und Klauenseuche schutzgeimpft. 43C 19?6 Schweinemarkt: Mittwoch, den 22. Januar
Gießen, den 4. Januar 1936.
Bürgermeisterei Gießen. Ritter, Oberbürgermeister.
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RetchsproBenfommlung Des ffl.fi. m. 5Jon.36 Ein Abend zu Hause II!II!III!!I!!!ll!IIIII!!!ll!IllllII!IlII!ll!l»I!IIl!!!IIllI!I!I!l!I!IIIll«!llIIllllIIIlIllI Hauskonzert auf einem Klavier von SCHÖNAU,


