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Feiern

Willkür oder Volkstumsrecht?

Die Bedeutung der belgischen Methode in Eupen-Malmedy.

Ueberprüft man das auslandsdeutsche Geschehen des vergangenen Jahres, so wird dieser Zeitab­schnitt gleichsam beispielhaft eröffnet und abge­schlossen. An seinem Anfang hat die Entrech­tung der Me melländer durch Litauen im Bluturteil von Kowno seinen Höhe­punkt erreicht, und an seinem Ende stand a l s Ergebnis des Lütticher Ausbürge­rungsprozesses die Ausweisung der vier Heimattreuen Eupen - Malme­dy er, enthüllte sich die neue belgische Methode, Dolkstumsrecht zu unterdrücken, in aller Schärfe. Wir brauchen auf die Einzelheiten der jüngsten Entwicklung in Eupen-Malmedy nicht näher ein­zugehen, sie sind ja im Ablauf des Lütticher Pro­zesses immer wieder erörtert worden, und selten ist überall dort, wo die dauerhafte Befriedung Europas und demgemäß der gesunde Ausgleich zwischen Staats- und Volksgruppenrecht als natur­notwendige Voraussetzung einer solchen Befriedung gewünscht wird, die verfassungs- und völkerrechts­widrige Staatswillkür so einheitlich verurteilt wor­den, besaß anderseits die volkstumsfeindliche Gegen­seite so wenig Gründe zu ihrer auch nur äußer­lichen Rechtfertigung wie in diesem Falle.

Was gab dem Prozeß von Lüttich und der ihm gefolgten zwangsweisen Vertreibung der vier Heimattreuen Eupen-Malmedyer aus ihrer Heimat die tiefere Bedeutung, auf Grund deren nicht nur das deutsche Volk in seiner Gesamtheit, sondern auch alle europäischen Volksgruppen sich getroffen fühlen? Die Behandlung der Eupen-Malmedyer lehrte, wie verständnislos auch ein westlicher Na­tionalitätenstaat, der sich rühmt die f r e i e st e Verfassung der Welt zu besitzen und zudem

geschmückten Tisch gesetzt. Nach Beendigung des Banketts wanderte sie wieder in das Gewölbe einer Bank in Stillwater.

Im Laufe der Jahre starb nun ein Mitglied nach dem anderen. Immer war die Tafel jedoch für 34 Personen gedeckt und nach wie vor bildete das Er­scheinen der Flasche die Krönung der Feier. Heber den Sitzen jener Veteranen, die inzwischen dem letz­ten Rufe gefolgt waren, hing ein schwarzer Trauerflor, und auf ihrem Gedeck lag ein Blumen­strauß, der nachher auf das Grab des fehlenden Mitgliedes gelegt wurde. Jedesmal, wenn die Flasche hereingetragen wurde, erhoben sich die Heberlebenden, angetan mit ihren alten Galauni­formen, verbeugten sich vor den leeren Sitzen und tranken auf das Wohl der Verstorbenen. Das wie­derholte sich Jahr um Jahr.

Schon längst hatte der Volksmund einen Namen für die sonderbare Vereinigung geprägt, nämlich Last Mans Club"Klub des letzten Mannes". Schließlich beschäftigte sich zum Verdruß der Klub­mitglieder die gesamte amerikanische Oeffentlichkeit mit der Frage: wer wird wohl als Letzter die Flasche öffnen? Am 21. Juli 1927 saßen noch drei Kreise zwischen 85 und 89 Jahren an der langen Tafel. Die Runde war recht einsam, ja beinahe un­heimlich. So kamen sie überein, daß 43 Jahre des Wartens genug gewesen sei und beschlossen, die Flasche zu entkorken. Es war eine feierliche Hand­lung. Aus allen Teilen des Landes hatten sich Jour­nalisten und Photographen eingefunden. Das ganze Städtchen Stillwater war versammelt, von der Ta­fel nur durch einen Vorhang getrennt. Hinter den drei letzten Veteranen stand ein Stabstrompeter. Der Vorhang ging auf, die Flasche wurde hereinge­tragen. Der Trompeter blies den Zapfenstreich. Der Aelteste der Greise entkorkte die Flasche lang­sam und schweigend trinkt jeder ein Glas aufs Wohl der alten Kameraden. Dann senkt sich der Vorhang. Die Flasche wird wieder versiegelt und roeggelragen.

Das war das letzte Liebesmahl des Klubs, denn kurz darauf starben die Kameraden Goff und Hall. Charles Lockwood ist der einzige Heberlebende. Aber jedes Jahr, am 21. Juli führte noch er die Tra­dition fort an der Tafel mit den 33 schwarz ver­hangenen Stühlen und den blumenverzierten Ge­decken. In den letzten Jahren wurde Lockwood son­derbar. Er unterhielt sich mit den Toten, als ob sie nie von der Tafel aufgestanden wären.. Vielleicht sah er sie wirklich.

Im Alter von 90 Jahren machte er noch eine Reise durch die Vereinigten Staaten. Er besuchte j die alten Schlachtfelder und weilte als Gast des i Präsidenten Hoover im Weißen Haus. Von der < berühmten Flasche aber, trennte er sich weder Tag I und Nacht. Nun ist auch Lockwood zum letzten l Appell angetreten.

> wollte, um so die Teilnahme des Hauptange« \ klagten Josef Dehottay an dem Berner Nationali« - tätenkongreß als eineschwere Verletzung der 1 staatsbürgerlichen Pflichten" verbuchen zu können. 1 Dieser Versuch wurde bekanntlich durch die Inter- 1 vention der Leitung des Kongresses an Gerichtsstellt scharf zurückgewiefen, was den belgischen Staats» anwalt veranlaßte, wenigstens in diesem Punkt» den Rückzug anzutreten.

Aus all dem ergab sich, daß auch der Ver­band der deutschen Volksgruppen irt Europa zu dem Lütticher Hnrecht und der Aus­weisung von Volkstumskämpfern, denen im Pro­zeß auch nicht eine einzigeVerletzung ihrer staats­bürgerlichen Pflichten" nachzuweifen war, nicht schweigen konnte. Die Entschließung, die der Ver­band unter dem Eindruck der Ausweisung ver­öffentlichte, trug der ganzen Tragweite desbel­gischen Verstoßes gegen die geheiligten Volkstums­rechte" Rechnung.Die Volksgruppen sehen in die­ser Maßnahme, vor allem aber in der hierin zum Ausdruck kommenden Entrechtung der Volksgruppe Eupen-Malmedy, eine grundsätzlich und praktisch ernste Bedrohung des Friedens. Dar Zusammenarbeiten der Volksgruppen dient dem Ziele, die Spannungen zwischen Staatsgemein« schäft und Volksgemeinschaft durch Sicherung hin­reichender Volkstumsrechte im wohlverstandenen Interesse auch ihrer Heimatstaaten zu überwinden. Grundsätze, wie sie in Belgien zum Gesetz erhoben und bis zur härtesten Konsequenz durchgeführt wur­den, sind geeignet, diese Spannungen bis ins Untragbare z u steigern und eine verhäng­nisvolle Unsicherheit zu schaffen" so schloß die Erklärung der Volksgruppen, und sie hob damit in würdigster Form hervor, um was es, über die Rot der unter Ausnahmezustand gehaltenen Volks­gruppe von Eupen-Malmedy hinaus, im letzten bei der belgischen Entrechtungsaktion geht: um eine Bedrohung des europäischen Friedens.

Neue Verhaftungen !n Eup"n-Ma?medy

Lüttich, 3. Jan. (DNB.) Ein Gendarmerie­aufgebot erschien Donnerstagfrüh in der Ge­meinde Bütgenbach im Kreise Malmedy und verhaftete sieben Heimattreue Män­ner unter der Anschuldigung der Zusammen­rottung und Auflehnung gegen die Staatsgewalt. Die Verhafteten wurden ins Ge­richtsgefängnis nach Verviers übergeführt. Der Vorgang ist die Folge einer S i l v e ft e r f e i e r , die der Turnverein von Bütgenbach in einem der Ortsgasthöfe veranstaltet hatte. Die Feier war um 24 Uhr polizeilich geschlossen worden. Die Polizei war gegen die Teilnehmer an der Feier, als sie um 24 Uhr den Saal in Ruhe verließen, mit Gummi­knüppeln vorgegangen, wobei große Unruhe entstand. Man will die sieben Verhafteten dafür verantwortlich machen.

sellschaft begründet ist, soll ein Jurist die Organi­sation, ein Bankier die Kasse übernehmen." Schering selbst besitztkeinen anderen Ehrgeiz, als meine Ueber- tragung von Strindbergs Werken zu betreuen, so­lange ich noch lebe. Ich möchte durch die vier Ma­nuskripte meine deutsche Gesamtausgabe auf 50 Bände abrunden sowie die vergriffenen Bände neu­drucken. Der Deutschen Strindberg-Gesellschaft werde ich vor meinem Tode meine ganze Strindberg- Bibliothek vermachen." Zunächst ist etwas Kapi­tal nötig, um für die Begründung der Gesellschaft Propaganda zu machen. Sobald die Gesellschaft begründet ist, wird ein Jahresbeitrag für die Mit­glieder festgesetzt. Dafür erhalten die Mitglieder jedes Jahr einen neu gedruckten Band Strindberg. An Strindbergs Geburtstag, 22. Januar, wie an feinem

v ' J, 14. Mai, werden Sitzungen und abgehalten.

allen in ihm lebenden Volksgruppen die volle Gleichberechtigung zu verbürgen, den Fra­gen des Volkstums gegenübersteht und sich zu einer Methode bekennt, die bisher nur im Osten üblich schien. Nicht nur, daß Belgien, die von ihm frei­willig angenommenen völkerrechtlichen Vereinba­rungen verletzt hat, der Lütticher Prozeß war selbst gegenüber den großen politischen Prozes­sen, die in anderen Staaten Staatsbürgern deut­schen Volkstums gemacht wurden, um den Rechts- fampf der Volksgruppe insgesamt zu lähmen einzigartig, weil er zum ersten Male ein Prinzip anwandte, daß die primitivste Rechtssi­cherheit des Volkstums und der Volks­gruppen berührt.

Niemals wurde bisher bestritten, daß zu einem Gebiet, das man annektierte, auch d i e Men­schen, die in diesem Gebiete verwurzelt sind, ge­hören, daß also diese Menschen aus Gedeih und Verderb mit ihrer Heimat verbun­den sind, daß man sie also vielleicht ein- kerkern, nicht aber ausweisen kann. Belgien unterschied in Lüttich zwischen dem Land Eupen-Malmedy und seinen Bewohnern, deren Staatsbürgerschaft international geregelt und ge­schützt ist, und dieser Tatbestand p""gte den Pro­zeß von Lüttich und die ihm ge igfen Auswei­sungen zu einer europäischen Frage, zu einer Rechtsverletzung, die die Beziehungen der Volker und Staaten überhaupt gefährdet. Wel­chen grotesken Standpunkt im einzelnen der An­kläger im Lütticher Prozeß einnahm, aber zeigte sich vor allem darin, daß er sogar den Euro­päischen Nationalitäten kongreß zu einerstaatsfeindlichen Organisation"' stempeln

Kunst und Wissenschaft.

Deutsche Strindberg-Gesellschaft.

Der bekannte deutsche Strindberg-Heberseker Emil Schering in Berlin veröffentlicht einen Plan 3ur Begründung einer Deutschen Strind - oerg-Gesellschaft, dem wir folgendes ent­nehmen: von Scherings Gesamtausgabe sind bisher 46 Bände gedruckt und die letzten 4 Bände liegen im Manuskript vor. Die Deutsche Strindberg-Gesell­schaft soll nach dem Muster der Goethe-, Shake­speare-, Dante-Gesellschaften begründet werden. Nur mit diesen genialsten Dichtern der Weltlitera­tur ist Strindberg zu vergleichen. Auf allen Ge­

bieten hat Strindberg Meisterwerke geschaffen: im Drama, im Roman, in der Novelle, im Gedicht. I Strindbel Außerdem ist er, wie Goethe, ein bedeutender Na- Todestag, turforscher. Sobald die Deutsche Strindberg-Ge-j abgehalte

Im festen Vertrauen zu seinem Retter und Erlöser verschied plötzlich und unerwartet am 3. Januar vormittags 9 Uhr mein innigstgeliebter Mann, Bruder, Schwager und Onkel

Joh. Hermann Pfeffer

Werkmeister i. R.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Elise Pfeffer

Gießen (Crednerstraße 12), den 4 Januar 1936.

Die Beerdigung findet am Dienstag, dem 7. Januar, nachmittags 3 Uhr auf dem Neuen Friedhof statt

_____________________________________________________________________________________59 D

033

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Heimgang unserer lieben Entschlafenen sowie für die vielen Kranz- und Blumen­spenden, die trostreichen Worte des Herrn Pfarrer Schultheis am Grabe, dem Gesangverein Germania und allen denen, die ihr das letzte Geleit gaben, sprechen wir hiermit unseren innigsten Dank aus.

Die trauernden Hinterbliebenen :

Johannes Keßler IX.

nebst allen Angehörigen

Großen-Linden (Bahnhofstraße 43). den 2 Januar 1936.

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HugoDermuhler Verlag

Verlin-Llchterfelöe

Gießen, den 2. Januar 1936.

048

038

Die Einäscherung findet auf Wunsch des Verstorbenen in aller Stille statt.

In tiefer Trauer

im Namen der Hinterbliebenen:

Margarethe Schicker, geb. Linke

Danksagung

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme beim Heim­gang unserer lieben Entschlafenen

Elisabetha Dietz, geb. Deibel

für die Kranzspenden sowie für die trostreichen Worte am Grabe sagen wir auf diesem Wege unseren herz­lichsten Dank.

Die trauernden Hinterbliebenen

Großen-Linden, den 3. Januar 1936.

Mein lieber Mann, unser herzensguter Vater

Max Schicker

ist nach kurzer schwerer Krankheit heute im 59. Lebens, jähre für immer von uns gegangen.

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zur Einsendung der Lohnsteuerbelege für das Kalenderjahr 1935.

I. Auf Grund des § 47 der Lohnsteuerdurchfüh­rungsverordnung und der Verordnung des Reichs- Ministers der Finanzen vom 13. 12. 1935 sind bis spätestens 15. Februar 1936 einzusenden:

Mittwoch, den 8. Januar, von 10 bis 13 Uhr und von 17 bis 18 Uhr, für die Freitag-Abonnenten.

Die IV. Rate beträgt:

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Nach Heberweisung auf Postscheckkonto Frankfurt am Main 37210 Kaffe des Stadttheaters erfolgt Zu­sendung der Abonnementskarten.

Gießen, den 2. Januar 1936.

von den Arbeitgebern:

a) für die am 31. Dezember 1935 bei ihnen be­schäftigten Arbeitnehmer Lohnsteuerbescheini­gungen auf der zweiten Seite der Steuerkarte 1935 an das Finanzamt, in dessen Bezirk die Steuerkarte 1936 ausgeschrieben worden ist;

b) für die im Kalenderjahr 1935 beschäftigten Ar­beitnehmer, deren Steuerkarte 1935 dem Ar­beitgeber nicht vorgelegen hat, und für die vor dem 31. Dezember 1935 ausgeschiedenen Ar­beitnehmer, bei denen die Lohnsteuerbefcheini- gung auf Seite 2 der Steuerkarte 1935 beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ver­sehentlich nicht ausgestellt worden ist, Lohn- steuer-Ueberweisungsblätter an das Finanz­amt der Betriebsstätte. Vordrucke zum Lohn­steuer-Heberweisungsblatt sind anfangs Ja­nuar 1936 bei dem Finanzamt kostenlos er-

Als Lohnsteuer gelten hierbei nicht die vom Arbeitslohn einbehaltene Bürgersteuer urld die vielfach im Weg des Lohnabzugs geleiste­ten Spenden für wohltätige Zwecke (z. B. für das Winterhilfswerk). Diese Beträge sind in die Lohnsteuerbelege nicht aufzunehmen. Als Arbeitslohn gilt der Arbeitslohn vor Abzug der genannten Beträge.

Lohnsteuerbescheinigungen (Steuerkarten) und Lohnsteuer-Heberweisungsblätter sind ge­trennt nach Gemeinden und innerhalb der Gemeinden der Buchstabenfolge nach geordnet einzusenden.

von den Arbeitnehmern, die am 31. 12. 1935 in keinem Dienstverhältnis stehen, die in -ihrem Be­sitz befindliche Steuerfade 1935 an das Finanz­amt, in dessen Besitz der Arbeitnehmer am 10.10. 1935 seinen Wohnsitz hatte. Dabei ist die Woh­nung am 10. 10. 1935 sowie auf der zweiten Seite der Steuerkarte 1935 die Nummer der Steuerkarte 1936 und die Gemeindebehörde, die diese ausgestellt hat, anzugeben.

dauer, wünscht w. alt. Frl. ob. Wwe.i.Verbind. zTret.zw.Heirat. Schr. Ang. mit nab. Ang. d.Ber- hältn. u. 05474 a. b. Gieß. Art;.

Hartbrennlwlz, ä Wagen 5 Mk., Anmachholz ä Wagen 6 Mk., 1 Sack Anmach­holz 1 Mk. frei Keller. 383d J. Wellhöfer, Telephon 2313, Marb. Str. 24.

II. Nach § 48 der Lohnsteuerdurchführungsverord­nung hat der Arbeitgeber ohne besondere Aufforde­rung für diejenigen seiner Arbeitnehmer, deren Ar­beitslohn im Kalenderjahr 1935 den Betrag von 8400 RM. überflieget? hat, besondere Lohnzettel aus­zuschreiben und bis zum 31. Januar 1936 an das für den Arbeitnehmer nach seinem Wohnsitz zuständige Finanzamt einzusenden. Bei Arbeitnehmern, die nur wahrend eines Teiles des Kalenderjahres 1935 be­schäftigt waren, ist für die Frage, ob der Arbeits­lohn 8400 RM. im Kalenderjahr 1935 überstiegen hat, oon dem Arbeitslohn auszugehen, der sich bei Hmrechnung auf einen vollen Jahresbetrag ergibt. Die Lohnzettel können an die zweite Seite der Steuerkarte 1935 angeklebt werden. In diesem Falle erübrigt sich die Ausschreibung der Lohnsteuerbeschei- mgung auf Seite 2 der Steuerkarte. Vordrucke zu Lohnzetteln werden den Arbeitgebern auf Antrag vom Finanzamt kostenlos geliefert. Nähere Auskunft erteilen die Finanzämter. 38D

Gießen, 2. Januar 1936.

Die Finanzämter Gießen, Alsfeld, Grünberg, Hungen.

Bekanntmachung.

Dienstag, den 7. Januar 1936, findet in Gießen Rindvieh. (Nutzvieh.) Markt statt. Auftriebszeit von 8 bis 9 Hhr vormittags. Sämtliches Vieh wird gegen Maul- und Klauenseuche schutzgeimpft. 43C 19?6 Schweinemarkt: Mittwoch, den 22. Januar

Gießen, den 4. Januar 1936.

Bürgermeisterei Gießen. Ritter, Oberbürgermeister.

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RetchsproBenfommlung Des ffl.fi. m. 5Jon.36 Ein Abend zu Hause II!II!III!!I!!!ll!IIIII!!!ll!IllllII!IlII!ll!l»I!IIl!!!IIllI!I!I!l!I!IIIll«!llIIllllIIIlIllI Hauskonzert auf einem Klavier von SCHÖNAU,